Hallo erstmal,
und hier eine kleine Geschichte, die so auch passiert ist:
Die Vorgeschichte: Im Jahr 2003 kam unsere Tochter zur Welt und erfreute sich in einer "normalen" Familie wiederzufinden. Babygeschrei, Wickeln, Füttern, alles andere herum, wurde von uns beiden wahrgenommen, soweit es ging.
Anfang dieses Jahres sagte meine Freundin, dass sie sich in unseren Nachbarn verliebt hatte, mit dessen Familie wir seit Jahren befreundet waren. Ich kam gerade Abends von der Arbeit. Sie hätten auch schon was gehabt. Ich ließ sie wortlos stehen und bin erstmal weg, um einen klaren Gedanken zu fassen. Der Schock saß tief.
Als ich nach einer Stunde etwa wieder Zuhause war, war unser Kind weg. Sie meinte, Z. schläft schon drüben und sie geht jetzt auch rüber. Wobei anzumerken war, dass dessen Ehefrau vor 2 Wochen ins Frauenhaus gezogen ist. Den Grund kannte ich nicht. Ich meinte nur darauf, sie könne gehen, aber unser Kind hat hier ihr Kinderzimmer. Sie ging.
Durch Beziehungen habe ich erfahren, wo sich in der Kreisstadt das Frauenhaus befindet und habe Kontakt zu der Ehefrau gesucht und gefunden. Anfangs zögerlich erzählte sie mir ihre Geschichte. Mehrfache Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
Ich natürlich zum Anwalt und Beratung eingeholt. Es folgte ein Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, da wir gemeinsames Sorgerecht vereinbart haben. In der Anhörung erkannte das Familiengericht die Kindswohlgefährdung, aber der Antrag wird unter Auflagen abgewiesen. Ihr neuer Lebensgefährte darf sich unseren Kind nicht mehr nähern. Sie zieht darauf hin zu ihrer Mutter. Bis dahin erfolgte ein nicht geregeltes aber regelmässiges Umgangsrecht. Das Jugendamt sah keinen weiteren Handlungsbedarf. Eine Umgangsregelung wurde bis heute trotz Auflage des Gerichtes nicht erstellt.
In der Zwischenzeit hat sie eine neue Wohnung gefunden und auch bezogen. Auf das Hauptverfahren warte ich noch. Da sie mir die neue Adresse nicht nennen wollte, und auch jeden weiteren Kontakt mir verbieten wollte (da ich sie vor Gericht gebracht habe, lehnt sie jeden Kontakt ab), beantragte ich Meldeauskunft beim Einwohnermeldeamt. Dies brachte eine alte Erkenntnis am Tage, auch nach 7 Monaten war sie noch an der alten Adresse gemeldet. Also unbekannt verzogen. Neuer Antrag ans Gericht, auf Regelung des Umgangs. Eine Strafanzeige nach § 235 StGB folgte zeitgleich.
Jetzt heisst es erstmal abwarten. Leider ist die Justiz nicht immer die schnellste.
Natürlich ist alles bischen detaillierter abgelaufen, aber das wesentliche ist geschrieben.
Moin, erstmal herzlich willkommen auf Vatersein.de,
das ist ja eine heftige Geschichte.... :puzz:
Ich blicke allerdings nicht ganz durch, wo das Kind jetzt ist. Bei Dir und die KM hält sich nicht an Umgangsregelung? Oder ist SIE samt Kind verschwunden????
Davon abgesehen kann ich mir vorstellen , wie Du dich fühlst, wenn das Kind nur in den Dunstkreis dieses neuen LG Deiner Ex kommt....
Da fragt man sich auch zwangsläufig, was man im Leben falsch gemacht hat, wenn sich die eigene Ex zu solch einem Individuum hingezogen fühlt....
Wie stellt sie sich eigentlich zu den Dingen, die ihr neuer Typ
verbrochen hat???
Ich wünsche Dir aber , daß Du erstmal einen kühlen und klaren Kopf behältst....
Alles Gute
Kuwe
Nein, sie ist mit dem Kind verschwunden.
Der neue LG streitet alles ab, soweit es noch nicht bewiesen, und sie glaubt an seine Unschuld. In den bewiesenen Straftaten, hatte sie die Meinung vertreten, Menschen können sich ändern. Wenigstens hatte sie damals, wo ich noch regelmässig Kontakt hatte, darauf gesehen, dass er mit dem Kind nie alleine war. Soviel zum Vertrauen.
Moin,
hmh, der neue LG, sofern er es noch ist, oder ihre Mutter müssten doch eigentlich wissen , wo sie steckt....das kann doch für die Polizei in diesem hochtechnologischen Zeitalter durch Fangschaltung etc. nicht so wahnsinnig schwer sein, den Aufenthaltsort der KM zu ermitteln....aber du hast schon recht, bis die mal in die Gänge kommen...Eine Frage noch: Ist deine Frau deutsche Staatsbürgerin?
Ich meine, wegen der Verschleppung...
Ich hoffe auf jeden Fall, da tut sich bald was und du siehst dein Kind wieder.
Zumal es Dir in der Zwischenzeit wahrscheinlich auch ordentlich entfremdet worden ist...
Am besten, du postest Deine Geschichte, wenn Du mal Zeit hast , etwas strukturierter und ausführlicher.
Alles Gute erstmal
Gruß
Kuwe
Das mit der Entfremdung befürchte ich auch, leider.
Bei laufenden Verfahren vor dem Familiengerichten, werden die Ermittlungen seitens Staatsanwaltschaft oder Polizei nicht mit besonderer Eile betrieben, wenn man nach § 235 StGB Strafantrag stellt.
Wobei eigentlich nach § 140 ZPO ein Zivilverfahren auszusetzen ist, bis über den Strafantrag entschieden ist.
Ja, meine Ex ist deutsche Staatsbürgerin und hält sich auch noch hier auf, aber durch das Umgehen der Meldepflicht nach dem Meldegesetz schwerer zu fassen. Der neue LG, der strafrechtlich selbst unter Verdacht steht (siehe Eingangsposting), ist auch nicht "anzutreffen", um dies jetzt mal vorsichtig auszudrücken.
Moin Juris,
nicht mit besonderer Eile betrieben ist eine absolute Verharmlosung...bei mir sind die Verfahren gegen die Ex nach "nur" 2 Jahren und 8 Monaten wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt worden...wenn Du meine persönliche Meinung wissen willst, die ermitteln halt gar nicht...das wird auf "Familienstreitigkeit" hinuntergestuft und dann legen alle gemeinsam die Hände schön in den Schoß. Mich hat man fast 2 Jahre auf diese Weise "kurzgebraten".es lag allerdings nicht wie bei dir Kindesentführung vor, sondern andere strafrechtlich relevante Dinge....aber ich will Dir die Hoffnung natürlich trotzdem nicht nehmen...
Du kannst leider im Moment auch nur warten...und hoffen...
Alles Gute und halte uns hier bitte auf dem Laufenden
Gruß Kuwe
Kleiner Nachtrag, was so alles in der Zwischenzeit passiert ist.
Nach der erfolglosen Meldeauskunft, erschien ich bei den ehemaligen Kindergarten meiner Kleinen. So am Dorf weiss man manchmal mehr, als einem lieb ist ;-).
Trotz das der Kindergarten von gemeinsamen Sorgerecht wusste, haben die einseitige Kündigung durch die Kindsmutter akzeptiert. Wo sie jetzt ist, weiss man nicht.
Also Schriftsatz an das Amt für Jugend- und Kinderförderung in der Kreisstadt. Auch hier lag keine Anmeldung vor. Aber in dieser Stadt hält sie sich auf. Also bekam ich von diesen Amt den Tipp, bei den freien Träger nachzufragen, sind ja nur elf an der Zahl und beim Kreisjugendamt zwecks Elternbeitrag anzufragen.
Also die Träger durch telefoniert, kein Erfolg. Kreisjugendamt, Elternbeitragsstelle, der Hinweis, dass man keine Auskünfte geben kann. Bischen war ich verwundert, dass ich als sorgeberechtigter Elternteil da keine Auskunft bekam.
Als direkt zur Leiterin des Kreisjugendamtes. Schnell einen Termin, und siehe da, in einer weiteren Vorsprache beim Kreisjugendamt kam folgendes raus:
Das Jugendamt deckte die Mutter, wusste ganze Zeit wo sie sich aufhält. Die zuständige Sachgebietsleiterin förderte und begünstigte die Kindsmutter. Sie hat sogar die anfragenden Polizeibeamten nach meinen Strafantrag gegen die Kindsmutter gebeten, die Ermittlungen zurückzustellen. Das Jugendamt "regle" das selbst.
Bei der zweiten Vorsprache wurde auch geäussert, dass bis das Hauptverfahren beim Familiengericht beendet wäre, mir die Kindsmutter kein Umgangsrecht zugestehen müsste.
Es kam sogar der Satz der Sachbearbeiterin, dass wenn ich den Strafantrag und die laufenden Verfahren vor dem Familiengericht nicht zurückziehe, dass Jugendamt gar nichts für mich tuen könne.
Also Rücksprache mit Anwalt. Strafantrag gegen das Jugendamt wegen Strafvereitelung, Begünstigung und Beihilfe (§§ 257, 258 (258a), 235 StGB und Beschwerde beim zuständigen Landrat.
Schriftsatz mit Ausführungen darüber ans Familiengericht.
Das ist bis dato die Sachlage. Mal sehen, was nun noch kommt. Erschreckend ist nur die Kenntnis, mit welcher Willkür hier die Behörden vorgehen. Als wenn man als Vater ausser Finanzleistungen keine Rechte hätte.
Das schlimmste eigentlich, dass keiner sich scheinbar ums Kindswohl kümmert. Denn meine Kleine darf ich weiterhin nicht sehen.
Hallo Juris,
also ich das so las, dachte ich nur 'Holla die Waldfee'. Dagegen ist mein JA ja Zucker.
Aber ich sehe auch, dass du, meiner Meinung nach. die Sache richtig angehst. Die Leute dort scheinen ein wenig zu viel Allmachtsphantasien zu haben. Die sind sich ihrer rein beraterischen, und nur in Extremfällen exekutiven, Aufgeba nicht im klaren.
Ich drücke Dir beide Daumen und wünsche dir Kraft,
Hochachtung,
Michael