Ein langer Kampf .....
 
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Ein langer Kampf ...

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(@durodon)
Rege dabei Registriert

Der nächste Umgang nach dem Gerichtstermin war somit zwei Tage später … Samstag und Sonntag. jeweils von 10 – 17 Uhr und es war wie immer super gut.

Zwei Wochen später hatte Madame allerdings wieder eine Überraschung parat. Nachdem ich den Kurzen abgeholt hatte und vor der Pension auf die Wirtin zwecks Schlüsselübergabe wartete, hielt ein Streifenwagen neben uns. Die beiden Uniformierten stiegen aus und erklärten mir, dass eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer gegen mich vorliegen würde. Mit einem Blick auf den Kurzen fragten sie „Geht es um Umgang?“. Nachdem ich dies bestätigte, erklärten mir beide, dass sie es bereits geahnt hätten und sie sich selber in einer ähnlichen Situation befinden würden. Der eine hätte seine Kinder bereits fast ein halbes Jahr nicht mehr gesehen. Wir erledigten also das nun Notwendige, hatten noch ein nettes Gespräch und der Kurze und ich einen schönen Umgang.

Als ich ihn um 17 Uhr zurück brachte, meinte Madame ganz scheinheilig, ich wäre ja nun von der Polizei wegen Trunkenheit angehalten worden und jetzt müsse sie erst einmal prüfen, was denn da wohl dran wäre … der morgige Umgang falle aber vorsichtshalber mal aus. In der darauf folgenden Woche kam dann noch ein Schreiben ihrer Anwältin mit der Mitteilung, dass auch das nächste Umgangswochenende ausfallen würde, weil sie erst einmal Akteneinsicht anfordern würde. Meine Einlassung das es keine Akte geben würde, weil es auch keine Trunkenheit gab und es auch keine Negativbescheide von der Polizei geben würde, wurde schlicht ignoriert. Also veranlasste ich meine Anwältin den Antrag auf eine Umgangspflegschaft wieder zu aktivieren.

Wie angekündigt viel somit das erste Übernachtungswochenende aus der OLG-Vereinbarung aus. Zwei Wochen später ruderte Madame´s Anwältin dann zurück, sodass Mitte Dezember der nächste Übernachtungsumgang stattfand. Es war erst unsere dritte Übernachtung und die letzte lag nun bereits 9 Monate hinter uns, aber es war so als wenn sie erst gestern gewesen wäre. Eigentlich wollte er am Sonntag auch noch mit mir in der Pension schlafen und war sichtlich traurig als ich zurückbringen musste.

Der Umgang am zweiten Weihnachtstag wurde von Madame am Vorabend wegen Krankheit des Kurzen ebenfalls abgesagt Unser nächstes Übernachtungswochenende war somit Anfang Januar und zwischen dem Kurzen und mir war es wie immer super schön. Nur sagte er mir in unterschiedlichen Situationen aus dem Nichts heraus Folgendes:

„Du spinnst nicht, stimmst?“. Nachdem ich es verneinte, sagte er „Mama sagt das aber zu Dir.“.

und

„Du lügst nicht, oder?“ … „Mama sagt aber Du lügst, aber das stimmt nicht.“

und

„Du bist nicht böse.“ … „Mama sagt aber Du bist böse zu ihr.“

Nachdem ich ihn abends bettfertig gemacht hatte, las ich ihm eine „Gute-Nacht-Geschichte“ vor. Zum Ende wurde er plötzlich unruhig und meinte er könne nicht bei mir schlafen. Er musste Mama versprechen nicht bei mir zu schlafen und ihr zusätzlich versprechen, zu hause bei ihr zu schlafen. Ich bot ihm daraufhin an ihn nach hause zu fahren. Dies wollte er aber auch nicht, sondern noch mit mir spielen. Also standen wir wieder auf, er holte ein Spiel und wir spielten noch zusammen. Später ist er dann sehr müde eingeschlafen …

Die nächsten beiden Umgangstermine sagte Madame wie üblich am Vorabend, wegen Krankheit des Kurzen, ab. Zwischenzeitlich rief meine RAin bei der Richterin an und schilderte ihr die Situation. Ihr spontaner Kommentar „Die ist doch krank!“. Letzten Montag hatte ich nun endlich einen Beschluss über die Einrichtung einer Umgangspflegschaft im Briefkasten …

Zwei Tage später bekam ich dann noch Post von Madame´s RAin. Ich solle einer neuen Umgangsvereinbarung ohne Übernachtung zustimmen und nur noch Umgänge von Fr. 16 – 18 Uhr, Sa. von 10 – 17 Uhr und So. von 10 – 15 Uhr wahrnehmen. Daraufhin besprach sich meine RAin mit der Umgangspflegerin und lehnte diesen nett gemeinten Vorschlag dankend ab.

Die Umgangspflegerin ist ebenfalls eine RAin. Sie kommt aus der gleichen Stadt wo sich auch das FG befindet. Was ich davon halten soll das sie Madame´s Vater kennt, kann ich noch nicht genau einordnen. Auch ihr Kommentar mir gegenüber, dass sie, nachdem sie einen Teil der Gerichtsakte gelesen hätte, die Richterin angerufen hatte, um diese zu fragen warum der Kurze noch nicht in einer Pflegefamilie wäre, hat mich fast vom Stuhl gehauen. Erst einige Sätze später hatte sie registriert das GSR besteht … ob ihre Aussage dadurch anders gewesen wäre … ich weiß es nicht. Sie hat viele Dinge in der kurzen Zeit bereits gut erkannt, bei anderen ist sie allerdings noch auf dem Holzweg. Nebenbei bemerkt betreibt die Dame neben ihrer Tätigkeit als RAin, noch ein Schulungszentrum für Mediatoren und gibt Fortbildungen für Verfahrens- und Umgangspflegschaften.

Bisher hatte ich (subjektiv gesehen) zwei angenehme Gespräche mit der Dame und sie hat am letzten Wochenende die Übergaben begleitet. Sie hatte Madame im Vorfeld sehr deutlich erklärt, dass es für sie nur noch zwei Möglichkeiten gibt:
1. Madame gewährt die vereinbarten Umgänge … oder
2. Sie setzt es mit Hilfe der Polizei durch …

So kam es das der Kurze fast auf den Tag genau nach 4 Jahren wieder in meinem Haus war … und das mit zwei Übernachtungen … Wer es nicht erlebt hat, kann es sich kaum vorstellen … Nachdem ich die Haustür aufgeschlossen hatte und er mit mir vor Freude auf dem Flur tanzen wollte, fragte er mich wo sein Zimmer sei … er nahm es sofort in Beschlag, half mit sein Spielzeug aus meinem Auto in sein Zimmer zu räumen, wollte meiner Mutter unbedingt sein Zimmer zeigen und verkündete heute Nacht in seinem Zimmer schlafen zu wollen … er war stolz wie Oskar … Nachdem ich mit ihm die restlichen Räumlichkeiten des Hauses begangen hatte, ging er ganz bedächtig noch einmal alleine durchs Haus, fasste alles an  und freute sich riesig … wir hatten ein traumhaft schönes Wochenende …das schwierigste war, ihm erklären zu müssen warum er nicht dreimal bei mir schlafen kann …

… meine schönsten 48 Stunden der letzten vier Jahre …

Gruß durodon

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 20:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

danke für dein ausführliches Update. Besonders schön ist, dass der Lütte sich so wohl bei dir fühlt und die Vergangenheit keine heute sichtbare Folgen hat.

Was hast du bzgl. der Anzeige vor?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 09.02.2010 21:48
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo,

deine Geschichte, insbesondere der letzte Teil hat mich sehr berührt und ich freue mich zutiefst für dich und deinen Sohn.

Eine Frage habe ich jedoch. Habe jetzt nicht alles gelesen, daher weiß ich auch nicht wie alt dein Sohn ist, aber mich würde interessieren, wie du trotz diesen Umgangsboykotts der KM es geschafft hast, das dein Sohn so gerne bei dir ist. Versteh es jetzt bitte nicht falsch, soll nichts gegen dich sein.
Ich frage, weil bei meinem LG der Umgang mit dem Sohn kompliziert ist, sprich die ganze Sch... mit der Scheidung hat deutliche Spuren hinterlassen, sodass der Sohn häufig äußert nicht zu Papa zu wollen, oder nicht bei ihm nächtigen zu wollen (ohne ersichtlichen Grund für ihn).

Gruß
PP

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Geschrieben : 09.02.2010 22:40
(@durodon)
Rege dabei Registriert

@DeepThought

auf die Anzeige habe ich bereits reagiert … nachdem ich jahrelang mein „Weichteil“ eingezogen habe, um „Gut-Wetter“ zu machen, habe ich dieses Mal anders reagiert … Ich habe gegen Madame Strafanzeige und soweit notwendig auch Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte gestellt, u. a. wg. des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat, der falschen Verdächtigung, der Verleumdung, der Anstiftung zum Vortäuschen einer Straftat, der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse oder wahlweise der Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in mittelbarer Täterschaft, des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.

Gegen die Mutter von Madame: U. a. wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat bzw. Beihilfe dazu, der Verleumdung etc.

Gegen die Ärztin: Wegen des Verdachts des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses sowie der Beihilfe zum Vortäuschen einer Straftat und der falschen Verdächtigung.

Gruß durodon

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 23:46
(@durodon)
Rege dabei Registriert

@princesspeachy

… mein Sohn ist vier Jahre, 5 Monate und 7 Tage alt … ich war während der ganzen Zeit für ihn da (auch wenn er es meistens nicht mitbekommen hat) und habe während der spärlichen Umgänge mit ihm nie einen Zweifel aufkommen lassen, ausschließlich für ihn da zu sein und das sich die Welt für mich ausschließlich um ihn dreht …

Sag Deinem LG ich würde mich freuen, wenn er mir eine PN mit eurer Telefon-Nr. schicken würde … ich würde euch zurückrufen und wir könnten uns mal austauschen …

LG durodon

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2010 00:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin durodon,

da hast du aber echt Hintern in der Hose bewiesen. Kam bisher bei den Anzeigen oder Ermittlungen schon
etwas heraus?

Ich weiss, das dauert...

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 10.02.2010 01:35
(@durodon)
Rege dabei Registriert

@Agent

Nein  ... aus den Ermittlungen kam bisher nichts heraus und wird es wohl auch nicht. Das Verfahren gegen mich wird genauso eingestellt werden, wie die Verfahren gegen meine schnuckelige EX, Ihrer Mutter und der Ärztin. Es ist nur ein für mich kostenpflichtiges juristisches Säbel rasseln ohne Ausgang. Alles nur ein Nebenkriegsschauplatz den die Welt nicht braucht ...

Gruß durodon ...

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2010 03:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo durodon,

Richtig! Die Welt braucht dieses Säbelrasseln nicht, aber dafür braucht es Deine Ex umso mehr.

:thumbup: Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 10.02.2010 10:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und eins habe ich gelernt, kein Mitleid mit der Ex. Wer so etwas vom Zaun bricht, muss auch die Früchte seiner
Saat ernten. So hart wie es auch sein mag. Die Ex hat ja auch nicht gefragt, ob du was dagegen hast.

Immer voran! Und nicht überlegen, ob es richtig war. Dich hat auch niemand gefragt.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 10.02.2010 13:37
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

ich würde gerne einmal eure Meinung zu meinem folgenden Problem hören …

Nachdem die UP nun einige Gespräche mit Madame geführt hat, ist sie zu der Erkenntnis gekommen, dass Madame nicht in der Lage ist die Übergaben des Kurzen durchzuführen. Auch glaubt sie nicht, dass sich im Laufe dieses Jahres daran etwas ändern wird. Außerdem könne man mit Madame kein normales Gespräch führen … wieso, weshalb, warum wisse sie auch noch nicht, zumal sie auch keine Psychologin wäre, aber bei Madame müsse noch viel mehr im Argen liegen, als nur evt. Hass oder vielleicht auch noch vorhandene Liebe und die von ihr noch nicht bewältigte Trennung. Des Weiteren würde ihr Madame auch schon fast Leid tun, da sie alle gegen sich hätte.

Sie selber hatte sich es so vorgestellt, dass sie 3 – 4 Übergaben begleiten würde, aber es danach eine andere Lösung geben müsse. Sie hätte sich auch mit den Großeltern mütterlicherseits unterhalten und diese würden auf sie doch einen recht vernünftigen Eindruck machen. Die Großmutter hätte sich auch bereit erklärt die Übergaben durchzuführen. Des Weiteren könne man ja auch über einen anderen Umgangsrhythmus nachdenken. Als Beispiel führte sie an, dass ich den Kurzen freitags vom Kindergarten abholen könne und somit nur eine Übergabe am Sonntag stattfinden würde. Da dies natürlich 4 Stunden mehr Umgang bedeuten würde, könne ich Madame anbieten, nur noch alle drei Wochen Umgang wahrzunehmen, aber dafür dann einen Tag länger.

So nun zu meinem Problem … ich möchte ja auch konstruktiv an einer Verbesserung der momentane Situation mitwirken … aber …

Zum einen möchte ich die vom OLG gerichtlich genehmigte Vereinbarung auch so umsetzen und nicht schon wieder an den Umgangszeiten herum basteln, sondern endlich einmal Kontinuität in der Durchführung der Umgänge erreichen. Zum anderen sind die Übergaben mit Madame eine einzige Katastrophe und dem Kurzen nicht zuzumuten. Übergaben mit Ihrer Mutter sind sicherlich von der Stimmung her besser, aber diese Dame ist nur äußerlich freundlich … von hinten stößt sie mir seit über 4 Jahren permanent ein Messer zwischen die Rippen. U.a. unterstützt sie mit beweisbar falscher Zeugenaussage die Anzeige Ihrer Tochter gegen mich, wg. angeblicher Körperverletzung. In jedem Schreiben der RAin von Madame wird sie als Zeugin aufgeführt, obwohl sie gar nicht anwesend war und/oder Dinge behauptet, die schlicht gelogen sind. Gerade letzten Freitag rief sich mich an, behauptete der Kurze hätte bei mir geweint und wolle nicht bei mir übernachten. Ich solle einem Umgang ohne Übernachtung zustimmen. Der Verlauf des Gesprächs war katastrophal und geprägt durch Unterstellungen und Unwahrheiten.

Die beste Lösung wäre sicherlich ihn freitags vom Kindergarten abzuholen, zumal sich das der Kurze selber wünscht. Nur freiwillig wird Madame dem nicht zustimmen …

Der erste Übernachtungsbeschluss ist mittlerweile 21 Monate alt … seitdem hat Madame gerade einmal 5 Übernachtungen zugelassen, die letzte davon nur aufgrund der Umgangspflegschaft. Treffe ich mit Madame nun eine neue - außergerichtliche - Umgangsvereinbarung, fürchte ich wieder ganz von vorne anzufangen …

Hat jemand Erfahrung und/oder eine Idee wie ich diese Kuh von Eis bekomme?

Gruß durodon

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 17:53




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo durodon,

schwierige Kiste. Es sind viele Personen und Institutionen mit vielen unterschiedlichen Interessen daran beteiligt.

Allein wirst Du diese Kuh nicht vom Eis bekommen. Und das Kind soll natürlich schon gar nicht darunter leiden, dass alle möglichen Hände an ihm zerren.

Sofern das JA von beiden Seiten als Vermittler akzeptiert wird, würde ich eine Lösung basteln und das Gericht darüber informieren.

Wo ist am ehesten Konsens möglich? Kannst Du erkennen, was Dein Sohn sich wünschen würde?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 17.02.2010 10:35
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin staengler,

der Kurze wünscht sich sehr das ich ihn vom Kindergarten abhole. Genau das hat er beim letzten Umgang auch geäußert und anschließend Madame angerufen und es ihr mitgeteilt. Ich selber halte es auch für die beste Lösung ...

Leider will Madame mich aber soweit wie es geht aus dem Leben des Kurzen heraus halten. Würde ich ihn vom Kindergarten abholen, hätte ich zwangsläufig Kontakt zu den Erzieherinnen und genau das will sie nicht. Um den Konflikt nicht auch noch auf den Kindergarten auszuweiten, hatte ich mich in der Vergangenheit hier zurückgehalten. Allerdings werde ich mich ohnehin demnächst dort vorstellen ...

Hinzu kommt ... würde ich ihn beim Kindergarten abholen, hätte ich 4 Stunden mehr Umgang - auch das will Madame nicht. Ihr Ziel ist es nach wie vor, die Übernachtungen zu kippen und den Umgang soweit es geht zu minimieren.

Am kommenden Freitag habe ich direkt vor dem Umgang ein Gespräch mit ihr und der UP ... Ich bin gespannt ...

Gruß durodon

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Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 13:53
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi durodon,

die Erfahrung meines Freundes ist, dass er 3 Mal vor Gericht musste, bis seine Tochter einen Verfahrensbeistand bekam. Diese wunderbare Frau hat es dann durchgesetzt, dass er nun die Kleine freitags von der Kita abholen und montags zur Kita bringen kann. Sicher, die Beschuldigungen, Ungereimtheiten und Boykottversuche von Madame haben dazu beigetragen.

Er hat somit 2 Übernachtungen mehr als vorher. Es ist einfach nur wunderbar! Klar kann Madame damit nicht umgehen und es kommt immer noch (zu) oft vor, dass er die Kleine wegen Krankheit (lt. Madame) von zu Hause abholen muss. Der Umgang findet alle 2 Wochen statt und gem. Verfahrensbeistand sollte mein Freund dann "nur" 3 Wochen Urlaub im Jahr mit der Kleinen haben. Doch das stellt sich erst im nächsten Termin nach dem Gutachten raus.

Ich denke, alleine wirst Du solch eine Regelung nicht durchbekommen. Doch für alle Beteiligten (außer den Madames dieser Welt) kommt das einer Steigerung von Lebensqualität gleich, das kann man sich nicht vorstellen.

Du gehörst zum Leben der Kleinen, Punkt.

Viel viel Erfolg und liebe Grüße!

Adelante

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 14:16
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin durodon,

beim lesen Deiner Geschichte habe ich vollen Respekt vor Dir und denke was ist eigentlich kriminell ? Kriminell ist ganz klar das, was Deine "Madame" + Co mit dem Kind und Dir so veranstaltet.

Noch krimineller wird es, wenn dem Opfer erzählt wird, es soll sich nicht wehren, wenn das Opfer die Zielscheibe permanenter krimineller Attacken ist.

Das OLG hat ein Urteil gefällt. In meiner Naivität der Dinge würde ich sagen, da muss das OLG doch ran und sich dazu äussern, daß ihr Urteil von der KM boykottiert wird.

Übrigens, Du hast einen tollen Sohn !

GLG cappi67

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 16:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Durodon,

ich denke, dass dir das was die UP vorschlägt würde dir vom OLG nicht negativ ausgelegt. Schließlich ist sie prktisch deren verlängerter Arm.

Ich würde allerdings darauf achten, keinen Deal zu machen, wie nur noch alle 3 Wochen, sondern einfach die Verlängerung mitnehmen. Ohne Gegenleistung.

Schließlich ist das ja nichts unseriöses und die UP will schließlich, dass das klappt

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 18:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es wie beppo. Ohne Gegenleistung. Denn eigentlich ist es doch so vorgesehen dass ab Februar die Umgänge ab Freitag stattfinden:

Nach zähem Ringen mit ihr und ihrer Kampfhündin kam es zu folgender, gerichtlich genehmigter Vereinbarung: Im November 2009 Samstags und Sonntags von 10 – 17 Uhr, Dezember 2009 und Januar 2010 von Samstag 10 Uhr bis Sonntags 17 Uhr und ab Februar 2010 von Freitags 16 Uhr bis Sonntags 17 Uhr, ausgefallene Umgänge sind am nachfolgenden Wochenende nachzuholen und eine Zwangsgeldandrohung von 5.000 Euro bei Zuwiderhandlung.

Oder wurde das dann doch nicht so gemacht, sorry falls ich was überlesen habe..

ligr und weiter ganz viel Kraft...wünscht dir ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 22:14
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Ich danke für eure Statements und eure aufmunternden Worte ...

@ginnie

ja, genauso lautet die gerichtlich genehmigte Vereinbarung ...

@all

gerade heute Abend hatte ich wieder einen netten Anruf von Madame ... sie schlägt mir vor auf Übernachtungen im Sinne des Kurzen für die nächsten zwei/drei Monate zu verzichten ... er hätte ihr angeblich mitgeteilt, bei mir während der Übernachtung geweint zu haben und deswegen sollte ich doch im Interesse des Jungen darauf verzichten ...  ein Schelm wer Böses dabei denkt ...

... never ever ...

Er hat definitiv nicht geweint ... im Gegenteil ... er wollte noch eine dritte Nacht bei mir schlafen ... die Logik der Argumentation und Vorgehensweise von Madame ist seit nun mehr 21 Monaten monoton und in ihrer Schlichtheit beeindruckend ...

Auf die Unterredung am kommenden Freitag mit Madame und der UP bin ich bereits sehr gespannt ... aber in Bezug auf den vereinbarten Umgang werde ich keine Kompromisse mehr machen ...

Ich werde weiter berichten und euch auf dem Laufenden halten ...

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2010 00:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen durodon,

so ist es richtig! Keine Kompromisse!
Du hast lange für ein Ergebnis gekämpft und nun gibt es für Dich keinen Grund etwas daran zu ändern.

Das Gejammere Deiner Ex solltest Du gar nicht mehr hören. Sie sieht die derzeitige Situation als Niederlage und kommt halt nicht damit klar, dass sie ihr "alleiniges Eigentum" zeitweise an Dich abgegen muss.
Aber all das sollte und darf Dir völlig egal sein.

Alles Gute, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 10:12
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