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Frau ist gleicher als Mann und zahlt nicht!

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(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Selbst der Kuckuckskleber hat da nicht unterschieden. Schön wäre es ja gewesen :phantom:

Was war denn bei mir verkehrt, dass ich nicht die von euch so häufig erwähnten Mütter/Frauenboni bekam...

Sehe es entspannt. Dir gegenüber ist ein gerechtes Verhalten an den Tag gelegt worden. Die Väter und Mütter die sich dem Unterhaltssystem entziehen können, bzw. von diesem vernachlässigt werden, werden ungerecht behandelt. Leider wirkt sich das zu deren Vorteil aus.  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 08:49
(@engelausleidenschaft)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem gibt es mehr Frauen, die keinen Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht, als Männer.
In allen Fällen wäre außerdem zu prüfen worin die Gründe liegen, z.B. Selbstbehalt?

VG Susi

Erstens "vertrete ich der Meinung steht der Mutter im Grunde garkein Unterhalt zu" sondern einzig und allein dem KIND. Frauen müssen endlich aufhören zu Glauben das sie besser dargestellt werden sollen als Männer.

...auserdem könnte es durchaus die Ursache sein, weil Männer die Oma's einspannen um auf die Kinder aufzupassen während sie auf Jobsuche gehen und demnach Unterhalt erst garnicht "einfordern" und somit durch dem Raster fallen (wenn man von statischen Amts Zahlen ausgeht).. Fakt ist in meinem Freundeskreis (ca 2000 Männer und Frauen querbeet unseres Planeten) wird "eine Mutter IMMER bevorzugt behandelt" statt "Gleichwertig" eines Vaters. Viele Frauen heutzutage Glauben noch an Zeiten indem sie Zuhause bleibt und Mama genannt werden soll nur weil sie ein Kind zur Welt brachte, aber verrichten nur das Notdürftigste, wollen aber Recht im vollen Program und vor allen "die Kontrolle", nicht nur über das Kind aber auch noch über das tun des Ex-Mannes.

Arguement ist simple: Beispiel: und da ist ein Amtshandlungsbedarf=>
Naturalunterhalt für Kind von Mutti versus Barunterhalt vom Vati. Naturalunterhalt wird nicht mit einer "geldlichen Wertstellung" bewertet sodass Mutti nichts anteilmäßig "beweisen" muss, keine Durchsetzung der Auskunftspflicht...wo hingegen die Düsseldorfer Tabelle mit "geldlicher Wertstellung des Bedarf eines Kindes" anschaulich und beim Vater durchgesetzt wird. Ergo einerseits sagt man DAS KIND hat Anrecht auf adäquate Versorgung beider Eltern aber die Beweispflicht obliegt "immer" nur auf Papa Seite! Ich Schrei da => Unrecht!

Fakt ist es gibt sehr viele Fälle indem Mutti in Patchwork Familie neueingeheiratet hat, das Kind vom ersten Mann in vielem "zu kurz" kommt, sie den Kontakt zum Vater mit allen Mitteln torpediert aber trotzdem Geld will. Zurecht sollen die Väter sagen " Du willst mein hart verdientes Geld, ich will dafür mein Kind ohne deine Rachefeldzüge sehen"! Es müsste von Anfang an ein Gesetz geben welches ein Wechselmodel vorsieht und durchsetzt. DENN DANN mein Lieber, könnte  das Kind nicht missbraucht werden für rachsüchtige Entfremdungsversuche nach Laune. Geld was eigentlich für das 1 Kind gezahlt wird an Mutti aber eingesetzt wird für "alle" in der neuen Patchwork Family und selbst wenn es für Kaugummi ist. SIE müsste gesetzlich dazu verpflichtet werden zu beweisen das jeder Cent vom gezahlten Bar'Unterhalt für "das Kind" eingesetzt wird, dem ist aber nicht so. Also geht Ungleichheit ja da schon los.

Viele Kinder kommen dann zum Papa und erzählen "logischerweise" das ihnen vieles fehlt, weil Mama der Stiefschwester dies oder jenes gekauft hat und DA ist bereits die nächste Ungleichheit: Die "Umgangskosten" werden dem Papa nicht als Auslage gutgeschrieben, aber die Mutti kann frei wild entscheiden das ein "Sonderbedarf" vorliegt wenn "alleinig sie" der Meinung ist, das  "alle ihrer Kinder plötzlich" am besagten Besuchswochenende ein Judokurs besuchen sollen. ( Sie bekommt Familienpreis aber rechnet ab mit hoeheren normalkurs Einzelpreis für Kind) Der erste Papa ist ohne wenn oder aber der "Sponsor", und zwar nicht anteilmäßig deren gemeinsames Kind sondern im Prinzip für alle, weil "Mutti" ja nicht verpflichtet wird Auskunft zu geben, wer, wo und wann => Selbst bei gemeinsames Sorgerecht ist dieser Fall schon vorgekommen.

Ich will niemand damit zu Nahe treten aber nimmt mal als Denkanstoss Hartz4 Regelsatz für 1 Erwachsenen Menschen und dann guck mal die Düsseldorfer Tabelle an für 1 Kind im Alter von 15 Jahre. Der Gesetzgeber verlangt von einem Hartz4 Empfänger das er mit dem Grundsicherung Regelsatz Zahlung "lebt" und auch beweisen muss, aber eine Mutter muss nicht beweisen wo die Zahlung von der "Unterhalts'Zahlung zur Grundsicherung "deren gemeinsames Kind" wirklich hingeht. Viele Mütter in Vergangenheit haben mit Kindesunterhaltsleistung eine nettes Leben finanzieren können, weil ihnen niemand auch nur 1 mal auf die Finger guckten und der Vater wurde immer Auskunft verwehrt. 

AUSKUNFTSPFLICHT FÜR ALLE oder gar keine, so müsste es sein in einem gerechten System! In der heutigen Zeit muss man einfach mehr auf die Finger der Mutter gucken, sie sind nicht mehr wie die Mutter von vor 50 Jahren. 


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 17:38
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Es müsste von Anfang an ein Gesetz geben welches ein Wechselmodel vorsieht und durchsetzt. DENN DANN mein Lieber, könnte  das Kind nicht missbraucht werden für rachsüchtige Entfremdungsversuche nach Laune.

Das ist ein guter Ansatz.
Ich plädiere auch dafür, dass wenn der Vater dazu bereit und in der Lage ist, ein Wechselmodell zu führen, dies genauso gerichtlich angeordnet werden sollte wie eine ergiebige Umgangsregelung.
Ich sehe den finaziellen Aspekt darunter aber eher sekundär.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 18:49
(@papa2013)
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🙂 Hallo zusammen,  konnte leider jetzt erst ein Feedback geben. "Mann" glaubt es kaum,  aber es hat sich etwas getan!
Die Staatsanwaltschaft hat tatsächlich einen Strafbefehl gegen meine Exfrau wegen Unterhaltspflichtverletzung erlassen.
Und wenn man glaubt jetzt zahlt sie.... wir gefehlt. ...
Der  Familienrichter lässt sich Zeit und hat seit 6 Wochen null unternommen, so dass ich ihn jetzt um zeitigen Terminierung bitten musste. Klar ist, dass die jetzt nicht mehr an die Gläubiger zahlen darf sondern an ihre Kinder. ... was sie bis jetzt aber noch nicht tut. . und da fehlt halt noch der Gerichts-Termin.  Was die Staatsanwaltschaft unternimmt weiß ich auch nicht. ... Stafbrfehl? Zahlen oder Haft? Keine Ahnung...
Es bleibt Kurios. ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2014 13:33
(@loewenmama)

Moin,

ich habe damit ein Problem, dass ein Betreuungselternteil (egal ob männlich oder weiblich) einen unterhaltszahlenden oder eben nicht zahlenden Elternteil (egal ob männlich oder weiblich) mit der Staatsanwaltschaft konfrontiert, so dass eventuell ein Haftbefehl daraus wird.

Zum einen bringt es keinen Cent Unterhalt, zum anderen muss ja eine gewaltige Portion Hass dahinterstecken.

Sobald der Unterhaltsschuldner inhaftiert ist, gibt es keinen Unterhalt. Und drauf kommt´s doch an?

Ohne Worte
LM


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2014 19:15
(@psoidonuem)
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Sobald der Unterhaltsschuldner inhaftiert ist, gibt es keinen Unterhalt. Und drauf kommt´s doch an?

Du ignorierst dass es auch vorher keinen gab


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2014 19:59
(@papa2013)
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@ loewenmama
Guten Morgen...
Entweder habe ich zu wenig geschrieben oder es ist der Sachverhalt nicht angekommen.
- Mutter misshandelte ihre Kinder weshalb sie beim Vater aufwachsen
- diese Mutter zahlt seit mittlerweile 3 Jahren keinen Unterhalt
- sie befriedigt lieber mit 600 € im Monat Gläubiger ( darunter die u.a. die eigene Mutter!)
- ihre Tochter, mittlerweile 18 J. mitten im Abi Vorbereitungsjahr muss jetzt selber ihren Kindesunterhalt einklagen
- daher ignoriert die Mutter sie seit zwei Monaten.
- ihren Sohn, jetzt 15 J,  hat sie 2 1/2 Jahre ignoriert. Nichteinmal zum Geburtstag einen Gruss.
- Diese Mutter, wenn man es noch so nennen darf, hat Zeit und Geld zum Skifshren Sportstudio Urlaub ?...nur nicht für Ihre eigenen Kinder...
. ....dass die Staatsanwaltschaft sich da eingeschaltet hat,  hat nichts mit Hass ihrer Tochter oder des Ex zu tun,  sondern mit Unterhaltspflichtverletzung!
Wenn sie freiwillig in Haft geht, dann sehen ihre Kinder genauso viel wie bisher. ... nämlich nichts.
Oder Sie zahlt nun doch an die Kinder anstatt an Gläubiger, dann kann ihre Tochter entspannter Richtung Studium gehen und  ihr Sohn doch mal sich was erlauben was Klassenkameraden auch machen. .. oder oder oder. ...

Es ist js sowas von Gemein dass nach 3 Jahren Druck rein kommt :knockout: Viele Väter wären schon mindestens seit zwei Jahren in Haft, wenn sie das genauso durchgezogen hätten!

Viele Grüße
Papa2013


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 11:14
(@loewenmama)

Moin Papa2013,

bei  mir ist der Sachverhalt schon vor deinem letzten posting angekommen, es ändert jedoch nichts an meiner Meinung.
Ich finde es nicht gut, was die Mutter der Kinder (und das ist sie immer noch, da wird sich nichts dran ändern) da abzieht..und ich kenne eine ganze Reihe von Müttern, die mit zahlungs-und zahlungsunwilligen Vätern genauso umgehen.

Einen Elternteil, egal ob er nun zahlt oder nicht, in Haft wegen des Strafbestandes der Unterhaltspflichtverletzung zu bringen, finde ich, gelinde gesagt, völlig daneben. Etwas anderes ist es, einen Elternteil wegen schwerer Kindesmißhandlungen anzuzeigen und dann die Staatsanwaltschaft einzuschalten, das ist ein MUSS!

LG
LM


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 11:31
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

So sind die Meinungen eben unterschiedlich.
Und so ist es Deine Meinung, dass Unterhaltspflichtverletzung nicht bestraft werden soll.

Also soll dann auch Deiner Meinung nach die Staatsanwaltschaft nie einschreiten,  auch wenn ein Elternteil Alles ignoriert und der/dem Ex den Stinkefinger und den Kindern den Hinten zeigt?
Obwohl leistungsfähig das denn KINDERN Zustehende verwehrt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 11:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@loewenmama: Das bedeutet dann aber in Konsequenz, zu bist der Meinung man sollte das komplette UH-Verfahren schlichtweg eliminieren. Wenn es ohnehin möglich sein soll ohne jede Konsequenz einfach nicht zu zahlen, dann kann man sich den ganzen Bohei zur UH-Festlegung vorher ja auch direkt sparen, denn es braucht ja eh nur jeder zu zahlen worauf er Lust hat.
Ist das wirklich was du willst?

Was schlägst du denn alternativ vor? Irgend ein Druckmittel muss es ja geben, oder bist du echt der Meinung in solchen Fällen zu sagen "Das ist ein hoffnungsloser Fall, lassen wir es eben" ?


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 12:51




(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen Elternteil, egal ob er nun zahlt oder nicht, in Haft wegen des Strafbestandes der Unterhaltspflichtverletzung zu bringen, finde ich, gelinde gesagt, völlig daneben. Etwas anderes ist es, einen Elternteil wegen schwerer Kindesmißhandlungen anzuzeigen und dann die Staatsanwaltschaft einzuschalten, das ist ein MUSS!

LG
LM

Wozu dann überhaupt Unterhalt zahlen? Hat ja dann keine Folgen!
Kindesunterhalt zahlen ist ein MUSS! Dass jemanden völlig egal ist, wie die Kinder über die Runden kommen und ob sie alles Notwendige haben, find ich, gelinde gesagt, völlig daneben. Und ich empfinde diese "Scheißegal, die sind ja selber schuld"-Haltung auch als eine Art der Mißhandlung.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 12:57
(@Brainstormer)

Moin,

es stellt sich die Frage, was es bringen soll. Als Vorbestrafte wird es für die KM noch einfacher sein, sich um Arbeit und Unterhalt zu drücken.

Ich sehe es für mich als Pflicht an, KU zu zahlen. Umgekehrt würde ich es aber als persönliches Pech ansehen, wenn die KM mir die Betreuung allein überlässt und keinen Unterhalt zahlt. Vermutlich würde ich sogar nicht mal KU fordern, denn das bekomme ich auch ganz allein gebacken.

Strafanzeige würde ich deshalb jedenfalls ganz sicher nicht stellen.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 13:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, die Frage "Was es bringen soll" kann man bei Haftstrafen in vielen Fällen stellen.

Es könnte z.B. bringen, das sich besagte KM, die sich vermutlich finanziell schon einigermaßen komfortabel eingerichtet hat, vielleicht merkt das Knast eher kein Urlaub ist - und sie zum Umdenken zu bewegen.

Ansonsten ist man ja wirklich bei "Zahlt nicht - auch egal".


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Strafanzeige würde ich deshalb jedenfalls ganz sicher nicht stellen.

hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall einer oder auch mehrere Erwachsene aus falsch verstandenem "Gerechtigkeitsempfinden" ("...steht Dir doch zu...") jetzt eine mittlerweile 18-Jährige dazu überreden müssten, ihre eigene Mutter hinter Gitter zu bringen. Zumindest wäre genau das eine vorhersehbare Interpretation aus ihrem persönlichen Umfeld.

Kinder (auch volljährige) wollen sich um solchen Käse gar nicht kümmern und in die Streitereien der Eltern um Geld nicht involviert werden. Wer es trotzdem tut, sollte sich auch über die Folgen klar sein und diese aushalten. Und dabei geht es nicht um juristische Gerechtigkeit oder Genugtuung im Genderwahn, sondern um ein schlichtes "Du hast mich damals gezwungen, die Mama zu verklagen, und dann musste sie in den Knast". Ob man das juristisch so sagen kann - wen interessiert's?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 14:03
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Jetzt ersetzt doch in dieser Diskussion einfach mal die Begriffe "Unterhalt" durch "Steuerhinterziehung" und KV und KM durch "Alice Schwarzer" oder "Uli Hoeneß".

Auch wenn die wenigsten von uns mit Uli H. oder Alice S. ein Kind gezeugt haben, so gilt doch:

Gewisse Dinge muss man tun, tut mans nicht wird mehrmals angedroht und tut mans immer noch nicht droht der Knast. Das ist nicht schön und wird ja auch in den wenigsten Fällen durchgezogen (bei Steuerhinterziehung wie bei Unterhaltsverweigerung) aber es muss einem doch klar sein, was am Ende der Androhungskette steht.
Da gehts nicht um Sympathie, eine gemeinsame Vergangenheit oder ähnliches. Ich kann glühender Bayern - Fan sein und es trotzdem verurteilen dass Uli H. Steuern hinterzogen hat.

mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 14:56
(@Brainstormer)

Ähhm...mit Steuerhinterziehung kann das nun wirklich nicht verglichen werden.

Niemand ist gezwungen KU zu fordern, nur "weil es dem Kind ja zusteht". Das wird immer gern als Totschlagargument angeführt, allerdings kann im Innenverhältnis durchaus auf KU vezichtet werden, ohne das dies irgendeinen Straftatbestand erfüllen würde.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 15:13
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

.wer hat gesagt, dass hier irgend Jemand zu irgend etwas gezwungen wurde?
Es gibt 18 jährige und es gibt 18 jährige!
Meine Tochter ist erstens erwachsen und sehr selbstständig und zweitens würde der Versuch sie zu etwas zu zwingen ein süßes nach hinten sein.

Im Prinzip ist es doch ganz egal ob Stafbefehl oder nicht.
Fakt ist das "diese Mutter" entweder wachgerüttelt wird und die Kinder davon profitieren oder sie nimmt in Kauf einzusitzen.
Dann ist es nicht anders als gestern!

Für mich ist es Fakt.  Kinderunterhalt= Rechte und Pflichten.
Ich kenne genügend Väter denen das letzte Hemd ausgezogen wurde weil sie für Kinder und ex zahlen müssen.

Nochmal 600 € an Gläubiger überweisen die nach 6 Jahren eh raus sind und nicht an die Kinder!
Und dann. ..böse böse die arme Frau!  :question: :crash:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 15:55
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

Auf KU kann man nicht verzichten,  weil das ein Rechtsanspruch der Kinder ist.
Die Eltern sind den Kindern gesetzlich zu KU verpflichtet.
Beide gleich. .. einer natural der andere bar oder beide bar.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Niemand ist gezwungen KU zu fordern, nur "weil es dem Kind ja zusteht". Das wird immer gern als Totschlagargument angeführt, allerdings kann im Innenverhältnis durchaus auf KU vezichtet werden, ohne das dies irgendeinen Straftatbestand erfüllen würde.

richtig. Und wie ich bereits schrieb: Im vorliegenden Fall müsste man einen jungen Menschen quasi dazu nötigen, gegen die eigene Mutter vorzugehen und diese ggf. in den Knast zu bringen. Das will die Tochter aber vermutlich überhaupt nicht; die will etwas zu essen und anzuziehen haben, ihr Abi machen und später studieren. Und welcher ihrer Elternteile wieviel dazu beisteuert, interessiert sie nicht. Kinder haben eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit. Meistens wollen sie ihre Eltern auch einfach lieben dürfen, ohne dass das eine finanzielle Komponente hätte. In keinem mir vorstellbaren Fall wollen Kinder diesen Alters juristisch gegen ihre eigenen Eltern vorgehen.

Wer trotzdem glaubt, einen jungen Menschen dazu nötigen zu müssen (wegen der "Gerechtigkeit", "weil das nur fair ist", "weil sie es mit mir auch getan hätte" oder "weil der Unterhalt dem Kind ja zusteht" etc.) die eigene Mutter in den Knast zu schicken, muss eben auch das Echo aushalten. Und das könnte durchaus irgendwann heissen "Ich will mit meinem Vater nie wieder etwas zu tun haben!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auf KU kann man nicht verzichten,  weil das ein Rechtsanspruch der Kinder ist.
Die Eltern sind den Kindern gesetzlich zu KU verpflichtet.
Beide gleich. .. einer natural der andere bar oder beide bar.

Das ist Unsinn. Man kann den Verzicht auf KU nicht schriftlich - zum Beispiel in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung - festhalten. Es ist aber niemand gezwungen, den Unterhalt einzufordern oder einzuklagen.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 16:09




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