Hallo Leidensgenoss...
 
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Hallo Leidensgenossen ..

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(@timebandit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin dann der Neue .. leider, nichts ist wohl so schlimm sich hier angemeldet zu haben und nach Rat und Hilfe zu suchen. Nicht falsch verstehen, ich finde es Klasse, dass es diese Plattform gibt und nach dem ersten "Durchstöbern" habe ich mir schon viel angelesen, was einen zwar erschreckt und doch Mut macht. Also vielen Dank an die Administration ..

Jetzt also in Kurzform meine Geschichte:
2013 war mein Jahr, alles begann wie eine Romangeschichte. Im Januar ein Mädel kennengelernt und an die große Liebe geglaubt, dass konnte nicht schief gehen. Recht schnell waren wir uns einig, dass es mehr ist und wir dann auch eine Familie wollten. Recht schnell kündigte sich auch das Nachwuchs an. Am 18.7. hab' ich am Ufer der Spree erfahren, dass ich bald ein Papa werde. Ich war glücklich, wollte Bäume ausreißen, ein Nest für Frauchen und Kind bauen .. Alles perfekt machen. Naja, that's life .. alles kam anders.
Meine damals Angebetete wohnte und wohnt in einer WG mit Schwester und Kumpel. Wir waren uns einig, dass wir zusammenziehen und eine gemeinsame Wohnung suchen wollen. Gesucht und gefunden habe ich und das in Berlin. Wer sich auskennt weiß, dass es nicht einfach ist, etwas passendes und bezahlbares zu finden. Nur leider lag die Wohnung im falschen Stadtteil, nur 1 S-Bahnstation von ihrer Arbeit entfernt, Kitaplatz um die Ecke, aber leider nicht im richtigen Stadtteil. Dumm war nur, dass das Madame erst dann auffiel, als ich mit dem Mietvertrag in der Tasche hatte. Gut, dann suchen wir weiter, werden auch fündig, nur die Liebste kann sich nicht entscheiden. Gut, Sie war schwanger, man nimmt Rücksicht und will sie nicht belasten. So über die Monate wird der Kontakt immer dünner, gemeinsame Zeit wird immer mehr reduziert. Gemeinsame Unternehmungen werden immer seltener. Zum Schwangerschaftkurs bin ich nicht erwünscht, kein Ultraschallbild keine Information. Kurz vor der Geburt wird der Kontakt gänzlich abgebrochen, dass es bald soweit ist, erfahre ich durch einen Anruf im Krankenhaus, die nette Schwester darf nichts sagen (Auskunftsverweigerungsrecht) vom Pförtner erfahre ich, dass XXXX schon im KH ist. Eine schreckliche Nacht, dieses Nichtwissen .. Ich möchte das nicht nochmal durchmachen. Bei der Geburt darf die Schwester dabei sein, was ja ok ist .. am 18.3. erfahre ich dann per WhatsApp, dass der kleine Moritz da ist. Aber besuchen, keine Chance, dass dürfen nur die Schwester, WG-Kumpel und der Freund der Schwester. Den Kleinen aus dem Krankenhaus abholen, keine Chance, dass macht der Freund der Schwester. In der Wohnung begrüßen, .. naja, egal .. Ich musste dann eine Woche betteln, dass ich den Kleinen mal für ein paar Stunden sehen durfte. Es war trotzdem ein sehr bewegender Moment und wohl das Schönste, was das Leben so zu bieten hat ..
Die Wochen vergehen, es gibt viel zu entdecken und zu regeln. Das Thema Wohnung wird noch ein paarmal diskutiert und, so dachte ich zumindest, wir nähern uns an und suchen nach Lösungen. Es geht aufwärts und wieder bin ich in der Spur und suche nach Wohnung und Kita .. Wir wollen uns regelmäßig sehen, ob bei Ihr oder bei mir .. ein Kinderbett für meine Wohnung und eine kleine Grundausstattung wird gebraucht, kein Problem, Papa kauft das alles. Nach 3 Monaten hat der Kleine und die Mom ganze 3 Nächte hier verbracht. Die Beziehung ist gescheitert und beendet. Sie hat sich für Ihre WG entschieden, die jetzt nur noch durch den Freund, meinen Sohn und xxxx bewohnt wird. Ein glückliches Paar und der Papa darf zahlen, muss um jede Stunde Umgang betteln. Eine Umgangsvereinbarung, die ich gern haben möchte, wird erstmal geblockt. Ich will mich nicht beschweren, ich kann den Kleinen sehen und unter der Woche besuchen, wickeln, die Flasche geben und auch mal baden .. schöne unvergessliche Momente .. Aber das reicht mir nicht, ich will doch sehen, wie der Kleine sich entwickelt. Wir hatten mal die Abmachung, jeden Tag ein Bild .. aber selbst das wird nicht eingehalten. Macht wütend, wenn man weis, dass der WG Partner und, vielleicht täuscht mein Eindruck, der neue-alte Partner, mehr mit meinem Jungen erleben kann, als der Papa.....

Tja, man glaubt immer, sowas passiert dir nie .. bis man dann mittendrin ist und dass Wasser immer tiefer wird. Danke für's lesen und wer ein paar Tipps und Ideen hat .. ich wäre dankbar 😉 ..

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 02:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Time,

willkommen hier im Forum. Du wirst hier viele gute Tipps bekommen.

Ich schreib einfach mal, was mir auffällt:

- Die WG-Geschichte: Für mich bleibt hier ein sehr schaler Beigeschmack. Bist Du sicher, dass Du wirklich der Kindsvater bist? Wurde ein Vaterschaftstest gemacht? Denn so wie es aussiehst, ist die Vaterschaftsanerkennung und die Zahlungsmodalitäten schon unter Dach und Fach (wie so oft). Ein geregelter Umgang steht aber aus.
Mit einem günstigen Vaterschaftstest aus der Apotheke kann (mit Zustimmung der KM) dieses schnell und unkompliziert erledigt werden.

- Das Thema Umgang: Du hast ein Recht auf Umgang. Bei kleinen Kindern empfehlen Jugendämter oftmals mehrere Besuche pro Woche. Sobald das Kind nicht mehr gestillt wird, spricht auch nichts gegen längere Betreuungszeiten durch Dich. Wir empfehlen hier den Umgangsdreispung:
1. Du sprichst / schreibst die KM an und übermittelst ihr Deine Umgangsvorstellung (das Forum kann da gerne behilflich sein, stell Deinen Entwurf einfach ein)
2. Klappt das nicht, Termin beim Jugendamt zum Vermittlungsgespräch
3. Klappt auch dies nicht, Umgangsregelung durch das FamGericht.

Wie gesagt, ich würde (gerade in der Konstellation, dass jetzt wieder der alte WG-Partner am Start ist) wirklich einen Vaterschaftstest durchführen. Insbesondere wenn Du auch beruflich gut aufgestellt bist - und somit unterhaltstechnisch auch eine gute Partie bist. Im Zweifel zahlst Du ansonsten für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Wir hatten neulich hier im Forum auch den Fall, wo eine KM 9 Jahre lang den biologischen und den sozialen Vater getäuscht hatte - und dann kam doch alles raus. Es macht also Sinn, hier Klarheit zu schaffen.

Und nochetwas: Du erscheinst als sehr netter und lieber Papa. Dies wird von einem bestimmten Typ Frau jedoch gerne ausgenutzt. Die Bettelei-Nummer wird dabei nur als Schwäche wahrgenommen. Sie führt auch nicht weiter, da über kurz oder lang der Umgang immer weiter reduziert werden wird. Dann kommen Krankheiten dazu oder die KM zieht mal 800 km weiter nach München, da der WG-Partner / Next dort gerade den Traumjob bekommen hat. Auch das sind fast schon "Klassiker" im Verhalten, um Umgang zum Erliegen zu bringen.
Forder Deine Rechte ein und setz das auch um. Auch wenn dies mit kurzeitigem Umgangsboykott einhergehen sollte.

P.S. Frag vor jeder Unterschrift bei einem RA / dem JA / oder einer anderen Aktion, bei der Du unsicher bist hier nach. So kannst Du sehr viele Fettnäpfchen umgehen. Lies auch denn Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de Er ist sehr wichtig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 04:22
(@BastianKronfeld)

Im Januar kennengelernt, bis Juli geschwängert.
Wohnt mit Schwester und Kumpel zusammen.

Wirklich gute Voraussetzungen für eine Familiengründung.
Mann-o-Mann.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 09:23
(@nadda)
Registriert

Hi,

na nun mal halblang, ich war auch ein halbes Jahr nach dem ich meinen Mann kennengelernt hab schwanger, und das läuft super.

Das kann klappen, muss aber nicht. Es gibt im Leben halt nun mal keine Garantien. Die Frage ist jetzt was man hier positiv erreichen kann.

Ihr redet miteinander? Wie oft siehst du dein Kind? Und stillt die Mutter? Darfst du ihn allein haben, mal Kinderwagen durch die Gegend schieben?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 09:44
(@BastianKronfeld)

@ingo

erst einmal muss die Abstammung des Kindes bzw. Vaterschaft geklärt sein.
Das dauert schon mal seine Zeit.

Erst dann (bei entsprechendem Ergebnis) wäre ein Umgangsantrag überhaupt erst möglich.
Das dauert dann auch wieder seine Zeit.

Die Absichten der KM sind doch wohl klar.
Also was soll das JA bringen - Dokumentation?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 10:04
(@BastianKronfeld)

@nadda

herzlichen Glückwunsch.

Doch hier scheinen die Würfel anders geworfen und gefallen.

Eine gemeinsame Sorgeerklärung wird es wohl eher nicht geben.

Das wäre doch jetzt mal ein Gesprächsthema zur Klarheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 10:16
(@timebandit)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

schon mal danke für Eure Meinungen und Tipps:
@ Ingo, ja Vaterschaftsanerkennung, Berechnung des Unterhalts .. alles schon erledigt. Vaterschaftstest, ja gebe ich dir recht, ein mulmiges, schales Gefühl bleibt bei der derzeitigen Entwicklung. Ich werde darüber nachdenken. Eine Umgangsvereinbarung existiert schon, zumindest der Entwurf. Allerdings wird dieser von der KM totgeschwiegen. Bis Ende der nächsten Woche habe ich Ihr Zeit für Fragen und/oder Unterschrift gegeben. Schauen wir mal, wenn keine Reaktion erfolgt, dann geht's wohl nur über das Jugendamt.

@ Nadda: Ja, wir reden miteinander und ja, ich kann den Kleinen sehen. Allerdings bedarf es immer einer Abstimmung, wann und wo .. Das nervt, und man kommt sich vor, als wäre man nicht der Papa, sondern ein Bittsteller. Durch die Fahrtwege bleibt auch nicht so viel Zeit zwischen meiner Ankunft und dem Einschlafen. Der Umgang mit dem Kleinen findet immer nur in ihrem Beisein statt. Sie stillt nicht, also kann ich auch mal die Flasche geben. Wie Ingo beschrieben hat, besteht die Gefahr, dass der Umgang sukzessive reduziert wird .. Tendenzen sind meiner Meinung nach schon da ... Besuch von Freunden oder Termine werden vorgeschoben usw. ..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 10:36
(@BastianKronfeld)

@timebandit

auf welcher Grundlage erfolgte die Vaterschaftsanerkennung?

Auf einer Kenntnis der Abstammung ja scheinbar nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 10:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Basti,

erst einmal muss die Abstammung des Kindes bzw. Vaterschaft geklärt sein.
Das dauert schon mal seine Zeit.

Erst dann (bei entsprechendem Ergebnis) wäre ein Umgangsantrag überhaupt erst möglich.
Das dauert dann auch wieder seine Zeit.

du liest schon was der TO geschrieben hat?

Es ist normal, dass das JA sofort auf die Feststellung der Vaterschaft drängt. Dem JA ist die biologische Komponente erstmal herzlich egal - hauptsache es ist ein Zahlesel gefunden. Denn der Staat soll möglichst von Zahlungen freigehalten werden.

Hätte der TO noch zu Zeiten vor der Geburt geschrieben, hätten wir ihm geraten auf jeden Fall den Vaterschaftstest zu machen. Das dauert auch nicht Wochen, da man einvernhemlich einen Selbsttest für wenig Geld hätte machen können. Damit hätten die ersten Zweifel beseitigt werden können.

Da die Vaterschaft festgestellt wurde, hat der TO auch ein Umgangsrecht.

Der Umgangsdreisprung ist das bewährte Mittel. Dazu zählt auch das JA. Denn das FamGericht wird in vielen Fällen den TO wieder an das JA zurückverweisen, wenn er den Schritt nicht durchgeführt hat. Deshalb die Reihenfolge des Umgangsdreisprung. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 15:24
(@BastianKronfeld)

@ingo

Sorry,
ich finde da nichts, dass die Vaterschaft "festgestellt" wäre.
Im übrigen gebe ich Dir Recht.
Vor allem was das Interesse und das Drängen des JA angeht.
Dort scheint es wohl auch Schnuppe, ob das auf Vaterschaft beruht,
hauptsache es is jemand aufzutun, der mindestens eine Anerkennung abgibt.
Das reicht ja für den Taschengriff.

Bin da nun nicht so aehr belesen, doch kann man das - die Anerkennung - nicht auch innerhalb einer
Frist anfechten, sodass immerhin auch gegen den Willen der KM ein Gutachten gemacht würde?

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:31




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Vaterschaft anerkannt wurde (und diese Anerkennung von der KM auch unterschrieben wurde) kann der KV die Vaterschaft unter bestimmten Bedingungen anfechten.

Dazu hat er 2 Jahre ab dem Zeitpunkt die Möglichkeit, ab dem ihm stichhaltige Umstände bekannt werden, die Zweifel an seiner Vaterschaft begründen.

Ein z.B. heimlich gemachter VS-Test gehört nicht dazu, wohl aber ein einvernehmlicher. Auch ein "sieht nicht aus wie ich" oder "ich habe gehört, dass die KM noch mit anderen im Bett war" o.ä. sind keine stichhaltigen Gründe. Es muss u.U. beweisen, dass er bestimmte Dinge nicht wusste.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Basti,

ja, der TO hat 2 Jahre Zeit ab Kenntnis von der Tatsache, dass er nicht der biologische Vater ist. Letztlich muss dann das FamGericht über den Gen-Test entscheiden, wenn die KM nicht zu einer freiwilligen Testung bereit ist. Gruß Ingo

upps, Tina war schneller 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@BK,

ich finde da nichts, dass die Vaterschaft "festgestellt" wäre.

sie wurde vom TO anerkannt:

Vaterschaftsanerkennung, Berechnung des Unterhalts .. alles schon erledigt.

Vor allem was das Interesse und das Drängen des JA angeht.
Dort scheint es wohl auch Schnuppe, ob das auf Vaterschaft beruht,
hauptsache es is jemand aufzutun, der mindestens eine Anerkennung abgibt.
Das reicht ja für den Taschengriff.

es gibt sicher zahlreiche Gründe, über Jugendämter zu schimpfen; das hier ist keiner. Wenn ein Paar dort übereinstimmend erklärt, dass Mann X der Vater von Kind Y sei, ist es nicht die Aufgabe des Jugendamtes, gegenzufragen "sind Sie da auch wirklich ganz sicher?" oder "war die Mutter im Empfängniszeitraum vielleicht nicht doch mit jemand anderem in der Kiste?"

Damit ist man(n) zumindest rechtlicher Vater. Wenn man Zweifel an der biologischen Vaterschaft hat (die viele Väter nicht haben wollen, weil es dem Eingeständnis gleichkommt, kein exklusiver Betthase der Mutter gewesen zu sein), kann man mit der VS-Anerkennung ja warten, bis man sich über einen entsprechenden Test Gewissheit verschafft hat.

Bin da nun nicht so aehr belesen, doch kann man das - die Anerkennung - nicht auch innerhalb einer
Frist anfechten, sodass immerhin auch gegen den Willen der KM ein Gutachten gemacht würde?

wenn man gerade mal 2.000 EUR aufwärts übrig hat, kann man selbstverständlich einen gerichtlichen VS-Test anleiern, auch gegen den Willen der Mutter. Einen privaten Test gibt's für ein Zehntel, aber der geht nur einvernehmlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 23:09
(@schultze)
Rege dabei Registriert

wenn man gerade mal 2.000 EUR aufwärts übrig hat, kann man selbstverständlich einen gerichtlichen VS-Test anleiern, auch gegen den Willen der Mutter. Einen privaten Test gibt's für ein Zehntel, aber der geht nur einvernehmlich.

Richtig. Aber wenn ich mich richtig erinnere, können der Mutter die Kosten dieses gerichtlichen Tests (zumindest teilweise) auf die Füße fallen, wenn sie vorher nachweislich einen außergerichtlichen Test verweigert hat. Sollte sie sich hier widersetzen, muss man dafür sorgen, dass sie nachweislich zur Zustimmung aufgefordert wurde. Entweder durch amtliche Zustellung (durch Gerichtsvollzieher) der Aufforderung oder durch Einschalten eines RA.

Beste Grüße,
schultze, der gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für ziemlich überflüssig hält, wenn man auch außergerichtlich einen Test machen kann

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 03:31
(@BastianKronfeld)

@brille

Moin

Vaterschaft festgestellt, damit war gemeint die biologische nicht die rechtliche.

Darum die (unbeantwortete) Nachfrage, auf welcher Grundlage die Anerkennung erfolgte.

Ob das JA bei Beurkundung der Anerkenntniserklärung nicht zumindest eine Belehrungspflicht und Beratungspflicht hat, weiß ich nicht. Notare haben das jedenfalls. Darum sind Notare eigentlich auch die bessere Anlaufstelle für derart weitreichende (Unterhaltspflichten, Erbrechte etc.) Rechtserlärungen.

Emotionen ("mit jemand anderen in der Kiste oder ob exklusiver Betthase") gehören da nicht hin.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 13:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der MA beim JA fragt nach, ob der KV eine Vateschaftsanerkennung für dieses Kind machen möchte und das soauch unterschreibt. Die KM wird ebenfalls gefrágt und muss diese Vaterschaftsanerkennung ebenfalls unterschreiben. Etwas anderes macht auch ein Notar nicht. Er wird auch nicht die biologische Vater- oder Mutterschaft anzweifeln oder nachfragen, ob man sich denn sicher wäre. Auch dawird erstmal davon ausgegangen ,dass erwachsene Menschen wissen was sie tun.

Beide werden über die Folgen belehrt. Ob eine biologische Vateraschaft besteht wird dabei nicht geprüft, da man davon ausgehen kann, dass 2 erwachsene Menschen sich durchaus bewusst sein sollten, ob sie KV oder KM dieses Kindes sind.

Die Anerkennung folgt einfach aus der Mitteilung de KV heraus, der Vater dieses Kindes zu sein (ob er sich sicher ist oder woraus er das schließt ist erstmal völlig egal). Und ich glaube, dass keiner möchte, dass immer automatisch die Vater- bzw. Mutterschaft bei jeder Geburt überprüft wird und damit Frauen unter Generalverdacht gestellt werden. btw. bist du denn sicher biologischer Vater zu sein und hast du das auch schon vor Anerkenung einer vaterschaft bzw. im babyalter feststellen lassen?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 13:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vaterschaft festgestellt, damit war gemeint die biologische nicht die rechtliche.

es ist nicht die Aufgabe des deutschen Staates oder seiner Behörden, biologische Vaterschaften festzustellen und seine Bürger damit sämtlich unter den Generalverdacht zu stellen, fremdgegangen zu sein.

Darum die (unbeantwortete) Nachfrage, auf welcher Grundlage die Anerkennung erfolgte.

offenbar im guten Glauben. Oder unter Negierung der Möglichkeit, dass auch ein anderer getroffen haben könnte.

Ob das JA bei Beurkundung der Anerkenntniserklärung nicht zumindest eine Belehrungspflicht und Beratungspflicht hat, weiß ich nicht.

hat es nicht. Glücklicherweise mischt der Staat sich nicht in alle Lebensbereiche ein. Menschen, die sich fortpflanzen können, wird unterstellt, dass sie auch die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung überblicken können.

Notare haben das jedenfalls. Darum sind Notare eigentlich auch die bessere Anlaufstelle für derart weitreichende (Unterhaltspflichten, Erbrechte etc.) Rechtserlärungen.

für eine Vaterschaftsanerkennung sind Notare komplett untauglich.

Emotionen ("mit jemand anderen in der Kiste oder ob exklusiver Betthase") gehören da nicht hin.

ist die Spielkonsole immer noch kaputt? Hast Du keinen Friseur, mit dem Du mal reden kannst?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 13:29
(@BastianKronfeld)

Etwas anderes macht auch ein Notar nicht. Er wird auch nicht die biologische Vater- oder Mutterschaft anzweifeln oder nachfragen, ob man sich denn sicher wäre. Auch dawird erstmal davon ausgegangen ,dass erwachsene Menschen wissen was sie tun. Beide werden über die Folgen belehrt.

Hallo Tina,

das stimmt so nicht. Der Notar leistet Rechtsberatung - wie ein Rechtsanwalt - und es können alle Farcetten einer Rechtsangelegenheit mit ihm/ihr ausgiebig rechtlich und tatsächlich erörtert werden.

Beim JA stößt man hingegen auf den Hinweis, dass dieses keine Rechtsberatung erteilt.

Die Anerkennungserklärung ist eine einseitige Erklärung.

Die KM muss dabei nicht zugegen sein und kann dieser auch schon vor Abgabe zustimmen oder nicht zustimmen.

Insoweit ist es auf jeden ratsam, sich vor einer Beurkung rechtlich beraten zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden, z.B. unnötige Beweislasten, Frist-in-Gang-Setzung etc. zu verursachen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 20:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das mag ja sein. Aber eine Rechtsberatung schließt eben nicht die Frage ein "sind siesicher, dass esauch wirklich ihr Kind ist", sondern klärt eben die Fragen wie "eine Anerkennung der Vaterschaft ist mit folgenden Rechten und Pflichten" verbunden. Und genau diese Aufklärung muss auch das JA leisten. Genauso wie das JA übrigens auch darüber belehrt was der Passus der Unterwerfung in dieVollstreckung in einem Unterhaltstitel bedeutet.

Ich habe auch nirgends geschrieben, dass die KM zugegen sein muss. Natürlich können die ihre Unterschriften getrennt voneinander leisten und trotzdem gehe ic hdavon aus, dass dabei jeder einzelne darüber nachgedacht hatte was er/sie dabei tut.

Und hast du das nun für dein Kind auch abgeklärt? Oder einfach auch erstmal darauf vertraut, dass duschon biologischer Vater sein könntest

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 20:37
(@BastianKronfeld)

Ja, das mag ja sein. Aber eine Rechtsberatung schließt eben nicht die Frage ein "sind siesicher, dass esauch wirklich ihr Kind ist"

...

Ich habe auch nirgends geschrieben, dass die KM zugegen sein muss.

...

Und hast du das nun für dein Kind auch abgeklärt? Oder einfach auch erstmal darauf vertraut, dass duschon biologischer Vater sein könntest

Der Frage würde ich schon Bedeutung beimessen und im Rahmen der Beratung thematisieren.

...

Das wollte ich auch nicht behaupten, sondern klarstellen.

...

Das - die Abstammung - habe ich vor der Anerkennung geklärt.

In meinem Fall hatte ich vom JA mit der Aufforderung zur Anerkennung den Hinweis erhalten, dass die KM dort angegeben hat, in der gesetzl. Empfängniszeit auch mit anderen Männern Beischlaf hatte.

Aber auch ohne dies hätte ich ein Anerkenntnis von der Kenntnis dessen, was ich anerkenne, abhängig gemacht.
Das finde ich nur logisch und folgerichtig.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 21:50




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