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(@kolibri)
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hallo, ein neues opfer meldet sich.
kurze schilderung meiner story:
habe einen sechsjährigen sohn (ist behindert), war 7 jahre verheiratet und bin seit 2004 geschieden. meine frau hatte damals 2001 heimlich einen lover und ist zu ihm gezogen, hat einfach unseren sohn mitgenommen, ohne etwas zu sagen!!!! habe einen eilantrag bei gericht gestellt und auch das aufenthaltbestimmungsrecht bekommen und gegen sie lief eine anzeige wegen kindesentzug (wurde aber eingestellt).
sie legte einspruch beim amtsgericht ein, es folgten schikanen durch eine vom gericht bestellte gutachterin (war eindeutig mütterfreundlich), vom JA (habe noch nie so aggressive frauen dort erlebt), aber meint ihr, es hätte irgendjemand von denen mal das kind in den mittelpunkt gestellt?? keiner hat mal gefragt, wie es eigentlich meinem sohn geht und man muß nunmal aufgrund seiner behinderung etwas mehr auf ihn eingehen, aber er ist nicht blöd. immer ging es nur um die ach so arme mutter. das schlimme war, dass sie sich nie um unseren sohn gekümmert hat, oft holte sie ihn am WE gar nicht ab, trieb sich lieber auf parties rum.
nun, der amtsrichter gab der mutter trotzdem recht, mein sohn ging dann bereits in eine vorklasse, die ihm unglaublich gut tat. gleich daraufhin habe ich einspruch eingelegt, sache ging an das oberlandesgericht, welches mir wieder übergangsweise das aufenthaltsbestimmungsrecht übertrug bis der fall endgültig geprüft wurde.
UND NUN, NACH 3 JAHREN HABE ICH VERLOREN. WAS FÜR EIN SCHLAG, besonders für meinen Sohn. meine ex hat gleich ihn von seiner schule abgemeldet und zu sich geholt und das einzige, was sie interessiert ist, was sie für unterhalt bekommt. glaubt mir, das ist ihr einziges interesse.
die begründung vom oberlandesrichter war leider nur schrott, er bezog sich nur auf das gutachten (ist schon über 2 jahre alt!!), welches die mutter bevorteilt. nichts weiteres hat er in betracht gezogen, die weitere entwicklung meines sohnes, seine geliebte schule, seine freunde, einfach nichts!! wir leben wirklich in einer bananenrepublik, wirklich wahr!

ich bin sehr dankbar, daß ich in diesem kampf wenigstens 3 jahre lang meinen sohn hatte.
ich habe meine ex gebeten, daß sie das umgansgrecht genauso tolerant und großzügig gestaltet (sie hatte jedes WE und die Ferien). sie antwortet nicht, muß das angeblich alles erst mit ihrem anwalt besprechen. die erste aufforderung war erst mal das geld zu überweisen. ich mußte sie 3 mal auffordern, mir endlich mal infos über die neue schule zu schicken, die mein sohn zukünftig besuchen wird.
ich habe solche angst, daß ich meinen sohn nur noch sehr selten sehen werde, sicherlich, ich werde nie aufgeben zu kämpfen, aber wie unbeschadet kommt mein sohn davon?? ich bin so fertig, kann gar nicht mehr schlafen und wenn ich sein ganzes spielzeug verstreut in der wohnung sehe, dann weine ich nur noch. es ist, als würde man mir einen dolch ins herz rammen. ;(
es ist eine grausame welt. was auch noch unklar ist, daß der richter im urteil geschrieben hat: beschwerde zurückgewiesen (es ging um das aufenthaltbestimmungsrecht) und in der begründung schreibt er plötzlich etwas davon, daß ich kein sorgerecht mehr wegen der entfernung hätte. nun bange ich noch zusätzlich, daß ich evtl. gar kein sorgercht mehr habe, aber drum ging es doch gar nicht in der ganzen geschichte. mein anwalt wird nun um eine klarstellung bitten beim oberlandesgericht. kennt sich einer von euch aus? maßgebend ist doch, was im urteil steht und nicht in der begründung?? da hätte doch dann das mit dem sorgerecht drinstehen müssen, wenn es darum gegangen wäre??
vielen, vielen dank im voraus für eure antworten.

regards,

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2005 19:54
(@batman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo , lieber Kolibri!

Oh, oh, das sah ja am Anfang richtig gut für dich aus .
Sei froh , das du deinen Sohn wenigstens 3 Jahre gesehen hast.
Leider habe ich meine Kinder schon über 4 Jahre nicht gesehen.
Ich habe ganz ähnliches wie du erlebt.

Batman

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2005 20:50
(@batman)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ich habe dir was in dein Gästebuch
geschrieben. Die Begründung warum findest du dort.
Meine E-Mail im Profil.
Wir sollten im Kontakt bleiben.

Batman

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2005 21:13
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, kolibri,

ich weiss nicht was da falsch gelaufen ist, aber ich bin mit dir traurig....
fühl' dich (von vater zu vater) gedrückt....
ich hoffe von herzen, es gibt noch irgendeinen schimmer am horizont....

ulli

p.s. dein RA sollte nicht 'um klarstellung bitten' (damit will er sich nur dir gegenüber rechtfertigen, behaupte ich mal), sondern in revision gehen, bzw. wenn diese nicht zugelassen ist, nichtzulassungsbeschwerde einreichen (achtung: frist 4 wochen!) und sich dazu (und zu 'kontinuität' etc.?) etwas einfallen lassen (ob's noch für ein gegengutachten reicht??? für'n neuen sachvortrag ist es eigentlich jetzt zu spät). hauptsache, die geschichte wird nicht ad acta gelegt....

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2005 01:54