Liebe Community,
ich bin seit 1Jahr eine Stille Mitleserin in eurem Forum und habe mir so als alleinerziehende Mutter schon den ein oder anderen wertvollen Tipp mitnehmen koennen, um mich durch den Wust Beistandschaft, Vaterschaft, Vaterschaftstest, Umgangsregelungen etc. wuseln zu koennen.
In der 10. Schwangerschaftswoche habe ich mich vom Kindesvater getrennt, da die "Beziehung" noch in der absoluten Kennenlern-Phase bestand und durch vorhergehende Krisen ( Luegen seinerseits, sein gefuehrtes Doppelleben, verbale Aggressivitaet mir gegenueber u.A.) fuer mich eine Trennung eh schon in Betracht gekommen war.
Die Schwangerschaft war kein Grund auf Biegen und Brechen zusammenzubleiben, ich waere niemals dort gluecklich geworden.
Die Trennung hat beim Kindesvater eine schwere Krise ausgeloest, durch die ich nochmals unter Druck gesetzt, beleidigt und gekraenkt wurde.
Er gab mir 2 Wege vor - Abtreiben oder sofort heiraten,sofort zusammenziehen, gemeinsame Konten, Wegzug in ein anderes Bundesland fuer mich. Da kannten wir uns 10 Wochen.... Ich bin gegangen, habe das Kind alleine auf die Welt gebracht, mich um alle Anschaffungen auf eigene Kosten gekuemmert und den Kontakt zu ihm nicht mehr aufgenommen in dieser Zeit.
Er durfte die Schwangerschaft begleiten, hat allerdings die Termine alle nicht wahr genommen und ist im Niemandsland verschwunden.
Eine Beistandschaft habe ich 6 Wochen vor der Geburt eingerichtet. Das war ihm bekannt, als ich mich trennte. Seine Vorstellung von Unterhalt war, ich solle Quittungen sammeln,das mit dem Kindergeld verrechnen und das Minus dazu wuerde er dann privat begleichen. Mehr wuerde mir/uns nicht zustehen.... Absolutes NoGo und fuer mich war klar, dass das Finanzielle gesetzlich oeffentlich geregelt werden muss.
Seine Reaktion auf das erste Anschreiben bzgl. Vaterschaftsanerkennung etc. war die Forderung nach einem Speicheltest. Kein Thema, habe ich gemacht. Es war ein vor Gericht verwertbarer (darauf habe ich bestanden) indem auch ich mitgetestet wurde. Ergebnis ist, dass er der Erzeuger ist.
Eigentlich haette es seitdem laufen koennen, aber das tut es einfach nicht.
Die Vaterschaft wurde bis heute nicht anerkannt, keine Auskuenfte zum Einkommen gemacht. Dadurch, dass wir uns nur so kurz bzw. oberflaechlich kannten weiss ich da auch nichts Genaues drueber. Zahlen muss er seit dem vorliegendem Testergebnis(Ende Januar) den Mindestunterhalt, was er bis jetzt auch gemacht hat.
Wir bzw. die Beistandschaft geht jetzt vor das Gericht, um die Ansprueche unseres Kindes durchzusetzen.
Besuche gab es 2 seit Ende Januar, die allerdings von seiner Seite aus jedes Mal in Streit, Kraenkungen und Verletzungen gemuendet sind, sobald das Kind eingeschlafen ist.
Gruende sind, dass ich mich getrennt habe, Finanzielles oeffentlich regeln moechte, die UVK den geleisteten Vorschuss zurueckmoechte, ihm das Kind nicht mitgeben moechte, Eifersucht dass ich Elterngeld/Kindergeld alleine beziehe etc..
Ich bin inzwischen nervlich so fertig, dass ich den Umgang zunaechst nur noch begleitet durchfuehren moechte.
Daraufhin hat der Kindesvater den Kontakt zu mir/uns abgebrochen, weil er "sowas"nicht noetig hat. Moeglichkeiten, die Trennung bzw. auch den Verlust vom Kind bzw. der moeglichen Familiengruendung werden ausgeschlagen und sind in seinen Augen nicht noetig.
Er hatte die Moeglichkeit, so oft zu kommen wie er gemocht haette, bekaeme Benzinzuschuss( einfache Strecke 60km), kann in der Zeit machen was er moechte (ich waere lediglich als Sicherheit fuer das Kind im Hintergrund dabei), Zeit/Dauer zur freien Verfuegung. Mir war es wichtig, dass beide sich haben und kennenlernen.
Seine Vorstellung war, ich mache 1 Termin pro Monat, alle Planungen, versorge in der Besuchszeit das Kind alleine und WIR verbringen den Tag zusammen wie ein Paar, spielen nach Aussen hin Heile Welt/Familie fuer das Kind. Ab Ende des Jahres wuerde das Kind dann immer mit zu ihm kommen (60 km entfernt, Kind ist 4 Monate alt zur Zeit) Wiederum absolutes NoGo fuer mich.
Es gibt diese Familie nicht, eine Rueckkehr zu ihm ist absolut ausgeschlossen und ohne Beteiligung an der Kinderpflege und regelmaessigere Besuche als 1 Mal im MONAT (!!!) ist eine Mitgabe irrelevant fuer mich.
Darauf folgten wueste Beschimpfungen/ Kraenkungen, weil ihm nichts Recht war was ich an Terminen/Zeiten/Unternehmungen vorschlug und mich weigere, das Kind mitzugeben.
Der Kontakt besteht im Moment nicht mehr, weil er zu einen den begleiteten Umgang ausgeschlagen hat und ich zum anderen erfahren habe, dass die Vaterschaft immernoch nicht anerkannt wurde und er seine Einkuenfte nicht darlegen moechte.
Mir wurde von ihm bei beiden Treffen das Gegenteil persoenlich muendlich mitgeteilt, worauf ich mich erstmal verlassen habe.
Was ich mich frage, warum erkennt er die Vaterschaft nicht an? Er zahlt den Mindestunterhalt, stellt Ansprueche an die Mitnahme des Kindes, ist bei Weitem kein Grossverdiener.
Was hat das fuer Vorteile? Kann er sich damit der Forderung zur Rueckzahlung des UV erstmal entziehen?
Ich weiss, dass er 2 hohe Kredite abzahlt ( 1 fuer Neuwagen, 1 wegen geplatzter Selbstaendigkeit). Werden die anerkannt bei der Unterhaltsberechnung?
Dann wohnt er bei seinen Eltern im Einfamilienhaus ohne Mietvertrag. Wie werden die Ausgaben fuer die Miete veranschlagt in der Berechnung?
Zuletzt noch.
Ist es "berechtigt" bei so einem schwierigen Verhaeltnis vorerst begleiteten Umgang einzufordern, bis ihm bewusst ist, dass es kein Zurueck gibt ? Um Kraenkungen/Missverstaendnisse/Beleidigungen gar nicht erst einen Raum zu geben?
Einrichten werde ich das allerdings erst, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Bis dahin hat er Besuchsstopp von mir.
Ganz lieben Dank schonmal fuer die Beantwortung und fragt, wenn ihr noch was an Infos braucht.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Hallo,
wenn die Vaterschaft durch Test festgestellt wurde, warum hat er sie dann noch nicht anerkannt?
Hast du mal mit dem Jugendamt gesprochen, ob das überhaupt notwendig ist?
Was das finanzielle angeht, nicht nur dem Kind steht Unterhalt zu, sondern dir die ersten drei Jahre auch.
Unterhalt für das Kind kann die Beistandschaft problemlos regeln, würde ich vermutlich auch so machen lassen.
Umgang: mehrmals die Woche für einige Stunden ist das ideale für ein so kleines Kind.
Kannst du einen Beratungstermin beim Jugendamt für dich machen um dich beraten zu lassen oder ein gemeinsames Gespräch zusammen mit dem KV?
Dort könnte das auch festgelegt werden.
Du schreibst der KV könnte einen Benzinkostenzuschuss für den Umgang bekommen, von wem - von dir?
Bevor er daran denken kann das Kind ab 1 Jahr mitzunehmen sollte er eine Bindung aufbauen, einfach damit so ein Umgang zu Hause nicht völlig in die Hose geht.
Sophie
Hallo,
offensichtlich bist Du viel zu sehr emotional in die Sache eingebunden und belastet.
Von einer Nichtanerkennung seiner Vaterschaft hat er nichts, da die Vaterschaft festeht und er zumindest Mindestunterhalt zahlt.
Solange er nicht der Vater ist (Vaterschaftsanerkennung) hat er auch kein Umgangsrecht. Wird die Vaterschaft anerkannt, dann gibt es ein Umgangsrecht. Du bist aber nicht verpflichtet ihm nach zu laufen. Außerdem kannst Du ihn nicht zum Umgang zwingen.
Du solltest Dir klar machen, dass Versuche ihn in seinen Rechten zu beschneiden (kein Umgang) nie dazu führen wird, dass er Pflichten (Unterhaltszahlungen) übernimmt oder in irgendeiner Weise zuverlässiger oder was auch immer wird.
Begleiteter Umgang ist Quatsch! Begleiteten Umgang kann es nur bei einer nachweisbaren Kindswohlgefährdung geben. Offensichtlich traut er sich das Kind noch nicht zu, deshalb möchte er, dass Du das Kind versorgst. Auf diese Weise hast Du doch einen von Dir begleiteten Umgang und Du kannst ihn anlernen. Aufgrund euerer Streitigkeiten ist das kein guter Weg. Deshalb sollte der Umgang ohne Dich stattfinden. Auf grund der 60km Entfernung ist aber unklar wie das funktionieren soll.
Deshalb wären einige Termine von ca. 2-3 Stunden Dauer in Deiner Wohnung durchaus sinnvoll, aber nicht einmal im Monat sondern möglichst oft, also z.B. an Samstag und Sonntag sowie einen Nachmittag in der Woche. Du darfst natürlich auch mal ein freies Wochenende haben.
Wenn das Kind ihn dann etwas kennt und nicht mehr gestillt wird, dann steht einem Tag pro Woche (8-18 Uhr) Umgang nichts im Wege und selbstverständlich soll der Umgang bei ihm zu Hause stattfinden.
Könnt ihr euch nicht auf den Umgang einigen, dann solltet ihr um Vermittlung beim JA nachsuchen. Das JA kann in dieser Frage nichts anordnen, aber eben vermitteln. Könnt ihr euch nicht einigen, dann muss er halt vor Gericht ziehen um eine angeordnete Umgangsvereinbarung zu haben.
In den Leitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) ist geregelt was Einkommen ist und welche Abzugsposten es gibt. Obwohl er keine Miete zahlt wird es in seinem Fall keinen Wohnvorteil geben, da das Haus seinen Eltern gehört. Wohnvorteil ergibt sich aus dem Eigentum an der Wohnung/Haus. Die nicht zu zahlende Miete ist eine Zuwendung Dritter und damit Einkommen, wenn es dem Willen des Dritten nicht widerspricht. Letzlich können seine Eltern aber erklären, dass sie es so nicht sehen und damit ist es kein Einkommen.
Die Kredite/Schulden sind sein Problem, sie stellen keine Abzugsposten dar. Abgezogen werden berufsbedingte Ausgaben und Altersvorsorge.
Hinsichtlich KU hat er einen Selbstbehalt von 1080 Euro.
Bis das Kind 3 wird hast Du auch Anspruch auf Bereuungsunterhalt gegen den Vater des Kindes. Betreuungsunterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Hier spielt es aber eine Rolle, dass Du bisher daran gehindert bist BU zu fordern, da die Vaterschaft nicht anerkannt ist. Sprich Du kannst auch rückwirkend fordern.
Beim BU wird Dein Einkommen berücksichtigt, vom Elterngeld sind 300 Euro anrechnungsfrei. Fordern kannst Du auf alle Fälle die Differenz zum Einkommen vor der Geburt des Kindes. Beim BU hat er einen Selbstbehalt von 1200 Euro, außerdem ist BU nachrangig, d.h. erst die KU zu zahlen und wenn dann noch Geld zur Verfügung steht kann der BU (z.T.) bedient werden. Es ist also ein Entgegenkommen deinerseits, wenn Du ihn nicht forderst.
Aus meiner Sicht solltest Du versuchen die Dinge so rational wie möglich zu sehen. Unterhalt und Umgang sind zu trennen und Du bist auch verpflichtet den Umgang zu fördern. Für begleiteten Umgang gibt es keine Grundlage, auch wäre dieser zu bezahlen. Deshalb wäre "anlernen" bei Dir und kennenlernen des Kindes keine schlechte Idee.
Um KU soll sich die Beistandschaft bemühen, dass es jetzt vor Gericht geht ist folgerichtig.
VG Susi
hallo Susi,
Umgang kann es nur bei einer nachweisbaren Kindswohlgefährdung geben.
das stimmt so nicht...wir hatten 1 Jahr begleiteten Umgang nach Kontaktabbruch zur Gewöhnung...das wäre bei der TO sehr wohl eine Option.
Begleiten würde ich den Umgang in diesem Falle
"Besuche gab es 2 seit Ende Januar, die allerdings von seiner Seite aus jedes Mal in Streit, Kraenkungen und Verletzungen gemuendet sind, sobald das Kind eingeschlafen ist."
nicht mehr selber.
Mima
Moin Lofoten,
sicherlich keine einfach Situation bei Euch und man kann sicherlich auch viele Ängste von Dir verstehen.
Auf der anderen Seite ist es aus der Forenbeoachtung leider auch oft so, dass zum Streit immer zwei Personen gehören. Oftmals geht von den betroffenen KMs auch ein starker Reflex aus a la "Das ist mein Kind". Vielleicht prüfst Du dich hier auch noch mal selbstkritisch.
Probleme sehe ich bereits in folgendem Verhalten von Dir:
Er hatte die Moeglichkeit, so oft zu kommen wie er gemocht haette, bekaeme Benzinzuschuss( einfache Strecke 60km), kann in der Zeit machen was er moechte (ich waere lediglich als Sicherheit fuer das Kind im Hintergrund dabei),
Das ist genau das Beispiel, was im Endeffekt dazu führt, dass Umgang nicht funktionieren kann. Umgang findet nicht nach dem "ich hab jetzt Bock-Prinzip / jetzt ist Weihnachten, ich will der Familie das hübsch angezogene Kindchen präsentieren" System statt. Umgang hat geplant und regelmäßig zu erfolgen. Dazu muss -gerne auch mit Hilfe des Forums oder des JA- ein Umgangsplan aufgesetzt werden.
Mit der Bezahlung von Bezingeld an Deinen Ex wärst Du übrigens so ziemlich der erste Fall einer KM, die für Umgang auch bereit ist Geld auszugeben. Kann ich mir aus der Praxis heraus ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Du das dauerhaft umsetzen würdest.
Umgang bei kleinen Kindern sollte am besten in Deinem Umfeld stattfinden. Sobald Kinder jedoch nicht mehr gestillt werden und das Kind an den KV gewöhnt ist, sollte der Umgang ausserhalb Deines Wirkbereichs stattfinden. Das ist wichtig für die Bindung zum Kind und hilft auch Konfikte zu vermeiden.
Natürlich muss der KV sich auch erstmal beweisen. Zuverlässig scheint er derzeit nicht zu sein. Du bist hier auch nicht verpflichtet ihm nachzulaufen. Die Annerkennung der Vaterschaft gehört dazu, genauso die Zahlung der Unterhaltsleistungen für Dich und das Kind. Durch Gestaltung eines Umgangsplans gewinnt ihr beide Sicherheit, was wie wo und wann funktioniert und was nicht. Kommt der KV am Umgangstag bis zur festgelegten Uhrzeit nicht, bleibt dir Tür zu. Fertig.
Ansonsten hast Du ausser kindsbezogene Punkte mit dem KV nichts groß zu besprechen. Weder hat er Anspruch darauf mit Dir "heile Familie" zu spielen, noch sich sonstwo in Dein Privatleben einzumischen. Selbiges gilt aber auch für Dich.
Als nächster Schritt wäre sicherlich ein Vermittlungsgespräch beim JA sinnvoll, um eine Umgangsregelung nach Euren Bedürfnissen zu erstellen.
Ansonsten wird es dazu kommen, dass der KV an Tagen wie Weihnachten auf einmal vor der Tür steht und das adrett angezogenen Kindchen abholen will, da er ja jetzt "Zeit hat". Gruß Ingo
Zur Gestaltung des Umganges muss ich sagen, dass es diesen Plan Wie Wann etc. schon vom JA aufgestellt gibt, da der KV von Anfang an den Anspruch erhoben hat, spontan zu kommen, wie und wann er lustig ist. Da ich selber da nicht mehr gegen ankam, hab ich Hilfe dazu genommen.
Er hatte auch die Moeglichkeit, da aktiv seine Wuensche /Vorstellungen mit einzubringen als es an die Aufstellung ging. Ich haette ihm da viele Freiheiten ueber das normale gesetzliche Mass eingeraeumt.Nur..... Es kam "Mach du mal, du weisst ja an welchen Tagen du kannst". Hab ich dann so, wurde aber im Nachhinein in Kleinigkeiten zerpflueckt und kritisiert bis auf die Aussage "Dann nehm ich das Kind eben nur mit und hab meine Ruhe".
Die "Begleitung" waere in Form eines Mediators in einem oeffentlichen Raum, weil der KV (!) den Umgang hier bei mir nicht moechte. Vorgespraeche haben stattgefunden, die er aber nicht mitbegleitet hat, weil er das so nicht moechte.
Ich muss dazu noch ergaenzen, dass ich noch eine lange Zeit dabei sein MUSS, bis die Bindung richtig steht und diverse andere Dinge gut laufen zur Gewaehrung des Kindeswohles. Naeheres dazu kann und moechte ich nicht preisgeben.
Das ist jetzt kein "Ich geb das Kind aber nicht raus, weil"-Gerede, sondern beim ASD bekannt, begruendet/nachgewiesen und abgesegnet.
Ich kann aber nur dabei sein, wenn ich auch respektiert werde und nicht bis zum Nervenzusammenbruch angegangen werde.
Die seltenen Besuche von 1Mal im Monat hat dann ER festgelegt, weil ihm fuer haeufigerere Besuche die Benzinkosten und der Zeitaufwand zu hoch sind.
Deshalb gibt es wirklich das Angebot von mir zu, Kosten anteilig zu uebernehmen, sowie das Kind zu bringen/abzuholen etc, damit er das Kind spaeter auch mitnehmen kann. Wegen staendiger Nachtschicht ist er zeitlich sehr begrenzt, worauf ich noch Ruecksicht nehmen wuerde. Es gibt allerdings immer nur die Stellungnahme seinerseits dazu, dass nur Uebernachtung sich wirklich lohnt und das ab sofort moeglich ist ohne Gewoehnung.
Die Trennung von Nur - Eltern und Finanziellem hat lange funktioniert bei mir, nur werde ich immerwieder freundlichst darauf hingewiesen, weil ich das JA eingeschaltet habe, UHV beziehe usw., dass ich nur Probleme damit mache. Irgendwann kann man das dann nicht mehr trennen, wenn die Vorwuerfe nicht aufhoeren.
Die Moeglichkeit der Mediation wird von ihm ja abgelehnt und Einsicht ist auch nicht da, dass Rechte und Pflichten auf beiden Seiten bestehen.
Der Betreuungsunterhalt von mir....
Ein heisses Eisen....
Ich weiss um den Anspruch, aber ich verzichte darauf. Zum einen, weil ich keine weiteren Vorwuerfe mehr ertragen kann und zum anderen brauche ich keinen Versorger.
Ist mir vollkommen bewusst, dass zum Streit 2 gehoeren.
Was ich aber nicht gelten lasse ist "Das ist mein Kind und du machst das jetzt so wie ich will oder gehst". Wenn mir an ihm als VATER nichts liegen wuerde, es in meinen Augen fuer das Kind nicht wichtig waere ihn zu kennen, zu haben und mit ihm eine Beziehung aufzubauen wuerde ich auf die Vaterschaftsanerkennung und all das Theater liebend gerne verzichten und hier die Tuer zumauern.
Gruende dafuer habe ich wirklich genug.
Ich moechte ihn nur nicht mehr als Partner, das muss ankommen auf der anderen Seite.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Hallo,
Umgang auf Abruf gibt es nicht. Trotzdem wirst Du Dich in der Endlosschleife wieder finden, die darin besteht, dass er Umgang fordert, welchen bekommt, nicht will/nicht kann, Umgang fordert, mal kommt, mal nicht kommt .... . Aber immer behauptet er hätte so gern Umgang nur Du verhinderst ihn.
Ein wirkliches Mittel dagegen weiss ich leider nicht.
Beim Thema Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt wird es bestimmt vor Gericht gehen und im Endeffekt ein Titel erstellt werden.
VG Susi
Ja Susi, das wird mit Sicherheit vor Gericht gehen.
Das JA hat schon Eindruecke genug gehabt von ihm, auch verbal.
Ich hab hier die Schwangerschaft so viel gelesen, weil ich wegen der Trennung dem Kind gegenueber ein schlechtes Gewissen hatte (verhindere ja so eine Familiensituation) und auch dem Vater gegenueber gerecht werden wollte.
Ich hab nur dafuer irgendwie den falschen Mann erwischt....
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Moin Lofoten,
Du findest hier im Forum auch einige Beispiele dafür, was passiert, wenn KVs "Umgang auf Abruf" haben möchten. Das funktioniert nicht und stellt Dich nur vor noch größere Probleme.
Die Trennung von Nur - Eltern und Finanziellem hat lange funktioniert bei mir, nur werde ich immerwieder freundlichst darauf hingewiesen, weil ich das JA eingeschaltet habe, UHV beziehe usw., dass ich nur Probleme damit mache.
Richtig ist, dass man fast alle Probleme bzgl. Umgang und Unterhalt auch privat, ohne die Einschaltung von Dritten, lösen kann. Das muss dann aber auf Augenhöhe und nicht zu Lasten eines Beteiligten geschehen. Davon ist Dein Ex jedoch wohl Meilenweit entfernt. Kinder kosten Geld und dieser Verantwortung muss er auch gerecht werden. Hier hast Du dir also nichts vorzuwerfen.
Dein Ex scheint in gewisser Weise manipulativ auf Dich einwirken zu wollen. An Deiner Stelle würde ich deshalb hier nicht groß mit Zugeständnissen arbeiten, sondern zunächst mit dem "Standartumgang" arbeiten. Hier kann er sich beweisen, sein Recht wahrnehmen. Wenn er das nicht möchte, bleibt er "Zahlvater". "Spontanumgang" solltest Du aber (unter diesen Voraussetzungen) die rote Karte zeigen.
Ich moechte ihn nur nicht mehr als Partner, das muss ankommen auf der anderen Seite.
Das sollte allerdings bei ihm ankommen, weil es ansonsten eine große Belastung Eurer Elternbeziehung darstellen wird. Hat er eine neue Lebensgefährtin? Gruß Ingo
Hallo Ingo,
das Einschalten Dritter ist inzwischen fuer mich nicht nur Schutz, sondern auch rechtliche Absicherung.
Ich hab hier so viele Erfahrungen gelesen, wie Vater abgezogen werden und Muetter abdrehen koennen, dass ich mich ganz klar davon distanzieren moechte. Innerlich wie auesserlich. Mein Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Da werde ich nicht dazwischen gehen oder das Kind als Druckmittel benutzen wollen.
Alles ist soweit eingerichtet, dass es nur eines Anrufes bzw. Vorsprechen des KV bedarfs, damit ein neuer oeffiziell abgesegneter Plan entsteht. Raeumlichkeiten sind auch da.
Wenn diesbezueglich nichts von ihm kommt, kommt eben nichts, aber ich muss mir nie vorwerfen lassen den Umgang boykottiert oder zu meinen Gunsten benutzt zu haben. Weder vom Vater, noch vom Kind.
Zum anderen erden die mich da auch selber, weil ich nicht mehr immer objektiv und und unvorbelastet reagieren kann. Dafuer ist einfach zu viel passiert.
Den Joker der grossartigen Mitbestimmung hat er wirklich verspielt.
Vom Amt kommen klare Vorgaben jetzt. Wenn ihm die nicht passen hat er eben Pech gehabt und zahlt, genau wie du geschrieben hast. Irgendwann ist mal Schluss mit lustig.
Er hatte mal kurz den Spleen, dass das Kind besser zu ihm solle, weil er jetzt ne Freundin dort wohnen haette, die beruflich mit Kindern arbeitet. Seine Eltern wuerden tagsueber die Betreuung uebernehmen. So haette das Kind wenigstens ein geregeltes Familienleben anstatt bei mir alleine zu sein.
Was da dran ist, keine Ahnung.
Er hat in der Vergangenheit so oft gelogen und falsche Dinge erfunden, dass ich nix mehr glauben kann. Interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.