Hallo HMB!
Hui ... das ging aber schnell! Deine letzten Aktionen scheinen Eindruck gemacht zu haben!!! :thumbup:
Erstmal: Frauen können sehr wankelmütig sein. Das, was sie heute sagt, kann sie in 10 Tagen schon wieder ganz anders sehen. Aber das, was sie heute tatsächlich sagt, kann Dir gut helfen. Trotzdem würd ich dem Frieden nicht sofort bedingungslos trauen.
Wenn ihr gemeinsam entschieden habt, daß die Kids vorerst bei Dir bleiben, dann solltet Ihr unbedingt eine schriftliche Elternvereinbarung darüber machen. Das sichert Dich in mehrerer Hinsicht ab:
1) Sollte sie es sich zwischenzeitlich anders überlegen und Dir z.B. die Polizei vorbeischicken um die Kids zu holen, kannst Du die Cops mit dieser Elternvereinbarung "entschärfen".
2) In der späteren Gerichtsverhandlung kannst Du mit dieser Vereinbarung belegen, daß die KM Dir von Beginn an die volle Erziehungseignung einräumt. Es könnte nämlich auch sein, daß sie auf ihre ursprüngliche Bahn zurück kehrt und ihre alten Vorwürfe erneut aufgreift.
3) Es gibt Dir bzw den Kids die Sicherheit, daß sie zumindest nicht mehr ganz so schnell auf die Idee kommt eine weitere Kindesentführung zu starten. Es bedeutet sicher eine gewisse Hemmschwelle für sie.
4) Du könntest ggf diese Vereinbarung Deiner RAin geben und sie schickt das zum Gericht mit der Bitte einen Beschluß draus zu machen. Der Richter hätte den Fall vom Tisch und Du hättest einen Beschluss zu Deinen Gunsten.
Versteh mich nicht falsch - Du solltest schon hoffen, daß sie es ernst meint und gemeisam mit ihr an einer einvernehmlichen Regelung arbeiten. Immer mit Blick aufs Kindeswohl. Aber Du solltest Dir eine gesunde Skepsis bewahren und vorerst alles schriftlich mit ihr vereinbaren. Damit gibst Du den Kids etwas mehr Sicherheit, daß solche Gewaltaktionen so schnell nicht wieder vor kommen und Du festigst Deine Position für die Zukunft.
Denn auch wenn KM jetzt einlenkt - einmal hat sie bereits bewiesen, wozu sie fähig ist. Holzauge bleib wachsam.
Grüße,
Milan
PS: Wenn jetzt überhaupt noch JA nötig ist, dann werden die Dir wohl bei dieser Elternvereinbarung und bei einer Umgangsregelung für die KM helfen. Du (oder die KM) kannst das JA um Beratung bitten. Ansonsten werden die wohl nicht aktiv.
hallo heiko,
ungeachtet der gefahr weiterer kritik 😉
sieh zu, dass du hinsichtlich des GSR´s für euren jüngsten am ball bleibst,
noch kann sich die KM an ihre zusage, dieses in dieser woche regeln zu lassen, erinnern
wenn, wovon ich ausgehe, die KM noch keinen termin beim JA gemacht hat,
da sie im moment ganz andere dinge im kopf hat,
mach du es!
argumente, dass ex mitkommt, gibt es genug
vordergründigst würde ich es ihr so verkaufen (jetzt hagelts wieder 🙂 )
dass es dort menschen gibt, die euch und den kindern in dieser situation aufgrund ihrer erfahrung helfen können,
euch vorschläge hinsichtlich der weiteren vorgehensweise zum wohle der kinder machen können
(dies sollte ja auch tatsächlich die aufgabe des JA´s sein ...)
ich stelle mal in frage ob es sinnvoll ist, ihr gegenüber bereits jetzt zu erwähnen,
dass in einem solchen gespräch die von milan erwähnte elternvereinbarung getroffen werden könnte (sollte)
und auch das GSR für den kurzen vorbereitet werden könnte (sollte)
die gefahr, dass ex dann lieber doch nicht mitkommt, wäre mir zu groß
sie müsste sich dann ja festlegen ...
Die Gründe warum Sie aus dem Frauenhaus ausgezogen ist.... glaube ich Ihr nicht
darf ich mal spekulieren?
männer sind im frauenhaus nicht erlaubt 😉
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
@ lonesomewolf ,
dies glaube ich auch, Sie streitet es zwar ab..... aber iss egal.......... Ich werde morgen zu meiner Anwältin fahren.... da Sie noch gar nichts von der neuen Situation mitbekommen hat. Danach werde ich einen Termin beim Notar machen für die Sorgerechtserklärung. Sobald ich diese habe werde ich eine Vereinbarung in Angriff nehmen, sollte Sie sich weigern werde ich beim Amtsgericht einen Antrag auf das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht einreichen... mit der Begründung die Kinder können doch nicht von A nach B verschoben werden.... das geht ja auch nicht spurlos vorrüber, obwohl ich dies zur Zeit mit sehr viel Freizeitangeboten auszugleichen, Freizeitland Geiselwind, Funpark u.s.w es ist ja nicht zum Wohl der Kinder das Sie heute hier sind morgen da sind und übermorgen dort.... auserdem machen mir da auch manche Andeutungen meines Großen Sorge.... wie z.B Papa warum trinkst Du kein Männergetränk .... u.s.w.
LG
Heiko
Nabend alle....... nun sind wir soweit die KM unterschreibt mir unter Zeugen ein vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht ... auch gibt Sie an sich eine Zeit nicht mehr zu melden bis Sie ihr Leben geklärt hat, will morgen sämtliche Anträge zurück ziehen... dem Rechtsanwallt sagen Sie brauch Ihn nicht mehr..... ich habe heute Die Argumente gesehen die Sie angegeben hat... z.B ich war 3 Minuten am Frauenhaus am ersten Tag habe gefragt ob meine Kiddis da sind... und das ich dies vom Kindergarten weiß.... das wird nun so dargelegt
Ich habe abends vorm Frauenhaus herumgelungert habe drauf bestanden mir die Kinder zu übergeben und bin erst gefahren als die Polizei da war......... auch wäre die Polizei deswegen Nachts Partrollie gefahren..... und noch andere harte Sachen.... nach Angaben der KM hat das Frauenhaus Sie dazu genötigt dies Auszusagen
Dürfen Frauenhäuser lügen ?????? falsche Tatsachen vor Gericht angeben u.s.w.
LG
Heiko
Nabend alle,
ich denke nun habe ich meine Kiddis für immer bei mir... KM war hier hat gesagt Sie will Ihr Leben auf die Reihe bekommen das die Kinder die nächsten 4 -6 Monate bei mir sind...
Sie will Freitag mit mir die Sorgerechtserklärung unterzeichnen .... und sich dann eine Zeit nicht melden...... Keine Ahnung warum oder was da los ist... iss auch egal.... meinen Kindern geht es gut und sie sind bei mir.
Sie hat mir unter Zeugen das Aufenthaltsbestimmungrecht erteilt unterschreiben u.s.w
Morgen werde ich nun von Amtswegen alles erledigen, natürlich auch bei meinem Rechtsanwalt vorbeischauen.....
Hoffe nur das Sie die Kidis nicht ganz vergisst..... Sie brauchen 2 Elternteile........... auch wenn der eine nur ab und zu da ist
LG
Heiko
Moin HMB!
Klingt gut. 4-6 Monate sind ein gewichtiges Argument bezüglich Kontinuitätsgrundsatz. Zusammen mit der Geschwisterbindung dürfte sie es schwer haben, Dich dann wieder zu "entmachten".
Trotzdem würd ich dem Braten noch nicht trauen. Erst wenn sie eine Elternvereinbarung unterzeichnet hat, die DEINE Anwältin zu Gunsten der Kinder aufgesetzt hat, ist aufatmen angesagt.
Ansonsten klingt das alles sehr positiv für Dich. Kann es sein, daß die KM gewaltig einen an der Psyche hat?
Grüße,
Milan
@ Milan
Sie hatte eine sehr schwere Jugend ich will Sie nun nicht in Schutz nehmen........ aber Sie ist zur Zeit wie Sie mir sagte auch in psycher Behandlung.............
Ihrer Einstellung nach haben es die Kinder bei mir besser.......... was auch stimmt.........
und ihre anderen Gedanken...... ob es nun wegen dem neuen ist.... oder weil die Kinder nicht in jetziges Leben passen keine Ahnung da könnte es soviel Gründe geben.............
Ich darf darüber auch zur Zeit keine Gedanken verschwenden..... ich muss nun schauen das es meinen beiden Racker gut geht......... Sie fragen auch gar nicht nach der Mami...was mich schon wundert....... Wenn sie Sie sehen...... dann ja ..... aber sonst gar nicht..........
LG
Heiko
Nabend @ alle.
heute hat die KM endlich die Sorgerechtserklärung für den kleinen beim Notar unterzeichnet......
Sie hat mir schon einwenig leid getan heute---------
unser Großer 6 Jahre hat Sie komplett links liegen lassen.........
Auch merkt man das die Kinder Sie zur Zeit nicht viel interessieren........ Sie war 2 Stunden alleine mit den Kiddis......... das war schon nervend für Sie Zitat KM...... Der hat nur nach Dir gefragt und laut waren Sie......
Naja.... ich denke nun das Sie sich damit abgefunden hat das ich die Kiddis groß ziehe.....
LG
Heiko
Nachtrag,
natürlich kann die KM die Kinder sehen wann immer Sie will............
Hallo alle,
eine Frage hätte ich noch... ich will nächste Woche rechtlich gegen das Frauenhaus vorgehen, da auf dem Antrag ans Gericht seitens der KM einige Unwahrheiten stehen... die laut KM das Frauenhaus gesagt hat......... Ich kann die Unwahrheit belegen da ich einen Jurist als Zeugen dabei hatte....... weil meine RA mich schon vor dem Frauenhaus gewarnt hat........
Hat von euch schon jemand Erfahrung in rechtlichen Angelegenheiten mit einem Frauenhaus gesammelt
LG
Heiko
Moin hmb,
ich will nächste Woche rechtlich gegen das Frauenhaus vorgehen, da auf dem Antrag ans Gericht seitens der KM einige Unwahrheiten stehen... die laut KM das Frauenhaus gesagt hat.........
warum willst Du gegen Windmühlenflügel kämpfen? Und was soll dabei herauskommen? "Das Frauenhaus" existiert als juristische Person sowieso nicht; Du könntest bestenfalls gegen bestimmte Mitarbeiterinnen "vorgehen". Aber wer da wann was zu wem gesagt hat und ob das "gerichtsfest" beweisbar ist... Mehr als ein Schulterzucken würde dabei kaum herumkommen.
Für die Inhalte eines Antrages ist immer der Antragsteller selbst verantwortlich. Stell Dir vor, die BILD-Zeitung würde morgen schreiben, dass ab sofort jede Umgangsboykotteuse in den Knast kommt - und Legionen entsorgter Väter stellen daraufhin entsprechende Anträge. Wer fällt damit vor Gericht wohl auf die Nase - die Väter oder die Zeitung?
Also: Konzentriere Dich darauf, die Inhalte dieses Antrages auszuhebeln - aber verschwende keine Energie darauf, den vermeintlichen Souffleuren ans Bein pinkeln zu wollen; das geht nämlich in die Hose.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nabend Martin,
Der Antrag ist von der KM zurückgezocken wurde, sie hat mir auch bei meinem RA unterschrieben das in der Begründung maßlos übertrieben wurde.....
Der Name der Mitarbeiterin des Frauenhauses habe ich mir geht es um folgende Sachlage
Am ersten Tag bin ich zum Frauenhaus gefahren dort habe ich ganz normal geläutet und gefragt ob meine Kinder im Haus sind.
Daraufhin wurde mir gesagt nein ...
Ich argumentierte dann, das ich vom Kindergarten auskunft erhalten habe das Sie hierher gebracht worden sind....
Dies wurde wiederum geleugnet........ Soweit ok......... Ich hatte auch einen Zeugen dabei....... danach bin ich zur Polizei und wollte eine Vermisstenanzeige aufgeben................
Im Antrag ans Gericht..... den ich hier liegen habe, da die KM ihn mir ausgehändigt hat liest sich dies folgend
Zitat
Wenige Stunden später, nachdem der Antragsgegner dies mitbekommen hatte, tauchte er bereits am Abend vor dem Frauenhaus auf und forderte ultimativ die Kinder heraus,
Er konnte lediglich vom Eindringen in das Frauenhaus durch herbeigerufene Polizeibeamte die die ganze Nacht über kontrollierten, abgehalten werden.
Das ist der Hammer... erstens müsste es dann ja ein Protokoll der Polizei geben .......
zweitens hatte ich einen Zeugen dabei..... mein Gespräch mit der netten Dame dauerte 4 Minuten..... und ich war eher verängstig wegen meiner Kiddis.... als fordernd........... und mein einzige Frage war...... ob die Kiddis hier sind..........
Auch gibt es ein Protokoll das ich danach zur Polizei bin für eine Vermisstenanzeige... auch war wie gesagt ein Zeuge mit anwesend.................
und da ich den Namen der netten Dame kenne....... und die KM........ es jederzeit bezeugt, dass die nette Dame es so geschildert hat....... auch weiß ich von meinem RA das dies hier bei uns im Frauenhaus kein Einzelfall ist....
Ich verstehe das Frauen beschützt wefen müssen.... wenn Sie geschlagen, vergewaltigt u.s.w werden.......
Ich verstehe aber nicht wenn Mitarbeiterinnen solcher Hilfsorganisationen vor Gericht schamlos lügen.................. wo Sie normal eine Vorbildfunktion haben....
Was wäre mit meinen Kiddis passiert wenn die KM nicht zum Wohl der Kiddis so eingelenkt hätte..........
LG
heiko
Moin hmb,
ich glaube, Du musst Dich von der Erwartung frei machen, das vor Gericht die "Wahrheit" (was immer das sei) verhandelt wird oder herausgefunden werden soll. Dort hat immer der die besseren Karten, der einen Sachverhalt schlüssig und glaubhaft vorträgt, und sei er frei erfunden. Zeugen für das Gegenteil nützen Dir im Zweifelsfall nichts, denn (anders als im Fernsehen) werden diese vor deutschen Familiengerichten nur sehr selten überhaupt geladen und angehört.
Also wäre es gar nicht nicht ratsam, auf diese Darstellung einzusteigen und ihr Gegenteil beweisen zu wollen (Hint: Wer sich verteidigt, klagt sich an). Ein guter Anwalt formuliert hier einen bis maximal drei Sätze, in denen diese Sachverhalte als Produkt einer blühenden Phantasie von Gegenanwalt und/oder Frauenhausmitarbeitern dargestellt werden, das so abstrus ist, dass es keiner weiteren Erörterung bedarf. Hilfsweise kann Dein Anwalt noch dazuschreiben, dass auch das Dienstbuch der örtlichen Polizeibehörde für den fraglichen Tag selbstverständlich keinen entsprechenden Eintrag ausweist - aus die Maus. Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das die Gegenseite einem hinhält.
Wobei mir - ehrlich gesagt - nicht klar ist, warum Deine Ex einen Schriftsatz ans Gericht veranlasst, von dem sie weiss, dass er frei erfundene Sachverhalte beinhaltet - und Dir diesen Schriftsatz dann auch noch nachträglich aushändigt. Verantwortlich für den Inhalt eines solchen Antrages ist immer der Antragsteller. Man kann sich auch nicht auf den Anwalt herausreden; der wird nur im Auftrag seines Mandanten tätig. Jedenfalls hat er kein Interesse daran und keinen Vorteil davon, Dinge zu erfinden, die so leicht widerlegt werden können. Damit hat sich Deine Ex - auch wenn sie den Antrag zurückzieht - ein ziemliches Ei gelegt.
Andererseits: Schon allein der Rückzieher ist für Dich doch Rehabilitation genug; was willst Du dann noch mit den Frauenhaus-Tanten?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Um im Blödsinn verfasste Aussagen mal zu widersprechen:
Zitat
... bei einem Anwalt der meinte das gemeinsame Sorgerecht hätte nur Gültigkeit wenn man zusammen wohneVölliger Blödsinn!
Ist Kein! Blödsinn, denn das ist derzeit in Österreich anzuwendende " Gerechtigkeit.
Hallo Heiko,
Der Antrag ist von der KM zurückgezocken wurde, sie hat mir auch bei meinem RA unterschrieben das in der Begründung maßlos übertrieben wurde.....
Der Name der Mitarbeiterin des Frauenhauses habe ich mir geht es um folgende Sachlage
deine "Ex" hat zugegeben, dass in der Begründung maßlos übertrieben wurde? Das ist doch völlig ausreichend!
Vergiss un "knicke" die Sache mit dem Frauenhaus. Da wird nix passieren.
Du hast nen "dicken Hals", ist klar. Aber was du jetzt machst ist ein unnötiger "Nebenkriegsschauplatz".
Mal angenommen, es würde zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Die Frauenhaus-Mitarbeiterin wird dann gefragt, warum sie gelogen habe. Sie wird dann sagen, um Frau und Kinder zu schützen, wie sie das immer macht. Es soll tatsächlich Fälle geben, in denen Frauen und Kinder wirklich geschützt werden müssen. Heiko taucht dann auf, fragt "lammfromm" (das kennen die im Frauenhaus schon), und die Mitarbeiterin hat nach der ersten Frage von dir keine Ahnung ob du ein "Guter" oder ein "Böser" bist. Sagt sie dir, ja Frau und Kinder sind da, dann besteht ja die Gefahr, dass du (vorausgesetzt du bist ein "Böser") wieder versuchst, Frau und Kinder was anzutun bzw. die Kinder einfach mitzunehmen. Und ihr Job ist es einfach, das zu verhindern.
Was wird wohl ein Richter dazu sagen? Er wird sagen, richtig so gemacht, Frau Mitarbeiterin. Das war schließlich ihr Job.
Nur wird es nie zu einer solchen Verhandlung kommen, so sehr du dich auch bemühst.
Mann, du hat deine Kinder innerhalb weniger Tage vom Frauenhaus zu dir bekommen. Andere träumen davon nur und kämpfen nur für ein Umgangsrecht schon jahrelang.
Du weiß nicht, was für ein Glück du hast. Konzentriere dich auf dich und deine Kinder und lasse die Vergangenheit ruhen.
Gruß
Martin
P.S. brille007 war mal wieder schneller und brillanter als ich - seinem Beitrag kann ich nur vollumfänglich zustimmen.
@ brille007 und Schmusepapa,
von dieser Seite habe ich die Angelegenheit noch nie betrachtet.... Ihr habt Recht...........
Das wichtigste ist das es den Kindern gut geht............ und das habe ich erreicht..............
@ Schmusepapa das andere jahrelang nur für eine Umgangsreglung kämpfen habe ich hier in diversen Beiträgen im Forum mitbekommen....... ich bin auch froh das ich so ein Glück hatte....... aber ohne die Einsicht der KM............. das es den Kindern so besser geht wäre dies mit Sicherheit nicht so schnell passiert.........
Hier müsste der Staat eine andere Denkweise bekommen................... und Väter die für Ihre Kinder kämpfen bei der Umgangsreglung mehr unterstützen..............
Ich kann mich nur bei diesem Forum bedanken..... für die rechtlichen Tips und die Unterstützung...................
LG
Heiko
@HMB:
....und vergiss die Sache mit den Zeugen.
Vorm Familiengericht gilt - Deine Zeugen sagen für Dich aus. Km´s Zeugen sagen für KM aus. Ergo - es gibt keine objektiven Zeugen.
Zudem werden vorm Famgericht keine Zeugen geladen außer denen, die vom Gericht selbst beauftragt wurden (JAs, VPs, Psychologen, etc.).
Garnierst Du Anträge oder Schreiben ans Gericht mit schriftlichen Zeugenaussagen, dann verwässerst Du Deinen Schriftsatz und mit großer Wahrscheinlichkeit, wird Dein Geschreibsel bestenfalls quer gelesen und die wichtigen Inhalte überlesen.
Freu Dich, daß KM nen Rückzieher macht und lass die Lügen an Dir abprallen. Sie aufzudecken bringt Dir nichts außer blanke Nerven.
Wie bereits oft geraten: keine Nebenschauplätze, keine Kriege führen, nur an das Kindeswohl denken.
Grüße,
Milan
Frage:
Km hat am Montag Ihrem Anwalt das Mandat entzogen und Ihn gebeten die Anträge vor Gericht zurück zu nehmen
Nun kam ich bin mir Sicher auf Anraten des Frauenhaues folgender Brief zur KM
Sehr geehrte Frau ****
in vorgenannter Angelegenheit hat heute eine männliche Person ohne Worte, wir nehmen an, es handelt sich um Ihren Lebensgefährten Herrn beiliegendes Kündigungsschreiben in unserer Kanzlei vorbeigebracht.
Ist Ihnen, sehr geehrte Frau * eigentlich klar, dass Anwälte, die immerhein eine Kanzlei zu unterhalten haben, was Kosten Kosten verursacht, nicht umsonst arbeiten.
Wir haben für Sie zwei Verfahren mit einstweiligen Anordnungen vor dem Amtsgericht-Familiengericht eröffnet und hierfür Prozesskostenhilfe beantragt.
Wenn Sie tatsächlich das Mandat entziehen und uns noch dazu damit beauftragen die vorgenannten Anträge vor Gericht zurückzunehmen, so erhalten Sie selbstverständlich keine Prozesskostenhilfe und müssen darüber hinaus die Kosten des Verfahrens ebenso tragen, wie die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beider Parteien.
Dann Kam die Kostenrechnung 979,50 Euro
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für Sie die Anträge nur zurücknehmen, wenn auch die Bezahlung Gebühren gesichert sind
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass dieselben Kosten natürlich dann auch für den Awalt Ihres Lebensgefährten Herrn B* zu bezahlen haben. Ebso wie die Gerichtskosten, die sich geringstenfalls ebenfalls auf 308,00 Euro beziffern.
Die andere Variante besteht darin, dass Sie uns bitte mitteilen, warum Sie derzeit werder das beantragte Verfahren nach dem gewaltschutzgesetz für erforderlich halten, noch dass die Kinder sich bei Ihnen aufhalten.
Wir haben nichts dagegen, wenn Sie sich mit Ihrem Lebensgefährten wieder versöhnt haben, was wir annehmen.
Wir können dann für Sie Prozesskostenhilfe erhalten, wenn das erledigende Ereignis, nämlich die Versöhnung mit Ihrem Lebensgefährten Herrn *** nach unserer Antragstellung, am 22.09.2006 eingetreten ist.
Wir haben Sie nunmehr aufzufordern uns entweder unverzüglich 979,50 Euro an unser vorgenanntes Konto zu überweisen, weswegen wir dann die Anträge ohne weitere Kommentierung für Sie zurücknehmen werden oder Sie erklären uns gefälligst warum Sie derzeit keinen Wert mehr auf die am 22.09.2006 für Sie beantragten Begehren legen.
Wir erwarten Ihre Stellungnahme und zwar durch persönliche Vorsprache von Ihnen, sehr geehrte Frau ** beim UNterfertigen - also ohne Herrn **********
Das ist doch der Hammer..... langt da keine schriftliche Anmerkung.......
lg
Heiko
Moin,
warum denkst Du, das das Schreiben auf anraten des Frauenhauses verfasst wurde?
Prinzipiell ist es so, das derjenige die Musik bezahlen muss, die er bestellt. Das gleiche gilt auch bei Anwälten, die arbeiten nicht kostenlos!
Einzig irretiert mich der Sprachstil dieses Schreiben, wenn es denn tatsächlich so verfasst wurde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Kaspar,
Ich hatte am Montag beim Frauenhaus angerufen und um eine Stellungnahme wegen einer Falschaussage gebeten die von einer Mitarbeiterin des Frauenhauses getätigt wurde, da ich einen Presseausweis habe, habe ich dies offiziell in meiner Tätigkeit als Journalist getan. Darum denke ich das es vom Frauenhaus ausging, weil die KM gar keine Anträge stellen wollte und dies erst auf Anraten des Frauenhauses tat und das Frauenhaus auch den Rechtsanwalt ausgesucht hat.
Der Sprachstil ist eins zu eins
Da unsere Versöhnung "als Freunde" zum wohl der Kinder erst nach dem 22.09.2006 stattfand müsste doch eine schriftliche Stellungnahme langen... Hintergrund die KM ist sehr labil zur Zeit auch in ärztlicher Behandlung und meint das der RA Sie dann wieder belabbert bis Sie etwas macht von dem Sie keine Ahnung hat.......
Wir sind beide mit der Lösung wie Sie jetzt ist sehr zu Frieden sind auch Freunde geworden.... den Kiddis geht es sehr gut..... nur mein Großer ignoriert Sie zur Zeit keine Ahnung warum........
Sie hat bei meinem RA unterzeichnet das in den Anträgen viel übertriebens steht, Wir haben am 9.10 das gemeinsame Sorgenrecht beim Nortar für unseren jüngsten Abgegeben..... Mein RA hat mit Zustimmung der KM das alleinige Sorgerecht beim Gericht beantragt....... Ich versehe nicht warum sich der Anwalt der KM obwohl im seitens der KM das Mandat entzogen wurde so quer stellt.... Wir sparen doch dem Staat Arbeitszeit und Gerichtskosten
LG
Heiko
