Ja wir haben Klima. Und das alleine wäre kein Grund. Aber Heim zukommen den kleinen auf der Coutch vorm Fernseher zu finden während Sie schläft und neben meinem Sohn das Bügeleisen an ist halte ich für nicht ganz so lapidar.
Und Beispiele dieser Art könnte ich beliebig fortführen. Das hat auch nicht mit Kontrollfreak zu tun!!!!
Ansonsten würde ich es bei einem solchen Kontrollfreak auch nicht aushalten.
Schlechte Laune? Was soll das? Ich habe mir wegen des uninteressierten Verhaltens der Mutter bzgl. Sohnis Sicherheit auch immer Sorgen gemacht. Speziell hinsichtlich des Badezimmers bei der Mutter, wo er immer auf einem alten wackligen Stuhl ans Waschbecken musste. Danach war er ein paar Jahre eben ohne zweiten Schneidezahn... Macht ja nix, Susi.
Und es wäre auch nicht das erste Kind, das aus dem x-ten Stock gefallen wäre.
Der Punkt ist, dass das alles niemanden interessiert. Wieso, dem Kind geht es doch gut?, wird es heißen. Bei mir auch gerne mal, "dann müsste das Kind doch Schäden haben!". Ach, und was ist mit dem Zahn? "Ach, das ist doch nicht das erste Kind, das sich einen Zahn ausgeschlagen hat.
Deutlich: Das interessiert niemanden. Du wirst nur als Nervtöter und Querulant empfunden. Siehe auch die Reaktion Susis. Eine Mutter ist eine Mutter und Punkt. Solange du nicht bewiesen hast, dass diese Mutter so mächtig Murmel hat, dass das Kind schon Schäden davongetragen hat, passiert nichts. Und das auch meistens nicht beim ersten Anlauf sondern erst nach Jahren, wenn auch der letzte Schwarzkittel, Gutachter und JA-Fuzzi nicht mehr leugnen kann, dass das, was du denen schon seit Jahren prognostiziert hast, insb. typische psychische Folgen für die Kinder derlei handelnder Mütter, eingetreten sind. So war es bei mir auch. Und wenn Sohni nicht selber von der Mutter weg gewollt hätte, hätte ich noch zig Verfahren einreichen können - mit immer demselben Ergebnis: Halt mal schön die Kresse und zahl weiter brav den Unterhalt!
Ich zeichne hier einen sehr anstrengenden und langwierigen Weg vor, der vielleicht aber nicht sein muss. Vielleicht kannst du mit ihr zumindest eine so weite Umgangsregel (ich gehe davon aus, dass sie dich schon bei der Erwähnung des Wortes Wechselmodell auslachen wird) finden, dass das Kind möglichst wenig von der Erkrankung mitbekommt. Sinnvoll dürfte auch sein, wenn du dich schon jetzt viel mehr in seiner reinen Wachzeit außerhalb der KiTa um Sohni kümmerst, weil sie das einfach nicht hinbekommt, eine Hilfe ins Haus zu holen. Ich rede hier nicht von einer Hilfe durch das JA. Das führt nämllich nur dazu, dass bei der i.d.R. geringen Einsichtsfähigkeit dieser Art Erkrankter jahrelange Hilfen dieser Industrie installiert werden, während derer Laufzeit du absolut keine Chance hättest, noch irgendetwas zu erreichen. "Wieso, die Mutter nimmt doch Hilfe in Anspruch?" Alles erlebt.
Was stabilisierend wirken kann, ist natürlich auch eine Therapie und Medikamente für die Mutter. Aber um sie dahin zu bringen, müsstest du noch einen ziemlich guten Draht zu ihr haben. Und oft werden solche Therapien auch nicht ernsthaft durchgezogen, geschweige denn die Medikamente genommen. "Wieso, mir geht's doch gut?" :knockout:
Was genau willst du in den nächsten Wochen erreichen?
Gruß
Krishna
Vielen Dank Krishna für die ehrlichen und objektiven Worte.
Meine Zielsetzung der nächsten Wochen ? Erstmal alles klären. Dinge wie den Mietvertrag umschreiben, alles mögliche kündigen das auf meinen Namen läuft etc. Ich hoffe auch das mein Termin beim Anwalt etwas bringt. Auf jeden Fall wird Antrag auf GSR und ABR gestellt.
Ja das ist das irrwitzige, ich habe noch einen sehr guten Draht zu ihr. Wie gesagt eine Woche ist es die große Liebe, die andere der pure Frust ( Aus Ihrer Sicht). Sie erzählt mir von Ihren Sorgen und Ängsten. Aber das ist ein minimales Zeitfenster in dem Sie sich nicht versperrt. Alle Psychologen haben mir geraten Sie muss, entschuldige die Wortwahl extrem auf die Fresse fallen damit Sie an einem Punkt kommt an dem Sie nicht mehr weiter davon laufen kann. Das ich aber nicht zusehen werde wie mein Sohn mit fällt ist ja klar. Und mir ist Bewusst das wir ( Männer) in diesem wunderbarem Alice Schwarzer Land nur gut für Rechnungen sind.
Na ja, objektiv sind meine Worte sicherlich nicht. Sie sollen nur zeigen, was viel wahrscheinlicher ist als eine Lösung im Sinne des Kindes, nämlich eine Systemfrage. Und solange sich mit dem System Geld verdienen lässt, ist das Kindeswohl viel zu oft einfach nur der Aufhänger.
Wenn du das GSR bekommst, ist das ABR automatisch mit drin. Erst wenn Streit über das ABR entsteht, kann zugunsten eines Elternteils dieser Teilbereich der Sorge übertragen werden.
Über eines solltest du dir klar sein: Wenn du alles regelst und ohne Kind ausziehst und dich auf eine Umgangsregelung einlässt, dann bist du ab diesem Zeitpunkt unwiederbringlich in der Rolle des Umganselternteils. D.h., wenn du drei Wochen später gekündigt wirst und Zeit für Sohni hättest, kann sich die Mutter schon auf die Vereinbarung berufen. Du müsstest direkt klagen, mit sehr geringer Erfolgsaussicht. Ferner, dass die Mutter auch wichtige Entscheidungen im Alltag ohne dich treffen kann und wird, da du ja nicht immer verfügbar bist. Wichtig i.S.v. bedeutend für's Kind (Impfung), aber noch nicht so bedeutend wie bspw. KiTa- oder Schulwahl, med. nicht indizierte OPs etc.
Wäre ein Wechselmodell für dich einzurichten? Vielleicht lacht die Mutter in einem ihrer lichten Momente ja gerade mal nicht und lässt sich zumindest auf eine Mediation ein? Da sehe ich bei verständiger Herangehensweise in einer solchen Mediation durchaus Chancen, da du dich ja anscheinend trotz der Arbeit schon viel mehr gekümmert hast.
Einen Versuch wäre es wert.
Musst du die Wohnung verlassen oder könnte/müsste nicht sie? Das ist nicht ohne Bedeutung, weil es bei Streitigkeiten durchaus von Belang sein kann, wo das Kind bislang lebte und integriert war.
Gruß
Krishna
Verlasssen muss ich die wohnung nicht. Sie läuft ja auf keinen namen. Die würde auch ausziehen allerdings in eine 1 Zimmer wohnung was für mich eine eher dumme Wahl wäre. Eine blockbetreuung ist meine erste Wahl. Sich mit ihr darüber zu einigen aber unmöglich. Letztendlich entscheidet sowieso ihre mutter sowohl Iberia das ende der beziehung als auch ihre Haltung Denn ohne mutters erlaubniss machen die und ihre schwestern rein gar nichts
Moin ck.
Offen gesagt: Du bist total unstrukturiert. Und mir ist noch nicht klar geworden was Du eigentlich erreichen willst...
(btw: was ist ein "Blockmodell"?)
Wenn KM tats. so ist, wie Du sie hier darstellst und eine potenzielle Gefahr fürs Kind ist, dann weiß ich nicht, wie Du ein Wechselmodell (WM), bei dem das Kind ja in etwa die Hälfte der Zeit bei Muddern ist, überhaupt in Erwägung ziehen kannst?!?
Aber vielleicht solltest Du zunächst Dir einmal das Dir zustehende GSR holen!
Gruß, toto
Aber vielleicht solltest Du zunächst Dir einmal das Dir zustehende GSR holen!
Ich denke auch, dass alles andere nachrangig ist.
Ich denke auch, dass alles andere nachrangig ist.
Als Grundlage aller späteren Eventualitäten ist das das Wichtigste.
Auch von mir nochmal die Frage, was ein Blockmodell ist und was du aktuell eigentlich in erster Linie erreichen willst?
Wenn Blockmodell = Wechselmodell ist, dann verstehe ich nicht, warum dich deine Arbeit daran hindern sollte. Anscheinend wäre es ja dann auch eine ganze Woche möglich. Warum dann nicht auch zwei, drei, vier usw.?
Und wenn du die Betreuung leisten könntest, dann gäbe es da auch noch folgende Kombination:
Lass sie ihre Ein-Zimmer-Wohnung-Planung durchziehen. Kümmere dich darum gar nicht. Rede mit ihr auch nicht über ihre Absichten hinsichtlich Sohn. Besser du weißt auch nichts davon, dass es nur ein Zimmer ist. 😉
Wenn du das dann kurz vorm Umzug erfährst, und auch, dass das Kind da komplett hinziehen soll :wink:, könntest du einen Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bislang immer bei dir hatte und nicht aus seiner Umgebung gerissen werden darf, also Lebensmittelpunkt bei dir behalten soll. Begründung ferner: Mutter ist psychisch erkrankt und hat sich bislang ohnehin kaum ums Kind gekümmert. Da du in der gemeinsamen Wohnung aber täglich warst, war die Versorgung des Kindes immer gewährleistet. Zieht sie nun weg, besteht die Gefahr der Verwahrlosung. Für den Fall der Anordnung gleich mitteilen, dass die Mutter das Kind jederzeit besuchen kann, wenn dem nichts entgegensteht, und dass die Mutter das Kind ja auch auf der Arbeit sieht. (Schrecklich nebenbei: Meine war auch Erzieherin...)
Und jetzt kommt der Clou: Du hast zwar noch kein GSR, kannst aber beantragen, dass eine Einstweilige ergeht zumindest bis über den Antrag auf GSR, der unbedingt mind. zeitgleich gestellt werden muss, entschieden wurde.
Da du bisher immer soz. Hauptbetreuender warst, nehme ich an, dass du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, was gegen ein GSR spricht. Kommt die Mutter also nur mit dem üblichen Ich-will-aber-allein-entscheiden-Geplänkel, dann ordnet das Gericht das GSR auch an. Und keine Bange, die Großmutter ist nicht im Gerichtssaal. Das muss sie allein hinkriegen.
Ordnet das Gericht die Einstweilige tatsächlich an, hast du quasi schon schlussendlich gewonnen. Solche Entscheidungen werden in aller Regel nicht rückgängig gemacht.
Gruß
Krishna