Mit welchen Kosten ist den gesamt ca. zu rechnen?
Streitwert bei Umgang oder Sorgerecht dürfte aktuell bei 4.000€ liegen.
Gericht sollten 140€ sein
Der Verfahrensbeistand sollte 550€ kosten
Beides meist geteilt durch 2= 345€
Hast du einen eigenen Anwalt sollte dieser ca. 850,85€ kosten
Bei Beendigung des Verfahrens durch außergerichtlichem Vergleich (wenn dein Anwalt mitgewirkt hatt) entsteht zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Höhe von 330,82 €
Ist ein gutachter im Spiel kommen noch mal untere vierstellige Beträge geteilt durch zwei dazu...
(Sollten meine Zahlen falsch sein bitte ich um korrigierung von erfahneren)
An Gerichtskosten entsteht nur eine 0,5 Gebühr, also 70 Euro. Dafür kann (nicht muss) der VB auch mit Gesprächen zur gütlichen Einigung beauftragt werden und kostet dann 750,-.
So ich habe heute von KM erfahren, dass in 3 Wochen eine Anhörung vor Gericht stattfindet (sie hat wohl dazu schon Post bekommen).
Eine Ladung dazu habe ich noch nicht bekommen, erwarte sie aber kurzfristig.
Da ich bisher der Meinung war, und ich es so auch aus dem FamFG (§155a) herausgelesen habe, dass die Entscheidung zum GSR vom Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes stattfindet, bin ich nun doch ziemlich überrascht über diesen Verfahrensweg (Anhörung vor Gericht mit Jugendamt).
Ich habe dann mal bei der zuständigen Bearbeiterin beim Gericht angerufen, sie meinte die Ladung müsste mir noch zugehen und es müsste auch die Begründung der KM, wo sie dem GSR widerspricht, mit dabei sein.
Wenn diese Begründung nicht dabei sein sollte, kann ich sie bei Gericht einsehen.
Im Übrigen meinte sie, dass der o.g. Verfahrensweg bei Sorgerechtsverfahren "nicht unüblich" sei.
Ich bin echt mal gespannt was die KM in der Begründung alles aufgeführt hat...
Als nächstes sind jetzt die Gespräche mit dem Verfahrensbeistand mit den jeweiligen Eltern und dem Kind und abschließend das Gespräch mit den Eltern zusammen und dem Verfahrensbeistand. Ich hoffe, dass sich dabei noch eine Lösung findet und KM einlenkt.
In Abhängigkeit der vorgebrachten Gründe der KM und wie das Gespräch zwischen uns und dem Verfahrensbeistand verläuft, bin ich schon am überlegen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Darüber bin ich mir aber noch nicht im Klaren.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, dass beim Antrag zum GSR das Jugendamt eingeschaltet wird und eine persönliche Anhörung vor Gericht angeordnet wird?
Hallo,
mMn stützt sich die Hinzuziehung des JA auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__162.html" >§ 162 Familiengesetzbuch</a>.
VG Susi
Hallo,
in §155a (Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge) Abs. 3 FamFG heisst es u.a. "In den Fällen des § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen) soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden. § 162 ist nicht anzuwenden."
M.M.n trifft dies auf meinen Fall zu. Das verunsichert mich halt etwas...
Dann bitte weiterlesen nach Absatz IV.
Die Überholspur des Absatz III endet, wenn jemand nicht offensichtlich abstruse Gründe vorträgt.
Gruss von der Insel
Dann bitte weiterlesen nach Absatz IV.
Die Überholspur des Absatz III endet, wenn jemand nicht offensichtlich abstruse Gründe vorträgt.Gruss von der Insel
Danke.
Dann nehme ich mal an, die KM hat Gründe vorgetragen, die dem GSR tatsächlich entgegen stehen könnten. Also müssen es "schwerwiegende" Behauptungen sein. Mir leuchtet es noch nicht ein, was das bei mir sein könnte. Darum bin ich gespannt, wenn ich mal den Inhalt Ihrer Begründung erfahre.
Da ich Neuling auf diesem Gebiet bin, verunsichert mich so etwas natürlich. Hoffen wir das Beste!
Hallo,
nein, es müsen keine schwerwiegenden Gründe sein wie Inselreif schon geschrieben hat.
Der §155a Abs. 3 FamFG bedeutet eigentlich nur, wenn sich alle einig sind das gSR gelten soll, dann soll der Richter einfach einen Brief schrieben, in allen anderen Fällen darf so nicht verfahren werden.
Also auch hanebüchende Gründe verzögern das Verfahren.
VG Susi
So ich musste mich erstmal setzen und Luft holen!
Ich habe jetzt die Ladung vom Gericht bekommen, einschl. der Stellungnahme der KM als Widerspruch zu meinem Antrag des GSR.
4 Seiten plus 10 Seiten Anlagen.
Ich war 2006 und 2007 stationär und teilstationär (Tagesklinik) in psychiatrischer Behandlung aufgrund einer "depressiven Episode". Danach ca. 2010 noch einmal in ambulanter Behandlung mit Medikamenten. Danach nichts mehr, da es mir gut ging.
Kind wurde 2011 geboren.
Sie hat heimlich meine damaligen Arztbriefe kopiert und als "Beweis" mitgeschickt.
KM führt diese Dinge jetzt an, dass ich eine psychische Erkrankung hätte, mit Stimmungshoch und -tiefs, die angeblich immer noch anhalten. Das entspricht aber nicht den Tatsachen, sie interpretiert es so, wenn ich nicht ihrer Meinung war, war ich depressiv. Unglaublich.
Weiterhin wirft sie mir einen "Kontrollzwang" vor. Ich habe mich bei uns immer um die Finanzen gekümmert, und da gab es auch mal die ein oder andere Rückfrage, weil sie es manchmal "nicht so genau nahm".
Weiterhin wird mir vorgeworfen, dass ich mich nicht um das Kind kümmere und nicht für das Kind interessiere. Sie behauptet ich wäre nie mit beim Kinderarzt gewesen (ich war einmal mit), wäre mit dem Kind nicht zur Kur gefahren und auch keine Kinderkranktage genommen.
Ich muss sagen, ich habe unter der Woche täglich arbeitsbedingt ca. 2 Stunden weniger zur Verfügung als sie.
Sie ist Beamtin im Ort, hatte für Arztbesuche etc. nachmittags viel mehr Zeit als ich. Ich bin regelmäßig erst 17/18 Uhr zu Hause und sie hat die Termine auf den Nachmittag gelegt. Mit dem Kind zur Kur fahren, wäre gar nicht möglich gewesen, dass hat sie für sich beansprucht. Als Beamtin bekommt sie 100 % Geld bei Kinderkranktagen, ich nur 67 %. Da hatten wir uns geeinigt, dass sie zu Hause bleibt. Das alles wirft sie mir jetzt vor.
Man kann sagen, wir hatten die "klassische Rollenverteilung", weiterhin war sie extrem auf das Kind fixiert, so das es sogar schlecht möglich war, mehr zu machen.
Als letztes wird dann behauptet, ich würde das GSR nur beantragen um Kontrolle über sie auszuüben. Sie führt an, das GSR würde dem Kindeswohl widersprechen, da wenn ich Behandlungen und Kuren widersprechen würde, hätte das gesundheitliche Nachteile für das Kind.
Zusammengefasst wird folgendes gegen das GSR angeführt:
- psychische Behandlung vor 15 Jahren mit Behauptung, diese ist nicht ausgeheilt und akut vorhanden (Stimmungswechsel etc.),
- ich hätte einen Kontrollzwang (jede Nachfrage war Kontrolle für sie),
- 10 Jahre nicht um das Kind gekümmert (habe 10 Jahre mit dem Kind zusammen gewohnt, Urlaube etc.),
- Beantragung des GSR nur um Kontrolle über sie zu haben,
- wenn ich medizinischen Behandlungen nicht zustimme hat das gesundheitliche Folgen für das Kind.
Freue mich über Meinungen dazu.
Danke vorab.
VG Eisbär
Hallo,
der wichtigste "Beweis" bist Du selbst. Tritt freundlich und bestimmt auf, es geht Dir nur darum für Dein Kind dazu sein. Das wichtigste ist die Fassung zu bewahren, weder Gericht noch die KM anzugreifen sondern kurz und sachlich zu antworten. Wenn Du einen Anwalt, dann lass ihn reden.
Du bist Umgangselternteil, hast die Wohnung für Dein Kind eingerichtet und nimmst den Umgang zuverlässig war, und erfüllst Deine Unterhaltspflichten pünktlich. Du bist gern bereit die notwendigen Vollmachten zu erteilen, z.B. für den Kinderarzt, der Dir namentlich und mit Adresse bekannt ist. Von einer Generalsvollmacht würde ich abraten.
Auf die Vergangenheit würde ich gar nicht eingehen. Ggf. kurzer Verweis auf den längeren Fahrtweg und die gemeinsame Absprache. Gegenwärtig gibt es keinerlei Beeinträchtigung und Du warst vor 10 Jahren zuletzt in Behandlung.
Wie gesagt, dass wichtigste ist Dich nicht auf das Niveau der KM einzulassen.
VG Susi
So mal wieder ein Update von mir:
Der Verfahrensbeistand war unter der Woche bei uns, dies war recht „unspektakulär“. Er hat sich zu 90 % mit dem Kind in Ihrem Zimmer allein unterhalten und danach kurz mit mir und meiner Tochter zusammen. Das dann aber eher so allgemein ohne wirklich in die Tiefe zu gehen. So zumindest mein Eindruck.
Das gemeinsame Gespräch mit KM und Tochter hat wohl gleich am Anfang stattgefunden, da war ich noch nicht zu Hause. Das war aber wohl ähnlich kurz.
Ich hatte mich jetzt doch, aufgrund der massiven, und zum größten Teil falschen Vorwürfe der KM, dazu entschlossen einen Anwalt zu beauftragen. Dieser hat, mit meiner Zuarbeit, als erstes ein Schreiben an das Gericht gemacht, wo der Antrag zur Übertragung des GSR bekräftigt wird und die Gründe der KM, dass dies dem Kindeswohl nicht entspricht zurückgewiesen wurden.
Er bekräftigte auch, das der Bericht des Verfahrensbeistand vor Gericht gewichtig ist.
Ich habe die KM darüber informiert, dass ich jetzt einen Anwalt habe und wer das ist. Dieser wohnt hier ein paar Straßen weiter und sie kennen sich flüchtig(!). Das findet sie jetzt gar nicht lustig, ihr ist das jetzt unangenehm was er jetzt alles weiß. In diesem Zug hat sie mich dann attackiert ob ich nicht nachdenken könne. Ich hätte mir doch auch einen anderen Anwalt nehmen können…ihrer Meinung nach.
Dies nur am Rande, was mir wieder gezeigt hat, wie wichtig ihr es ist, die Kontrolle und Entscheidungsgewalt zu haben. Im Prinzip Dinge, die sie mir in ihrem Schreiben an das Gericht vorwirft.
Mir gegenüber hat sie weiterhin geäußert, alle gemeinsam anberaumten Termine auf die Zeit nach meinem Auszug verlegen lassen zu wollen, aus Angst es würde danach abends hier Streit zu Hause geben. Auch wieder so Behauptung bzw. Vermutung, eventuell auch aus Taktik um mich in ein schlechtes Licht zu rücken (Kommunikation nicht möglich - was nicht stimmt).
Weiteres Update:
Die KM hat mittlerweile einen Antrag an das FamG gestellt, die Anhörung vor Gericht bzgl. GSR auf die Zeit nach meinem Auszug zu verlegen. In dem Brief wird (wieder) von konfliktgeladenen Zuständen zu Hause berichtet und es wird spekuliert, dass es nach einem Gerichtstermin zu Hause dann zu einem eskalierenden Streit kommen könnte unter dem das Kind dann leidet.
Nichts davon ist wahr bzw. steht zu befürchten. Zu Hause reden wird momentan ganz vernünftig und stimmen und über Belange des Kindes und über meinen Umzug ganz vernünftig und sachlich ab. Demzufolge ist überhaupt nicht zu erwarten, dass der Gerichtstermin daran dramatisch etwas ändert.
Hier wird wieder versucht dem Gericht zu suggerieren, dass man mit mir vernünftig nicht klarkommt. Ich hoffe das Gericht durchschaut so etwas und lässt wirklich nur Fakten gelten und nicht unbewiesene Behauptungen und daraus resultierende Spekulationen.
Generell habe ich aber nichts gegen die Verschiebung des Anhörungstermines, wir reden hier über nur 3 Wochen.
Servus eisbär75!
Die KM hat mittlerweile einen Antrag an das FamG gestellt, die Anhörung vor Gericht bzgl. GSR auf die Zeit nach meinem Auszug zu verlegen. In dem Brief wird (wieder) von konfliktgeladenen Zuständen zu Hause berichtet und es wird spekuliert, dass es nach einem Gerichtstermin zu Hause dann zu einem eskalierenden Streit kommen könnte unter dem das Kind dann leidet.
Nichts davon ist wahr bzw. steht zu befürchten.
Ich würde dem Gericht mit Deiner obigen Begründung schreiben, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Eine "passende" Reaktion halte ich für nötig weil
a) damit weiteren etwaigen Unwahrheiten gleich mal der Riegel vorgeschoben wird und
b) ich Angst hätte, jemand käme auf die Idee, dass an den Befürchtungen und Schilderungen was Wahres dran sei, wenn ich mich nicht wehre.
Bis jetzt sind es noch recht harmlose Unwahrheiten; ich bin gespannt, was KM sonst noch auftischt, um Dir Knüppel zwischen die Beine zu werfen oder Dein Vorhaben zu Fall zu bringen... :knockout:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
ich habe dies meinem Anwalt so übergeben, incl. einer Stellungnahme von mir dazu.
Er hatte vorher schon um Verlegung des Termins gebeten, da er an diesem Tag verhindert ist. Insofern können wir der Verlegung nicht widersprechen.
Der Begründung der KM könnte man schon widersprechen, mal sehen was der Anwalt draus macht bzw. ob er es für notwendig erachtet oder in der Anhörung darauf eingeht.
Update:
Mittlerweile kam die Umladung vom Gericht. Mein Anwalt meinte eine schriftliche Stellungnahme zum Schreiben der KM an das Gericht (Antrag auf Verlegung unter Angabe erfundener Gründe, wie bereits erwähnt) wäre vor der mündlichen Anhörung nicht nötig.
Die KM hat jetzt auch die Umladung vom Gericht bekommen, einschl. der Stellungnahme meines Anwaltes zu ihrem Schreiben an das Gericht mit Widerspruch zum GSR.
Daraufhin ist sie via whatsapp ausgeflippt und hat mich falscher Behauptungen und Tatsachen verdrehen beschuldigt. Ich glaube sie hat mit so viel Gegenwind nicht gerechnet und verträgt es nicht, den Spiegel vorgehalten zu bekommen.
In letzter Zeit versucht sie auch, mich zu Hause vor dem Kind zu provozieren, indem sie Streit anfängt und mich damit versucht aus der Reserve zu locken.
Danach bekomme ich dann immer Textnachrichten von ihr, wie unmöglich mein Verhalten gerade eben wieder war, ich hätte vor dem Kind Streit angefangen, weil ich sie so hassen würde, mit mir kann man nicht normal reden, ich solle doch keine Debatten vor dem Kind führen etc.
Also eine richtig schön durchschaubare Masche, wie versucht wird mich zu diskreditieren, Tatsachen komplett zu verdrehen um es danach "aktenkundig" zu machen (schriftliche Nachrichten zur Dokumentation). Immer nach dem Motto: "normale Kommunikation ist nicht möglich, das Wohl des Kindes ist ihm egal, da vor dem Kind gestritten wird" Wahrscheinlich wird dann vor Gericht wieder angeführt (wie bereits in dem Schreiben), Grund wäre eine weiterhin andauernde psychische Erkrankung.
Ich hoffe vor Gericht gibt man nichts auf diese einseitigen Behauptungen...
Hallo,
teile der KM einfach mit, dass Dir Nachrichten das Kind betreffen zu wichtig sind als das sie als Textnachrichten versandt werden. Du möchtest die Informationen nur noch schriftlich (ob Du E-Mail zulässt ist Dir überlassen) und wirst auf Textnachrichten nicht mehr reagieren.
Damit machst Du klar, dass Du nicht auf ihren Kleinkrieg eingehst und es wird schwer eine solche Regelung zu Deinem Nachteil auszulegen. Dann liest Du die Textnachrichten nicht mehr oder sperrst die KM einfach.
VG Susi
Servus und ergänzend zu Susi64!
In letzter Zeit versucht sie auch, mich zu Hause vor dem Kind zu provozieren, indem sie Streit anfängt und mich damit versucht aus der Reserve zu locken.
Da ich es nicht auf dem Schirm habe: lebst Du noch im "zu Hause" oder derzeit woanders (ich konnte nur rauslesen, dass Du im März die neue Wohnung beziehen kannst)?
Mit diesen Versuchen, Dich ins schlechte Licht zu stellen, ist nicht zu spaßen; hier solltest Du (mit Verweis auf meinen letzten Posting) den persönlichen Kontakt zu KM auf ein absolut notwendiges Minimum zurückfahren, nicht dass Dir wegen einer Prellung oder dergl. ein Gewaltvorwurf ins Haus flattert.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die KM hat jetzt auch die Umladung vom Gericht bekommen, einschl. der Stellungnahme meines Anwaltes zu ihrem Schreiben an das Gericht mit Widerspruch zum GSR.
Daraufhin ist sie via whatsapp ausgeflippt
Mit der würde ich via Whatsapp oder SMS gar nicht kommunizieren. Der teilst Du ein letztes Mal mit, dass sie, wenn sie Dir etwas zu sagen habe, einen Brief schreiben soll. Dann blockierst Du sie einfach komplett. Bei Whatsapp sieht sie dann stets nur noch einen Haken und weiß, dass Du ihren Schmarrn gar nicht mehr liest.
Wenn es sowieso schon so weit ist, dass alles über Anwälte und Gericht läuft, dann muss man sich sowas echt nicht mehr antun.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo Leute,
danke für Euer Feedback.
Ich wohne noch ca. 3 Wochen im gemeinschaftlich genutzten EFH (Eigentum der KM), dann ziehe ich um. Insofern sollte alles absehbar sein.
Ich versuche momentan so wenig wie möglich zu Hause zu sein, damit der Kontakt minimiert bleibt.
Sie hat jetzt auch einen Anwalt, der erstmal beantragt hat, den Termin bei Gericht zur mündlichen Anhörung aufgrund Terminkollisionen verschieben zu lassen. Zum neuen Termin hat dann mein Anwalt keine Zeit, so dass es dann frühestens April 2022 was wird mit der 1. Anhörung vor Gericht.
Aufgrund dessen will die KM jetzt auch wieder (zum 2. Mal) die gemeinsamen Termine mit dem Verfahrensbeistand und beim Jugendamt (jeweils Elterngespräche ohne Kind) verschieben lassen. Immer mit der Begründung, dass es zu Hause so konfliktgeladen ist und sie Angst hat, dass man sich nach solchen Termine zu Hause dann streitet und das Kind drunter leidet. Ich sehe diese Gefahr überhaupt nicht, da ich sehr sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert bin.
Ich empfinde diese Begründung als Vorwand, eventuell um das Verfahren in die Länge zu ziehen oder um ihre Argumentation zu befeuern, dass mit mir keine vernünftigen Gespräche möglich sind.
Mein Anwalt ist der Meinung, dass ich keiner weiteren Terminverschiebung beim Verfahrensbeistand und Jugendamt zustimmen sollte, da es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Insbesondere möchte er den Bericht des Verfahrensbeistandes baldmöglichst auf dem Tisch haben, da er der Meinung ist, dass dieser Bericht allein entscheidend ist für den Verlauf des weiteren Verfahrens und ob danach überhaupt weitere Stellungnahmen notwendig sind.
Wie ist hier Eure Erfahrung, ist der Bericht des Verfahrensbeistandes in der Tat so sehr entscheidend für das GSR?
Danke und viele Grüße
Hallo,
hier ein weiteres Update:
KM hat mir während einer Meinungsverschiedenheit nebenbei mitgeteilt, dass Sie alle Meinungsverschiedenheiten (die von ihr als Streits/Konflikte "interpretiert" werden) protokolliert. Ich nehme an, ihr Anwalt hat ihr dazu geraten, um vor Gericht darlegen zu können, dass keine Kommunikation mit mir möglich ist. Das scheint ihre Argumentationsschiene zu sein. Seit der Trennung (01.01) gab es vielleicht 3 Situationen wo es etwas emotionaler her ging, aber alles natürlich im Rahmen. Ansonsten alles völlig normal.
Aufgrund dieser Aussage habe ich damit angefangen, eine Tagebuch zu schreiben ab Trennung (01.01.). Rückwirkend half mir dabei unsere häufige Kommunikation per WhatsApp und auch per Mail. Dabei sieht man schön, dass wir mindestens 3 x pro Woche ergebnisorientiert kommunizieren und auch Lösungen finden die wir gemeinsam tragen (das Kind betreffend, als auch Fragen der Trennung und meines bevorstehenden Auszugs).
Was mich geärgert hat, ist die Tatsache, dass KM eigenmächtig entschieden hat, dass das Kind am Tag meines Auszugs bei einer Schulkameradin ist. Es ist alles schon organisiert und zugesagt, ohne mit dem Kind (10 Jahre) zu reden. Ich bin der Meinung, dass man darüber doch vorher mal gemeinsam drüber reden gekonnt hätte. Auf meinen Einwand hin, entgegnete sie nur, dass sie das besser für das Kind hält. Grundsätzlich sehe ich das auch so, fühle mich aber übergangen. Dieser Fakt zeigt auch schön, warum sie sich gegen das GSR so sehr sträubt -> sie allein weiß was das Beste für das Kind ist, da will sie sich nicht reinreden lassen, geschweige denn sich mit anderen Meinungen befassen und diese u.U. berücksichtigen. Dies bestärkt mich umso mehr das GSR zu erlangen, gleichwohl weiß ich, dass Entscheidungen des täglichen Lebens von ihr immer noch allein getroffen werden können, wenn das Kind bei ihr ist.
Hier auch noch mal die schon gestellte Frage meines letzten Beitrages: Ist der Bericht des Verfahrensbeistandes in der Tat so sehr entscheidend für das GSR?
Viele Grüße und Danke voran für Eure Hilfe!