Hallo,
nun bin ich auch hier gelandet und erhoffe von euch vielleicht etwas Hilfe
eine kurze Frage an alle - mit kurzer Info vorab:
1. bin geschieden, 2 Kinder - meine Frau ist seit Jahren wieder verheiratet
2. hab seit kurzen endlich auch wieder eine Lebensgefährtin gefunden
3. seit dem hat der ganze Stress begonnen - meine Frau teilt mir nichts mehr mit über die Kinder , redet schlecht über mich, beeinflusst die kinder nicht mehr hierherzukommen (Grund euer Vater interessiert sich nicht mehr für euch - hat jetzt eine neue Frau mit neuen Kindern)
4. zahle regelmäßig Unterhalt
5. Zeugniskopien u. schulische Auskünfte bekomme ich garnicht mehr
6. nun habe ich auf Umwegen erfahren, das mein Sohn eine größere Operation hat, hier fand schon vor zwei Wochen ein Voreingriff statt, von dem ich erst im Nachhinein erfahren habe über das Kind, was gemacht wurde und warum konnte er mir nicht sagen.
muß sie mich da nicht informieren, bei gemeinsamen Sorgerecht???
Nachdem leider persönlich oder telefonisch garnichts mehr geht und ich einfach abgewimmelt werde, habe ich es schriftlich versucht. Gestern kam ein Anwaltsbrief. Die Kindesmutter könnte zu dem Eingriff von vor zwei Wochen nichts sagen, da die Akte in der Klinik liegt. Soll mir dort selber Auskunft holen.
Zu allem Überfluss ha ich dann am gelichen Tag noch eine SMS der KM bekommen - Zahnarztkosten von ca. 2000,-- € stehen an - bitte Überweisung (kurz und schmerzlos und vorallem erfolgt nur noch Kontakt wenn es um Bezahlen geht.
Ich zahle gerne für meine Kinder und möchte das es ihnen gut geht, aber ich möchte auch wissen wie es ihnen geht.
Gut bei der Schule kann ich mich selber melden, aber wie ist es mit den medizinischen Belangen, kenne weder den Kinderarzt noch die Krankenkasse, da alles komplett gewechselt wurde.
Wie könnte ich an die angaben kommen???
Wer von euch hat eine Idee - hab auch ein bißchen angst das derEingriff ohne meine Zustimmung und Kenntnis erfolgt!!!!
Danke
Gruß Caruma
Hallo Caruma,
dein Fall ließt sich so, als hättest du zu schnell zu klein beigegeben.
Seitdem wirst du von deiner Ex irgendwo unter dem Teppich lokalisiert und darfst, auf Anforderung, Geldscheine raus schieben.
Es wird Zeit da wieder raus zu kommen, sich hin zu stellen und ihr ihre Grenzen zu zeigen.
1. Wie alt sind die Kinder?
2. Warum hast du keinen Umgang? Und wie lange schon nicht?
3. Was hast du bisher getan, um Kontakt und Umgang aufrecht zu halten?
4. Hast du die Zeugniskopien etc. schon mal ernsthaft angefordert?
Was sollst du tun?
1. Deiner Ex schreiben, dass du keinerlei Zahnbehandlung bestellt, oder auch nur, im Rahmen deines Sorgerechts zugestimmt hast. Es gibt daher keinen Grund irgendwas zu bezahlen. Andererseits erwartest du umgehend und vor der Behandlung Aufklärung über Art, Umfang und Notwendigkeit der Behandlung, da es sich ja offensichtlich nicht um einen Notfall handelt.
2. Etwas Ähnliches schreibst du zu der Operation. Du erwartest umfassend informiert zu werden, anderenfalls stimmst du einer Operation ausdrücklich nicht zu und behältst dir rechtliche Schritte vor.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Caruma,
ein Ergänzung zu beppo:
2. Etwas Ähnliches schreibst du zu der Operation. Du erwartest umfassend informiert zu werden, anderenfalls stimmst du einer Operation ausdrücklich nicht zu und behältst dir rechtliche Schritte vor.
dasselbe teilst Du der (Dir ja offensichtlich bekannten) Klinik mit: Eine OP ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten wäre schlicht eine Körperverletzung; das wissen die dort und sind in solchen Fragen übervorsichtig. Möglicherweise hat Deine Ex sich dort bei der entsprechenden Frage als alleinsorgeberechtigt dargestellt, weil sie das so "empfindet". Nach Deiner Richtigstellung wird die Klink sich allerdings hüten, die Behandlung ohne Deine Zustimmung fortzusetzen und der Ex das auch so mitteilen. Und nein: Es ist nicht Aufgabe einer Klinik, sich mit zwei zerstrittenen Eltern auseinanderzusetzen oder zwischen diesen zu vermitteln; da muss Deine Ex schon von sich aus initiativ werden.
Manche Dinge müssen solche Damen nicht nur von Schwarz-, sondern auch von Weisskitteln gesagt bekommen.
Desweiteren ist es Dir unbenommen, einen Anwalt mit einem Schreiben zu beauftragen, das Deine Ex an ihre Pflichten im Rahmen des GSR erinnert. Möglicherweise muss er sogar mal damit winken, die Gesundheitsfürsorge in Frage zu stellen. Allerdings musst Du dafür - wie beppo ebenfalls schon schrieb - selbst aus dem Quark kommen und die Ereignisse nicht nur bedauern, sondern aktiv und positiv verändern wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Beppo,
danke für die schnelle Antwort - kurz zu deinen Fragen:
1. Wie alt sind die Kinder?
16 und 14 Jahre
2. Warum hast du keinen Umgang? Und wie lange schon nicht?
Antwort:
Seit ca. 1/2 Jahr vorher lief alles glatt, auch als ich mit meiner Lebensgefährtin Anfang 2008 zusammengezogen bin kamen die Kinder regelmäßig zu uns und haben sich auch mit den Kids meiner LG gut verstanden. Dann kam plötzlich der Bruch, muß dazu sagen hatte für 3 Monate Stress in der Firma, habe 3 Monate nur spärlich Geld bekommen und konnte so den Unterhalt nicht ganz pünktlich zahlen, zum Glück rengte es sich wieder ein und die Fa. ging nicht in die Insolvenz und konnte durch einen Großauftrag saniert werden. Unterhaltszahlung hab ich gleich nachüberwiesen sowie das Geld da war, wie gesagt waren knapp 3 monate läuft jetzt wieder alles normal!! In der Zeit wurde den Kindern erzählt, ich zahle mit Absicht nicht, ihr kriegt kein Taschengeld weil euer Vater nicht zahlt, da seht ihr was er für euch übrig hat (hat sie selbst zugegeben)
3. Was hast du bisher getan, um Kontakt und Umgang aufrecht zu halten?
Antwort:
Hab weiter regelmäßig angerufen und gefragt wann sie kommen wollen. Meine LG hat ihnen mehrfach gesagt, das sie jederzeit willkommen sind. Hab mich mit ihnen getroffen um ihnen alles zu erklären.
Leider kommt von ihrer Seite garnichts, sie fragen nicht mal was da los ist, manchmal habe ich den Eindruck es interessiert sie überhaupt nicht mehr!! Und zwingen kann ich sie ja auch nicht zu kommen!!!
4. Hast du die Zeugniskopien etc. schon mal ernsthaft angefordert?
Antwort: Ja - mehrfach über das Jugendamt, kam nur als Antwort wurde der Kindesmutter weitergeleitet. oder der Kommentar das Kind besucht die....Klasse der ....Schule. Toll das weiß cih selber!!!! Gut hier werde ich definitiv nächste Woche selbst die Schule anrufen und um einen Termin beim Lehrer bitten.
Sorgen macht mir das Ganze mit der Operation und den eingriffen und wie ich mich hier verhalten soll?????
Gruß
Caruma
Hallo Caruma,
Bei dem Alter der Kinder wird es tatsächlich schwieriger, den Umgang auch gegen ihren, vermeintlichen, Willen durchzusetzen.
Umso wichtiger auch vor Gericht, im Rahmen einer Umgangsklage klar zu machen, dass Madame den Umgang nicht nur, vordergründig, zuzulassen hat, sondern aktiv zu fördern und zu fordern hat.
So wie sie auch fordern und durchsetzen muss, dass die Kinder in die Schule gehen.
Bei der Schule anzufragen ist nicht verkehrt, nur müssen die nicht antworten. Deren Pflicht ist erfüllt, sobald ein Elternteil informiert ist. Danach können sie den Anderen an den Einen verweisen. Ist Super. Weiß ich. Ist aber so.
Beim Arzt ist es tatsächlich anders. Der darf nicht operieren, wenn nicht beide Unterschriften vorliegen.
Wenn Ma dann beteuert, dass wäre alles kein Problem, sie würde das mit Vattern regeln, legen die schon mal los, nur wenn du hinschreibst, dass du nicht einverstanden bist, und sie schneiden trotzdem los, kommen sie, gerade wenn was schief geht, in Teufels Küche. Da sind die dann schon vorsichtig.
Wenn es länger funktioniert hat, könnte es sich ja auch um ein Zwischentief handeln. Dennoch solltest du deutlich machen, dass es Grenzen gibt.
Mache ihr klar, dass es dir Ernst ist, dass sie dich vor den Kindern nicht schlecht machen darf und dass du nicht zögern wirst vor Gericht zu gehen, wenn das nicht schlagartig anders wird.
Wie weit wohnen sie denn weg?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hallo Beppo,
sie wohnen ungefähr 40km einfach von mir, also nicht weit weg und bisher war das auch garkein Problem.
Mir ist auch klar, das ab einem gewissen Alter die Freunde der Kids im vordergrund stehen und Eltern (auch in intakten Familien) in den Hintergrund rücken.
Nur sie granicht mehr zu sehen fällt mir echt schwer und momentan ist nichts zu machen, wahrscheinlich werden sie täglich geimpft wie schlecht ich bin. Trotzdem frag ich immer wieder nach, auch wenn ich jedesmal down bin, abgewürgt zu werden. Selbst an seinem Geburtstag hat mich mein Sohn am Telefon weggedrückt. Ist schon bitter - als ich noch alleine war und jederzeit abrufbereit und immer schön die Geldbörse gezückt habe war alles zu mindest einigermaßen o.k.. Nun da ich mir ein neues Leben aufbaue bricht alles kaputt. Dabei leben meine EX und die Kids schon seit mehr als 5 Jahren in einer neuen Familie.
Manchmael echt schwierig, man will alles richtig machen und macht doch alles verkehrt.
Gruß
Caruma
Ja, das kann ich schon verstehen, dass das bitter ist.
Es ist ja schon ein Stück weit normal, dass das Flügge werden einher geht, mit einer gewissen Distanzierung, nur ist das natürlich für einen Umgangspapa noch schwerer zu ertragen.
Und man will ja die Situation nicht noch dadurch verkrampfen, in dem man die Kinder zwingt einen zu besuchen.
In so einem Fall wäre es natürlich wünschenswert, dass Madame einsieht, dass sie das nicht verstärken darf.
Aber wie man sie da hin bekommt?
Ein Stück weit geht es bei mir auch schon in die Richtung, nur noch nicht so extrem.
Tendenziell würde ich in so einem Fall immer zu einer Doppelstrategie raten:
Bereitschaft und Interesse an einem klärenden Gespräch zeigen, aber gleichzeitig deutlich machen, dass du notfalls auch zum Gericht gehen würdest, wenn sie nicht aufhört dich zu beschädigen.
Den Kindern kannst du nur signalisieren, dass du immer ihr Vater und offen für sie bist.
Ich wäre aber auch froh, wenn einer er noch ne bessere Idee hätte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Beppo, da hast du wohl recht, das habe ich den kindern auch schon gesagt, egal was ist und wie das Ganze weitergeht, das ich immer für sie da bin und sie immer mit allen Belangen und Problemen zu mir kommen können!!!
Damit das sie sich derart beieinflussen lassen muss ich wohl leben, große Schwierigkeiten hab ich damit, das mir versucht wird von der KM alles vorzuenthalten und ich finde es eine Schweinerei, das bei ihr die Streitlust über das wohl der Kinder und deren Gesundheit steht.
Nur das Geld zählt und alles andere hat mich nichts anzugehen ----- 😡
Wenn ich nur wüßte wohin mit meiner Wut........................
Gruß
Caruma
Moin caruma,
ich habe so etwas ähnliches ebenfalls durch - Tenor "Euer Vater hat jetzt eine neue Frau und kein wirkliches Interesse mehr an Euch. Sieht man ja daran, dass er nicht fortlaufend jeden Geldschein an uns herüberreicht, von dem mein Anwalt und ich gerne beschliessen würden, dass er ihn gar nicht braucht..."
Ich habe daraufhin ein Umgangsverfahren angeleiert. Nicht, um die Kids - damals 16 und 13 - zum Umgang zu zwingen, sondern um quasi "amtlich" die offene Tür zu signalisieren, von der meine Ex fortlaufend behauptete, es gäbe sie gar nicht. Ich habe auch im Gerichtssal deutlich gemacht, dass ich die persönliche Freizeitplanung der beiden Teenies respektieren und nichts von Zwangsbesuchen halten würde; sie sollten ihre (!) Umgangswünsche einfach zeitnah per Mail, Chat oder Telefon äussern; dann würden sich schon Regelungen finden lassen. Hat im grossen und ganzen funktioniert; zwar nicht am nächsten Tag, aber eben unter neuen Prämissen. Und selbstverständlich haben meine damalige LG und heutige Ehefrau bei den Besuchen es komplett unterlassen, die Vorgänge im Haus der Ex zu thematisieren. Nicht zuletzt, um der Tatsache, dass wir dort offensichtlich Dauerthema waren, etwas Spürbares entgegenzusetzen: Der Haushalt der Ex, ihr Leben, ihre Ausgaben, die Trennung etc. waren und sind bei uns KEIN Thema; bei uns geht es einfach nur lustig und positiv zu. Damit konnten die beiden Halbwüchsigen durchaus Soll-Ist-Vergleiche anstellen, die sicher nicht entfernt dem entsprachen, was ihnen monatelang erzählt worden war.
Wichtig auch: Keine Du-Botschaften; schon gar keine, die eine sofortige Reaktion erfordern. Also nicht die Kids löchern mit "Wann kommst Du wieder?"; ein schlichtes "Wir freuen uns immer, wenn Ihr kommt; sagt einfach kurz vorher Bescheid" ist ungleich besser, weil es niemanden unter Druck setzt. Schliesslich sollen die Kids ja nicht kommen, weil sie müssen, sondern weil sie es wollen.
Grüssles
Martin
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Hallo caruma
Welcher Sohn soll operiert werden, der 14j oder der 16j ? Grundsätzlich kommt es natürlich auf die Art der Operation an. Ab 14 ist es maßgeblich, wie weit das Kind in seiner Entwicklung ist um sogar selber entscheiden zu können, ob eine Operation durchgeführt wird oder nicht. Das ist ein sehr komplexes Gebiet. Ich zitiere mal aus dem deutschen Ärzteblatt, vielleicht wird dir dadurch die Situation etwas deutlicher:
Auch bei Minderjährigkeit entfällt nicht die Dispositionsbefugnis über höchstpersönliche Rechtsgüter, das heißt, selbstbestimmt über Eingriffe in seinen Körper entscheiden zu können. Die Bewertung der Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Disposition über die körperliche Unversehrtheit ist auf die natürliche Einsichts- sowie Urteilsfähigkeit und nicht auf die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen abzustellen. Bei einem Alter unter 14 Jahren sollte in der Regel die Einwilligung der Personensorgeberechtigten, üblicherweise der Eltern, eingeholt werden.
Minderjährige zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können rechtswirksam einwilligen, wenn von Seiten des Arztes unter Berücksichtigung der Art und Schwere des konkreten Eingriffs von der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden kann.
Bei Zweifeln über die erforderliche natürliche Einsichts-, Urteils- und Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen oder besonderen Risiken für den Minderjährigen kann es ärztlich geboten sein, die Eltern aufzuklären und deren Einwilligung einzuholen.
Es ist vom Grundsatz auszugehen, dass nur beide Elternteile zusammen eine Einwilligung zum ärztlichen Eingriff bei ihrem Kind erteilen können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich beide Elternteile an Gesprächen mit dem Arzt beteiligt haben. Kommt es dann zur Erforderlichkeit einer Entscheidung, darf sich der Arzt nicht darauf verlassen, dass nur ein Elternteil zur Entscheidung befugt ist.
Ausnahmen gelten hier nur, wenn es sich nicht um einen Eingriff von erhöhtem Schwierigkeitsgrad handelt.
[url= http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src ="heft&id=54690"] << Hier der Link zum kompletten Artikel >>[/url]
LG Jemmy
ps.: In diesem Alter ist es jedenfalls keine Körperverletzung mehr wenn Sohni eingewilligt hat.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin Jemmy,
Du schreibst:
Minderjährige zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können rechtswirksam einwilligen, wenn von Seiten des Arztes unter Berücksichtigung der Art und Schwere des konkreten Eingriffs von der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden kann.
Der Opener hatte jedoch schon eingangs geschrieben:
6. nun habe ich auf Umwegen erfahren, das mein Sohn eine größere Operation hat, hier fand schon vor zwei Wochen ein Voreingriff statt, von dem ich erst im Nachhinein erfahren habe über das Kind, was gemacht wurde und warum konnte er mir nicht sagen.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine eigenständige Einwilligung - unabhängig vom Alter des Sohnes - kaum denkbar, da ihm erkennbar der medizinische Ein- und Überblick fehlt.
Grüssles
Martin
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Hallo
Unter diesen Voraussetzungen ist eine eigenständige Einwilligung - unabhängig vom Alter des Sohnes - kaum denkbar, da ihm erkennbar der medizinische Ein- und Überblick fehlt.
Woher willst du das wissen? Es geht hier nicht mehr um Kleinkinder, erst recht nicht, wenn der 16jährige der Betroffene ist.
Nur weil ein Voreingriff stattgefunden hat ( wobei offenbar festgestellt wurde, das sie noch mal ran müssen ) heist das nicht automatisch, das es sich um einen großen oder schwierigen oder auch risikobehafteten Eingriff handelt. Andernfalls würde sich kein Arzt darauf verlassen, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist, oder sich auf eine mündliche Zusage verlassen, dass das ASR besteht.
LG Jemmy ( der der Meinung ist, bei dem Alter der Jungs, sollte man sich nicht über die KM aufregen, sondern direkt mit den Jungs reden )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Hi Jemmy,
aber wenn doch der Junge nicht in der Lage ist dem vater zu sagen was für ein Eingriff vorgenommen werden soll. Der Junge solltze doch wenigstens wissen, ob er an den Mandeln, dem großen Zeh oder dem Schniedel operiert werden soll. Kann er noch nihtmal das beantworten, kann ich mir nicht vorstellen d,as er in der lage ist in irgendwas einzuwilligen, da er darüber wohl auch nichtrichtig aufgeklärt wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Ja, hab ich auch erst so verstanden und auch etwas dementsprechendes geschrieben, aber wieder gelöscht. Sieh dir den Satz mal an:
6. nun habe ich auf Umwegen erfahren, das mein Sohn eine größere Operation hat, hier fand schon vor zwei Wochen ein Voreingriff statt, von dem ich erst im Nachhinein erfahren habe über das Kind, was gemacht wurde und warum konnte er mir nicht sagen.
Nach mehrmaligen lesen, habe ich es jetzt so verstanden, das er nichteinmal weis, welches Kind betroffen ist. Also er hat von "jemandem" über Umwege erfahren, das ein Kind operiert werden soll, aber er hat es nicht von einem Kind erfahren.
Aber selbst wenn du Recht hast, wäre es doch absolut unglaubwürdig. Ein 14jähriger ( 16 erst recht ) weis sicherlich ganz genau, warum an ihm rumoperiert wird. Somit könnte man unterstellen, das er mit dem KV da einfach nicht drüber reden will.
Ein 14jähriger muss aufgeklärt werden über die OP und die Risiken und er muss der OP zustimmen.
LG Jemmy (der mal abwartet, bis caruma Licht ins Dunkel bringt und die Sache aufklärt )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Everybody wants to rule the World
*grübel*
ja jemmy, so kann man das auch lesen...also nwarten wir mal ab
lg tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
unabhängig von allen Wenn's und Aber's heisst es im zitierten Artikel aber auch zu Recht:
Die Rechtsprechung zum Heileingriff, der ärztlichen Aufklärung und der Patienteneinwilligung ist äußerst komplex (1–25).
Krankenhäuser behandeln Patienten; sie erörtern keine juristischen Sachfragen auf höchstrichterlicher Ebene, sondern sichern sich ab. Eine Kann-Bestimmung lässt sich bei einem minderjährigen Kind daher sehr leicht aushebeln, indem man bei einer planbaren OP die Zustimmung wegen nicht erfolgter Aufklärung vorerst einfach verweigert. Kein (!) Arzt wird daraufhin sagen "Naja, wenn das Kind selbst einverstanden ist, können wir uns die Zustimmung des mitsorgeberechtigten Vaters ja auch schenken".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ich würde in der Klinik anrufen und um einen kurzfristigen Termin mit dem behandelnden Arzt bitten. Schalten die auf stur, würde ich zum überweisenden Arzt gehen. Immer mit dem Hinweis aufs GSR.
Bis Anwälte das jetzt geklärt haben, gehen Wochen ins Land. Da der Opener nicht weiss um welche OP es sich handelt, sollte auch mehr an die Gesundheit des Kindes gedacht werden.
Der Kinderarzt oder Hausarzt wird doch bekannt sein, ansonsten wird das Kind in dem Alter schon den Namen des Arztes wissen.
Ich würde schnell und persönlich erst einmal handeln. Vielleicht lässt sich das alles so schneller klären und dem Kind kann geholfen werden. Man kann ja gleichzeitig einen RA dazu befragen oder bitten einen entsprechenden Brief zu schreiben.
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo
Ja, Martin. Deswegen schrieb ich auch eingangs:
Das ist ein sehr komplexes Gebiet.
Nun, warten wir mal ab.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo Beppo, Brille007, Jemmy und alle anderen die geantwortet haben,
sorry hat Probleme mit dem PC, daher jetzt erst Statement dazu.
Erstmal schönen Dank für die vielen Infos, um kurz Licht ins Dunkel zu bringen bezgl. der O.P.
Folgendes:
es handelt sich um den 14J. alten Sohn, es ist nicht so das er garnicht weiß um was es geht. Eher würde ich sagen zum Einen ist er nicht ganz aufgeklärt über Details und Einzelheiten, zum anderen hab ich das Gefühl er traut sich nicht so recht, hält sich aus Angst vor anstehenden Ärger mit der Mutter zurück, hatte ja eingangs schon erwähnt, das der Kontakt auf ein Minimum geschrumpft ist.
Also der Reihe nach:
1.Bei der Geburt wurde ein kleines Loch im Herz festgestellt, das auch zu Hälfte im Kleinkindalter geschlossen wurde. Die restliche Schließung sollte im Jugendalter erfolgen, die Gründe einzeln aufzuzählen wäre zu umfangreich.
2. Der Eingriff vor zwei Wochen war eine Voruntersuchung bzw. Herzkath.-Untersuchung, gleichzeitung sollte noch etwas verödet werden -lt. Sohn.
Diese Sache habe ich aber erst erfahren, wie alles schon gelaufen war. Angeforderte Unterlagen habe ich nicht bekommen, Anruf bei der KM kam nur - frag den Jungen - kein Kommentar
3. Da eh momentan ständig Schriftverkehr über den Anwalt läuft, weil Madame ständig mit neuen haarsträubenden Forderungen kommt, hab ich Unterlagen über Anwalt angefordert, wie obenn schon erwähnt, ihre anwältin schrieb Mandantin kann keine Auskunft geben, erkundigen sie sich selbst in der Uniklinik, schließlich haben sie ja das gemeinsame Sorgerecht.
4. Gesagt getan - Uniklinik war sehr kooperativ, schickt uns nun endlich Unterlagen zu von dem Eingriff der bereits erfolgte. Hat aber leider keine Informationen das ein neuer Eingriff bevorsteht. Also vielleicht wird es ja woanders gemacht.
5. Nach Aussage des Kindes soll das Loch jetzt komplett geschlossen werde, aber es soll noch etwas gemacht werden, was er nicht verstanden hat. Hier konnte er mir nichts zu sagen. Der eigentlich anstehende Termin wurde erstmal wieder verschoben.
6. Von der KM bislang kein Hinweis, der behandelnde Hausarzt hat eine Einweisung ausgeschrieben, weis aber nicht welche Klinik gewählt wurde. Also fehlt mir nachwievor die Klinik und der Termin...............bin aber weiter auf der Suche ...........................und sauwütend, das ich nicht unterrichtet werde.
Da überall nur so getan wird, als wenn alleiniges Sorgerecht besteht.
Kann man denn gegen solch ein Verhalten vorgehen???????????????
Gruß
Caruma
