Hallo zusammen,
mein Name ist David und ich bin gerade 19 Jahre alt geworden. Ich bin vor 11 Monaten Vater einer kleinen Tochter geworden, leider habe ich kaum Zugang zu meiner Tochter.
Das Hauptproblem ist leider, dass die Kindsmutter noch minderjährig ist. Da ich bei der Geburt des Kindes schon volljährig war hätte ich eigentlich von Amtswegen das alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten müssen, dies wurde aber von der Familie der Kindsmutter unterbunden.
Es wurde eine Beurteilung der Jugendgerichtshilfe herangezogen das mir eine Reifeverzögerung attestierte, dass ich in dem Strafverfahren freigesprochen wurde interessierte niemanden. Das Sorgerecht für das Kind wurde auf die Mutter der Kindsmutter übertragen, das Gericht hat entschieden, dass erst mit der Volljährigkeit der Mutter in 1,5 Jahren erneut über das Sorgerecht entschieden wird. Da das Kind zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung gerade erst geboren war sah das Gericht davon ab den Umgang zu regeln, das könne man bei solch kleinen Kindern nicht. Das Gericht appellierte an die Vernunft aller Beteiligten.
Die Kindsmutter lebt mit dem Kind im Haus ihrer Eltern. Letzte Woche hat sie eine Ausbildung begonnen, während sie in der Schule/Ausbildung ist kümmert sich ihre Schwester um das Kind. die hat selbst zwei Kleinkinder. Die Mutter der Kindsmutter arbeitet nur Halbtags und hilft der KM bei der Betreuung des Kindes.
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Anlagenmechatroniker und arbeite von Montag bis Freitag im 2-Schicht Betrieb. Da ich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit habe arbeite ich an Berufschultagen meist noch die zweite Schicht um Geld dazu zu verdienen. Da das dem Gericht noch nicht reicht habe ich Sonntags noch einen Job an einer Tankstelle.
Das Problem ist, egal wann ich hingehe um mein Kind zu sehen, man schickt mich immer wieder weg. Die Kindsmutter ist nie allein es ist immer jemand von der Familie dabei und verhindert dass ich mit der Kindsmutter rede oder mein Kind sehen kann. Die Familie hat auch schon mal die Polizei angerufen weil ich vor der Tür stand und geklingelt habe. Die Familie hat mit Hausverbot erteilt.
Die Kindsmutter ist auch nie allein mit dem Kind spazieren. Ich komme nicht an mein Kind heran.
Ich war auch schon beim Jugendamt, die sind aber total begeistert von der Kindsmutter und wie gut die das macht so mit Schule/Beruf und Kind. Meine Familie ist dem Jugendamt auch schon seit langem bekannt. Ich habe Teile meiner Jugend im Heim verbracht. Man hält beim Jugendamt nicht viel von mir.
Ständig gehen dort Unterlagen von mir verloren. Ich habe z.B. bei der Caritas einen Kurs in Säuglingspflege gemacht, die Unterlagen darüber habe sowohl ich als auch die Geschäftsstelle das Caritas beim Jugendamt eingereicht, dort sind sie aber unauffindbar.
Das Jugendamt sieht auch keinen Bedarf an der Situation etwas zu ändern.
Für das Jugendamt bin ich unwichtig.
Wichtig sei im Moment nur eine stabile Mutter Kind Bindung und die Befähigung der Mutter sich irgendwann vollumfänglich allein um das Kind kümmern zu können. für das Jugendamt ist nur wichtig, dass Mutter und Kind nach der Volljährigkeit der Mutter ohne Hilfe das Jugendamtes leben können. Der Kindsvater spielt dort keine Rolle da man vom Jugendamt alles daran setzt mit Hilfe einer Ausbildung die Kindsmutter völlig Eigenständig werden zu lassen.
Eine Jugendamtsmitarbeiterin meinte nur, ich sei so jung, sie glaubt nicht dass ich 18 Jahre bei der Stange bleibe.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung was ich noch tun soll.
Hallo,
normalerweise müsstest du leistungsunfähig sein für Kindesunterhalt, weil du ja noch in der Ausbildung bist. Wieso bist du zu Unterhalt verurteilt worden?
Euer Kind hat ein Recht auf den Umgang mit dir. Und wenn du sogar einen Säuglingspflegekurse besucht hast, müsste klar sein, dass du mit dem Kind umgehen kannst.
Es wäre also gut, wenn du versuchst einen Umgangsplan zu erstellen und diesen der KM, der Mutter der KM und dem Jugendamt zukommen lässt. Und zwar häufiger Umgang in dem Alter des Kindes. Mehrere Tage in der Woche, Dauer einige Stunden.
Wieviel Stunden arbeitest du? Mehr als 48 sind arbeitsrechtlich nicht zulässig.
Sophie
Gibt es einen Titel über den Kindes- und Betreuungsunterhalt und wenn ja in welcher Höhe jeweils?
Unter den gegebenen Umständen was den Umgang angeht würde ich das
Da ich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit habe arbeite ich an Berufschultagen meist noch die zweite Schicht um Geld dazu zu verdienen. Da das dem Gericht noch nicht reicht habe ich Sonntags noch einen Job an einer Tankstelle.
ernsthaft überdenken und ggf einstellen (abhängig vom Titel).
Da du derzeit in der Ausbildung bist kann eigentlich - gesteigerte Erwerbsobliegenheit hin oder her - nicht von dir verlangt werden Sonderschichten zu schieben. Ein Berufschultag gilt ab einer bestimmten Stundenzahl als voller Arbeitstag. Länger als zehn Stunden am Tag darf nach dem Gesetz auch niemand beschäftigt werden. Zwischen Arbeitsende und nächstem Beginn müssen mindestens 11 Stunden arbeitsfreie Zeit liegen. Folglich kann das auch kein Gericht von dir verlangen. Gleiches gilt für die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden.
dass ich in dem Strafverfahren freigesprochen wurde interessierte niemanden.
Welches Strafverfahren?
Ich war auch schon beim Jugendamt, die sind aber total begeistert von der Kindsmutter und wie gut die das macht
Für das Jugendamt bin ich unwichtig. Wichtig sei im Moment nur eine stabile Mutter Kind Bindung
Gewöhn dich dran. Das wird die nächsten 18 Jahre so bleiben.
Da das Kind zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung gerade erst geboren war sah das Gericht davon ab den Umgang zu regeln, das könne man bei solch kleinen Kindern nicht. Das Gericht appellierte an die Vernunft aller Beteiligten.
Da das offensichtlich nicht funktioniert wirst du wohl nicht umhin kommen ein erneutes Umgangsverfahren anzuleiern. Dazu solltest du als erstes dafür sorgen, dass du Zeugen für deine gescheiterten Umgangsversuche hast.
In dem Strafverfahren ging es darum, dass einer behauptet hat ich und mein Kumpel hätten ihm mit Schlägen gedroht wenn er uns nicht Zigaretten und Alkohol kauft oder uns Nachts von der Disko abholt. Das "Opfer" hat sich aber so in Wiedersprüche" verheddert dass wir Freigesprochen wurden.
In dem Zusammenhang hat die Jugendgerichtshilfe ein Gutachten gemacht. Die hat mit mir, meinen Eltern und meinen Lehrer damals geredet und auch vor Gericht dann ausgesagt.
Im Zusammenhang mit der Sorgerechtssache wurde die Strafakte beigezogen und weil das Strafverfahren kein halbes Jahr her ersetzte die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe ein Gutachten über meine Erziehungsfähigkeit.
Die erhöhte Erwerbsobliegenheit erklärt das Gericht dadurch, dass ich eine erste Ausbildung ohne guten Grund abgebrochen habe. Hätte ich diese Ausbildung weitergeführt wäre ich jetzt schon ausgelernt und das Einstiegsgehalt in dem Beruf setzt das Gericht als fiktives Einkommen fest. Das sind derzeit 1510 Euro.
Da die Kindsmutter noch Minderjährig ist zahlt den Unterhalt für sie deren Eltern.
Ich zahle nur für mein Kind, derzeit 360 Euro.
Hallo,
von den 360 € kannst du aber noch das halbe Kindergeld abziehen, du musst nämlich nur den Zahlbetrag überweisen. Nicht den Tabellenbetrag. Das wären dann nur 264 €.
Sophie
Sorry, das mit dem halben Kindergeld ist im Prinzip richtig nur sind die in der Familie der Kindsmutter nicht doof.
Die Schwester die das Kind morgens betreut ist Erzieherin und staatlich anerkannte Tagesmutter.
Sie verlangt pro Monat 200 Euro für die Betreuung, davon muss ich etwas weniger als die Hälfte zahlen, der Rest zahlt der Staat als Berufsförderungsmanahme
Sie verlangt pro Monat 200 Euro für die Betreuung, davon muss ich etwas weniger als die Hälfte zahlen, der Rest zahlt der Staat als Berufsförderungsmanahme
Dann stell Du Dich doch mal doof 😉
Klar, es gibt für Dich die Pflicht, den Mehrbedarf zu bezahlen, ABER nur wenn Du Leistungsfähig bist. Weiterhin gibt es KEINE Erwerbsobliegenheit für den Mehrbedarf.
Sprich, Du bezahlt den Tabellenbetrag KU, abzüglich Kindergeld und nicht mehr.
Der Selbstbehalt für Mehrbedarf liegt bei 1200 Euro netto, wenn ich mich recht erinnere.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin David,
sehe es auch wie die anderen. Du hast das Problem, dass Du auf Grund Deiner Jugend etwas "für dumm verkauft" werden sollst. Das ist natürlich schade. Deine Unterhaltspflichten solltest Du mal genau durchrechnen lassen. Am besten hier im Forum mal einen neuen Beitrag aufmachen, wo Du Dein Einkommen mal komplett einstellst und was Du zahlen sollst.
Liegt ein Titel gegen Dich vor?
Wir empfehlen Dir hier den Umgangsdreisprung:
1. Aufstellen eines Umgangsplan (so wie es für Dich möglich ist, bei so kleinen Kindern mehrere kurze Termine in der Woche. Du wirst um Termine im Haus der KM wohl nicht herumkommen). Bitte um Rückmeldung an Dich innerhalb von 7 Tagen, ob sie diesem Plan zustimmt.. Das ganze bitte als Einschreiben Einwurf verschicken (keine WA oder sonstige elektronische Nachricht).
2. Reagiert sie nicht, erbittest Du noch einmal ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt.
3. Sollte das auch nicht funktionieren, solltest Du einen guten Anwalt für FamRecht aufsuchen. Kannst Du dir keinen Anwalt leisten, kannst Du Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) besorgen. Dann muss der Umgang gerichtlich geklärt werden.
Eine Jugendamtsmitarbeiterin meinte nur, ich sei so jung, sie glaubt nicht dass ich 18 Jahre bei der Stange bleibe.
Dann beweis ihr es, dass Du es besser kannst und bleib am Ball. Ein Kind ist definitiv eine große Verantwortung. Es ist gut, dass Du arbeitest und hier schon mal Deiner Verantwortung vorbildlich nachkommst. Die Umgangsbaustelle muss hier auch angegangen werden, dann kann sich auch hier alles entwickeln. Ihr seid beide noch sehr jung. Mit etwas Lebenserfahrung wissen viele von uns, dass man mit gerade 18 noch lange nicht erwachsen ist - und einfach auch noch in viele Fettnäpfchen tritt. Ist uns allen aber irgendwo passiert.
Bleib am Ball - Du hast als junger Papa die Chance später mal mit Eurer Tochter viel zu erleben. Die Weichen dafür kannst Du jetzt stellen. Das Forum wird Dir gute Tipps dazu geben. Gruß Ingo
Moin
Wie schon dargestellt, stellen Kosten für die Betreuung einen Mehrbedarf dar. Hier gilt der Selbstbehalt für Dich von 1200€. Und, Mehrbedarf ist i.d.R. im Gegensatz zum notwendigen Mindestunterhalt nicht über fiktives Einkommen, Haushaltsersparnis oder sonstigen Raffinessen des Unterhaltsrecht zu bestreiten.
Aber ich möchte eigentlich auf was anderes hinweisen. Dir wurde ein fiktives Einkommen - letztendlich aufgrund einer abgebrochenen ersten Ausbildung - unterstellt. Üblich ist im Familienrecht, eine Neuorientierung in der Berufsausbildung sang- und klanglos hinzunehmen. Da gibt es haufenweise Urteile und Beschlüsse höchster Gerichte. Dir hingegen wurde im "zarten" Alter von 18 Jahren dies verwehrt, praktisch ein Exempel statuiert. Ich denke mal, entweder hat Dein RA hier komplett versagt, oder es war ein Vergleich und kein Urteil oder Beschluss eines Gerichts. Kannst Du dazu noch etwas sagen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mann. die Sache ist wirklich kompliziert...
die einzige Person, die daran sehr leiden würde, ist deine Tochter. Der Vater ist für das Kind sehr wichtig. Ich lese deinen Bericht und verstehe, dass meine Frau nach der Scheidung alles tun würde, damit ich auch keinen Zugang zu meinen Kindern habe.
Warum bist du mit der KM nicht zusammen? Ist ihre Familie dagegen?
stay calm