Hallo, will hier au...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hallo, will hier auch mal meine Geschichte erzählen....

 
(@latteck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich bin am 25.09.11 Vater eines Jungen geworden. Im Vorfeld habe ich mich mit der KM öffter in den Haaren gehabt, weil ich mehr Zeit in mein Haus investiert als in sie. Wollte Pünktlich zur Geburt fertig werden.
6 Tage nach der Geburt kam dann die Trennung ohne das ich je einen vernünftigen Grund erfahren habe. Gesehen habe ich meinen Sohn seit dem jede Woche aber immer unter Aufsicht der KM oder ihrer Mutter.
Ich könnte das Kind ja entführen oder ähnliches. Als ich dann Post vom JA bekommen habe zwecks Unterhaltsklärung bin ich anstatt die Unterlagen per Post zu schicken direkt hin gefahren und habe Alles geklärt.
Nach meiner Meinung zugunsten meines Sohnes und mir. Mir wurde unteranderem gesagt ich hätte die Umgangspflicht dem Kind gegenüber d.h. pro Woche 2 oder 3 Mal für ca 1-2h. Vorgeschlagen wurde mir Allein und ohne KM
spatzieren zu gehen . Als ich die KM darauf anrief um Sie zu informieren und ein Treffen zu vereinbaren damit wir eine feste Regelung schaffen können die ihr und mir passt. Bekam ich zur Antwort ich hätte max das Recht den kleinen
alle 14 Tage zu sehen und wenn dann nur wenn sie es will. Und wenn dann nur unter Aufsicht und nicht allein.

Macht einen ganz schön fertig.

aber ich hoffe ich kann die eine oder andere Frage die ich habe hier klären.

MfG
Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2011 22:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Andreas,

willkommen hier. Schön, dass Du schon aktiv geworden bist, aber bitte pass auch etwas auf. Viele Jugendämter sind immer noch sehr mütterfreundlich aufgestellt und wenn Dir dort Dinge erzählt werden "die gut fürs Kind" sein sollen, müssen sie nicht gut für Dich sein. Wurde schon über Titel für den Kindesunterhalt gesprochen? Wurde Dir hier schon etwas vorgelegt? Bitte frag vorher nach, wenn Du etwas unterschreiben sollst, da schon in diesem Zeitpunkt sehr viele Fehler gemacht werden können.

Wichtig noch: Hast Du das GSR oder ist hier nur die Mutter mit dem Sorgerecht ausgestattet?

Macht als nächstes mal einen Termin zur Umgangsgestaltung. Auch wenn Euer Kind noch klein ist, zeigt das Verhalten der KM schon, dass hier mit Problemen zu rechnen ist. Wenn das Kind nicht mehr gestillt wird, gibt es keinen Grund, warum Du das Kind nicht allein haben kannst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2011 23:06
(@latteck)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo,

was meinst du denn mit Titel für den Unterhalt? Ich habe alle meine Ausgaben wie Kredite fürs Haus, Auto usw offen gelegt. Da habe ich auch schon erste Infos bekommen mit wieviel ich zu rechnen habe. Ist es das was Du mit Titel gemeint hast?

Unterschrieben habe ich aber noch nix.

Die KM hat das Sorgerecht. Leider.

Für einen Termin zur Umgangsgestaltung muss ich mich beim JA melden oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2011 09:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lattek!

Für einen Termin zur Umgangsgestaltung muss ich mich beim JA melden oder?

Nein, zuerst mit KM reden und Deinen Vorschlag (2-3 mal die Woche) ihr unterbreiten. Du kannst ihr auch ruhig sagen, dass dieser Vorschlag mit dem JA abgestimmt ist.
Wenn KM weiter blockt, fargst beim JA um Vermittlung an.

Das JA kann nichts bestimmen, sondern bestenfalls beraten (nicht vergessen, was Ingo schon schrieb).

Wenn trotzdem kein Umgang zustande kommt, bleibt Dir nur noch der gerichtlcih geregelte Umgang...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 10:42
(@patchwork2011)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Andreas,

wenn ich richtig mitlese behaupte ich jetzt einfach mal das ihr beiden nicht verheiratet wart.

Anbei von einer "Frau" die jedoch voll auf der Seite der Männer steht hierzu noch einige Informationen.

Du als Vater hast Rechte. Auch als lediger Vater. Wenn du wrkliches Interesse an deinem Kind hat dann auf in den Kampf. Kann unter Umständen hart und steinig werden aber es kann sich lohnen.

-unbedingt auf ein GSR hinarbeiten. Es gibt keinen Grund warum sie das alleinige haben sollte. Ihr müsst beim JA eine Sorgeerklärung beurkunden lassen. Was bedeutet GSR?

Bei dem gemeinsamen Sorgerecht entschheiden beide Eltern gleichrangig. Sie müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge.
Nachdem das Kind bei der KM lebt hättest du mit dem GSR zumindest auf folgende Bereiche mit Einfluss:

-Aufenthalt des Kindes

-Kindesunterhalt

-Kindergarten/ Schulwahl

-Berufswahl/ Ausbildung

-Operation

Was du auch unbedingt im Auge behalten musst, bzw. wissen musst, solltest, wenn du es eh nicht schon weist, auch wenn ihr beiden nicht verheiratet gewesen seid, wäre deine EX unterhaltsberechtigt.
Das bedeutet nicht nur dein Kind, sondern auch sie hätte Anspruch auf Unterhalt. Nachzulesen unter § 1615 l BGB ...leider...wenn sie´s drauf ankommen lässt sogar 3 Jahre lang....

-Der Titel für den Unterhalt: Hast du bereits vom JA ein Schreiben bzw. ein Urkunde in der deine nun anfallende monatliche Verpflichtung gegenüber deinem Kind steht. Ein fester Betrag?
-Zu deinem Umgangsrecht: Der Gesetzgeber hat zur Häufigkeit der Besuche keine Richtlinie geben wollen
In der Regel wird ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend gewährt, sowie einen Tag der hohen Feiertage (Ostern, Weihnachten) und unter Umständen einen Teil der Schulferien (Schule trifft ja noch nicht wirklich zu  😉 )
Bei jüngeren Kindern muss nicht unbedingt eine Übernachtung oder ein längerer Ferienbesuch gewährt werden.
Nachdem dein Zwergi aber noch recht klein ist wirst du es auf jeweilige Tage bzw. Stunden in der Woche am zum anfangen erst mal einschränken müssen.

Nächste Schritte wären: Versuch noch mal mit der KM zu reden. Ganz in Ruhe. Wenn das nichts bringt, dann unbedingt zum JA oder sogar zum Kinderschutzbund (hört sich dramatisch an aber beide helfen bei der Kontaktaufnahme zur KM). Nachdem das JA wie hier ja schon oft geschrieben aber gerne auf Seiten der KM stehen ist der Kinderschutzbund wenn du nicht weiter kommst eine zweite Möglichkeit für dich. Beide Möglichkeiten regeln aber nicht deinen Umgang sondern helfen bei der Vermittlung.

Ansonsten bleibt dir nur noch die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten und einen Antrag beim Familiengericht zu stellen.

Und UNBEDINGT alles 5x durchlesen bevor du irgendwas unterschreibst.

Wenn du dir nicht sicher bist was es ist dann nachfragen.

Ich drücke dir ganz fest die Daumen das ihr euch friedlich und in Ruhe einigt und du einen regelmäßigen Umgang mit deinem Kleinen hast.

Liebe Grüße

Diana

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 11:31
(@diskurso)
Registriert

Hallo Lattek,

Als ich die KM darauf anrief um Sie zu informieren und ein Treffen zu vereinbaren damit wir eine feste Regelung schaffen können die ihr und mir passt. Bekam ich zur Antwort ich hätte max das Recht den kleinen alle 14 Tage zu sehen und wenn dann nur wenn sie es will. Und wenn dann nur unter Aufsicht und nicht allein.

Das klingt nicht gerade gut, offenbar handelt es sich bei der KM um eine hartnäckige Kindesbesitzerin.
Natürlich ist ein Vermittlungsversuch über das JA Dein erster Schritt, in der Hoffnung, dass sich die KM aufgrund ihrer hormonellen Verwirrungen eines Besseren besinnt und dem Kind nicht tatsächlich den eigenen Vater zum Besuchsonkel umfunktionalisieren will.
Realistisch gesehen vermute ich aber einen langen Kampf auf juristischer Ebene ...
Als Einstieg empfehle ich das aufmerksame Lesen der Trennungs-FAQ:
http://trennungsfaq.de/

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 14:01
(@latteck)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die vielen Antworten,

ich habe jetzt mit der KM einen Termin beim JA zwecks Umgang. Da war sie leider schneller als ich. Der Sozialarbeiter der mich beim JA beraten hat und mir das mit den 3 Tagen erzählt hat, ist wie ich raus bekommen habe nicht zuständig für den Bereich in dem die KM mit meinem Sohn lebt. Jetzt ist es eine Sozialarbeiterin. Soll jetzt nicht heißen das ich gegen Frauen bin. Nur diese hat der KM erzählt das alles totaler Blödsinn war was mir ihr Kollege erzählt hat.

Jetzt bin ich mal gespannt was dann am 15.11. raus kommt. Ich denke mal nix gutes.

Hatte mich auch mal schlau gemacht zwecks einer Rechtsschutzversicherung falls das ganze doch vor Gericht geht. Kann ich vergessen über nimmt keine Rechtsschutz.

Falls ich falsch liege wäre ich für jede Berichtigung dankbar.

MfG
Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2011 20:15
(@bagger1975)

Servus Lattek,

nein, bzgl. Rechtsschutzversicherung liegst Du nicht falsch. Familien- u. Erbrecht u. z.T. andere Rechtsgebiete stellen für Versicherungen sog. "nicht versicherbare Risiken" dar. In diesen Bereichen wird von der Rechtsschutzversicherung allerhöchstens ein sog. 1. Beratungsgespräch bei RA nach § 34 RVG gezahlt, gedeckelt auf 190,- € zzgl. MwSt..

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 20:33
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
JA muß nicht gleich  Vaterfeindlich sein aber Vorsicht ist sicher geboten, wie schon geschrieben wurde nichts unterschreiben aber das haben ja die anderen bereits gesagt!
Freundlichkeit gegenüber der JA Mitarbeiterin und wichtig auch der KM auch wenn es nicht immer einfach ist.
Keine Vorwürfe wegen der Trennung usw. wenn dir die Preußen den Krieg erklären könnte die JA Mitarbeiterin nicht unwichtig sein für dich.
also langsam ....
viel Glück

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 20:43
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Andreas,

in Ergänzung zu den sehr guten Hinweisen der anderen noch mal die Warnung vor dem Titel: Hiermit ist der Abschluss einer sofort vollstreckbaren Urkunde bezgl. des Kindsunterhalts gemeint. Zahlst Du normal den Unterhalt an die KM, ist so etwas überhaupt nicht nötig. Nur scheinen JAs in ihrer mütterfreundlichen Art schnell dabei zu sein, Dir den Abschluss eines solchen Titels als Grundlage für regelmäßigen Umgang bzw. problemlosen Umgang mit der Ex verkaufen zu wollen. Deshalb sei hier sehr vorsichtig und stelle wenn den Wortlaut des Titels hier ein und lass Dich hier beraten. Inbesondere gibt es die Möglichkeit zur zeitlichen Befristung des KU, der "gerne" mal von den JAs vergessen wird und Dir in ein paar Jahren viele Probleme bereiten kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 21:00




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nur diese hat der KM erzählt das alles totaler Blödsinn war was mir ihr Kollege erzählt hat.

Falls Du damit die Umgangskontakte bzw. deren Häufigkeit meinst, so hatte der 1. JA-MA völlig recht. Gerade bei Neugeborenen ist es sinnvoller, häufige, dafür kurze, Kontakte zu pflegen. Das Neugeborene hat sowieso noch kein Langzeitgedächtnis - nur Regelmäßigkeit kommt im Köpfchen an. Das deckt sich auch mit der Empfehlungsbrschüre des BMFSFJ. Lass Dich hier nicht verschaukeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 00:18
(@latteck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

hatte in der letzten Zeit ne Menge um die Ohren.

Wir haben jetzt erstmal nen Vaterschaftstest gemacht. Wurde von der KM vorgeschlagen. Da wir einen Monat vor dem errechneten Zeugungstermin getrennt waren.

Bin mal gespannt was da rauskommt. Hatte bis jetzt das Glück das ich "meinen" Sohn mehrmals die Woche gesehen habe. Bin mit der KM auch wieder zusammen.

Weiß nur noch nicht was ich mache wenn der Test negativ ist. Sehe den kleinen als meinen Sohn. Er kennt mich ja mittlerweile auch und freut sich wenn ich da bin.

Was würdet ihr machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2012 09:56
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was würdet ihr machen.

Zunächst mal das Ergebnis des Tests abwarten und mindestens 2 Nächte darüber schlafen bevor irgendeine Entscheidung gefällt wird.
Und zwar ganz unabhängig davon, wie der Test ausgeht.

Solltest Du nicht der Vater sein, dann steht Dir natürlich eine schwere Diskussion mit der KM bevor, wie es weitergehen kann und wird.

Aber erst mal abwarten...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2012 10:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lattek,

wovon man Dir nur dringend abraten kann, ist die Unterschrift unter eine Vaterschafts-Anerkennung oder einen Unterhaltstitel, sofern Du nicht der Vater bist. Das Argument "aber jetzt sind wir doch eine Familie" zählt nicht: Wie lange Ihr eine Familie seid, entscheidet im Zweifelsfall Deine Partnerin; ausserdem kannst Du die Rolle des väterlichen Vorbilds auch ausüben, ohne rechtlicher Vater (samt Unterhaltspflicht) zu sein, falls Ihr dauerhaft zusammenbleiben solltet.

Nicht zuletzt: Irgendwo da draussen sitzt in diesem Fall ein Kerl, der im Zweifelsfall keinen Schimmer von SEINER Vaterschaft hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 02:36
(@latteck)
Schon was gesagt Registriert

Hey Leute. Das Ergebnis ist am Samstag gekommen.

Ergebnis: Vaterschaft ist praktisch ausgeschlossen. Leider.

@ Brille007

Vaterschaftsanerkennung habe ich schon vor der Geburt unterschrieben. Ich stehe auch auf der Geburtsurkunde.

Obwohl ich vor dem Ergebnis sicher war das ich den kleinen als meinen Sohn ansehe egal was raus kommt. Bin ich mir im Mom nicht mehr ganz so sicher. Bin ja davon ausgegangen das ich der Vater bin. Der richtige Vater weiß nix von seinem "Glück" laut der Mutter soll er es auch nicht erfahren. Da er sonst Ansprüche gegenüber dem Kind anmelden könnte.

Jetzt sitze ich in einer Zwickmühle. Was macht man jetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2012 14:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Latteck

Du hast jetzt genau 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Lässt Du die Frist verstreichen, kannst Du von Dir aus heraus nie mehr etwas daran ändern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2012 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Latteck,

Jetzt sitze ich in einer Zwickmühle. Was macht man jetzt?

für mich persönlich wäre der Fall klar: Ich würde die Vaterschaft umgehend (!) anfechten. Dazu hast Du jetzt maximal 2 Jahre Zeit. Wenn Du die Frist verstreichen lässt, bist Du mit Deiner Unterhaltspflicht 18 bis 27 Jahre lang im Boot. Das summiert sich leicht auf den Preis eines Einfamilienhauses und gilt auch, wenn die KM sich in den nächsten Jahren von Dir trennen sollte.

Wenn die Dame nicht möchte, dass der tatsächliche Vater "Ansprüche" anmeldet, ist das ihr Problem und nicht Deines. Mal abgesehen davon, dass Vater und Kind ein Recht auf Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse haben. Das muss Dich nicht hindern, Eure "Beziehung" fortzusetzen und dem Kind ein sozialer Vater zu sein. Aber einen möglicherweise 6-stelligen Euro-Betrag musst Du Dir diesen Beschiss nicht kosten lassen.

Grüssles
Martin
(der selbst keine Beziehung fortsetzen würde, in der ihm ein Kind untergeschoben werden sollte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2012 15:11
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Latteck,

sofort die Vaterschaft anfechten über einen Rechtsanwalt. Keine Zeit verstreichen lassen.

Deine Freundin hat von ihren Wahlrechten üppig gebraucht gemacht. Mister X hat sie als optimalen Gengeber ausgesucht, du bist als Geldautomat vorgesehen. Gut möglich, dass bald noch ein dritter Mann als künftiger "sozialer" Vater ausgesucht wird.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2012 15:21