Es wird aber zum Einkommen der Kinder gerechnet und im Falle von sonderbedarf die Kinder betreffend zum Beispiel Klassenreise mit sehr hohen Kosten oder ähnliches, wird Antragsteller das Kind sein und nicht die Mutter. Somit wird Kindergeld und Unterhalt als Einkommen gewertet oder nicht?
siehe neuester beschluss:
http://www.kanzleibeier.eu/ag-detmold-klassenfahrt-und-kieferorthopaedische-behandlung-als-sonderbedarf/
Hallo Gunni18339,
Der von Dir verlinkte Beschluss steht nicht dem entgegen, was Susi64 schreibt: In dem Beschluss wird der KU nur für die Frage betrachtet, ob der potentielle Sonderbedarf so hoch ist, dass er nicht vom normalen KU angespart werden könnte.
Deine Frage war hingegen ja die, ob der KU dem Einkommen der Mutter zugerechnet wird, wenn die Quotelung für Sonderbedarf berechnet wird.
Für diese Deine Frage lautet die Antwort ganz klar "Nein", wie Susie64 ganz richtig geschrieben hat.