Die Ruhe nach dem S...
 
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Die Ruhe nach dem Sturm und der vielleicht bevorstehende neue Kampf ??

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(@pueppi7376)
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:dankeschoen:  @LBM

Du triffst den  :nagelaufkopf:

ebenso an alle anderen...ich steh den ganzen Tag schon voll unter Strom, danke für Euere Antworten.

Ich geh nun mal schlafen, versuch es zumindest mal  :gutenacht:

:inbed: 

LG

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 01:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du bist ja scheinbar ständig der, der kein Verständnis hat. Ich erlaube mir wenigstens nicht, ohne zu wissen was vorher war über andere zu urteilen...

Wenn du meinst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 05:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So Mädels, dann will ich mal euren Fettnapf ein wenig umrühren!

Wir reden hier aber von einem Mann, der
a) nicht mal seinen "eigenen" Namen verteidigt

Meines Wissens steht da oben, dass es jetzt sein Name ist. Warum er so heißt spielt keine Rolle.
Und das er damals so nett war seinen "eigenen" Namen aufzugeben, spricht ja wohl nicht gegen ihn, und sollte auch nicht gegen ihn verwendet werden.

b) sich seit Jahren nicht kümmert

Ich sagte schon, dass ich die Vorgeschichte nicht kenne. Und die Gründe dafür auch nicht.

c) kein SR hat und

Schlimm genug und keine Rechtfertigung ihm die wenigen Rechte die er noch hat auch noch vor zu enthalten.

d) nun über einen Sachverhalt bestimmen will, bei dem er nicht nur gegen die Interessen der Mutter sondern auch gegen die der Kinder handelt, die ihre Zustimmung ja wohl bekundet haben.

Dass sie zugestimmt haben, habe ich nicht gelesen. Nur dass das Standesamt meinte, sie unter Missachtung der Rechtslage, nicht fragen zu wollen.

Wer gewinnt jetzt daran, wenn die Namen zurück geändert werden? Bzw. was ist der Gewinn?

Recht und Gerechtigkeit? Dem Familienrecht würde ein bisschen was davon sicher auch gut stehen.
Wer gewinnt wenn ein Dieb ins Gefängnis kommt?
Warum sollte die Rückänderung schlimmer sein als die Änderung?

Der KV könnte bei einer 2. Heirat jederzeit einen neuen Namen annehmen und kein Mensch könnte ihn dazu zwingen der Kinder wegen den alten Namen zu behalten.

Warum lässt man den Kindern dann nicht einfach den Namen, den man ihnen mal gegeben hat, an den sie sich gewöhnt haben und den jeder, der sich ihnen verbunden fühlt, ja auch behalten kann.

Ich finde das völlig verlogen.

Ich auch. Verstehe unter "das" allerdings was Anderes.
Ich finde es verlogen, wenn man für sich selbst das Recht heraus nimmt seine Verbundenheit mit dem neuen Partner  unbedingt auch über einen neuen Namen ausdrücken zu wollen, den Kindern, und dem anderen Elternteil aber diese Art von Verbundenheit eigenmächtig nehmen will.
Ich halte die Verbindung zwischen Eltern und Kind immer noch für wichtiger als die zwischen zwei LABs.

PS: Nur mal zur Ergänzung. Ich selber habe einen völlig bescheuerten, typisch deutschen Nachnamen, den auch der KV nur durch Einbenennung erhalten hat und den ich nur übernommen habe, weil er meinen Namen (1. Ehe) nicht wollte. Mal angenommen, er würde heiraten und Lausebacke einbenennen lassen wollen, bekäme er a) meine Zustimmung bzw. b) wenn er sie nicht bräuchte, keinen Widerstand, wenn ich merke, dass Lausebacke damit einverstanden ist. Er ist deshalb nicht weniger mein Sohn, wenn er einen Namen ablegt, der eigentlich auch nicht meiner ist.

Es ist deiner und du hast ihn freiwillig angenommen.

LG Beppo,

der dem Wunsch auf Namensänderung seiner Tochter freiwillig zugestimmt hat und sich gefreut hat, dass er gefragt wurde.
Der das aber wohl auch nicht wieder tun würde, denn nachdem die sich auch wieder getrennt haben, hat sie jetzt einen Namen,  mit dem sie nichts verbindet, außer dass es der Name ihres Ex-Stiefvaters ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 06:05
(@pueppi7376)
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Und das er damals so nett war seinen "eigenen" Namen aufzugeben, spricht ja wohl nicht gegen ihn

Sollte man da nicht A) mal den Hintergrund sehen, dass er sich zu der Zeit um die beiden erstehelichen ebenso null gekümmert hat und ihm da ebenso unwichtig war, ob eine Namensbande weiterhin bestehen bleibt und B) als Firmenmann, der Insolvenzschulden in Millionenhöhe (!!) hat, gerne einen anderen Namen annimmt um mit dem ursprünglichen, bei dem doch alle hellhörig geworden sind, gerne ablegt...!?

Zitat
c) kein SR hat und
Schlimm genug und keine Rechtfertigung ihm die wenigen Rechte die er noch hat auch noch vor zu enthalten

Er hat es selbst abgegeben nachdem er es als Notwendigkeit zum Wohle der Kinder gesehen hat !!

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 10:53
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pueppi,
als meine Ex Frau mich mal auf eine Namensänderung für die Kinder angesprochen hab ich ihr gesagt: " Ich zahle KU für die Kinder, da ist es doch nur recht und billig wenn sie meinen Namen tragen".

Wie ist das bei euch. Zahlt dein Ex KU?

Vielleicht geht es ihm auch nur darum. Biete ihm doch an das dein Neuer die Kinder adoptiert und er dafür von KU befreit wird. Ist jetzt sarkastisch.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 11:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen Pueepi,

ich habe schon mehrmals geschrieben, dass ich die Hintergründe nicht kenne.

Weder habe ich deine sämtlichen Beiträg nochmal gelesen, noch kenne ich die Hintergründe, die nicht hier stehen, geschweige denn die Meinung und die Gründe des KV.

Das gilt aber vermutlich für die meisten derer die hier schreiben und die nach ihrer Meinung befragt werden oder sie unaufgefordert kund tun.
Das ist das Wesen eines Forums.
Auch die, die sich deiner Meinung anschließen dürften nicht restlos über alle Details eures bisherigen Lebens informiert sein.

Und ob er Firmenmann ist oder Millionenschulden hat ist aus meiner Sicht auch nicht relevant.

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen und mir dürfte also sein, dass sie deine Meinung teilen und ich nicht. Das sollte aber in einem Diskussionsforum nichts schlimmes sein.
Ich halte die Diskussion durchaus für fruchtbar.
Also weiter so.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 11:15
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen Beppo

ich habe schon mehrmals geschrieben, dass ich die Hintergründe nicht kenne

ist ja grundsätzlich nicht schlimm, würd Dir aber vielleicht ein wenig besser verdeutlichen können, was hier abgeht, zumindest aus Sicht des KV, der von Anfang an nur auf Krawall aus war.
Ein KV, der es über 1,5 Jahre nach der Trennung trotz aller Bemühungen der KM nicht für nötig hält, einen Umgang zu seinen Kindern zu pflegen, sondern erst vom Gericht BU auferlegt bekommen muss, was soll man davon halten ?
Die BU´s waren zu Ende, die Kinder hatten ein wenig Bindung nach der langen Zeit wieder hergestellt und er hätte die Kinder unbeaufsichtigt wie jeder andere KV zu festgelegten Zeiten abholen können, das hat er dann, wegen einer einzig bestehenden Einschränkung (nämlich mit den Kindern nicht zu meiner "verhassten" leiblichen Mutter zu gehen, abgelehnt !!  (Hintergrundinfo: ich wurde adoptiert und lernte meine leibl. Mutter mit 16 kennen, nach der Trennung von meinem Ex machte sie mit ihm gemeinsame Sache und schrieb mir einen bitterbösen Brief in dem sie mir auf gut deutsch die Krätze an den Hals wünschte...das war dann für´s Gericht Beweismittel genug, um sie als benannte Hauptzeugin meines Ex herausfallen zu lassen und einem Umgang zu den Kindern nicht statt zu geben)
Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass ihm sonst alle Entscheidungsrechte eines Vaters zu jeder Zeit frei zugestanden haben !! Es war seine eigene, freie Entscheidung vor 2,5 Jahren zu sagen, ich wünsche unter diesem Aspekt keinen Umgang zu meinen Kindern !!  OHNE WORTE
Da hätt´ ich doch meine Kinder genommen, die er sowieso nur 2x monatlich an 2 Tagen ohne Übernachtung, wie er selbst vorgab, haben wollte und hätte auf diese Besuche bei dieser Frau verzichtet ?!
Hallo ??????????

Und ob er Firmenmann ist oder Millionenschulden hat ist aus meiner Sicht auch nicht relevant

Vielleicht nicht relevant für das um was es geht, aber durchaus hilfreich um ans Tageslicht zu bringen, was ihn damals mit  der Namensablegung wesentlich bewegt hat !!

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen und mir dürfte also sein, dass sie deine Meinung teilen und ich nicht. Das sollte aber in einem Diskussionsforum nichts schlimmes sein.

Ich finde es nicht schlimm dass Du nicht meine Meinung teilst !
Doch solltest Du mich nicht verurteilen nur weil Du denkst, dass ich ein von den Müttern bin, die wie manch andere die KV degradieren !!

Ich halte die Diskussion durchaus für fruchtbar. Also weiter so.

🙂

Gruss

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 12:35
(@pueppi7376)
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Hallo Bart

"als meine Ex Frau mich mal auf eine Namensänderung für die Kinder angesprochen hab ich ihr gesagt: " Ich zahle KU für die Kinder, da ist es doch nur recht und billig wenn sie meinen Namen tragen".

Wie schon erwähnt, bei den beiden erstehelichen zahlte er genauso KU und kam nicht mit diesem Argument.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es ihm nur um einen Machtkampf geht.
Die Fakten sprechen alle dafür.

Wie ist das bei euch. Zahlt dein Ex KU?

Ja und sicher geht es ihm darum...aber ich denke nicht, dass er nachdem er schon so "blöd" war, das SR freiwillig abzugeben, sich selbst endgültig aus dem "Rennen" zu schicken, denn damit würde ja für ihn auch nicht mehr die Möglichkeit bestehen, in meinem Leben Unruhe zu stiften...

Nachdenkliche Grüsse

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 13:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Beppo,

ich bin jetzt zu faul zum Rumzitieren. Du hast oben geschrieben, dass Du ja selber bei der Einbenennung Deiner Tochter zugestimmt hast. Also geht es in diesem Fall Dir darum, dass der Vater gefragt hätte werden sollen. Da habe ich prinzipiell nichts gegen, jedoch hat Pueppi ja die Frage, ob das tatsächlich sein muss, mit der Standesbeamtin geklärt. Die hätte es tatsächlich wissen müssen und hat sie falsch beraten.

Ich denke, es ist durchaus ein Unterschied, ob eine Situation wie bei Pueppi vorliegt oder ob jetzt bspw. Deine Hexe die Kinder einbenennen lassen wollen würde.

Und auch hier @ Bart:

als meine Ex Frau mich mal auf eine Namensänderung für die Kinder angesprochen hab ich ihr gesagt: " Ich zahle KU für die Kinder, da ist es doch nur recht und billig wenn sie meinen Namen tragen".

muss ich ehrlich gesagt nach Luft schnappen. Auch wenn ich den Widerspruch legitim finde, ist die Begründung hanebüchen!

Und zu "meinem" eigenen Namen. Das IST NICHT MEIN Name. Ich trage den, weil ich einen tragen musste. Eine Kompromissfindung war damals schwierig und ich habe einfach nachgegeben, weil wir uns in einem einig waren: keine verschiedenen Nachnamen und auch keine Doppelnamen. Aber das macht diesen Begriff noch lange nicht zu meinem Namen und er wird es auch nie werden.
Mein Sohn zB würde gerne heißen wie sein Freund, weil er den Nachnamen einfach toll findet. Daher würde ich mal vermuten, dass grundsätzlich (Konjunktivmodus on:) wenn ich noch mal in die Versuchung geraten würde zu heiraten, er auch die Bereitschaft zum Namenswechsel hätte. Hätte er sie nicht, würde ich ihn nicht überzeugen, hätte er sie, würde ich die Einbenennung durchsetzen wollen. Im Idealfall mit im schlechten Fall ohne Einwilligung des Vaters.
Denn ich weiß eins, heiratet LBP noch mal und die Frau heißt nicht gerade Tulpenstängel, dann ändert er den Namen auch, weil es gefühlt "nicht seiner" ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 13:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Älteste hat jetzt einen Nachnamen der Kategorie "Tulpenstängel".
Und das war nicht ihre Entscheidung.

Ansonsten stehe ich zu meiner oben genannten Meinung, was aber keinen Krieg zwischen uns auslösen muss.  :troesti:

LG Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 14:05




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ansonsten stehe ich zu meiner oben genannten Meinung, was aber keinen Krieg zwischen uns auslösen muss.  :troesti:

Ich auch und natürlich nicht!  :blumen:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 14:13
(@andreadd)
Registriert

Hallo ihr Lieben,

meine Meinung dazu ist, Namen sind Schall und Rauch und für die Kinder ist das alles nur so wichtig oder unwichtig, wie die Eltern es vorleben.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2009 17:06
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

@LBM

Du hast oben geschrieben, dass Du ja selber bei der Einbenennung Deiner Tochter zugestimmt hast. Also geht es in diesem Fall Dir darum, dass der Vater gefragt hätte werden sollen. Da habe ich prinzipiell nichts gegen, jedoch hat Pueppi ja die Frage, ob das tatsächlich sein muss, mit der Standesbeamtin geklärt. Die hätte es tatsächlich wissen müssen und hat sie falsch beraten

So ganz klar bin ich mir in der ganzen Sache nicht, grundsätzlich sind die aufgeführten Kommentare hier richtig, ich bin nun mal auf Montag gespannt, was die SB als Argumentation bringt und ob es tatsächlich ein Fehler von ihr war, was echt schlecht wäre. Ich hätte, falls die Beratung demnach ausgefallen wäre, entweder KV gefragt oder dann eben den Namen angehängt...oder wie auch immer es möglich gewesen wär. Es lag mir fern, irgendwem auf die Füße zu treten.

Wie man allerdings auch im Netz nachlesen kann, gibt es durchaus auch die Sachlage, wo der Einbenennung zugestimmt wird, weil KV sich aus eigenem Wunsch nicht von sein Besuchs/Umgangsrecht Gebrauch macht.

www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namensrecht_nach_Scheidung/Namensaenderung%20des%20Kindes%20nach%20Wiederheirat

Es ist jedenfalls  :zuberge:

@Beppo

ist in Deinem Fall natürlich klar verständlich, weshalb Du nach der Erfahrung so denkst...

@AndreaDD

Wie es die Eltern vorleben, doch schliesslich wird das Kind in dem Alter auch selbst gefragt und man muss ihm kindgerecht versuchen zu erklären, was eine Namensänderung bedeutet.
Es ist für die Tochter mit 6 schon so, dass sie das versteht, aber trotzdem bin ich der Auffassung, dass ein Kind in dem Alter noch nicht objektiv entscheiden kann, was es möchte, denn es ist nun mal beeinflußbar und orientiert sich an der Familie, in der es lebt.
Meine Tochter hat gesagt sie möchte so heissen wie ich und mein Partner.
Nach den Erlebnissen mit ihrem Vater, ist es auch ein Stück weit nachvollziehbar, dass sie enttäuscht ist von ihrem Vater, der sie hat hängen lassen, wo sie sich so sehr über die Umgänge gefreut hat...und plötzlich war er weg, und Mama hat es dann den Kindern erklären müssen, warum Papa nicht mehr kommt, oder er, wenn er bei uns um die Ecke steht und sie sieht, ihr nicht mal winkt ! Als meine Tochter dann zu mir sagte sie ist traurig und enttäuscht, musste ich ganz schön schlucken, denn ich war mir zu dem Zeitpunkt, vor 1 Jahr, noch nicht darüber bewusst, wie klar verständlich das schon für das Kind ist.
Ich denke man kann dann auch eine neu entstehende Familie verstehen, die sich wünscht, eins zu werden und das auch mit einer Namenszusammengehörigkeit.

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 17:28
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo

der name, der den kindern in die wiege gelegt wurde, ist auch ihrer. weil eltern ihr leben ändern, kann den kindern ihr eigentum, sprich ihr name nicht so einfach geklaut werden.

so wurden sie geboren. das ist meine meinung. ich habe einen doppelnamen,meine kinder haben

den namen meines zugegebenermaßen verhassten ex und dem vater meiner kinder. desbalb würde ich aber nicht den namen meiner kinder ändern. es sind ihre namen.

im alltag ergibt sich kein problem dadurch. ich stelle mich nur unter meinem mädchennamen vor. meine kinder finden das nicht komisch.

mein senf dazu

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2009 00:07
(@pueppi7376)
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Hallo @ All !!

Nach einigen geführten Telefonaten heute steht fest:

Die Standesbeamtin hat nach ihrer Aussage die Einbenennung korrekt, unter Prüfung und Berücksichtigung der vorliegenden Tatsachen, vorgenommen.
Nicht nur dieses, sondern ebenso ein weiteres Standesamt, hätte unter den Gesichtspunkten ohne Einwilligung die Einbenennung vorgenommen.
Es ist die Begründung angeführt, dass die Kinder meinen Mädchennamen führen.
Ebenso das zuständige JA, das sich mit Namensänderungen befasst, teilte mir mit, dass in diesem Fall, wo der KV den Namen der Mutter annimmt, keine Einwilligung geben muss, da nicht "sein" Name geändert wird.

Mehr kann ich hierzu momentan nicht anführen, die Stellungnahme meinerseits ist raus und liegt dem Anwalt meines Ex vor. Weitere Schritte, die hier von ihm eingeleitet werden können, müßten gegen die Stadt geführt werden. Da ich mich auf die Aussagen der Standesbeamtin verlassen habe, habe ich mir persönlich nichts vorzuwerfen.

Grüsse

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 19:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na dann gratuliere ich Dir zu der in Deinem Sinne getroffenen Stellungnahme der Stadt. Dann lass sich Deinen Ex mit der Stadt rumschlagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 19:02
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Lausebackesmama  🙂

na dann gratuliere ich Dir zu der in Deinem Sinne getroffenen Stellungnahme der Stadt.

Diese Beamtin macht Einbenennungen schon seit 15 Jahren, wir sprechen hier von einer Stadt mit ca. 50.000 EW.
Die sollten sich wohl damit auskennen, denn das ist dort kein "Einzelfall"....

Dann lass sich Deinen Ex mit der Stadt rumschlagen.

Wenn er denkt, er möchte dies tun, ok. Laut der Dame beim JA war lediglich der Kommentar, ein Blick in §1618 hätte dem Anwalt klar darlegen müssen, dass dieser Brief unnötig ist.
In diesem Sinne, harren wir den Dingen die da kommen mögen...

LG

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 19:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja, die Frage ist wirklich ob das "seinen Namen" sich auf "den Namen, den der Elternteil bei der Geburt inne hatte" (also im Sinn von Namensvererbung) bezieht oder ob er sich auf "Namen, den der Elternteil mit dem Kind gemeinsam hat" bezieht.

Aber gut, die Standesbeamtin sollte wirklich wissen, wie "seinen" auszulegen ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 19:35
(@pueppi7376)
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Man muss den Tatsachen unter Berücksichtigung des Gesamtumstandes klar ins Auge Blicken.
Aus meiner Sicht schildert sich das wie folgt.

Der leibliche Vater hat seit nahezu 3,5 Jahren keinen nennenswerten Kontakt zu den Kindern gehabt. Eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung oder eine stabile persönliche Beziehung, hat sich nicht entwickelt.

Der Vater hat sich auch nach den richterlich auferlegten betreuten Umgängen, die  über den DKSB stattgefunden haben, nicht bemüht, von seinem Umgangsrecht weiterhin Gebrauch zu machen. Es besteht auch seit Jahren kein Kontakt zur Oma väterlicherseits. Im Gegenteil stellte er die eigenen Belange vor das Wohl der Kinder.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat sich um das Wohlergehen der Kinder gar nicht gekümmert.

Würde der Vater diese Beziehung haben, wäre für die Mutter auch klar nachvollziehbar, weshalb dieser Wert auf die Erhaltung seiner Bindung zu seinen Kindern und deren Sichtbarmachung durch Beibehaltung des Namens bestünde, obgleich dieser der Geburtsname der Mutter ist.

Eine Namensänderung wirkt sich jedoch hier auf das Verhältnis zwischen den Kindern und dem leiblichen Vater überhaupt nicht aus.
Eine Verbindung zum Geburtsnamen der Mutter  stellen die Kinder über ihre Großeltern her.
Einzig und allein sind es die Großeltern der Mutter und des Stiefvaters, zu denen die Kinder eine ausgeprägte Bindung haben.

Nicht nachvollziehbar ist das Verlangen des leiblichen Vaters auf Erhaltung der Namensbande, zumal er diesen erheiratet hat.
Schon einmal legte er seinen Namen ab, obwohl seine beiden erstehelichen Kinder den selbigen tragen. Hier war zu keiner Zeit die Frage, eine Namensbande zu den Söhnen aufrecht zu erhalten, zu denen er geradeso keinerlei Kontakte pflegte.
Die Namensänderung, die durch die Hochzeit für ihn möglich war, liegt darin begründet, dass durch seine Insolvenzschulden, die zum Teil auch aus strafbarer Handlung herrühren, sein Geburtsname derart in Verruf geraten war.
Weiterhin ist anzuführen, dass ihm selbst infolge einer Wiederverheiratung zusteht, erneut einen neuen Namen anzunehmen, zu dem die Kinder keine Beziehung haben, was in Zukunft nicht auszuschließen wäre.

Die Namensänderung der Kinder durch die Mutter verfolgte zu keiner Zeit die Absicht, ein bestehendes Namensband zum leiblichen Vater zu trennen, zumal die Mutter Namensgeberin ist und die Kinder zu den Großeltern ein intensives und gutes Verhältnis pflegen, als auch der Umstand, dass ihr Name durchaus über einen guten Ruf verfügt.

Die Motive des Vaters, eine Namensänderung rückgängig machen zu wollen, sind fragwürdig. Dessen Verhältnis zu seinen Kindern entspricht nicht den in § 1626 Abs. 3, § 1684 BGB zum Ausdruck gebrachten Wertvorstellungen des Gesetzgebers.
Hinzu kommt seine Begierde, unbeirrt das Familienleben der Mutter und somit auch der Kinder, zu erschweren und immerfort nach neuen Möglichkeiten zu suchen, seinen Machtkampf fortzuführen.

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2009 19:50
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey pueppi,

hast du das dem Anwalt geschickt?
Also ehrlich gesagt auch wenn ich deinen Ärger nachvollziehen kann, finde ich Teile davon etwas unsachlich bzw. zu subjektiv.
Dafür, um uns hier im Forum deine Meinung darzustellen, oder die Wut mal rauszulassen, ist es ok, aber als offizielle Stellungnahme... nun ja.

ligr ginnie

die sich aber trotzdem für dich freut, dass es nun ohne großen Aufwand bei dem Familiennamen für deine Kinder bleibt-und das in diesem Fall auch gut findet

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2009 20:00




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