ich war immer da
 
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ich war immer da

 
(@chirjosef)
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Hallo Ihr Lieben

Ich stelle nun meine Geschichte

Ich und meine Bald Ex sind Muslime, wir haben im Ausland geheiratet. Heirat war 1999. Bei der Heirat wurde damals eine Morgengabe in H. v. damals 200000 DM festgelegt. 1999 kam ich nach Deutschland, musste allerdings nach 3 Monaten wegen d. Studium zurück, 2001 kam ich endgültig nach Deutschland. 2002 habe ich angefangen als Arzt zu arbeiten. 2002 kam auch das erste Kind auf die Welt. Habe trotz sehr Hohe Arbeitsbelastung immer im Hauhalt geholfen. Bald Ex hat aufgehört zu arbeiten, wollte 3 Jahre das Kind großziehen, obwohl sie zu Hause war, haben wir immer eine Putzfrau bzw Haushaltshelferin gebraucht. Ich musste mich auch sehr intensiv um den Haushalt kümmern. 2004 kam das 2, Kind. Bald Ex war nach der Geburt vom 2. Kind unzufrieden geworden. Hat immer bei mir einen Fehler gefunden. War auch sehr dominant, ich musste alles machen was sie wollte, habe auch gerne gemacht weil ich sie liebte. Ichhabe sehr gerne gearbeitet und meine Arbeit wurde bei meinen Chefs auch sehr geschätzt so das ich die Karriereleiter sehr schnell empor stieg. Meine Frau fing an mich zu befragen ob ich auf der Arbeit mit weiblichen Mitarbeiter was hätte. Klar habe ich so was nicht gemacht. Dann fing sie an mir zu unterstellen, ich habe mit ihrer Freundin etwas. Ich habe mich von vielen meiner Freunde distanzieren müssen. Habe meine Arbeitsstelle gewechselt um wieder Frieden zu Hause haben zu wollen.
Februar 2007 eskalierte die Situation. Sie ging aus dem Haus zu ihrer freundin, sagte ich habe sie geschlagen, ich wäre untreu usw. Ich habe sie den ganzen Tag gesucht. Abends gefunden. Bin zu ihr hin, habe sie gebeten wieder nach HAuse zu kommen, ich habe die ganze NAcht gearbeitet gehabt und habe Fieber gehabt. Der Auslöser war das ich mich nach der Nachtdienst weigerte einkaufen zu gehen. Ihre Freundin gab mir Recht, bat meine Frau um Nachsicht. Meine Frau wollte das ich aus dem Haus schlaffe. Gesagt, getan. Nächsten Tag kam ich nach Hause. Ab diesem Tag fing sie an mir zu unterstellen, ich habe mit ihrer Freundin eine Affäre.
Ich war dabei mich auf meine Facharztprüfung vorzubereiten. Juli 2007 stellte si mich vor der Haustür. War bei der Polizei, ich habe sie geschlagen. Wegen meiner Tätigkeit war ich bei der Polizei bekannt. Sie baten meine Frau von einer Anzeige ( die nicht stimmt ) abstand zu nehmen. Danach suchte ich mir eine Wohnung und fing an mich auf meine Prüfung weiter zu konzentrieren. Habe die Prüfung bestanden. Dachte danach wird alles besser. Aber es wurde nur schlimmer.....
Kurz vor der Trennung überweiste meiner Bald Ex 100000 Euro von unserem Oder Konto auf ihren Namen. Als ich nach der Trennung davon erfuhr, frage ich sie, sie meinte das wäre wohl die Morgengabe die ich zur Hochzeit versprochen hatte. Oktober 2007 bat sie einen Imam ( Vorbeter ) unsere Ehe gegen meinem Willen zu scheiden. Das tat der Imam. Dann sagte ich zu ihr das sie keinen Anspruch auf Morgengabe habe weil sie die Ehe scheiden lies. Seither streiten wir uns darüber, Umgang mit dem Kindern wollte sie so gestallten das ich die Kinder 2 mal im Monat, von Freitag bis Sonntag. Das war mir wegen der Arbeit nicht möglich. Nach der Facharztanerkennung stieg auch die Verantwortung. Da weigerte sich meine Bald Ex mir den Umgang. Entweder so wie sie sagt oder gar nicht. Ich bat das Jugenamt um Hilfe. Sie weigerte sich auch dort. Habe in der Zwischenzeit eine andere Frau kennengelernt. Im September 2008 fuhr ich mit meiner Freundin in Urlaub. Das erfuhr meine Bald Ex, versuchte eine Einstweiligeverfügung zu bewirken, ich solle die Kinder jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag zu mir zu nehmen. Der Richter wies die jedoch in Anbetracht meiner sehr Hohe Arbeitsbelastung zurück. Ich bot von Samstag bis Sonntag oder von Freitag bis Samstag  an. Das kleine Kind ist erst 3  J. Nun hat sie es eingesehen. Sie macht eine Fortbildung und muss jeden Donnerstag zur Schule. Sie ist Lehrerin ( verbeamtet ) und will nun Islamlehrerin werden. Ich habe die Kinder auch jeden Donnerstag. Ich hoffe das es so weiter gehen kann.
Ich habe auch eine Selbstständige Tätigkeit als Notarzt gehabt die ich wegen ihre Mordrufkampagne verlor.
Meine RÄ meint sie habe ihr Unterhalt dadurch verwirkt. Sie ist noch am prüfen. Wegen der 100000 Euro ist noch nichts geschehen.
Meine Bald Ex arbeitet nur 4 Schulstunden in der Woche, mehr will sie nicht obwohl sie nur dann arbeiten würde wo die Kinder sowieso in der Schule bzw Kiga betreut werden. Scheidungsantrag ist bereits am 29.08.2008 gestellt. Ich wünsche mir von ihr mindestens eine Halbtagstätigkeit sowie einen gerechten Zugewinnsausgleich. Wir lebten im gesetzlichen Güterstand.
ABER: heute sind die Kinder wieder bei mir, ich habe sie heute Morgen abgeholt und werde sie Morgen zurück bringen. Druckt mir die  Daumen.
Es tut mir Leid das meine Geschichte so lang geworden ist.
Ich werde weiter berichten
LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2008 18:29
(@jemmy)
Registriert

Hallo chirjosef

Es tut mir Leid das meine Geschichte so lang geworden ist.

Das muß dir absolut nicht Leid tun, beinhalten so wenige Zeilen doch einen großen Teil eines Menschenleben.

Da ich mich nicht sonderlich gut auskenne, wäre es schön, wenn du mir erklären könntest, was eine " Morgengabe" ist. Ich höre hier zum ersten mal diesen Begriff und würde gerne wissen, was dahinter steckt.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2008 19:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin chirjosef,

herzlich willkommen bei Vatersein, dem Forum auch muslimische Väter  :wink:!

Es ist tatsächlich wohl so, dass eine Ehefrau den Unterhalt verwirken kann. Allerdings ist dies ein zweischneidiges Schwert, denn es geht ja auch um das Kindeswohl, und dem kann nur entsprochen werden, wenn auch die KM EU bekommt, um die Kinder zu betreuen. Es ist schwer, hier auf Verwirkung zu gehen, was aber nicht heißt, dass Du es nicht versuchen solltest.

Mit den unzähligen Affären kenne ich aus eigener Erfahrung. Meine Madam hat mir mit den unmöglichsten Frauen Affären unterstellt, zum Teil sogar mit Frauen die absolut indiskutabel waren ... es ging nur darum zu beleidigen.
Auch das mithelfen im Haushalt kenne ich ... vielleicht sind wir schlag Mann einfach zu gutmütig und durch das "nicht rechtzeitige Grenzen aufzeigen" fühlen sich solche Damen dann gebauchpinselt, immer weiter zu machen. Aber das ist jetzt einfach nur eine Theorie.

Im übrigen ist Dein Deutsch für den kurzen Aufenthalt in Deutschland sehr gut ... wollte ich mal so anmerken.

@Jemmy:
Ich schwimme auch ein wenig, aber unter Morgengabe stelle ich mir eine sogenannte "Auslöse" vor, die den Brauteltern gezahlt wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2008 19:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi chirjosef

Ich möchte mal feststellen: Du hast mit sehr wenigen Worten einen grossen Einblick in Dein Schicksal der letzten 9 Jahre gegeben - so (zumindest für mich fast objektiv) schaffen das wenige.

Zur >>Morgengabe<< möchte ich Dir erstmal >>diesen Link<< zukommen lassen. Danach sieht es so aus, dass Du die Morgengabe wohl vergessen kannst. Solange islamisches Recht nicht gegen deutsches Recht verstösst, wird es bei islamischen Ehepaaren entsprechend angewendet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2008 19:26
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy, Kasper und Oldie,

Morgengabe ist eine Summe ( Geld / mater. Wert ) den ein Muslim seiner Frau im Scheidungsfall zahlen muss um den Unterhalt sowie Versorgung der geschiedene Frau für einen Zeitraum für 100 Tage nach der Scheidung sicherzustellen. Lässt sich die Frau scheiden, bekommt sie keine Morgengabe. Die Morgengabe die Man(n) am ersten Tag der Ehe zahlen sollte ( aber nicht muss ) kann auch irgend wann während der Ehe auf verlangen der Frau bezahlt werden. Hat die Frau bereits Morgengabe erhalten und lässt sich scheiden, muss sie die Morgengabe zurückzahlen......Dann gibt es auch noch feinheiten die sich bei den verschiedenen Rechtsschulen für Muslimen ( Schiiten, Hanifi, Hanbili, Schafi Maliki ) unterscheiden, allerdings gibt es bei den o.g. Regelungen bei allen Einigkeit.

Lieber Oldie, es gibt schon einige Rechtssprechungen bezüglich Morgengabe z.B. in einem Fall ( OLG Zweibrücken ) wurde einem Ehepaar aus Iran der Ex Frau Morgengabe zugebilligt. Der Richter nahm dabei bezug auf das Abkommen zwischen Deutschland und Iran aus ( glaube ich ) 1932. Dagegen wurde die Morgengabe ein aus der Turkei stammenden Ehepaar von OLG Stuttgart nicht zugebilligt. Klar bin ich interessiert die Sache gütlich zu regeln. Sie hat, m.E. , ihr Anspruch auf Morgengabe, in dem sie sich von mir scheiden liess, bereits verwirkt. Zu der, von ihr vollzogene Scheidung durch einen Imam gibt es auch Zeugen. 

Wenn einer mehr Erfahrung bezüglich Morgengabe hat, wäre ich sehr dankbar.

Ich bedanke mich im voraus

Chirjosef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2008 22:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi chirjosef

Da hier wohl die meisten Leser im islamischen Recht unerfahren sind wäre es nicht schlecht wenn Du zu den oben angeführten Urteilen (OLG Zweibrücken bzw Stuttgart) die links bzw Aktenzeichen nennen würdest/könntest. Zumindest in der Interpretation der dt. Rechtssprechung kann vielleicht mit unserem Wissen/Erfahrung etwas Licht darauf geworfen werden.

Nochmal zur Morgengabe: Laut Wiki ist sie ein Geschenk des Bräutigams an die Braut. Ebenso gibt es eine Morgengabe bei Trennung/Scheidung. Ist es dieselbe Morgengabe oder ist es der gleiche Begriff (nach islamischen Recht) für zwei unterschiedliche Dinge, vor allem was Deinen Fall betrifft?

Nach dt. Rechtsauffassung dürften  ca. 100.000 Euro für 100 Tage etwas viel sein. Jedoch gibt es nach dt. Recht keinen Diebstahl während der Ehe - hier ist eher das Problem.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2008 22:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

( OLG Zweibrücken )

>Hier< Beim OLG Stuttgart gibt es drei Fundstellen. Die pflege ich auch noch ein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2008 00:26
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Ja, du hast Recht. Im deutschen Recht wird Morgengabe, manchmal, als Geschenk gleichgesetzt. Allerdings ist Morgengabe, wie sie bekanntlich in islamischen Kreisen Mahar genannt wird, zur Sicherstellung der Versorgung einer geschiedenen Frau für die erste 100 Tage nach der Scheidung zustehen. Klar sind da 100000 Euro übertrieben. Außerdem, habe ich zur Heiratszeit nicht die Summe gehabt.
Ich möchte meiner Bald Ex auch keinen Diebstahl vorwerfen. Sie rechtfertigt ihr Handeln durch ihre Meinung einen Anspruch auf die Morgengabe zu haben, ich sehe die Sache anders, ich bin der Meinung, wenn sie sich ( islamisch ) scheiden lässt, hat sie keinen Anspruch auf Morgengabe.
Urteil von OLG Stuttgart ist: 17 UF 233/07 vom 29.01.2008.
OLG Zweibrücken - Urteil vom 24.04.2007 - 5 UF 74/05
Das sind die zwei Urteile.
Ich habe meine Bald Ex zur Bekanntgabe ihres Endvermögen gebeten. Mal schauen wie viel noch übrig ist.

Auf eure fachkompetente Meinungen freu ich mich.

Vielen Dank
Chirjosef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2008 16:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi chirjosef

Wichtig wäre noch zu wissen, ob ihr beide die gleiche Staatsangehörigkeit und sie dann auch nicht deutsch ist. Bei gemischter Ehe ist das dann wohl fast beliebig kompliziert.

Nach dem Urteil des OLG Zweibrücken (beide Eheleute Iraner und im Iran geheiratet, anschliessend nach D ausgewandert und dort eingebürgert) wurde vom OLG Zweibrücken festgestellt, dass für die Ehe (also den "Vertrag" selbst) iranisches Recht anzuwenden ist. Damit geht die Morgengabe mit Eheschliessung als Geschenk in den Besitz der Ehefrau über und gilt nicht nach dt. Recht als Zugewinn etc.. Im dt. Recht gibt es aber auch keine Schuldzuweisung bei Scheidung. Wenn hier auf Grund der nationalen Rechtssprechung im Eheschliessungsland etwas anderes gilt so ist zu prüfen, inwieweit es eine ähnliches zwischenstaatliches (oder gar internationales) Abkommen gibt wie es das OLG Zweibrücken zugrunde gelegt hat:

Nach Art. 8 Abs. 3 des Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 (RGBl 1930 II, S. 1006), der weiterhin anwendbar ist und dem deutschen Kollisionsrecht nach Art. 3 Abs. 2 EGBGB vorgeht (BGH FamRZ 2004, 1952, 1953),  bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten im Gebiet des anderen Staates in Bezug auf das Familienrecht den Vorschriften ihrer heimischen Gesetze unterworfen.

Deine einzige Chance sehe ich hier nach in der nationalen Rechtssprechung des Eheschliessungslandes. Hast Du schon mal mit einem Imam gesprochen und ihn diesbezüglich gefragt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 13:30
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo lieber Oldie,
veieln Dank für die Interesse und  Hilfe.
Zur Heiratszeit war ich noch Pakistaner, meiner Bald Ex Deutsche. Mittlerweile bin ich auch D.
Laut dem iranischen Recht geht sehr wohl die Morgengabe ( Mahar ) als Geschenk zu der Frau über, also als Anfangsvermögen der Frau zu betrachten.
Hier ist allerdings zu beachten das Iran ein schiites Land ist, hingegen Pakistan sunitisch. Ich habe auf Grund der Unterschiede mich bei islamischen Rechtsgelehrten in Deutschland und Pakistan ( für Suniiten ) sowie Rechtsanwälte in Pakistan informiert.
Wird Pakistanische Recht oder Islamische Scheidungsrecht angewendet so ist die Morgengabe nicht zum Anfang der Ehe zu zahlen. Sie muss allerdings bezahlt werden so Bald die Ehefrau während des zusammenlebens diese anfordert. Ist die Morgengabe noch nicht bezahlt und der Mann will sich scheiden lassen so wird die Zahlung sofort fällig ( weil die Morgengabe eigentlich die Versorgung der Frau nach der Scheidung sicherstellt ).
Lässt sich, allerdings die Frau scheiden bzw lässt sie die Ehe annulieren ( das heisst Khul oder Khula ), so hat sie keinen Anspruch auf Morgengabe, hat sie sie bereits erhalten, muss sie die Morgengabe in voller Höhe zurückzahlen. Ferner gibt es in islamischen / Pakistanischen Scheidungsrecht keine Zahlungen von Nachehelichen / Betreuungsunterhalt.
Und hier ist es wo ich nicht weiter komme. Es gibt diesbezüglich keinen Abkommen zwischen Deutschland und Pakistan. 
Ich wäre für Meinung / Hilfe / Erfahrungen sehr dankbar

LG
Chirjosef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 20:48




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Salaam,

ohne jetzt Sachkenntnis vortäuschen zu wollen, aber logisch wäre ja, dass die Morgengabe dann ja zumindest auf den Unterhalt angerechnet würde, für den sie ja anscheinend vorgesehen ist.
Wenn sie hierfür nicht verwendet wird, entfällt ja wohl ihre Berechtigung.

Allerdings wissen wir ja auch, dass Logik das Gegenteil von Fam.Rechtsprechung ist.

Ich gebe aber auch zu, dass ich in diesem Fall froh bin, kein Fam. Richter zu sein!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 20:54
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hallo Beppo,

so ist es. Das meine ich auch. Aber meine Bald Ex möchte die Morgengabe behalten, dazu möchte sie noch Unterhalt ( z.Zt 900 Euro für sie ). Meine RÄ sagte mal das meine Bald Ex sich alle Vorteile aus dem Deutschen sowie Islamischen / Pakistanischen Scheidungsrecht zuschreiben möchte.

Liebe Grüße

Chirjosef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 22:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In dem anderen Urteil vom OLG Stuttgart (17 UF 233/07 vom 29.01.2008) geht es ja um eine dt-türk. Heirat. Hier wurde klar unterschieden zw.staatl. und der religiösen Heirat. Gab es bei Dir auch zwei Zeremonien?

Ferner gibt es in islamischen / Pakistanischen Scheidungsrecht keine Zahlungen von Nachehelichen / Betreuungsunterhalt.

Hier bin ich der Auffassung, dass das dt. Recht angewendet wird. Vor allem, wenn der dt. Staat hier Sozialleistungen zahlen müsste. Vielleicht könnte Dir die pakist. Botschaft helfen. Ich gehe mal davon aus, dass die heirat von Deutschland anerkannt wurde - wie sieht es aber mit der Scheidung aus? Habt ihr Kinder und wie alt sind diese? Wie lange ward ihr verheiratet?

Gruss oldie

Edit Sowohl Morgengabe als auch Unterhalt verlangen wiedersprechen sich.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 22:38
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie

die islamische Heirat fand in Pakistan stat, die Heiratsurkunde wurde der Botschaft in Pakistan vorgelegt. Auf Grund dessen bekam ich ein Einreisevisum nach Deutschland. Hier legten wir diese nach Übersetzung in der Verbandsgemeinde vor. Ich weis es aber nicht ob wir nun damit Standesamtlich verheiratet waren. Aber eine zweite Zeremonie in Deutschland fand nicht stat.

Ich war von 1999 bis 2008 ( Zustellung Scheidungsantrag 08/08 ) verheiratet.

Ich habe 2 Kinder, 4 und 6.

Bald Ex ist Lehrerin, schon verbeamtet. Hat, m. E., keine Nachteile durch die Ehe ( ist aber NUR meine Meinung ). Also sie könnte Arbeit und Kinderbetreuung gut vereinbaren. Momentan arbeitet Bald Ex 4 Schulstunden in der Woche, macht noch eine Ausbildung zum Islam-Lehrerin, dauert 1 Jahr. Auf Grund d. Alter vom Kinder, wird sie aber allenfalls BU bekommen. Aber wenn sie nur Halbtags arbeiten würde, wäre ich schon sehr entlastet. Wie gesagt, sie möchte erst wenn das jungste Kind 8 ist Halbtags arbeiten gehen.

Ich freue mich auf eine rege Diskussion.

Nochmal vielen Dank und liebe Grüße

Chirjosef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 23:44