Hallo,
ich weiss gar nicht so recht, was ich hier schreiben- und erfahren möchte.
Aber da dieser Bereich "Deine Geschichte" heisst, erzähl ich einfach mal.
Meine Frau und ich waren 3,5 Jahre zusammen, 2 Jahre verheiratet und sie hat sich vor einer Woche von mir getrennt. Gründe sind irrelevant und so oder so nicht verständlich. Aber ok, auch kurz dazu. Ich bin selbstständiger Unternehmer und arbeite von zu Hause aus. In den letzten Monaten habe ich schon recht viel gearbeitet und nicht mitbekommen, dass meine Frau (nicht meine Tochter) dafür kaum noch Aufmerksamkeit von mir erhält. Leider sprach sie dies nie an, sondern hat sich nebenher jemand anderen gesucht, mit dem sie nun auch (von ihr bestätigt) zusammen ist. (Wir reden von ca. 4 Wochen....)
Meine Frau ist noch junge (bald) 22 Jahre und ist mit vielen Situationen überfordert, nach der Trennung und ihrem Verhalten (ich hatte meine Tochter bis vor zwei Tagen, meine Frau hat auf Anrufe nicht reagiert und auch Termine zum gemeinsamen Treffen kurzfristig abgesagt, da sie zu ihrem "Neuen" wollte) habe ich (für meine Tochter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. (Der Grund hierfür liegt in den eben genannten Punkten, dem Fakt, dass meine Frau sich auf keine Diskussionen bezgl. unserer Tochter einlässt und einigen Details, was die Überforderung angeht, die ich hier lieber auslassen möchte.) Hier wäre meine erste Frage: Wie sehen da meine Chancen aus? Ich kann meine Arbeitszeit selbst einteilen, bleibe in der gewohnten Umgebung, im zu Hause meiner Tochter wohnnen und habe gute Aussichten auf einen Kindergartenplatz, wo sie schon vorher in einige Vorstufen gegangen ist.
Ich möchte meiner Frau, ausdrücklich, nicht unsere Tochter wegnehmen, sondern ihr die Zeit und Luft geben, ihr Leben erstmal ordentlich zu strukturieren und vor allem unserer Tochter weiterhin ein warmes zu Hause zu bieten.
Was mit dem zweiten Kind (5 Woche Schwanger) ist, kann ich nicht sagen. Scheinbar kennt sie den anderen schon über 2 Monate, auch da mache ich mir meine Gedanken, allerdings lässt die Aussage meiner Frau "Ich wollte damit versuchen was zu retten" (traurig) darauf schließen, dass es tatsächlich von mir ist.
Ich freue mich auf einige Beiträge/Antworten, vielleicht auch von Leuten, die gerade ähnliches erlebt haben, oder erleben.
Noch eine Frage zum Abschluss:
Warum ist es heute nicht mehr möglich mehr in einer Ehe und einer Familie zu sehen als das es (sorry in meinem Umfeld ist es lang schon so) die meisten Frauen tun?
Viele Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
ich weiss gar nicht so recht, was ich hier schreiben- und erfahren möchte.
Erst mal, herzlich willkommen hier.
Dass du im Moment ziemlich durcheinander bist, kann ich gut verstehen. Würde mir in deiner Situation genau so gehen. Ein paar unsortierte Gedanken zu deiner Geschichte habe ich aber auch:
habe ich (für meine Tochter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
Das war möglicherweise ein taktischer Fehler. Wenn die ABR-Frage auf dem Tisch liegt, muss sie auch entschieden werden. Da du ein Mann bist, wird man dir den ABR-Antrag wohl so auslegen, dass du ein Querulant bist, der unbedingt die Beziehung zwischen Mutter und Kind torpedieren will. Kann also gut sein, dass du das ABR beantragst und sie es bekommt ... nebenbei bemerkt, wenn eine Frau einen ABR-Antrag stellt, dann wird im Gegensatz dazu üblicherweise lobend anerkannt, dass sie dies im wohlverstandenen Interesse des Kindes täte.
Kurz gesagt: Verabschiede dich bitte sofort von der Wahnvorstellung, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei. Im Familienrecht ist Deutschland so ziemlich das Gegenteil davon.
Ich kann meine Arbeitszeit selbst einteilen, bleibe in der gewohnten Umgebung, im zu Hause meiner Tochter wohnnen und habe gute Aussichten auf einen Kindergartenplatz, wo sie schon vorher in einige Vorstufen gegangen ist.
Versuche, mit genau diesen Dingen zu argumentieren. Hat insbesondere den Vorteil, dass darin kein Angriff auf die KM enthalten ist (denn jeder Versuch, die KM schlecht zu machen, wird umgehend auf dich selbst zurückfallen).
Hast du eine Ahnung, wie deine Demnächst-Ex sich das weitere Vorgehen vorstellt? Auch wenn es, im Lichte von zu erwartenden fetten Unterhaltszahlungen eher unwahrscheinlich ist, könnte es ja durchaus sein, dass ihr ein Leben in Freiheit, mit ihrem Neuen aber ohne Kind(er) vorschwebt - versuch' mal rauszufinden, was ihr wirklich wichtig ist.
Was mit dem zweiten Kind (5 Woche Schwanger) ist, kann ich nicht sagen. Scheinbar kennt sie den anderen schon über 2 Monate, auch da mache ich mir meine Gedanken, allerdings lässt die Aussage meiner Frau "Ich wollte damit versuchen was zu retten" (traurig) darauf schließen, dass es tatsächlich von mir ist.
Keine voreiligen Vermutungen. Wenn das Kind auf der Welt ist, lasst ihr einen Vaterschaftstest machen (Einzelheiten kannst du hier bei uns erfragen, wenn es so weit ist; ist ja noch ein Weilchen hin). Und verlass dich bei diesem Thema weder auf Aussagen deiner Ex noch auf eine wie auch immer geartete Stimme in deinem eigenen Inneren. Wir reden hier, über die Jahre gerechnet, schnell über Unterhaltszahlungen in sechsstelliger (!) Höhe, da zählen m.E. nur Fakten.
Möglicherweise ziehst du sogar einen Vaterschaftstest für das bereits geborene Kind in Erwägung. Denn das, was sie jetzt tut, hat sie früher vielleicht auch schon getan.
Warum ist es heute nicht mehr möglich mehr in einer Ehe und einer Familie zu sehen als das es (sorry in meinem Umfeld ist es lang schon so) die meisten Frauen tun?
Ich kenne die Antwort genau so wenig wie du. Aber mal ehrlich: Sogar wenn du die Antwort wüsstest - würde es dir in deiner jetzigen Situation auch nur einen Millimeter weiterhelfen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was mit dem zweiten Kind (5 Woche Schwanger) ist, kann ich nicht sagen.
Hallo,
5te Woche? Sagt das der Arzt oder sie?
/elwu
Hallo elwu,
das sagt sie.
Hallo malachit,
vielen dank für die ausführliche Antwort.
Was das ABR angeht, denke ich mittlerweile schon beinahe genauso (das es ein fehler war) aber ich sehe einen dauernde aufenthalt meiner tochter bei meiner (zumindest derzeit) verwirrten und (schon immer) überforderten frau als nicht tragbar und unzumutbar für meine Tochter. Bisher waren wir stets zusammen zu haus, so dass ich einschreiten oder einspringen konnte, wenn meine frau überfordert war. was meine arbeit angeht, genau das habe ich zu protokoll gegeben, wie auch die gewohnte umgebung den nahe liegenden kindergarten etc.
was die gedanken meiner frau angeht , was sie in zukunft möchte, sagte sie mir bereits ausdrücklich, dass sie unsere tochter bei sich haben möchte. erwähnt in jedem zweiten satz den unterhalt und ist zu keiner diskussion bereit.
für das zweite kind strebe ich den test selbstverständlich an. für das erste?.... ich weiss nicht..
Hallo Stefan,
was die gedanken meiner frau angeht , was sie in zukunft möchte, sagte sie mir bereits ausdrücklich, dass sie unsere tochter bei sich haben möchte. erwähnt in jedem zweiten satz den unterhalt und ist zu keiner diskussion bereit.
Nun gut, der Standardfall also, mit freundlicher Unterstützung durch unser femifaschistisches Familienunrecht. Du befindest dich im Krieg, und deine Ex ist dabei, eine Unterhaltsgeisel zu nehmen. Aber das weißt du dann ja inzwischen selbst ...
Wenn du magst, stellt im entsprechenden Unterforum "Unterhaltsrecht" mal deine Daten ein - oder ist dir eh' schon klar, was da an Forderungen von Exe auf dich zukommen wird?
für das zweite kind strebe ich den test selbstverständlich an. für das erste?.... ich weiss nicht..
Schon klar. Ist letzten Endes eine einsame Entscheidung, die du ganz alleine treffen musst. Ich wollte es aber wenigstens erwähnt haben ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zurück,
tja.. traurig aber wahr, standardfall.
selbstverständlich habe ich mich schon informiert, was da auf mich zukommt. und mich auch von einem anwalt beraten lassen. (der mir im übrigen auch zu dem Antrag auf ABR geraten hat, da meine Frau noch keine eigene Wohnung hat, ihr Verhalten auf Unentschlossenheit und Desinteresse dem Kind gegenüber weist.) Anwalt spezialisiert auf Scheidungs, Sorge- und Familienrecht...
Viele Grüße
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, falls noch jemand einen Rat gerade im Bezug auf das ABR hat, freue ich mich über entsprechende Beiträge. Viele Grüße
Moin,
auch von mir ein paar unsortierte Gedanken. Zum Beispiel: Selbst wenn das derzeit ungeborene Kind bei seiner Geburt rabenschwarz sein sollte, gilt es als ehelich und Du als unterhaltspflichtiger Vater - weil es während einer Ehe geboren wurde. Nachdem ein VS-Test aber überhaupt erst nach der Geburt möglich ist, hast Du hier mit der Klärung und ggf. VaterschaftsABerkennung noch Zeit.
Was den Zeitpunkt der Zeugung angeht, ist Deine Ex vermutlich die für Dich unzuverlässigste Quelle der Welt. Selbst wenn sie 100-prozentig wüsste, dass Du nicht der Vater bist, wäre es aktuell mehr als unklug, Dir das mitzuteilen. Schliesslich gibt es ja den >>>§ 1579 BGB<<<, der zwar selten zur Anwendung kommt, aber die Finanzierung ihrer Zukunft (Stichwort: Ausbruch aus intakter Ehe) eventuell in Frage stellen könnte.
Den ABR-Antrag sehe ich ebenfalls kritisch. Du magst aus persönlichem Erleben Deine Gründe dafür haben, aber entschieden wird so ein Antrag von einem Richter, der Eure Verhältnisse nur in subjektiven Schilderungen vorgetragen bekommt und nicht nach einer objektiven "Wahrheit" suchen wird. Du magst Deine Zeit frei einteilen können - aber Deine Demnächst-Exfrau kann das noch viel freier, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Du magst vortragen, dass sie überfordert sei - aber Dich dann vielleicht auch fragen lassen müssen, warum Du einer überforderten Ehefrau noch ein zweites Kind machst. Bzw., ob Dein Vortrag mit der Überforderung nicht eher Deine freie Erfindung ist, um Unterhalt zu sparen oder die Ex zu bestrafen.
Wenn Dein ABR-Antrag im Sinne Deiner Demnächst-Ex entschieden wird, hast Du mit Zitronen gehandelt; dann teilt SIE DIR die Umgangszeiten zu - oder boykottiert den Umgang komplett. Oder zieht samt Kind(ern) zu ihrem Neuen, ohne dass Du etwas dagegen tun kannst. Hat Dir Dein Anwalt das auch gesagt?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
nein hat er nicht...
Hallo brille007,
vielen dank für deinen ehrlichen direkten Beitrag.
Ich dachte meine Frau wäre naiv und unüberlegt... tja so schnell wird man es selbst.
Hallo Stefan,
nein hat er nicht...
Ich möchte ihm erst mal keine böse Absicht unterstellen, aber im Umgang mit Anwälten (ja, auch deinem eigenen) solltest du immer im Hinterkopf behalten: Anwälte leben vom Streit. In einer Welt, in der es keinen Streit mehr gibt, sind Anwälte arbeitslos.
Ich dachte meine Frau wäre naiv und unüberlegt... tja so schnell wird man es selbst.
Auch wenn du deine Frau in der Vergangenheit als ein wenig naiv erlebt hast, bedeutet das keineswegs, dass sie das immer noch ist. Immerhin steht ihr in diesem Land eine willfährige Berater- und Helferindustrie bei, um ihr Vorhaben durchzusetzen. Du kannst dir ja denken, auf wessen Kosten ...
Also begehe nicht den Fehler, die Dame zu unterschätzen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
kann ich denn so einen antrag noch umgehen, oder rückgängig machen?
Oder während des Gesprächs darauf hinweisen, dass ich an einer gemeinsamen entscheidung interessiert bin, diese jedoch aufgrund der sturheit meiner frau bisher nicht zu stande kam?
Moin,
Du solltest versuchen, in der Verhandlung Kompromissbereitschaft zu signalisieren.
Wenn es gegen dich läuft, kannst du dich "einsichtsvoll" zeigen und versuchen, den Antrag zurück zu nehmen.
Im Gegenzug gegen eine vernünftige Umgangsregelung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
kann ich denn so einen antrag noch umgehen, oder rückgängig machen?
Du kannst die Vereinbarung und Einrichtung eines Wechselmodells für Eure Tochter vorschlagen und hiervon die Aufrechterhaltung oder Rücknahme Deines Antrags abhängig machen. Nicht, dass es eine echte rechtliche Grundlage dafür gäbe - aber manchmal ist Pokern zielführender als das Bestehen auf "Rechten"; vor allem angesichts der Mütterlastigkeit deutscher Familiengerichte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, nochmal vielen Dank für eure Tipps und Ehrlichkeit.
Ich habe ein langes Gespräch mit meiner Frau geführt und wir haben eine (die Beste!(?)) Einigung für unsere Tochter treffen können.
Unsere Tochter sieht demnach beide Elternteile 50/50 und beide behalten ABR. Alles ist schriftlich festgehalten.
Ich habe mich direkt mit dem Familiengericht in Verbindung gesetzt und konnte meinen Antrag ohne Weiteres zurücknehmen.
In der Hoffnung, dass alles tatsächlich so umgesetzt wird, verbleibe ich mit
vielen Grüßen und wünsche allen einen "Guten Rutsch!"
Herzlichen Dank nochmals für die schnellen Antworten.
;oin,
Ich habe ein langes Gespräch mit meiner Frau geführt und wir haben eine (die Beste!(?)) Einigung für unsere Tochter treffen können.
Unsere Tochter sieht demnach beide Elternteile 50/50 und beide behalten ABR. Alles ist schriftlich festgehalten.
herzlichen Glückwunsch! Du siehst: Manchmal ist das Pokern besser als das sture Beharren auf (angeblichen) "Rechten". Sorge in der Zukunft dafür, dass Eure jetzt gefundene Regelung tragfähig ist und dass Du eine gute Gesprächsbasis mit Deiner Ex hast und behältst. Bei etwas gutem Willen ist es nicht wirklich schwer, den Schmus aus der Vergangenheit zu begraben - und ihn auch begraben zu lassen. Leben geht nur vorwärts und nicht rückwärts.
"Allen Kindern beide Eltern" ist nach Trennungen noch immer das beste Rezept.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zurück,
vielen Dank für deine Antwort.
Habe das vorher so gesehen und sehe es jetzt noch so.
Nur war die Situation und das Verhalten meiner Frau halt mehr als nur etwas daneben... 🙂
(Da wusste ich nicht was als nächstes kommt... allerdings weiss ich das auch immer noch nicht, jeden Tag was Neues...)
Aber egal, wie bereits erwähnt: Für die Kinder das Beste.
In diesem Sinne, vielen Dank für eure Unterstützung!
Stefan
