Die Ruhe nach dem S...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Die Ruhe nach dem Sturm und der vielleicht bevorstehende neue Kampf ??

Seite 1 / 4
 
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo @ All !!  :yltype:

Nach langer Pause, ziehe ich hier im Forum mal wieder meine Kreise, da ich Euch um Rat fragen möchte...
Einige werden sich vielleicht an mich erinnern.
Kurz umrissen, hatte ich einen langen, steinigen Weg, vom Kampf über das alleinige Sorgerecht bis hin zu betreuten Umgängen mit dem Kindsvater...
Endergebnis ist, dass ich das alleinige SR habe und die BU Seitens des Vaters gescheitert sind und er sich bis heute null um die beiden Kinder (4 und 6 J) kümmert. In der Öffentlichkeit lässt er an mir kein gutes Haar und stellt sich als armes Opfer dar, der zum Zahlvater degradiert wird und seine Kinder nicht zu sehen kriegt....mir hat er schon angedroht, den Kindern später einmal zu sagen, was für ein "verlogenes Stück" ihre Mutter ist....  :gunman:  nur dumm, dass ich alle Schriftstücke der Ämter und Gerichte habe, die das Gegenteil beweisen können, nur das wollte ich eigentlich meinen Kleinen ersparen !

Nun habe ich einen Lebensgefährten und wir möchten heiraten.  🙂
Es stellt sich nun die Frage der Namensführung in der Ehe. Eigentlich für mich ganz klare Sache, wir heissen ALLE gleich...nun gab es von meinen Eltern heute einen Denkanstoss an mich, der mich schwer ins Grübeln gebracht hat.
Ich solle bedenken, welche Konsequenzen es für die Kinder später haben könnte, da der KV meinen Namen angenommen hat, wenn sie plötzlich anders hiessen als ER....was ich ihnen mal sagen wollte, wenn sie danach fragen, sollte zu einem späteren Zeitpunkt der KV wieder auftauchen, warum ich ihnen einen neuen Namen gegeben haben und sie nun nicht mehr den Namen, der auch der leiblichen Vater hat, tragen.

Ich habe mit meinen Kindern geredet und gefragt, ob auch sie den gleichen Namen wie wir beide haben möchten, mal sagen sie ja, manchmal nein, ich denke das zu entscheiden, mit allen Konsequenzen, dafür sind sie noch zu klein.
Ich möchte aber auf gar keinen Fall, dass ich meine Kinder in eine "Identitätskrise" bringe.  ;(
Mein Beweggrund war der, dass sich mein zukünftiger Mann und dessen Familie rührend um die beiden Zwerge kümmert, so als seien es die eigenen...
Da keinerlei Kontakt, weder zum leiblichen Vater, noch der Grossmutter besteht und ich dankbar bin, dass meine Kinder in der Familie meines Verlobten ein intaktes Familienleben haben, dachte ich, es wäre durch einen einheitlichen Namen für die Kinder besser, sich zum einen mit der neuen Situation besser zu identifizieren und endlich das Gefühl zu haben, zugehörig zu sein....bei einem Mann, der sie so liebt, wie ein Vater.

Wie denkt ihr als Unparteiische darüber ?
Ruft das einen neuen Konflikt herbei und somit einen erneuten Kampf mit dem leibl. Vater, der die Kinder später vielleicht so aufhetzt und es als böswillige "Tat" meinerseits darstellt ??

Ich weiss echt nicht, was ich machen soll.... :exclam:  schwere Entscheidung
Liebe Grüsse

Pueppi7376

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 20:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Püppi,

dafür gibt es eine einfach, naheliegende Lösung: Dein LG nimmt den Namen von Dir und Deinen Kindern an. Da das sowieso "Dein" Name ist, ist das wohl auch noch ein bißchen einfacher.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 20:32
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM,

an Dich kann ich mich noch gut erinnern  🙂  Leider ist das der Knackpunkt, das möchte er nicht...das ist auch nicht in meinem Sinn...deshalb ist ja alle so kompliziert. Und ganz ehrlich, ich wollte mich auch nicht namentlich "einreihen", wo der Ex schon so heisst....  😉

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 20:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pueppi7376

Ab dem 6. Lebensjahr werden Kinder zur Namensänderung befragt.

Wie denkt ihr als Unparteiische darüber ?

Du hast das Sorgerecht, also ist es Deine Entscheidung. Wenn, dann musst Du das ausbaden. Du hast Agrumente dafür und dagegen.

Ruft das einen neuen Konflikt herbei und somit einen erneuten Kampf mit dem leibl. Vater, der die Kinder später vielleicht so aufhetzt und es als böswillige "Tat" meinerseits darstellt ??

Wer, wenn nicht Du, sollte das beurteilen können? Da jedoch kein Kontakt zum leibl. Vater besteht hält sich diese Auseinandersetzung in Grenzen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 20:45
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oldie

Ab dem 6. Lebensjahr werden Kinder zur Namensänderung befragt.
Du hast das Sorgerecht, also ist es Deine Entscheidung. Wenn, dann musst Du das ausbaden. Du hast Agrumente dafür und dagegen.

Auf dem Standesamt, welches die Namensänderung machen wird, werden die Kinder erst ab dem 8. LJ gefragt. Ich für mich, als Mutter, habe wohl Argumente dafür, mehr sogar als dagegen....und Du hast Recht, mit dem all. SR muss ich das wohl ausbaden, das bringt das so mit sich  😉 aber es sollte eigentlich im Sinne der Kinder entschieden werden, und ihnen möchte ich eigentlich gerecht werden, was nicht einfach sein wird....

Wer, wenn nicht Du, sollte das beurteilen können? Da jedoch kein Kontakt zum leibl. Vater besteht hält sich diese Auseinandersetzung in Grenzen.

  Ich dachte bis heute, der Entschluss der Namensführung ist unumstösslich, falsch gedacht. Nach dem Gespräch mit meinen Adoptiveltern, kam ich schon ins Grübeln,denn man weiss doch aus eigener Lebenserfahrung, dass der Zeitpunkt irgendwann kommt, wo man nach seinen Wurzeln sucht und ich weiss eben nicht, ob auch meine Kinder eine schmerzliche Erfahrung damit verbinden wird und noch zusätzlich, wenn sie nicht mehr so heissen wie der leibl. Vater....da wäre schön, wenn man sich in die Seelen der Kleinen versetzen könnte um nachzufühlen.  ;( ist ja schon schmerzlich genug, keinen Kontakt zum Vater zu haben

Ich habe einfach Angst, vielleicht nicht die richtige Entscheidung zu treffen und dann müssen meine Kinder aber damit leben.....

LG zurück

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 20:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pueppi,

meine ganz pragmatische Lösung war, das ich einfach an meinen Namen den Namen meines Mannes angehängt habe. Damit konnen dann alle Kinder und wir gut leben.

Ich hab selber meine Töchter bei meiner ersten Heirat einbennen lassen, damit eben alle meine Kinder dann mal den gleichen Nachnamen tragen. Heute würde ich das so nicht mehr tun (auch wenn es mein Mädchenname war).

Denk mal über die Alternative Doppelname nach.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 20:56
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina

Doppelname bedeutet ja, dass ich den Doppelnamen (x + y) habe und meine Kinder dann entweder x oder y heissen, ich wollte mit der einheitlichen Namensführung eigentlich dem Hin-und Her aus dem Weg gehen, nun geht es meinen Eltern natürlich auch noch darum, dass mein Mädchenname weiter Bestand hat, was jedoch weniger Bedeutung hat, zumindest für mich...

Oh Mann, gar nicht so einfach  :puzz:

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pueppi7376,

soso, ich bin also in bleibender Erinnerung geblieben  :redhead:

Naja, ich denke, Wurzeln hängen an ein wenig mehr als an Namen. Die Geschichte in Deinem Hintergrund ist ja recht schwierig. Der Name kann somit "Wurzeln" bedeuten, aber auch ein (schweres) Erbe.

Es ist wie bei vielen Dingen keine Entscheidung, bei der man es "richtig" machen kann. Wahrscheinlich bleibt Dir nur, auf Dein Bauchgefühl zu hören.

Persönlich denke ich, dass man allgemein Nachnamen nicht zu sehr überbewerten soll. Wenn man bei einer Heirat den Namen abgibt, wird man ja auch nicht "entwurzelt". Zumindest mache ich meine Wurzeln davon nicht abhängig.

LG LBM (für die der Namenswechsel eigentlich der einzige Grund wäre, noch mal zu heiraten  :wiejetzt: )

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 21:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

.. aber es sollte eigentlich im Sinne der Kinder entschieden werden, und ihnen möchte ich eigentlich gerecht werden, was nicht einfach sein wird....

Na, genau das meine ich ja mit ausbaden. Und nicht nur Du musst Dir da Antworten geben sondern auch bestimmt mehr als einmal den Kindern.

Mein Sohn wurde auch einbenannt. Ich fand das OK, schliesslich lebte er in einer neuen Familie und es wäre von mir egoistisch gewesen, da nein zu sagen. Ein kleines bischen musste ich dennoch über meinen Schatten springen. Letztendlich wirst Du es wohl sein, welche den Kindern eine Erinnerung an den Vater bewahrt (wenn er sich weiter so verhält). Andernfalls werden sie ihn vermutlich vergessen.
Doppelnamen finde ich persönlich grässlich. Ich mag es nun mal eindeutig, kurz und knapp. Ist 'ne Gewohnheit.

Auf dem Standesamt, welches die Namensänderung machen wird, werden die Kinder erst ab dem 8. LJ gefragt.

Das finde ich herrlich. Und wieder geht die persönliche Auffassung eines Beamten über das BGB.

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Nüscht mit "kann", "darf" oder "i.d.R.".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:10
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM

soso, ich bin also in bleibender Erinnerung geblieben

  oh ja  :thumbup:

Naja, ich denke, Wurzeln hängen an ein wenig mehr als an Namen. Die Geschichte in Deinem Hintergrund ist ja recht schwierig. Der Name kann somit "Wurzeln" bedeuten, aber auch ein (schweres) Erbe.

Ich habe über die Namensführung, so wie mein Vater das macht, noch nicht drüber nachgedacht, für mich ist es einfach das Zusammengehören und das möchte ich damit zum Ausdruck bringen " Einer für Alle - alle für Einen ! "

Es ist wie bei vielen Dingen keine Entscheidung, bei der man es "richtig" machen kann

So wird es sein, ich kann es nur nach bestem Wissen und Gewissen machen....und hoffen, dass mein Bauchgefühl mich nicht im Stich lässt

LBM für die der Namenswechsel eigentlich der einzige Grund wäre, noch mal zu heiraten

 :interessant:    😉

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:13




(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein Sohn wurde auch einbenannt. Ich fand das OK, schliesslich lebte er in einer neuen Familie und es wäre von mir egoistisch gewesen, da nein zu sagen.

Leider denkt da nicht jeder so zum Wohle der Kinder. Es ist ja auch immer der einfacherere Weg, sich als armes Opfer in der Gesellschaft darzustellen...wenn man das SR als Vater freiwillig abgibt, es aber nach aussen hin so darstellt als dass Mutter den Umgang vereitelt, dann sieht das doch besser aus, als würde man sagen, ich hab auf die Kinder oder das Procedere drumherum keinen Bock.

Ein kleines bischen musste ich dennoch über meinen Schatten springen

. Es ist aber Klasse, dass Du es geschafft hast !! Hut ab...

Letztendlich wirst Du es wohl sein, welche den Kindern eine Erinnerung an den Vater bewahrt

Das ist für mich nicht das Problem, gerne erhalte ich ihnen die, doch wie schlimm war es schon für die Grosse, den eigenen Vater bei seiner Mutter, die 50 m von uns weg wohnt, zu sehen, und nicht einmal gewunken zu bekommen...geschweige denn, dass Oma sich an den Kindern stört, nöööö, da wird erhobenen Hauptes an ihnen vorbeigelaufen, als ob sie Fremde wären  :kinnrunter:

Andernfalls werden sie ihn vermutlich vergessen

wäre in dem Fall dann eventuell das bessere wenn auch traurig

Doppelnamen finde ich persönlich grässlich. Ich mag es nun mal eindeutig, kurz und knapp

. Das finde ich ebenso

Das finde ich herrlich. Und wieder geht die persönliche Auffassung eines Beamten über das BGB

Das war die Info über Dritte, hab mich selbst noch nicht befragt...mir stellt sich nur die Frage, ob es nicht so ist, bei Kindern in dem Alter, dass man sie durchaus sehr gut beeinflussen kann  :question:

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Pueppi,

nun ja, wenn der Kontakt ganz abgebrochen ist, dann existiert da ja keinerlei familiärer Zusammenhang mehr. Dann ist der Name letztlich auch Etikettenschwindel. Würde denn Ex - wenn er noch mal heiratet, den Namen behalten, den Kindern zuliebe?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:31
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

nun ja, wenn der Kontakt ganz abgebrochen ist, dann existiert da ja keinerlei familiärer Zusammenhang mehr

Das stimmt allerdings

Würde denn Ex - wenn er noch mal heiratet, den Namen behalten, den Kindern zuliebe?

Hatte er zumindest, als er mich geheiratet hat, bei seinen zwei erstehelichen, nicht gemacht, um die er sich ja ebenso wenig schert...also würde er es sicherlich beim dritten Mal auch nicht machen....

LG zurück

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:42
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich danke Euch erst mal .... und werd eine Nacht darüber schlafen  😉

  :schilddanke:

Gute Nacht

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 00:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo pueppi,

schön mal wieder was von dir zu lesen und dass es dir soweit ganz gut geht.

prinzipiell denke ich, die Bedeutung von Namen wird überschätzt. Bei einer Heirat geht normalerweise ein Nachname verloren; wenn Kinder mit Nachname Maier, Schmidt oder Müller heißen kann man rein vom Nachnamen auch nicht auf die Herkunft schließen.

Von daher musst du entscheiden, was am Besten ist - meine Vorschreiber haben schon alles Wesentliche gesagt.

Du solltest dir aber gut überlegen, ob du wirklich nochmal heiraten willst. Auch wenn es off-topic ist: Ich werde nicht mehr heiraten, auch nicht mit Ehevertrag. Meine Motive für die Heirat waren damals unsere Tochter und eine bessere Steuerklasse. Das Geld, was ich durch die bessere Steuerklasse "gespart" hatte (und nicht nur das, eigentlich ein Vielfaches davon) musste ich für Anwälte und Gerichte ausgeben. Um unsere Tochter kann ich mich genauso gut auch ohne Trauschein kümmern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 10:38
(@peanut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pueppi,

verständlich, dass du den Namen deines neuen LG annehmen möchtest, wenn ihr heiratet.
So wie ich lese, steht er und seine Familie voll hinter dir. Dein Zitat "alle für einen-einen für alle".
Hier vielleicht nochmal eine Anregung, meine Bedenken gehen eigentlich dahin:

Was würde passieren, falls ihr Euch in ein paar Jahren trennt?
Nicht falsch verstehen, ich wünsche für Euch, dass es klappt und ihr bis ins Hohe Alter zusammen bleiben werdet.  Aber man weiß es eben nicht vorher.
Dann haben Deine Kinder den Nachnamen von jemanden, der a nicht der leibliche Vater ist und b vielleicht auch kein Kontakt mehr.
Eventuell lernst du dann wieder jemanden kennen und die Namensverteilung geht von vorne los.
Falls dieses eintreffen würde, wäre die Überlegung mal jetzt beim Amt nachzufragen, ob die Kinder und du, falls eine Trennung eintritt, dein Mädchenname wieder annehmen könnt.
Hoffe Dir nochmal einen Anstoss gegeben zu haben.
Bin gespannt für welchen ihr euch dann entscheiden werdet. ;o)

Edit: geschockten Smiley entfernt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 17:45
(@peanut)
Schon was gesagt Registriert

in meiner vorherigen Antwort taucht ein geschockter smiley auf, der da defintiv nicht hingehört.
sorry! einfach wegdenken

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 17:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

N'Abend,

ich halte die Argumente von peanut, für die besten, die Namen der Kinder und möglichst auch deinen Pueppi, nicht zu ändern.

Ich kenne mehrere Familien wo Vater, Mutter und Kind 3 verschieden Namen haben.

Mein Schwager z.B. hatte bereits ne Tochter, bevor meine Schwester heiratete. Er nahm dann den Namen meiner Schwester.

Seine erste Frau nahm ihren Mädchennamen wieder an. Damit war die Tochter die Einzige, die den Geburtsnamen des Vaters trug.

Finde ich furchtbar.

Ich bin jedenfalls froh, dass meine Ex und meine 3 kleinen Kinder immer noch meinen Nachnamen tragen und meine älteste Tochter, genau wie ihre Mutter, Stiefvater und Geschwister auch den gleichen Namen haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 00:42
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend !!!  🙂

Es sind nun nach unserer Hochzeit am 31.12.2008 einige Tage ins Land gegengen und eine Entscheidung bezüglich der Namensführung gefällt worden...

Ich habe mich über alle Denkanstöße hier im Forum gefreut. Es ist gut, ab und an auch mal in die Köpfe anderer zu schauen und andere Sichtweisen zu sehen.

Wir haben uns entschieden, den Ehenamen meines Mannes zu führen.
Auf dem zuständigen Standesamt wurde die EINBENENNUNG der Kinder vorgenommen.

Und nun kommt der HAMMER  ;(

Ich erhielt Post vom Anwalt meines Exmannes.
Darin wurde ich aufgefordert, die Namensänderung sofort rückgängig zu machen und dies mit entsprechender Standesamtsurkunde nachzuweisen.
Ich natürlich gleich auf´s Standesamt um mich noch mal zu vergewissern, dass alles seine Richtigkeit hat, wovon ich doch eigentlich ausgehen dürfte, wenn die Beamtin das dort nach Überprüfung vorgenommen hat.

Im BGB §1618 Einbenennung steht

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.

Fakt ist, dass ich ASR habe.

Doch der Anwalt hängt sich nun an folgendem aus:

Mein Exmann hat MEINEN Mädchennamen durch Eheschliessung erworben.
Somit hätte, laut seiner Behauptung, die Einwilligung des leiblichen Vaters TROTZDEM eingeholt werden müssen....da die Kinder "seinen" Namen tragen.

:kapiernicht:

denn schliesslich dachte ich zumindest bis zum heutigen Tag, dass ich als Mutter NAMENSGEBERIN bin ?!

Was ich ebenso im Merkblatt zur Namenserteilung entnommen habe. Hierzu folgender Link

http://www.lindenfels.de/sites/stadt/formulare/standesamt/Merkblatt%20zur%20Namenserteilung.pdf

Ich bin jetzt mal gespannt, wie das weitergeht, denn ich kann an der Namensänderung ja nichts mehr machen, die ist ja unwiderruflich. Das heisst, dass mein Exmann nun wohl an die Standesbeamtin gehen wird...ich darf gar nicht dran denken  :frustrierend:

LG

Pueppi7376

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 22:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pueppi7376

Die Forderung des gegn. RA und damit des Ex ist berechtigt und verspricht auch durchaus Erfolg. Bei dem von Dir geschilderten Fall bestehen zwei Möglichkeiten der Einbenennung:
- Zustimmung des Ex
- Ersetzen der Zustimmung durch ein Gericht aus Gründen des Kindeswohls

Wie das SR verteilt ist spielt hierbei keine Rolle. Hierzu gibt es auch min. ein Urteil, wo der Einbennung nicht entsprochen wurde.

Gruss oldie

Edit:
Beschluss: >>BGH vom 30.01.2002  Az. XII ZB 94/00<<
Ebenso OLG Saarbrücken und OLG Hamm (habe jetzt die Aktenzeichen nicht)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 22:53




Seite 1 / 4