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Entscheidungsfreiheit eines Fünfjährigen

 
(@mb508d)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen!
Ich habe einen Sohn, der im August 5 Jahre wird.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten habe ich mich mit der KM, die sich bereits vor 4 Jahren von mir getrennt hat, auf eine Regelung bezüglich des Umgangs geeinigt.
Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Probleme, wenn ich meinen Sohn zum gemeinsamen WE abholen möchte, da er nicht mitkommen möchte. Die KM stellt sich in dieser Situation auf den Standpunkt, dass er nicht mitgehen muss, wenn er nicht möchte. Sie will ihn auf keinen Fall dazu zwingen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass ein Fünfjähriger eine derartige Entscheidung noch nicht treffen sollte. Natürlich ist es keine "schöne" Situation, ein weinendes Kind gegen seinen Willen mitzunehmen, aber wenn er dann bei mir ist, ist alles wieder vergessen. Trotzdem musste ich in der Vergangenheit mehrfach auf das gemeinsame WE verzichten, da die KM ihn aus dem oben genannten Grund nicht mitgehen lassen wollte.
Wie soll ich mich nun in dieser Situation verhalten bzw. habe ich die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen?
Ich freue mich auf eure Kommentare/Antworten!
Besten Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 16:39
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MB508D,

Willkommen bei VS.de

Ich gehe mal davon aus, ihr wart verheiratet? Besteht gemeinsames Sorgerecht?

Wenn GSR (=gemeinsames Sorgerecht) besteht, hast du nicht nur ein Umgangsrecht, sondern
auch eine Umgangspflicht.

Habt ihr die Einigung schriftlich? Oder beim JA? Wie wurde der Umgang geregelt?

Sie will ihn auf keinen Fall dazu zwingen.

Es soll auch niemand gezwungen werden. Jedoch ist es ihre Pflicht, erzieherisch auf das Kind
einzuwirken, dass es Kontakt zu dir haben möchte.

Versuche, mit der KM vernünftig zu reden. Scheitert dies, dann beim JA um ein Vermittlungs-
gespräch bitten. Scheitert auch dies, dann Umgangsklage bei Gericht einreichen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 16:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo und willkommen

Umgang hat genauso stattzufinden, wie z.B. Kindergarten oder Schule.

Die Mutter hat alles notwendige dafür zu tun, den Umgang zu fördern, d.H. auch positiv auf das Kind einzuwirken.

Trotzdem musste ich in der Vergangenheit mehrfach auf das gemeinsame WE verzichten, da die KM ihn aus dem oben genannten Grund nicht mitgehen lassen wollte.
Wie soll ich mich nun in dieser Situation verhalten bzw. habe ich die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen?

Verzichten solltest du nicht auf den Umgang, suche zuerst das Gespräch mit KM, wenn das nicht helfen sollte ist der Schritt zum JA an der Reihe, notfalls gerichtlich Umgang festlegen lassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 16:47
(@mb508d)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Vielen Dank für eure Antworten!
Leider habe ich nicht das GSR! Die KM hat es mir verwehrt.
Eine schriftliche Vereinbarung bezüglich des Umgangs gibt es nicht!
Ich habe mehrfach versucht, das Thema/Problem mit der KM zu besprechen, leider bisher erfolglos! Sie weicht von ihrem Standpunkt nicht ab.
Ihre Versuche, unseren gemeinsamen Sohn davon zu überzeugen mit mir zu gehen, sind nur sehr halbherzig.
Meine Erfahrungen mit dem hiesigen JA sind nicht besonders positiv gewesen in der Vergangenheit. Dort, befürchte ich, werde ich nicht viel erreichen können.
Ich scheue aber auch, eine/n RA einzuschalten. Das bringt sicherlich wieder böses Blut!

Gruß...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 17:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MB508D (ist das ein Daimler-Modell?)!
Wenn KM nicht mit sich reden lässt, solltest Du Dich erst mal an das zuständige JA wenden (dort, wo Euer Kind lebt). Dort bittest Du um Vermittlung, denn Umgang ist ein Recht nach §1684 BGB, sowohl für das Kind als auch für Dich.
Wenn das JA Euch nicht weiter helfen kann (z.B. weil KM keine LUst hat auf Vermittlung) bleibt Dir nichts andres, als den Umganng einzuklagen; DU bist nämlch auch verpflichtet, Umgang zu ermöglichen, auch wenn KM sich querstellt...
Die Umgangspflicht ist unabhängig vom GSR.

Ich scheue aber auch, eine/n RA einzuschalten. Das bringt sicherlich wieder böses Blut!

Das ist doch schon da...es geht um das Recht(!) Eures Kindes auf Umgang

Grüßung
Marco

P.S. KM würde Sohni sicherlich in die Schule schicken, auch wenn er sagte, er hätte keinen Bock auf Schule, oder? 😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 17:18
(@mb508d)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco!
Ganz richtig, MB508D ist ein alter Daimler auch unter Düdo bekannt! Hatte einen 9 Jahre lang, ein Traumauto aber leider mittlerweile total unwirtschaftlich!
Deine Bemerkung mit der Schule/dem Kindergarten find ich klasse, aber auch damit kann ich der KM nicht kommen.
Ich sehe, ich werde wohl um den Gang zum JA nicht herumkommen. Dann werde ich weitersehen und hoffen, dass mir/uns der nächste Schritt erspart bleibt!
Besten Dank an alle!
Gruß...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 19:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MB508D,

Ich sehe, ich werde wohl um den Gang zum JA nicht herumkommen. Dann werde ich weitersehen und hoffen, dass mir/uns der nächste Schritt erspart bleibt!

Das ist absolut richtig so, da mit der KM sehr offensichtlich nicht zu reden ist. Allerdings, für dich zur Klarstellung und damit du nicht in eine vorhersehbare Enttäuschung hineinläufst: Zum Jugendamt geht man nicht, weil die in so vielen Fällen helfen könnten (die dürfen nämlich nix entscheiden!), sondern man geht zum Jugendamt, weil es vor Gericht meistens ziemlich schlecht aussieht, wenn man nicht vorher schon wenigstens eine friedliche Einigung beim Jugendamt o.ä. versucht hat. Daher, wenn du zum Jugendamt gehst und die dir helfen können, prima - aber bereite dich innerlich darauf vor, dass der Gang vor Gericht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nötig sein wird. Wobei es gegenüber der KM durchaus hilfreich sein kann, wenn du unmissverständlich ausstrahlst: Ein gescheiterter Einigungsversuch beim Jugendamt wird unmittelbar ein gerichtliches Umgangsverfahren nach sich ziehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 20:28
(@labertasche)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,
man muss nich immer gleich beim JA aufschlagen und Hilfe rufen. Das JA geht dann davon aus, dass der liebe Papa bei so einem einfachen Problem schon scheitert, was macht der dann bei richitgen Problemen. Klingt hart und blöd, ist aber leider so.
Dass Mamas das ganz toll finden, wenn das Kindchen weint, sobald Papa an der Tür steht, ist leider üblich. Dummer Weise merken die Zwerge das auch ganz furchtbar schnell und meinen spätestens nach dem zweiten Mal, dass Mama in diesem Moment Trauer erwartet.

Ich habe den Umgang, nachdem ich mich getrennt hatte, so gestaltet, dass der Umgang nur mit mir gemeinsam stattgefunden hat. Einerseits, damit Jim Knopf in seinen Kopf gemeißelt bekommt, dass er sich nicht zwischen mir und Papa entscheiden muss und andererseits, damit er sich daran gewöhnt sich mit Papa auch mal von mir zu entfernen.
Nach ca. einem jahr (Papa war in dieser Zeit vielleicht 4 Mal da) habe ich dann den Umgang abgeändert, weil ich gemerkt habe, dass der Kleine es nun schaffen könnte, nur noch ein wenig geschubst werden muss. Der kleine Mann hat natürlich sofort beschlossen, er geht mit Papa nicht mit und hat wortwörtlich zu mir gesagt: "Und wenn du dich auf den Kopf stellst, ich will nicht!" Natürlich bin ich ja nicht doof und weiß, dass man Kinder kaufen kann irgendwie und habe ihm zu Weihnachten einen Trolli von Cars geholt, in den er dann immer, wenn er mit Papa wegfährt, seine Spielsachen, Wechselklamotten und seine Medikamente reinpacken kann. Trotzdem war s komisch für ihn, aber er ist mitgegangen und hatte einen schönen Tag.

Zum Weinen beim Abschied: Stell dich mal morgens in nen Kindergarten und dann kannst du aufhören dich zu wundern, warum Kinder weinen, wenn sie von einer Bezugsperson zur nächsten gehen. Solange da keine Gewohnheit drin ist, solange keine Sicherheit da ist, was als nächstes passiert oder wann man wieder zurück kommt, so lange löst das Unsicherheit aus. Unsicherheit bedeutet bei Kindern Weinen. Sollte deine Ex weiterhin den Umgang verwehren, weil der Kleine Verlustängste hat, schlage ihr vor, einen gemeinsamen Spaziergang zu machen und dann vom Spielplatz aus mit dem Kleinen zu fahren. So hat er einen Übergang und Mama kann dagegen nichts sinnvolles sagen. Wenn sie das nämlich verweigert, steht fest, du machst dir nen Kopf, versuchst es dem Kind angenehm zu gestalten und Mama ist offensichtlich an dem Katzenjammer schuld.

LG Binah

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 01:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Binah,

tschuldigung, aber wir haben es hier offensichtlich mit einer nicht-kooperativen KM zu tun:

Die KM stellt sich in dieser Situation auf den Standpunkt, dass er nicht mitgehen muss, wenn er nicht möchte. (...) aber wenn er dann bei mir ist, ist alles wieder vergessen. Trotzdem musste ich in der Vergangenheit mehrfach auf das gemeinsame WE verzichten, da die KM ihn aus dem oben genannten Grund nicht mitgehen lassen wollte.

Und so einer Dame sollte man beizeiten die Folterwerkzeuge zeigen, bevor sie hieraus ein Gewohnheitsrecht ableitet, und bei Erfolg ihrer Maßnahme die nächste Stufe der Umgangsboykott-Rakete zündet.

man muss nich immer gleich beim JA aufschlagen und Hilfe rufen. Das JA geht dann davon aus, dass der liebe Papa bei so einem einfachen Problem schon scheitert, was macht der dann bei richitgen Problemen. Klingt hart und blöd, ist aber leider so.

Man geht in dieser Situation nicht zum JA, weil man sich von diesen Fluffies die Lösung des Problems erhoffen würde. Man geht zum Jugendamt, weil es ein notwendiger Schritt vor dem Gang zum Gericht wegen einer Umgangsklage ist. Klingt hart und blöd, ist aber leider so.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 01:49
(@labertasche)
Schon was gesagt Registriert

Ein Gewohnheitsrecht gibts hier nicht. Das Kind hat ein Racht auf Umgang mit dem Vater und wenn es dann weint, muss theoratisch eine Hinführung zum reibungslosen Umgan eingeführt werden. Da der Papa sagt, sobald der Kleine bei ihm ist, ist alles wieder gut, besteht also eine Bindung, die gepflegt werden muss.
Ein Umgangsboykott zeigt die Erziehungsunfähigkeit einer Mutter. Ich weiß, dass Jugendämter und Richter da ein wenig lasch sind, aber da muss man dann auch seine Rechte einklagen, wenn es gar nicht anders geht.

Das Problem ist nur, wenn ein Papa auf den Umgang verzichtet, weil es geweint hat und dann zum JA rennt, ist das JA sagt "aha, naja und jetzt wollen sie was genau?"
Geht der Papa zum JA und sagt, die KM hat mir den Umgang mehrmals verweigert, weil der Kleine bei der Übergabe geweint hat. Ich habe versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden, um es dem Kind zu erleichtern, nur die Mutter spielt nicht mit, die Mutter redet nicht mal mit mir. Trotz einiger Versuche und verschiedener Alternativen verweigert die KM weiterhin den Umgang. Ich habe Angst, dass das Kind den Bezug zu mir verliert.
In diesem Moment hat ein Papa einen ganz anderen Ausgangspunkt beim JA und wesentlich mehr Chancen eine sinnige Umgangsregelung zugesprochen zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 02:13