Hi pueppi,
als du und dein ex geheiratet haben, habt ihr deinen Mädchennamens als Familiennamen bestimmt. Dadurch ist es der Name deines Ex gworden. Somit "sein Name". Also trifft das zu, was der Anwalt fordert.
Namensgeberin für die Kinder aus erster Ehe warst doch nicht du, sondern der gemeinsame Familienname.
ligr ginnie
die es aber von einem Vater der sich nach deinen Aussagen nicht kümmert, und den Mädchennamen der Ex trägt, auch nicht so toll findet sich an dem Namen aufzuhängen. Kannst du ihn irgendwie zur Zustimmng bewegen?
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie
wie konnte dann die Standesbeamtin das so unterschreiben ???
Ich hab mich auf sie verlassen und wie soll das nun weitergehen ?
Alles ist geändert, Pässe, Urkunden, etc.....
Und das nächste Problem wäre, dass ich dann nicht mehr so heisse wie meine Kinder ? Denn meinen Ehenamen kann ich doch nicht mehr ändern ? Niemals hätte ich dann den Ehenamen so bestimmt, sondern einen Doppelnamen geführt um wenigstens ein Namensband noch zu erhalten !!!!!!!
Kannst du ihn irgendwie zur Zustimmng bewegen?
Nie und nimmer würde er zustimmen, es geht ihm doch nur drum mich zu quälen und uns Sorgen zu berieten, er hat die Kinder seit 2,5 Jahren nicht gesehen, ihm geht es NULL um die Kleinen, denn als er seinen Namen abgeändert hat, hat er ja auch nicht nach den beiden erstehelichen gefragt, zwecks Namensband !!
Pueppi7376
Hi pueppi,
wahrscheinlich ein Fehler, da sie deinen Mädchennamen nicht als Ehenamen erkannt hat?
Lies mal was über "Ehenamen", ich glaube einmalig hast du die Möglichkeit deinem Ehenamen auch nachträglich deinen Mädchennamen anzuhängen.
Tja, nun ist guter Rat teuer.
Als erstes würde ich beim Standesamt ein Fass aufmachen. Weil die haben es ja falsch gemacht. Keine Ahnung ob es für "falsche" namensgebungen eine Verfahrensweise gibt. Vielleicht wird alles annuliert?
Vielleicht kann man hier ja die Zustimmung des Ex durchs gericht ersetzen, weil in deinem Fall finde ich, da er die Kinder anscheinend gar nicht mehr sieht, macht es doch keinen Sinn, den Namen des vaters zu behalten. (oh,hoffentlich ernte ich jetzt nicht einen Sturm der Entrüstung)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginnie
wahrscheinlich ein Fehler, da sie deinen Mädchennamen nicht als Ehenamen erkannt hat?
Ausgeschlossen, denn das wurde genauestens erörtert und auch der Geburtsname des Mannes war im Gespräch
Lies mal was über "Ehenamen", ich glaube einmalig hast du die Möglichkeit deinem Ehenamen auch nachträglich deinen Mädchennamen anzuhängen.
Mmhhh, schau ich dann mal, wenn es tatsächlich zu einer Abänderung kommt.
Tja, nun ist guter Rat teuer.
Ach Gott, wem sagst du das ;(
Als erstes würde ich beim Standesamt ein Fass aufmachen.
Ich hab da heut schon angerufen, die meinen alles sei ok so wie es gemacht wurde !!
Aber am Montag kommt erst die eigentlich Zuständige...abwarten
Vielleicht kann man hier ja die Zustimmung des Ex durchs gericht ersetzen, weil in deinem Fall finde ich, da er die Kinder anscheinend gar nicht mehr sieht, macht es doch keinen Sinn, den Namen des vaters zu behalten. (oh,hoffentlich ernte ich jetzt nicht einen Sturm der Entrüstung)
SICHER wirst du gleich einen Hurrikan spüren 😉
allerdings würde ich es mir auch wünschen, dass es so machbar wäre....man muss sich nun ja auch mal vor Augen halten, dass die 6-jährige Tochter das voll mitkriegt, wie soll das Kind das verkraften, wenn sie dann den Namen wieder "abgeben" soll ?
Es ist einfach nur zum davonlaufen
Pueppi7376
Hm,
aber du wußtest doch die verschiedenen Möglivhkeiten und hast sie hierausfürhlich durchdiskutiert.
wie konnte dann die Standesbeamtin das so unterschreiben ]
Wußte sie denn das dein Mädchenname der Familienname war, den dein Mann auch angenommen hatte? Wenn sie nur gesehen hatdas das dein Mädchenname ist, dieKinder auch so heißen und nicht erkannt hat das dein Ex den Namen gewechselt hat, dann hat sie ja nichts falsch gemacht.
Sie hat eben die entscheidende Tatsache verpennt.
" Möglichkeiten. Entweder du klagst au fErsetzung der Zustimmung des Vaters (btw. wie lt sind die Kidner, haben sie selsbt schrifltich zugestimmt, falls sie älter als 6 sind?)
oder du mußt eben wirklich alles rückgängig machen lassen, da die Papiere aufgrun d falscher Tatsachen ausgestellt wurden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht wieder los!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Oldie
Die Forderung des gegn. RA und damit des Ex ist berechtigt und verspricht auch durchaus Erfolg
Help
Bei dem von Dir geschilderten Fall bestehen zwei Möglichkeiten der Einbenennung:
- Zustimmung des Ex
- Ersetzen der Zustimmung durch ein Gericht aus Gründen des Kindeswohls
Ersteres hatten wir nicht, weil die Standesbeamtin das wohl nicht von Nöten gehalten hat
und zweites wird wohl nicht so einfach zu kriegen sein, denn WAS bitte ist denn zum Kindeswohl ?
Ich hoffe es nimmt einen guten Ausgang - für die Kinder...ich glaub nicht, dass die sich mit der Streiterei wohlfühlen.
Was mich fuchst ist, dass ich noch nicht mal was zu dem ganzen Desaster kann.
Danke und Gruss
Pueppi7376
Hi midnightwish
aber du wußtest doch die verschiedenen Möglivhkeiten und hast sie hierausfürhlich durchdiskutiert
Richtig, und ich habe mich auf die Aussage der Standesbeamtin verlassen, dass eine Einbenennung geht !!
Was hierzu notwendig ist, wird sie doch hoffentlich gewusst haben...?!
Wußte sie denn das dein Mädchenname der Familienname war
den dein Mann auch angenommen hatte?
Wenn sie nur gesehen hat das das dein Mädchenname ist, die Kinder auch so heißen und nicht erkannt hat das dein Ex den Namen gewechselt hat, dann hat sie ja nichts falsch gemacht.
Scheinbar doch und
Sie hat eben die entscheidende Tatsache verpennt.
SUPER :exclam:
tolle Aussichten
- zum Wohle der Kinder glaub ich zu bezweifeln ??
Ich denke jedenfalls, dass der Anwalt jetzt an die Standesbeamtin gehen wird und deren Begründungen hören will
Danke Dir Tina
Pueppi7376
Hallo Pueppi7376,
naja egal was die Standesbeamtin verbaselt hat oder auch nicht, hast du denn einen Anwalt? Letztendlich fordern die erstmal was ihre Mandanten wollen.
Papier ist geduldig auch bei einem Anwalt.
Such dir einen Anwalt der an die Gegenseite eine Antwort erstellt und laß ihn gleichzeitig den Antrag stellen damit die Zustimmung des KVs ersetzt wird.
Vielleicht verliert die Sache an sich für den KV an Bedeutung wenn ein Richter seine "Vaterschaft" und seine Beziehung zu den Kindern durchleuchtet.
Muß der leibliche Vater denn weiterhin Unterhalt für die Beiden zahlen?
Vielleicht ist das auch der Knackpunkt , nach dem Motto wenn ich schon zahle sollen die Kinder auch so heißen wie ich.
Lieben Gruss
Kruemel2
Hmmm.
Zitat
Wußte sie denn das dein Mädchenname der Familienname war JA
Zitat
den dein Mann auch angenommen hatte? JA
dann kennt sie die Bedeutung des Wortes "oder" nicht. Es heißt ja: GSR oder Kind trägt den Name des Vaters--> dann Zustimmung des Vaters erforderlich
Aber da habt ihr auch ein wenig gepennt, sorry, aber wenn man sich mit so einem Thema beschäftigt und weiß, dass der Vater Streß machen wird...
na gut das hilft dir nicht weiter, musste ich aber nun mal loswerden.
Ich sehe nur die gerichtl. Entscheidung, weil ich den Eindruck habe, du wirst nicht einfach so alles rückgängig machen wollen.
Vorher ruf mal Montag die richtige SB im Standesamt oder gleich den Chef an.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
dann kennt sie die Bedeutung des Wortes "oder" nicht. Es heißt ja: GSR oder Kind trägt den Name des Vaters--> dann Zustimmung des Vaters erforderlich
Vielleicht dachte sie zu einfach....da sie sich darauf festgelegt hatte, woher der Name eigentlich kam, also dass ich als Mutter Namensgeber bin ?
Aber da habt ihr auch ein wenig gepennt, sorry, aber wenn man sich mit so einem Thema beschäftigt und weiß, dass der Vater Streß machen wird...
Ich dachte insoweit nicht daran, da ich mich voll und ganz auf die Aussage der Standesbeamtin und ihr Handeln verlassen habe...und ich wollte nicht rechtswidrig handeln und mir damit auch noch ´ne Menge Ärger einfangen, ich hätte einfach einen Doppelnamen gewählt und fertig !
na gut das hilft dir nicht weiter, musste ich aber nun mal loswerden.
schon ok, Dein gutes Recht
Ich sehe nur die gerichtl. Entscheidung, weil ich den Eindruck habe, du wirst nicht einfach so alles rückgängig machen wollen. Vorher ruf mal Montag die richtige SB im Standesamt oder gleich den Chef an.
So werde ich das wohl machen müssen
Mmmhh...
Gruss
Pueppi7376
Aber das meinst du nicht wirklich ernst oder?
Was mich fuchst ist, dass ich noch nicht mal was zu dem ganzen Desaster kann.
Oldie hatte dir vorher gesagt, dass dieses Standesamt etwas salopp mit den gesetzlichen Bestimmungen umgeht und jetzt tust du so, als wärst du das vollkommen unbeteiligte Opfer.
Habe ich, ehrlich gesagt, nicht viel Verständnis für.
Und diese Aussage von dir
Niemals hätte ich dann den Ehenamen so bestimmt, sondern einen Doppelnamen geführt um wenigstens ein Namensband noch zu erhalten !!!!!!!
Vergrößert mein Verständnis auch nicht gerade.
Ich weiß nicht was zwischen euch vorgefallen ist aber ich halte nichts vom alleinigen Sorgerecht und den daraus abgeleiteten "Rechten".
Vor allem, wenn sie nicht existieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Und folgenden Beschluss des >>BGH vom 10.03.2005 Az. XII ZB 153/03<< möchte ich Dir auch nicht vorenthalten. Dort wurde die Auffassung eines Amtsgerichtes rückabgewickelt, obwohl ebenso wie bei Dir schon Ausweise etc. abgeändert wurden. Der BGH beharrt darauf, dass §1618 BGB eingehalten wird.
Gruss oldie
Edit: URL korrigiert
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Habe ich, ehrlich gesagt, nicht viel Verständnis für
Du bist ja scheinbar ständig der, der kein Verständnis hat. Ich erlaube mir wenigstens nicht, ohne zu wissen was vorher war
Ich weiß nicht was zwischen euch vorgefallen
über andere zu urteilen...
aber wenn es Dir dabei besser geht - bitte sehr
Pueppi7376
Hurra, ich springe jetzt mal in den VS-Fettnapf.
Ich (!) bin der Meinung, Namen sind eine Art Lebensabschnittsbegleiter. Niemand behält heute noch zwangsläufig seinen Namen von Geburt bis Grab. Würden beide elterlichen Namen weitergeführt werden und dann würde einer da raus gestrichen werden, könnte ich es verstehen.
Wir reden hier aber von einem Mann, der
a) nicht mal seinen "eigenen" Namen verteidigt
b) sich seit Jahren nicht kümmert
c) kein SR hat und
d) nun über einen Sachverhalt bestimmen will, bei dem er nicht nur gegen die Interessen der Mutter sondern auch gegen die der Kinder handelt, die ihre Zustimmung ja wohl bekundet haben.
Was ist das jetzt, wenn nicht ein Machtspiel? Wer gewinnt jetzt daran, wenn die Namen zurück geändert werden? Bzw. was ist der Gewinn? Der KV könnte bei einer 2. Heirat jederzeit einen neuen Namen annehmen und kein Mensch könnte ihn dazu zwingen der Kinder wegen den alten Namen zu behalten.
Ich finde das völlig verlogen.
LG LBM
PS: Nur mal zur Ergänzung. Ich selber habe einen völlig bescheuerten, typisch deutschen Nachnamen, den auch der KV nur durch Einbenennung erhalten hat und den ich nur übernommen habe, weil er meinen Namen (1. Ehe) nicht wollte. Mal angenommen, er würde heiraten und Lausebacke einbenennen lassen wollen, bekäme er a) meine Zustimmung bzw. b) wenn er sie nicht bräuchte, keinen Widerstand, wenn ich merke, dass Lausebacke damit einverstanden ist. Er ist deshalb nicht weniger mein Sohn, wenn er einen Namen ablegt, der eigentlich auch nicht meiner ist.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi kruemel2
naja egal was die Standesbeamtin verbaselt hat oder auch nicht, hast du denn einen Anwalt?
Ich kann mich an meine RA´in wenden, die mich in der Scheidung, etc. vertreten hat.
Vielleicht verliert die Sache an sich für den KV an Bedeutung wenn ein Richter seine "Vaterschaft" und seine Beziehung zu den Kindern durchleuchtet.
Das wäre wünschenswert. Er macht ja nun wie gesagt seit 2,5 Jahren kein Gebrauch von seinem Umgangsrecht.
Muß der leibliche Vater denn weiterhin Unterhalt für die Beiden zahlen?
Ja.
Vielleicht ist das auch der Knackpunkt , nach dem Motto wenn ich schon zahle sollen die Kinder auch so heißen wie ich.
Kann gut sein...
Lieben Gruss zurück
Pueppi7376
Hi
@LBM
Nein, kein Fettnapf. Ich stimme Dir ausnahmslos zu, ausser in einem Punkt - den wüsste ich gerne ergänzt:
Der KV könnte bei einer 2. Heirat jederzeit einen neuen Namen annehmen und kein Mensch könnte ihn dazu zwingen der Kinder wegen den alten Namen zu behalten.
Es ist vielleicht ungerecht, doch dann kann er eine Einbennung auch nicht mehr verhindern.
@pueppi
Sieh zu, dass der Ex sich unsterblich verliebt, heiratet und den Namen seiner neuen Frau annimmt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ LBM
Mach mal Platz für mich im Fettnapf...
du hast mal wieder nicht nur deine, sondern auch meine Meinung auf den Punkt gebracht!!!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
@ Oldie: Der Trick ist Folgender:
In diesem Fall würde er erst die Einbenennung verhindern und könnte sich dann durch Heirat einen anderen Namen verschaffen. Mit dem Ergebnis, dass die Kinder heißen wie kein Elternteil.
SUUUUUPER!!! :thumbup: *Ironieoff*
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM und oldie
na wenn der Vater nicht mehr heißt wie die kinder, trifft ja das oben zitierte ODER nicht mehr zu. Er hat ja dann weder SR noch den gleichen Namen.
Dann kann die Einbenennung sozusagen nachträglich erfolgen. (falls sie jetzt rückgängig gemacht werden muss, so ein Quark!)
Allerdings glaube ich will Puepi nicht so lange warten bis der KV sich mal verliebt, heiratet und einen neuen Namen aussucht.
Also, pueppi, stell dich dem Ganzen, geh zum Anwalt, zum Wohle der Kinder (hier in diesem Fall sehe ich es ganz einfach so!) und ersetze seine Zustimmung per Gericht.
Ist meine Meinung. Ob nun Fettnapf oder nicht.
ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist