Für mich ist es Fakt. Kinderunterhalt= Rechte und Pflichten.
Für mich auch. Gleichwohl stelle ich diesen Anspruch nicht an andere.
Ich kenne genügend Väter denen das letzte Hemd ausgezogen wurde weil sie für Kinder und ex zahlen müssen.
Und deshalb muss man es dann den Frauen gleichtun? Dieser Gedanke ist mir bisher noch nicht gekommen, obwohl ich trotz Wechselmodells für Ex und Kind Unterhalt zahle.
Nochmal 600 € an Gläubiger überweisen die nach 6 Jahren eh raus sind und nicht an die Kinder!
Und dann. ..böse böse die arme Frau! :question: :crash:
Das ist moralisch verwerflich und ich will deine Ex auch gar nicht in Schutz nehmen.
Aber nochmal: Für mich persönlich gilt, dass weder mein Kind noch ich auf die finanzielle Mithilfe meiner Ex angewiesen wären.
Das würde ich ganz allein gebacken bekommen. Dazu brauche ich kein Geld von Dritten.
Auf KU kann man nicht verzichten, weil das ein Rechtsanspruch der Kinder ist.
Genau das ist eines der Totschlagargumente, die einfach nicht stimmen und die nur zu gern als fadenscheinige Begründung dafür vorgeschoben werden, um ja nicht selbst einen Cent mehr für das Kind ausgeben zu müssen als es das Gesetz vorsieht.
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Brainstormer
Der Gerichtsbesbeschluss sieht für die 18 Jahrige Tochter vor, dass sie einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Vater und ihrer Mutter hat. Egal ob die Eltern sagen ich verzichte oder nicht. Was die Eltern da wollen oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Hallo jemad zu Hause??? wer nötigt oder zwingt hier jemanden? ??
Durch Hineininterpretieren ändern sich die Tatsachen trotzdem nicht.
Meine Tochter ist nur dem Verfahren beigetreten! mehr nicht....
Die ganze Diskussion hier bringt einen null weiter.
So wie Brainstormer bereits gesagt hat...."kein Geld von Dritten" und sein eigenes Ding machen.
Vorausgesetzt man brauch das Geld nicht!
Hallo liebes Forum,
irgendwie erschüttert mich diese Diskussion. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass derjenige, EGAL ob Kindsvater oder Kindsmutter, der barunterhaltspflichtig ist, ALLES in seiner Macht stehende zu unternehmen hat, insbesondere bei einer gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht, seiner Unterhaltspflicht auch tatsächlich nachzukommen.
Immer wieder finde ich in Postings dieses “Anspruchsdenken“ … DAS steht in der Düsseldorfer Tabelle und DAS steht mir so zu. Und: Wehe, es wird auch nur ein Euro weniger gezahlt, dann wird gleich der Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt, um den fehlenden Euro einzutreiben. Das Wohl der gemeinsamen Kinder, um das es hier geht bzw. eigentlich gehen sollte, rückt völlig in den Hintergrund. Stattdessen geht es um Hass- und Rachegefühle, und um finanzielle Interessen des betreuenden Elternteils, und darum, dem ehemaligen Ehegatten/ Ex-Partner nochmals einen zwischen die Beine zu treten, dass er/ sie möglichst nicht mehr auf die Beine kommt. Frei nach dem Motto: “Auge um Auge, Zahn um Zahn“ … zum Wohl der Kinder??
Ein Unterhaltsverfahren, das sich über mehrere Jahre hinzieht, ist völlig indiskutabel. Warum ein Familienrichter “untätig“ bleibt bzw. diese Verfahrenstaktik toleriert, und nicht nach dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit ein Endendbeschluss herbeiführt, ist für mich nicht vollziehbar. Interessant wäre allerdings, welcher OLG-Bezirk für das UH-Verfahren zuständig ist. Das würde so einiges erklären.
Auch habe ich den Eindruck, dass entweder einige Aussagen widersprüchlich sind oder einiges miteinander vermischt wurde.
“Die StA hat tatsächlich einen Strafbefehl gegen meine Exfrau wegen Unterhaltspflichtverletzung erlassen.“ … Ein paar Sätze weiter:
“Was die StA unternimmt, weiß ich nicht … Strafbefehl? Zahlen oder Haft? Keine Ahnung …“
Klartext: Selbst bei hartnäckigen und extrem uneinsichtigen Unterhaltsschuldnern ist der Erlass eines Strafbefehls unsinnig, weil die Festsetzung der Geldstrafe (staatliche Forderung) dem Fluss von Unterhaltszahlungen entgegensteht, also kontraproduktiv ist. Die gleichzeitige Anordnung der Ordnungshaft wird umgangen, indem fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt wird. Es kommt daher, zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht (StrafrichterIn/ teilweise Schöffengericht); der Strafbefehl verliert durch die Verhandlung seine Gültigkeit. Bei dieser Verhandlung steht der Unterhaltsanspruch an erster Stelle. Es findet aber auch nochmals eine Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners (im Strafverfahren … des/ der Beschuldigten) sowie der Leistungsfähigkeit statt.
Kein deutsches Gericht hat meines Wissens in Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht jemals eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt, weil - wie gesagt - beides der tatsächlichen Fluss von Unterhaltszahlungen entgegensteht, der originär zu sehen ist. Unterm Strich steht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt und die darüber hinaus ins Bundeszentralregister eingetragen wird. Der Unterhaltsschuldner gilt nun als vorbestraft, und das ist das eigentlich Negative.
Der bzw. die Verursacher dieser Strafverfahren (überwiegend der/ die Unterhaltsberechtigte selbst bzw. die vertretende RAtte) reiben sich nach der Verurteilung genüsslich die Hände, frei nach dem Motto: “Dem/ der haben wir es aber gegeben. Mal schauen, ob er/ sie nun Unterhalt zahlt.“ Welche Folgen ein derartiges Urteil für den verurteilten Unterhaltsschuldner mit sich bringt, wird nicht gesehen … Hauptsache: die eigenen Rachegelüste sind befriedigt worden. Von daher muss ich brainstormer Recht geben … Was nützt mir als Unterhaltsberechtigte/r ein vorbestrafter Unterhaltsschuldner??
Wenn sich ein “verurteilter“ Unterhaltsschuldner einsichtig zeigt, und die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung anstrebt, um seiner Unterhaltspflicht endlich nachzukommen, steht die Eintragung der Bewährungsstrafe im Bundeszentralregister in vielen Fällen einer Einstellung als AN entgegen, weil man bereits beim Ausfüllen des Personalbogens verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Aussagen über Vorstrafen zu tätigen. Unabwendbare Folge wäre demzufolge der Rückzug in die Schattenwirtschaft, sprich “Schwarzarbeit“ oder in die soziale Hängematte, sprich lebenslänglich HARTZ IV. Beides gilt es zu verhindern.
Sicherlich ist die Befriedigung von Gläubigern (600.- Euro) nicht nur unmoralisch, sondern auch zutiefst unbefriedigend. Allerdings ist auch mehrfach der Zeitraum von 6 Jahren erwähnt worden, was darauf hindeutet, dass sich die KM in einer LAUFENDEN Privatinsolvenz befindet. Ansprechpartner für alle Forderungen ist nach der Insolvenzordnung der Treuhänder/ die Treuhänderin. Nachträgliche Forderungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Warum allerdings die Unterhaltspflicht von zwei unterhaltsberechtigten Kindern bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berücksichtigt wurde, kann ich so nicht nachvollziehen. Ob ein Familienrichter in eine laufende Privatinsolvenz eingreift und dadurch die Restschuldbefreiung ernsthaft gefährdet, wage ich auch ein wenig zu bezweifeln.
In den Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO sind unterhaltsberechtigte Personen bereits berücksichtigt und die sind nun mal Grundlage für ein Insolvenzverfahren und die Verteilung pfändbares Einkommen an die Gläubiger. Bei 980.- Euro (Teilzeit) bzw. 1.650.- Euro (Vollzeit) Nettoeinkommen ist kein pfändbares Einkommen vorhanden - die aktuelle Pfändungsfreigrenze mit zwei unterhaltsberechtigten Personen liegt bei 1.659,99 Euro. Eine “Nullinsolvenz“ hätte die Folge sein müssen. Mit dem Selbstbehalt von 1.000.- Euro im Unterhaltsrecht hat das gar nichts zu tun und muss strikt voneinander getrennt werden. Allerdings liegt die Pfändungsfreigrenze mit keiner unterhaltsberechtigten Person seit 2013 bei 1.049,99 Euro und 600.- Euro an Gläubiger?? Es sieht tatsächlich so aus, als ob die Unterhaltspflicht unter den Tisch gefallen ist … absichtlich oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt. Und dass die Unterhaltspflicht von der KM bewusst verschwiegen wurde, ist mehr als unwahrscheinlich und hätte nicht zur Eröffnung der Privatinsolvenz führen dürfen.
Einen ehemaligen Ehegatten/ Ex-Partner wegen Verletzung der Unterhaltspflicht selbst anzuzeigen oder durch die vertretende RAtte anzeigen zu lassen, ist für mich genauso daneben, wie, wenn Kinder ihre Eltern auf Unterhalt verklagen.
@ Papa2013
“Meine Tochter ist nur dem Verfahren beigetreten! Mehr nicht.“
Es müsste ein eigenständiges UH-Verfahren (Volljährigenunterhalt) sein. Beigetreten ist sie höchst bei der Mandantschaft Deiner RAtte. Soso, es war also ihr eigenständiger Wille, ihre Mutter auf Unterhalt zu verklagen. Und man selbst ist ganz unschuldig, legt die Hände in den Schoß und argumentiert, das Kind will doch nur haben, was ihm zusteht (wieder dieses Anspruchsdenken). Dass Kinder aus Solidarität zum betreuenden Elternteil den anderen Elternteil auf Unterhalt verklagen, ist ein gern vorgeschobenes Argument, weil der betreuende Elternteil mit Eintritt der Volljährigkeit ja auch barunterhaltspflichtig wird. Wenn volljährige Kinder ihre Eltern oder den anderen Elternteil auf Unterhalt, dann ist es das Ergebnis der zum Teil jahrelangen “Einflussnahme“ des betreuenden Elternteils. Und hier stehe ich voll auf der Seite von loewenmama, wo der KV auch so ein seltenes Exemplar von Unschuldslamm ist!!
Um den fehlenden KU finanziell abzufedern, hättest Du neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen können. Nur so als Tipp!!
Einen schönen Abend Euch allen
EntsorgterVater2009,
der froh gewesen wäre, wenn er neben der Zahlung von KU, auch Kontakt mit seinen Kindern hätte haben dürfen.
Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉
ganz ganz große Klasse geschrieben und genau meinen Gedanken entsprechend.
GLG
LM
Ich sehe die Problematik noch von einer ganz anderen Seite (und auch grad als Betroffene): der Kinder meiner Vater zahlt keinen KU und sagt mir auch ganz klar, dass er das niemals tun wird. Sicher werde ich (für die Kinder) einen Titel diesbezüglich erwirken, aber ich gehe tatsächlich nicht davon aus, dass da jemals etwas fließen wird. Mit anderen Worten: an meinem Leben ändert sich gar nix. Den Luxus wie Brainstormer, nicht auf KU angewiesen zu sein, kann ich mir nicht leisten, Urlaube, Kinobesuche und Bücher von Hugendubel sind nur dank Next drin. Und ja, das macht mich zornig. KV war bei der Zeugung dabei und jetzt 2x im Jahr einen auf Sugardaddy beim Skifahren und im Robinsonclub zu machen und ansonsten nichts dafür zu tun, dass es unseren Kindern gut geht, passt nicht in mein Weltbild von Verantwortung und Liebe.
Aber würde ich ihn einknasten lassen deswegen? Nein. Aber nicht, weil ich er mir noch in irgendeiner Form irgendeinen Respekt oder gar freundschaftliche Zuneigung abnötigen würde. Ich würde es wegen meiner Kinder nicht tun, denn die lieben ihn. Und ich treffe sie indirekt mit. Egal, für was für einen pathologischen Narzissten ich den Typen halte, er ist der Vater meiner Kinder und auch ich war dabei, als er unsere Kinder gezeugt hat. Jung, naiv und verliebt zwar, aber ich war dabei. Ich schulde meinen Kindern einfach diese verdammte, anstrengende Gratwanderung, zwischen seinem Verhalten an sich und der Liebe unserer Kinder zu ihm zu unterscheiden. Dabei bin ich weit entfernt davon, alles richtig zu machen, aber Papa einzuknasten wäre keine Option, eher hoffe ich auf das selbstständige Wachstum unserer Kinder.
Und ich denke, auch wenn Tochter 18 ist (und seien wir ehrlich: erwachsen ist was anderes!): man hilft ihr nicht, die kaputte Beziehung zur Mutter zu verarbeiten, indem man sie bei derartigen Schritten unterstützt, im Gegenteil. Ziel sollte sein, sie dabei zu unterstützen, dass sie ihren Frieden mit der Frau machen kann. Über Geld, Hass und Klagen hat das bisher noch nicht einmal in einem Hollywoodschinken funktioniert. Und eines kann mir niemand erzählen: dass ein Kind sich nicht auch mit 40 noch nach Frieden mit seinen mehr oder weniger missratenen Eltern irgendwie und insgeheim sehnen würde.
@Alanai:
:applaus1: Hut ab! :applaus1:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Große Klasse @ EntsorgterVater2009
Moin,
Sicherlich ist die Befriedigung von Gläubigern (600.- Euro) nicht nur unmoralisch, sondern auch zutiefst unbefriedigend. Allerdings ist auch mehrfach der Zeitraum von 6 Jahren erwähnt worden, was darauf hindeutet, dass sich die KM in einer LAUFENDEN Privatinsolvenz befindet.
mal abgesehen davon, dass die PI offenbar deutlich älter ist als der Status des AE-Vaters:
seit 2011 bin ich (Vater 45J) alleinerziehend.
wüsste ich nicht, warum eine Unterhaltspflicht jetzt moralisch schwerer wiegen würde als das Bedienen anderer Gläubiger. Wenn ich von jemandem Geld zu bekommen habe, stelle ich mich jedenfalls nicht hin und sage "ooch, der arme Kerl muss ja Unterhalt für seine Kinder bezahlen; da verzichte ich eben auf meine Ansprüche."
Es sieht tatsächlich so aus, als ob die Unterhaltspflicht unter den Tisch gefallen ist … absichtlich oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt. Und dass die Unterhaltspflicht von der KM bewusst verschwiegen wurde, ist mehr als unwahrscheinlich und hätte nicht zur Eröffnung der Privatinsolvenz führen dürfen.
wie gesagt: Die PI ist 6 Jahre alt und der Status des AE-Vaters maximal 3. Als die PI eröffnet wurde, gab es keine (Bar-)UH-Pflicht der Schuldnerin; insofern konnte sie da auch nichts verschweigen.
Und man selbst ist ganz unschuldig, legt die Hände in den Schoß und argumentiert, das Kind will doch nur haben, was ihm zusteht (wieder dieses Anspruchsdenken). Dass Kinder aus Solidarität zum betreuenden Elternteil den anderen Elternteil auf Unterhalt verklagen, ist ein gern vorgeschobenes Argument, weil der betreuende Elternteil mit Eintritt der Volljährigkeit ja auch barunterhaltspflichtig wird. Wenn volljährige Kinder ihre Eltern oder den anderen Elternteil auf Unterhalt, dann ist es das Ergebnis der zum Teil jahrelangen “Einflussnahme“ des betreuenden Elternteils.
das sehe ich allerdings genauso: Kinder dazu zu ermutigen oder dabei zu unterstützen, den anderen Elternteil zu verklagen ist unterste Schublade. Juristische Begründungen über "Rechte" und "Pflichten" rechtfertigen nicht die Schäden, die man damit in den Seelen von Jugendlichen (und das sind 18-Jährige) anrichtet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Kinder dazu zu ermutigen oder dabei zu unterstützen, den anderen Elternteil zu verklagen ist unterste Schublade. Juristische Begründungen über "Rechte" und "Pflichten" rechtfertigen nicht die Schäden, die man damit in den Seelen von Jugendlichen (und das sind 18-Jährige) anrichtet.
Grüssles
Martin
Ich habe auch so ein Spezi von KV, der sich von der Handlungs- und Denkweise mit dem TO gleicht.
Das mit den "Mißhandlungen" seitens der "Mutter" (warum schreibt der TO das Wort Mutter in Anführungszeichen??) und anderen Spirenzien kommt mir auch sehr bekannt vor. Die Situation der gerichtlichen Verklagens seitens der Kinder sowieso.
Wie Martin richtig schreibt, die Seelen der Jugendlichen nehmen irreparable Schäden!
LG
LM
Moin,
ich möchte hier mal an die Ausgangssituation des TO erinnern, ehe sich hier weiter Einzelne mit eigenen Interpretationen in die Geschichte des TOs hineinsteigern und sich ob der Ungeheuerlichkeit eines Vaters, der versucht gegen eine zahlungsunwillige Mutter KU durchzusetzen per Ferndiagnose Schäden für die (fast) erwachsenen Kinder diagnostizieren.
Härtefallscheidung wegen Mishandlungen der Kinder.Meine Kinder haben sich Einzeltermine beim Jugendamt gesucht damit sie nicht gezwungen werden ihre Mutter zu besuchen.
Meine Tochter ist mittlerweile soweit, dass Sie ihre Mutter zumindest 1 mal im Monat trifft. Mein Sohn will sie nicht mehr sehen. Für ihn war es auch am schlimmsten.
Ohne dass der TO es weiter ausgeführt hätte, handelt es sich hier um eine "Mutter", der aufgrund von Misshandlungen der eigenen Kinder das Sorgerecht entzogen wurde. Daher @loewnmama auch die Anführungszeichen. Hier wissen alle erfahrenen User, dass dazu in Deutschland schon einiges gehört. Der Schaden, den die Mutter bei den Kindern durch ihr Verhalten verursacht hat und dazu führte, dass die Kinder wohl nichts mehr mit ihrer Mutter zu tun haben wollen - und dass, obwohl der TO offensichtlich versucht, den Kindern die Mutter zu erhalten - findet mit keinem Wort eine Erwähnung.
Nicht ohne Grund gibt es auch in der Rechtsprechung so wenig Urteile die generell im Familienrecht angewendet werden können. Da es sich eben um individuelle Fälle handelt und jeder Einzelfall anders liegt. Und ohne die Einzelheiten eines Falles genau zu kennen, sind moralische Bewertungen - und das vor allem per Internet - daneben. Wenn ich nun per Ferndiagnose hier beurteilen sollte, was "unterste Schublade" ist, würde eher das Verhalten der Mutter so bezeichnen. Und nicht das eines Vaters, der eine Selbstverständlichkeit fordert.
LG,
Mux
Hi@ Mux,
Du hast zu 100% recht.
Nichtplatt
Der glaubt das Brille meistens richtig liegt, aber in diesem Fall Ursache und Wirkung nicht klar sieht.
Moin,
Moin,
handelt es sich hier um eine "Mutter", der aufgrund von Misshandlungen der eigenen Kinder das Sorgerecht entzogen wurde. Daher @loewnmama auch die Anführungszeichen. Hier wissen alle erfahrenen User, dass dazu in Deutschland schon einiges gehört.
LG,
Mux
aha..was gehört dazu, einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen?
Ich "biete" mehr: Verleumdung seitens KV bis unter die Gürtellinie (und damit meine ich das wirklich so), Schnellheiratet mit einem Zweitweibchen, damit der äußerliche Anschein gewährt ist (es soll ja Frauen geben, die so etwas mitmachen:-D), Diffamierungen, körperliche Gewalt gegenüber KM..., PAS, Entführung der Kinder in die Heimat von Next...
Ist hier ein Vater mit Anführungszeichen?
LG
LM
in zweiter Ehe glücklich verheiratet, wo dessen Ehemann den KV weder versteht noch in irgendeiner Art und Weise dessen Verhalten billigt
Hi,
aha..was gehört dazu, einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen?
Es muss eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Hürden liegen hoch. Entzug erfolgt aufgrund §1666 BGB und steht
erst am Ende einer langen Liste von Maßnahmen als letztes Mittel, um das Kind zu schützen. Das geschieht nicht einfach so.
Lg,
Mux
Moin Loewenmama
Ich "biete" mehr:
... Schnellheiratet mit einem Zweitweibchen,
Bitte: komm mal wieder runter. Sich in ein Thema hineinsteigern mit Tunnelblick auf die eigene (?) Erfahrung bringt nicht wirklich was.
Aber mal zum Thema. Ich selber bin in der Situation, allein für den UH eines inzwischen 28 Jahre alten Kindes aufzukommen - und das seit vielen Jahren. Und seinen gesetzl. Bedarf erhält er - seit 3 Jahren auch ohne KG sprich zusätzl. 184€. Da läppern sich etliche 1000 Euros zusammen. Verantwortung der KM? Nullanzeige. Sie lässt sich von ihrem Mann aushalten. Welche Chance habe ich auf Schadensersatz, wenn Kind verständlicher Weise nicht gegen seine Mutter vorgehen möchte? Hat jemand der Absolutisten hier eine auch greifende Idee? Ja, ich weiß: Pech gehabt. Und ehrlich gesagt, wenn ich so oder so keine Entlastung von der KM erhalte, dann kann sie von mir aus auch gerne die Welt durch schwedische Gardinen betrachten, anstatt genüsslich ihren Garten zu pflegen und die Kaninchen zu füttern. Ja, mit dieser Vorstellung könnte ich leben. Ändern an meiner persönlichen Situation würde es sowieso nichts.
Ich vermute mal, es ist die Wut des TO über seine Machtlosigkeit, die KM dazu zu bringen, ihren Anteil zu leisten. Ich kenne dieses Gefühl, hatte ich früher auch. Ihn dafür zu verdammen ist genauso fruchtbar wie ihm ständig vorzuhalten, dass Kind da mit hinein zu ziehen, wobei es Schaden erleidet. Bitte, die Welt ist nun mal kein Paradies, wo Honig den Bach runter fliesst. Letztendlich geht es auch um die Vermittlung von Problemstellungen im Leben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wenn ich von jemandem Geld zu bekommen habe, stelle ich mich jedenfalls nicht hin und sage "ooch, der arme Kerl muss ja Unterhalt für seine Kinder bezahlen; da verzichte ich eben auf meine Ansprüche."
Auch wenn das auch wieder ein wenig OT ist, möchte ich hier noch mal kurz applaudieren.
Ich habe auch noch nie verstanden, warum Unterhaltsforderungen von Leuten höher bewertet werden, als Andere.
Auch jemand, der für sein Geld arbeiten muss, muss davon ggf. Kinder ernähren.
Nur weil jemand für sein Geld arbeitet, ist er ja nicht weniger darauf angewiesen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich geb da auch noch eines zu bedenken: Wenn ein Elternteil sich nicht mal die Mühe des Umgangs macht, dann ist der Wunsch eines (auch volljährigen) Kindes nach Unterhalt auch manchmal aus einem "wenigstens muß er/sie sich wenigstens da kümmern" zu verstehen.
Muss also nicht immer böser Wille sein, sondern das Begehren um wenigstens diese Art der Zuwendung.
(Und natürlich meine ich nur die Elternteile, die sich wirklich nicht kümmern WOLLEN)
Moin Beppo,
Ich habe auch noch nie verstanden, warum Unterhaltsforderungen von Leuten höher bewertet werden, als Andere.
Auch jemand, der für sein Geld arbeiten muss, muss davon ggf. Kinder ernähren.
Nur weil jemand für sein Geld arbeitet, ist er ja nicht weniger darauf angewiesen.
Das mag objektiv gesehen richtig sein, aber Blut ist normalerweise dicker als Wasser.
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Brainstormer
Aber das Blut der Kinder von getrennten Eltern ist auch nicht dicker als das der Kinder vom Handwerker oder Hausmeister.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wem würdest du eher helfen, wenn du dich entscheiden müsstest?
Deinen eigenen Kindern oder den Kinder vom Handwerker oder Hausmeister?
Eben. Deswegen gibt es doch keinen Grund, das auch noch gesetzlich zu forcieren.
Kinder von getrennten Eltern haben Anspruch auf einen Titel.
Der Handwerker nicht.
Unterhaltsforderungen werden sofort vollstreckt.
Andere Rechnung nicht.
Wenn ich Schulden aus dem Kauf von Luxusgütern habe oder aus Lug und Betrug oder Glücksspiel, genieße ich höhere Pfändungsfreigrenzen, als wenn ich Kinder zeuge.
Egal ob meine anderen Gläubiger Kinder haben oder nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
