@ Mux,
es kann durchaus sein, dass ich mit meiner Meinung was den Beschluss betrifft falsch lag.
Fakt ist, auch wenn dieser Beschluss 1000 Mal Vollstreckbar ist, wird der Opener keinen finden, der ihm dabei hilft, seinen Umgang zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchzusetzen. Rückt die KM das Kind nicht heraus, is es so und er muss das vor Gericht ausfechten.
@ Mux,
es kann durchaus sein, dass ich mit meiner Meinung was den Beschluss betrifft falsch lag.
Fakt ist, auch wenn dieser Beschluss 1000 Mal Vollstreckbar ist, wird der Opener keinen finden, der ihm dabei hilft, seinen Umgang zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchzusetzen. Rückt die KM das Kind nicht heraus, is es so und er muss das vor Gericht ausfechten.
Eigentlich habe ich bei der Eröffnung dieser Runde gehofft das es irgendwie einfacher werden könnte. Nu bin ich geknickter wie vorher weil die einzige Hoffnung der Beschluss war !!!!!!!!! Gerade zerplatzt. Wo soll das den eigentlich noch hin führen ????? Mal angenommen die beim OLG sagen super Beschluss und meine Ex sagt weiterhin mir doch egal !!!!! Klage ich dann bis Karlsruhe 😉 😉 😉 oder hoffe ich das mir für die Klagen das Geld nicht ausgeht ;( ;(???? Es muss doch mal so etwas wie eine Linie geben wo einfach mal Schluss.
Die Wirklichkeit geht meist nicht konform mit dem was wir als gerecht und richtig ansehen.
Einen Lichtblick kann ich dir vielleicht offerieren. In Bezug auf die Verweigerungen der KM kann man, falls nicht schon irgendwo geschehen, Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit zur Sprache bringen.
Die Wirklichkeit geht meist nicht konform mit dem was wir als gerecht und richtig ansehen.
Einen Lichtblick kann ich dir vielleicht offerieren. In Bezug auf die Verweigerungen der KM kann man, falls nicht schon irgendwo geschehen, Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit zur Sprache bringen.
Alles schon geschehen.
Fehlende Bindungstoleranz wurde von Seiten Jugendamt beim Gericht vorgetragen genau so wie grenzwertig zur Kindswohlgefährdung man hat wegen der Großen von Konsequenzen abgesehen.
Der Verfahrensbeistand spricht von Macht Gefälle und deren Ausnutzung durch meine Ex. Keine Konsequenz
Der Richter schreibt von Instrumentalisierung der Behinderung um Umgang zu verhindern, weiter von Vorspiegeln während der Verhandlung um dann doch zu Machen was man (Frau) will. Keine Konsequenz.
Andreas
Tut mir leid für die Kids und dich.
Bleibt also wirklich nur noch, dir genug Kraft zu wünschen.
Hallo Andreas,
Eigentlich habe ich bei der Eröffnung dieser Runde gehofft das es irgendwie einfacher werden könnte. Nu bin ich geknickter wie vorher weil die einzige Hoffnung der Beschluss war !!!!!!!!! Gerade zerplatzt.
Du musst das Ganze als chronische Krankheit betrachten. Nicht schön, aber es bringt Dich nicht um. Damit zu leben, musst Du lernen. Du bist doch schon auf dem guten Weg. Du hast einen Beschluss, gegen den sie Widerspruch eingelegt hat. Hier werden doch Schriftsätze gewechselt. Da kann doch Dein Anwalt den aktuellen Boykott anbringen. OLG Beschwerden sind keine Selbstläufer. Es wird hier auch eher auf Verfahrensfehler abgestellt. Also warte erst mal ab, was hier rauskommt. Lies Dir den Beschluss genau durch und frage auch Deinen Anwalt, ob dieser Beschluss jetzt vollstreckbar ist. Wir können hier nur eine Ferndiagnose geben. Es kommt darauf an, was genau drinsteht.
Du braucht einen langen Atem. Es ist ein Anfängerfehler zu glauben, es ist irgendwann vorbei. Versuche die Emotionen rauszunehmen, tue aber konsequent das, was nötig ist. Wenn Du mit Deinen Anwalt unzufrieden bist, such Dir einen neuen.
Du bist noch weit entfernt, die Flinte ins Korn zu werfen. Es hat gerade erst angefangen.
LG,
Mux
Es mag moralisch wirklich verwerflich sein, aber ich bete in solchen Momenten immer für einen Busunfall ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
.........
Lies Dir den Beschluss genau durch und frage auch Deinen Anwalt, ob dieser Beschluss jetzt vollstreckbar ist. Wir können hier nur eine Ferndiagnose geben. Es kommt darauf an, was genau drinsteht.
.........
Du bist noch weit entfernt, die Flinte ins Korn zu werfen. Es hat gerade erst angefangen.
LG,
Mux
Hallo,
danke erst mal für den Zuspruch.
Ich habe den Beschluss rauf und runter gelesen und eigentlich ist der in meinen Augen Standard !!!!!! Alle 14 Tage ein WE. zweite Weihnachtsfeiertag 3 Stunden. Wenn KM Umgang verhindert wird dieser Nachgeholt. Wenn KV Umgang verpennt fällt er aus. Ansonsten noch Strafandrohung 25000 € oder Ersatzhaft.
Es gibt also keinen Grund hier so einen Aufstand zu machen (Beschwerde KM). Aber bis hier hin habe ich alleine schon 1,5 Jahre gebraucht !!!!!!! (also kein Anfänger mehr sondern Angelernter :wink:)
Mich Ärgert einfach das die festgestellten Weigerungsaktionen alle ohne Konsequenzen bleiben!!!!!!
Zusätzlich treibt die KM den Streit immer weiter auf die Spitze und ich muss Grinsen und die Füße still halten ( Räumungsklage mit Nutzungsentschädigung wird im Januar Verhandelt, erste Schreiben von Ihrer Anwältin mit Androhung von Schadenersatzansprüche und so weiter, beim Unterhalt hat Sie letztes Jahr eine eA. erwirkt die ich im September versucht habe Abändern zu lassen das geht auch wieder nicht weil es eine Festsetzungsklage sein muss........) Und dieser von Ihr weiter getriebene Streit wird dann auch noch benutzt um das Sorgerecht zu verhindern. Das ist in etwa so als wenn einer was Verbockt und auch noch belohnt wird.
:grr:
Andreas
Mich Ärgert einfach das die festgestellten Weigerungsaktionen alle ohne Konsequenzen bleiben!!!!!!
Nicht nur dich ärgert so etwas. Aber bei dem GSR solltest Du bessere Chancen haben. Ich hab mir jetzt nicht jede Antwort hier durchgelesen, aber wenn man daran noch nichts geändert hat, ist die Gesetzeslage so, dass Du das GSR beantragen kannst und wenn die KM sich quer stellt, dann "kann" das Gericht dies auch ohne ihre Zustimmung erteilen. Hab ich zumindest mal irgendwo gelesen, dass die Rechte von Vätern nicht ehelicher Kids dahingehend verbessert werden.
Nicht nur dich ärgert so etwas. Aber bei dem GSR solltest Du bessere Chancen haben. Ich hab mir jetzt nicht jede Antwort hier durchgelesen, aber wenn man daran noch nichts geändert hat, ist die Gesetzeslage so, dass Du das GSR beantragen kannst und wenn die KM sich quer stellt, dann "kann" das Gericht dies auch ohne ihre Zustimmung erteilen. Hab ich zumindest mal irgendwo gelesen, dass die Rechte von Vätern nicht ehelicher Kids dahingehend verbessert werden.
Den Antrag habe ich schon zwei mal gestellt !!!!! Einmal Mitte letzten Jahres da hat meine Holde im Vorfeld mich zum Schläger und Ganoven geredet so das bei der Verhandlung ein Justiz - Beamter mit bei sein sollte (nicht das ich Amok laufe :knockout:). Den Antrag habe ich auf anraten des Richters zurück gezogen.
Dann noch einmal dieses Jahr der wurde gegen mich entschieden da meine Holde die vielen Auseinandersetzungen (Räumungsklage, Unterhalt, Erkrankung der Großen.....) ins Feld geführt hat. Der Beschluss wurde mit " Die streiten bis auf Messer das währe nicht zum Kindswohl.... " abgelehnt. Da bin ich ja nun auch schon beim Oberlandesgericht mit, viel Hoffnung mache ich mir aber nicht.
Die Änderung die du meinst ist aus Mai 2013 ist aber das Papier nicht wert auf dem es steht
Auweia. Nur gut, dass mein Sohn ehelich zur Welt kam.
Ich teile deine Befürchtung, dass Du vor dem OLG damit nicht durch kommst. Was das AG beschließt, kippt das OLG nicht ohne weiteres.
Jepp, vieles ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.
Wie sagte man hier im Forum so teffend? "entsorgte Väter" , aber vor allem werden die schräg angesehen, die sich wehren.
Verhandlung 23.09.
Beschluss auf 24.09 datiert
Ich habe Ihn am 26.09. bekommen (ein Freitag)
mit etwas Dreistigkeit behauptet die Gegenseite Sie erst am 29.09. (Würde mich nicht mehr wundern) Hach da steht es ja sogar in der Beschwerde
Die Beschwerde ist dann am 27.10. verfasst worden !!!!
Die Frage ist ja nicht wann Beschwerde verfasst wurde, sondern wann es bei Gericht war.
Und dafür wäre es dann auch wichtig mal nachzuhaken, ob sie es am 25., 26. oder 27. bekommen hat (kam das mit gelbem Brief?) oder gem Zugangsfiktion als zugestellt gilt.
Die Frage ist ja nicht wann Beschwerde verfasst wurde, sondern wann es bei Gericht war.
Und dafür wäre es dann auch wichtig mal nachzuhaken, ob sie es am 25., 26. oder 27. bekommen hat (kam das mit gelbem Brief?) oder gem Zugangsfiktion als zugestellt gilt.
Hallo,
hatte ja schon Angedeutet das ich noch weitere Gerichtstermine hatte/habe. Fakt ist das bei mir im Rahmen Familienrecht/ Unterhalt immer der gleiche Richter tätig ist und der hat mir vor einer Verhandlung mittgeteilt das er den Beschluss (die Akte) Umgangsrecht nach Beschwerde schreiben meiner Ex zum OLG weiter geleitet hat. Daher gehe ich davon das alles (wenn auch knapp) in der Frist war.
Kann man machen. Wie hast Du es bekommen. Woher hast Du das Datum 27.10.?
Kann man machen. Wie hast Du es bekommen. Woher hast Du das Datum 27.10.?
Ich bekomme über meine Anwältin immer sämtliche Schreiben in Kopie. Das Datum kommt direkt von dem Beschwerde schreiben. Ja man kann auch Rückdatieren. Ich denke allerdings nicht das der Richter alles weitergeleitet hätte wenn das Schreiben erst am zb. 01.11. Eingegangen wäre. Der hat nach meinem Eindruck auch so langsam die Nase voll.
Sorry, aber wenn Du das als gottgegeben hinnimmst dann brauchst Du Dich nicht aufregen, dass Dir zwei Tage zum Glück gefehlt haben.
Sorry, aber wenn Du das als gottgegeben hinnimmst dann brauchst Du Dich nicht aufregen, dass Dir zwei Tage zum Glück gefehlt haben.
Ich nehme es nicht als gottgegeben hin. Mir war vorher nicht klar wie zeitlich eng das war. Es ist aber Fakt das in dem Moment wo die Beschwerde beim Amtsgericht eingegangen ist der Richter alles fallen lässt und zum OLG schickt (Original Aussage Richter). So lange ich aber von dort kein Aktenzeichen oder Schreiben habe worauf soll ich mich beziehen ??
Egal. Ich habe zweimal gefragt wie Dir das zugestellt wurde.
Egal. Ich habe zweimal gefragt wie Dir das zugestellt wurde.
Ganz entspannt 😉
Ich habe es über meine Anwältin bekommen. Da der Beschluss in meinem Sinne war bestand kein Grund zur Aufregung.
Meine Holde hat dem Beschluss 2 Tage vor Fristende durch Ihre Anwältin Beschwerde eingelegt bei Gericht(Datum kommt von dem Schreiben).
Wenn ich jetzt also 100% prüfen will muss ich auf das OLG warten um dort den Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht vom Datum her zu überprüfen. Ich denke das ist bestimmt auch das erste was das OLG macht um sicher zustellen das es Sinn macht sich dem Ganzen anzunehmen.
Hallo,
heute mal wieder was neues.
Als erstes mal positives Denken 🙂 Der Umgangsbeschluss Amtsgericht hat trotz Beschwerde noch Gültigkeit. Das heizt es gelten noch verbindliche Regeln.
Und wie immer im Leben wo Licht ist da ist auch Schatten !!!! In meinem Fall die Ex ignoriert den Beschluss. Der Umgang der Kleinen findet mal gleich gar nicht statt. Die letzte Begründung war echt der Kracher "Termin zum Plätzchen backen" Bevor ich gleich gesteinigt werde ich hatte keine Möglichkeit die Kleine zu nehmen und zu gehen Sie war nicht mal da !!!!!!!
Bei der Großen das übliche Spiel Umgang auf 3 Stunden verkürzt. Auch hier wenn das Kind nicht greifbar ist kann ich kein mitnehmen!
Ich habe mal wieder mit dem Jugendamt telefoniert und um Hilfe gebeten (Ja ich weis es gibt keine!!!!!) Zu mindestens ist die Dame der Meinung das es so nicht sein kann nun hoffe ich das Sie das auch in die Stellungnahme OLG so mit aufnimmt. Es kam jetzt immer öfter die Aussage Kindswohlgefährdung ( fehlende Bindungstoleranz) von Seiten des JA.
Jetzt dann doch mal eine Frage: In der Vergangenheit hat sich gezeigt das wenn meine Ex mit "wir überlegen zumindest Zeitweise Ihnen die Kinder zu nehmen." gedroht wurde die Umgänge zumindest mittelfristig funktioniert haben. Da ich ja nun durch Sie eh zum OLG muss kam mir die Idee zu beantragen den Beschluss dahin gehend zu ändern das bei nicht Einhaltung der Umgangsregeln automatisch die Erziehungsfähigkeit geprüft wird ( Grundlage fehlende Bindungstoleranz). Ich weis das ist harter Tobak aber was bleibt einem wenn selbst der Beschluss eines Gerichtes ignoriert wird ???? Ich könnte die Polizei holen klar aber ganz schlecht für Kinder und ob dabei was rum kommt fraglich. Die Geschichten Ordnungsgeld/ Ersatzhaft sind ja auch nur frommer Wunsch.
Bevor jetzt der nächste Aufschrei los geht ich möchte meiner Ex die Kinder nicht weg nehmen !!!!!!!!!! Ich denke das wenn diese Überprüfung stattfindet die Luft dünn für meine Ex ist dafür ist die Meinung JA, Verfahrensbeistand und Familienrichter zu eindeutig. Wenn die Kinder so Ihren Papa behalten dürfen bin ich auch gern bereit endgültige Konsequenzen zu tragen und die Kinder zu nehmen.
Was meint Ihr könnte dieser Antrag was werden oder totaler Quatsch ?????