Guten morgen...,
also das mit Montag ist auch so geplant. KV hat auch alles detailiert aufgeschrieben (über monate) und man(n) verhofft sich auch mal eine reaktion, die nicht gerade FÜR die Mutter spricht vom Gericht. Jedoch die Sache mit dem Zwangsgeld.... denke nicht das das in unserem "Fall" so einfach ist. Es ist ja dann erst die zweite Gerichteverhandlung und es hat bis jetzt ja erst ein Vergleich gegeben und kein Urteil oder so etwas! Also gehe ich mal davon aus, dass der KM erst mal auf die Finger gehauen wird und wenn dann in Zukunft immer noc h nicht alles glatt geht..., kann man(n) wohl ein Zwangsgeld androhen bzw. anordnen. (Glaub Ich)
Aber eines zum Schluß is SICHER: Wieder vor Gericht und dies nicht mit sich machen lassen.....
:esreicht:
Guten morgen und vorweg schonmal allen ein schönes WE.. :boat:
So, nu wieder zum eigendlichen Thema; In der Woche beim Anwalt, Zwangsgeld und Umgangsklage beantragt. Mal sehen, was daraus wird. Soll einige Zeit dauern, genauso wie die Einstweilige Verfügung, da die Gerichte so viel zu tun hätten. (Wobei ich die sache mit der Einstweilligen Verfügung mitlerweile als totalen quatsch sehe,-was soll das bringen????)
Jedoch weiterhin per sms am Di und am Do die KM gefragt, ob KV die Kleine nu´holen kann/darf oder nicht. Die Antworten waren kurz und bündig.
Du wirst die Kleine nicht mehr sehen. Das wars! Wenn Du Dich nicht an Regeln hälst, hast Du keinen Umgang mehr, das kann ich bestimmen.Alles weitere erfährst Du von meinem Anwalt
Naja, was soll man dazu sagen. Dann mal sehen was ihr Anwalt so schönes schreibt. Wir sind gespannt und die tipp-gemeinschaft wächst 😉
Hättet ihr noch einen Rat, woran man zukunftig denken sollte??
Denn nach wie vor ist der KV unsicher mit dem Verhalten seines Anwaltes, als ob er nicht wirklich DEN Kampfgeist zeigt und der KV dann bei Gericht wieder nicht alles besprochen sieht. Immer erwähnt er den Anwalt, über sachen (die wir hier aus diesem Forum haben) über bestimmte vorgehensweisen,-statt das das der Anwalt ihm dieses und jenes rät. Und dann kommt auch nicht wirklich was mit überzeugung, wenn ihr verteht was ich meine!?! Woran sollte Man(n) also noch denken, damit dies nicht noch mehr ausartet? Tips??
LG mariposa
Hallo!
Ich habe mir einen Teil dieser Geschichte reingezogen, in Teilen ist sie mit meiner (zu Beginn des Krieges) vergleichbar.
Auch ich hatte den Fehler gemacht, mich auf eine Vereinbarung zum Umgang einzulassen. Anfangs beim Jugendamt, später im ersten Termin. Ich sage hier jedem Vater: NIEMALS eine solche Vereinbarung schliessen. Die sind nicht durchsetzbar! Macht Mama blöd, muß der Vater eh vor Gericht und einen Beschluß zum Umgang erwirken. Also gleich auf einen Umgangsbeschluß hinwirken. Einen Anwalt habt ihr schon, das ist gut so.
Und jetzt etwas von mir, was aus eigenem Erleben als das sinnvollste in so einer Mamakatastrophe gesehen wird:
Umgangsbeschluß, der zwangsgeldbewehrt wird. Das bedeutet, macht Mama mal wieder blöd, ist Zwangsgeld fällig.
Ab dem 01.09.09 gibt es eine Änderung im Familienrecht, evtl. ist das Zwangsgeld in der heutigen Form nicht mehr möglich, das Gericht kann dann aber ein Ordnungsgeld verhängen.
Weiterhin, das sollte der Vater mit dem JA mal besprechen, ist es möglich eine "Umgangs/Ergänzungspflegschaft" zu beantragen. Ich hatte das seinerzeit noch selbst beantragt und auch erhalten. So eine Pflegschaft ist nix anderes, als das der Umgangspfleger sämtliche Entscheidungen(Termin/Dauer/Häufigkeit) mit den Eltern entscheidet. Ist nicht das schlechteste, wenn Mamas immer beim Umgangspfleger anrufen und Termine absagen müssen. Mama muß nämlich dann auch doofe Fragen beantworten, was sie bei Papa nie machen würde.Lasst Euch auf keinen Fall vom Jugendamt abwiegeln, die wollen solche Zusatzaufgaben nicht, da sie sehr personal-und zeitintensiv sind. Die müssen das machen, wenn das Gericht es so anordnet!!!
Ferner, und das ist die ganz harte Schiene, kann man auch einen Teilentzug der elterlichen Sorge Mamas beantragen. Das habe ich in meinem Fall auch bekommen, erst seit dem Tag hat sich mein Leben, das meines Juniors und das der Mutter zum Guten gewendet. Nur, das bekommt man nur, wenn Mama absolut beratungsresistent ist, und grundlos und hartnäckig den Umgang verweigert.
Ein Sahnehäppchen für Mamas ist auch die richterliche Anordnung, bei der Absage des Umgangs wegen angeblicher Erkrankung des Kindes sofort ein ärztliches Attest vorzulegen. Hab ich auch bekommen, sogar so weitgehend, daß das Attest Aussage darüber treffen musste, daß der Umgang gerade wegen dieser Erkrankung nicht stattfinden kann. Also Schnupfen Husten, "Bauchnabelgeruch" sind keine Gründe. Seit dieser Anordnung ist mein Junior damals merklich gesundet 😉 :rofl2: Wie gesagt, das hatte ich alles noch zwangsgeldbewehren lassen. Mama zahlt heute noch an den Raten :thumbup:
Etwas, was ich auch immer Rate, nie den Kontakt zum Jugendamt verlieren, egal wie der Vater über die denkt. Am Jugendamt kommt hier niemand vorbei. Das kann man verfluchen, oder preisen, ändern kann man es nicht.
Wenn Du Bock und Nerven hast, Deinem eigenen Geschlecht neutral gegenüber stehst, lies Dir meine Story durch. Dein Partner hat noch lange nicht alles durch, was so möglich ist in solchen Konflikten.
Eine Frage habe ich noch: Exfrau oder Exfreundin? Wie ist das Sorgerecht geregelt? Falls ich es überlesen habe, sorry!
Ansonsten, Respekt für Dein Engagement.
Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
@Hessentom
Danke, habe gerade auch Deine Geschichte gelesen und ich sach ma´wow.... ,da musste ich schon teilweise tief luft holen. Dir wünsch ich 100%tig alles gute für die Zukunft!!
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Und jetzt zu der aktuellen Situation hier:
Wie ich zuvor berichtet habe, hat die KM wirrkürlich entschieden die Keine nicht mehr heraus zu geben.(Hatte sie sogar vor KV versteckt!)
Nun hat der KV gerade aber eine sms von Ihr bekommen, in der sie mitteilt, ER könne die Kleine am Freitag holen.
Unsere beider Gedanken sind nun folgende.
Morgen MI wäre ja (eigendlich) auch sein Umgangstag. Davon ist aber nicht die Rede.
Vor ein paar Tagen hat SIE entschieden, ER bekommt die Kleine nicht mehr.-Nun doch ??? Da beim Anwalt alles weitere ja vom KV für die Zukunft nun geregelt wurde, ist er jetzt davon ausgegangen... erstmal den Gerichttermin abwarten, statt immer nach der Kleinen bei der KM betteln... somit auch Stress vermeiden mit der KM. Einfach warten.
Auf die sms von gerade wollte er dann doch nochmal kurz mit dem Anwalt sprechen, wie er sich darauf zu verhalten hat. Aber PENG--Anwalt ist im Urlaub für zwei Wochen... Und nu´??
Einerseits jederzeit die Kleine holen-andererseits wenn Madame sagt spring... das dann tun???
Meine Gedanken hier sind: Sie hat keinen Babysitter und weiß sich jetzt dann doch nicht anders zu helfen als den (ach ja da gibt es noch einen Vater) KV wieder einzubinden.
Natürlich will er seine Tochter sehen etc. Aber wieder nur unter ihren bedinnungen, d.h. er muss sich fügen und das hängt mir quer! 😡
Da er jetzt auch keinen Rat von seinem Anwalt einholen kann-Frag´ich euch ma!!
Soll er die KM per sms fragen ob er die Kleine auch morgen (MI) abholen kann?? (Ist ja eigendlich sein Tag!!)
-Wenn sie das verneint-was dann machen??
Trotzdem Freitag annehmen :question:
Ich denke wenn sie den MI zustimmt ist das mit Freitag ja absolute kein Problem...., wenn sie den Tag morgen aber verneint, ist für mich sicher, das sie wieder nur IHR Spiel spielt, und ICH hab da kein bock drauf. Soll sie zusehen wie sie klarkommt bis zur Gerichtsverhandlung... Ja..ja... Ich habe gerade eine böse Zunge. Aber ich bins leid mit der Alten!
:mad2:
Trotzdem ...lg mariposa
Hallo mariposa,
das muss Dein Mann ganz alleine entscheiden und dabei ist es völlig egal, ob es Dir quer geht oder nicht. Meinst Du nicht, dass er, wenn er das Kind jetzt nicht nimmt, der KM weitere Türen öffnet? ("Guck mal, der Papa will ja gar nicht. Der hat ja gar kein Interesse.") So manipulativ, wie Du die KM darstellst scheint mir die Aktion nicht ohne Hintergedanken zu sein. Also: Klappe halten, lächeln, Kind nehmen (und darauf hoffen, dass das Kind sich an dem WE vielleicht Euch gegenüber öffnet).
LG
Sleepy
Sleepy
Moin,
Einerseits jederzeit die Kleine holen-andererseits wenn Madame sagt spring... das dann tun???
Kind abholen!
Sie hat keinen Babysitter und weiß sich jetzt dann doch nicht anders zu helfen
Na und?
d.h. er muss sich fügen und das hängt mir quer!
Ganz ehrlich, direkt und hart: Wie es dir damit geht, interessiert niemanden. Wenig wichtig wäre, wie es dem Vater damit geht. Ausschließlich maßgeblich ist die Aufrechtherhaltung der Vater-Kind-Bindung.
Soll er die KM per sms fragen ob er die Kleine auch morgen (MI) abholen kann?? (Ist ja eigendlich sein Tag!!)
-Wenn sie das verneint-was dann machen??
Ärgern, notieren, RA mitteilen.
Trotzdem Freitag annehmen
Definitiv ja.
Ich denke...
Du befindest dich im Bereich der Annahme, Vermutung, Mutmaßung. Dieses Land ist unermesslich groß und wird nie Platz in der Realität finden.
das sie wieder nur IHR Spiel spielt, und ICH hab da kein bock drauf.
Das interessiert nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
🙂 Danke für eure Antworten. Es sit bei mir Alles klar und deutlich angekommen...habe verstanden. :thumbup:
lg mariposa
Hallo,
so...., die Kleine war am WE bei uns. Alles soweit ok!!
Jetzt kahm im anschluß an das WE nur noch eine sms von der KM, dass er die Kleine an den Mittwochen nicht bekommt, da sie im Kindergarten eingewöhnungszeit hat und braucht.
Darauf hat er nicht reagiert. Vieleicht hat er die Kleine wieder irgendein WE. Mal sehen,wann?!?!?
Ansonsten ist nichts passiert.
Ich jedenfalls, bin gespannt - wie lang er innerhalb der Woche -die Kleine (aus sicht der Mutter, wegen eingewöhnung) nicht sehen darf,bzw. aus dem KG abholen darf?! Wo ist das Problem das PAPA die Kleine aus dem KG abholt?? Darf das nur Mama??
Tja...
lg mariposa
🙂 Hallo,
nun steht der Termin für die nächste Gerichtsverhandlung am Ende diesen Monats. (Das ging schnell !!)
Und da "Madame" diese Nachricht ja nun auch in Ihrem Postkasten hatte, bin ich gespannt, ob KV die Kleine dieses WE abholen darf oder nicht.
Jedoch hat sich (oh welch WUNDER :note: ) Das JA bei Ihm gemeldet, und um einen Termin in der nächsten Woche gebeten, da jetzt schon wieder eine neue Frau zuständig ist (mitlerweile die vierte binnen einem Jahr !!) und ein kennen lernen ja dazu gehört. Hier angemerkt, dass bei jedem Aruf vom KV beim JA (wie man weiß nieeee jemand erreichbar - und auf bitten, ein Rückruf--NIX) jetzt vor der Gerichtsverhandlung, ein Gespräch...... das hat aber gedauert...hm...!
Dieses findet dann am Montag statt.
Auf den Hinweis, die JA-Mitarbeiterin solle doch mal mit ihren vorgängern sprechen... wird sie dies wohl auch tun... (auch sehr fragwürdig,sollte sie von allein drauf kommen 😉 !?!?!!)
Naja, dieser Monat wird wieder spannend... :puzz:
lg mariposa
Hallo @ all,
am Montag war der KV bei der neuen Frau im JA und das Gespräch war wohl recht in Ordnung. Am DI hat die KM den Termin und danach kann die Frau vom JA den Bericht für das Gericht schreiben.
Ansonsten ist wieder etwas (für uns echt lustig!!) passiert. Der KV hat einen Brief von den Eltern der KM erhalten. Bevor er geöffnet werden konnte, rasste das Herz, - was kommt nun?? Vorwürfe, dass er die "arme" KM wieder vor Gericht "zerrt"!! Nun ja, dem war dann doch nicht so. Es war kein Brief, sondern eine Rechnung über fast 3.000 Euro, die er an die Familie bis Ende diesen Monats auf das angegebene Konto zahlen soll, denn diese Summe würde sich zusammensetzten aus Altlasten von Miete etc.
Hier anzumerken, dass in der Vergangenheit der Vater von der KM nie ein Vermieter war und desweiteren nachweisslich (Kontoauszüge etc.) der KV in dem Zeitraum als die Kindeseltern noch zusammenlebten alle Kosten zuzüglich die der KM übernommen hat, desweiteren sogar Zahnartzkosten u.s.w.
Was also so eine "bescheidene" Rechnung?? Angeblich hat der Vater von der KM dieses auch durch einen Anwalt prüfen lassen, ob dies rechtens sei und dem wäre so.
Das sieht aus der Sicht des KV aber anders aus. 🙂
Aufgrund dieses "kreativ sein" der Familie ... hat der KV nun einen Brief verfasst und dies mit einem Humor, der gerade recht ist, für solch ein Spekateltreiben.
Würde gern diesen Brief hier reinstellen, sind aber fünf seiten und das wär ja echt lang.... Aber er bringt alles auf den Punkt.
Eigendlich warten wir jetzt nur noch den Gerichtstermin ab, der kommende Woche ist.
Wenn das hinter uns liegt, wird hoffentlich Ruhe einkehren, wobei die Geldgeile Familie ... auch weiterhin Schikane betreiben wird, um den KV klein zu bekommen - ABER SO NICHT !! :rofl2:
Ganz lieben Gruß
mariposa
Moin,
Würde gern diesen Brief hier reinstellen, sind aber fünf seiten
Das ist nicht nur für das Forum zu lang. Der Brief als solches ist exakt fünf Seiten zu lang - er hätte erst gar nicht abgeschickt werden sollen.
Es ist immer wieder zu beobachten, dass Menschen die Trennung als Mit-Allen-Reinen-Tisch-Machen betrachten. Sie reden/schreiben sich alles von der Leber weg und damit um Kopf und Kragen. Egal wie klein der für die Gegenseite nutzbringende Teil in diesem Schreiben ist, sie werden es aufbauschen, gegen den Vater verwenden. Ich verstehe daher nicht, dass sich die Menschen derart rechtfertigend ins Unglück stürzen. Die anderen wollen es doch eh nicht lesen und werden es nicht verstehen (wollen).
Weniger bzw. nix ist hier ganz klar Mehr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
der Brief wurde noch nicht abgeschickt!! Verstehe recht gut was Du meinst, dennoch liegt es dem KV nah, wie man- finde ich nachvollziehen kann, seine Geschichte nicht immer in Ordnern vor sich her zu tragen und dennoch nicht gehört zu werden. Auch wenn es nicht verstanden wird, auch wenn es zum missbrauch gegen den Vater benützt werden könnte, was ich nicht glaube (denn es werden Worte der Eltern von der KM benutzt/zitiert), eine Antwort auch eher auf eine so missglückte und theoretische Rechnung sich erübrigt, allein dies verfasst zu haben (vom KV) hilft einem sicherlich zur bewältigung von Wut, Unfassbarkeit und vielem mehr. Wie gesagt ist der Brief nicht abgeschickt worden, dennoch wurde er geschrieben und was damit passiert ist die Sache von Ihm. Werde ihn jedoch auf deine Antwort zu diesem aufmerksam machen und dann kann er sich das ja immer noch überlegen.
lg mariposa
Gut, dann ist der Brief seiner Funktion des Frusteimers gerecht geworden und kann abgeheftet werden.
An RAtte schreibt man nur, dass die Forderung unbegründet ist und sein Schreiben somit als gegenstandslos angesehen wird.
Alles Andere liefert ihm nur Munition und zeigt ihm, dass sein Schreiben Wirkung zeigt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich würde bis zum Mahnbescheid gar nicht reagieren.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
An RAtte schreibt man nur, dass die Forderung unbegründet ist und sein Schreiben somit als gegenstandslos angesehen wird.
So wie ich es verstanden habe, kam der Brief mit der Forderung von den Eltern der KM, in ihrer Funktion als ehemalige Vermieter.
Aber die Antwort (1 satz) wenn überhaupt, ist die gleiche: "Liebe KM-Eltern, die Forderungen in eurem Brief vom...sind unbegründet. Schöne Grüße."
oder gar nicht antworten??? Schweigen kommt auch manchmal gut!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ist schon sinnig erstmal ein schreiben vom "angeblichen" Anwalt abzuwarten, denn der Brief kahm ja nur von den Großeltern und hat aus diesem Grund keinerlei Bedeutung. Auch sollte Ihnen bewusst sein, dass jeglicher Geldertranfer immer nachzuvolziehen ist seitens des KV. Und noch viel wichtiger, sie waren Niemals Vermieter - nur die Eltern der KM. Basta, also woher die dreistigkeit sich mit einer derartigen hohen Rechnung beim KV zu melden?? Ich denke das ist einfach deren Art kreativ zu werden vor der anstehenden Gerichtsverhandlung am DI.
lg
Dann würde ich glatt so tun, als hätte ich nie einen Brief bekommen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau so. Was für ein Brief? Es kam nie ein Brief an.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Guten morgen,
kurz zum "Brief", - er wurde nicht abgeschickt, hat aber einen guten beitrag geleistet zur bewältigung von Kopfwirrwarr 😉
Und nun ist es so weit, heute morgen der Zweite Gerichtstermin und bevor dies stattfindet, schießen einem noch diese und jene Gedanken durch den Kopf. Unteranderem die Frage;
Wenn bei der ersten Gerichtsverhandlung ein Vergleich geschlossen wurde - wird heute dann ein Urteil gesprochen? Wer entscheidet das? (Soll ja nicht immer nur für den Anwalt "super" ausgehen 🙂 )
Der Anwalt trifft sich zehn minuten vor Termin mit KV, hat zuvor kein Gespräch mehr stattgefunden und nun ist die Hoffnung, das alles wichtige auch angesprochen wird und nicht wieder (wie beim letzten mal) fakten ausser acht gelassen werden. Was denke ich ganz gut ist, es ist die selbe Richterin :note: Und die Frau Richterin hat ja bei der ersten Gerichtverhandlung ganz schön auf den Tisch gehauen - mal gucken was Sie der KM heute berichtet :abgelehnt:
Moin,
Ein Vergleich kommt nur zustande, wenn beide Prozessparteien zustimmen.
Das geschieht jedoch jedoch oftmals unbemerkt, unüberlegt oder auf Druck.
DAS DARF ABER NICHT PASSIEREN!
Vergleiche sind nur sinnvoll, wenn:
A: Sie eindeutig positiv sind. Die Fallstricke erkennt man aber oft nicht sofort.
B: Wenn die Grundlagen für den Vergleich und die Möglichkeiten zur Abänderung aufgenommen wurden. Es sei denn, er ist so vorteilhaft, dass er nie wieder geändert werden soll.
C: Wenn Maßnahmen zur Durchsetzung (Vollstreckbarkeit) enthalten sind.
Es müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein. Nicht nur ein oder zwei!
Da diese Bedingungen fast nie erfült sind, ist ein Vergleich, vor allem in Umgangs- und Sorgerechtsfragen fast immer abzulehnen.
Im Zweifelsfall auch wenn der eigene RA für den Vergleich ist.
In dem Falle eine Auszeit erbitten, um das draussen mit ihm zu diskutieren.
Merke: Vergleiche sind wie unseriöse Überrumpelungsgeschäfte an der Haustür von irgendwelchen Drückerkolonnen.
Nur ohne nachträgliche Rückgabemöglichkeit!
Viel Erfolg
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
