Habt ihr Rat für mi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Habt ihr Rat für mich?

Seite 8 / 27
 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

sind da nicht drei Kinder im Spiel?

Ich finde die Situation verfahren! Letztlich geschehen von keinem Elternteil aus Dinge, die dem Kindeswohl schaden. Dass Ex nun die Freizeit nutzt, die Mapi ihr verschafft, kann nicht gegen sie ausgelegt werden. Subjektiv natürlich die Art, wie sie sich verhält, ihm gegenüber vor den Kindern.

Aber insgesamt alles keine Dinge, die ihr die Erziehungsfähigkeit absprechen. Auch dass sie nicht mit Geld umgehen kann.. nicht toll, aber das können Milionen Menschen nicht.

Fraglich einfach, ob er mit den Anträgen schneller sein muss. Und fraglich ob der vermutete finanzielle Vorteil durch das "Haben" der Kinder für die Mutter mehr Wert hat, als die Freiheit, die sie ohne Kinder hätte. Und ob ihr die Kinder tatsächlich "zu viel" bzw "zu anstrengend" sind.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 12:31
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu den Kindern: Es sind insgesamt drei. Der Grosse ist aus einer früheren Beziehung, die beiden Kleinen sind unsere gemeinsamen.

Zum Mietvertrag: Wir stehen beide drin.

Meine Anwältin: Sie ist eine Frau. Und sie soll die beste in der Stadt sein.

Von Weg A wurde mir von meiner Anwältin abgeraten. Ich solle nicht mit den Kindern ausziehen ohne das ich das OK des JA habe. Auf gar keinen Fall. Frauen machen das zwar täglich in Deutschland, aber die Richter hier verstehen da gar keinen Spaß. Erst recht nicht wenn der Kindesvater diesen Weg beschreitet.

Zuweisung der Wohnung: Meine Anwältin meint das kein Richter mir die Wohnung zuweisen würde solange keine direkte Gefahr von meiner Frau aus geht. Da sie weder mir, noch meinen Kindern, gegenüber gewalttätig ist besteht da keine Chance.

Meine Anwältin hat mir bei meinem letzten Gespräch folgenden Weg aufgezeigt:

- die Bindung zu den Kindern verstärken, mehr noch als ich es sowieso schon getan habe. Was momentan sehr leicht fällt, da meine Frau sowieso immer weg ist.

- jeder Art von Streit aus dem Weg gehen

- abwarten was der Eilantrag bringt. Die Chancen stehen, laut ihrer Aussage, 50:50. Es wurden sehr viele Argumente angegeben die die Erziehungsfähigkeit meiner Frau anzweifeln. Unter anderem: Bevor wir zusammenkamen hatte meine Frau einen Familienhelfer, da sie mit der Erziehung ihres Sohnes hoffnungslos überfordert war. Unsere Beziehung, und meine Hilfe, war der Grund warum die Familienhilfe nicht mehr benötigt wurde. Wir sind also beim JA bekannt. Ich im positiven, sie im weniger positiven. Und wenn sie mit einem Kind alleine überfordert war, wie sollte sie dann mit 3 Kindern zurecht kommen?

- wird dem Eilantrag stattgegeben wird ihr eine Frist zum Auszug gesetzt.

- ich soll auf keine Fall alleine ausziehen. was die Wohnung angeht kann mir nichts passieren. Sie hat genausowenig eine Chance die Wohnung für sich zu beanspruchen wie ich.

Ich finde die Vorgehensweise sinnvoll. Zumindest in meinen Augen. Und ich vertraue da auf die Fähigkeiten meiner Anwältin. Einiges was sie mir nahelegte habe ich ja auch hier als Ratschläge bekommen. Ich denke also das ich momentan auf dem richtigen Weg bin. Oder unterliege ich da, eurer Meinung nach, einem Irrtum?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2007 12:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, die Vorgehensweise finde ich auch sinnvoll! Taten in der richtigen Reihenfolge und Fakten vorzeigen. Und eben aussitzen, sprich in der Wohnung bleiben, bis eine Entscheidung durch den Eilantrag erst mal da ist.

Problematisch, dass der Große leider nicht Deine leiblicher Sohn ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 13:14
(@riviera)

Hallo Mapi,

das mit der Ehewohnung kenne ich von meinem jetzigen Mann und ich kann dir nur zur Vorsicht raten.

Sofern das für dich auszuhalten ist, bleibe in der Wohnung bis über alles entschieden ist.

Wenn weder du noch deine Frau Chancen habt, die Wohnung im abgetrennten Verfahren oder auf jetzigen Antrag zu bekommen, ihr beide im Vertrag steht, dann haftet ihr beide in voller Höhe.

Mein Mann hat es damals nicht mehr in der Wohnung ausgehalten. Seine Frau damals hat ihn quasi rausgeekelt. Sie hatte zwar schriftlich mitgeteilt, sie würde die Wohnung dann auf sich alleine umschreiben lassen, aber alles Notwendige hat sie dafür nicht getan. So hielt der Zustand, dass beide Mieter der Wohnung sind an.

Die Konsequenz war:
Eine Umschreibung erfolgte nicht, die Wohnungsverwalter entließen meinen Mann nicht aus dem Vertrag und er war haftbar für alles bis zur endgültigen Aufgabe der Wohnung.
Diese Aufgabe kam aber nur zustande, weil die Exfrau die Miete nicht mehr zahlte, es entstanden Mietschulden in gewaltiger Höhe, es kam eine Zahlungs-und Räumungsklage.
Insgesamt beliefen sich dann die Kosten samt Renovierung etc auf gute 6000-7000 €.

Rate wer diese Schulden zahlt.

Manchmal kommt auch der Gas- oder Stromlieferant auf die Idee, dass aufgrund der Ehe beide haftbar sind. Wenn man mal auszieht und sich auch diesbezüglich ummeldet, also die alten Anschlüsse kündigt und neue in der neuen Wohnung hat, so bleiben die Vertragspartner dabei, dass man für den anderen zahlen muss, wenn der die Abschläge nciht bezahlt.
So erging es auch meinem Mann. Die Ex zahlte weder Strom noch Gas und er sollte das zahlen.

Im BGB findest du aber den Pasus, dass bei einer Trennung das Füreinandereinstehen solcher Geschichten nicht mehr gilt.

Deshalb, weil wir noch immer diese Schulden tilgen und sich Madame freut, dass sie es nicht "muss", rate ich dir da  gut aufzupassen.

Ich kriege immer die Krise, wenn ich sowas lese, deshalb mal die paar Worte dazu.

Wenn dir das passieren sollte, kannst du nur noch im Zivilverfahren gegen sie vorgehen und ob da was bei rauskommt, ist fraglich.

Gib Acht! Gruß, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 13:17
(@Kitchenman)

Moin Mapi,

wieso sollte dir in einem Eilantrag das ABR zugesprochen werden?

Ist deine EX gewalttätig gegen dich oder die Kinder? Nein? Dann vergiss den Antrag, der bringt dir nur unnütze Ausgaben, viel Stress, Magenschmerzen und eine Situation zu Hause gegen die die Situation wie sie jetzt ist dir wie Urlaub vorkommen wird.

Wenn du so weiter rumeierst wird das folgendes Ergebniss haben:

1.) Deine EX wird sich, wie Martin sagt, in Punkto Kinder um 180 Grad drehen.

2.) DU, nicht deine EX, wirst die Wohnung verlassen, sie wird dir einen entsprechend Schriftsatz vom RA zukommen lassen und dir mitteilen, das du innerhalb von 8-12 Wochen auszuziehen hast.

3.)Du wirst ab diesem Zeitpunkt für deine EX TU zahlen dürfen, logischerweise auch KU.

4.) Damit sind all deine hübschen Pläne, Gedankenspiele und taktischen Winkelzüge für die Katz. Sie wird dir den Umgang zu ihrem Großen komplett verweigern, und den Umgang zu den beiden Kleinen einschränken und defakto so weit sabotieren das er unmöglich wird.

Martin hat recht, du bekommst seit 2 Wochen Tipps ohne Ende, setzt aber keinen einzigen um. Nur vorm Rechner sitzten und dein Gefühlsleben aufzuschreiben mag dir zwar helfen, ist aber deiner Situation nicht hilfreich.

Und jetzt komm endlich in die Pötte, greif wenigsten einen der Vorschläge hier auf und setzte ihn um, hör auf dir was vorzumachen, und mach das was du hier schreibst, aber nicht tust:
MACH JETZT WAS FÜR DICH UND DIE KINDER UND TU NICHT NUR SO,
SONST REIßT DIR DEINE EX DERMAßEN DEN HINTERN AUF
DAS DU 8 WOCHEN NICHT MEHR SITZEN KANNST

Hoffen wir das es irgendwann mal ankommt


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 13:26
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Soll ich sie vor die Tür setzen? Damit würde ich mir wahrscheinlich mehr schaden als ich mir, und den Kindern, helfen würde. Meine Anwältin kennt die Richter hier, ich denke sie weiss schon warum sie mir dazu geraten hat.

Die Begründung für den Eilantrag ist das mit Kindesentzug zu rechnen ist. Und zwar in der Form das sie wahrscheinlich mit den Kindern zu ihren Eltern gehen würde. Dort wurde sie allerdings geschlagen und missbraucht, das liegt dem JA auch alles vor. Sie weigerte sich nur bisher Anzeige zu erstatten oder eine Therapie zu machen. Es liegt also eine Kindeswohlgefährdung vor.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2007 13:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mapi, ich bin im Moment genauso unfähig zu verstehen, was hier gemeint wird, was Du tun sollst.  :redhead:
In Deinem Thread fühle ich mich gerade irgendwie "fremd", weil ich nicht durchblicke. Daher verstehe ich, dass Du das auch nicht kannst, durchblicken, meine ich.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 13:42
(@Kitchenman)

Mapi,

ich glaube du hast das nicht richtig gelesen:

SIE WIRD NICHT ZU IHREN ELTERN GEHEN!

Sie wird dich vielmehr aus der Wohnung verweisen, die Begründung dafür liegt klar auf der Hand. Du willst einer MUTTER die Kinder wegnehmen(übertrieben ausgedrückt), und das in einem Rechtssystem das auf die MUTTER eingestellt ist.

Ich wurde vom LG meiner EX angegriffen, meine 3 Kinder haben das mitbekommen und ich habe nur das VORLÄUFIGE ABR.
Aus welchem Grund sollte dir irgendein Richter, selbst wenn deine RAin den Richter kennt dir das ABR zusprechen? Weil du das Geschirr abspülst? Oder mit den Kids in den Sandkasten spielen gehst?

Die Argumentation des Richters wird im Normalfall die sein, das du nicht arbeiten gehen kannst wenn du die Kinder betreust, und deine EX wird nicht arbeiten gehen können weil sie "psychisch" durch die Trennung von den Kindern nicht dazu in der Lage ist.

Heißt, das ihr beide dem Staat auf der Tasche liegt. Und da du als Mann besser einen Job finden kannst als deine "psychisch" angeschlagene EX wird der Richter im Normalfall zu gunsten deiner EX entscheiden, so einfach ist das.

Du gehst das falsch an, du hast keine Basis, kein Fundament auf dem du stehen kannst, und willst da ein Haus drauf bauen.

Schaff dir ein Fundament, such dir einen Job, versuch deine EX zu Gesprächen bei einer Beratungsstelle oder dem JA zu bekommen und denk dann über das ABR nach, aber nicht erst das ABR und dann den Rest.

Gruß Kitchenman


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 13:48
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenigstens einer der momentan genausoviel versteht wie ich...

Auf der einen Seite rät man mir zur Mediation, auf der anderen zum extrem harten Kurs und zum Rauswurf der EX.

Oder zum Auszug mit den Kindern, der wahrscheinlich mehr schaden als nützen würde.

Ich denke wirklich das es momentan das beste ist die paar tage abzuwarten und zu schauen was mit dem Eilantrag ist.

Jetzt wird mir geraten mir einen Job zu suchen, und meine Anwältin und noch jemand aus dem Forum, rieten mir dringenst davon ab.

Momentan haben wir Gleichstand. Aber nur solange ich nicht arbeite. Sobald ich einen Job habe wird der Richter sagen das ich die Kinder nicht bekomme weil ich einen Job habe! Dann bin ich Zahl- und Wochenendpapa. Und genau das will ich vermeiden!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2007 13:53
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Ratschläge sind momentan etwas verwirrend für mich.

Schmeisse ich sie raus, zum Wohle der Kinder, wird es heissen ich entziehe einer Mutter die Kinder. Schmeisse ich sie nicht raus wird es heissen 'Wie konnten sie so eine Situation aufrecht erhalten?'

Suche ich mir einen Job wird es heissen 'Er ist doch die ganze Zeit arbeiten', suche ich mir keinen heisst es 'Sie liegen dem Staat ja nur auf der Tasche.'

Gehe ich mit den Kindern wird es wieder heissen das ich sie ihr entziehen will. Würde sie gehen wäre es OK weil sie ja die Mutter ist.

So wie ich das sehe ist es völlig egal was ich mache, es ist sowieso nicht das Richtige. "Das Richtige" scheint es bei einer Scheidung wo es um Kinder geht anscheinend nicht zu geben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2007 14:09




(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hey Mapi,

das Du unterschiedliche Vorschläge bekommst liegt einfach daran, das es viele unterschiedliche
Erfahrungen gibt. Ist natürlich blöd für dich, wo Du den besten Weg suchst.

Es gibt und wird allerdings nicht DEN Ratschlag geben, hierfür gibt es zu viele Faktoren die eine
Rolle spielen. Du solltest versuchen die Ratschläge quer zu lesen und daraus deinen eigenen Weg
zu finden. Wichtig ist jedoch das Du aktiv bleibst und den offensiven Part übernimmst.
Das versuchst Du und solltest es weiter ausbauen.

Weiter solltest Du versuchen, Argumentationslinien aufzubauen, welche ein Verbleib der Kinder
bei Dir rechtfertigen. Bei den von Dir geschilderten Argumenten wird es halt schwierig, weil Du
der Vater bist und nicht die Mutter. Wichtig hier, das es sachlich ist.

Z.B. Gegenargumente aus Sicht der Richter, SA des JA etc.

- Es ist mit Kindesentzug zu rechnen.
Gibt es Beweise hierfür? Zeugenaussagen sind bei Gericht i.d.R. nicht zu gebrauchen, aufgrund
von nicht gegebener Objektivität der Zeugen.

- Eltern/Grosseltern, "Dort wurde sie allerdings geschlagen und missbraucht, das liegt dem JA
auch alles vor .... Es liegt also eine Kindeswohlgefährdung vor."
Werden die Kids von diesen geschlagen, wenn ja, gibt es dafür Beweise in Form eines ärztlichen
Attestes. Wenn nicht wird das niemanden Interessieren, so traurig das auch ist.

Das waren zwei Beispiele, wie die Richtung der gegenargumente Ausfallen könnten und Sie
damit sich im Grunde in Schall und Rauch auflösen.

Bzgl. Job. Suche dir einen Halbtagsjob und betreue nachmittags die Kinder so viel wie möglich.
I.d.R. wird es positiv gesehen wenn Du vorweisen kannst Du du dich und die Kids finanzieren kannst
und trotzdem die "Aufsicht" dieser übernimmst. Auf gar keinen Fall einen Vollzeitjob.

Versuche dich weiter in der Kita, Schule etc. zu engagieren, vielleicht gibt es da ja einen Förderverein
in dem Du dich einbringen kannst. Macht Spass, Du kommst unter Leute und wird z.B. von Jugendamt
sehr gerne gesehen, heißt positiv bewertet.

Den Kontakt mit dem JA pflegen ist auch nicht ganz unwichtig, Du sollest zwar nicht wegen jeder kleinen
Sache anrufen, aber zwischendurch mal, um den aktuellen Stand zu melden schmeichelt nach meinen
Erfahrungen deren Ego. Auch hier gilt, immer sachlich bleiben.

Bereite dich, auch wenn es nicht so kommen muß, auf eine Schlammschlacht vor. Du glaubst gar nicht
was von der Gegenseite für Argumente kommen können. Das fängt an bei, "Er kümmert sich nie um die
Kinder" bis zum Vergewaltigungsvorwurf. Muss nicht sein, kann aber. (Bei mir und anderen so geschehen).

Aber um nochmal zurückzukommen, den goldenen Weg gibt es nicht, versuche wie gesagt deinen eigenen
Weg zu finden, ob der dann der richtige war wirst Du irgendwann wissen. Aber Du machst das bisher ganz
prima.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2007 15:19
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke baxter.

Ich denke mal ich habe hier eine ähnliche Situation wie meine EX bei ihren alleinerziehenden Freundinnen.
Viele haben schlimme Erfahrungen gemacht, wollen gute Tipps geben, aber einen goldenen, und richtigen, Mittelweg scheint es nicht zu geben.

Ich denke mal das ich es bisher richtig gemacht habe. Ich war beim JA, und der Sachbearbeiterin ist meine Frau noch gänzlich unbekannt. Womit ich schon mal im Vorteil wäre.

Bei Gericht liegen Anträge die meine EX noch nicht gestellt hat.

KiGa/Schule gibts leider noch nicht für die Kleinen, dafür sind die noch zu jung. Allerdings bin ich im KiGa und in der Schule bekannt, durch unseren Grossen. Sommerfeste, Elternabende, Weihnachtsfeiern, Elternsprechtag usw. sind alles Pflichttermine für mich.

Nun gut, ich warte jetzt mal ab was bei dem Eilantrag rauskommt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2007 16:14
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Eben erfahre ich von meiner EX das sie den Strom für unsere gemeinsame Wohnung, der bisher auf meinen Namen lief, auf ihren hat umschreiben lassen.

Ich hab dann auch mal eben direkt noch mit meiner Anwältin telefoniert.
Sie rät mir dazu einfach zu den Stadtwerken zu gehen und den Strom wieder auf meinen Namen umschreiben zu lassen.

Und zum JA werde ich auch nochmal. Urlaub der Sachbearbeiterin hin oder her. Ich brauche da jetzt einen Ansprechpartner, und nicht in 4 Wochen. So gehts ja nun mal nicht!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2007 13:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eben erfahre ich von meiner EX das sie den Strom für unsere gemeinsame Wohnung, der bisher auf meinen Namen lief, auf ihren hat umschreiben lassen.

Ich hab dann auch mal eben direkt noch mit meiner Anwältin telefoniert.
Sie rät mir dazu einfach zu den Stadtwerken zu gehen und den Strom wieder auf meinen Namen umschreiben zu lassen.

Hm, warum? Kannste immer noch tun, aberwenn er auf ihren Namne lautet ,uß sie jaauch zahlen  😉 und wenn sie eine Stromsperre riskiert ist das sicher nicht positiv für sie.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mapi!

Eben erfahre ich von meiner EX das sie den Strom für unsere gemeinsame Wohnung, der bisher auf meinen Namen lief, auf ihren hat umschreiben lassen.

Das dürfen die Stadtwerke schlichtweg nicht, es besteht ein Vertragsverhältnis mit Dir, das entweder von den Stadtwerken oder von Dir gekündugt/abgeändert werden kann.

[edit] deutze Sprache swere sprache  :phantom:


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 13:53
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Stromsperre ist aber auch nicht gut für mich und die Kinder. Deshalb die Rückgängigmachung.
Normalerweise würde ich ja auch sagen "Zahl du das mal", aber in diesem, unseren, speziellen Fall nicht.

Ich bin gerade am überlegen ob ich mit offenen Karten spielen sollte und ihr den Antrag aufs ABR heute vorlegen sollte? Vielleicht bremst sie das ja ein bißchen in ihrer Euphorie? Gute oder schlechte Idee?

Bei der Krankenkasse war sie heute auch, sie will das die Kinder über sie versichert sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2007 13:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

Hm, warum? Kannste immer noch tun, aberwenn er auf ihren Namne lautet ,uß sie jaauch zahlen  😉 und wenn sie eine Stromsperre riskiert ist das sicher nicht positiv für sie.

Das kann durchaus ein Trick - souffliert von Anwalt oder "Freunden" - sein, um den "Besitz" der Wohnung zu beweisen bzw. die alleinige Übernahme derselben vorzubereiten. Ich versuche seit Tagen, User Mapi klarzumachen, dass im Hintergrund vermutlich schon die Maschinerie angelaufen ist und dass es nicht genügt, nur das Ergebnis eines Eilantrages abzuwarten und den Haushalt in Ordnung zu halten...

Grüssles
Martin

*edit: Das

Bei der Krankenkasse war sie heute auch, sie will das die Kinder über sie versichert sind.

zeigt in die gleiche Richtung...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 13:58
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus mapi!Das dürfen die Stadtwerke schlichtweg nicht, es besteht ein Vertragsverhältnis mit Dir, das entweder die Stadtwerke oder Du kündigen oder abgeändert wird.

Meine EX wird denen wahrscheinlich gesagt haben das ich zum 01.07 ausziehe, momentan arbeite und sie als Ehefrau das auch machen dürfe. So genau werden die das sicher nicht sehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2007 13:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin gerade am überlegen ob ich mit offenen Karten spielen sollte und ihr den Antrag aufs ABR heute vorlegen sollte? Vielleicht bremst sie das ja ein bißchen in ihrer Euphorie? Gute oder schlechte Idee?

Schlechte Idee. Lass sie so lange wie möglich im Ungewissen. So kann sie erst spät reagieren und das ist für dich von Vorteil.

Bei der Krankenkasse war sie heute auch, sie will das die Kinder über sie versichert sind.

Solange ihr verheiratet seid braucht sie da deien Zustimmung, außerdem will die KK imemrdas die Kdienr bei dem versichert sind, der das höhere Einkomemn hat.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 13:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mh Martin,

da scheinst du wohl recht zu haben, da ja auch das mit der KK kommt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 14:01




Seite 8 / 27