Der Kinder wegen al...
 
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Der Kinder wegen alles aufgeben und hinterher ziehen

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn deine Mutter dir das Haus überschrieben hat, gibt es da Verträge bzw. Vertragsteile, dass es vor einem Verkauf an sie zurückfällt oder deine evtl. vorhandenen Geschwister ein Vorkaufsrecht haben bzw. es zu den Lebzeiten deiner Mutter nicht veräußert werden darf bzw. sie ein Wohnrecht hat? Wurde bei der Übertragung ein Wert des Hauses festgelegt?

Wäre es realistisch zu vermieten und von den Mieteinnahmen der Kredit zu zahlen. Dann wäre es kein Wohnwertvorteil sondern nur Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung zugrunde zu legen. Wäre evtl. günstiger für dich als selbst darin wohnen zu bleiben.

Was die Umgangskosten angeht: was sagen die Leitlinien des OLG-Bezirkes aus über Umgangskosten bei großer Entfernung bzw. Umgangskosten überhaupt?
Wäre es damit möglich die Umgangskosten vor Berechnung des Kindes- und Trennungsunterhaltes abzuziehen?

Ein Umzug würde ich auch nicht sofort in die Gegend der Kinder in Angriff nehmen. Schau erstmal das du Trennung etc. zu Ende bringst und danach siehst ob du in der Nähe deiner Familie bleiben möchtest oder näher bei deinen Kindern wohnen möchtest. Eine Unterstützung deiner Eltern aus der Ferne ist nicht so einfach (kann ich aus Erfahrung sagen). Selbst nur kurzzeitige Hilfen sind recht aufwendig und bei mir und meinen Eltern sind es nur 250 km  Entfernung...

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 12:56
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo red,

so bitter es klingt, aber Du musst Dich mit dem Gedanken anfreunden, dass Dein altes Leben und alles, was Du in diesem Leben für Dich und Deine Familie getan hast, aus und vorbei und verloren ist.
Begehe nicht den Fehler und lass Dich von Gesäusel wie "das kriegen wir schon hin, und wir werden uns schon einigen" einwickeln zu lassen. Es ist gut, wenn man solch eine Strategie verfolgt und zunächst auch versucht, solch ein Angebot der Ex anzunehmen. Gleichzeitig musst Du Dich aber auf einen brutalen Krieg vorbereiten.

Geschiedene gibt es viele, dementsprechend wird es nicht lange dauern, bis Einflüsterinnen bei Deiner Ex dafür sorgen, dass sie den Gang zu einem Anwalt antritt. Da man den für eine Scheidung ohnehin braucht, wird ein gegnerischer Anwalt so sicher ins Spiel kommen wie das Amen in der Kirche.
Der gegnerische Anwalt kennt aber nur ein Ziel: Aus Dir gnadenlos so viel Geld rauszuholen, wie irgend möglich. Dazu ist er praktisch gesetzlich verpflichtet. Von dem wirst Du weder Gande noch Mitleid erwarten können, schon gar nicht wird es sagen: Frau Ex, nun lassen Sie es mal gut sein, Herr Ex muss ja auch noch leben.

Dir muss klar sein, dass das Unterhaltsrecht keinerlei Rücksicht auf Dich nehmen wird. Was kann da noch alles auf Dich zukommen: Mehrbedarf für die Kinder, Kindergartenkosten, Sonderbedarf für die Kinder, krankheitsbedingter MEhrbedarf für die Ex, falls ihr plötzlich eine Krankheit einfällt, die mit Gutachten und Gegengutachten unter Zuhilfenahme von Anwälten und Gerichten belegt oder widerlegt wird (auf Deine Kosten) etc. Zugegeben, ich male ein wenig den Teufel an die Wand, aber liess hier auch in den älteren Forenbeiträgen, dann wirst Du sehen, was Dir im schlimmsten Fal droht.

Man darf aber nicht ausser Acht lassen, dass die meisten Scheidungen ruhig und geräuschlos über die Bühne gehen und dieses Forum ein Sammelbecken für diejenigen ist, bei denen z.T. massive Probleme und Scherereien auftreten. Repräsentativ sind unsere Geschichten hier sicherlich nicht unbedingt. Aber Du musst Dich auf das schlimmste vorbereiten.

Bei allen Rechnereien solltest Du durch Einsparungen 50 € hier und 30 € da nicht versuchen, einen Finanzplan aufzustellen, der Dir so gerade eben mal das Überleben sichert. Unvorhergesehenes kommt schnell und oft. Sieh zu, dass Du Dich von allem überflüssigen Ballast trennst. Wahrscheinlich gehört auch das Haus dazu. So bitter es ist.
Dein Ziel muss sein, durch Abwurf von allem Ballast und strenger Überprüfung all Deiner Verpflcihtungen (Handyverträge, Versicherungen, DSL, Raten, Dinge, die auf Pump gekauft wurden) einen Finanzplan aufzustellen, der unter Berücksichtigung der Unterhaltskosten Dir Luft zum atmen und leben lässt. Die Unterhaltszahlungen für die Kinder werden in Zukunft steigen. Mit 3 Kindern wird es kaum ein Gericht geben, das Deine Ex zu Erwerbstätiglkeit in relevantem Umfang verdonnert. Es ist ein Missverständnis, dass die Frau in Vollzeit zu arbeiten hat, wenn das jüngste Kind 3 ist. So steht das im Gesetz, aber mit dem Zusatz "wenn keine kindesbezogenen Gründe dagegen sprechen " (oder so ähnlich). Es gibt Gerichte, die halten eine Erwerbstätigkeit einer Frau für Unzumutbar, wenn 3 Kinder da sind, von denen das jüngste 15 ist. Also richte Dich darauf ein, dass du sehr lange sehr viel zahlen wirst. Bei Dir wird man auch von einer langen Ehe ausgehen können, je nach Gericht wird die Zeit der Kindebetreuung auf die Ehezeit angerechnet. Will heißen: Ihr ward schon 9 Jahre verheiratet, plus 15 JAhre Kinderbetreung, bis die Zwillinge 18 sind, das macht dann faktisch 24 Jahre Ehe. Deine Ex dürfte dann so etwa Mitte 50 sein..... Falls sie nicht den "Fehler" begeht, den neuen zu heiraten, wirst Du ihr das neue "Familienglück" finanzieren dürfen.

Also: Schärf Deine Messer, schnall Dir Deinen Helm fest um und mache Dich schnell mit dem Gedanken vertraut, dass Dein altes Leben aus und vorbei ist. Je schneller Du Dich damit anfreundest und alte Zöpfe abschneidest, desto besser ist es für Dich.
Notarielle Vereinbarungen sind schön und gut, aber später nicht ohneweiteres abänderbar. V.a. wird die notarielle Vereinbarung vom gegnerischen Anwalt gestrickt werden. Und eine notarielle Vereinbarung macht nur dann Sinn, wenn beide kompromissbereit sind. Wenn das nicht der Fall ist, dann braucht man keinen Notar sondern ein Gericht. Ist Deine Ex in der Lage, zu verzichten?
Deine Ex wird die Trennung schon lange vorbereitet haben und sich über das Unterhaltsrecht informiert haben. Da wird sie nicht hergehen und sagen: Was bleibt dem Ex sondern einzig darauf schauen: Was bekomme ich und reicht das zum Leben?

Du solltest so schnell wie möglich alle Deine Kontoauszüge durchsehen und Dir eine Tabelle machen, in der Du unter Berücksichtung der Stkl 1 alle Deine Ausgabem, die monatlich, quartalsweise, halbjährlich und jährlich anfallen, auflistest. Dann kannst Du planen.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

PP hat da leider recht, habe diese Zeit auch durchleben müssen!

Allerdings solltest Du Dich nicht ausschließlich auf den bevorstehenden Konflikt konzentrieren.
Schaff Dir im Rahmen Deiner Möglichkeiten Freiräume, sonst wirst Du irre! Mir hat Motorradfahren und Sport geholfen, und mittlerweile sind die abgenommenen 20kg wieder drauf.
Auch wenn es Dir gerade so vorkommt, es ist nicht das Ende der Welt. Je eher Du das verinnerlichst, desto schneller wirst Du neue Möglichkeiten entdecken.

Und zu Deiner finanziellen Situation:
Setzt Dich mit klarem Kopf an Deine Finanzen. Liste auf, prüfe und reduziere Kosten.
Ich hab keinen Stein auf dem anderen gelassen, und überall jeden Euro zusammengestrichen. Ich nehme auch in Kauf, das ich z.Z. wahrscheinlich etwas unterversichert bin.
Das wird Dir nicht helfen, Dein Haus zu halten, aber es verschafft Dir Luft. Rechne nicht mit evtl. Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) sondern nur mit dem, was Dir jeden Monat überwiesen wird. Der Rest geht für Prozesskosten, und jährliche Belastungen drauf.

Ich drück Dir alle Daumen!  :thumbup:

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:21
(@red-orb)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal für die Worte.
Allerdings ist das bisschen Standfestigkeit was ich mir mit Mühe und Not erarbeitet habe wieder weg.
Ich muss jetzt erst mal wieder ganz von vorne anfangen und wir wieder über alles klar werden wie es weiter gehn soll.

wenn deine Mutter dir das Haus überschrieben hat, gibt es da Verträge bzw. Vertragsteile, dass es vor einem Verkauf an sie zurückfällt oder deine evtl. vorhandenen Geschwister ein Vorkaufsrecht haben bzw. es zu den Lebzeiten deiner Mutter nicht veräußert werden darf bzw. sie ein Wohnrecht hat? Wurde bei der Übertragung ein Wert des Hauses festgelegt?

Wäre es realistisch zu vermieten und von den Mieteinnahmen der Kredit zu zahlen. Dann wäre es kein Wohnwertvorteil sondern nur Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung zugrunde zu legen. Wäre evtl. günstiger für dich als selbst darin wohnen zu bleiben.

Ja meine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht für das Haus.
Bei der Übertragung wurde ein fiktiver Wert von 10150€ eingtragen was einem virtel des Erbes meiner Mutter an uns Kinder beträgt.
Ob eine Vermietung in Frage komt habe ich noch nicht überlegt da soooo viel Herzblut in diesem Haus hängt.
Aber so wie es dann jetzt wohl aussieht muss ich mich mit dem Gedanken vertraut machen alles abzustoßen und nichts mehr zu haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 13:25
(@Wolkenhimmel)

Im Kaufvertrag stehe ich drin das Darlehen ist ein Privatkredit von meinem Mutter.
Sie braucht halt das Auto wegen der Kinder.

Hi red-orb,

ergänzend zu den bereits beschriebenen Vorgehensweisen:

Wenn sie glaubt ein Auto zu brauchen, dann soll sie sich eins kaufen oder vom Next organisieren lassen. Du hast nichts (!) zu verschenken.

Unser Kind ist durch Bus/Bahn fahren auch nicht gestorben...  😉

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verkauf das Auto sofort und gib das Geld deiner Mutter zurück!
SOFORT!

Sonst behält deine Ex das Auto und du darfst es weiter bezahlen.
Und das geliehene Geld an deine Mutter zurück zahlen kannst du dann auch nicht mehr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn deine Mutter lebenslanges Wohnrecht hat: wohnt sie im Haus? Könnte ein Teil vermietet werden? Oder ist das ein Einfamilienhaus wo eine klare Trennung von zwei Mietparteien nicht möglich ist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und gib uns unbedingt mal ein paar mehr Details zu dem Haus und den Übertragungsmodalitäten, so wie es Anna-Sophie schon geschrieben hat.

Und hör auf mit solchen Gedanken wie: "Es hat alles keinen Sinn mehr!"

Eine Scheidung kann ein Niederschlag sein, ist aber auch ein Grund mehr wieder aufzustehen und zu kämpfen.

Und lass dir von niemand einreden, du würdest gegen deine Kinder kämpfen.

Du verteidigst dich und deine Kindergegen die Angriffe der Familienmafia.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin red-orb,

der dickste Brocken wird das Haus sein; nicht zuletzt die von @Beppo bereits angesprochenen Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich. Ich möchte Deiner DEF (die ich ja nicht kenne) nicht das Schlimmste unterstellen; sie ist nicht verpflichtet, hier nach der Devise "bei Eheschliessung eine Bruchbude, bei Trennung ein Palast" alles aus Dir herauszuholen, was möglich ist. Ob sie es tut, wird wesentlich von ihrem Anwalt abhängen - und natürlich von der sonstigen "Qualität" Eurer Trennung: Wenn erbittert gestritten wird, ist auch die Beisshemmung in Sachen "ich will alles, was mir zusteht" deutlich geringer als bei einer halbwegs einvernehmlichen Trennung, wo man auch sagen kann "das ist das Haus seiner Mutter; das will ich ihm nicht wegnehmen."

Sicher ist allerdings: Ein Haus, das für 5 Personen konzipiert war, brauchst Du als Einzelperson in keinem Fall; die Kreditraten, aber auch die Unterhaltung würden Dich genauso auffressen wie ein Porsche: Beides ist für Dich zu gross und zu teuer; da ist eine kleine Mietwohnung das Mittel der Wahl. Den Altersvorsorge-Gedanken kannst Du möglicherweise durch eine Vermietung des Hauses weiterverfolgen, die über die Jahre die ausstehenden Kreditraten tilgt. Aber objektiv betrachtet ist private Altersvorsorge mit Mitte 30 und 4 Unterhaltsberechtigten aktuell Dein kleinstes Problem.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und gib uns unbedingt mal ein paar mehr Details zu dem Haus und den Übertragungsmodalitäten, so wie es Anna-Sophie schon geschrieben hat.

Und hör auf mit solchen Gedanken wie: "Es hat alles keinen Sinn mehr!"

Eine Scheidung kann ein Niederschlag sein, ist aber auch ein Grund mehr wieder aufzustehen und zu kämpfen.

Und lass dir von niemand einreden, du würdest gegen deine Kinder kämpfen.

Du verteidigst dich und deine Kinder gegen die Angriffe der Familienmafia.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 13:54




(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moins,

ich hatte bei Deinem Posting von heute morgen schon kurz geschluckt, aber erstmal noch nicht den Daumen drauf gelegt.

Aber, wenn Du diese Baustellen abarbeitest, die da auf Dich zukommen, dann denk mal über diese DEINE Worte nach:

Naja mit dem Next hatte sie eine Beziehung bevor wir zusammen gekommen waren.
Dann hatte sie nochmal was mit ihm vor der Hochzeit und ob wärend der Ehezeit auch noch was lief kann ich nicht sagen.
...
Dem sein Schatten schwebte eigentlich immer irgendwie über unserere Beziehung.

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 14:07
(@red-orb)
Schon was gesagt Registriert

Es handelt sich bei dem Haus um ein Einfamilienhaus. Eine Trennung der Mietparteien wäre nicht möglich.
Nein meine Mutter wohnt nicht im Haus aber hat ein lebenslanges Wohnrecht.

Das hatten meine Mutter und ich zusammen gekauft und auch die Raten zusammen geleistet.
Irgendwann hat meine Mutter dann mir das Haus überschrieben.
Es wurden bei der Übertragung der gezahlte Kaufpreis geteilt.
Das waren für meine Mutter 40600€ was sie als Erbe angesehen hat.
Dieser Betrag wurde dann durch 4 geteilt wobei ich meinen Geschwistern beim Tot meiner Mutter ihre Anteile auszahlen muss.
Mir wurde dann das Haus symbolisch für meinen Erbteil übertragen.
So weit der Vorgang wie ich ihn noch aus dem Kopf weiß genaueres muss ich mir erst aus der Übertragungsurkunde raus suchen.

Ja das das Haus zu groß ist für mich steht schon mal fest aber est sträubt sich eben alles in mir es zu verkaufen oder zu vermieten aber ich denke es wird mir nichts anderes übrig bleiben.
Ein vorkauf durch meine Geschwister geht auch nicht da die alles selbst schon Eigentum haben.
Ich habe auch schon überlegt das Haus wieder auf meine Mutter zu übertragen aber da weiß ich auch nicht ob das geht und wie das mit der Zugewinn geregelt wird.

ich hatte bei Deinem Posting von heute morgen schon kurz geschluckt, aber erstmal noch nicht den Daumen drauf gelegt.

Aber, wenn Du diese Baustellen abarbeitest, die da auf Dich zukommen, dann denk mal über diese DEINE Worte nach:
gruß
jo

Naja ganz so schlimm wie es sich anhört war es dann doch nicht.
Es war halt eben immer diese Eifersucht da wenn wir auf ein Weinfest gegangen sind und wir ihn dann eben auch getroffen haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 14:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei einem lebenslangen Wohnrecht der Mutter könnte sie dies - soweit ich weiss - jederzeit geltend machen. Damit dürfte der Wohnvorteil bei Null liegen. Die Kreditraten könnten aber trotzdem als zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht werden.

Ein eingetragenes Wohnrecht schmälert natürlich auch den Verkaufswert bzw. den Wert eines Hauses, da dieser erst in Abzug gebracht werden müsste. Weiss dein Anwalt von dem lebenslangen Wohnrecht?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin red-orb,

Naja mit dem Next hatte sie eine Beziehung bevor wir zusammen gekommen waren.
Dann hatte sie nochmal was mit ihm vor der Hochzeit und ob wärend der Ehezeit auch noch was lief kann ich nicht sagen.
Wenn ja hat sie es gute verborgen.
Dem sein Schatten schwebte eigentlich immer irgendwie über unserere Beziehung.

Dieselbe Frage, die @papajo sich stellt, hatte ich auch auf dem Schirm. Verbunden mit der ergänzenden Frage "Wie sicher bist Du, dass Deine Kinder tatsächlich auch Deine sind?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 14:27
(@red-orb)
Schon was gesagt Registriert

Ja der Anwalt weiß das mit dem Wohnrecht meiner Mutter das hatte ich ihr mitgeteilt.
Aber ich werde sie nochmal darau ansprechen.

Also ich bin mir zu 99% sicher, dass es meine sind aber selbst wenn nicht so liebe ich sie nicht weniger auch wenn es dann bedeutet das ich für Kinder zahlen muss die nicht die eigenen sind.
Aber um ehrlich zu sein, möchte ich darüber eigentlich nicht auch noch grübeln müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 14:39
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Das solltest Du aber, wenn ein Restzweifel besteht. und 100 % sicher bist Du Dir nicht.
Auch wenn es nicht Deine Kinder sind, kann man sie lieb haben.
Aber ich glaube, ich liege nicht falsch, wenn ich sage, dass da in etwa eine Viertelmmillion Euro Unterhalt für die Kinder zusammenkommen, den Unterhalt für die Ex nicht zu vergessen. Wenn es blöd läuft, kann es sein, dass Du für die Ex lebenslang Unterhalt zahlen musst, weil sie Kinder großzieht, die nicht von Dir sind. Auch heute noch lässt die Gesetzeslage soetwas zu. Das bedeutet für ich praktisch lebenslange Knechtschaft ohne die Chance, Dir eine eigene Familie und ein eigenes Leben aufzubauen, das dann wirklich zu 100 % Deines ist.
Bei dem was Dir an finanzieller Belastung droht, würde ich, wenn ich mir nicht 100 Prozent sicher bin, diese Ungewissheit ausräumen.

Spinn doch einfach mal den faden weiter: Die Kinder, oder 1 oder 2 der 3 sind nicht von Dir. Sehen kannst Du sie an 4 Tagen im Monat, da der Ex bald in den neuen Haushalt einzieht bis Du eigentlich raus. D.h. Du hast relativ wenig Möglichkeiten, die Kinder mitzuerziehen und Deine Werte zu vermitteln. Die neue Familie (Ex und Next) wird Dich relativ bald als Störenfried abtun und sich verbeten, dass Du das Familienglück störst, Du bist unerwünscht. Dann wird der Umgang boykottiert etc, etc. Wie solche Geschichten ausgehen, steht hier im Forum. Und das ganze (d.h. ein Familienglück, an dem Du nicht teilhaben kannst und aus dem Du herausgehalten wirst mit Kindern, die nicht von Dir sind) subventionierst Du mit hundertausenden von Euros. Dabei lebst Du am Rande des Existenzminimums und hast sehr wneig Spielraum ein eigenes Leben zu leben, geschweige denn eine neue Familie zu gründen. Wie fühlt sich dieser Gedanke an?

PP 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 14:54
(@red-orb)
Schon was gesagt Registriert

Der Gedanke fühlt sich total sch.... an.
Gut aber selbst wenn sie nicht von mir sind kann ich doch nichts tun. ;( ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin red-orb,

Der Gedanke fühlt sich total sch.... an.

ich frage mich vor allem, wie es sich anfühlt, wenn ein Ex fortlaufend durch die eigene Ehe geschwebt ist. Nachdem es diesen bereits VOR den Kindern gab, spricht das nicht unbedingt für die Vertrauensbasis, bei der man Kinder auf Kiel legt und sich sehenden Auges 4 Unterhaltspflichten ans Bein bindet.

Gut aber selbst wenn sie nicht von mir sind kann ich doch nichts tun. ;( ;(

doch, Du könntest einen (nicht ganz legalen) Vaterschaftstest veranlassen (und über diesen natürlich die Klappe halten). Kostet pro Kind ca. 200 EUR (die Zwillinge werden nicht von verschiedenen Vätern sein). Sind sie von Dir, ist alles chic; sind sie es nicht, könntest Du ein Vaterschafts-Anfechtungsverfahren anleiern.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 15:24
(@red-orb)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich mir allerdings die ganzen Fotos der kleinen anschaue sehen die schon so aus wie ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 15:33
(@nadda)
Registriert

Hi,

deine Situation ist aktuell von Schock und Unsicherheit geprägt - während deine Ex vermutlich schon in der Phase ist in der sie nüchtern plant.
Das dürfte dein Hauptproblem sein. Am allerwichtigsten ist jetzt schnell zu handeln, lass dich nicht total über den Tisch ziehen, jetzt hast du noch die Möglichkeit vieles zu retten, aber dazu musst du sofort aktiv werden!

Sie geht nicht bevor:

1. sie dir das Auto abgekauft hat (zum Marktwert und nicht zum Freundschaftspreis), oder sie geht ohne Auto.
2. keine sinnvolle Regelung da ist bezüglich der Finanzen. Du könntest jetzt mit ihr eine Trennungsfolgevereinbarung machen und da die schlimmsten Katastrophen ausschließen!
3. Und das ist das Wichtigste, keine Sinnvolle Umgangsregelung steht. Bei so einer Entfernung würde ich an deiner Stelle hoch pokern und versuchen mehr als die hälftigen Ferien zu bekommen, inklusive die halben Feiertage, Brückenwochenenden..... Und dann muss die Dame sich überlegen wie sie sich an den, von ihr verursachten, Umgangskosten beteiligt.

Solange sie glaubt mit allem durchzukommen wird sie problemlos und stressfrei gehen und du am Ende viel verlieren. Wenn sie gleich lernt, dass es nicht läuft wie in ihren Wunschträumen kann das vieles verändern.

Und auch wenn du es nicht willst, die zwei Vaterschaftsteste die dich das kosten würde, die würde ich schnell und unbürokratisch noch machen. Nur für deine Sicherheit!

Also Kopf hoch und ran an die Probleme!

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2013 15:40




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