Guten tag
ich habe vom gericht einen brief erhalten wo der betreff (elterliche sorge)zu lesen ist
in den vorherigen briefen war der betreff immer (umgang)
meine frage ist ob es um das gemeinsame sorgerecht oder alleine sorgerecht geht???
zu meiner geschichte:
ich habe mich vor 2 jahre von meiner partnerin getrennt (nicht verheiratet)die, seit ich eine neue beziehung eingegangen bin vor ca.(6 monate)
mir die kinder nicht mehr zeigt.ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in guten zu einigen ist aber leider nicht möglich da sie mich zusehr hasst
und ich aus diesem grund den weg zum gericht gesucht hab.befor ich eine beziehung eingegangen bin konnter ich meine kinder normal sehen übernachtungen haben
auch stattgefunden der richter hatte umgangstermine festgelegt wo sie und unsere kinder nicht erschienen ist (krankmeldung)
in den vorherigen verhandlungen stand immer betreffend umgang mit... jetzt steht betreffend elterliche sorge???ich hoffe ihr könnt meine oben beschriebene frage beantworten vielen dank.
ps:ich entschuldige mich für die schreibfehler 🙂
Hi,
kannst Du uns verraten, was in dem Brief steht? Dann können wir Dir vielleicht auch weiterhelfen. Alles andere wäre Hellseherei.
Gruss von der Insel
gerne 🙂
Sehr geehrter herr...???
in der Kindschaftssache
betreffend die elterliche sorge für
KV
KM
hat der Richter am amtsgericht am 16.11.2015 folgende vergügung getroffen:
Termin zu erörterung wird bestimmt auf (datum des gerichtstermins)
Das steht im brief und vielen dank für die schnelle antwort ich hoffe auf eure hild 😀
Anm. Mod.
Namen entfernt.
hilfe 🙂
Hallo,
habt ihr gemeinsames Sorgerecht oder hast du einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt?
Wer steht dort als Kläger bzw. Beklagter?
Sophie
Mahlzeit.
Kläger oder Beklagter steht da sicher nicht, sondern Antragsteller oder Antragsgegner.
Hast Du in den letzten Wochen einen neuen Umgangsantrag gestellt? Wenn nein, könnte es durchaus sein, dass Deine Ex versucht, Dir das Sorgerecht streitig zu machen.
Aber so einfach geht das nicht. Zumindest bekommst Du Gelegenheit zur Stellungnahme.
VG
BP
danke für die schnellen antworten
Zitat einfügen
den umgansaantrag habe ich gestellt und bei dem letzten gerichtstermin war der richter nicht gut auf meiner ex zu sprechen da sie mehrmals den richter angelogen hat
und für die kids keinen kindergartenplatz hat umgang wurde mir zu gesprochen antrag auf gemeinsames sorge recht hatte ich gestellt
meine frage war gewesen ob es um das gemeinsame sorgerecht geht oder alleinige weil (wie oben beschrieben)war der richter nicht gut auf ihr zu sprechen
achja wollte nochmal fragen ob es eine möglichkeit gibt das aufenthaltsbestimmungs recht zu bekommen da sie bullumie krank ist und die kinder bei ihren eltern abschiebt und 5 mal im jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren das ich die kinder nicht sehe und umgang mit hab vielen dank hoffe ihr könnt mir helfen cry_smile cry_smile cry_smile
Guten tag
ich habe vom gericht einen brief erhalten wo der betreff (elterliche sorge)zu lesen ist
in den vorherigen briefen war der betreff immer (umgang)
meine frage ist ob es um das gemeinsame sorgerecht oder alleine sorgerecht geht???
zu meiner geschichte:
ich habe mich vor 2 jahre von meiner partnerin getrennt (nicht verheiratet)die, seit ich eine neue beziehung eingegangen bin vor ca.(6 monate)
mir die kinder nicht mehr zeigt.ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in guten zu einigen ist aber leider nicht möglich da sie mich zusehr hasst
und ich aus diesem grund den weg zum gericht gesucht hab.befor ich eine beziehung eingegangen bin konnter ich meine kinder normal sehen übernachtungen haben
auch stattgefunden der richter hatte umgangstermine festgelegt wo sie und unsere kinder nicht erschienen ist (krankmeldung)
in den vorherigen verhandlungen stand immer betreffend umgang mit... jetzt steht betreffend elterliche sorge???ich hoffe ihr könnt meine oben beschriebene frage beantworten vielen dank.
ps:ich entschuldige mich für die schreibfehler
den umgansaantrag habe ich gestellt und bei dem letzten gerichtstermin war der richter nicht gut auf meiner ex zu sprechen da sie mehrmals den richter angelogen hat
und für die kids keinen kindergartenplatz hat umgang wurde mir zu gesprochen antrag auf gemeinsames sorge recht hatte ich gestellt
meine frage war gewesen ob es um das gemeinsame sorgerecht geht oder alleinige weil (wie oben beschrieben)war der richter nicht gut auf ihr zu sprechen
achja wollte nochmal fragen ob es eine möglichkeit gibt das aufenthaltsbestimmungs recht zu bekommen da sie bullumie krank ist und die kinder bei ihren eltern abschiebt und 5 mal im jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren das ich die kinder nicht sehe und umgang mit hab vielen dank hoffe ihr könnt mir helfen
Anm. Mod
Dir ist anscheinend nicht klar, dass Du bis auf den letzten Absatz das gleiche schreibst wie eingangs in dem Thread, wohin ich es jetzt verschoben habe. Ich verstehe Deine Beweggründe nicht, einen neuen Thread im gleichen Unterforum mit fast dem gleichen Anliegen erneut zu thematisieren. Möchtest Du Umgang und Sorgerecht ab jetzt getrennt diskutieren?
Gruss oldie
Also,
du hast irgendwann ein Verfahren wegen Umgang eingeleitet. Das läuft noch oder ist abgeschlossen. Hat ein Aktenzeichen und gut ist.
Zu einem späteren Zeitpunkt hast du noch ein Verfahren eingeleitet, da du das GSR haben möchtest und die KM damit nicht einverstanden ist und das ASR behalten will. Dieses Verfahren hat ein anderes Aktenzeichen.
Nun wurde dafür ein Termin bestimmt. In diesem wird es einzig und allein darum gehen, ob dir das GSR zugesprochen wird oder ob es Gründe gibt das ASR weiterhin bei der KM zu belassen.
Es geht mit Sicherheit nicht darum, dass du das ASR bekommen könntest, denn das hast du gar nicht beantragt.
Das ABR könntest du zwar im Termin oder vorher noch als Antrag nachschieben. Ich würde es lassen. Du wirst kaum eine Chance haben, das Kind auf Dauer zu dir zu holen. Bisher hat es bei der KM gelebt, du hattest über weite Teile kaum Umgang (auch wenn du dafür nichts kannst), es scheint nichts darauf hinzudeuten ,dass das Kind bei der Mutter akut gefährdert ist. Es kann durchaus auch sein, dass der Richter darauf drängt dir das GSR zuzusprechen mit der Einschränkung, dass sie das ABR erhält, da das Kind bei ihr lebt. Dies könntest du mit einer Erkärung umgehen ,dass du mit dem Wohnsitz des Kindes bei der Mutter einverstanden bist
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Na wenn Du einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt hast, dann geht es auch nur darum und nicht um das alleinige Sorgerecht. Von sich aus wird das Gericht nicht aktiv, es sei denn, das Jugendamt sähe eine massive Gefährdung bei der Mutter. Aber dann wärst du ohne GSR kein Verfahrensbeteiligter.
Hast Du Dich hier im Forum über das Verfahren bei Anträgen auf das GSR vertraut gemacht?
Das alleine Sorgerecht bekommst Du wegen Bullimie vermutlich nicht.
Hast Du einen Anwalt? Wenn nein, solltest Du Dir einen Fachanwalt für FamRecht suchen.
Von sich aus wird das Gericht nicht aktiv, es sei denn, das Jugendamt sähe eine massive Gefährdung bei der Mutter. Aber dann wärst du ohne GSR kein Verfahrensbeteiligter.
Moin,
aber auch dann dürftest Du Post vom Gericht bekommen. Denn es gilt § 160 Abs. 1 FamFG "(...) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Eltern persönlich anzuhören."
Viele Grüße,
MalteW
Hallo,
Solltest du kein gemeinsames Sorgerecht haben, dies aber in einem vorherigen Gerichtstermin beantragt haben, dann wird sich der Gerichtstermin eventuell auf deinen Antrag beziehen. Oder einen Antrag den deine Ex Frau gestellt hat.
Umgang muss/darf/kann man auch ohne Sorgerecht haben, ist also eine separate Sache. Der Ausdruck "Gemeinsame Sorge" bezieht sich auf gemeinsames Sorgerecht beider Eltern.
Das gemeinsame Sorgerecht steht dem unverheirateten Vater zu, muss aber, sollte sich die Mutter weigern es freiwillig rauszurücken, noch immer eingeklagt werden. Falls du dies beantragt hast, solltest du das wissen und dies aus dem Aktenzeichen des Schreiben, welches du bekommen hast, ersichtlich sein.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein Teil der elternlichen Sorge und kann einem Elternteil zugesprochen werden, ohne dass das andere betroffene Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Es bedeutet nur, dass der, der das alleinige ABR hat, allein über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann, zwecks Wohnortbestimmung.
Es betrifft nicht den Umgang des nicht betreuenden Elternteils und keinen anderen Aspekt des Sorgerechtes, z.b. in Gesundheitsfragen usw.
Kannst du deinen Anwalt fragen oder vertrittst du dich selbst?
Lieben Gruss,
G.