Hier bin ich nun
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hier bin ich nun

 
(@papamachtlos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

auch bei mir ist es nun soweit. Bin nun an einem Punkt wo ich euren Rat brauchen könnte.

Und so sieht die jetzige Situation aus.

Kinder (Zwillinge) im Februar 2008 geboren. Bis Ende 2008 mit den Kinder zusammengelebt. Im November 2008 dann in den Ort der Eltern gezogen.
Bis August 2009 haben wir dann irgendwie versucht die Beziehung wieder hinzubekommen, war jedes WE dort und auch in der Woche, dann das entgültige
aus. Sie hat nun auch einen neuen Partner.

Ich wohne jetzt seit gut einem Jahr als "Übergang" im Gartenhaus meiner Eltern (2,5) Raum Wohnung in meiner Heimatstadt. Entfernunf zwischen mir und dem
Wohnsitz der Kinder ca 55km. Ich will nun demnächst umziehen, allerdings meint die KM mir vorschreiben zu müssen wo ich hinziehen soll.
Umgangsregelung ist aus meiner Sicht für den Moment ok, allerdings will ich das so nicht mehr. Hatte bis Anfang des Jahres gut funktioniert. War aber in mienen
Augn nie mehr als eine Übergangsregelung. Im Moment sieht es so aus, das ich alle zwei Wochen Samstags meinen Besuchstag in der Wohnung der KM verbringe.
Bin um ca 11uhr da und bringe dir Kids dann noch mit ins Bett. Das ist mir aber auf Dauer zu wenig.

Ich helfe aber auch hin und wieder mal aus und passe auch gern mal auf wenn die KM was zu erledigen hat. Jetzt hätte die KM es gerne so, das ich in ihren Ort ziehe,
nur so würde sie es erlauben das die Kinder auch mal die Nacht bei mir verbringen könnten. Würde ich in meinen Heimatort ziehen, könnte den Kindern ja was passieren
und sie nicht sofort da sein. Gründe sind aber wohl ganz andere. Als ich sie damit konfrontiert habe und ich sagte das es durchaus sein kann, dass ich wieder in meinen
Heimatort ziehen würde, kam als Antwort, "Wenn du das machst, gint es Krieg."

Die spinnt doch. Ich kann mir doch nicht vorschreiben lassen wo ich hinzuziehen habe. Habe jetzt die Befürchtung das es über kurz oder lang kein Gutes Ende nehmen wird.
Klar könnte ich jetzt den Umgang einklagen usw. Weis aber nicht ob dies der richtige Weg ist.

Wie seht ihr das? was könnte ich tun?

Vielen Dank für eure Anworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2010 15:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus PapaMachtlos,

... und herzlich willkommen bei vatersein.de

Eines hast du schon richtig erkannt:

Die spinnt doch

Niemand wird Dir vorschreiben, wo Du hinziehst.

Mit der Anzahl der Umgänge, Übernachtungen oder der sonstigen Ausgestaltung dieser Tage hat das nichts zu tun!
Einziger Grund der derzeit gegen eine Übernachtung spricht wäre wohl das Alter der Kinder.

Wenn die KM meint, Dir hier irgendwelche Drohungen machen zu müssen, dann solltest Du schnell für eine deutliche Klärung der Situation sorgen.

Der erste Weg sollte Dich zum Jugendamt am Wohnort der Kinder führen. Dort bittest Du um Beratung und Vermittlung.
Wenn dies nicht reicht, reichst Du bei Gericht eine Umgangsklage ein.
Bei manchen Exen hat sogar schon die Androhung solcher Maßnahmen gewirkt. Bei Dir klingt es aber eher nicht so.

Lass Dir von dieser Dame ja nicht auf der Nase herumtanzen und Dich von ihren Drohungen beeindrucken.
Behalte aber bei Deinen Reaktionen Deinen Ärger für Dich. Bleib sachlich!
Auf jeden Fall hast Du ein recht auf regelmäßigen Umgang mit Deinen Kindern. Du hast sogar eine Pflicht dazu.
Genauso hat Deine Ex die Pflicht, diese Umgänge zu fördern und zu unterstützen. Das solltest Du ihr ebenfalls noch mal klar machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2010 16:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zunächst wäre es noch aufschlussreich, ob ihr verheiratet wart und ob gemeinsames Sorgerecht besteht (GSR) ?

Als erstes solltest du trotzdem noch einmal versuchen, vernünftig mit der KM zu reden. Scheitert dies, solltest du
ohne zu zögern beim zuständigen JA beim Wohnsitz der KM und der Kinder um einen Vermittlungstermin bitten.

Scheitert auch dies, steht die der Weg zum Gericht offen und du kannst den Umgang einklagen. Den sogenannten
Umgangsdreisprung solltest du einhalten. Ich halte ihn für Strategisch wichtig.

Wichtig ist, lass dich nicht provozieren und bleib sachlich.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2010 16:11
(@misterknister)
Rege dabei Registriert

Hallo PapaMachtlos

Anscheinend steckst du jetzt in der selben Situation wie ich anfangs und wahrscheinlich viele andere.

1. Füge ich mich jetzt meiner EX und lass mit mir umgehen wie eine Marionette, sehe dafür aber auch mal aus der Reihe meine Kinder. Sprich 'Gnadenfriede' durch meine Ex. Oder..

2. Ich fordere meine ( wenigen ) Rechte ein und lass mir nicht weiter auf der Nase rumtanzen. Nehme dafür das Risiko in Kauf, dass meine Ex aus Trotz mir den Umgang erschwert.

Letzterer ist der richtige, auch wenn die Versuchung bei ersterem groß ist.

schönen Gruß
Marco

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2010 17:58
(@papamachtlos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

nein, wir waren nicht verheiratet und wir haben nicht das gemeinsame Sorgerecht.

Danke schonmal für die Anworten.

Nochmal eine andere Frage. Nun kann es ja in absehbarer Zukunft sein, dass am Sorgerecht tatsächlich was brauchbares für uns geschraubt wird.
Ich könnte natürlich jetzt die A...backen zusammenkneifen und schauen was bei rauskommt bzw wenn es denn so sein sollte direkt das gemiensame
Sorgerecht beantragen. Wäre das sinnvoll, oder auf jeden Fall erst den Weg über das Umgangsrecht gehen?

Ach ja, das sachlich bleiben hat leider nicht immer so geklappt, aber auf beiden Seiten. Hab jedenfalls eine Menge SMS und Mails aufgehoben.
Werde aber euren Rat beherzigen und mir auf die Zunge beissen und lächeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2010 18:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wäre das sinnvoll, oder auf jeden Fall erst den Weg über das Umgangsrecht gehen?

Selbstverständlich. Wozu sollte ein Vater das GSR erhalten, ohne vernünftigen Umgang mit dem Kind zu haben? M.E. gehören dazu auch Übernachtungen, welche einer engeren Beziehung sowieso förderlich sind.

Und alle 2 Wochen einen halben Tag bei so kleinen Kindern sind viel zu wenig. So baut sich kaum eine Bindung auf, die über ein Onkel-Dasein hinaus führt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2010 19:07