Hier schreibe ich mal mich auf 😉
Mein Name ist Alexander und ich bin 45 Jahre
ich bin seit Juli 2005 geschieden und habe 2 Kinder ( Kleiner Heute mit 14 Jahren, und der Große mit 18(In Ausbildung))
mein Großer kam mit einem Alter von fast 12 (noch 4 Tage) zu mir, da seine Mutter nichtmehr mit ihm zurecht kam und ihn rauswarf.
Der Kleine lebt bis Dato noch bei der Mutter.
Die Mutter hat die ganze Zeit das suchen nach Arbeit verweigert und hat immer Unterhalt von mir eingefordert. Obwohl auch ich nicht mit meiner damaligen Selbstständigkeit zurecht kam.
Im Jahre 2010 musste ich dann endgültig die verhasste Insolvenz machen und habe auch die Selbstständigkeit aufgegeben.
In einem Gerichtsverfahren wurde der Mutter auferlegt (mit Richterspruch), den Unterhalt für den Großen zu berappen, welches aber bis Dato noch nicht passierte.
Ach ja, im vorfeld wurde zwischen der Mutter und mir ausgemacht, dass wir den UNterhalt auf 0 setzen, da jeder ein Kind zu versorgen hat. (aus DUMMHEIT meinerseits ohne Schriftstück *grrrrrrrrr)
Ich habe von dem sehr guten Jobcenter (Heilbronn) :rofl2: keinerlei Unterstützung bekommen, da ich ja schliesslich eine Freundin (laut Jobcenter Eheähnlich) habe.
Die haben jegliche Unterstützungabgelehnt (auch während ich Arbeitslos war).
Auf Briefe, welche ich der Mutter schicke (man macht es ja schriftlich) reagiert die Mutter erst gar nicht.
Immerwieder muss ich mich jetzt auch noch zusätzlich mit dem Jobcenter herumschlagen, da meine BESTE 😡 Ex ja schliesslich nicht arbeiten möchte.
Sie würde schliesslich ein Attest haben, dass sie nur Halbtags arbeiten könne (das sind so ganz besondere Psychologen), sie ist kern Gesund, denn Sie kann ja bei Ihrem Freund im Wengert auch mithelfen.
Aber glaubt ja nicht, dass es den Jobcenter interessiert.
Auf gutes lesen und helfen
Alexander
Hi,
klingt alles nicht so toll. Hast du Kontakt zum Kleinen? Und zahlst du Unterhalt an den Kleinen?
Was mir hier aktuell auffällt: dein Großer der bei dir lebt ist 18. Also muss er den Unterhalt selbst einfordern und dazu von dir und Mutter die Einkommensauskünfte anfordern. Und dann das Ganze notfalls gerichtlich durchsetzen so er noch einen Anspruch hat und in der Ausbildung nicht schon genug verdient.
LG
Nadda
"Ich habe von dem sehr guten Jobcenter (Heilbronn) keinerlei Unterstützung bekommen, da ich ja schliesslich eine Freundin (laut Jobcenter Eheähnlich) habe."
Ob der Staat Dir auch (eheähnlich) Hinterbliebende-Rente für den Fall zahlt, dass Deine Freundin verstirbt? Mit Sicherheit nicht. Deine Freundin ist Dir gegenüber gar nicht unterhaltspflichtig. Die Weigerung des JC ist unberechtigt.
Deine Freundin ist Dir gegenüber gar nicht unterhaltspflichtig. Die Weigerung des JC ist unberechtigt.
Wenn der TO länger als ein Jahr mit der Freundin zusammenwohnt, wird von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen. Beide bilden dann ehe Bedarfsgemeinschaft, d.h. das Einkommen der Freundin wird mit angerechnet. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft .
LG,
Mux
wenn die Spielkonsole kaputt ist und die Langeweile überhand nimmt, kommen manche Leute eben zu vatersein.de und erzählen hier ein bisschen dummes Zeug... 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn der TO länger als ein Jahr mit der Freundin zusammenwohnt, wird von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen. Beide bilden dann ehe Bedarfsgemeinschaft, d.h. das Einkommen der Freundin wird mit angerechnet. [/url].
Und die Freundin ist auch nach 10 Jahren zusammenwohnen nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Soweit das JC trotz fehlender Unterhaltsleistungen von einer Bedarfsgemeinschaft "ausgeht", und zwar in dem Sinne, dass der Bedarf gedeckt ist, so ist dies unberechtigt. Untermietvertrag, Mittellos melden. Da gibt es ja viele Möglichkeiten.
Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt 🙂
wenn die Spielkonsole kaputt ist
Ist überhaupt nicht kaputt.
Aber kommt hier schon so an, dass einige Gelangweilte sind, die zu allem und jedem einen dummen Spruch auf Lager haben, die zudem noch sowas von offtopic sind, dass sie sich selbst in den virtuellen Mülleimer schmeißen sollten.
Vielleicht liest Du mal den Passus "Widerlegung der Vermutung" in dem von Dir selbst verlinkten WikiPedia-Beitrag.
LOL
Aber kommt hier schon so an, dass einige Gelangweilte sind, die zu allem und jedem einen dummen Spruch auf Lager haben, die zudem noch sowas von offtopic sind, dass sie sich selbst in den virtuellen Mülleimer schmeißen sollten.
Also langsam nervt es wirklich! Nicht jeder hier sitzt den ganzen Tag auf einem nassen Lappen, könnte man also diese Trolls bitte endlich mal ins Nirvana beförden (zumindest virtuell)?
Es ist ja kaum noch möglich auf irgendeinen Thread normal zu antworten, ohne dass einer von diesen Spaßbolden um die Ecke kommt und irgendwelches sinnloses Geblubber ungefragt in den Äther pfurzt.
LG,
G. Nervt
Hallo,
Ich bin zwar auch noch neu hier, aber ich finde Meinungsvielfalt schon wichtig und inhaltlich lag er ja nicht falsch. Ich wünsche mir verschiedene Sichtweisen.
LG, fua
Hi,
ok, die Bedarfsgemeinschaft ist klar und das ist auch gut so. Wir möchten ja alle nicht, dass der Staat Sozialleistungen zahlt wenn es nicht wirklich notwendig ist. Ja, wenn es einen grade betrifft ist es mega ärgerlich, aber da muss man durch. Ich habe einmal in meinem Leben einen Harz 4 Antrag gestellt und da haben wir grade wenige Wochen zusammengelebt und das ging auch nicht durch weil mein heutiger Mann bereits als Ernährer angesehen wurde. War für mich sehr problematisch weil er damit auch gleich für meine zwei Kinder aus erster Ehe haftbar gemacht wurde und das bei einer Frau die er noch nicht mal ein dreiviertel Jahr kannte.
Das würde ich also als gegeben abhaken, wer sich liebt schafft das gemeinsam.
Aber am Punkt Unterhalt würde ich nicht aufgeben. Was genau steht in diesem Unterhaltsbeschluss drin? Von wann ist der und wie hast du versucht den durchzusetzen?
Im Normalfall kann deine Exe nach einem Urteil nicht einfach sagen sie zahlt nicht - du könntest pfänden.
LG
Nadda
der Beschluss ist von 2010 und ich habe ihr den Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt, danach noch den Geerichtsvollzieher.
Als beides nicht durchging, hatte ich sogar Anzeige erstattet wegen unterlassener Unterhaltszahlung für Minderjährige.
Auf einmal kam dann die Einstellung, da sie angeblich nicht Ganztags Arbeiten gehen könne, laut einem Psychologen.
Aber auf dem Wengert des Freundes ging sowas dann schon noch.
Ich werde jetzt dann erst mal wieder einen Gerichtsvollzieher bei ihr vorbeischicken, EV abholen. Denn ich bin der Meinung,
dass es so nicht gehen kann. Von mir wird auch verlangt, dass ich beide Kinder voll unterstütze. (Ich bin mir voll bewusst, dass ich auch der Vater bin)
Was der GV schauen muss, ist, dass sie ja auch geerbt hat.
Ein Fahrzeug läuft auf den Namen des Bruders, aber den Unterhalt für das Fahrzeug kann Sie bezahlen.
Gruß Alex
Dein Kind ist volljährig. Damit kannst du gar nichts mehr unternehmen. Wenn muss dein Sohn den GV in Marsch setzen. Alle Ansprüche sind auf deinen Sohn übergegangen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das neue ist klar, ich bekomme aber noch seit 2010 den Unterhalt von ihr. Das geht doch dann über mich oder nicht... Ich habe dafür auch einen Titel gegen sie.
Die neue Sache ist jedoch die, dass ich es komplett bezahlen muss, da sie nicht Arbeiten gehen will. Und gegen mich geht mein Sohn nicht vor.
Das neue ist klar, ich bekomme aber noch seit 2010 den Unterhalt von ihr. Das geht doch dann über mich oder nicht... Ich habe dafür auch einen Titel gegen sie.
Naja, Unterhaltsgläubiger ist immer das Kind. Auch wenn dieses minderjährig ist. Für diese Zeit nimmt der Elternteil die Rechte des Kindes wahr. Und daher kann bei Volljährigkeit auch nur das Kind vollstrecken.
Ausnahme, du hättest tatsächlich einen Titel, der auf deinen Namen und nicht auf den des Kindes ausgestellt ist.
Die neue Sache ist jedoch die, dass ich es komplett bezahlen muss, da sie nicht Arbeiten gehen will. Und gegen mich geht mein Sohn nicht vor.
Das geht meinem Mann bei seiner Tochter leider auch so. Mama will nicht arbeiten (zumindest nicht offiziell), harzt rum und gibt die tolle Mama, die dem Kind x und y in den allerwertesten schieben kann, während Papa der Geizhals ist, der neben dem KU nichts rausrücken will 😉
Leider ist die Gesetzgebung so, dass bei volljährigen schlicht und einfach ein solventer Elternteil reicht.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen