Ich kenne eigentlic...
 
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Ich kenne eigentlich die Antwort aber das muss jetzt raus !!

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(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe gelernt mich aus der Interpretation Ihres Handelns raus zu halten, ist manchmal besser so!!!!!!!! Ich werde jetzt also jedem der es für seine Akten braucht brav eine Kopie von den zwei ersten Seiten und der letzten machen. Damit alle Klarheiten beseitigt sind :wink:. 

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 14:07
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Andreas,
Da hast Du wohl einen genauso guten OLG Richter/Richterin gehabt wie ich.
Das OLG hat hier offenbar genau hingeschaut und sich nicht gefragt, ob das GSR zu weiteren Konflikten führt, sondern ob ein GSR das Kindeswohl belastet. Denn nur darauf kommt es an.
Bemerkenswert ist, dass das OLG zwar eine Belastung durch die Streiteren sieht, aber keine zusätzliche Gefährdung durch das GSR sieht.

Entscheidend ist aber, und das ist wohl auch der Grund für den positiven Beschluss, dass das OLG davon ausgeht, dass ihr miteinander reden könnt und zu gemeinsamen Entscheidungen in der Lage seid.

Und dann noch die Schlussbemetkung: Sie enthält eine Aufforderung, dass ihr Elterngespräche führt. Du solltest diese daher anleiern. Kommt die KM nicht oder betreibt sie weiterhin Umgangsboykott, fällt ihr die Nicht-Teilnahme bei einem späteren Gerichtsverfahren auf die Füße.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welches OLG war das?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 16:11
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Das war OLG Brandenburg

Das mit den Gesprächen habe ich auch so verstanden daher war auch das teil der E-Mail.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 16:15
(@Inselreif)

das meine Holde versucht jedem einzureden das Sie dem Beschluss OLG widersprechen kann

Lass Dir eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk erteilen!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 12:27
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