Hallo zusammen,
meine (noch) Ehefrau hat vor drei Wochen einen neuen Mann kennen gelernt und will jetzt aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen. Sie zieht mit ihrem neuen Freund dann in eine gemeinsame Wohnung. Wir haben eine 3,5 Jahre alte Tochter.
Ich möchte jedoch weiter in unserem Haus wohnen bleiben. Ich hätte es auch gerne, das meine Tochter ihren Hauptwohnsitz ebenfalls in Ihrem Geburtshaus hat.
Meine Frau meint natürlich das dies nicht geht weil ein Kind zu seiner Mutter gehört. Demnach können wir uns in diesem Punkt nicht einigen. Auch wenn ich Ihr öfters erzählt habe, dass es für unsere Tochter das beste ist wenn sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleibt.
Und jetzt zu meiner Frage:
Wie stehen hier meine Chancen das meine Tochter ihren Hauptwohnsitz bei mir hat?
Das Sorgerecht teilen wir uns und das Kind darf Sie natürlich auch jederzeit sehen.
Gruß
MIchael
Moin MM!
meine (noch) Ehefrau hat vor drei Wochen einen neuen Mann kennen gelernt und will jetzt aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen. Sie zieht mit ihrem neuen Freund dann in eine gemeinsame Wohnung.
Heissa, die ist aber schnellentschlossen... ist das wirklich ernst zu nehmen?
Ich möchte jedoch weiter in unserem Haus wohnen bleiben. Ich hätte es auch gerne, das meine Tochter ihren Hauptwohnsitz ebenfalls in Ihrem Geburtshaus hat.
Das ist auf den ersten Blick auch die dem Kindeswohl am ehesten entsprechende Lösung.
Meine Frau meint natürlich das dies nicht geht weil ein Kind zu seiner Mutter gehört.
Das ist falsch. Das meinen sie aber meistens und meistens bekommen sie leider damit Recht. Also Vorsicht!
Wie stehen hier meine Chancen das meine Tochter ihren Hauptwohnsitz bei mir hat?
Das kommt auf den Einzelfall und darin dann auf 1000 Details an. Da kann Dir keiner eine seriöse Prognose geben. Wenn Deine Noch-Frau weiss was zu tun ist bzw die richtigen Leute hat, dann siehst Du ab jetzt keine Sonne mehr. Gehst Du besonnen vor und gerätst an ein modernes Gericht, dann hat sie vielleicht keinerlei Chancen die Tochter mitzunehmen.
Das Sorgerecht teilen wir uns und das Kind darf Sie natürlich auch jederzeit sehen.
Falls sie nicht weit weg zieht, käme eventuell ein Wechselmodell in Betracht. Ihr teilt die Betreuung 50-50 auf und alle sind zufrieden.
Greetz,
Milan
Servus MM und willkommen!
Was Du ebenfalls bedenken solltest: WIE kannst Du es ermöglichen, dass Töchting bei Dir im Haus bleibt?
Hierfür brauchst Du ein plausibles und glaubwürdiges Betreuungskonzept, wie Du Dich um ein 3,5-jähriges Kind den ganzen Tag über kümmern kannst/wirst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ja, im Groben entspricht Dein Wunsch und Deine Frage der meinen. Mit dem Unterschied, dass meine Ex alleine wegziehen möchte. Inwieweit das einen Unterschied macht, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht helfen Dir die Antworten, die ich zu meinem Thread bekommen habe.
Viele Grüße und noch viel mehr Glück!!!
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich möchte jedoch nicht um das Sorgerecht streiten, das bleibt bei 50 : 50. Ich will lediglich, dass meine Tochter ihr offizieller Wohnsitz bei mir ist. Meine Ex kann selbstverständlich die Kleene so oft wie möglich sehen.
Servus!
Ich möchte jedoch nicht um das Sorgerecht streiten, das bleibt bei 50 : 50. Ich will lediglich, dass meine Tochter ihr offizieller Wohnsitz bei mir ist. Meine Ex kann selbstverständlich die Kleene so oft wie möglich sehen.
Letzteres ist, was wir mit 50:50 andeuteten: ein Wechselmodel (oder dem Kind beide Eltern zu gleichen Teilen).
Wenn Du und KM Euch über den Lebensmittelpunkt Eures Kindes einigen könnt, umso besser; dann braucht ihr kein Gericht, welches das (dann alleinige) Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) -welches ihr euch bis dahin ebenfalls teilt- ausurteilt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Und auch von mir: Willkommen in unserem Kreis.
Das geht tatsächlich sehr flott bei Deiner Frau... Nunja...
Was mir aber bei Deinem Post auffällt:
"Hauptwohnsitz", "Geburtshaus" und der von Dir genannte Wunsch des Erhalts der "gewohnten Umgebung " sind alles Attribute die sich nicht am Kindeswohl orientieren. Genauso wenig wie "das Kind gehört zur Mutter" 😡
Für das Kind ist es idR am Besten, wenn auch zukünftig Papa und Mama trotz Trennung und evtl neuem Partner/ neuer Familie gleichermaßen und gleichberechtigt erhalten bleiben. Insofern versuche doch mit der KM gemeinsam(!) eine Regelung zu finden, wie ihr Euch Kinderbetreuung gleichberechtigt und gleichermaßen aufteilt - im Idealfall eben ein Wechselmodell (WM) mit 50:50 Aufteilung. Und ja, irgendwie gehört dann auch eine für beide Seiten tragfähige Aufteilung der Kosten dazu. Das kann (bei 50:50) sich gegeneinander aufheben, muss es - in Abhängigkeit Eurer jew. Einkommen - aber nicht zwangsläufig.
Wenn ihr miteinander reden könnt, versuche dies nach besten Kräften und dabei eine Lösung zu erarbeiten, die sich an vorstehendem orientiert. Denn wenn KM die Schotten dicht macht und fordert "was ihr [angeblich] zusteht"
dann kommt bei dem herrschenden FamR in Deutschland (in Abhängigkeit Eurer bisher gelebten familiären Rollenverteilung) leider meist gequirlte Kacke raus, mindestens aber ein endloser und teurer Kampf, von dem die Kinder am wenigsten haben
Gruß. Toto
Hallo zusammen,
nun sind schon wieder einige Tage vergangen und so langsam spitzt sich die Sache zu.
Sie will unbedingt unsere Tochter mit zu sich in die neue Wohnung nehmen. So langsam kommen auch erste Andeutungen, das ich ja dann auch Unterhalt zahlen soll. Weil sie ja dann bei ihr wohnt.
Bis jetzt war auch immer die Rede von gleichem Sorgerecht und wir lösen alles friedlich. Aber je länger das dauert um so mehr Angst bekommen ich, das ich hier nicht so heile raus komme.
Wenn die beiden eine neue Wohnung haben und auch beide in der Wohnung gemeldet sind, hat das irgendwelche Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen sämtlicher Art?
Gruß
Michael
Moin nochmal.
das gemeinsame Sorgerecht hat mit den hier von Dir gestellten Fragen zu Umgang und Unterhält für das Kind (KU) nichts zu tun.
Deshalb nochmal: Mache ihr deutlich mit Argumenten warum für das Kind ein WM am besten ist. findet gemeinsam eine Regelung. Und auch, wie ihr die Kosten für das Kind zukünftig aufteilen wollt.
Wenn ihr Euch nicht einigt, wird KU nach der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die hat fast Gesetzes Rang. Unterhalt erhält danach derjenige ET, bei dem das Kind zu mehr als 50% lebt - in voller in der DDT festgelegten Höhe. Die Höhe berechnet sich - vereinfacht ausgedrückt - anhand des (bereinigten) Nettogehalts des KU-pflichtigen
Und wenn Du als KV nicht sehr sehr schlüssig darlegen kannst, dass Du bislang der HauptbezugsET für das Kind warst, dann endet ein vor Gericht ausgetragener Streit meist damit, dass die KM BetET wird und KV somit KU zahlen muss.
jetzt interessiert es mich aber doch: wie sah bislang Eure elterliche Rollenverteilung aus?
Gruß. Toto
Bis vor drei Wochen war es recht harmonisch. Wir haben sie abwechselnd zum Kindergarten gebracht. Haben Unternehmungen natürlich zu zweit gemacht.
Noch sagt Sie ja, das ich der beste Papa der Welt bin. Ist bloß die Frage wie lange noch.
naja - elterliche Rollenverteilung meint schon mehr als nur das Bringen in den KiGa. Wer hat zB abgeholt? Wer hat sich anschl. ums Kind gekümmert? Wer hat das Kind betreut, wenn es krank war? etc. Ein Indiz wäre auch wer bislang (überwiegend) für das gemeinsame Haushalteinkommen zuständig war/ ist?!
All dies wird im Zweifelsfall auch einen Richter interessieren, wenn ihr Euch dort ums Kind streitet. Und dem Richter wird es mehr als schwer fallen, wenn bislang die Hauptlast der Kinderbetreuung und -Erziehung bei der KM lag, nun Deinem Begehr auf BetET zu entsprechen.
Deshalb mein Plädoyer für eine einvernehmliche Einigung zw Dir und der KM, evtl. wirst Du auch (anfangs) Kompromisse eingehen müssen.
Gruß, Toto
Moin!
Wenn sich bezüglich ABR bereits jetzt unterschiedliche Auffassungen abzeichnen, frag sie doch mal ob sie mit Dir in eine Mediation deswegen gehen würde. Also Ihr beide diskutiert das dann aus im Beisein eines Mediators, eines Moderators, Schlichters. Geht z.B. beim Jugendamt und kostet nix.
Dein Problem wird werden, dass Mama die Kurze einfach mitnehmen wird. Beispielsweise wenn Du arbeiten bist. Sie dann zurück zu holen ist nahezu unmöglich. Deswegen solltest Du versuchen mit ihr eine Einigung zu finden, solange sie mit der Kurzen noch da ist.
Das Wechselmodell wäre der Königsweg. Geht aber nur einvernehmlich, da muss sie freiwillig mitmachen.
Daher auch von mir das Plädoyer: versuche eine friedliche Einigung. Auf rechtlichem, streitenden Weg hat die KM erstmal die besseren Karten. Für Dich als KV wäre das Risiko bei einer einvernehmlichen Lösungen am geringsten.
Milan
Moin, Moin!
Wie weit weg wäre denn die Wohnung von DEF und NEXT? Bei zu großer Entfernung wird ein WM schwierig...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht