Ich werde mich kurz halten.
Ich habe eine Frau kennen gelernt. Die ersten 5 Monate lief alles hervorragend. Anschließend war sie 2 Wochen im Urlaub und kam total verändert zurück. (In dieser Zeit gab es Kontakt zu einer Freundin von mir, indem sie erzählte, sie würde mich verlassen wollen, weil sie von einem Exfreund bedroht werden würde. Um mich zu schützen, wollte sie mir erzählen, dass sie fremd gegangen sei und sich unter diesem Vorwand trennen.)
Plötzlich war sie extrem introvertiert und ich "kam nicht mehr an sie ran" - emotional gesehen. Ca 1-1 1/2 Monate später hatte sie überraschenderweise einen positiven Test in der Hand.
Anschließend ging es steil bergab. Egal was ich getan oder gemacht habe, es war nie genug. Sie ließ jeden Streit eskalieren, der oftmals ohne Substanz war d.h. wegen absoluten Kleinigkeiten; ich habe immer nachgegeben.
Ich dachte das ganze wäre irgendwie hormonbedingt und habe es auf sich beruhen lassen.
Unsere Streitigkeiten liefen immer nach dem gleichen Schema ab. Sie: totale Verweigerung, keinen mm abrücken vom eigenen Standpunkt, ständiges Drohen und Beleidigen. Reden geht gar nicht, es zählen keine Erklärungen oder Argumente sondern nur ihre Meinung dazu. Jede Unstimmigkeit zwischen mir und ihr oder ihr und meiner Familie wurde direkt mit der Androhung des Kindesentzuges begegnet. Im Verlaufe der letzten Woche kam es zu einem Streit, der so Ablief wie immer. Es ging im Prinzip um ein Missverständnis, für das keiner etwas kann. Sie hat auf absolut stur gestellt und will mich jetzt verlassen.
Bisher gab es noch keinen Kontakt mit dem Amt in Bezug auf Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht usw. Die Dame bezog vor der Schwangerschaft H4 und verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wie verhalte ich mich jetzt weiter?
Macht es Sinn, die Vaterschaft nicht freiwillig anzuerkennen, sondern zu warten, bis die Arge mit dem Gentest kommt (insbesondere mit dem Hintergrund der obigen Geschichte)?
Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt für die KM? Mein Jahresgehalt: ca. 25700 netto.(2100/ Monat + 500 Euro Weihnachtsgeld)
Meiner Rechnung nach würde ich immer auf den Mindestselbsbedarf fallen, bzw. ganz knapp einen Mangelfall darstellen, da 350 KU+770 BU.
Guten morgen.
Also bei solch einer Geschichte würde ich keine Vaterschaft freiwillig anerkennen. Die Frau weiß mit Sicherheit was du verdienst, und was du zahlen müßtest, und glaube mir, Frauen lassen sich teilweise echt geniale Geschichten einfallen, die aber irgendwann insich zerbrechen.
Warte bis das Amt kommt, oder frage einen Anwalt ob man vorher schon einen Test machen kann, um Streitigkeiten nach der Geburt zu vermeiden.
Und ganz wichtig....... Laß dich von niemanden einschüchtern.......
Hallo Petermeier,
über die Notwendigkeit eines Vaterschaftstests hat Robert dich bereits informiert, hier mal die Abteilung "Zahlen, Daten, Fakten" - für den Fall, dass du tatsächlich der Kindsvater bist.
Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt für die KM? Mein Jahresgehalt: ca. 25700 netto.(2100/ Monat + 500 Euro Weihnachtsgeld)
Meiner Rechnung nach würde ich immer auf den Mindestselbsbedarf fallen, bzw. ganz knapp einen Mangelfall darstellen, da 350 KU+770 BU.
Das Endergebnis hast du zwar schon richtig vorhergesehen (nämlich: du landest beim Selbstbehalt), aber so ganz stimmt dein Rechenweg noch nicht. Ich skizziere mal, wie die Rechnung bei dir aussehen sollte:
Deine 25.700 Jahresnetto entsprechen einem monatlichen Durchschnittsnetto von 2.141 Euro, davon kannst du (und solltest du) berufsbedingte Kosten sowie ggf. zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung o.ä.) abziehen. Viele Oberlandesgerichte erlauben für die berufsbedingten Kosten pauschal 5% vom Netto, das wären bei dir 107 Euro, ich rechne mal mit dieser Zahl weiter und komme somit auf ein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.034 Euro. Sag uns aber bitte, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist, ob du höhere berufsbedingte Kosten hast als diese Pauschale, und ob du zusätzliche Altersvorsorge hast.
Weiter in der Berechnung: Du wirst zwei Unterhaltsberechtigte haben, nämlich das Kind und dessen Mutter, somit ist die Düsseldorfer Tabelle direkt anwendbar (ohne Herauf- oder Herunterstufungen). Falls du weitere Unterhaltsberechtigte haben solltest (z.B. ein weiteres Kind), dann sag's bitte, dann ändert sich nämlich die Berechnung.
Bei 2.034 Euro bereinigtem Netto landest du in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, aber vom Tabellenbetrag von 349 Euro, auf den du selber gekommen bist, darfst du noch das halbe Kindergeld abziehen, das ja vollständig an die Mutter ausgezahlt wird; du kommst somit auf einen Zahlbetrag von 257 Euro. Du kannst, zu deiner eigenen Bequemlichkeit, in der Düsseldorfer Tabelle auf Seite 6 nachschlagen, dort findest du direkt die Zahlbeträge.
Nach Abzug des Kindesunterhaltes bleiben dir noch 2.034 Euro minus 257 Euro gleich 1.777 Euro. Wie du richtig erkannt hast, hat die KM einen Unterhaltsanspruch von 770 Euro, da sie vorher nicht erwerbstätig war. Allerdings, 1.777 Euro minus 770 Euro gleich 1.007 Euro, damit ist dein Selbstbehalt verletzt - denn gegenüber der Dame hast du einen Selbstbehalt von 1.050 Euro. Ihr Anspruch wird daher an deinem Selbstbehalt gekappt, ihr Unterhaltsanspruch beträgt damit 727 Euro.
Insgesamt: KU gleich 257 Euro, BU gleich 727 Euro, insgesamt 984 Euro.
Und mach' dir schon mal einen Merkzettel für den dritten Geburtstag des Kindes - da wird nämlich der Unterhalt für die KM eingestellt! Wenn Madame für sich selbst Unterhalt haben will über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus, dann wird sie sich dafür was überlegen müssen (nicht, dass das entsprechend gepolten Müttern bei unserer männerfeindlichen Familiengerichtsbarkeit besonders schwer fallen würde, aber man soll ihnen das Feld zumindest nicht kampflos überlassen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. für "Hallo" und "Tschüss" sollte auch in deinen Beiträgen Platz sein ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Macht zwar in der Rechnung nicht viel aus, aber die 500 € Weihanchtsgeld werden auch durch 12 geteilt und auf das Monatseinkommen aufgeschlagen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Macht zwar in der Rechnung nicht viel aus, aber die 500 € Weihanchtsgeld werden auch durch 12 geteilt und auf das Monatseinkommen aufgeschlagen.
Äh, das Weihnachtsgeld haben wir im Gesamtjahresnetto doch bereits drin? Nämlich:
Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt für die KM? Mein Jahresgehalt: ca. 25700 netto.(2100/ Monat + 500 Euro Weihnachtsgeld)
Zwölf Monate mit je 2100 Euro macht 25.200 Euro p.a.; plus 500 Euro Weihnachtsgeld ergibt die genannten 25.700 Euro p.a.; und runtergerechnet auf zwölf Monate ergibt das im Durchschnitt die 2.141 Euro, mit denen ich in die Berechnung eingestiegen bin.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Leider kann ich noch nicht editieren, sonst würde ich Hallo und Tschüss einfügen. Sorry.
Danke für die Nachricht. Gerichtsstand ist Köln.
Wie sieht das mit dem Anwalt aus?
Sollte man alles über den regeln oder stumpf die Forderungen des Amtes abwarten und befolgen?
Ich denke nicht, dass es ihr ums Geld geht. Was mir Sorgen macht ist die Arge und andere Behörden.
Mal angenommen, sie beantragt 3 Jahre nach Geburt Hartz IV, weil ihre Selbstständigkeit nicht läuft und sie mir nicht weiter auf der Tasche liegen will.
Wie würde das weiter gehen? Werden die Ämter mich für ihre erfolglose Selbständigkeit länger Unterhalt bezahlen lassen können?
Ich stelle mir das so in der Praxis vor, dass das Amt in 3 Jahren auf ihren Antrag hin, unter Verweis auf mich und meine Unterhaltspflicht, die ja noch 3 Jahre länger gehen könnte, nichts bezahlt. Anschließend geht sie zum Anwalt und lässt sich beraten und dieser versucht den Unterhalt zu verlängern, weil das evtl. rechtlich einfacher ist, als den Hartz IV Anspruch gegenüber dem Amt durch zu bekommen, oder?
Hallo Petermeier,
Danke für die Nachricht. Gerichtsstand ist Köln.
Du hast die Arschkarte gezogen. OLG Köln gehört zu jenen Erbsenzählern, die bei berufsbedingten Kosten einen Einzelnachweis sehen wollen:
10.2.1 Konkrete Aufwendungen: Eine Pauschale von 5 % wird in der Regel nicht gewährt, sondern die berufsbedingten Aufwendungen sind im Einzelnen darzulegen.
Daher: Überlege dir schon mal, was du alles konkret geltend machen kannst. Wie sieht's z.B. mit Fahrtkosten zur Arbeit aus?
Mal angenommen, sie beantragt 3 Jahre nach Geburt Hartz IV, weil ihre Selbstständigkeit nicht läuft und sie mir nicht weiter auf der Tasche liegen will.
Wie würde das weiter gehen? Werden die Ämter mich für ihre erfolglose Selbständigkeit länger Unterhalt bezahlen lassen können?
Und wenn wir schon dabei sind: Wie wird das Wetter zu Pfingsten 2014?
Im Klartext: Mach dir im Moment mal noch keinen Kopf darüber, was in drei Jahren sein könnte - behalte nur auf dem Radar, dass sich da normalerweise was zu deinen Gunsten ändert, du dafür aber ggf. selbst aufpassen musst. Über konkrete Maßnahmen reden wir, wenn's soweit ist.
Derzeit hast du ganz andere Baustellen, insbesondere ist zu klären, ob du tatsächlich der Vater bist. Wenn ja, wirst du einerseits dafür sorgen wollen, dass Madame von dir nicht noch mehr Geld bekommt, als ihr ohnehin schon "zusteht"; und andererseits wirst du vermutlich eine Regelung finden wollen, dein Kind zu sehen - und wenn's auch bloß in der undankbaren Rolle als Wochenend-Papa ist ...
Leider kann ich noch nicht editieren, sonst würde ich Hallo und Tschüss einfügen. Sorry.
Es steht dir allerdings frei, selbiges in deinen neuen Beiträgen zu berücksichtigen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
stimmt, das hatte ich nicht nachgerechnet.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Tja, dann noch die eine Frage: Alles mit anwaltlicher Hilfe durchbringen oder auf eigene Faust mit Ämtern usw verhandeln?
Das andere habe ich richtig verstanden, abwarten bis sie zum Amt geht und mich als Vater nennt, dann den Test machen lassen und vorher keine Vaterschaft anerkennen.
Aber ich denke, dann muss ich je nach Länge des Verfahrens das an Unterhalt nachbezahlen, was bis dahin ansteht oder?
Tschüss
Moin Peter,
Tja, dann noch die eine Frage: Alles mit anwaltlicher Hilfe durchbringen oder auf eigene Faust mit Ämtern usw verhandeln?
wenn Du die Nerven dazu hast, brauchst Du jetzt noch keinen Anwalt (der zusätzlich Geld kostet). Mit Ämtern musst Du vermutlich auch noch nicht verhandeln. Die Behauptung einer Vaterschaft oder die Weitergabe der Adresse eines potenziellen Vaters begründet noch gar nichts. (Anmerkung zu #1: Die ARGE hat mit dem Test in keinem Fall etwas zu tun).
Aus Deinem Post geht nicht hervor, ob das Kind bereits geboren ist. Ein VS-Test geht aber sowieso erst nach der Geburt. Du kannst Deiner Ex anbieten, nach einem solchen VS-Test eine Vaterschaftsanerkennung (und am besten auch gleich eine Erklärung über das Gemeinsame Sorgerecht) zu unterschreiben. Diesen Test gibt es privat (für etwa 200 Öre) und gerichtlich (für etwa das Zehnfache). Bezahlen tut Letzteren derjenige, der ihn "verliert"; sollte Deine Ex also nicht 1000-prozentig sicher sein, dass nur Du als Vater in Frage kommst, tut sie gut daran, auf Dein "geräuschloses" Angebot einzugehen.
Aber ich denke, dann muss ich je nach Länge des Verfahrens das an Unterhalt nachbezahlen, was bis dahin ansteht oder?
das ist zutreffend; Deine Zahlungspflicht beginnt sogar schon Wochen vor der Geburt, wenn Du der Vater bist. Also leg die Kohle schon mal sicherheitshalber zur Seite. Falls ein anderer "getroffen" hat, kannst Du Dir immer noch was Hübsches dafür kaufen.
Und Leutz, ganz allgemein: BITTE benutzt Kondome, wenn Ihr mit "frischen" Damen in die Kiste steigt! Mal abgesehen vom gesundheitlichen Aspekt macht es eine Menge Sinn, nicht gleich mit Nachwuchs anzufangen, solange man noch nicht einmal weiss, ob man mit jemand dauerhaft einen Kühlschrank teilen möchte!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
