Frau ist gleicher a...
 
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Frau ist gleicher als Mann und zahlt nicht!

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(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

weiß mir nicht mehr zu helfen. seit 2011 bin ich (Vater 45J) alleinerziehend.
Härtefallscheidung wegen Mishandlungen der Kinder.Meine Kinder haben sich Einzeltermine beim Jugendamt gesucht damit sie nicht gezwungen werden ihre Mutter zu besuchen.
Meine Tochter ist mittlerweile soweit, dass Sie ihre Mutter zumindest 1 mal im Monat trifft. Mein Sohn will sie nicht mehr sehen. Für ihn war es auch am schlimmsten.
Nicht nur dass die letzten 3 Jahre heftig waren. Musste ja erst einmal mit meinen zwei Kindern, Sohn damals 12 heute 15 und Tochter damals 15 jetzt bald 18, mich umorganisieren. Passende Wohnung suchen meine Arbeit zeitlich anpassen, Haushalt neu organisieren etc.
Was alles versucht wurde um meine Kinder und mich regelrecht zu vernichten füllt mittlerweile 4 Leitzordner...
t
Nun zu meinem Anliegen. Ich haffe dass mir jemand einen Rat geben kann.
Seit Anfang 2011 laufen die Gerichtsverhandlungen wegen Kindesunterhalt.
Meine EX-Frau will für die Kinder nicts zahlen.
Ich habe 1800,- EUR (Ganztags) und meine EX-Frau  980,-EUR (Halbtags)
Seit Anbeginn haben wir bemängelt, dass meine EX-Frau nur halbtags arbeitet und keinerlei aAnstrengungen unternimmt eine Ganztagsstelle zu suchen um für den Unterhalt der Kinder Leistungsfähig zu werden. Sie Ruhtr sich regelrecht auf ihrem Selbstbehalt aus.
Bei den Gerichtsterminen wegen Kindesunterhalt geht es jedesmal nur darum ob ich noch irgend welche sonstigen Einkünfte habe und alle Nachweise soll ich doppelt bestätigen. Jetzt will die Gegenseite auch noch dass ich an Eeidesstatt versichere dass meine EInkünfte nicht höher sind! Wohlgemerkt ich klage für den Unterhalt meiner Kinder und meine EX schuldet den Unterhalt nicht umgelkehrt.
Meine EX-Frau wird nur gefragt was sie den jetzt nun verdiene und da reicht die ANtwort bei Gericht "nicht viel".
Dann bekomme ich nen Beschluss ich soll weitere Nachweise bringen. Billanzen der Firma da ich GMBH Geschäftsführer bin.
So zieht nun die Gegenseite das ganze 3 Jahre in die Länge und nichts passiert.
Den Richter scheint es auch nicht zu kümmern dass die Unterhaltspflichtige Mutter nicht zahlen will und sich auch niergends bewirbt oder sonst was unternimmt ihrer Pflicht nachzukommen.
Ich hab noch alle Darlehen vom Haus an der Backe, muss meinen Kindern viel verwehren weil das Geld hinten und forne nicht reicht.
Und meine Ex-Frau prahlt bei Bekannten, dass sie Zeit hat ins Sportstudio zu gehen ins Solarium und was sie sich alles kaufen kann seit sie nicht mehr verheiratet ist. Für Tennispielen hat sie auch  Zeit.
Auch das lässt den Familienrichter kalt.
Verstehe nicht, dass man ihr nicht mal auferlegt sich bewerben zu müssen.
Wenn es umgekehr wäre und der Vater der Unterhaltspflichtige wäre dann würde ich bestimmt schon im Knast sitzen.
So zumindest mein Eindruck...
Verstehe echt die Welt nicht mehr.
Es geht um den Unterhalt den meine Kinder zugesprochen bekommen sollen. Und immer dreht es sich nur darum was ich habe und was nicht und ob ich ja alle Nachweise erbringe.
Am Donnerstag ist die nächste Verhandlung und nun wird  zum weiteren verzögern behauptet ich hätte Pseudo Arbeitskräfte mit überzogenen Gehältern eingestellt und würde so Gelbd beiseite schaffen.
So ein Schwachsinn! Das Finanzamt prüft ja sowas und mein Steuerberater würde sowas nie mitmanchen. Ich hab die Befürchtung, dass am Donnerstag wieder alles negativ ausgeht und meine EX- sich wieder um Monate um ihre Verpflichtung drückt...
Kennt jemand sowas?
Warum sind die Gerichte bei alleinerziehenden Vätern anders ?
Weiß jemmand wie man da Druck machen kann?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 14:43
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja,

leider ist es in der Realität nur allzu oft so das bei Familienrichtern der herere Grundsatz gilt "Dir Kinder gehören der Mutter!"

Jetzt bist du so ein Schwein das der Mutter die Kinder weggenommen hat - und verlangst auch noch Unterhalt.
Sowas geht natürlich gar nicht - wenn es die Rechtslage nur im Ansatz zuließe müsstest du Schmerzensgeld an die KM zahlen.

SO ist leider die Realität ....


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@habakuk,

leider ist es in der Realität nur allzu oft so das bei Familienrichtern der herere Grundsatz gilt "Dir Kinder gehören der Mutter!"

Jetzt bist du so ein Schwein das der Mutter die Kinder weggenommen hat - und verlangst auch noch Unterhalt.
Sowas geht natürlich gar nicht - wenn es die Rechtslage nur im Ansatz zuließe müsstest du Schmerzensgeld an die KM zahlen.

SO ist leider die Realität ....

dass so etwas in Einzelfällen vorkommt, ist unbestritten. Genauso wie es auch umgekehrt passiert. Wie es überhaupt für Männlein wie Weiblen recht einfach ist, sich in Deutschland die soziale Hängematte zu legen und zu sagen "für 200 EUR mehr streng ich mich doch nicht an!".

Hast Du für die hier behauptete Unrechts-Systematik der deutschen Familien-Gerichtsbarkeit denn einen belastbaren Beleg - oder stammt das nur aus der Ecke "weiss man doch!"?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 16:11
 Uli
(@Uli)

Hast Du für die hier behauptete Unrechts-Systematik der deutschen Familien-Gerichtsbarkeit denn einen belastbaren Beleg - oder stammt das nur aus der Ecke "weiss man doch!"?

Na ja Martin,

ich musste ja damals zusätzlich noch "Schmerzensgeld" abdrücken und Unterhalt für die Kids hats gleich garnicht gegeben!  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 16:21
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

@Martin
Das sind die Fakten:
Mitte Juli 2013 hatte ich den letzten Gerichtstermin. Dauerte grad mal ne halbe Stunde.
Dachte davor  "na endlich wird mal eine ENtscheidung getroffen" papperlapap.
So wie zuvor beschrieben ist es dort abgelaufen und im Auguts kam der Gerichtsbeschluss. Ich sollte alle Unterlagen nocheinmal einreichen.
Sprich alle Steuerbescheide Gehaltsabrechnungen etc.
Ich hatte ja Prozesskostenhilfe genehmigt bekommen und dort waren alle Belege dabei und die Gegenseite hatte alle Belge zur Verfügung gestellt bekommen. Wir hatten diese auch zuvor extra an den Anwalt meiner EX gesendet. Aber das reite anscheinend nicht aus weil "Mann" in dem Falle ich, anscheinend auf einem extra Blatt alles  in einfacher Form auflisten muss und unterschreiben muss.
Dann sollte ich noch zusätzlich dazuschreiben dass ich keine weiteren Einkünfte habe. Also hab ich das dann gemacht.
Genau an den Beschluss gehalten.
Und wieder reicht es nicht... eEr Gegnerische Anwalt will jetzt nochmal alle Billanzen der Firma sehen und auch was alle Angestellten verdienen etc.
Was hat das EInkommen der Bürokraft und der Putzfrau mit dem Unterhalt der Kinder zu tun? Den ja meine EX beazhlen muss und nicht ich?

Bin mal gespannnt wie das Am Donnerstag wieder abläuft?!? Wenn der Richter sich wieder dieser Hinhaltetechnik nachgibt dann überlege ich echt eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszulassen... im Februar bin ich schon 3 Jahre geschieden und nichts ist passiert!
Und da scheiben sie überall "Kindesunterhalt gesteigerte Erwerbsobliegenheit" bei mir ein § ohne rechtliche Konsequenzen für die Rechtsbrüchigen!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 16:56
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

Tja,

leider ist es in der Realität nur allzu oft so das bei Familienrichtern der herere Grundsatz gilt "Dir Kinder gehören der Mutter!"

Jetzt bist du so ein Schwein das der Mutter die Kinder weggenommen hat - und verlangst auch noch Unterhalt.
Sowas geht natürlich gar nicht - wenn es die Rechtslage nur im Ansatz zuließe müsstest du Schmerzensgeld an die KM zahlen.

SO ist leider die Realität ....

So ging das mit allem! Immer wurde vehemeent gegen mich und die Kinder gekämpft.. nach dem Motto "also ich weiß nicht warum die Kinder nicht bei der Mutter sein wollen" ... dabei hatten die Kinder einzeln vor dem Richter ausgesagt. Damals wurde dann entscheiden dass die Frau das Hus verlassen muss und die Kinder bei mir bleiben.
Februar Trennung April Beschluss... alleine daran sieht mann dass die  Situation mit den Mishandlungen heftig war.
Aber das hat hinterher niemanden mehr interessiert!
Es ist ja unnatürllich dass Kinder beim Vatter sind!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 17:01
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Hast Du für die hier behauptete Unrechts-Systematik der deutschen Familien-Gerichtsbarkeit denn einen belastbaren Beleg - oder stammt das nur aus der Ecke "weiss man doch!"?

Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt aus Sicht der unterhaltsberechtigten Frauen und Männer in Deutschland.
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Ohne Empfang von von Kindesunterhalt:

Frauen:  26 %
Männer: 84 %

Quelle

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 17:18
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

Ohne Empfang von von Kindesunterhalt:

Frauen:  26 %
Männer: 84 %

Quelle

Das ist die Realität?
Hab ich das richtig interpretiert?... 84% der Männer die für ihre Kids Unterhalt bekommen müssten gehen leer aus?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2013 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

das weiss ich; ich kenne Deine Geschichte ja. Aber es hatte zum einen mit Eurem Einkommensgefälle zu tun, zum weiteren damit, dass Deine Madame sich hinter diversen psychischen und anderen Erkrankungen versteckt hat und sicher auch mit einem einäugigen Gericht. Das war in der Summe eine ganz üble Geschichte.

Ich finde trotzdem, dass die Kiste von der behaupteten Systematik, nach der von jedem deutschen Familiengericht Frauen grundsätzlich bevorzugt und Männer immer benachteiligt werden, nicht dadurch wahrer wird, dass man sie ständig wiederholt. Genauso wenig, dass Mütter keinen KU bezahlen müssten, weil man ihnen ja schon die Kinder weggenommen hat - denn nach der behaupteten Unrechtssystematik könnte man den Müttern ja gar keine Kinder wegnehmen.

Ich halte aber auch - abseits vom Familienrecht - nichts von anderen einfachen Erklärungsmodellen à la "Frauen verdienen immer weniger als Männer", "Männer können besser autofahren" oder "Asylbewerber handeln mit Drogen".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 17:45
(@Brainstormer)

Das ist die Realität?
Hab ich das richtig interpretiert?... 84% der Männer die für ihre Kids Unterhalt bekommen müssten gehen leer aus?

Korrekt.

Ich finde trotzdem, dass die Kiste von der behaupteten Systematik, nach der von jedem deutschen Familiengericht Frauen grundsätzlich bevorzugt und Männer immer benachteiligt werden, nicht dadurch wahrer wird, dass man sie ständig wiederholt.

Da die Zahlen in Bezug auf den empfangenen Kindesunterhalt für sich sprechen, ist eine ständige Wiederholung auch gar nicht notwendig, um eine "behauptete" Systematik diesbezüglich wahr werden zu lassen.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 18:03




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hab ich das richtig interpretiert?

Du brauchst nicht zu interpretieren, denn selbst im oben verlinkten Text wird festgestellt, dass dem so ist.

Auch wenn die unterhaltsberechtigten Männer zu einem höheren Prozentsatz den ihnen zustehenden Trennungsunterhalt nicht ausgezahlt bekommen, ist die Nichtauszahlung des Unterhalts auf Grund der weit höheren Zahl der Berechtigten für die Frauen das weit schwerwiegendere Problem.

Und gleichzeitig eine Wichtung vorgenommen, wo der eigentliche Schwerpunkt liegen sollte - bei der Lösung des Problems für in Trennung lebende oder geschiedene Frauen. Das hinter den schlichten Worten "zu einem höheren Prozentsatz" sich mehr als die 3-fache Häufigkeit bei betroffenen Männern verbirgt zeigt einmal mehr das gefestigte Unrechtsbewusstsein im Ministerium für alle ausser Männer.

Interessant ist zudem, dass nach dieser Erhebung nur 23% der bei ihren Vätern lebenden minderj. Kinder UH-anspruchsberechtigt sein sollen. Das würde ja bedeuten, die anderen 77% können trotz ihrer Minderjährigkeit sich selber unterhalten - also durch Erwerbsarbeit, Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung, Zinseinnahmen etc. . Wo gibt's diese Kinder nur? Ich möchte von denen auch eins.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 18:07
 Uli
(@Uli)

Aber es hatte zum einen mit Eurem Einkommensgefälle zu tun, zum weiteren damit, dass Deine Madame sich hinter diversen psychischen und anderen Erkrankungen versteckt hat und sicher auch mit einem einäugigen Gericht.

Das Einkommensgefälle war konstruiert und insgesamt waren zwei Amtsgerichte und ein OLG beteiligt. Erst das vierte Gericht machte Schluss mit dem Spuk.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

Das Einkommensgefälle war konstruiert und insgesamt waren zwei Amtsgerichte und ein OLG beteiligt. Erst das vierte Gericht machte Schluss mit dem Spuk.

ohne Zweifel hat sich in Deinem Verfahren alles gegen Dich gewandt, was nur möglich war; das war Murphys Gesetz in Reinkultur. Und dass die Justiz oft einen an der Waffel hat und manchmal sogar auf beiden Augen blind ist, bestreite ich zuallerletzt. Ich sehe es gerade wieder an einem Verfahren gegen einen ehemaligen Mieter, der uns noch vier Monatsmieten schuldet und dem erst Monate später, nach Zugang des Mahnbescheids, einfiel, dass es in der Wohnung ja Mängel gegeben habe. Das Gericht hat diesen Blödsinn allen Ernstes verhandelt, samt Zeugeneinvernahmen (anstatt sich einfach an den schlichten Grundsatz zu halten, dass nicht vorgebrachte Mängelrügen auch keine Mietminderung zur Folge haben können; schon gar nicht nachträglich).

Das war jetzt bereits das zweite Mal, dass ein Hirni so etwas versucht hat; es scheint bei manchen Leuten zum guten Ton zu gehören, auf Pump zu leben und ihre Rechnungen nicht zu bezahlen. Trotzdem komme ich nicht auf die Idee, eine systematische und abgesprochene oder von oben angeordnete Benachteiligung von Vermietern durch eine mieterfreundliche Justiz zu vermuten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 18:57
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabnd, Hmm...

Wenn der BGH eine Renovierungsklausel in einem Vertrag zwischen zwei Erwachsenen deswegen kippt, weil da nicht "in der Regel" drinsteht und die Renovierungspflichten vollstaendig dem Vermieter aufbürdet, sehe ich das auch hier wieder anders. Auch hier sind gut und böse klar verteilt.

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 19:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch wenn es Euch nicht gefällt.
Bei aufgerundeten 250 befragten Ost-Männern sind 18% aufgerundet auf 20% = 50 Männer unterhaltsberechtigt, aufgerundet bekommt keiner von Ihnen Trenungsunterhalt.
Bei 257 Frauen sind aufgerundet 70% berichtigt  = ca. 180 Frauen, davon erhalten abgerundet 75% = 135 keinen Trennungsunterhalt.
Von 436 Frauen sind 95% KU berechtigt = 413 Frauen, davon erhalten 26% keinen KU = 104 Frauen, von 387 Männern sind 23% berechtigt = 96, davon erhalten 84% keinen KU = 82.
Alle Zahlen etwas gerundet. Selbstverständlich ist jeder Fall, wo ein Berichtigter keinen Unterhalt bekommt einer zuviel. Trotzdem gibt es mehr Frauen, die keinen Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht, als Männer.
In allen Fällen wäre außerdem zu prüfen worin die Gründe liegen, z.B. Selbstbehalt?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 21:36
 Uli
(@Uli)

Trotzdem gibt es mehr Frauen, die keinen Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht, als Männer.
In allen Fällen wäre außerdem zu prüfen worin die Gründe liegen, z.B. Selbstbehalt?

So darfst Du nicht rechnen! Natürlich gibst es in absoluten Zahlen immer mehr Frauen, als Männer, die auf der Strecke bleiben. Das liegt an der Rollenverteilung.
Trotzdem besagt die Tabelle, dass die Zahlungsmoral der Frauen grundsätzlich schlechter ist, als die der Männer.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 21:48
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Trotzdem besagt die Tabelle, dass die Zahlungsmoral der Frauen grundsätzlich schlechter ist, als die der Männer.

Ich finde es bei Männern und Frauen bedenklich, wenn "Zahlungsmoral" und "Leistungsfähigkeit" leichtfertig in einen Topf geworfen werden. Kinder, die gegenüber ihrem UET "nicht unterhaltsberechtigt" sind, haben vermutlich einen nicht leistungsfähigen UET.

Interessant ist zudem, dass nach dieser Erhebung nur 23% der bei ihren Vätern lebenden minderj. Kinder UH-anspruchsberechtigt sein sollen.

Dass einige Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt haben, sagt nichts über ihren Bedarf, aber einiges über die Leistungsfähigkeit des UET aus.

Ein Freund meines Sohnes (7) hat einen seit Jahren schwer depressiven Vater.

Dieser Vater ist dermaßen depressiv, dass er es nicht einmal schafft zum Therapeuten zu gehen oder eine Rente zu beantragen.
Er hängt seit Jahren in HartzIV herum und schafft es nicht den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.
Der Sohn hat sechs Jahre lang UHV bekommen. Jetzt ist Ende.
Der kleine Junge hat keinen Anspruch gegen seinen Vater, da dieser nicht leistungsfähig ist.
Die Mutter ging immer und geht weiterhin Vollzeit arbeiten.
Seitdem der UHV ausgelaufen ist, hat sie neben ihrer (schlecht entlohnten) Vollzeitstelle noch einen Nebenjob auf 400-€-Basis.
Der Vater des Jungen sitzt derweil auf dem Sofa und guckt Löcher in die Luft. Mehr schafft er nicht.

Ich sehe gewisse Parallelen zur Situation des TO, aber keine Geschlechterungerechtigkeit.
Auch schlecht entlohnte Vollzeitjobs sind längst kein "Privileg" schlecht ausgebildeter und/oder gut verheirateter Frauen mehr, sondern können (außer Beamten) nach einem Jahr ALG1 wirklich jeden treffen.

Der Vater kann den Kleinen nicht öfter als alle 14 Tage für einen Samstagnachmittag nehmen, da der Sohn sich in der Obhut des Kranken unwohl fühlt und es beide als "anstrengend" empfinden, Zeit miteinander zu verbringen. Das hat mir der Vater anlässlich des 6. Geburtstags seines Sohnes vor wenigen Wochen selbst wortwörtlich gesagt. Als ich ihn gefragt habe, ob er nicht Freude daran hätte, öfter Zeit mit dem Sohn zu verbringen. Wer dermaßen depressiv ist, hat an gar nichts Freude, war mein Eindruck.

Allerdings habe ich die starke Vermutung, dass Frauen, die in einem Scheidungsverfahren oder später die Betreuung ihrer Kinder an den Vater abgeben (müssen) nur selten gesundheitlich (und d.h. i.d.R. auch beruflich) leistungsfähiger sind als der Vater des kleinen Jungen, der ziemlich oft bei uns zu Besuch ist, weil seine Mutter sehr oft sehr lange arbeiten geht.

Den Bedarf des Kleinen muss die Mutter decken. Ebenso, wie der Richter es vom TO erwartet.

Das ist nicht schön. Aber in bestimmten Einzelfällen auch nicht zu ändern. Außer die willkürlichen Beschränkungen des UHV-Gesetzes würden geändert.

LG 🙂 Biggi 


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 22:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich finde es bei Männern und Frauen bedenklich, wenn "Zahlungsmoral" und "Leistungsfähigkeit" leichtfertig in einen Topf geworfen werden. Kinder, die gegenüber ihrem UET "nicht unterhaltsberechtigt" sind, haben vermutlich einen nicht leistungsfähigen UET.
...
Dass einige Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt haben, sagt nichts über ihren Bedarf, aber einiges über die Leistungsfähigkeit des UET aus.

Bleibt die Frage offen, ob auch das BMFSJS nicht der rechtlichen Fachgebriffe mächtig ist. Zumindest fehlt mir der gute Wille, dies freiwillig und wohlgesonnen denen zu "unterstellen". Das Du schlussfolgerst, hier sei (vermutlich ausschliesslich) fehlende Leistungsfähigkeit ursächlich, erschliesst sich mir nicht. Nicht vorhandene Leistungsfähigkeit und fehlende Zahlungsmoral schliessen sich zudem nicht aus, mitunter bedingt das andere das eine. Auch hier auszuschliessen und selber gleich mit der Moralkeule "leichtfertig" auszuholen, das sehe ich als leichtfertig an.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch ein bekannter Familienrichter aus dem Beck-Blog begründete sinngemäß eine geringere Verfolgung von Müttern mit der angeblichen Lohnlücke von 23%.
Dass diese eine reine Statistiklüge ist, hat sich schon weitgehend rum gesprochen.
Aber anscheinend machen Familienrichter diese immer noch zur Grundlage ihrer Entscheidungen.

Man kann sich aber auch selbst ein Auge zu halten um sich auf diesem Blind zu machen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2013 22:45
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papa2013,
unabhängig von der Diskussion ob Männlein oder Weiblein die Bösen sind, möchte ich hier noch mal nachfragen:

Ich hatte ja Prozesskostenhilfe genehmigt bekommen und dort waren alle Belege dabei und die Gegenseite hatte alle Belge zur Verfügung gestellt bekommen. Wir hatten diese auch zuvor extra an den Anwalt meiner EX gesendet. Aber das reite anscheinend nicht aus weil "Mann" in dem Falle ich, anscheinend auf einem extra Blatt alles  in einfacher Form auflisten muss und unterschreiben muss.
Dann sollte ich noch zusätzlich dazuschreiben dass ich keine weiteren Einkünfte habe. Also hab ich das dann gemacht.
Genau an den Beschluss gehalten.
Und wieder reicht es nicht... eEr Gegnerische Anwalt will jetzt nochmal alle Billanzen der Firma sehen und auch was alle Angestellten verdienen etc.

Kann es sein, dass die Gegenseite nach wie vor auf der PKH rumreitet?
Denn eigentlich ist Dein Einkommen, wenn nicht astronomisch hoch, völlig losgelöst von der KU-Frage.

Einfach mal laienhaft nachgefragt
Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2013 00:44




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