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ein weiterer Ehekonkurs...

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(@Platt)

Hi,

buhuu! leider nicht das Erbe buhuu! das wird ausgesondert *schluchtz*

Warum?

Und warum bezahlst Du die Hütte dann noch.

Entweder ihr gehört das Haus, zumindest das Geld was sie reingesteckt hat, oder alles wird durch deine Zahlungen 50 50 geteilt.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 15:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

buhuu! leider nicht das Erbe buhuu! das wird ausgesondert *schluchtz*

Das ist nur bedingt richtig.
Das Erbe wird als Anfangsvermögen bewertet, allerdings steht Dir 50% des Zugewinns auch hiervon zu!

Wenn Du den Nachweis führen kannst, dass bei Dir die besseren Betreuungsmöglichkeiten bestehen, würde ich mal die Chancen des ABR ausloten. Aber das nur am Rande.

Mich interessiert noch, wie die Klage aufgebaut ist. Geht es ausschließlich um den Tietel? Oder wird auch auf einen gesteigerten Unterhalt geklagt? Wäre vielleicht nicht uninteressant ....!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 15:25
(@babbedeckel)
Registriert

Hi @manchmalkommtsganzdicke ,

erstmal herzlich Willkommen bei vs.
Ich kann mich brille nur anschließen. erarbeite ein Konzept zur Betreuung, und gehe auch evtl.
mal zum JA, und rede mit denen. Mach gut Wetter, für Dich. Gehe davon aus, daß du nicht immer
als Betreuungsfähiger gesehn wirst.
Lies dir aber vorher die Erste Hilfe, zum Umgang mit Behörden und Gerichten durch.
Außerdem deine Frau scheint ja, so wie du es beschrieben hast, nicht gerade der postivste Mensch zu sein.
Du aber bist mit Deiner jetzigen LG gerde im siebten Himmel. Übrigens selten hier zu finden,
wenn einer gerade frisch hierherkommt.
Zu sagen wäre allerdings noch, das Wechselmodell gibt es -eigentlich- in unserem deutschen Lande nicht.  😡
Die Richter, Behörden etc. kennen nur das Residenzmodell. Auch wird vom JA (bei mir war es so) gesagt, daß es
darüber noch nicht ausreichende Kenntnisse/Untersuchungen gibt, um dieses Modell zu befürworten.
Es wird auch davon ausgegangen, daß wenn Eltern nicht miteinander reden können, und sich in allen Dingen einig sind,
das Wechselmodell gar nicht durchfürbar sein soll. Wiederum gibt es aber ein Urteil, wo eine KM dazu verdonnert wurde, das
Wechselmodell zu praktizieren.
Ergo, es ist sehr schwer durchsetzbar. Für mich aber das Beste, sofern ... s.o.

Gruß
babbedeckel, der sich echt wundert wie schnell mann in die nächste -glückliche- Beziehung rutscht.  :puzz:

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 16:27
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen  🙂

So, WE vorbei  - Kinder wieder weg...

@ Kasper:
Zunächst mal wegen dem Erbe: 
Kasper, beim Erbe wurde mir stets gesagt, das dieses nicht in den Zugewinn falle. Kannst Du mir verraten, worauf es hierbei ankommt, wo kann ich mich schlaulesen?

wg. Klage. Sitze gerade im Büro, werde nachher aber noch mal einen ganz genauen Blick auf die Klageschrift werfen, was dort betont wird. Letztlich geht das ganze nämlich schon in Richtung Mangelberechnung, weshalb ich mir da nicht ganz sicher bin. Mehr dazu in Kürze.

Hi Platt:
weswegen ich noch für das Haus zahle? Na, weil sie MIR das Fell über die Ohren ziehen  😡
Die Kredite weisen mich und Madam ja gesamtschuldnerisch aus...

Nebenjob ist auf Eis gelegt.
An dieser Stelle aber schon mal ein Riesendankeschön an Alle, die hier so trefflich Mut zusprechen. Das springt auch beim Lesen anderer Beiträge gut über und hat mir jedenfalls den nötigen, kleinen Arschtritt gegeben, jetzt um meine Kleinen zu ringen. Danke Martin!
Außenseiterchancen rechne ich mir mindestens zu  😉

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 16:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

salopp formuliert:

A & B heiraten, beide Anfangsvermögen = 0!
B erbt 3 Jahre nach der Hochzeit 100.000 Euro!
A & B lassen sich 10 Jahre später scheiden.
--------------------------------------------------------------
Beim berechnen des Zugewinns ergibt sich, dass aus den 100.000 Euro inzwischen 150.000,00 Euro geworden sind.
Das heisst: die 50.000 Euro sind zugewinn und werden zu gleichen Teilen geteilt:
Sprich: 25.000,00 Euro für jeden!
Die 100.000 Euro bleiben wie ein Anfangsvermögen unangetastet.

Bleibt aber noch immer die große Frage: worauf wirst Du verklagt ....
und, wenn Ihr gesamtschuldnerisch für das Haus haftet und sie so ein großes Vermögen hat, dann ist sie damit ebenso haftbar wie Du. Sprich: wenn Du nicht mehr zahlst, holt sich die Bank das Geld da, wo sie davon ausgeht, das es schnell geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 16:12
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Kasper!

die Realität hat aus 100.000 ein buntes Jahr, einen Multivan de luxe und maximale Sondertilgung gemacht... :erstaunt039:

Frage ist auch, in wie weit sich eine Schenkung Ihres Vaters beim damaligen Hauserwerb herausrechnen läßt.

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 17:16
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Argwohn ist die Summe aller Erfahrungen, oder?

Also habe ich gestern meinen Ohren kaum getraut, als mich meine Anwältin anrief und mir sagte, dass die auf heute, Fr. 14. angesetzte mündliche Verhandlung im Unterhaltsverfahren gar nicht stattfinden werde. Grund: Sie und die gegnerische Anwältin haben sich auf eine außergerichtliche Lösung einigen wollen :puzz:
Sag ich doch die ganze Zeit! Jetzt soll also exact das beschlossen werden, was ich schon immer proklamiert habe? Und plötzlich geht´s ohne Gericht?! Versucht mich da einer zu linken und ich merk´s nicht? Nö! Ganz offenbar nicht.

Inhalt der Regelung: Unterhalt läuft so, wie bislang weiter, ich dürfe nebenbei verdienen, bis ich nicht mehr weiß, wie ich das viele Geld ausgeben soll - keine Anrechnung. Im Gegenzug dürfe meine Frau einen 400 € Job ohne Anrechnung annehmen...
Anwältin und auch ich sehen keinen Haken.
Mündliche Verhandlung wird also verschoben und auf Montag gesetzt. Dann machen das aber die Anwälte untereinander ohne Erscheinen der Parteien und schliessen gleichlautenden Vergleich.

Es kann so einfach sein. Aber wieso plötzlich dieser Einigungswille??? Ex am Telefon zuckersüß, gibt sogar die Aussicht, dass sie alsbald wieder teilzeit arbeiten zu wollen (Jiippiiee, Brille!) Sollte ich hier plötzlich Rückenwind bekommen, wo ich steten Gegenwind so gewohnt bin?
Irgendwie traue ich dem ganzen noch nicht. Wie gesagt: Argwohn ist die Summe aller Erfahrungen.

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2006 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin "manchmalkommtsganzdicke",

ich würde den Argwohn an Deiner Stelle auch noch nicht an der (Gerichts-)kasse abgeben. Undvor allem nicht nur die momentane finanzielle Seite sehen. Da kann eine Frau auch im Nachhinein noch eine Menge drehen.

Ihr habt (wegen Beamtenstatus mit Arbeitsplatz-Garantie) bessere Voraussetzungen als die meisten anderen Elternpaare, die Kinderbetreuung wirklich hälftig aufzuteilen. Wie das geregelt werden soll, schreibst Du allerdings nicht. In jedem Fall gehören die Betreuungsfragen ebenfalls in eine aussergerichtliche Einigung hinein - ansonsten hat Madame alle Möglichkeiten, sich bald eines anderen zu besinnen.

Deine Zusatzverdienste werden nach Deiner Schilderung vielleicht keine Rolle für den nachehelichen Unterhalt an Deine Ex spielen - auf den Unterhalt für Deine Kinder werden sie jedoch voll durchschlagen. Auch ein "Vielleicht-400-EUR-Job" Deiner Ex ohne Anrechnung ist kein "Gewinn" für Dich - die aussergerichtliche Einigung sollte vielmehr einen konkreten Zeitpunkt enthalten, ab wann sie wieder an ihren "richtigen" Arbeitsplatz zurückkehrt, wo sie deutlich mehr verdient.

Also: Holzauge sei wachsam - ich habe angesichts Deines Posts im Moment eher den Eindruck, als würde man Dir ein paar kleine Bonbons vor die Nase halten, damit Du die wirklichen Fallstricke dieser Vereinbarung übersiehst...

In jedem Fall mein Rat: Unterschreibe keine aussergerichtliche Einigung sofort (das sollte man sowieso nie tun, sondern mindestens eine Nacht darüber schlafen), sondern stelle sie zuvor hier zur Diskussion oder maile sie Deep oder mir.

Dein Argwohn ist nämlich durchaus berechtigt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2006 13:34
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Martin!

Klingt so auch realistischer... den Wortlaut werde ich Dir und Deep nächste Woche dann mal zukommen lassen.
Ab heute Mittag bin ich wieder für meine drei Klkeinen da und sowieso warscheinlich erst am Montag wieder online. So wünsche ich Euch
jetzt schon mal ein sonniges, schönes WE.

Bis dann

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2006 13:43
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