Ex Frau will auswandern ohne meine Zustimmung und will dafür mein Mit-Sorgerecht aberkennen lassen.
Es gibt schon einen Gerichttermin.
Unsere Tochter wird vor dem Termin vom Gericht "befragt".
Sie wurde von der Mutter genau vorbereitet. Was kann ich tun um dies zu "enttarnen".Wer hat Erfahrung mit dieser Thematik?
Moin Jonny,
zunächst einmal: Die Benutzung handelsüblicher Gruss- und Höflichkeitsformeln ist auch in diesem Forum gerne gesehen und erhöht die Wahrscheinlichkeit kompetenter Antworten. Beim Bäcker sagt man üblicherweise ja auch "Guten Tag", "Bitte" und "ich hätte gerne..." und nicht nur "zwei Brötchen!".
Ansonsten ist Deine Frage recht ungenau: Wie alt ist die Tochter? Wie war der Umgang bisher geregelt und wie wurde er praktiziert" Was will die Tochter selbst? Wohin soll die Auswanderung gehen? Das alles (und noch einiges mehr) sind Fragen, die von entscheidender Bedeutung sind.
Das Sorgerecht bekommt man nicht einfach aberkannt; das ist zur Klärung dieser Frage auch nicht nötig. Was genau willst Du da "enttarnen"?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Sie wurde von der Mutter genau vorbereitet. Was kann ich tun um dies zu "enttarnen".Wer hat Erfahrung mit dieser Thematik?
Du kannst sie nicht "enttarnen" sie sitzt am längerem Hebel.Der Elternteil, bei dem die Kinder Leben hat einen größeren Einfluss. Richter erkennen dieses oft nicht.Sie stützen sich auf Aussagen des JA.
Ex Frau will auswandern ohne meine Zustimmung und will dafür mein Mit-Sorgerecht aberkennen lassen.
Es gibt schon einen Gerichttermin.
DasSorgerecht kann man nicht so einfach aberkennen.Es müssen schon gute Gründe dafür vorliegen.
Doch weiß ich aus eigener Erfahrung, das wenn sie mit der kleinen erst einmal weg ist , ist es schwer sie wieder zurückzuholen .
Mein Rat : Sofort beim JA vorsprechen und einen Rechtsanwalt aufsuchen(falls noch nicht gemacht)
Das JA wird dich in diesen Fragen beraten, aber nicht selber aktiv werden.Sie werden auch (nach Aufforderung) bei Gericht vorsprechen und ihre Einschätzung abgeben.
Ansonsten sind die Fragen von brille007 ,Alter; Umgang;Wohin und ganz wichtig , mit welcher begründung.
***edit: Quoting korrigiert
Hi jonny63,
wann will sie warum in welches Land auswandern ?
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
Mein Rat : Sofort beim JA vorsprechen und einen Rechtsanwalt aufsuchen(falls noch nicht gemacht)
das möchte ich auch anraten, dringend.
Das Sorgerecht wird auch nicht einfach so entzogen dafür müssen dringlichere Gründe vorliegen als ein Auswanderungswunsch. Kannst du die Kinderbetreuung gewährleisten falls das Kind in D bleibt?
Grüße,
das Augentierchen
Danke Martin, für die Unterrichtseinheit.
Schön,wenn Du Wert drauf legst. Die Meisten sind davon gelangweilt....
Nun,es nicht immer leicht es allen Recht zu machen,deshalb bevorzuge ich die Kurzform und finde trotzdem alle nett und bleibe das selbst auch!
Meine Tochter ist 12 Jahre ,die Mutter will in ihre Heimat nach Mexiko.. Das JA weiss Bescheid und ein RA ist auch dabei.
Bisher war der Umgang 2 wöchig ein WE und 2x gemeinsamer Urlaub.
Mein Kind hätte bei mir beste Lebensbedingungen,wenn sie nur bei mir leben kann.
Bei der Mutter lebt sie eher ärmlich und unglücklich.
Das Sorge recht soll nur entzogen werden um auszuwandern.
Martin ich danke für Dein Verständnis
Beste Grüsse Jonny 63
Gr. Jonny63
Moin,
zu einem vergleichbaren Fall gibt es ein >Urteil des OLG München<. Den zugehörigen Fall findest du >hier<.
Ich sehe wenig Chancen für dich, weil durch den nach deutschen Maßstäben festzusetzenden KU sich in Mexiko fürstlich leben lässt. Damit will ich dich nicht von einer gerichtlichen Klärung abhalten, sondern auf mögliche Ergebnisse vorbereiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo... also reinversetzen in deine Lage ist eigentl. unmöglich, versuch gute Gründe zu finden um sachlich mit dem JA und dem Richter zu argumentieren warum ein Wegzug für dich nicht in Frage kommen kann.
Also so auf die schnelle ist mir folgendes eingefallen aber geh in dich und schau selbst du kennst dein Leben und das deines Kindes besser...
Umgang mit deinen Kind kann durch den Umzug ins Ausland nicht mehr so gewährleistet werden wie bisher...
Folgen dadurch könnten sein/werden:
- Bindung zum Kind kann abbrechen (Vater wird entfremdet)
- du kannst durch den wegzug in Zukunft nicht mehr auf die Erziehung und dem Wohl des Kindes Einfluss nehmen (Recht&Pflicht jedes Vaters)
- Lebensmittelpunkt des Kindes ist/war in Deutschland (Familie/Freunde?!)
Wie ist es in Mexico? Kann dass Kind spanisch ist es zweisprachig bei euch aufgewachsen?!
MfG
Hallo,
ich danke für die Infos.
Bislang habe ich zusammengestellt,wie meine Tochter bei mir leben würde und zum Vergleich in Mexico (Kriminalität,Entführungsgefahr,kein richtiges Krankenversicherungssystem, Bildungssystem,keine Perspektive,Land mit riesiger Auswanderquote)...mal sehen ob das Gericht das verstehen will.
Ich danke Euch,wenn ich Eure Fälle so lese,macht mir das gerade Mut ,nicht locker zu lassen.
Bis dann
Bj.
Hi,
...die Mutter will in ihre Heimat nach Mexiko....
Gibt es hierzu einen Plan B von dir ?
KM eine Art Stipendium auf DEINE Kosten anbieten, sofern sie nicht auswandert ?
Ich ziehe nicht aus.
Moin jonny,
ich möchte Dich mit dem folgenden Einwand nicht bremsen oder vor den Kopf stoßen, aber ich habe meine Zweifel, ob Du mit einer reinen Negativlistung zur Sicherheitslage in Mexiko besonderen Eindruck schinden wirst. Falls Du soetwas vor hast.
Der gegenerische RA verweist ganz locker auf die Sicherheitshinweise des AA zu Mexiko und zu bspw. Frankreich und das Tema Sicherheit ist vom Tisch.
Bildung - Deutsche Schule
Krankenversicherung - privat, wird dann als Mehrbedarf aus Deinem Geldbeutel geholt
keine Perspektive - auch in MEX gibt es Universitäten, High Society
Auswandererquote - siehe Deeps hinweis auf eine gemessen an mexik. Verhältnissen formidable Finanzquelle für KM, wer wollte da auswandern. Weshalb sollte sie sich da Arbeit in USA suchen müssen?
Einzige weiche Stelle, die es sorgfältig zu bearbeiten gilt. Wie Rainbow schon schreibt:
Bisheriger Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland,
enge der Bindung zu Dir,
zu Verwandschaft in Deutschland,
Dein erklärter Wille Ex auch die Bindung zum Kind aktiv und tätig zu erhalten, wenn Ex ohne Kind nach Mexiko geht,
und der Nachweis, dass ein eventueller geäußerter Wunsch oder Einverständnis des Kindes zur Auswanderung nicht dem gefestigten Willen des Kindes entspricht.
Mit dem Schwerpunkt Horrorszenario MEX wird das nix.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
weil durch den nach deutschen Maßstäben festzusetzenden KU sich in Mexiko fürstlich leben lässt.
Nach deutschem Recht ist der KU seit 2008 an den Kinderfreibetrag gekoppelt. Für den gilt eine Ländergruppeneinteilung, nach der für Mexiko der Faktor 0,5 gilt:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/lndergruppeneinteilung.html
Hi Jonny,
deine Argumente gegen Mexiko bringen vermutlich nicht viel. Möglicherweise war der Richter dort auch mal im Urlaub und fand es sehr nett dort ...
Seit wann seit ihr getrennt lebend ?
Sprachkenntnisse beim Kind ?
(Stipendium hatte ich bereits vorgeschlagen)
Ich ziehe nicht aus.
Hi,
aus eigener Erfahrung weiß ich das selbst ein zeitiges Gespräch mit JA und Anwalt + EA gegen einen Umzug, meistens nichts Passiert!
Leider!
Ich will Dir keine Illusionen nehmen. Wenn Ihr das GSR habt, "ich drücke es mal hart aus" einfach deine Tochter (sofern Sie will) bei Dir behalten.
Viel Erfolg und Kopf hoch :thumbup:
Hallo liebe Leute,
ich danke für die Antworten und entnehme diesen,dass ich mir nicht viel Hoffnung auf Verständnis vom Gericht oder JA machen brauche und lernen muss mein Kind vorerst zu verlieren.
Mitlerweile war die Gerichtverhandlung: Den Richter und JA interessieren überhaupt nicht ,dass die Mutter nur hetzt und das Kind entfremdet wo sie nur kann.
Ich solle in Zusammenarbeit mit dem JA nun versuchen den Kontakt zu meiner Tochter wieder auf zunehmen.
Sie soll nun entscheiden,ob ich sie sehen darf.
Dabei soll ich in totale Demutshaltung gehen,was unbegründet ist ,weil ich mit Töchterchen nie ein Problem hatte.
Ich denke ,meine Tochter wird mich später deswegen vielleich nicht mehr respektieren...oder??
So long
Jonny
Moin,
vorab zum besseren Verständnis. Was ist denn nun mit Mexiko?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Till,
der Richter wollte von der Mutter ein klares Konzept sehen,wovon sie in Mexiko leben will und hat dies zu einer Grundvoraussetzung gemacht.Sie hat was zusammengestottert und ist natürlich vollkommen ohne Plan,dass hat auch den Richter geärgert Es wurde aber nicht von Ja oder Nein gesprochen.
Danke für Dein Interessen.
Gruss
Jonny