Hallo,
ich heiße André bin 32 Jahre alt und habe einen Sohn von 5 Jahren.
Die Kindsmutter und ich haben gemeinesames Sorgerecht und ich das Aufenthalsbestimmungsrecht.
Die KM ist manisch - depressiv und war die meiste Zeit der Schwangerschaft in der Psychatrie und auch nach der Schwanger noch lange nicht in der Lage sich um den gemeinsamen Sohn zu kümmern. Somit hab ich nach 3 Monaten Pflegevater dasein nach der Geburt das Aufenthalsbestimmungsrecht für meine Sohn beantragt.
Die KM nimmt immer noch Psychopharmaka und kann (wie es bei dieser Krankheit ist) immer wieder jeden Moment austicken. Es ist jetzt das 9. Verfahren, weswegen sie vor Gericht gezogen ist.
Diesmal möchte Sie ihr Kind endlich im unbegleiteten Umgang haben. Was ich nicht möchte, weil Sie durch Ihre Krankheit nicht in der Lage ist, sich ordentlich um den Kleinen zu kümmern.
Ebenfalls hat sie schon gesagt, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben möchte. Bei der neuen Richterin, wegen Wohnortwechsel, habe ich Angst das es wirklich soweit kommt. Da sie dafür bekannt ist, etwas gegen Männer zu haben und ein Kind zu seiner Mutter gehört. Es interessiert sie leider nicht, dass sie krank ist.
Der Kleine geht nicht gerne zu ihr, weigert sich, wenn sie ihn abholen kommt mitzugehen und musste ihn öfters schon Stunden später oder auch mal einen Tag später hinfahren. Er wird auch total verquatscht von seiner Mutter gegen meine Partnerin: Er kommt nach Hause, stellt sich in eine Ecke und sagt: Die Mama hat mir gesagt das ich dich nicht küssen darf oder ich darf dich nicht lieb haben.
Grundsätzlich ist er lieber zu Hause bei meiner Lebensgefährtin und mir als bei seiner Mutter. Wenn er bei seiner Mutter ist, ist sie grundsätzlich immer mit ihm bei seinem Cousin, weil das der einzigste Grund ist, warum er noch hingeht.
Sie hat es nicht geschafft trotz regelmäßigen Umgängen: 1 x die Woche nach dem Kiga und jedes 2. Wochenende von Freitag mittag bis Sonntag Abend eine Beziehung zu ihm aufzubauen. Was eigentlich schon viel Zeit ist, was man so mitbekommt. Viele Väter haben um einiges weniger Zeit mit ihrem Kind.
Es ist schlimm zu sehen, dass der Junge sich immer mehr gegen seiner Mutter wehrt und nicht hinmöchte, aber es keinen Interessiert. Niemand möchte ihr das Kind abnehmen, da sie die Mutter ist und auch immer bleiben wird, aber das Kind gehört in Deutschland ja zur Mutter! 😡
Genauso wird erwartet das die Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit gekündigt werden soll (trotz 2 Bandscheibenvorfällen), damit ich die Gerichtskosten zahlen muss.
Sie dagegen geht nach 5 Jahren das 1. Mal wieder arbeiten und wird immer so arbeiten gehen, dass sie weder Gerichtskosten noch Unterhalt bezahlen muss.
Wird ein Aufenthalsbestimmungsrecht einfach so geändert wenn die Mutter dies haben möchte? Ich habe Angst meinen Sohn zu verlieren.
Grüße
André
Moin André,
Vielleicht solltest du in einen anderen Gerichtsbezirk ziehen, oder den Namen eures Kindes ändern, damit die Richterin nicht mehr zuständig ist.
Naja, schauen wir mal.
Normalerweise bietet euch das Kontinuitätsprinzip genug Schutz, allerdings klingt das, was du über die Richterin sagst, nicht besonders gut.
In welchem OLG-Bezirk lebt ihr denn?
Gibt es irgendwelche Institutionen auf deiner Seite?
Was steht denn im Urteil von damals?
Kann sie eine Änderung der Umstände glaubhaft machen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So blöd es klingt, dass haben wir schon überlegt, weil es uns auch schon geraten wurde. Aber wir sind gerade ein Haus am Bauen in dem Ort, in dem wir Wohnen und der Kleine auch zum Kiga geht und auch mal zur Schule gehen soll!
Den OLG-Bezirk schreibe ich dir lieber in einer privaten Nachricht, da ich den Bezirk nicht bekanntgeben möchte, da ich Angst habe, dass sie mir auch im Internet versucht hinterher zu spionieren.
Die Richterin hat das Verfahren ans JA weitergegeben (was sowieso total inkompetent bei uns ist) und die an die Lebenshilfe. Die wiederrum auch nix nützt, da er unparteiisch ist und sich auf keine Seite stellt (sagt er immer) und das so auch der Richterin weitergibt. Die Richterin hat dem Berater allerdings gestutzt und ihm gesagt was er zu machen hat und er eigentlich auf der Seite der KM zu stehen hat.
Wir sagen, dass sie es nicht glaubhaft machen kann, da der Sohn die Schule, die Umgebung etc. alles ändern müsste. Und er kommt nicht gut mit anderen Kindern in Kontakt, spielt oft für sich alleine! Und er sich zu Hause auch wohl fühlt und gerne zu Hause ist! Meine Lebensgefährtin fährt in morgens vor der Arbeit in den Kiga und der Opa holt ihn mittags ab und bringt ihn für nachmittags wieder hin. Habe also die volle Unterstützung.
Nur haben wir Angst, dass sie mit Lügen ankommt, dass er geschlagen wird oder er sagt, dass er gesagt hätte, er will bei ihr Leben.
Wahrscheinlich wird es noch negativ ausgelegt das ich arbeiten gehen, wie jeder normale Mensch. Allerdings würde meine Lebensgefährtin "zur Not" dann zu Hause bleiben, wenn es so hingestellt wird.
Ist es richtig oder falsch dem Kleinen zu sagen dass, wenn er nicht mit seiner Mutter gehen will, er ihr das sagen soll. Aber wenn er mit zu ihr möchte, soll er mitgehen.
Wir möchten nicht, dass er das Gefühl hat von mir abgeschoben zu werden, auch wenn er gar nicht hin will.
Hallo SVP NRW,
hast du nochmal ein paar weitere Details bzgl. eurer jetzigen Verhandlung?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die KM das ABR beantragt, es gab eine erste Verhandlung
im Beisein des Jugendamtes und die Richterin hat das JA beauftragt, eine Lösung zu finden - richtig?
Wieviel Zeit wurde euch denn gegeben?
Was sagt dein Rechtsbeistand?
Wie sieht es aus mit Verfahrenspflegschaft oder Sachverständigen-Gutachten?
Wurde da mal was erwähnt?
Wie sieht es aus mit Thema Mediation?
Beste Grüße
David
Hallo David,
sie hat es noch nicht beantragt, teilt es uns aber immer wieder mit. Und ich möchte mich einfach mal erkundigen, wie schnell sowas geht usw. wenn sie es beantragt.
Zurzeit ist es vor Gericht, dass sie ihr Kind ohne Aufsicht haben möchte!
Die Richterin wird kein Gutachten in Auftrag geben, da das Geld kostet. Und ich habe nicht gerade mal so 5 Mille auf der hohen Kante liegen um selbst eins zu bezahlen.
Der Kleine kam mal nach Hause und ein paar Tage später fängt er oft von sich aus an zu erzählen. Als ob es ihm auf dem Herzen liegt. Er meinte plötzlich: Die Mama schlägt mich, die Mama wirft mich aufs Bett. Ich habe es vor Gericht erwähnt und was sagt die Richterin darauf: Wenn man nicht mehr weiter weiß, behauptet man, dass das Kind geschlagen wird. Das sagt schon alles über sie aus!!
Es wurde in einer Psychatrie mal geschrieben, dass sie niemals in der Lage sein wird sich um den Sohn alleine zu kümmern. Interssiert die Richterin aber nicht. Das war damals für sie.
Von Mediation habe ich noch nichts gehört!
Sie droht halt immer wieder mit Gericht, weil sie ja alles bezahlt bekommt.
Mich kotzt es an, dass das Kindeswohl total unter den Tisch gekehrt wird. Es will ihr doch keiner den Umgang kürzen oder sonst was.
Aber hier in Deutschland hast die die A-Karte als Mann gezogen!!
Sorry,
Grüße
André
Hallo Andre,
also da die KM das ABR ja noch nicht beantragt hat, hast du in diesem Verfahren ja noch nichts zu befürchten.
Wenn es dazu kommen sollte, kann ich mir schwer vorstellen, dass eine Entscheidung ohne genaue Prüfung der
Umstände getroffen wird.
Es ist ja nun einmal Fakt, dass dein Sohn seit ca. 5 Jahren in deinem Haushalt lebt.
Hier spielt die Kontinuität sicher eine große Rolle.
Wie lautete denn das Urteil, nachdem du das ABR beantragt hattest?
Es ist ja auch wichtig, ob sich seitdem etwas grundlegendes verändert hat, was einen Wechsel zur KM rechtfertigen würde.
Z.B. den Wechsel der familiären Verhältnisse bei der KM oder ein beruflicher Wechsel bei dir, was z.B. bedeuten würde,
dass du das Kind weniger betreuen könntest als die KM.
Ein Richter kann in deinem Fall sicher kein Urteil sprechen, nur aufgrund eurer Schriftsätze und Aussagen.
Gerade bei einer so langen Zeit in deinem Haushalt würde sicher ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um die genauen
Umstände einmal zu durchleuchten.
Vielleicht solltest du weniger Angst vor dem Fall der Fälle haben und dich mehr auf das Wohl des Kleinen konzentrieren.
D.h. deine Argumentation sollte immer aus Sicht des Kleinen geführt werden.
Die KM schlecht machen kommt (wie du ja bemerkt hast) nicht gut an.
Zeige dich lösungsorientiert, aber habe auch das Selbstvertrauen, dass die Situation so wie sie jetzt ist, für den Kleinen
gut ist.
Wie ist denn die genaue Regelung bei Unterhalt, Umgang, Kindergeld etc. und wie sieht dein Betreuungsmodell aus?
Gibt es hier evtl. Schwachstellen?
Du solltest dir genau überlegen was du möchtest und dir Gedanken machen, wie eine Lösung für dich unter Einbezug der KM aussehen könnte.
Anschließend könntest du der KM z.B. in einer Mediation das Gespräch anbieten, was wiederum deine Lösungsorientierung
zum Wohle des Kleinen beweisen würde.
Beste Grüße
David
Ok, das hatte ich falsch verstanden.
Ich dachte auch, das wäre schon die Klage auf Übertragung des ABR.
Beim Umgangsrecht hat die Richterin schon recht, dass sie da sehr genau hinsehen will.
Dem solltest du dich nicht zu hartnäckig widersetzen.
Nicht nur im Interesse des Mutter/Kindverhältnisses, sondern sogar auch aus taktischen Erwägungen.
Einen hartnäckigen Umgangsboykott solltest du dir nicht vorhalten lassen müssen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi SVP_NRW
Ich möchte Dir ausdrücklich den §1684 BGB an's Herz legen, insbesondere Abs.2 und dessen mögliche Folgen bei "Verweigerungshaltung" Deinerseits. M.E. ist dies das einzige Einfallstor, welches die KM anführen kann. Und einen willigen Richter vorausgesetzt ist da vieles interpretierbar und auslegbar. Der juristisch hier benutzte Begriff für Sorgerechtsänderungen lautet Bindungstoleranz. Wenn Du auf diesen in irgendwelchen Schreiben stösst ist Gefahr in Anmarsch.
Ansonsten liegen die Hürden für eine Übertragung des aABR relativ hoch, zumal nach 5 Jahren etwas mehr dafür herhalten muss. Und immer bedenken: Du bist ein Mann, sie aber eine Mutter. :note:
Eine weitere Hürde für die KM könnte die Begründung bieten, welche zur Übertragung des aABR auf Dich geführt hat. Hier kommt es (meistens) auf den exakten Wortlaut an, welcher zu interpretieren ist und nach allen Seiten abzutasten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass die damals aufgeführten Gründe immer noch Bestand haben.
Was auf keinen geht ist eine (auch nur ansatzweise) pauschale Ablehnung von Dir zum unbegleiteten Umgang. Ich möchte damit sagen, Du brauchst eine juristisch einwandfreie Begründung, diesen zu verneinen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
