Hallo Frank,
habe gerade erst Deine Geschichte gelesen.
Es ist schön zu lesen, daß es so auch funktionieren kann.
Wünsche Dir weiterhin viel Glück und Erfolg, bei allem, was noch kommt, und das alles weiter in guten Bahnen verläuft.
Viele Grüße
Perle
Hallo liebe Foris,
nach langer Zeit schreibe ich hier mal weiter, hab grad mit Erschrecken festgestellt, das mein letzter Post hier in diesem thread von vor über einem halben Jahr war...wie die Zeit vergeht...
Tja, etliche Mediationstermine haben wir hinter uns gebracht, für jedes Themengebiet haben wir einen speziellen Mediator gehabt, in allen Punkten sind wir uns einig geworden, das Thema Kinder war ja schon lange durch, das WM funktioniert auch weiterhin sehr gut. Jetzt fängt die Schule an, mal sehen wie es dann bei mir zeitlich hinkommt mit Fulltimejob und OGTS...
Das Thema EU bzw. TU hatten wir geklärt...wir sind übereingekommen, daß niemand von uns dem anderen was zahlen muss, das Thema Haus war auch geklärt, sie wollte es ja von Anfang an behalten und mich auszahlen, die Auszahlungssumme stand fest - der Großteil sofort, den Rest in Raten innerhalb der nächsten 5 Jahre. Für den Versorgungsausgleich hatten wir beide schon bei der Rentenkasse einen Antrag auf Kontenklärung eingereicht.
Eigentlich schien der Rest reine Formalität zu sein...Pustekuchen...
Vor meinem Urlaub hatte ich meine Exe gebeten, mir einige Termine zu nennen, damit ich nun einen Notartermin machen könne, damit wir die ganzen Vereinbarungen aus den diversen Mediationen, insbesondere die Geschichte mit der Übertragung des Hauses, zum Abschluss bringen könnten. Tja, jetzt will sie nicht mehr. Wenn sie das Haus von mir "kaufen" würde, wäre die Notargebühr ja so hoch, das könne sie sich nicht leisten. Ich solle ihr das Haus doch schenken, das Geld würde sie mir dann schon zahlen...
Ich habe dankend abgelehnt und auf der vereinbarten Variante bestanden, ebenfalls darauf, das ich mit der Restsumme, die sie abstottern will, im Grundbuch stehen bleibe, um abgesichert zu sein. Sie will davon nichts wissen. Wenn ich es ihr schenken würde, wären die Notarkosten geringer, da diese dann nicht nach dem Wert des Hauses berechnet würden (keine Ahnung ob das stimmt). Ausserdem will sie jetzt schon allein im Grundbuch stehen, sonst hätte sie ja dort auch zweimal Kosten. Sie würde dann halt erst in 5 Jahren oder so zahlen. LOL.
Ich habe sie darauf hingewiesen, dass all diese Dinge bei der Scheidung geregelt werden müssen und das in dem Falle, das wir uns über noch nichts geeinigt haben, die Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. auch höher ausfallen...naja, ich kann nicht behaupten das meine Argumente auf offene Ohren gestoßen sind.
Langer Rede kurzer Sinn, ich hab die Nase nun irgendwie voll, es ist soviel Zeit ins Land gegangen, von meinen Nerven mal ganz abgesehen. Ich würde nun eigentlich mit dem Scheidungsantrag die Teilungsversteigerung beantragen - ist das sinnvoll? Oder habt ihr noch andere Vorschläge?
LG
Frank
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Moin Frank,
Deine Denk- und Handlungsweise ist die einzig richtige; alles, was Du jetzt nicht eintütest, kannst Du komplett knicken. Schenkung? Die Dame denkt wohl, du wärest erst gestern irgendwo von der Palme gefallen?
Nein, macht das JETZT mit dem Notarvertrag. Einer genügt allerdings, denn noch besser als Dein Verbleib im Grundbuch (für den Du Dir faktisch sowieso nichts kaufen kannst) ist die Aufstellung eines Tilgungsplanes mit festen Zahlungsterminen für die nächsten 5 Jahre, verbunden mit der Formulierung "für den Fall der Nicht-Zahlung einer Rate unterwirft sich Frau X mit ihrem gesamten Privatvermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung des Gesamtbetrages." Glaub mir: Dieser Satz fördert die Zahlungsbereitschaft ungleich mehr als ein stiller Teilhaber.
Abgesehen davon: Wenn ein Immobilienkauf an den Notarkosten scheitert, kann man sich die Immobilie schlicht nicht leisten.
Ich hoffe, Du bezahlst auch nichts mehr an die Bank - jeder Betrag, der da jetzt noch von Deinem Konto in dieses Haus fliesst, ist nämlich unwiederbringlich weg. Und wirklich: Keine krummen Deals mit Schenkung, "ich zahl Dir das privat" etc. Die Zeiten, in denen Du den blauen Augen Deiner Beinahe Ex blind vertrauen konntest, sind längst Geschichte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Kosten des Notars richten sich, offiziell, nach dem Wert des Objektes und nicht nach dem Kaufpreis.
Sonst würde der Notar für Schenkungen nie etwas bekommen.
Mein, sehr guter, früherer Notar hat die Werte, unabhängig vom tatsächlichen Wert, immer sehr großzügig nach unten abgerundet, um uns Kosten zu ersparen.
Vielleicht kann sie so etwas ja auch mit ihm ausmachen, statt dich mit solchen substanzlosen Vorschlägen zu langweilen.
Wenn er bereit wäre, bei einer Schenkung auf seine Gebühren zu verzichten, könnte er das das ja bei einem Verkauf auch tun.
Wenn du auch bereit und in der Lage wärst, das Haus zu übernehmen, ist eine Teilungsversteigerung tatsächlich eine Option.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moinsen,
Die Kosten des Notars richten sich, offiziell, nach dem Wert des Objektes und nicht nach dem Kaufpreis.
Sonst würde der Notar für Schenkungen nie etwas bekommen.Mein, sehr guter, früherer Notar hat die Werte, unabhängig vom tatsächlichen Wert, immer sehr großzügig nach unten abgerundet, um uns Kosten zu ersparen.
Hierzu noch eine Anmerkung: Es wird ja kein ganzes Haus übertragen und vermutlich nicht einmal ein halbes, sondern faktisch nur ein Miteigentumsanteil, der aus einem halben Haus abzüglich der halben Schulden besteht. Das dürfte kein Mega-Betrag sein. Schon gar keiner, der das Zocken zu Franks wahrscheinlichem Nachteil lohnt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
danke erstmal für eure Ratschläge;-)
Es geht in der Tat um die halbe Immobilie, das Haus ist abgezahlt, Raten für die Bank fallen somit weg.
Wenn bei einer Schenkung die gleichen Notarkosten anfallen wie beim Verkauf, hat sie ja eigentlich keine Argumente mehr, somit werde ich einen Notartermin machen und einen Tilgungsplan mit reinnehmen, danke für den guten Tip.
LG
Frank
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Moin Frank,
wenn Du kannst: Stell den Text des Vertrages anonymisiert hier ein, bevor Du unterschreibst. Und bestehe unbedingt auf den Satz mit der "sofortigen Zwangsvollstreckung".
Grüssles
Martin
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Hi Martin,
werds versuchen;-), kann aber etwas dauern, da sie jetzt erst in den Urlaub fährt. Mal sehen, wann wir einen Termin bekommen.
Mensch, du bist Gold wert, 1000 Dank!
...und den Satz mit der Zwangsvollstreckung habe ich mir schon ausgedruckt...gefällt mir;-)
Bis dahin
Frank
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Guten Morgen,
und schon wieder sind über zwei Monate ins Land gegangen. Der erste Notartermin zwecks Eigentumsübertragung liegt hinter uns, Exe will nun doch komplett in einem Rutsch zahlen, also nix mit Ratenzahlung. Trotzdem stelle ich mal den Notarvertrag hier ein. Ist der so OK? Für mich als Laien klingt das soweit gut. Unterschrieben haben wir noch nicht, der nächste Termin steht noch aus.
Übertragsnehmer…Exe
Übertragsnehmer…ich
…
Die Erschienenen erklärten vorab:
Wir haben am tt.mm.jjjj vor dem Standesamt XYZ geheiratet. Seit mm.jjjj leben wir in Scheidungsabsicht voneinander getrennt. Zur Regelung der Scheidungsfolgen schließen wir nachstehenden Scheidungsfolgenvertrag.
A.)
Grundstücksübertragsvertrag:
§1
Gegenstand
Der Übertragsgeber überträgt dem Übertragsnehmer seine ideelle Hälfte des im Grundbuch von …Blatt … verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung …
…
- nachstehend: der Grundbesitz –
zu Eigentum
§2
Gegenleistung
Die Übertragung erfolgt im Rahmen des Zugewinnausgleichs gegen Zahlung von …€. Die Zahlung des Ausgleichsbetrages ist fällig zum 30.11.2008
§3
Gewährleistung / Lasten
Der Grundbesitz wird übertragen, wie er steht und liegt, ohne Gewähr für Grenzen und Größe, Güte und Beschaffenheit.
Der Grundbesitz ist derzeit unbelastet.
§4
Übergabe
Die Übergabe erfolgt zum 01.12.2008. Mit der Übergabe gehen zugleich Besitz, Lasten, Nutzen und Gefahren allein auf den Übertragsnehmer über.
§5
Auflassung
1.
Die Erschienenen erklären nachstehende Auflassung:
Übertragsgeber und Übertragsnehmer sind sich darüber einig, dass die ideelle Hälfte des im §1 näher bezeichneten Grundbesitzes auf den Übertragsnehmer übergehen soll. Der Übertragsgeber bewilligt, der Übertragsnehmer beantragt die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.
2.
Zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligt der Übertragsgeber und beantragt der Übertragsnehmer die Eintragung einer entsprechenden Eigentumsvormerkung. Schon jetzt bewilligt und beantragt der Übertragsnehmer die Löschung, sobald die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vollzogen ist und sofern keine Zwischeneintragungen erfolgt sind oder beantragt wurden, an denen der Übertragsnehmer nicht mitgewirkt hat.
§6
Belehrung / Vollzug
…
§7
Vollmacht
…
B.)
Familienrechtliche Erklärungen:
1.
Mit der Durchführung des Vertrages ist der Zugewinnausgleich zwischen den Erschienenen geregelt. Die Erschienenen verzichten wechselseitig auf die Geltendmachung weiterer Zugewinnausgleichsansprüche und nehmen den Verzicht wechselseitig an.
2.
Die Erschienenen erklären übereinstimmend, dass der Hausrat aufgeteilt ist. Jeder Ehegatte wird Eigentümer der Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden.
3.
Der Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
C.)
Allgemeine Erklärungen:
Kosten
Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt der Übertragsnehmer. Die Erschienenen geben den Wert der übertragenen Eigentumshälfte mit …€ an.
…
Danke im Vorraus für eure Mühen.
Gruß
Frank
* Erfolge: *
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