Die Ruhe nach dem S...
 
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Die Ruhe nach dem Sturm und der vielleicht bevorstehende neue Kampf ??

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(@pueppi7376)
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Hallo und Guten Abend !!

@ Ginnie

Nein, um Gottes Willen, das hab ich dem Anwalt nicht geschrieben, das war rein hier für das Forum gedacht...

Ich habe alle möglichen Stellen um Hilfe gefragt um mich rechtskundig zu machen.
(JA, andere Standesämter, sowie ein Gericht)
Heute dann der erlösende Anruf ... die auf dem Standesamt haben alles legal gemacht !!
Die Kinder führten nicht "seinen" Namen. Die Formulierung im §1618 BGB regelt das ganz klar.
Hätten Frau X und Herr Y den Ehenamen auf Y bestimmt, DANN hätten die Kinder seinen Namen, aber nicht im vorliegenden Fall, den hier geht es um den Namen X !! Und die Kinder führen nun mal, entgegengesetzt den Aussagen und Interpretierungen hier im Forum, meinen Namen.
Da gibt es nichts zu rütteln und somit hat alles seine Richtigkeit.

Liebe Grüsse und schönes WE

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2009 21:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pueppi,

dem Ratgeber für Stiefamlien ist folgendes zu entnehmen:

Voraussetzungen der Einbenennung
• Das Kind lebt beim verheirateten Eltern- und Stiefelternteil im Haushalt.
• Elternteil und Stiefelternteil führen einen gemeinsamen Ehenamen.
• Das über 5jährige Kind muss selbst zustimmen. Das über 14jährige Kind muss
die Erklärung zur Einbenennung persönlich abgeben.
• Der andere Elternteil muss zustimmen, wenn das Kind dessen aktuellen Namen
führt oder er das gemeinsame Sorgerecht hat.

• Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen,
wenn dies „zum Wohl des Kindes erforderlich ist“. Hiermit stellt das Gesetz
eine verhältnismäßig hohe Hürde auf, wenn die Einwilligung des außen
stehenden Elternteils ersetzt werden soll. Dies wird auch von der neueren
Rechtsprechung bestätigt, die seit der Reform des Kindschaftsrechts ergangen
ist.

Und in deinem Fall, ist der aktuelle Name des vaters ja zwar dein Mädchenname, aber eben auch sein aktueller Name. Demnach ist es denke ich, nicht so klar, dass die Dame auf dem Standesamt keinen Fehler gemacht hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 17:46
(@pueppi7376)
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Hallo Tina...

dem Ratgeber für Stiefamlien ist folgendes zu entnehmen

das mag da so stehen. Im BGB §1618 steht das mit dem

aktuellen Namen

so eben nicht.

Ich jedenfalls, mach mich nicht mehr verrückt, ich kann nur abwarten.
Danke für Euere Antworten...

Schönen Sonntag noch !!

LG

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 18:03
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