Ich bin Vater von zwei Kindern und vor ca. 2J nach langem inneren Ringen ausgezogen. Es gibt bereits mehrere gerichtliche Reglungen bezueglich des Umgangs und des Unterhalts. Beim Umgang (ich wohne 800 km von meiner Exfamilie entfernt) gab es gluecklicherweise eine gangbare Reglung und ich sehe meine Kinder ca. zehnmal pro Jahr. 🙂
Mit der Regelung des nachehelichen Unterhalts an meine Ex bin ich jedoch alles andere als zufrieden: :exclam:
Die Umgangskosten wurden zwar angerechnet, aber der nacheheliche Unterhalt nach meinem jetztigen Einkommen berechnet. Dieses Einkommen ist deutlich hoeher als mein durchschnittliches Einkommen waerend der gemeinsamen Zeit in der Ehe. Dies empfinde ich als schreiende Ungerechtigkeit, da ich die neue Stelle nur Aufgrund der Trennung annehmen konnte. nun suche ich einen Anwalt im Raum Muenchen, der meine Intressen durchsetzt. Bisher hatte ich den Eindruck, dass meine Anwalt hier gar nicht interessiert war, etwas zu unternehmen. Als ich nach der Urteilsverkuendung die Rechnung bekam, wurde mir so einiges klar: Die Gebuehr berechnet sich nach dem Streitwert, welcher sich wiederum nach meinem Eikommen richtet. Auf Deutsch: Jeder im Gerichtssaal war nur hinter meinem Geld her und hat sich einen Teufel um die berechtigeten Interessen von meiner Seite gekuemmert. Ich fuehlte mich wie ein Stueck Vieh auf der Schlachtbank und die Geier warten nur auf meinen Kadaver. :gunman:
Ich habe trotzdem das Urteil anerkannt, da es mir die Befriedung der Situation durch Schaffung klarer Verhaeltnisse wichtig war. Nun hat die Gegenseite immer noch nicht genug und hat Berufung eingelegt, um noch mehr Geld aus mir heraus zu pressen. Momentan zahle ich als Unterhalt mehr als netto bei einer Vollbeschaeftigung der Mutter in deren Beruf herauskommen wuerde. Ich glaube, es reicht. Leider habe ich aufgrund meiner Entfernung zum Wohnort der Kinder Probleme, einen Rechtsanwalt zu finden, der mir in der Sache hilft. Einen Blindflug im Telefonbuch scheue ich aus oben angegebenen Gruenden. Falls Ihr jemand kennt, der aus Erfahrung Verstaendnis hat und auch Initiative ergreift, lasst es mich bitte wissen. 🙁
Ich bin fuer jede Antwort dankbar. Rupert :phantom:
Hallo Rupert,
guck mal hier. Da ist einer aus München dabei. Von der Liste selbst kenne ich nur einen und der ist klasse.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dein jetziges Einkommen (nach der Scheidung oder Trennung) ist nicht ehepraegend, wenn es auf einen sogenannten Karrieresprung zurueckzufuehren ist; Indizien fuer diesen sind 20% mehr Gehalt; Befoerderung; Umzug, um die attraktivere Stelle anzutreten; dazu gibt es auch Urteile; u.a. vom BGH, OLG Koeln, Muenchen und Schleswig; zu Deiner Beruhigung: die Inhalte der Urteile sind aus meiner Sicht klar und unmissverstaendlich! ich selbst bin noch nicht geschieden, befasse mich aber schon intensiv mit dieser speziellen Problematik, da dies bei mir demnaechst durchaus Diskussion werden koennte; ich schicke Dir zu einem spaeteren Zeitpunkt die genauen Informationen zu den Urteilen; ich arbeite in London und fliege oft nach Deutschland, um meine beiden Toechter zu besuchen; mich wiederum interessiert, auf welche Art und Weise Kosten fuer den Umgang zu beruecksichtigen sind? Wurde Deine Unterhaltsverpflichtung nach konkretem Bedarf der Ex berechnet? Gruss
Moin diver,
Umgangskosten können Einkommensmindernd berücksichtigt werden, wenn die Art und Weise der Erwerbstätigkeit, die diese Umgangskosten verursacht, eheprägend war. Aber das ist mehr Sache des Richters und Vortrags deines RA - einen Rechtsanspruch hast du nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ihr Beiden:
Danke fuer den Input. :thumbup:
diver: An den Inhalten der OLG-Urteile bin ich brennend interessiert :puzz: . Meine beiden Kinder (6+8) fliegen beinahe jeden Monat alleine nach Belgien. Die Kosten hierfuer wurden vollstaendig mindernd angerechnet. Die genaue Begruendung kann ich Dir raussuchen. :present:
Deep Thought: Es sind sogar zwei aus M dabei. Ich werds versuchen. :yltype:
Gruss, Rupert 😉
[Editiert am 16/11/2004 von Rsimon95]
Wie versprochen die Urteile: BGH vom 29.01.2003 (XII ZR 92/01), OLG Schleswig vom 24.01.2003 (10 UF 209/01), OLG Köln vom 29.12.2003 (14 WF 180/03) und OLG München vom 09.04.2003 (16 UF 654/03), von folgenden web pages runterladen: direkt vom BGH, bzw. RWS Verlag free, Kanzlei Prof. Schweizer, ZR Report, 😉 Gruss vom Diver
Danke Diver.
Nach getaner Lektuere fuehle ich mich deutlich besser.
Die Umgangskosten sind aufgrund der "grossen Entfernung ... nach Billigkeitserwaegungen abzugsfaehig, wenn andernfalls auf Grund der beengten wirtschaftlichen Verhaeltnisse eine Einschraenkung des Umgangs drohen wuerde (BGH FamRZ 1995, 215)".
Ich hoffe, das hilf auch Dir weiter.
Gruss, Rupert
Hallo Ruppert,
Ja, ich verdiene auch gut, aber ich achte darauf, dass meine EX mich nicht über den Tisch zieht. Ich kämpfe von anfang an um jeden Cent, bisher erfolgreich.
Es gibt drei Lösungen:
Du bezahlst, was sie fordern = schlechte Lösung 😡
Du kämpfst vor Gericht = Ausgang Ungewiss :gunman:
oder
Du lässt Dir etwas einfallen, es gibt Möglichkeiten!
Toralf Plank