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"Ich bin froh das ich Dich los bin " (Zitat) Trennung - Hilfe!

 
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo im Netz bei "vatersein",

Ich bitte um Eure Hilfe / Ratschläge. Kurz die Fakten: Seit 2,5 a verheiratet, 1Sohn, 2,5 Jahre alt. Jetzt Trennung. ich bin ausgezogen in eine Wohnung. Hatte einen Beratungstermin beim Anwalt wegen Unterhaltspflicht. Sowiet, so gut.

Die Feinheiten: Probleme bestehen seit 1,5 jahren, nachdem zuvor alles bestens verlief. Der Aggressor und Störfaktor kam von außen durch Verwandte, die meine Frau maltretiert und terrorrisiert haben, und auch durch meinen Beruf (24h- Dienste), das anspruchsdenken meiner Frau etc.. Da ist aber seit ca. 6 Mon. Ruhe mit einzelnen Episoden , die ich abgefangen habe. wir hatten zweimal, eine Therapie begonnen, die aber beide auf Wunsch meiner Frau abgebrochen wurden " Würde nichts bringen".

Seit Sommer 2008 kam dann die dringende Vorstellung, ich sollte doch bitte ausziehen.

Das habe ich jetzt getan und es ist der Horror. Bin von unserem Sohn nur 2 min. entfernt. Meine Frau beschreibt, das sie alles, was mit dem Kleinen zu tun hat, mir ermöglicht und mir keine Steine in den Weg legt.
Jetzt geht es um Unterhalt, finanzielle Regelungen, Hausrat etc.

Da kommt von meiner Frau gar nichts. Vor 6 Wochen habe ich sie gebeten schon mal eine Liste zu machen über diese Dinge - Nichts. Jetzt der Hammer, sie war bei einer kirchlichen Einrichtung und hat einen Anspruch auf "Wohnvorteil", d.h. ich muß die Hälfte der Kaltmiete für unsere alte Wohnung zahlen+Unterhalt. Und sie hat auch noch mein Auto, das sie uneingeschränkt nutzen kann. Ich habe mir eine alte Gurke gekauft.

Sie bewegt sich null, alles hängt an mir, vor allem so wichtige Entscheidungen wie die Erklärungen für unseren Sohn , um das für Ihn so einfach wie möglich zu gestalten. Auf meine x-te Frage nach diesem Thema, kam dann" Was bist Du doch für ein weinerliches Bürschchen. Und so unsensibel( Ihr wurde Ihre Geldbörse zum zweiten mal geklaut mit erheblichem Bargeld darin, das habe ich einfach unkommentiert gelassen). "Bin ich froh, das ich Dich endlich los bin!"

Ich kann nicht mehr. Bin körperlich und mental (Renovierung, Organisation, Job mit 24h Dienst) total ausgelaugt.

Meine konkrete Frage: 1. Soll ich beim JA freiwillig vorsprechen um auf die Situation aufmerkasma zu machen?
                                        2. Habe eigenes Konto. unterhalt am 1.3. überweisen?
                                        3. Erneuten Rat beim Anwalt einholen?

Insgesamt ist meine Frau nicht dumm und auch sensibel. Im Moment jedoch nur egoistisch, geht shoppen, trifft sich mit Freundinnen und kommt, wenn ich bei unserem Sohn bin um 23.45 Uhr nach Hause, obwohl ich am nächsten Tag 24h- Dienst habe. Ich habe Ihr jetzt eine Liste vorgelgt mit Punkten und Ihr vermittelt, diese bis Ende februar  zu bearbeiten, bzw. Stellung zu nehmen.

Habt Ihr viellecht noch einen Rat oder Vorschlag. Ich danke Euch für Euer Interesse und würde mich über Antworten freuen.

Logi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 14:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Logi,

herzlich Willkommen bei Vatersein.

Für mich liest sich Dein Beitrag so, dass sich Deine Ex die Rosienen rauspickt und Du alles mit Dir machen lässt. Da wirklich schlimme ist, das Du es mit Dir machen lässt.
Wenn Sie Unterhalt für die Betreuung bekommt, dann hat sie diesen auch zu leisten.

Jetzt der Hammer, sie war bei einer kirchlichen Einrichtung und hat einen Anspruch auf "Wohnvorteil", d.h. ich muß die Hälfte der Kaltmiete für unsere alte Wohnung zahlen+Unterhalt.

Diese "kirchliche Einrichtung" hat keine Gesetzeskraft und im Grunde können die sagen was sie wollen, es ist nicht bindend für Dich. Ist die Wohnung für Ex zu teuer, muss sie sich Hilfen woanders suchen. Unterhalt wird nach festen Regeln gezahlt und nicht danach was Madam gerne hätte. Sprich; ist die Wohnung zu teuer, muss sie sich eine günstigere suchen.
Du wirst im Laufe Deiner Auseinandersetzung noch öfter über Aussagen stolpern, die Deiner Ex zuspielen, aber zum Glück nicht der Realität entsprechen. Das gilt insbesondere für den gegnerischen Rechtsanwalt und einen überwiegenden Anteil der Jugenämter. Schon daher würde ich nach Möglichkeit erst einmal die Finger vom JA lassen.

Meine Fragen:
1) wie ist der Unterhalt bisher berechnet, vor allem WER hat ihn berechnet?
2) zahlst Du eine Summe "X"?
3) Warum hat sie das Auto? Brauch sie es für das Kind oder beruflich?
4) Warum betreust Du das Kind? Wäre eine Betreuung bei Dir möglich?

Herzliche Grüße
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 15:48
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper, vielen Dank für Deine schnelle  Antwort. Du hast Recht. Ich mache viel zu viel mit. Irgendwie selbst Schuld, aber ich versuche, soviel wie möglich von unserem Sohn davon fernzuhalten. Jedoch bekommt das ganze dann eine Eigendynamik, die sich meine Frau irgendwie zu Nutze macht.

zu Deinen Kommentaren: 1. Ich habe mir den Unterhaltsanspruch von einer Fachanwältin berechnen lassen. Basis war ein fiktives Null-Einkommen meiner Frau, das sie im 12/2008 Ihre Teilzeitstelle gekündigt bekommen hat. Dagegen will sie wohl jetzt klagen, hatte schon einen Gütetermin beim Arbeitsgericht, der ehem. Arbeitgeber hat aber abgelehnt , da in 7/2009 eine Abfindung für Ihren bestehenden Vollzeitbetrag ausgezahlt erden soll.
Dennoch riet mir die Anwältin, ein Unterhalt auf Basis eines evtl. Arbeitlosengeldes zu zahlen, bis meine Frau mir einen Arbeitlosengeldablehnunsbescheid vorlegt. Die Abfindung würde dann im Sommer eh wie Einkommen bewertet. Da die teierste aber bisher nach 2,5 Monaten es endlich nach Kosmetikerin, Frisör und Karnevalfeiern geschafft hat, zum Arbeitsamt zu gehen, habe ich dieser Sache Klarheit am evtl. 25.2.

zu 2. Bisher zahle ich noch gar nichts. Würde zum 1.3. anstehen. Aber ist halt noch nichts geklärt. Am Tage meines Auszuges teilte meine Frau mir dann das mit dem Wohnanspruch mit, im Umzugschaos sehr gut zu gebrauchen!!

zu 3. Das Auto hatte ich ursprünglich gezahlt, um in 2006/2007/2008 damit zur Arbeit zu fahren. Dann mußte ein Zweitwagen her, damit meine FRau mit dem damals noch Säugling mobil war. Dann hat sie das Auto überwiegend genutzt. Der Kredit wurde von mir jetzt ausgezahlt, heißt, Auto ist schuldenfrei. Stellt sich nur die Frage: zum Hausrat gehörend?

zu 4. Nein, nein, sie hat das Kind, da sie ja arbeitslos ist und ich sowiesi nicht kann, da ich ja arbeite. Ich hatte nur gestern den Kleinen bei meiner Schwiegermutter abgeholt, wo er seit 9:00 war, damit Madame bis 23.45 zum Karneval gehen kann.

Eigentlich hat sie ja das Problem, da ich nämlich schon ausgezogen bin und sie auf Unterhalt angewiesne ist, da sie arbeitslos ist. die Anwältin hatte mir damals gesagt, dadruch, das sie eine TeilzeitStell bsher hatte, sei Ihr diese auch zuzumuten, wenn die Betreueung des Kleinen gewährleistet ist (Schwiegermutter)

Meine Frau hat bisher eine Bewerbung in 8 Wochen abgeschickt, mit der Begründung, sie hätte eh keine Chance auf Teilzeit (Gute akadem. Qualifikation) und außerdem würde sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen, also müße ich den vollen Unterhalt auf Basis eines null-Einkommens zahlen. Also zurücklehnen und abwarten.

Es ist ja nicht so das ich nicht zahlen will, aber ich werde höchstens mit Horrormeldungen versorgt oder mir wird es vorenthalten, was nun Sache ist. Sie hätte noch kein schriftliches Ergebnis über die Berechnung und solange müßte ich halt warten.
Sind zwar vielleicht Kleinigkeiten und Scheinkriegsschauplätze, aber vor dem emotionalen Hintergrund mit unserem Sohn, ist es der blanke Horror. Ich weiß, viele  hier im Forum hat es übler erwischt, aber ich schwimme irgendwie und weiß keinen Rat mehr wegen deisen Dingen.

Tausend Dank schonmal,

Logi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 16:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Logi,

wenn Deine Ex sozialversichert Beschäftigt war, dann steht ihr daraus ein Arbeitslosengeld zu. Wenn Sie es nicht beantragt, dann ist das ganz allein ihr Problem, und nicht Deins.
Ich weiß es ist schwer, man(n) fühlt sich immer noch verantwortlich, aber wenn Du nicht einen klaren Schnitt machst, dann werden die Forderungen immer mehr und größer werden. UND: einmal gezahlter Unterhalt ist weg, da ist nicht viel mit aufrechnen ... das wird als "verbraucht" deklariert und Du schaust in die Röhre ...
War das Dein Anwalt, ein gemeinsamer, oder noch schlimmer, der Deiner Ex?

1) zahl den unstrittigen Anteil an EU und KU. Basierend auf der Tatsache das sie eheprägend arbeiten geht!
Sollte etwas strittig sein, dann muss sie es erst einmal darlegen, schließlich will sie etwas.
2) Behalte im Hinterkopf, dass sie in einem halben Jahr eh arbeiten muss und der Unterhlat sich dann nocheinmal reduzieren muss (zumindest theoretisch).
3) Auch der Wechsel der Steuerklasse darf nicht vergessen werden. War die Trennung jetzt in 2009, oder schon 2008?
4) Die Wohnung ist ab sofort IHR Problem. Solltet ihr gemeinsam im Mietvertrag stehen, sieh zu das Du da raus kommst und ExMadam die Wohnung komplett übernimmt.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 16:39
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

aus dem Mietvertrag rauszukommen ist nicht so einfach, habe mal im Netz nachgelesen. Der Vermieter muß zustimmen und leztlich muß ich tatsächlich die Hälfze zahlen, da meine frau ja arbeitslos ist. Natürlich könnte sie ausziehen und eine neue Wohnung suchen. Ich hatte aber versucht, das Umfeld für unseren Sohn möglichst nicht zu verändern. Meine Frau sprüht jetzt schon wieder Gift und Galle, nachdem ich Ihr offenbart habe, das ich morgen den Kombi brauche um einen Herd abzuholen (für die halbfertige renovierungswohnung). Sie müße in der Zeit einkaufen gehen.Obwohl der Kühlschrank eh schon aus allen Nähten platzt und ich regelmäßig Lebensmittel wegwerfen mußte, die am20.8.2008 abgelaufen waren.

Aber ich will nicht hier den seelischen Mülleimer auskippen. Die Trennung war jetzt aktuell 11.2. Den unstrittigen  Unterhalt zu zahlen ?  Meinst Du, basierend auf der Annahme, das Sie ein Einkommen hätte (z.B. Arbeitslosengeld).? Ich weiß jetzt schon ,das das wieder Zeter und Mordio wird, da sie ja meint " Ich will das, was mir zusteht + die Hälfte der Miete.

Die Anwältin habe ich mir selbst gesucht, hatte sie nichts mit zu tun.
Ich könnte nur noch kotzen, bin im Dienst, und meine Frau ruft mich an, ob ich mit unserm Sohn zum Schwimmkurs gehe. Ich kann aber nicht, da ich die Wohnung renovieren muß und besuche Ihn sowieso fast jeden Tag zum Spielen etc. Prompt " Was bist Du nur für ein Vater, der sich noch nicht mal Zeit nehmen kann....!
Es ist das Allerletzt,
Es ist einfach alles zum verzweifeln!

Trotzdem danke für die guten Antworten, ich denke ich kann es umsetzen!
Gruß Logi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 21:35
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
warum muss den euer Vermieter zu stimmen, wenn du aus dem Mietvertrag raus möchtest?
Du kündigst einfach dei wohnung für dich und dann steht deine Ex alleine im Mietvetrag.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 23:00
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

so einfach ist das nicht, wenn beide Mieter sind, und im Mietvertrag stehen, kann nicht einer allein kündigen. Der vermieter muss schon zustimmen, dass sie allein im Mietvertrag bleibt bzw. für sie quasi einen neuen ausstellen. Und ob er das tut, denn er hat auch lieber 2 die ihm gesamtschuldnerisch die Miete schulden...

liGr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 23:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nicht nur der Vermieter, auch der verbleibende Mieter muss da zustimmen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 23:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Problem zur Wohnung.
Das ganze läuft über die "gesamtschuldnerische Haftung"! Tatsächlich seid ihr im "Außenverhältnis" gemeinsam für die Mietzahlung verantwortlich. Sprich: der Vermieter kann sich die Kohle holen, bei dem er meint, wo er sie kriegen kann.
ABER: ich würde mit dem Vermieter ein freundliches Wort sprechen. Vielleicht lässt er sich drauf ein und ändert den Mietvertrag, wenn Ex nicht weiß was dranhängt, dann kann die Sache schnell über die Bühne gehen. Sie bekommt ja nur "was ihr zusteht" und mit einem alleinigen Mietvertrag verhindert sie eine Rückkehr Deinerseits  😉 (man muss ihr ja nicht alles und vor allem nicht die Wahrheit sagen!).

Aber ich will nicht hier den seelischen Mülleimer auskippen.

Auch hierfür sind wir da. Keiner kann alles in sich reinfressen und professionelle Hilfe gibt es für Väter leider wenige.

Meine Frau sprüht jetzt schon wieder Gift und Galle, nachdem ich Ihr offenbart habe,

Lass sie sprühen, es interessiert sie auch nicht, wenn Du am Rad drehst ...

Die Trennung war jetzt aktuell 11.2. Den unstrittigen  Unterhalt zu zahlen ?  Meinst Du, basierend auf der Annahme, das Sie ein Einkommen hätte (z.B. Arbeitslosengeld).? Ich weiß jetzt schon ,das das wieder Zeter und Mordio wird, da sie ja meint " Ich will das, was mir zusteht + die Hälfte der Miete.

Genau. Zahle den KU. Der rechnet sich eh fast ohne Abzüge.
Beim TU wird es dann interessant. Hier kommen allerlei Abzüge: Kredite, Fahrkosten zur Arbeit, und noch anderes. Auch ein eigenes Einkommen wird eingerechnet, dazu gehört auch Arbeitslosengeld. Eben was "ihr zusteht"! Wenn Du einen Unterhalt siehst, der nach Abzug aller relavenaten Daten zutrifft, dann überweise diesen. Lass sie sprühen und schau was passiert. Übernehme nicht für sie die Verantwortung, die hast Du nicht mehr ...
Du kannst hier auch die Eckdaten reinstellen, dann überfliegen unsere Kracks die Zahlen einmal ... wir haben da einen frisch beförderten, der sich damit recht gut auskennt  😉
Dann hast Du einen Anhalt und wenn Du den Betrag zahlst, dann kann auch ein möglicher Prozeß nicht mehr so teuer werden, weil es dann nur noch um die differenz gehen kann.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 00:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

zum Thema Wohnung:
Schliesse mich meinen Vorrednern an. Schau Dir mal >>diese Seite<< an. Ganz unten der Abschnitt dürfte auf Dich zutreffen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 10:55




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als ich mich damals von einem Freund getrennt hatte mit dem ich gemeinsam eine Wohnung gemietet hatte bin ich wie folgt vorgegangen: ich habe dem Vermieter ein Schreiben übergeben, dass ich die Wohnung fristgerecht kündige und ihm das Schreiben mit meinen Schlüsseln übergeben. Der Vermieter hat das damals kommentarlos mir abgenommen. Damit hatte ich ja keinen Zugang zu der Wohnung mehr. Dazu hatte mir damals ein Anwalt geraten.

Es kam auch nie wieder etwas.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 18:28
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

vielen herzlichen Dank für eure Kommentare und die Unterstützung, habe noch keinen Internetzugang, daher die späte Reaktion.

Ich habe jetzt die Berechnung von einem Anwalt meiner Frau. Dummerweise liegt die Jetzt zu Hause, kann ich aber morgen nochmal eingeben. Im Wesentlichen gibt es zwei Unterschiede:

1. Die Unterhaltspflicht legt tatsächlich ein Null- Einkommen meiner Frau voraus. Obwohl sie für ein Jahr eine Teilzeitbschäftigung hatte, die ja nicht verlängert wurde, befindet sie sich nachwievor bis 7/2009 in der Elternzeit. Sie argumetiert steif und fest, das man das auch berücksichtigen muß. Arbeitslosengeld würde sie nicht bekommen. Am 25.2. hat sie einen Termin bei der Leistungsstelle. UNter Tränen und viel Geheule versichert sie mir glaubhaft, das ise ja auf Jobsuche gehen will, aber dafür eine Betreuungssituation für den Kleinen finden muß. Es rechnet sich so: Einkommen meinerseits 4250 netto, KU ca 420, EU 1412, sind 1910 (hab die Zahlen nicht ganz korrekt im Kopf) Schicke ich noch nach!

2. Zur Wohnsituation: Da ich und meine so verständnisvolle Frau uns geinigt habe, die Wohnsituation für den Kleinen aufrecht zu erhalten (so hat das der Anwalt auch schriftlich übernommen), wird ihr, wie er schreibt, die teure Wohnsituation "aufgedrängt". Von der Netto-KM müßte ich demnach 550 Euro  bezahlen.
In summe bekäme sie dann 2461 Euro monatl. Nach Abzug aller Kosten bleiben Ihr und dem Kleinen dann 750 Euro monatl. Meine neue Miete sind 550 Warmmiete. Habe berufsbedingt 350 Euro Benzingeld. Mir würden monatlich 450 Euro bleiben nach Abzug der monatl. Versicherungen, Rente etc.

Ich werde wohl nicht umhinkommen, dies zu zahlen. Dennoch habe ich teure Gegenstände inder Wohnung belassen. Einen teuren Kühlschrank, komplettes Schlafzimmer,fast komplettes Wohnzimmer, PC, Backofen, etc. Zudem kann sie seit 3 Monaten mein ehemaliges Auto nutzen. Dies möchte sich gerne als Hausrat rechnen. ich habe gerechnet und Ihr 3900 Euro angeboten und sie kann das alles behalten.

Das schlimme ist, sie heult und zetert, schlägt aber dann von einer sek. auf die andere um und berechnet irgendwelches Geschirr, was ich ja mitgenommen hätte usw. Es ist einfach nur furchtbar. Sie wolle sich ja nicht an mir bereichern etc. Das Schlimme ist, das das dann gestern Abend der Kleine in Ansätzen wieder mitbekommen hatte und ich mache mir immer wieder Vorwürfe deswegen. Außerdem muß ich Ihn auch irgendwann an die neue Wohnsitutaion gewöhnen, da er es sicher bald merkt und jetzt schon fragt " Warum Papa so lange arbeiten" "Wo ist mein Papa".

Morgen habe ich wieder 24-Stunden Dienst. Ich hoffe ich schaffe es irgendwie, bin völlig erledigt.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Gruß Logi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 10:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Logi,

du bist auf dem besten Weg in ein blutiges Gemetzel.

Deine Ex zeigt alle Symptome der,  "Ich will ja nur was mir zusteht" Krankheit.
Ihr Anwalt hat ihr dabei glaubhaft versichert, dass ihr etwas mehr als das doppelte deines Einkommes zusteht und der muss es ja wissen, schließlich ist der ja Anwalt!
Und wenn du ihr nicht mal das zubilligst, bist du ein gemeiner Schuft und das macht sie traurig und wütend.

Jetzt heißt es alles fest zu haltren, was noch geht.
Jegliches Entgegenkommen deinerseits wird nicht mehr als Grosszügigkeit angesehen, sondern als Bestätigung der Aussagen des Anwalts und als Indiz, das da ja wohl noch mehr zu holen sein muss.

Den Ablauf der kommenden Ereignisse kannst du hier recht gut wieder finden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 11:02
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Ich will es unbedingt verhindern - ein Gemetzel oder Szenario, unter dem unser Sohn zu leiden hätte. Wahrscheinlich ist es der Instinkt, der eine Frau zur Neandertalerin werden läßt, um für ihr Kind zu sorgen, ganz normal. Sie leidet ja schließlich auch. dennoch hatte sie schon vor einem Jahr eine Trennung proklamiert und hielt von der Fortführung eine Gesprächstherapie, die meiner Meinung nach gut war, nichts

Will damit nur sagen, ihr denkt wahrscheinlich, was will der Typ, verdient gut und kommt doch mit der Kohle aus. ich will damit nur klarstellen, das ich keine innerliche Orientierung habe, was richtig ist und was falsch. Wenn ihr Anwalt das so ausrechnet, was bleibt für eine Möglichkeit? Die EU und KU Berechnung ist m.E. korrekt. Und die hälftige Miete hab ich mir ja auch selbst zuzuschreiben, ich wollte ja das der kleine sein gewohntes Umfeld hat.
Grundsätzlich sind die Anmerkungen natürlich richtig - festhalten, was geht.

Ich hoffe, ich finde den richtigen Weg.

Danke Euch nochmals.

Logi  :exclam: :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 13:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Logi

Sowohl Deine Frau als auch ihr RA möchten Dich moralisch unter Druck setzen, um ein Maximum von UH-Zahlung durchzusetzen. Schau doch mal: Wer drängt Deiner Frau bzgl. Wohnung irgendwas auf? Das ist ihre freie Entscheidung, das Wohnumfeld spielt für ein Kind in dem Alter eher eine untergeordnete Rolle. Das ist reines "auf die Tränendrüsen drücken", welches mit 550€ vergoldet werden soll.

Wurden denn bei Dir berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt, priv. Altervorsorge, ehel. Verbindlichkeiten? Beim KU z.B. - wie kommen die auf 420€? Von Deinen 4250€ ausgehend komme ich nur auf 346€. Die Aufrechnung des RA ist unangemessen und verlogen.
Du solltest mal selber einen RA konsultieren. Wir hier können Dir einen Überblick verschaffen, was angemessen ist. Aber das wird bestimmt noch anstrengend bei Dir werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 13:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Logi, spätestens der Anwaltsbrief sollte dir bewusst machen, dass du dich bereits im Krieg befindest.

Jetzt musst du dir schleunigst klar machen, wie man diesen Krieg richtig führt.

Z.B. hältst du die Pistole falschrum, wenn der Lauf zu dir zeigt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 13:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um es etwas weniger sarkarstisch auszudrücken.

Es gibt in deiner Situation praktisch nur einen Weg das Gemetzel zu verhindern:

Du musst von Anfang an klare Grenzen aufzeigen.
Du musst zeigen, dass du die Regie führst und nicht der gegnerische Anwalt.
Der hat dir gar nichts zu sagen. Der kann dir bestenfalls Vorschläge machen oder dich verklagen.
Wenn du alles was du hast schon vorher raus rückst, ersparst du ihm selbst diese Mühe und verfestigst die Beziehung zwischen deiner Ex und ihm.

Ich kann es nur wiederholen:
Rechne mit ganz spitzem Bleistift, was ihr zustehen könnte und zahle 90% davon.
Mache es so wie der Anwalt: Lege alles zu deinen Gunsten aus.
Es bleibt dir sonst nichts.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 14:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Logi,

ich bin in einer teilweise ähnlichen Situation wie du, allerdings ca. ein halbes Jahr weiter.

Will damit nur sagen, ihr denkt wahrscheinlich, was will der Typ, verdient gut und kommt doch mit der Kohle aus.

Erstens, das denke ich nicht. Zweitens, was das "mit der Kohle auskommen" betrifft - deine Demnächst-Ex ist gerade dabei, diesen Punkt sehr gründlich zu ändern.

Wenn ihr Anwalt das so ausrechnet, was bleibt für eine Möglichkeit?

Ihr Anwalt vertritt ihre Interessen, und zwar gerne auch auf Kosten deiner Interessen. Glaube ihm also erst mal kein Wort, das sind alles erst mal nur Behauptungen, aber keine Fakten. Insbesondere hat es keine Rechtskraft, denn Urteile werden immer noch vom Richter gesprochen und nicht vom gegnerischen Anwalt. Es sei denn natürlich, du bist so leichtgläubig und erkennst ohne weiteres an, was die Gegenseite so alles in die Welt hinaus bellt.

Versuch es mal so zu sehen: Wenn im Mittelalter die Hunnen vor der Stadtmauer stehen und rufen, die Stadt gehöre ihnen - stimmt das etwa allein schon aus dem Grund, dass sie es behaupten?

Ich will es unbedingt verhindern - ein Gemetzel oder Szenario, unter dem unser Sohn zu leiden hätte.

Sehr lobenswert. Allerdings, um bei meinem Beispiel zu bleiben - es ist keine Lösung, den Hunnen die Stadttore zu öffnen. Ein Gemetzel verhindert man damit nicht, es geht nur schneller und gründlicher.

Wahrscheinlich ist es der Instinkt, der eine Frau zur Neandertalerin werden läßt, um für ihr Kind zu sorgen, ganz normal.

Es ist in diesem unserem Lande vielleicht so üblich - aber definitiv nicht normal. Üblicherweise sind in einem zivilisierten Land die Gesetze dafür da, Problemlösungen nach Art der Neandertaler zu verhindern (also jene Lösungen, bei denen das häufigst gebrauchte Argument ein Eichenknüppel ist). Im deutschen Familienunrecht ist es anders: Da kriegt eine hinreichend auf Krawall gebürstete Ex den Knüppel sogar in die Hand gedrückt, begleitet von den Worten: "Schlag zu, schlag zu so fest du kannst - du hast einen Anspruch darauf!"

Aber um wieder auf dein obiges Zitat zurück zu kommen: Es ist auch dein Kind, und ich gehe mal davon aus, dass auch du für deinen Junior sorgen willst. Das kannst du aber nicht mehr, wenn deine Demnächst-Ex dich erst mal platt gemacht hat, und genau das versucht sie im Moment - sowohl mit juristischen Möglichkeiten, indem sie ihren Anwalt vorschickt, als auch mit psychologischer Kriegsführung, indem sie dir ein schlechtes Gewissen einzureden versucht. Und wenn ich so etwas hier lese:

Sie leidet ja schließlich auch. dennoch hatte sie schon vor einem Jahr eine Trennung proklamiert und hielt von der Fortführung eine Gesprächstherapie, die meiner Meinung nach gut war, nichts

Ach, mir kommen fast die Tränen! Sie leidet unter dem, was sie sich selbst eingebrockt hat? Sie hat das Schiff versenkt, und jammert jetzt über nasse Füße?!?

Ich hoffe, ich finde den richtigen Weg.

Hoffe ich auch. Aber:

Erde an Logi - bitte aufwachen! Du grübelst gerade über die falschen Probleme. Kümmere dich um dich selbst und um dein Kind, denn damit hast du mehr als genug zu tun. Kümmere dich nicht um die Probleme deiner Demnächst-Ex, denn die Dame kümmert sich mit Anwalts Hilfe schon selbst - außerdem steht sie jetzt auf der anderen Seite der Stadtmauer, und zwar ausgestattet mit der kompletten Kriegsmaschinerie, die das deutsche Familienunrecht trennungswütigen Exen an die Hand gibt.

Und dieses "Ich bin froh das ich Dich los bin" - das solltest irgendwann einmal du über sie sagen können.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 21:45
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich bin gerade mal Deine Story durchflogen.

Folgendes fällt mir hierbei auf:

1. Der KM wurde zweimal ein prall gefülltes Portemonnaie gestohlen. Das ist seltsam. Zweimal nacheinander und gut gefüllt mit DEINEM Geld ...  Hat die KM Anzeige hierzu erstattet ? So eine Anzeige kann üblicherweise via Internet erstattet werden. Auffällig auch, dass das Geld gerade jetzt während der Kriegsphase gestohlen wurde ...

2. Ihr beide habt zweimal eine Therapie begonnen. Das ist doch ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung gewesen. Nach deinen Angaben hat die KM in beiden Fällen aus "weichen" Gründen abgebrochen... Meiner Meinung nach ist die Sache gerade in Anbetracht ihrer Begründung für den Therapieabbruch final erledigt. Das bedeutet Krieg. Das bedeutet für dich das du unbedingt die trennungsfaq lesen solltest.


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 12:03
 Logi
(@logi)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Kommentare, ich fange langsam an, zu begreifen, was hier eigentlich passiert. Bin dabei, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit mir nicht das Fell übergezogen wird. Natürlich sollte man mit Feindbildern rechnen, die sich auf einmal aus dem Nichts selbst generieren. Dies ist wohl passiert. Aber ich habe in meinem Leben auch schon genug Sch... gefressen. Das werde ich sicher auch noch irgendwie lösen. ich bin immer der Meinung, man sollte keine dreckige Wäsche waschen, aber was hilft es?? Nichts. Entscheident ist auch eine Kompromissbereitschaft. Und die ist auf der anderen Seite sehr kläglich. Habe natürlich Sorge, das das Thema Besuchsrecht auch noch aufkommt. Bisher sieht es aber nicht danach aus.

Vieles von dem was Ihr schreibt macht Sinn und ich versuche es umzusetzten.

Größten Dank,

Gebe Bericht und bin für jeden Rat dankbar,

Logi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2009 19:56