Hallo,
bleib' erstmal sehr, sehr gelassen. Denn für dich spricht das Kontinuitätsprinzip, bei dem Alter des Kindes geht daran ein Richter nur sehr schwer vorbei... Betreung 24/7 durch Mama zählt auch bei weitem nicht mehr so wie vor einigen Jahren noch. Da kann die Kindsmutter noch so sehr intrigieren, du hast -jedenfalls auf Papierform- die besseren Karten. Welches OLG ist zuständig?
/elwu
Moin Father
Irgendwie kommt mir das alles sehr bekannt vor, nur das meine Ex sich nicht getraut hat öffentlich Anklage gegen mich zu erheben.
Aber auch ich darf mich mit folgendem Thema herumschlagen:
Es merkt, dass die Mutter unglücklich ist, und versucht eine gewisse "Verantwortung" für sie zu übernehmen, es sorgt sich um seine Mutter.
Hinzu kommt, das das "Liebhaben" meiner LG auch ein "Verrat" an der Mutter ist und das Kind sich somit in einer Zwickmühle befindet.
In diesem ganzen Durcheinander verliert man schnell den Blick für das Kind. Halte ein Auge darauf.
Deine Angst,
Meine Angst ist, dass die Mutter erneut das ABR anfechten wird, das Kind versucht noch mehr zu manipulieren
ist meiner Meinung nach nicht unbegründet. Das Kind wird hier von Seiten der EX zu Entscheidungen gezwungen, die es nicht treffen kann. (so auch bei mir)
Informiere dich, wie du dem entgegenwirken kannst. Meine SPFH und mein JA sind der Meinung, das man dieses nur über eine Therapie lösen kann und dem muß ich mich leider beugen. Aber es gibt mit Sicherheit noch andere Möglichkeiten.
Gruß
Martin
Hey @Father
ich habe gestern aus sicherer Quelle (Verwandte der Ex) erfahren, dass die Ex vorhat, das ABR anzufechten, wenn das Kind 6 Jahre alt wird. Das wäre in einem Jahr.
So sicher kann die Quelle nie sein, grad weil es aus der Richtung der KM kommt, also würde ich da einerseits nicht allzu viel drauf geben..und wenn...dann las die KM..in einem Jahr?!
Was soll in einem Jahr anders sein als jetzt?
Du hast das ABR zugesprochen bekommen..da müßten schon wirkliche Gründe kommen, um dir das wieder zu entziehen...also eher etwas aussichtslos für die KM..
Und dann spricht noch ein weiteres Jahr Kontinuität für dich..da wird man nicht eben das Kind wieder aus der gewohnten Umgebung reissen, nur weil die KM nun mal das ABR haben will..
Das Kind angehört wird? Das kann es auch jetzt, u konnte es auch vorher schon..
Anhören, und Mitsprache ist aber etwas völlig anderes..
Lass dich da also jetzt nicht verrückt machen.. schau dem gelassen entgegen u gehe deine Weg..
Meine Ex hat das damals auch verbreitet, als ich das SBR hatte, das sie es in eins zwei Jahren sich wiederholen wird per Klage..und?..nix passierte..
Stress wird du mit der KM wohl vermutlich leider noch über viele Jahre haben, bis sich mal alles beruhigt..
Wichtig hierbei nur das du dem möglichst gelassen entgegen siehst, dich nicht verrrückt machen läßt, deinen Weg gehst u dir klar ist das das so ok ist wie du ihn gehst ...
Kann die KM einfach wieder so ein Verfahren eröffnen? Was für Gründe könnte sie alles gegen mich verwenden? I
Könnte sie....jederzeit..
Nur denke das erste Problem witrd da schon die Kostenfrage sein..also wird sie PKH beantragen..aber da das ganze eh zum scheitern verurteilt sein, ohne das sie wirklich entsprechende Gründe benennen kann, wird das ganze sich schon da erledigt haben...
Was könnte sie gegen dich verwenden?
Gibt es da etwas was sie gegen dich verwenden kann? NEIN! ....also...erfinden kann sie viel schlimmstenfalles, aber dagegen kann man sich dann falls nötig verteidigen..
Und du hast das ABR zugesprochen bekommen, das heißt doch schon eine Menge, da wird dir nicht so ebenmal das ABR wieder genommen u auf die Km übertragen, weil sie jetzt mal das ABR zurck will..
Lass dich da also nicht irre machen..!!!
Gruß
Jens
Danke für eure Antworten.
Ich weiß auch, dass es nicht leicht für die KM wird, das Kind wieder zu bekommen, aber ich weiß auch, mit was für Mitteln sie kämpft. Sie hat letztes Jahr Klage erhoben von wegen ich hätte sie bei der Übergabe des kindes geschlagen. Und tatsächlich findet sie auch noch zwei Teufel aus ihrem Freundschaftkreis, die das gesehen haben wollen und als Zeugen auftreten. Dann gibts da noch ein alte Anzeige von einer schwachsinnigen Freundin von ihr, die ich vor mehreren Jahren sexuell belästigt haben soll in Anwesentheit des Kindes. Der Staatsanwalt hat sich in dieser Sache noch nicht gerührt, der Mist steht immer noch offen. Mit diesem Dreck hat sich die KM Vorteile beim Sorgerechtsstreit erhofft, und solange diese Sachen noch offen sind, kann ich noch nicht aufatmen. Die spekuliert darauf, dass ich das Kind verliere, wenn sie es schafft, mich als Perversen und Gewalttätigen zu präsentieren und dies von Justitia bestempelt wird.
Wenn ich mir vorstelle, dass mein Kind von diesem gewissenlosen Ungeheuer erzogen würde, wird mir speiübel. Gott sei Dank habe ich das ABR bekommen!!
Phoenix, mein Kind hat zum Glück wegen ihrer Mutter kein schlechtes Gewissen, zu meiner freundin ein herzliches Verhältnis zu pflegen. Ich habe sogar manchmal den umgekehrten Eindruck gehabt. Nach einem Umgangswochenende z.B. merkte das Kind nach der Übergabe, dass meine Freundin zurückhaltend war. Das Kind war ein wenig nachdenklich und lief nach 5 Minuten auf einmal auf meine Freundin zu, umarmte sie und sagte dabei "meine mama". Meine Freundin war sehr überrascht. Wir haben in den letzten Monaten mehrmals dem Kind klar gemacht, dass es in Ordnung ist, dass es die Mutter liebt und dass es auch schön ist, dass es diese Gefühle zu ihr hat. Wir haben dem Kind klar gemacht, dass es noch ein Kind ist und das recht hat, wie ein Kind zu leben. Dass die Mutter eine Erwachsene ist und selber für ihre Entscheidungen die Verantwortung trägt, dass die Mutter nunmal dieses Leben bei uns nicht mehr mochte und das andere Leben bevorzugt. Das Kind hat es verstanden und ist mittlerweile auch viel freier als früher. Wegen meiner Freundin - also das Kind hat meine Freundin sehr akzeptiert. Es sagt oft von sich aus Mama, oder eben den Vornamen meiner Freundin. Meine Freundin hat dem Kind nun vorgeschlagen, dass das Kind zur leiblichen mutter Mama sagen kann/soll, und zu ihr "Mutti" als Abkürzung für Stiefmutter. Das Kind fand diesen Vorschlag ziemlich gut, und ich auch. Ich persönlich würds schlecht finden, wenn meine zukünftigen Kinder mit meiner Freundin zu ihr Mama sagen, während mein Kind sie beim Vornamen ruft. Ausserdem tut meine Freundin für das Kind viel mehr als die leibliche Mutter es ihren Leben je gemacht hat.
Hallo Father,
bezüglich der Anrede der Stiefmutter (bin selbst eine) bin ich konsequent anderer Meinung. Mama ist Mama und bleibt Mama. Ich bin Andrea und werde das auch bleiben. Das bedeutet nicht, dass mich die Kinder deswegen weniger mögen dürfen. Aber sie kommen auch nie in die Verlegenheit, jemanden vielleicht zu verletzen (in diesem Fall Mama). Mit 5 ist deine Tochter viel zu klein, um diese Konsequenzen überhaupt überblicken zu können. Das wird aber in wenigen Jahren ganz anders aussehen. Da wird sie Fragen stellen.
Du hast offensichtlich im Moment einen riesen Hals auf deine Ex. Es wäre wünschenswert, wenn du es schaffen würdest, sie wenigstens soweit als Mutter deiner Tochter zu respektieren, dass das Kind nicht in Loyalitätskonflikte kommt. Eine zweite Mama zu installieren, halte ich nicht für einen guten Weg - auch nicht gerade Frieden stiftend.
Im Moment lauft ihr etwas in die falsche Richtung. Du provozierst doch geradezu noch mehr Panik bei deiner Ex und wunderst dich dann, dass sie als Reaktion alles versucht, das Kinder wieder zu bekommen? Was erwartest du eigentlich, wenn du solche Signale setzt, dass der Eindruck entstehen muss, du willst sie ganz aus dem Leben eurer Tochter verdrängen?
Dem Kind hilft das bestimmt nicht.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Ich bin da vollkommen anderer Meinung als du 🙂
Das Kind ist bis jetzt noch sehr klein und hat sich an die gesamte Konstellation gewöhnt. Stiefmutter ist auch Mutter. Das Kind versteht das und fühlt sich sichtlich wohl dabei. Die leibliche Mutter ist nunmal 500 Km weg und sieht das Kind nur einmal im Monat für 3 tage. Das ist für mich dann keine soziale mama mehr, und auf das biologische lege ich mittlerweile keinen Wert. Respekt habe ich insoweit, dass ich der Mutter in Sachen Recht und Kontakt mit dem Kind kooperativ bin, in gewissen Grenzen selbstverständlich wie diese Frau das nicht mißbraucht.
Ich und meine Freundin planen zu heiraten und bald eigene Kinder zu haben. Es soll dann keinen Unterschied geben zwischen den Kindern in der Behandlung durch meine Freundin, umgekehrt dann auch nicht. Wenn das Kind mit zunehmendem Alter von sich aus zu ihr nicht mehr Mutti sagen will, dann ist das ok und wird respektiert, ansonsten bleibt alles so wie gehabt. Ob die Ex damit ein schlimmes Problem hat oder das überhaupt weiß, wage ich zu bezweifeln. Genauso bezweifle ich, dass es ihr im Kampf wirklich nur um das Kind selbst geht. Durch den Verlust des ABR hat sie auch ihr Gesicht in der Gesellschaft verloren, bekommt weder für sich noch für das Kind Unterhalt und kann nicht mehr einfach so von Hartz4 schmarotzen ohne Erwerbsbemühungen nachzuweisen. Wegen mir hat sie Panik, weil sie weiss, dass ich ein Kämpfertyp bin, aber sie kennt mich gut genug um zu wissen, wie wichtig mir das kind ist und ich allein schon dem Kind zuliebe sie nicht aus dessen Leben ausschliessen werde. Diese Frau kommt generell mit ihrer Mutterrolle nicht klar, was auch der Grund ist, wieso sie das Kind los ist. Die Ex hat sich selbst aus dem Leben unserer Tochter verdrängt als sie 500km weggezogen ist. Da ich mein Kind liebe werde ich auch den Kontakt zwischen den beiden nie blockieren. Aber wegen dieser Frau meine Freundin hinten anzustellen und ihre (Stief-)Mutterrolle durch eine inadäquate Namensgebung zu betiteln oder relativieren kommt für mich nicht in Frage. Ausserdem haben wir das Kind sachlich gefragt, ob das ok ist und was es lieber sagen will, "Mutti" als Kürzel für Stiefmutter oder den Namen ***, und das Kind hat klar und deutlich "Mutti" bevorzugt. Mal abgesehen davon, dass das Kind schon immer von sich aus ab und zu Mama zu meiner Freundin gesagt hat. Wir unterscheiden bei uns die Worte Mama und Mutti. Ein Loyalitätskonflikt habe ich bei dem Kind nicht vernommen. Ich brauch mir bei sowas nix vormachen.
Moin Father
Ich persöhnlich mache keine Dramen um Kosenamen und sehe es ähnlich wie du. Ich bin für die Tochter meiner LG der "Papa" und der leibliche Vater halt "Happy bzw. PapaHappy" (Happy ist sein Spitzname). Diese Konstelation hat sich so ergeben, da er sich gar nicht kümmert, außer unter massiven Zwang meinerseits.
Für meine Tochter ist es da schon komplizierter. Meine Tochter spricht meine LG zu 95% mit ihrem Namen an, was auch für alle hier in Ordnung geht. Wenn meine Tochter jedoch z.B. im Kindergarten von ihrer Mama spricht, meint sie meine LG. Sonst sagt sie ihre "andere Mama" für ihre leibliche Mutter.
Das hat sich auch bei ihr so ergeben und zeigt, in welchen Konflikt sie steckt. Die Problematik ist, das meine Tochter gerne Mama zu meiner LG sagen möchte, aber meine Ex ihr dieses verbietet und ihr deswegen ein schlechtes Gewissen einredet.
Gruß
Martin
Moinsen,
ganz allgemein: Man sollte bei der Beurteilung dieser Frage die Kirche im Dorf lassen und vor allem die eigenen Erwachsenen-Eitelkeiten und -Nickeligkeiten hintanstellen. Woraus sollten kleine Kinder denn die "Exklusivität" eines biologischen Elternteils herleiten, und wie sollte man sie ihnen gegenüber schlüssig begründen? Papa und Mama sind (mindestens) bis zum Schulalter die beiden Menschen, die täglich da sind, die Essen kochen, vom Kindergarten abholen, trösten etc. Nicht, weil es so im Biologiebuch oder in der Geburtsurkunde steht, sondern weil es bei den anderen Kindern auch so ist.
Was genau ist damit gewonnen, wenn man ein 4-jähriges Kind zu anderen Bezeichnungen zwingt, weil die nach seinem kindlichen Empfinden zutreffenden "juristisch" nicht korrekt sind? Davon abgesehen: Wo genau ist festgeschrieben, dass Bezeichnungen wie "Papa" oder" Mama", "Mum" oder "Paps" exklusiv auf biologische Elternteile beschränkt ist?
Ein sensibler Umgang mit den Bedürfnissen der Kinder wäre da oft besser als das Herumreiten auf "richtig" oder "falsch". Wenn meine Kinder mich beim Vornamen und den Partner oder Ehemann ihrer Mutter "Papa" nennen wollten, wäre mir das vollkommen wurscht - solange das Verhältnis zwischen den Kindern und mir stimmt.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mahlzeit,
sehe ich anders:
Meine EX hatte nach unserer Trennung einige Lebensabschnittsgefährten. Und das ist dann jedesmal der "neue Papa"? Sohnemann hat diese diversen Herren immer mit deren Vornamen angesprochen...
War zum Glück keiner dabei, der auf der Anrede Papa bestand.
Heute ist Sohnemann 15 und hat seinen eigenen Kopf.
Gruß,
Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin Jochen,
Sohnemann hat diese diversen Herren immer mit deren Vornamen angesprochen...
Wenn Sohnemann das selbst so wollte und praktiziert hat, ist es doch in Ordnung. Ich bezog mich mit meinem Posting lediglich auf die Bezeichnungen, die einem Kind gegen seine eigenen Empfindungen aufgezwungen werden, weil die involvierten Erwachsenen auf "juristisch korrekten Exklusivbezeichnungen" bestehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
für die, die meine Story noch nicht kennen:
Meine Ex-Frau hat fast alles versucht, im Sorgerechtsstreit unser Kind zu behalten. Dennoch habe ich erst- und zweitinstantlich das Kind bekommen, das ABR liegt bei mir und das Kind lebt nun seit anderthalb Jahren bei mir.
Als der Beschluss feststand, wütete sie wie ein Tier und hat wieder alles mögliche probiert, u.a. hatte sie eine strohdumme frau aus ihrer Verwandtschaft gefunden, die mich plötzlich wegen **tsts - ID 10**. Nötigung anzeigte. Der Staatsanwalt ermittelt in dieser Hinsicht noch und alles ist offen.
Jetzt auf einmal habe ich ein Brief vom Amtgsgericht (Strafsachen) erhalten, es würde ein Ermittlungsverfahren gegen mich wg **tsts - ID 10**. Nötigung laufen und ich müsse mir innerhalb einer Woche einen Pflichtverteidiger suchen. Ich bin heute zum Amtsgericht hin und konnte herauskriegen, dass meine Ex dahintersteckt. Sie behauptet, ich hätte sie irgendwann zwischen 2003 und 2006 **tsts - ID 10**. genötigt. Um es vorwegzunehmen: DAS IST ERFUNDENER BOCKMIST!!
Ich habe von Dritten erfahren, dass sie nächstes Jahr, wenn das Kind 6 ist und sozusagen aufgrund des Alters bei Gericht vorsprechen kann, sie wieder das ABR anfechten will. Ergo gehe ich davon aus, dass diese Anklage als Vorbereitung dazu dient.
Ich habe jetzt meinen Anwalt als Pflichtverteidiger beauftragt, er wird Akteneinsicht einfordern und eine mögliche Verjährung prüfen. Ich behalt es mir vor, die EX wegen falscher Verdächtigung zu verklagen, überlege aber noch zu wann und ob es was bringt.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Ich würde sagen, dass mein Fall ein klassischer Fall von falscher Verdächtigung innerhalb enes Sorgerechtsstreits ist. Wie kann ich mir helfen? Kennt ihr Beratungsstellen, die ich aufsuchen sollte, wie z.B. das Jugendamt oder anderes?
Das ganze regt mich auf, denn ich muss mich jetzt gegen meinen Willen mit so einer s.c.h.eisse befassen, viel Geld ausgeben und Zeit opfern.
Danke für Antworten. Gruß
*zusammengeführt*
Moin,
es gilt, das Ermittlungsergebnis abzuwarten. Dann kannst du mit einer Anzeige wegen falscher Beschuldigung reagieren. Dir ist schon klar, dass diese Anzeige eingestellt werden wird!?
Optional wäre auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ein probates Mittel. Wird die von der Ex nicht binnen gesetzter Frist unterschrieben zurückgereicht, wäre die Unterlassungsklage der nächste Schritt. Dies alles spielt sich zivilrechtlich ab und unterliegt nicht dem Einfluss gönnerhafte Staatsanwälte.
Ob du nach diesen Maßnahmen dann Ruhe hast, wird sich heute nicht vorhersagen lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für deine Antwort.
Ich hoffe sehr, dass das Ganze eingestellt wird! Aber wer weiss, was sie als angeblichen Beweis oder besser gesagt als Zeugen in die Sache reinzieht. Sie hat ein wahres Talent dafür, junge Verwandte von sich so vollzulabern, dass die ihr jeden Schrott glauben bzw. ihren Wahnsinn mitmachen. Ein Musterbeispiel ist diese schwachsinnige Kuh aus ihrem Verwandtenkreis, die mich kurz nach dem Beschluss ebenfalls der s.ex. Nötigung bezichtigt hat. Mein Gefühl sagt mir, dass die Sache eingestellt wird. Auf der anderen Seite ist da aber diese Angst, dass es doch nicht so leicht wird.
Das mit der Unterlassungserklärung ist ein echt guter Tip, ich werde das auf jeden Fall anstreben! Was mich auch richtig aufregt, dass bei solchen Beschuldigen immer was negatives hängen bleibt, selbst wenn die Sache eingestellt wird.
Ich wundere mich auch sehr, dass ich nicht zuerst eine Vorladung von der Polizei bekommen habe, sondern gleich ein Brief, dass ich mir eine Pflichtverteidiger anschaffen muss.
Hat jemand bisher etwas ähnliches durchgemacht? Bin für jede weitere Meinung dankbar! Gruß
Moin Father,
Das mit der Unterlassungserklärung ist ein echt guter Tip, ich werde das auf jeden Fall anstreben! Was mich auch richtig aufregt, dass bei solchen Beschuldigen immer was negatives hängen bleibt, selbst wenn die Sache eingestellt wird.
genau deshalb ist die Unterlassungserklärung ja die bessere Option: Eine eingestellte Strafanzeige ist eben KEIN Freispruch, sondern geschieht aus "fehlendem öffentlichem Interesse", "unklarer Beweislage" etc. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dagegen ist die Unterschrift Deiner Ex, dass an den Vorwürfen nichts dran ist und dass sie sich verpflichtet, im Fall einer Wiederholung der Vorwürfe einen (hohen!) Betrag X zu bezahlen.
Sowas hat man in der Anfangszeit in Kopie im Portemonnaie - und falls irgendjemand mit dem Unsinn anfängt, hält man ihm das Dingens unter die Nase. Die schriftliche Bestätigung der Ex (die sinngemäss heisst "Ich habe frei erfundenen Bockmist erzählt") kommt dabei ungleich besser als ein eingestelltes Ermittlungsverfahren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
Danke auch für deine Beitrag! Mein Anwalt meinte vorhin, dass solche Anschuldigungen nicht ungefährlich seien und im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe ansteht, es komme auf die Aussage des angeblichen Opfers an auch wenns keine Zeugen gibt. Mir gehts jetzt echt mies. Diese Frau wird sonstwas behaupten. Was ist wenn sie es tatsächlich schafft, dann krieg ich ne Freiheitsstrafe, verliere das Kind und vielleicht auch die Freundin.
Wir beantragen jetzt Akteneinsicht um zu wissen, was sie genau behauptet.
Ich verstehe auch eines nicht ganz. Der Brief kam vom Amtsgericht, Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen. Bedeutet das, dass sie direkt zum Gericht gegangen ist oder sie nur eine Strafanzeige bei der Polizei geschaltet hat. Im Brief stehen zwei Aktenzeichen, bei dem einen steht zusätzlich (StA ...).
Gruß
Moin Father,
wenn jemand bei der Polizei eine Anzeige wegen Missbrauchs oder Nötigung macht, kommt automatisch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in Gang. Eine Verurteilung erfolgt allerdings nicht nach dem Motto "können wir ja sicherheitshalber mal machen", sondern nur, wenn das Vergehen als solches beweisbar ist. Gefälligkeits-Zeugenaussagen reichen dafür in der Regel nicht aus; so etwas erkennt ein Gericht bei der Verhandlung durchaus. Und die meisten dieser Zeugen (die während der behaupteten Vergehen ja kaum auf der Bettkante gesessen haben) können sich erfahrungsgemäss plötzlich auch nicht mehr so genau erinnern, wenn ihnen die Folgen einer Falschaussage plastisch vor Augen geführt werden. Bleibt die Frage: Hast Du Dinge getan, die tatsächlich als Nötigung ausgelegt werden können? Mir ist beispielsweise ein Fall bekannt, in dem ein Mann glaubte, mit der Eheschliessung habe er das "Recht" auf regelmässigen Beischlaf erworben; dieses vermeintliche "Recht" versuchte er auch gewaltsam durchzusetzen. Damit fiel er natürlich auf die Nase. Aber wie gesagt: Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommt man nur bei erwiesenen Vorwürfen; nicht aufgrund blosser Behauptungen. Nur Du selbst kannst wissen, ob Du wirklich eine weisse Weste hast.
Viel gefährlicher ist das "Urteil" des sozialen Umfeldes: Auch ein eingestelltes Verfahren erzeugt dort in der Regel das G'schmäckle "naja, irgendwas wird schon drangewesen sein; ohne Grund hat die arme Frau den ja nicht angezeigt". Und diese Urteile werden nicht auf Papier geschrieben und nicht in Gerichtssälen gefällt, sondern hinter vorgehaltener Hand getuschelt. Damit kann man jemanden "sozial ermorden", auch wenn er juristisch nie verurteilt wurde.
Deswegen riet ich Dir zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Darin muss die Ex selbst (!) unterschreiben, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe haltlos sind und dass sie diese deshalb - unter Strafandrohung für sich selbst - nicht mehr wiederholen wird. Das entspricht dann einem Freispruch erster Klasse, den man bei Bedarf aus der Tasche ziehen kann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
hab mit so einer flotten Antwort nicht gerechnet, freut mich umso mehr. Die weisse Weste habe ich, ich könnte erst gar nicht mit einer Frau gegen ihren Willen schlafen oder sontiges s.ex. mit ihr machen, ich würd mich dabei selbst anekeln geschweige denn könnt mir sowas Spass machen. In der Ehe hattn wir oft lange Zeiten, wo zwischen uns überhaupt nichts lief, besonders in den letzten 1,5 - 2 Jahren. Ich hab dann mitbekommen, dass sie fremdgeht. Nach der Scheidung habe ich mit einem dieser "Geliebten" Kontakt aufgenommen, ich wollte alles wissen. Er hatte ein schlechtes Gewissen und hat mir eine eidesstattliche Erklärung über den Verlauf der Affäre geschrieben und signiert. Das krasse ist auch, zum Zeitpunkt der Affäre war er 17,5 Jahre alt, sie war schon 25. Er meinte, dass sie ihn damals verführt habe. Das kam mir sehr bekannt vor, denn so fing bei uns auch die Beziehung an! Da sind sehr viele Sachen, aber lange Rede kurzer Sinn - ich habe dieses Ungeheuer kein einziges Mal s.e.x zu irgendwas genötigt und werde auch alles unternehmen, dass sie ihre falsche Aussage zurücknimmt.
Meine Freundin hat mir geraten zu einer Beratungsstelle des Weissen Rings zu gehen. Eventuell spreche ich mit meiner Sachbearbeiterin vom Jugendamt noch. Vielleicht hilft mir das alles weiter. Aber gegen das sich beschissen Fühlen weiss ich noch kein Mittel. Vor allem leidet meine Freundin unter dieser Situation. Wir hatten vor uns demnächst zu verloben. Sie hat nicht mehr die Nerven für diese leidgen Geschichten und Verfahren. Es ist einfach frustrierend.
Moin,
Eventuell spreche ich mit meiner Sachbearbeiterin vom Jugendamt noch.
Auf gar keinen Fall. Das JA wird bei entsprechender Neigung umgehend eine Inobhutnahme erwägen.
Warum willst du außerhalb des Procedere für deine Reinwaschung sorgen. Du machst damit zu viele Baustellen auf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
bis wann musst Du denn spätestens überhaupt reagieren ?
Lass Dir erstmal Zeit mit einer Reaktion nach aussen.
Den Sachbearbeiterinnen würde ich erstmal nichts in dieser Richtung andeuten.
Sorry - aber die sind weiblich und Du bist männlich und somit möglicherweise ein Böser Mensch in deren Augen.
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
ok, es leuchtet mir jetzt ein, das mit dem Jugendamt zu lassen. Mit meiner Sachbearbeiterin verstehe ich mich eigentlich, aber ich lass das jetzt sein. Ich habe im Brief vom Amtsgericht eine Frist von einer Woche bekommen, einen Anwalt als Pflichtverteidiger zu benennen. Das habe ich jetzt gemacht, habe auch vorhin die Vollmachten bei ihm unterschrieben. Er macht Strafrecht zwar nur nebenbei, kennt sich aber mit meinem Fall (Sorgerechtstreit etc) sehr gut aus. Er beantragt jetzt die Akteneinsicht. Er meinte, das kann zwischen einer Woche und vileleicht sogar einem Jahr dauern, bis wir die Akteneinsicht bekommen.
Ich habe im Internet die folgenede Vorgehensweise gelesen, ab "Beispiele für Anträge, welche wir in unseren umfangreichen Stellungnahmen und Verteidigungsschriften für Sie stellen" lesen:
http://rechtsanwalt-louis.de/kanzlei_louis_michaelis_-_vergewaltigung_-_sexuelle_noetigung_-_ermittlungsverfahren_-_vorladung_zur_beschuldigtenvernehmung_-_strafverfahren_-_freispruch_-_dna_-_anzeige.htm
Ich muss jetzt sowieso die Akteneinsicht abwarten, denn erst dann kann ich mich auf die ganze Sache richtig einstellen.
