Getrennt lebende KM...
 
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Getrennt lebende KM hat Alkoholproblem. Suche Rat!

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Detlef

Hat jemand Erfahrung mit Verfahrensbeiständen? Inwieweit folgen die Gerichte der Empfehlung des Verfahrensbeistandes?

Sie folgen ihnen oder sie folgen ihnen nicht. Chance dazu 50 : 50

Wie schätzt ihr hier die Lage ein. Muss ich Angst haben, dass die KM recht bekommt?

Ich schätze: NEIN! Du musst keine Angst haben. Die Entwicklung Deiner Tochter und Deine zusammenarbeit mit den Behörden sprechen für Dich.
Alles andere wäre eine sehr große Überraschung.

Bitte um Feedback wenn es rum ist.

Viel Erfolg, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 13:19
 elwu
(@elwu)

Muss ich Angst haben, dass die KM recht bekommt?

Hallo,

die Chancen schätze ich bei dieser Vorgeschichte für gering ein. Allerdings kann dir mit etwas Pech passieren, dass du am Freitag auf einen entscheidungsunfähigen Richter triffst, der erst mal ein teures und langwieriges Gutachten anordnet.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 14:12
(@vater_aus_ol)
Schon was gesagt Registriert

die Chancen schätze ich bei dieser Vorgeschichte für gering ein. Allerdings kann dir mit etwas Pech passieren, dass du am Freitag auf einen entscheidungsunfähigen Richter triffst, der erst mal ein teures und langwieriges Gutachten anordnet.

Es ist eine relativ junge Richterin, die selber zwei Kinder hat. Ob das für mich ein Vor- oder Nachteil ist kann ich schwer abschätzen. Grundsätzlich denke ich aber, dass sich jeder Mutter bei dieser Vorgeschichte die Haare sträuben.
Meine Anwältin meint, sie wäre eher entscheidungsfreudig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 14:47
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Anwältin meint, sie wäre eher entscheidungsfreudig.

Na dann! Das wird schon.

Mach Dich locker und denke nicht immer darüber nach was im schlimmsten Fall passieren könnten.
Du hast Dein Bestes gegeben, mehr kannst Du im Moment nicht tun.

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 14:52
(@vater_aus_ol)
Schon was gesagt Registriert

Update:
Jetzt war auch die Dame vom Jugendamt bei uns. Sie hat mit meiner Tochter, mit meiner LG und mir gesprochen.
Von dieser Seite ist es nun auch offiziell: Das JA befürwortet ebenfalls, dass meine Tochter bei mir bleibt. Alleine schon der dokumentierten positiven Entwicklung meiner Tochter wegen und aus Kontinuitätsgründen.
Wird auch Zeit, dass sie mal länger als 1,5 Jahre an einem Ort lebt. Ihre Mutter hat sie seit 2003 in ungefähr diesem Rhytmus hin-und hergeschleift.

Morgen ist die Verhandlung. Jugendamt auf unserer Seite, Verfahrensbeistand auf unserer Seite, Fakten auf unserer Seite.
Was soll noch schiefgehen? Drückt mir die Daumen!!

Gruß, Detlef


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2010 18:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich halte es für nahezu undenkbar, dass etwas für die Übersiedlung zur Ex spricht. Du hast das JA im Rücken, kannst die positive Entwicklung dokumentieren und das Kontinuitätsprinzip bläst dir auch voll in die Segel.

Mein Rat für morgen: Schweigen. Nix sagen. Lass alles deinen RA machen. Bleib auf jeden Fall ruhig - egal, wie die Ex sich aufführt.

*daumendrück*

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 18:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Vater_aus-OL,

ale Daumen sind gedrückt.
Das wird, ich bin mir sicher!

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 10:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch von mir ein dickes "i keep my fingers crossed for you" ! Hoffe, es läuft heute gut für dich.  :thumbup:

Du wirst uns sicher berichten

Gruss
Agent

(der immer ruhiges und diplomatisches Vorgehen  befürwortet)


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 12:17
(@vater_aus_ol)
Schon was gesagt Registriert

So, das Verfahren hat gestern stattgefunden.
Das Wichtigste vorweg: Meine Tochter ist immer noch bei mir.

Es lief folgendermaßen:

Kein typischer Gerichtssaal, wie beim ersten Verfahren, sondern ein Raum mit einem ovalen Tisch. An der einen Längsseite die Richterin und nach kurzer Unentschlossenheit auch meine Tochter, an den Enden des Ovals der Verfahrensbeistand und die Jugendamtsvertreterin, an der anderen Längsseite die KM, ihr Anwalt, meine Anwältin und ich.
Zunächst haben dann wir Eltern mit den Anwälten den Raum wieder verlassen, weil die Richterin meine Tochter zuerst hören wollte.

Das Ergebnis war nach 20 Minuten und nachdem wir den Raum wieder betreten haben und das Kind nach draußen ging, wo meine LG sie in Empfang nahm, dass ein starker Loyalitätskonflikt besteht und sie zwar gerne wieder zur Mutter ginge, wenn gesichert wäre, dass diese keine Probleme mehr hat, sie sich aber bei uns absolut wohl fühlt und gerne bei und mit uns lebt. Die Richterin hat anhand einer imaginären Waage veranschaulicht, dass ich als Vater aufgrund der Umstände und der Entwicklung schwerer für mein Kind wiege.

Dann die Berichte des Verfahrensbeistandes und der JA-Vertreterin, die beide empfehlen, meine Tochter bei mir zu belassen.
Die Richterin hat dann erläutert, dass das ABR unzweifelhaft bei mir liegt und dass auch bei absolut gleichwertiger Eignung der Mutter nach dem Kontinuitätsprinzip und angesichts der positiven Entwicklung meiner Tochter daran nichts geändert wird. Laut Rechtsprechung müssten "einschneidende" Veränderungen bei dem nicht-ABR Elternteil zu erkennen sein, um das ABR wieder zu ändern.
Dann hat sie die Empfehlung an die KM und ihren Anwalt ausgesprochen, den Antrag zurückzuziehen. Dies würde auch dem Kindeswohl entsprechen und mal solle das doch jetzt beenden.

Einen Moment dachte ich: "Das 'war's!" Aber dann:  Die KM und ihr Anwalt haben eine Antragsrücknahme entschieden abgelehnt. Einfach so, ohne die Argumente anscheinend wirklich beachtet zu haben. Die KM hätte endlich mal wirklich etwas für das Wohl ihrer Tochter tun können. Aber nein, sie besteht darauf, dass die Farce weitergeht. Antrag ihres Anwalts auf psycholgisches Gutachten.
Die Richterin versucht noch, das abzuwenden aber stösst auf Granit. Meine Anwältin hat mir vorher schon erklärt, wenn das Gericht ein Gutachten ablehnt, kann eine Beschwerde eingelegt werden, die das Verfahren dann auf eine höhere Instanz bewegt. Das muss auch aus meiner Sicht noch nicht sein, denn die KM wird sich mit einem Gutachten selbst aus der Bahn schießen, da bin ich sehr sicher.
Also wird das Gutachten in die Wege geleitet. Die Richterin entscheidet aber, dass zunächst nur die Mutter Gegenstand des Gutachtens sein wird, um das Kind nicht direkt noch weiteren Untersuchungen auszusetzen.

Zwischendurch aber noch der Hammer: Von der JA-Vertreterin gefragt, was denn der Grund für den unbedingten Willen der KM sei, ihre Tochter genau jetzt zurückhaben zu wollen, obwohl es ihr doch ganz offensichtlich sehr gut gehe, antwortet diese: Der Vater (also ich) misshandelt sein Kind schon ganz lange, eigentlich seit dem zweiten Lebensjahr und sie würde auch misshandelt worden sein und das Kind musste zuschauen und würde sich nur deshalb jetzt nicht gegen mich aussprechen, weil sie Angst vor mir hätte....

Fassungslosigkeit!!!! Ich mache den Mund auf und wieder zu und versuche ganz ruhig zu bleiben. Unglauben in den Augen aller Beteiligten. Überraschung beim Anwalt der KM, der von diesen "Fakten" offenbar vorher nichts wusste. Was soll dass denn jetzt? Ich habe noch NIE irgendjemanden geschlagen oder sonstwie misshandelt, geschweige den mein eigenes Kind, das ich über alles liebe und für das ich ALLES tun würde!!  Meine LG hat später überlegt, welche Brutalitäten ihr in den 3,5 Jahren des Zusammenseins an mir aufgefallen sind. Sie ist auf zweimal Türenknallen gekommen.

Dann verstehe ich. Die KM hat nichts mehr, was sie vorbringen kann. Keine echten Argument mehr, die für sie sprechen. Deshalb versucht sie es mit dem Totschlägerargument schlechthin: "Misshandlung"

Anschließend sehe ich im Bericht des Verfahrensbeistandes, dass diese mit der KM telefoniert hat. Hatte sie mir ja auch angekündigt. Im ersten Telefonat stand die KM einem Verbleib meiner Tochter bei mir noch sehr positiv gegenüber. Dann hat die KM einen Tag später nochmals den VB von sich aus angerufen und von Misshandlungen berichtet. Nanu? Ist ihr das beim ersten Mal nicht eingefallen? Ist ihr das auch in der ersten Verhandlung vor 1,5 Jahren nicht eingefallen? Hat sie das ihrem RA gegenüber schlicht vergessen zu erwähnen, als der Antrag formuliert wurde?
Ich könnte kotzen. Sie geht über Leichen. Der VB sieht das offenbar im rechten Licht, denn in dem Bericht wird trotzdem ein Verbleib bei mir empfohlen.

Ich bin nur froh, dass offenbar niemand der Verfahrensbeteiligten dieser Anschuldigung großen Wert beimisst. Die JA-Vertrerin ist eher empört. Sie begleite diese (meine) Familie seit 2008 und würde davon wissen. ICH habe initiativ das JA damals ins Boot geholt! ICH habe für meine Tochter Gesprächstermine bei der Beratungsstelle der Caritas vereinbart um das Erlebte zu verarbeiten. Macht das jemand, der so etwas zu verbergen hat?
Die Richterin bemerkt, dass die Gutachten von VB und JA eine ganz andere Sprache sprechen als die Mutter und damit ist das Thema ausdiskutiert.

Ich bin mir sicher, dass die KM zwischen dem ersten und dem zweiten Telefonat mit dem VB von irgendjemandem geimpft wurde: "Versuch's doch mal mit Misshandlung, zieht immer und ist schwer zu widerlegen"  Mal abwarten, was da noch kommt. Vielleicht redet ihr Anwalt ihr ja mal ins Gewissen, denn der war sichtlich genervt und ist nach dem Verfahren ohne Abschied abgerauscht.

Ganz zum Abschluss gab es aber noch einen kleinen Grund zur Freude. Da der Kinderreisepass meiner Tochter abgelaufen war und ich kein neues Dokument ohne das Einverständnis iher Mutter bekommen kann, habe ich diese schon vor Wochen um eine Erklärung gebeten. Was ich von ihr bekommen habe, war ein Schreiben,  worin sie der Ausstellung zustimmt, unter der Voraussetzung, dass der Ausweis an ihre Adresse geschickt wird.  Wertlos. Das Bürgerbüro erkennt so eine Klausel natürlich nicht an. Ich habe mir also einen Vordruck besorgt, diesen ausgefüllt und nach Absprache mit meiner RÄ zum Verfahren mitgebracht. Bevor also alle den Saal verlassen wollten, haben wir noch schnell angebracht, dass die KM einer Dokumentenausstellung nicht zustimmt. Sie: " Doch, tue ich wohl, aber nur wenn ich den Ausweis bei mir habe, denn wer weiß, was der Vater damit anstellt"
Eigentor. Sogar Tor des Monats würde ich sagen. Die Richterin und ihr eigener Anwalt gehen auf die KM los. Ihr Anwalt schnauzt sie regelrecht an: " Was soll er damit schon machen? Nach Timbuktu auswandern? Unterscheiben Sie das SOFORT!" Die Richterin: "Sie zeigen hier eine geringe Bindungstoleranz. Und darüber hinaus spricht so ein Verhalten nicht für ihre Kooperationsbereitschaft"
Das war ja wenigstens noch ein kleines Fest für mich

Also: Im Ganzen zunächst ein Erfolg, wenn auch mit zweispältigen Gefühlen....
Allerdings: Auch wenn das Gutachten die Erziehungsfähigkeit der KM feststellen würde, ändert das an der jetzigen Situation gar nichts, denn für eine erneute Veränderung des ABR müsste ja eine deutliche Veränderung der Verhältnisse der Mutter stattgefunden haben. Und dann gibt es ja auch noch die Kontinuität... Naja, abwarten.

Meine Sorge ist natürlich, wie mit diesen herbeigezauberten Misshandlungsvorwürfen umgegangen wird...

Gruß und schönes Wochenende,
Detlef


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Detlef,

Meine Sorge ist natürlich, wie mit diesen herbeigezauberten Misshandlungsvorwürfen umgegangen wird...

gurgle mal nach >>>Missbrauch mit dem Missbrauch<<< - und wundere Dich nicht über reichlich 26.000 Treffer. Jeder halbwegs erfahrene Familienrichter kennt diesen meist komplett aus der Luft gegriffenen Vorwurf, der denen, die ihn anbringen, meist justament erst genau dann einfällt, wenn sie glauben, damit irgendwo punkten zu können.

Von Deiner Richterin droht da keine Gefahr, die kann diesen Stuss offenbar richtig einsortieren und wird Deiner Ex das ABR deswegen ganz sicher nicht zusprechen. Für die ABR-Entscheidung genügt es auch nicht, dass die Zustände bei Deiner Ex irgendwann "weniger schlimm" sind als heute; dafür wäre es vielmehr nötig, dass sie sich bei Dir erheblich verschlechtern. Ansonsten gibt es schlicht keine Notwendigkeit, hier etwas neu zu regeln.

Viel gefährlicher (wenn auch nicht juristisch) ist, dass Deine Ex diesen Unsinn auch aussergerichtlich gegenüber Hinz und Kunz erzählen könnte - und da gibt es bei vielen Menschen eine gewisse Tendenz, solche Vorwürfe ungeprüft zu glauben. Eine Mutter würde sowas schliesslich niemals sagen, wenn's nicht wahr wäre - und die Tatsache, dass ein Vater seiner Exfrau das Kind "weggenommen" hat, spricht schliesslich Bände. Auch Eure Tochter könnte irgendwann damit konfrontiert werden, dass ihr Vater in Wirklichkeit ein übler Schläger ist...

Aber dieses Problem solltest Du dann lösen, wenn Du es hast; man kann das nicht vorbeugend tun.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 16:27




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist dir der Wortlaut der Beauftragung bekannt? Stelle ihn bitte als Zitat ein.

Der Vorwurf des Missbrauchs ist die Unterstellung einer strafbaren Handlung. Es gibt reichlich Zeugen für die Anschuldigung. Ich würde über deinen RA die Ex mittels Unterlassungserklärung auffordern, von diesen Vorwürfen abzurücken und eine wiederholte Nennung strafbewehrt zu unterlassen. Unterschreibt sie die Erklärung nicht, ist die Unterlassungsklage der nächste Schritt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 16:45
(@amitica)

Hallo Detlef,

vorab herzlichen Glückwunsch zum Ausgang des Verfahrens, wenn dir auch betreffend der Beauftragung eines Gutachtens ein lachendes und zugleich weinendes Auge stehen bleibt.  Vor der Begutachtung wirst du dich jedoch sicherlich, wenn man deine Geschichte hier so verfolgt, nicht ängstigen müssen.

Was mir jedoch die Zörnesröte so gewaltig ins Gesicht treibt, ist der Umstand dass es eigentlich zu diesem Verfahren gar nicht hätte kommen dürfen, wenn endlich die Anspruchsvoraussetzungen z.B. analog der Wiedererlangung einer entzogenen Fahrerlaubnis, verschärft werden würden.

Bitte versteht mich nicht falsch, mir geht es um folgenden Gedankengang:  Der KM wurde nach ihrer Trunkenheitsfahrt, mit über 2 Promille wohlgemerkt!, die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen. Will sie also ihre Fahrerlaubnis zurück, kann sie nach Ablauf der Sperrzeit und einer positiven Begutachtung in der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) überhaupt erst einen Antrag stellen. Um positiv begutachtet zu werden, braucht sie z.B. ohne lückenlosen Nachweis von positiven  medizinischen Werten (Leberwerte, Urinscreenings, Haaranalyse etc.) für mindestens zwölf Monate  überhaupt nicht anzutanzen. Bei über zwei Promille geht jeder Gutachter für die MPU  davon aus, diese Frau ist schwerst alkoholkrank. Es würde ihr noch nicht einmal der  Nachweis  von positiven Werten reichen, viele Gutachter fordern Bestätigungen für regelmäßige Besuche bei ambulanten Suchthilfeeinrichtungen oder einen vollstationären Aufenthalt von mindestens einem halben Jahr in einer entsprechenden Einrichtung.

Warum also verlangt der Gesetzgeber bei Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis schon vor Beantragung den Nachweis der charakterlichen Eignung zur Führung eines Fahrzeugs, während dies anscheinend für die Beurteilung das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben zu dürfen, überhaupt nicht entscheidend  zu sein scheint.
Hätte diese Frau tatsächlich Nachweise erbringen müssen nicht mehr alkohlabhängig zu sein, ausser einem Pseudoaufenthalt von schlappen drei Wochen,
ehe sie überhaupt einen entsprechenden Antrag stellen darf, wäre dem Kind und auch dem Vater, seiner  LG und Familie dieser Prozess erspart geblieben.

Vielleicht hätten solche drastischen Maßnahmen ihr auch u.U. zur Einsicht verholfen, tatsächlich etwas ändern zu MÜSSEN!

Meine Gedankengänge bzw. Verärgerung hilft dir nicht wirklich Detlef, ich weiß. Trotz allem habe ich das Gefühl deine Parchworkfamilie ist auf einem sehr guten Weg, muss aber leider, leider noch das eine oder andere Gerichtsschlarmüzel aushalten.

Dafür wünsche ich euch viel Kraft.

LG, Amitica


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 22:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also ganz klar.... Missbrauch mit dem Missbrauch ist nicht zu billigen!!!  😡

Ich würde ganz klar von deinem RA eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Unterschreibt die (H)exe
das nicht, geht es vor Gericht. Dann bekommst du eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung und bei Zuwider-
handlung der EX klingelt es in der Kasse.

Ich selbst hab auch so ein Ding. Und Du glaubst nicht, wie viele wichtige Sachen auf eine Seite passen.

Das interessante ist, dass meine (H)exe dagegen verstossen hat und jetzt gibt es saures. Es wird für sie ein sehr
kalter Wind wehen. Erstens hat sie, weil sie mutwillig dagegen verstossen hat, jetzt meine Anwaltskosten von 890 Euro (Streitwert 10.000 Euro) zu tragen. Und wenn sie die zweite Erklärung nicht unterschreibt, zahlt sie auch noch die Gerichtskosten.

Meine Exe war so doof und hat mir die Missbrauchsvorwürfe jüngst vor ein paar Tagen per sms geschickt, als ich nach alleinigem Umgang mit den Kindern gefragt habe.

Mach das, es ist äußerst effektiv!!!

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 11:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AZ,

Meine Exe war so doof und hat mir die Missbrauchsvorwürfe jüngst vor ein paar Tagen per sms geschickt, als ich nach alleinigem Umgang mit den Kindern gefragt habe.

ich will Dich nicht desillusionieren - aber mach Dir da nicht allzu viele Hoffnungen: Solange Deine Ex das nur Dir gegenüber sagt, wird man ihr das vermutlich nicht als Verstoss auslegen, da es Dir gegenüber (sofern keine Dritten anwesend sind) juristisch keine Rufschädigung darstellt: Du kennst die Behauptung ja bereits und wirst nicht schlecht über Dich selbst denken, nur weil sie wiederholt wird. Insofern entfaltet sie keine "schädigende Wirkung".

Das klingt bescheuert, ist aber so. Die genaue juristische Begründung habe ich jetzt nicht im Kopf, aber ich kenne einen Fall aus dem Arbeitsrecht, wo ein Vorgesetzter gegenüber seinem Untergebenen unglaubliche Vorwürfe äusserte und Letzterer Unterlassung verlangte: Diese wurde ihm nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Vorgesetzte diese unwahren Tatsachen auch gegenüber Dritten behaupten würde; unter 4 Augen hätten sie ja keine rufschädigenden Auswirkungen.

Das könnte auch auf die von Dir beschriebene  SMS zutreffen. Schliesslich bist Du nicht verpflichtet, Deine SMS Dritten zugänglich zu machen. Wenn Du es trotzdem tust, hast Du die Äusserung verbreitet und nicht sie. Es wäre also sinnvoll, gar nicht weiter auf diese Provokation einzugehen, sondern sie einfach zu ignorieren. Vielleicht tut Dir Madame DANN den Gefallen, auch gegenüber Dritten weiterzustänkern, die bereit sind, die Äusserungen zu beeiden.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 22:52
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Martin,

ich versteh schon, was du meinst, aber sie hat es gegenüber meinen Eltern und der "Umgangspflegerin" auch fortwährend behauptet.

Von da her sind auch dritte Personen (UP) mit im Boot. Sie darf es nicht mehr behaupten und hat damit mutwillig dagegen verstossen. Sie behauptet es ja jetzt noch.

Gruss
AZ


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 22:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Detlef,

erst mal  :thumbup: dafür, dass Deine Tochter weiterhin bei Dir lebt.
Damit hast Du doch Dein ziel erstmal erreicht.

Zu den Missbrauchsvorwürfen, die nach Deinen Schilderungen wohl wirklich frei erfunden sind, würde ich nicht weiter eingehen. Sie sind vor Gericht gegen Dich erhoben worden. Alle Verfahrensbeteiligten wurde davon gleichermaßen überrascht. Sogar die RA Deiner Ex. Das spricht Bände.

Aber bereits in Deinen Schilderungen hier im Thread gehst Du aus meiner Sicht in eine Verteidigungshaltung dagegen:

Ich habe noch NIE irgendjemanden geschlagen oder sonstwie misshandelt, geschweige den mein eigenes Kind, das ich über alles liebe und für das ich ALLES tun würde!!

ICH habe initiativ das JA damals ins Boot geholt! ICH habe für meine Tochter Gesprächstermine bei der Beratungsstelle der Caritas vereinbart um das Erlebte zu verarbeiten. Macht das jemand, der so etwas zu verbergen hat?

Es gibt für Dich keinen Grund für derartige Äußerungen! Wer es so wahrnehmen möchte, kann nun sagen: "Naja, er wird schon was zu verbergen haben, wenn er sich jetzt so äußert....."

Deep, Brille und Agent haben Dir bereits aufgezeigt, wie man richtig damit umgeht.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 10:10
(@vater_aus_ol)
Schon was gesagt Registriert

@staengler

Moin Michael,

Aber bereits in Deinen Schilderungen hier im Thread gehst Du aus meiner Sicht in eine Verteidigungshaltung dagegen:Es gibt für Dich keinen Grund für derartige Äußerungen! Wer es so wahrnehmen möchte, kann nun sagen: "Naja, er wird schon was zu verbergen haben, wenn er sich jetzt so äußert....."

Da hast natürlich recht, sich ungefragt zu verteidigen klingt auch merkwürdig. Allerdings bin ich von diesen Vorwürfen so geschockt, dass mir vielleicht etwas "Merkwürdigkeit" zugestanden werden darf. 
Wäre dann aber eine Unterlassungserklärung/-Klage, wie von DeepThought und Agent_Zero angeregt, nicht auch als "Vorverteidigung" zu interpretieren?

Ich werde von meiner Seite aus jetzt jedenfalls dieses Thema nicht weiter strapazieren, weil, wie schon gesagt, die Beteiligten offenbar diesen missglückten Taschenspielertrick schon richtig einordnen konnten.

@amitica
Genau diesen Gedanken habe ich auch oft schon durchgespielt: Wie kann überhaupt in Betracht gezogen werden, jemanden der Kindeserziehung für fähig zu halten, wenn man ihn für unfähig hält, ein Fahrzeug zu führen... ?

Was mich im Nachhinein auch noch sehr ärgert, ist folgendes Argument der Gegenseite:
"Das Jugendamt und der VB waren zwar beim KV zuhause und können detailliert über seine Verhältnisse Auskunft geben, aber bei der KM wäre ja niemand gewesen.... Sie fühle sich dadurch benachteiligt"
????
Wer hat denn dieses Verfahren angeleiert? Wer hatte denn alle Zeit der Welt, sich darauf vorzubereiten und hat diese Zeit offenbar nicht genutzt? Was für ein dummes Argument!  😡
Sie wird schon wissen, warum sie nicht von sich aus das JA kontaktiert....

Gruß, Detlef


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 13:06
(@vater_aus_ol)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Wieder ist ein Jahr vergangen und ich kann meine Geschichte fortführen, und kann sie sogar zu einem guten Ende bringen!

Zur Erinnerung: Meine Tochter ist seit Oktober 2008 nach der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei mir. Die Mutter hatte damals ein seit Jahren bestehendes Alkoholproblem, was sie auch nachdem die Kinder weg waren (noch ein zweites Kind von einem anderen Vater) nie konsequent therapiert hat.
Ab Dezember 2009 hat sie bei beiden Kindern versucht, gerichtlich das ABestRecht rückübertragen zu lassen. Bei mir war der erste mündliche Termin im März 2010, siehe letzte Beiträge von mir.
In diesem Termin wurde von der Mutter ein Gutachten gefordert, was dann von der Richterin so formuliert wurde "... ist vorgesehen, die Antragstellerin allein zunächst begutachten zu lassen, um zu sehen, ob triftige Gründe vorliegen, die zu einer Abänderung führen könnten", wie es im Gerichtsprotokoll hieß.

Dann ging es ganz langsam los. Es wurde eine Gutachterin beauftragt, und zwar die selbe, die auch in dem Verfahren wegen des anderen Kindes schon ein Gutachten erstellt hatte, was dort zu Gunsten des Vaters ausfiel und letztlich auch dazu geführt hat, dass auch bei dem anderen Kind inzwischen der Antrag der Mutter rechtskräftig abgelehnt wurde.

Diese Gutachterin holte noch eine Psychiaterin ins Boot, die eine medizinische Begutachtung des Alkoholproblems der Mutter durchführen sollte. Jetzt kommt der Knackpunkt: Die Gutachter haben das Gericht um die Genehmigung einer Haaranalyse gebeten und diese ist im Mai 2010 auch genehmigt worden. Dann ging das Warten los. Die KM hat den Termin für die Haaranalyse immer wieder verschoben, hat ihn von diesen und jenen Ereignissen abhängig gemacht (sogar vom Verfahren um ihr anderes Kind) und so letztlich bis zum Februar 2011 immer noch keine Analyse durchführen lassen. Zwischenzeitlich hat die Gutachterin dem Gericht immer wieder von den vergeblichen Versuchen der Terminabsprache berichtet. Am Ende hat das Gericht der KM dann eine Frist gestellt.
Was ihr Anwalt darauf antwortete war, dass er seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr zur KM habe. Er hatte die Schreiben von Gutachterin und Gericht immer weitergeleitet, aber zuletzt keine Rückmeldung bekommen, auch telefonisch nicht. Den Antrag könne er aber nicht ohne explizite Anweisung der Mutter zurückziehen und das Gericht möge nun entscheiden, was zu tun sei...

Also wurde ein Gerichtstermin angesetzt, dem ich ganz entspannt und zuversichtlich entgegen gesehen habe.
Aber, o Wunder, dazu kam es nicht, weil die KM nun doch noch ihren Antrag zurückgezogen hat! Es wäre auch ein sehr peinlicher Termin für sie geworden. Erst auf ein Gutachten bestehen, dann auf halbem Weg erkennen, dass dabei nichts Gutes für einen herauskommen kann und dann einfach den Kopf in den Sand stecken kommt bei Gericht sicherlich nicht gut an.

Ich weiß nicht, ob nun wirklich für alle Zeiten Ruhe ist, aber kann mir nicht vorstellen, dass die KM bei dieser Vorgeschichte noch einmal die Chance hat, einen Antrag durchzubringen.

Und was das Schönste bei der ganzen Sache ist:
Meiner Tochter geht es richtig gut! Sie ist nun über 2,5 Jahre bei mir, ist eine kleine Dame geworden, hat sich wunderbar eingelebt, hat viele Freunde, ist super in der Schule und macht riesige Fortschritte in jeder Beziehung. Gar kein Vergleich mehr mit dem zurückgezogenen und verschreckten Kind, dass ich damals geholt habe.

Ich hoffe, dass das nun das Ende meiner Geschichte hier ist, die sich immerhin über drei Jahre gezogen hat, bis am Ende doch ein Happy-End dabei herauskam!
Danke an alle für's Lesen und Antworten!

LG, Detlef


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 12:55
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Detlef,

Freue mich für Dich und vor allem für die Kleine!  🙂
Alles Gute für euch beide weiterhin!

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 14:00
Seite 2 / 2