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HExen können einem das Leben zur Hölle machen

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(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lese hier schon eine Weile mit, habe natürlich auch eine eigene Geschichte, möchte heute aber aus gegebenem Anlass die Geschichte meines LG und seiner Tochter erzählen. Gegebener Anlass, weil grade 2 dicke Briefe von seiner Rechtsanwältin gekommen sind, die in mir wieder so viele Emotionen hochkochen lassen, dass ich mir einfach mal Luft machen muss.

Mein LG hat eine fast 9jährige Tochter, die seit der Trennung vor fast genau 1 Jahr bei der Mutter lebt. Da beide im gleichen Ort gewohnt haben und er ein sehr gutes Verhältnis zu seiner Tochter hatte, hat er anfangs keine gerichtliche Vereinbarung von Besuchsterminen o.ä. haben wollen. Er ging davon aus, das Mädel würde ihn besuchen, so oft und wann immer sie Lust dazu hätte. Ein paar Wochen war das auch so. Damals gab es die einzige Einschränkung, dass sie nicht zu ihm dürfe, wenn seine Schl... (also ich) da wäre. Einmal letzten Juni kam sie aber doch an einem Samstagmorgen, als auch ich da war. Wir haben uns erstmal nichs weiter dabei gedacht und gemeinsam ein schönes völlig normales WE miteinander verbracht. Es gab ein paar Sachen, die mir aufgefallen sind, weil ich die Tochter ja kaum kannte. Sie wollte immer wieder hören, dass man sie lieb hat (wir leben in Bayern, da kam immer wieder "mogst du mi?") und hat auch immer wieder drum gebeten, mit ihr zu kuscheln, ihr was vorzulesen oder so. Sie blieb auch über Nacht, kam am nächsten Morgen zu uns ins Bett und sagte "gell, ihr f** miteinander". Wir waren völlig aus dem Häuschen, so ein Wort von einer damals nichtmal 8jährigen zu hören und haben ihr möglichst kindgerecht versucht zu erklären, was sie da gesagt hat und ansatzweise, was es ist. Irgendwann im Laufe des Nachmittags hat die KM sie dann zurück "gepfiffen".

Danach habe ich sie erst ca. 1 Monat später wieder gesehen, als sie wieder morgens einfach bei uns erschienen ist. Wieder ein Samstag, also haben wir erstmal zusammen gefrühstückt, bissel was gespielt und sind dann zusammen zum Einkaufen gefahren. So um 2 Uhr, als wir noch auf dem Supermarkt-Parkplatz standen, kam wieder ein Anruf der KM, V. müsse sofort nachhause kommen. Dann fing V. an rumzudrucksen, sie würde jetzt schlimmen Ärger von der Mama kriegen, weil sie nicht hätte bleiben dürfen, wenn ich auch da bin. "Du hast ein Recht Deinen Papa zu sehen" und "Deine Mama darf nicht bestimmen, wer noch dabei ist" haben sie nicht wirklich getröstet....

Danach kam sie eigentlich kaum noch zu ihm, das letzte Mal Ende August / Anfang September, als ich nicht da war. Sie hatte damals auch eine Freundin dabei, beide haben zusammen bei meinem LG übernachtet. Weil mit der Ex nicht zu reden war, ging er zur Anwältin, die ein Schreiben verfasst hat, dass er vierzehntätigen Umgang beginnend mit übernächstem WE haben will. Natürlich keine Reaktion darauf. Tür wurde beim Klingeln nicht aufgemacht, Anrufe nicht mehr angenommen. Daraufhin erneuter Gang zur RAin, die einen Gerichtstermin beantragt hat zur Klärung von Umgangsrecht und gleich auch Aufenthalsbestimmungsrecht.

Der Termin war irgendwann im Dezember, und ein paar Tage vorher war HEXe bei der Kripo und hat Anzeige wegen sexuellem Mißbrauch des Kindes durch den KV erstattet. Ein 7-seitiges handgeschriebenes DINA4-Pamphlet, das ein paar Tage später durch 2 weitere Seiten ergänzt wurde. Da stand nicht nur drin, was er angeblich alles mit dem Kind gemacht hat sondern auch ich war involviert und hätte sie mißbraucht. Und die Hälfte der Seiten, was für ein schlechter Mensch er ist und wen er schon betrogen hat und blablabla. Auf Grund dieses Anzeige hat der Richter sich außer Stande gesehen, dem KV auch nur betreuten Umgang zu gestatten.

Ich habe diese Anschuldigen zu uns zur Polizei gebracht und von meiner Seite aus Anzeige gegen sie wegen Verleumdung erstattet.

Natürlich passierte wochenlang nichts, genau das war ja das Ziel! Dann kam die Nachricht, die Anzeige wäre fallen gelassen worden, da das Kind keine Aussage gemacht hätte. Gegen diesen Beschluß hat der Anwalt der KM natürlich gleich Widerspruch eingelegt. Und im März wurde dann endlich auch mal ich zu den Vorwürfen gehört. Und auf mein Betreiben hin auch mein LG. Nach unseren Aussagen ist der Widerspruch wieder abgeschmettert worden.

Der nächste Gerichtstermin war dann am 15. Mai. Und gleiches Schema: am Samstag vor dem Termin ein Schreiben der RAin mit einem  Gutachten einer niedergelassenen Psychologin, die V. angeblich mehrmals besucht hätte, bei der sie wegen "Flashbacks" und "Aussetzern" in Behandlung wäre. Diese "Fachärztin" bezeichnet den KV als Täter und rät davon ab, das Kind je wieder auch nur betreut in seine Nähe zu lassen. Ihr könnt es Euch vorstellen: unter diesen Voraussetzungen und wegen des massiven Widerstands von KM und ihrem Anwalt sah der Richter sich außer Stande, auch nur betreuten Umgang anzuordnen.

Die RAin meines LG hat dann ein familienpsychologisches Gutachten angeregt, um die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu prüfen. Und der Richter wollte das Kind jetzt auch mal anhören.

In der heutigen Post der Anwältin war die Information, dass das Kind gestern ohne die anderen Beteiligten (ich hoffe, dass auch KM weit weg war!), nur unter Anwesenheit der Verfahrenspflegerin, vom Gericht befragt wurde. Die Verfahrenspflegerin ist für den betreuten Umgang mit dem KV, ebenfalls die Vertreterin des JA. In der Zusammenfassung vom Gerichtstermin am 25. Mai stand auch, die Verfahrenspflegerin hätte ein familienpsychologisches Gutachten gefordert. Der Richter hat dem statt gegeben und eine Praxis in München bis Ende August mit der Klärung folgender Fragen betraut:

- schadet dem Kind betreuter Umgang mit dem Vater?
- schadet dem Kind unbetreuter Umgang mit dem Vater?
- wenn eins von beiden mit ja beantwortet, warum?
- was will das Kind und ist seine Meinung - falls ablehnend - von der Mutter beeinflusst?

Der Anwalt der KM hat auch das nächste Geschütz aufgefahren und den Staatsanwalt angeschrieben, er möchte doch das Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch ein 3. Mal aufnehmen, das Kind wäre jetzt auch bereit, eine Aussage zu machen.

Ich denke, wer ähnliches mitgemacht hat, weiß, wie wir uns fühlen. Hilflos, machtlos, ich schäme mich sogar manchmal, eine Frau zu sein, weil die zu sowas fähig sind..... Ich denke, ich muss nicht betonen, dass wir das Kind selbstverständlich nicht sexuell missbraucht haben und auch sonst die meisten Anschuldigungen der KM schlichtweg gelogen sind und der Rest auf verdrehten Halbwahrheiten beruht. Aber eine Mutter, bei der das Kind lebt, kann tatsächlich immer ihre Macht ausspielen, hat jede Menge Gelegenheit, das Kind zu beeinflussen, zu manipulieren. Und sieht in ihrem Hass und Egoismus nicht, wie sehr sie dem Kind schadet. Die Kleine hätte sich nie mit Polizei- oder sonstigen Psychologen auseinander setzen müssen und wäre wahrscheinlich mit dem Thema Sex nie so früh in Berührung gekommen, wenn sie nicht von der KM instrumentalisiert würde.

Meint Ihr, man kann die Verfahrenspflegerin fragen, wie der Termin gestern gelaufen ist? Oder später dann sich mit der Praxis in Verbindung setzen, die das familienpsychologische Gutachten erstellen soll?

Genauso, wie mein LG die ersten Monate nach der Anzeige nichtmal zu den Vorwürfen des Missbrauchs befragt wurde, so hat sich bisher auch noch niemand die Mühe gemacht, mal Vater und Tochter zusammen zu beobachten. Klar, momentan sagt sie, sie hasst ihn und will ihn nicht sehen. Das redet man ihr ja auch schon lange ein, und sicher hat sie auch ein schlechtes Gewissen, weil sie gelogen hat. Die Verfahrenspflegerin hat erzählt, dass V. sich für das Glück ihrer Mutter verantwortlich fühlt, in einem schlimmen Konflikt ist und momentan alles tun würde, was die Mutter von ihr will. Nur, damit es der Mama gut geht, weil der Papa ja so böse zu ihr war.....

Ich brauche wahrscheinlich nicht alle Schikanen beschreiben, die sie sich sonst noch hat einfallen lassen. Das ging vom Klingelstreich bis zu Dutzenden von nächtlichen Anrufen mit unterdrückter Tel.-Nr., Anschwärzen bei seinem Chef und seiner Familie bis zu Terror bei meinen (zum Glück schon erwachsenen) Kindern und meinem baldigen Ex. Packen kann man sie nirgends, auch meine Anzeige ist auf Eis gelegt, bevor die Vorwürfe gegen meinen LG nicht endgültig und unumstößlich aus dem Weg sind.

Sorry für die Länge, aber es brodelt und brodelt und brodelt in mir, und bevor ich Dummheiten mache, schreibe ich mir mal bissel was von der Seele....

Danke fürs Lesen!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 15:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja,

man könnte fast meinen die KM hat die Anleitung des OLG Jena zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts gelesen, denn genau diese Vorgehensweise wird darin empfohlen.

Spätestens die (völlig grundlose) Missbrauchsanzeige ist ein Garant für alleiniges Sorgerecht für die KM.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 15:16
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo habakuk,

da machst Du uns aber Mut  😡
Ich glaube garnicht, dass es die KM ist, die weiß, wie man's macht. In dem Fall denke ich eher, ihr Anwalt hat das gelesen und arbeitet danach! Der nette Mann von der Kripo hat bei meiner Vernehmung nämlich wörtlich gesagt "die wurde von ihrem Anwalt geschickt".
Hast Du mir einen Link zu dieser "Anleitung"? Damit ich mal weiß, was danach noch kommt....
Mein LG macht sich halt auch Sorgen, woher die Kleine die Ausdrücke kennt, ob ihr vielleicht irgendwo anders tatsächlich sowas passiert ist oder ob die Mutter ihr das einfach vorsagt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 15:23
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Oft sind es wirklich die Anwälte, die Mütter und guten Freundinnen. In manchen Fällen auch der oder die NEXT.

Meine DEF ist in vielen Dingen (sorry für den Ausdruck) einfach nicht "belesen" genug. Aufgrund ihrer Unwissenheit ruft sie natürlich ihren Anwalt an. Der hat viel "sinnige" Tricks für seine Mandanten drauf.

Ich habe mir das Buch "Die schmuzigsten Scheidungstricks (und wie man sich dagegen wehrt)" zugelegt...

Aber ist schon heftig, was da bei euch vorgeht...

lg
Marko


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 15:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Widder,

eine Anzeige, die fallengelassen wurde, Ermittlungen, die eingestellt wurden oder ein Gerichtsverfahren, das mit einem Freispruch geendet haben, haben juristisch die Unschuld des/der Beschuldigten erwiesen. Ein anderes Gericht - in diesem Fall das Familiengericht - hat KEINE Möglichkeit, hinterher und weiterhin mit einer Einstellung à la "naja, es könnte ja doch etwas drangewesen sein" zu argumentieren. Zumal dort bekannt sein sollte, dass "in einer Trennungssituation plötzlich festgestellter sexueller Missbrauch eines Kindes" sehr gerne benutzt wird (und das betroffene Kind gleich mit), um einen Vater aus dem Leben seines Kindes zu kicken. Was mit einem Kind passiert, dem ein Leben lang suggeriert wurde "Dein Vater hat schlimme Dinge mit Dir getan", kann einem jeder Psychologe erzählen.

Mit einem schulterzuckenden "da kann man halt nichts machen" kommt man in einem solchen Fall garantiert nicht weiter. Ich persönlich würde in einem solchen Fall alle Geschütze auffahren, die zu finden sind - von der Strafanzeige über einen Befangenheitsantrag bis hin zu einem Antrag auf Sorgerechtsentzug gegen die Mutter. Schon allein, weil die Unterlassung solcher Massnahmen dann ebenfalls wieder die Gerüchteküche füttert - und sei es nach dem Motto "der wehrt sich ja gar nicht richtig dagegen - also wird doch was dran sein".

Möglicherweise führt das Anlegen entsprechender Daumenschrauben ja auch dazu, dass Madame irgendwann sagt "mein Anwalt hat gesagt, das kann man so machen und das würde helfen..." Und dann ist der Gute wegen Anstiftung zu einer Straftat seine Zulassung los.

Grüssles
Martin
(der sich in einer solchen Situation den schärfsten Anwalt holen würde, der für Geld zu kriegen ist)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 15:50
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Ich halte die KM jetzt - ehrlich gesagt - auch nicht für besonders helle. Freundinnen hat sie kaum und NEXT kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber mit dem Anwalt hat sie - für ihre Pläne - wirklich den besten gefunden, sonst würde wahrscheinlich alles viel friedlicher laufen. Klar, für sie unbefriedigender, aber fürs Kind halt so normal wie möglich.

Ich denke mir immer, es gibt soooo viele Familien, in denen das klappt. Aber dafür braucht es 2 mündige Erwachsene, und das ist in dem Fall einfach nicht so.

Weil ich selbst Mutter bin, die mit der Eifersucht auf die NEXT des EX kämpft, wenn es um mein eines noch minderjähriges Kind geht, verstehe ich sie bedingt. Aber wenn meine Tochter beim KV ist, dann grummelt es halt in mir und ich bete mir das Mantra "das Kind braucht Vater und Mutter vor", bis es besser ist.

Ich glaub, das Buch brauche ich auch! Hat es Dir denn schon geholfen, Dich zu wehren, Marko?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 15:57
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Buch : Produktinformation

    Verlag: Beck; Auflage: 4. Aktual. (2006)
    Sprache: Deutsch
    ISBN-10: 3406541372
    ISBN-13: 978-3406541377

Verfügbar bei jeden guten Buchhandlung, online, als eBook, uzw.

Ich wünsche euch alles Gute!


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 16:40
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Buch-Hinweis @ Steve611618

@ brille007
Mein LG und seine Tochter hatten immer ein sehr offenes Verhältnis zueinander, auch was körperliches betraf. z.B. hat er sie zum Kinderarzt begleitet, auch wenn es um so "peinliche" Dinge wie ein Blasenproblem ging. Das war nie ein Thema. Drum finde ich es um so schlimmer, jetzt jede Berührung, die je stattgefunden hat, so in den Dreck zu ziehen.
Der Richter ist leider anscheinend noch nicht soooo erfahren, dass er sich bei der Konstellation traut, betreuten oder gar unbetreuten Umgang anzuordnen, obwohl das die Empfehlung sowohl der Umgangspflegerin als auch das Bestreben des Jugendamtes ist. Wenn ich hier so mitlese, eh nicht alltägelich, dass diese Behörden so klar Stellung für einen Vater beziehen. Drum umso ärgerlicher, dass es nichts hilft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Widder,

angesichts der tatsächlichen Konstellation dürfte in Sachen Umgang überhaupt nichts "angeordnet" werden, denn es gibt nicht den geringsten Beweis für das Zutreffen der Vorwürfe. Da bräuchte der zuständige Richter auch keinen "Mut" für irgendwas; er könnte den Missbrauchsvorwurf angesichts der vorliegenden Fakten einfach als nicht existent betrachten und bezeichnen und "ganz normalen", unbetreuten Umgang ausurteilen wie in jedem anderen Fall auch - und wie es das selbstverständliche Recht von Tochter und Vater ist. Aber dafür müsste der Anwalt Deines LG natürlich mal ordentlich auf die Kacke hauen. Vielleicht mit einem plastischen Vergleich à la "Herr Richter, Sie sind ja auch kein Bankräuber, nur weil irgendwer mit schlechten Absichten irgendwo mal eine entsprechende Behauptung fallen lässt. Und Sie wären in diesem Fall auch keineswegs verpflichtet, Ihre Unschuld zu beweisen."

Vielleicht sollte Dein LG seinem Anwalt mal Texte wie >>>DIESEN<<< zu lesen geben. Ausriss:

Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.

Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?
Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche Eltern werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn.

Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt?
Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden, andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist.

Oder einfach mal selbst nach dem >>>Missbrauch mit dem Missbrauch<<< googeln. Allein die Anzahl von 171.000 Fundstellen spricht Bände...

Je schneller der "noch unerfahrene" Richter diese Lektion lernt, umso besser für ihn und die zahlreichen Kinderschicksale, die zukünftig noch in seiner Hand liegen werden.

Grüssles
Martin

***edit - PS: Angesichts der oben stehenden Feststellungen müsste man jeden Stiefvater viel eher unter den Generalverdacht des Missbrauchs stellen als die leiblichen Väter. Auf diese Idee kommt interessanterweise jedoch überhaupt niemand. Nicht einmal die Mütter...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Auf keinen Fall darf er in dieser Frage irgendeine Art von Zugeständnissen machen.
"Um des lieben Friedens willen!"
Auch auf gar keinen Fall so etwas wie ein Vergleich mit "freiwilligem" betreutem Umgang.
Er hat nichts getan und deswegen gibt es nicht den kleinsten Grund für für so etwas.
Wenn der Richter meint, dass das notwendig ist, muss er das ausurteilen  und begründen.
Er wird versuchen, darum herum zu kommen in dem er zu einem Vergleich drängen wird:
"Wenn sie nicht betreutem Umgang einverstanden sind, werde ich den Umgang aussetzen müssen, bis die Vorwürfe geklärt sind!"
Das ist Quatsch. Wenn er das erst klären will, kann er mit dieser Begründung auch BU anordnen. Ein Umgangssausschluss wäre unangemessen.

Es darf für den Richter auf keinen Fall einfacher sein, den Vater dem Vater etwas anzulasten.
Er muss zeigen, dass er nichts dergleichen freiwillig mit sich machen wird und sich mit allen Mitteln zur Wehr setzt.

Bei dieser Art Vorwurf darf es nicht die kleinste Konzilianz geben.
Man geht ja auch nicht um des lieben Friedens für ein paar Wochen oder Monate in den Knast für einen Mord den man nicht begangen hat.
Die Gegenseite ist aufzufordern, ihre Behauptungen zu beweisen oder zurück zu nehmen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:40




(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.

Mein Onkel hat in 25 Jahren bei der Englischen Militärpolizei 20 Anzeigen gegen Männer (Angehörige des Militärs) in "Bearbeitung" gehabt. Alles angebliche Vergewaltigungen. Bei 19 von diesen 20 Anzeigen stellte sich heraus, dass an der Sache nichts dran war und ein Beziehungsstreit vorausging.

Die eine zutreffende Anzeige war eine "versuchte" Vergewaltigung. Der Kerl war zu besoffen und es kam "nicht" dazu. In "", da der Versuch sicherlich erhebliche psychische Spuren hinterlässt.

Die 19 Frauen haben alle keinerlei Verantwortung für ihre Falschbeschuldigungen tragen müssen. Bekamen lediglich einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Ich bin selber Opfer von Falschbeschuldigungen geworden. Ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Konsequenz für meine Ex - KEINE! Und für die "Zeugin", ihre beste Freundin ebensowenig.

Wenn ich heute höre, dass da eine Frau vergewaltigt wurde, gehe ich erstmal von einer Lüge aus - selber Schuld ihr lieben Frauen. Bedankt euch bei euresgleichen und, der Polizei (die mir ins Gesicht sage "Sie sind ein Mann und damit unglaubwürdig") und der Staatsanwaltschaft, die sich gerne von Frauen an der Nase herumführen lässt.

@ Widder27: Wünsche euch viel Kraft, das alles durchzustehen...


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

es ist absolut schrecklich mit so einem unbegründeten Vorwurf Menschenleben zu zerstören. Es ist eine riesen Sauerei das diese Frauen für eine Falschbeschuldigung nichts groß zu befürchten haben.

Wir sind inzwischen soweit, dass sich die tatsächlichen Opfer ganz genau überlegen müssen ob sie es zur Anzeige bringen. Gerade in einer Trennungssituation würde einem doch sowieso keiner mehr glauben. Wegen der Fülle dieser Falschbeschuldigungen haben die wirklichen Opfer keine Chance mehr auf Strafe für den Täter. Abgesehen davon das die Angst überhaupt darüber zu sprechen und die noch viel größere Angst detailierte Fragen in der Öffentlichkeit beantworten zu müssen schon mehr als genug Abschreckung sind.

Trotzdem werde ich weiter zuhören wenn mir jemand von Mißbrauchsvorwürfen erzählt, es ist schrecklich wenn einem Opfer keiner mehr glaubt nur weil viele Frauen mit dieser Drohung ihre Hassgefühle befriedigen.

In eurem Fall gibt es tatsächlich nur eines, ganz klar und strukturiert gegen diese Vorwürfe vorgehen. Keine Zugeständnisse, die immer als Schuldeingeständnis gewertet würden. Verleumdungsklagen sind auf jeden Fall der richtige Weg. Das schlimme ist, dass immer etwas hängenbleiben wird, diese Anschuldigung wird in den Köpfen von so manchen Leuten bleiben. Wenn dann in den gleichen Köpfen noch hängenbleibt das ein Mann in irgendeinem Punkt nachgegeben hat, dann ist seine "Schuld" in der Öffentlichkeit schon bewiesen. Hätte er nix getan, hätte er ja hier nicht nachgeben müssen. Wenn also jetzt ein Umgangsausschluss oder ein begleiteter Umgang angeordnet werden sollten, dann muss er sich dagegen auf jeden Fall vor dem OLG beschweren.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 19:52
(@diskurso)
Registriert

Hallo Widder27,

wir hatten uns kurz per PN ausgetauscht, nun also wieder öffentlich.

Ich denke, wer ähnliches mitgemacht hat, weiß, wie wir uns fühlen.

Kein Mensch kann sich vorstellen, in welchem Alptraum solche Falschbeschuldigungen die Beschuldigten versetzen, der das nicht persönlich erlebt hat.
Ich habe in diesem Alptraum über zwei Jahre leben müssen, habe nun aber wieder regelmäßig Umgang mit meiner Tochter und ein (hoffentlich) unbeschädigtes stabiles Vater-Kind-Verhältnis.
Folgenlos allerdings bleiben solche Falschbeschuldigungen niemals, welchen Schaden diese tatsächlich angerichtet haben, lässt sich erst viel später feststellen.
Mir sagte einmal ein anderer betroffener Vater: Man kann es überleben, aber einfach wird es nicht.
Ich kann das genau so bestätigen.

Auf Grund dieses Anzeige hat der Richter sich außer Stande gesehen, dem KV auch nur betreuten Umgang zu gestatten.

Damit hat der Richter klar gegen die Unschuldsvermutung verstossen.
Diese ist im Rechtsstaat ein wichtiger strafrechtlicher Grundsatz: Der Beschuldigte eines Strafverfahrens muss bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten - und auch so behandelt werden.
In Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Unschuldsvermutung ausdrücklich festgeschrieben. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Der betreute Umgang hat bei solchen Anschuldigungen ja gerade den Sinn, das Kind vor möglichen Übergriffen durch die Anwesenheit Dritter zu schützen.
Der Richter hat bis zur Einstellung des Strafverfahrens gar keine andere Wahl, als nur noch betreuten Umgang zuzulassen.
Für einen völligen Umgangsausschluss allerdings gab es überhaupt keinen Grund.
Höchstrichterliche Rechtssprechung:
BVerfG: Es ist unzulässig, das Umgangsrecht auszuschließen, nur weil die Mutter dieses nicht zulassen will und unveränderbar daran festhält, das Kind sei vom Vater missbraucht worden. Bundesverfasssungsgericht (BVerfG) 9.6.04 - 1 BvR 487/04 - FamRZ 2004, 1166

Ich habe diese Anschuldigen zu uns zur Polizei gebracht und von meiner Seite aus Anzeige gegen sie wegen Verleumdung erstattet.

Verständlich, der Zeitpunkt sollte aber genau mit dem RA abgesprochen werden. Eine sofortige Strafanzeige führt oft zu einer Art Jo-Jo-Effekt.

...  auch meine Anzeige ist auf Eis gelegt, bevor die Vorwürfe gegen meinen LG nicht endgültig und unumstößlich aus dem Weg sind.

Genau das meinte ich. (Auch) in Folge Deiner Anzeige reagierte die KM mit der nächsten Anzeige - sie konnte gar nicht anders, um ihre Glaubwürdigkeit zu verteidigen.

am Samstag vor dem Termin ein Schreiben der RAin mit einem  Gutachten einer niedergelassenen Psychologin, die V. angeblich mehrmals besucht hätte, bei der sie wegen "Flashbacks" und "Aussetzern" in Behandlung wäre.

Die Aussagen einer nicht ausdrücklich vom Gericht beauftragten Psychologin sind überhaupt nicht gerichtsverwertbar!
(Gefahr von Gefälligkeitsaussagen, suggestive Befragungen, keine Unabhängigkeit gewährleistet)
U.a. deshalb musste der Richter nun auch ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.
Laut einhelliger Auffassung der Fachwelt, darf zudem der Therapeut nicht zugleich der Gutachter sein (keine neutrale Position) !
Dies war auch u.a. im Kachelmann-Fall mitentscheidend.

Diese "Fachärztin" bezeichnet den KV als Täter und rät davon ab, das Kind je wieder auch nur betreut in seine Nähe zu lassen. Ihr könnt es Euch vorstellen: unter diesen Voraussetzungen und wegen des massiven Widerstands von KM und ihrem Anwalt sah der Richter sich außer Stande, auch nur betreuten Umgang anzuordnen.

Nein, wie schon gesagt:
- dieses "Gutachten" der Psychologin ist wertlos
- es gibt keinen Grund, wenigstens begleiteten Umgang zu verwehren
Nach Abschluss des ganzen Wahnsinns unbedingt eine Strafanzeige gegen diese Psychologin prüfen!

In der Zusammenfassung vom Gerichtstermin am 25. Mai stand auch, die Verfahrenspflegerin hätte ein familienpsychologisches Gutachten gefordert. Der Richter hat dem statt gegeben und eine Praxis in München bis Ende August mit der Klärung folgender Fragen betraut:
(...)

Schön und gut, bei dieser Fragestellung ignoriert er aber das eigentliche Auslösemoment: die Missbrauchanschuldigungen
Diese kann nur ein spezielles Glaubhaftigkeitsgutachten klären, bei dem die Aussagen der Mutter (und evtl. die des Kindes) überprüft werden:
- http://www.pgg-gerichtspsychologie.de/Seiten/gutachten_gl.html
- http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html
Wenn der Richter dies nicht angeordnet hat, ist er 1. entweder inkompetent oder 2. befangen oder hat 3. durch die Einstellung der Strafanzeige und den Gesamtumständen selbst starke Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen (dann müsste er aber wiederum mindestens begleiteten Umgang anordnen)

Der Anwalt der KM hat auch das nächste Geschütz aufgefahren und den Staatsanwalt angeschrieben, er möchte doch das Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch ein 3. Mal aufnehmen, das Kind wäre jetzt auch bereit, eine Aussage zu machen.

Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens obliegt nun der Staatsanwaltschaft, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob er bei neuer Sachlage (Aussagebereitschaft des Kindes) sogar dazu verpflichtet ist.
Das sollte Eurer RA aber wissen.

Meint Ihr, man kann die Verfahrenspflegerin fragen, wie der Termin gestern gelaufen ist? Oder später dann sich mit der Praxis in Verbindung setzen, die das familienpsychologische Gutachten erstellen soll?

Beides: ja
Jetzt geht es vor allem um Zeit.
Je länger der Umgang ausgesetzt bleibt, desto mehr wird die Kind-Vater-Bindung nachhaltig gestört.

Überlegt Euch sorgfältig, ob ihr den "richtigen" RA beauftragt habt.
Der Gegenanwalt scheint ein ausgekochter eiskalter Hund zu sein, dem euer RA unbedingt gewachsen sein muss - erst recht bei diesem laschem Richter.
Ich würde sofort einen Antrag auf (mindestens betreuten) Umgang auf dem Wege einer e.A. stellen.
Begründung: mehrer adäquate Urteile (siehe mein nächster Beitrag).
Die Zeit läuft gegen Euch.

Zwingend besorgen:
- http://www.amazon.de/Handbuch-Sexueller-Mi%C3%9Fbrauch-Katharina-Rutschky/dp/3499605988
- http://www.amazon.de/Glaubhaftigkeit-Suggestibilit%C3%A4t-Zeugenaussagen-Einbeziehung-entwicklungspsychologischer/dp/3935979975


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 20:19
(@diskurso)
Registriert
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille
" Ein anderes Gericht - in diesem Fall das Familiengericht - hat KEINE Möglichkeit, hinterher und weiterhin mit einer Einstellung à la "naja, es könnte ja doch etwas drangewesen sein" zu argumentieren."

Das braucht ein Familiengericht auch gar nicht. Es stellt schlichtweg fest das nach dieser Sache das Vertrauensverhältniss zwischen KM und KV derart gestört ist das ein GSR der KM nicht zuzumuten ist.

Und das ist keine Spekulation, sondern harte OLG realität


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 21:47
(@diskurso)
Registriert

Es stellt schlichtweg fest das nach dieser Sache das Vertrauensverhältniss zwischen KM und KV derart gestört ist das ein GSR der KM nicht zuzumuten ist.

GSR steht in diesem Fall überhaupt nicht zur Debatte.
Es geht vielmehr akut darum, überhaupt erst wieder Umgang zu realisieren und die ungeheuerlichen Falschbeschuldigungen aus der Welt zu schaffen.
Was danach kommt, spielt momentan keine Rolle.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 22:08
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für den regen Gedankenaustausch und vor allem für die vielen Links von diskurso. Damit werde ich mich erst morgen beschäftigen können.
Nur noch schnell zur Ergänzung: es wurde auch davon gesprochen, dass die Glaubwürdigkeit des Kindes und der Mutter geprüft werden soll, das hatte ich evt. noch nicht geschrieben.

Der Familienrichter steht auf dem Standpunkt, er ist für das Wohl des Kindes verantwortlich und kann, wenn Mißbrauchsvorwürfe im Raum stehen, keinen Umgang genehmigen. Natürlich hat er versucht, die KM zu betreutem Umgang zu bewegen, aber das wurde mit Hinweis auf das "Gutachten" vehement abgelehnt. An die Schuld des KV glaubt außer KM und ihrem Anwalt eh keiner. Hilft aber nix.

Nach so langer Zeit wäre mein LG wahrscheinlich sogar dankbar, die ersten Umgänge betreut machen zu dürfen. Er hat ja keine Ahnung, wie das Mädel auf ihn reagiert, ob sie ein schlechtes Gewissen hat, wie sie von der Mutter "geimpft" ist etc. etc. Da wäre er eher dankbar, einen Fachmann an seiner Seite zu haben anstatt irgendwo alleine mit ihr zusammen zu treffen. In den Monaten, seitdem sie das letzte Mal miteinander sprechen konnten, ist doch wahnsinnig viel passiert. Und er weiß ja nicht, was die Mutter ihr alles erzählt! Die KM beruft sich ja bei allen Anschuldigungen darauf, dass V. ihr das erzählt hat! Was geht also im Kopf der Kleinen vor??

Der Beschreibung des gegnerischen Anwalts stimme ich ohne Einschränkungen zu. Er lässt weder Richter noch gegnerischen Anwalt noch sonstwen ausreden, muss immer die erste Geige spielen. Ich würde gerne rausfinden, ob er die Masche mit dem sexuellen Mißbrauch öfter fährt und mit welchem Erfolg und ob man ihm da nicht irgendwie an den Karren fahren kann.... Aber so viel ich weiß, kann der sagen was er will, muss nicht die Wahrheit sein, Hauptsache er wird dafür bezahlt. (Übrigens vom Steuerzahler)

Dass von den Beschuldigungen etwas hängen bleibt, ist klar. Wenn ich nicht selbst mit beschuldigt wäre und genau wüsste, ich habe das nicht getan, im Umkehrschluß also weiß, mein LG hat es auch nicht getan, würde ich vielleicht zweifeln. Ich kann es seiner Familie daher nur schwer verübeln, dass sie - sagen wir mal - sehr distanziert ist, seitdem KM sie mit dem Satz "Ihr wißt schon, dass Euer Sohn / Bruder ein Kinderschänder ist" konfrontiert hat.....

@ Beppo: einen Umgang, der garnicht stattfindet, kann man auch nicht aussetzen..... Mit dem Hinweis darauf, das Kind will den Papa nicht sehen, weil der und seine Freundin böse Sachen mit ihr gemacht haben, hat es ja noch nie eine gerichtliche Umgangsvereinbarung gegeben. Eine einstweilige Anordnung des betreuten Umgangs ist ja durch die Anwältin gefordert, davor will der Richter aber eben noch das Kind hören (gestern evt. geschehen, falls die KM den Termin eingehalten hat). Ob das neutrale Gutachten auch vorher fertig sein muss, das habe ich - ehrlich gesagt - nicht wirklich verstanden. Im Schreiben des Gerichts stand, dass nach Befragung des Kindes die Anwälte wieder Stellung nehmen können.

Danke allen, die uns Mut machen!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 23:29
(@diskurso)
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Nur noch schnell zur Ergänzung: es wurde auch davon gesprochen, dass die Glaubwürdigkeit des Kindes und der Mutter geprüft werden soll, das hatte ich evt. noch nicht geschrieben.

Das Glaubwürdigkeitsgutachten muss zwingend vor dem familienpsychologischen Gutachten erstellt werden, denn bei Feststellung mangelnder Glaubwürdigkeit der Aussagen muss die Fragestellung de familienpsychologischen Gutachtens völlig anders lauten.

Natürlich hat er versucht, die KM zu betreutem Umgang zu bewegen, aber das wurde mit Hinweis auf das "Gutachten" vehement abgelehnt.

Ein Richter, der eine offensichtliche Falschbeschuldigerin um Umgang bittet ?
Und der sich mit seinem rechtswidrigem (laut BVerfG!) Umgangsausschluss auf ein nicht gerichtsverwertbares Gutachtens beruft ?
Da würde ich nicht lange fackeln und ihm eine schöne Dienstaufsichtsbeschwerde bescheren.

Die KM beruft sich ja bei allen Anschuldigungen darauf, dass V. ihr das erzählt hat!

Das ist das besonders perfide bei solchen Falschbeschuldigungen, vermutlich auch vom Anwalt gesteuert:
So bleibt die KM straffrei, denn nicht sie erhebt die Anschuldigungen; sie gibt ja nur die Worte des Kindes wieder.

Ich würde gerne rausfinden, ob er die Masche mit dem sexuellen Mißbrauch öfter fährt und mit welchem Erfolg und ob man ihm da nicht irgendwie an den Karren fahren kann

Vergiss es!

Eine einstweilige Anordnung des betreuten Umgangs ist ja durch die Anwältin gefordert, davor will der Richter aber eben noch das Kind hören (gestern evt. geschehen, falls die KM den Termin eingehalten hat).

Dann sollte eure Anwältin möglichst sofort dem Richter eine Ergänzung zum Antrag auf e. A. zustellen, vorab per FAX.
Inhalt: Die von mir genannten Gründe, der Verweis auf das bereits erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

BVerfG: Es ist unzulässig, das Umgangsrecht auszuschließen, nur weil die Mutter dieses nicht zulassen will und unveränderbar daran festhält, das Kind sei vom Vater missbraucht worden. Bundesverfasssungsgericht (BVerfG) 9.6.04 - 1 BvR 487/04 - FamRZ 2004, 1166

sowie weitere:

Die Tatsache, daß gegen einen Elternteil ein Ermittlungsverfahren wegen des vagen Verdachts eines sexuellen Mißbrauchs anhängig ist, schließt die Gewährung eines Umgangsrechts zwischen ihm und dem Kind nicht zwingend aus. OLG Bamberg 11.4.94 - 2 WF 45/94 + 2 WF 50/94 - FamRZ 1995, 181 = NJW-RR 1995, 7
+
Klarstellung (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, FamRZ 1995, 181), dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs für sich weder zum Ausschluss noch zur Einschränkung des Umgangs führt. Denn anderenfalls hätte es ein Elternteil auf einfache Weise in der Hand, den anderen Elternteil vom Umgang auszuschließen. Das Familiengericht müsse solche Behauptungen eigenständig überprüfen. Im konkreten Fall fehlten Beweise für einen Missbrauch. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Kindesmutter nur noch selektiv wahrnehme und Alltägliches mißinterpretiere. OLG Frankfurt 30.6.95 - 6 UF 60/95 - FamRZ 1995, 1432
Die Mutter weist eine sehr reduzierte Bindungstoleranz auf, während der Vater sich eher zu einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind unter Einbeziehung der Mutter ausspricht. Die Mutter drängt auf eine massive Ausgrenzung des Kindesvaters. Dabei kommt es auch zu einer persönlichen Abwertung des Vaters vor dem Kind. Hinzu kommt ein unsubstantiierter Vorhalt des sexuellen Missbrauchs. Das Kind wechselt zum Vater. AG Gifhorn 30.3.00 - 26 F 26230/99 SO, Bestätigung durch OLG Celle 12.12.00 - 15 UF 70/00

Sorgerechtsentzug wg. fortgesetzter Falschbeschuldigung "sexueller Missbrauch" - OLG Nürnberg 15.6.98 - 10 UF 441/98

PS
Ihr müsst jetzt dem Richter ordentlich Druck machen, denn sonst wird der Umgang frühestens im Herbst wieder zustandekommen, eher später !


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2012 00:43
(@diskurso)
Registriert

@Widder27

Wie ist eigentlich der aktuelle Stand bei Euch ?
Über eine Resonanz der hier zu lesenden Hinweise wäre ich erfreut, denn auch davon lebt dieses Forum.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 16:11
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
heute aus gegebenem Anlaß mal ein update. Ich sitze nämlich hier auf glühenden Kohlen, weil theoretisch grade der erste betreute Umgang stattfindet! Der Richter hat eine EA geschickt, mein LG hätte "das Recht und die Pflicht" an 3 von der Caritas vorab vorgegebenen (übrigens alle mitten in seiner Arbeitszeit liegenden) Terminen sein Kind zu sehen. Vor 2 Wochen ein Vorgespräch bei der Caritas, wo ihm schonmal mitgeteilt wurde, der erste Termin könne nicht stattfinden, die Tochter hätte da einen Ferienpaß-Termin, die Freude wolle er ihr doch sicher nicht nehmen. Dann verschoben auf September statt August. Und auf einmal war nur noch die Rede von 1/2 Stunde pro Termin und die Mutter wolle im Haus bleiben. Daraufhin hat er sich wenigstens gewehrt und besteht auf die Stunde pro Termin und man müsse in V.s Anwesenheit klar stellen, dass die Mutter nicht in der Nähe ist. Super entspannend für die Kleine wenn sie denkt, die Mutter steht hinter der Tür und horcht! Caritas hat darauf nicht reagiert, sich aber immerhin bereit erklärt, Mutter und Kind zuhause abzuholen, um dem vorzubeugen, dass sie den Bus versäumen oder sonstwas "unvorhergesehenes" dazwischen kommt. Mein LG ist vor 1 Stunde los, Termin um 13:40, und ich hoffe, er ruft mich nicht vor 15 Uhr an, weil das dann bedeuten würde, er hat sie sehen können. Wie es läuft, ist noch eine andere Sache. Im Vorgespräch (und in Anwesenheit der Mutter) hat sie eh gesagt, sie würde sich sowieso nur in die Ecke stellen und warten, bis es vorbei ist. Ich sitze hier und kann nichts tun und hoffe so, dass endlich was in die richtige Richtung passiert!
Zwischendrin ist mal wieder Post gekommen, Schreiben der Therapeutin (die wirklich eins auf den Deckel verdient!) V. hätte erzählt, der Vater hätte ihr einmal vor der Schule und einmal vorm Edeka aufgelauert und sie bedroht und erschreckt. Das Kind wusste genau Datum und Uhrzeit und sogar, dass er sich ihr bis auf 20 cm (sie ist 9!) genähert hätte. Blöd, beide Termine nachweislich zu Zeiten, wo er 75 km entfernt in der Arbeit war! Ich mache mir manchmal echt Sorgen, was mit der Kleinen los ist, dass sie solche Sachen erfindet.
Das familienpsychologische Gutachten ist - soviel ich weiß - noch nicht erstellt. Glaubwürdigkeitsgutachten geht aber separat und von einer anderen Psychologin aus. Bin im Büro, sonst könnte ich Euch sagen, welche Münchner Institution da beauftragt ist. Ich hoffe einfach, die sind gut genug, Lügen wirklich zu erkennen! Und den Grund, warum gelogen wird.
So, Mittagspause rum, ich muss wieder was tun. Hoffe, dass noch 1 Stunde lang kein Anruf kommt und sag Euch Bescheid, wie es gelaufen ist....
Widder27


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2012 15:57




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