Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Da ich absolut neu auf dieser Seite bin, möchte ich bevor ich hier meine Erfahrung schreibe, mich kurz vorstellen:
ich, m33 Jahre und Papa von einem jetzt 4 jährigen lebe seit nunmehr 2 Jahren von meiner (Noch)Frau getrennt. Sicherlich bin auch ich sehr naiv an die Trennung gegangen und habe mir glücklicherweise stets Anstand und auch eine faire Art insbesondere mir und meinem Sohn bewahrt.
Ein Freund von mir sagte mir einmal, wenn eure Ehe schon nicht funktioniert hat, wie soll denn dann die Trennung laufen. Nun gut - zum Kern des Problems:
Relativ kurz nachdem unser Sohn geboren wurde, ging meine Frau einfach wieder Halbtags arbeiten (unser Sohn war gerade 15 Monate) und verzichtete auf den restlichen Erziehungsurlaub.
Als wir uns aufgrund verschiedener "Probleme" dann gemeinsam für eine Trennung entschieden haben, versprachen wir uns, fair zum Wohle des Kindes umzugehen. Anfangs lief auch alles recht gut, bis ich eine Person kennen gelernt habe.
Mit diesem Tage bekam ich keine Informationen mehr über unser Kind - und meine Frau wollte immer mehr Geld von mir haben. Ich sagte ihr das ich noch mehr nicht zahlen kann und das ich ohnehin lieber für unser Kind dasein möchte. OK - Geldthema (bis dahin gelöst) alles wieder in Ordnung.
Da meine Frau sich über die lange Fahrt zur Arbeit beschwert hat und die Halbtagsstelle von 12:00 bis 16 Uhr war, kündigte sie den Job und begann in der Nähe des Wohnortes eine neue Stelle (Halbtags von 08:00 bis 12:00) - unser Sohn kam in den Kindergarten und alles in Ordnung.
Um Weihnachten herum habe ich dann von meinem Sohn erfahren, dass meine Frau schon wieder einen neuen Job (Vollzeit) hat und unser Kind jetzt ganztags im Kindergarten ist. Mal wird er von der Oma oder vom Opa abgeholt - halt die ganze Familie, mit Ausnahme natürlich.....ja ich :gunman:
Es stört mich ungemein, das ich nicht in solche Veränderungen involviert werde. Weiterhin kann ich es nicht nachvollziehen das ich bisher den gleichen Unterhalt bezahle: OK hier einmal Fakten:
Meine Frau verdient 1700 Euro, Kindergeld 154 Euro, mein Unterhalt für Kind und sie 720 Euro = 2574 Euro. Hierbei muß ich noch erwähnen, dass sie weder kosten für das Auto (habe ich noch gekauft und ihr gesch....) noch für Benzin (zahlen die Eltern) noch für das Haus hat!
Ich traue mich ja kaum diese Zahlen hier zu schreiben. OK und meine Zahlen:
Ich verdiene im Schnitt 3100 Euro - hiervon ziehe ich die Krankenkassenbeiträge für meinen Sohn und mich ab (./. 390 Euro) - abzüglich Unterhalt an meine Frau (./. 720) dann Miete....wieso zahle ich überhaupt Unterhalt, jetzt geht sie doch ohnehin ganztags arbeiten.
1.) Weiß hier jemand Rat ?
Jetzt nach Weihnachten (da gehört mein Sohn ja zur Familie - so meine Frau) hatte ich unseren Sohn für über eine Woche bei mir - als hätte ich es geahnt, ich habe extra ein Mail geschrieben, damit ich für ihn Anziehsachen mitbekomme. Nun gut, ich komme und hole meinen Sohn ab - natürlich ohne Anziehsachen...ich müßte doch noch irgendetwas bei mir haben, ansonsten solle ich einfach etwas neues kaufen....ok Schikanetoure - kennt ihr sicherlich auch
2.) Ist sie nicht verpflichtet (ich zahle ja monatlich) für unser Kind einzukaufen und ihn entsprechend auszustatten
Ich glaube meine Frau wurmt es dermaßen das ich eine neue glückliche und vernünftige Partnerin (wir sind jetzt fast 1,5 Jahre zusammen) gefunden habe, endlich eine Person die mich und meinen Sohnemann akzeptiert! 🙂
Wir wollen bald zusammen ziehen,
3) gibt es eine Möglichkeit, das ich meinen Sohn zu mir nehme und ihn neutral und vernünftig erziehe
Als wir vor einigen Tagen am Tisch saßen, sagte mir mein Sohn. "Papa, arbeiten ist wichtig, denn sonst hat man kein Geld und muß unter der Brücke schlafen". Als ich ihn fragte woher er das habe, sagte er mir "von Mama" denn die muß ja arbeiten sonst hat sie kein Geld .....
OK, ich werde schon wieder emotional - und suche doch eigentlich "nur" antworten und es tut mir echt mal gut, ein wenig Frust von der Seele zu schreiben. Also vorerst genug der Worte, ich finde es lobens- und empfehlenswert das es euch hier gibt.
Freue mich über Rege Informationen und Wünsche euch allen hier
Viel Mut und bleibt Fair
Ein enttäuschter Papa
Will mal nur Frage 1) beantworten.
Und gleich noch paar Gegenfragen:
Sie wohnt in einem Haus, das Ihr oder Euch gehört und das unbelastet ist?
Hat sie nennenswerte Fahrtkosten für ihren jetzigen Job? Du?
Ich nehme jetzt einfach mal ja-nein-nein für die 3 Fragen an, und dass sie weiterin 1700 netto hat. Und dass Ihr beide noch irgendeine private Altersvorsorge habt, für die Ihr je 4% anrechnen könnt. Aber davon hängt natürlich auch das Ergebnis ab.
Dann rechne ich einen Wohnvorteil für sie von 500 Euro. Und einen Betreuungsbonus von 300 Euro.
Dein bereinigtes Einkommen ist 3100 - Krankenkasse(390) - pauschale Werbungskosten (135) - private Altersvorsorge (110) = 2465 Euro. Davon zahlst Du KU Stufe 8 (306 Euro), bleiben 2159 Euro
Ihres ist 1700 + Wohnvorteil(500) - Betreunungsbonus (300) - Werbungskosten(85) - Altersvorsorge(70) = Euro = 1745
Daraus ergäbe sich ein EU von (2159-1745) * 3/7 = 177 Euro. Der gesamte Zahlbetrag ist dann KU+EU-halbes Kindergeld = 406 Euro.
Wo ich nicht sicher bin ist die Autonutzung. Das ihre Eltern den Sprit bezahlen geht Dich nichts an, aber für das Auto selbst kannst Du ihr vielleicht was anrechnen (analog).
@ papasorglos:
du übersiehst bei deiner Berechnung aber, das das Kind erst 4 Jahre ist und somit die Mutter zu absolut keiner Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Somit wird ihr nicht nur der Betreuungsbonus angerechnet, sondern ihr ganzer Verdienst ist überobligatorisch und zählt nicht. Das einzige was sein könnte, wenn sie ein ehemals gemeisames Haus alleine bewohnt und somit keine Miete zahlt.
@ jack:
ja, theoretisch muß sie dir Kleidung mirgeben, da sie ja auch dafür Unterhalt bekommt und die Kleidung zur Ausübung des Umgangs gehört (alle anderen Kosten bleiben da bei dir). Aber bemüh mal hier die Suchfunktion und du wirst sehen ,was es da alles für Nettigkeiten gibt in Bezug auf Kleidung.
Zu Auskunft gegenüber dir ist sie verpflichtet (zur Not kannst du diesen Punkt auch einklagen). Und theoretisch muß sich bei GSR für nichtalltägliche Entscheidungen auch deine Einverständnis einholen. Aber auch da gitl, das das meist nur in der Theorie so ist.
Auch wieder theoretisch könntest du euren Sohn zu dir nehmen. Du müßtest eben seine Betreuung u.s.w. sicherstellen. Nur, solange sie freiwillig dem nicht zustimmt, wirst du per Gericht kaum eine Cance haben euer Kind zu dir zu nehmen. Selbst dann kann es dir passieren (wieder mal hier etwas stöbern) das du keinen KU von ihr bekommst und sogar noch für sie EU zahlen mußt.
LG Tina
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
sondern ihr ganzer Verdienst ist überobligatorisch und zählt nicht
Ich finde gerade die Fundstelle im Gesetz nicht, kann mir da jemand helfen?
Mir schwillt jedesmal der Hals an, wenn ich so etwas lese. In einigen Bezirken ist dies vielleicht gängige Rechtssprechung, hat aber mit Recht nicht viel gemein, da es keine entsprechende Gesetzesstelle gibt. Ein bißchen weitergedacht, würde ich dann sogar soweit gehen, das dies ja eine sanktionierte Vernachlässigung ist!
1) entweder sie misst sich an den Realitäten und bleibt zu Hause und erhält entsprechenden EU.
oder
2) Ex geht arbeiten und erhält keinen EU, da sie für sich selber sorgt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ kasper:
du hast recht, das es im Gesetz so nirgends steht. Nur die Realität ist eben leider so und es gibt wohl kaum ein Gericht, das es anders sieht. Wir haben hier doch oft genug festgestellt, das Theorie und Praxis meist wenig miteinander zu tun haben. Selsbt wenn Frau einen Millionär sich angelt, muß Ex weiter zahlen, wenn das Gericht nicht irgendwann sagt, das Madame nich dauerhafte Lebensgemeinschaft führt.
Ein bißchen weitergedacht, würde ich dann sogar soweit gehen, das dies ja eine sanktionierte Vernachlässigung
Diese Aussage finde ich persönlich ziemlich unverschämt. Ich habe z.B. sehr bald nach der Geburt meines Sohnes wieder gearbeitet und ihn am Anfang dabei gehabt, später war er an drei Vormittagen bei einer Tagesmutter. Deshalb hab ich ihn noch lange nicht vernachlässigt. Deine Aussage ist ein Schalg ins Gesicht der Mütter, die schlicht und einfach arbeiten müssen, um ihre Kinder zu ernähren. Ich hatte damals die Wahl, entweder im Studium zu pausieren und dann eben zu arbeiten, damit ich meine Kinder ernähren kann oder ich hätte mein Studium abbrechen müssen, hätte dann Sozialleistungen bekommen und hätte nicht arbeiten müssen. Allerdings dann langfristig, weil ich dann nämlich mein Studium nicht mehr hätte aufnehmen können und so keine Berufsausbiuldung gehabt hätte. Ich hab mich für den ersten Weg entschieden, weil ich nicht wollte, das ich einen großen Teil meines Lebens von anderen finanziert bekommen wollte. Nach deinem Verständnis hätte ich das wohl besser tun sollen. Aber ehrlich meine Kinder waren weder vernachlässigt, noch unglücklich, dadurch das sie eine arbeitende Mami hatten, die glücklich mit ihrer Arbeit war.
1) entweder sie misst sich an den Realitäten und bleibt zu Hause und erhält entsprechenden EU.
oder
2) Ex geht arbeiten und erhält keinen EU, da sie für sich selber sorgt.
Was meinst du was dann passieren wird? Klar sie wird zuhause bleiben und sich brav um den Sohnemann kümmern. In ein paar Jahren wird dann gejammert, das weiter EU gezahlt werden muß, obwohl Frau ja nun wieder arbeiten gehen könnte, aber in der derzeitigen Lage keine Arbeitsstelle findet, weil sie zu lange aus dem Beruf raus ist. Egal wie, sie machts ja eh verkehrt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
es ist sehr interessant zu lesen:
Deine Aussage ist ein Schalg ins Gesicht der Mütter,
Denkst Du dabei auch an die Schläge in die Gesichter der Väter?
Eine Fremdbetreuung wird sogar als dann gerechtfertig angesehen, wenn der Vater die Zeit hat, die Betreuung zu übernehmen.
Ein Nebenjob ist zumutbar, um KU und vielleicht sogar EU finanzieren zu können - Anrechnung eines erwirtschafteten Einkommens wird aber als überobligatorisch angesehen, obwohl EU auch für die Kindesbetreuung gezahlt wird? Entschuldigung, dieser Logik kann ich nicht folgen.
Du bist also allen ernstes der Meinung ( und empfindest anderslautende
Diese Aussage finde ich persönlich ziemlich unverschämt.
sogar als Beleidigung,
Das eine Person (jetzt mal Geschlechtsneutral) für eine Leistung bezahlt wird, die sie nicht vollbringt. Sprich EU erhält, um ein Kind zu betreuen, aber lieber arbeiten geht, da der persönliche Kapitalbedarf höher/wichtiger ist.
Sprich, es ist eine sanktionierte Vernachlässigung.
Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass eine Fremdbetreuung - an der Realität gemessen, das ein Einkommen zu Leben erzielt werden muss - eine Vernachlässigung darstellt. Sondern allein aus der Tatsache heraus, das eine Leistung vergütet wird, die nicht erbracht wird.
Was meinst du was dann passieren wird? Klar sie wird zuhause bleiben und sich brav um den Sohnemann kümmern.
Kann kein Grund sein, auch glaube ich nicht das Ex, wenn sie so auf das Geld fixiert ist, zu Hause bleiben wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaspar,
ja ich denke auch an die Schläge, die die Väter einstecken müssen (das solltest du aus meinen bisherigen posts ja eigentlich kennen). Ich habe auch nie geschrieben, das ich das derzeitige Sysxtem gerecht, fair oder für in Ordnung halte. Nur leider macht es kaum Sinn jemanden etwas zu raten, was sich eben leider derzeit nicht in die Realität umsetzen lässt. Klar, kann man sagen: Rein rechtlich und theoretisch geht das.... aber dann sollte eben auch die Warnung folgen, das es nach gänger Rechtspraxis eben praktisch anders laufen wird. Wenn es nach meiner gefühlten Gerechtigkeit ginge, sollte KU unbestritten sein, aber der Unterhalt für einen erwachsenen Menschen, von ihm selber bestritten werden und nur in Ausnahmefällen und dann zeitlich begrenzt vom ehemaligen Partner gezahlt werden.Vor allem, wenn der Part schon während der Ehe gearbeitet hat kann er entweder komplett für ich sorgen oder eben nur einen kleinen Ausgleich bekommen, wenn der Verdienst zu gering war/ist. Ich würde es auch nicht tollerieren, ds jemand nach einer Trennung einfach seinen Job aufgibt. Nur leider merk ich immer wieder, das mein Wunsch oder mein Gerechtigkeitsempfinden mit der Realität nichts zu tun haben und wohl leider noch lange nicht mal annähernd rankommen.
Ich bin nunmal nicht in der Lage das ich mit den Vätern um irgendwelche Betreuung oder Nichtbetreuung streiten könnte (manchmal wäre mir dassicher leiber als der tatsächliche Zustand.
Was ich nicht nachvollziehen kann: In einer Ehe einigt man sich rigendwie... entweder bleibt (meist) die Frau daheim oder sie geht ebenfalls arbeiten (wie ja hier wohl auch). Da hab ich noch niemanden gehört, der sagt: Ich bezahle meine Frau, damit sie auf unser Kind aufpasst.
Ob sie hier so aufs Geld fixiert ist, das konnte ich bisher nicht rauslesen und daher nicht beurteilen. Mag ja sein, das es ihr auch einfach Spaß macht zu arbeiten und nicht den ganzen Tag ums Kind rumzuscharwenzeln. Steht denn im Gesetz wörtlich drin, das sie den Unterhalt für die Betreuung des Kindes bekommt? Mir war, als wäre das anders formuliert.
Kaper, ich meine es weder bös, noch sonstwie, bin nur derzeit von den Gegebenheiten frustriert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
ich müsste das jetzt expliziet nachlesen, aber der EU stützt sich auf die Tatsache, das bei entsprechendem Alter der Kinder der beteuende Eltern eine Arbeit als unzumutbar angesehen wird. Sollte dies nicht im Gesetz stehen, stellt sich doch weiterhin die Frage, wer nach den demokratischen Gepflogenheiten den politischen Willen durchsetzen darf?!
Wenn es der Ex keinen Spass macht, den ganzen Tag um das Kind herumzuschawenzeln, soll es die Betreuung an den Vater abgeben, ein 50/50 Modell zustimmen.
Nur leider macht es kaum Sinn jemanden etwas zu raten, was sich eben leider derzeit nicht in die Realität umsetzen lässt.
Eine Ungerechtigkeit wird nicht gerechter, in dem man nicht mehr drüber spricht. Aber ich stimme zu, dass ich nicht nur auf das FÜR, sondern auch auf das WIDER hätte eingehen sollen.
Kasper, ich meine es weder bös, noch sonstwie, bin nur derzeit von den Gegebenheiten frustriert
Da sitzen wir und noch einige mehr mit im Boot.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen!
Ich finde gerade die Fundstelle im Gesetz nicht, kann mir da jemand helfen?
§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung sieht dann z. B. so aus:
Auszug aus den Leitlinien OLG Köln:
19. Kinderbetreuungsunterhalt
Unzumutbar ist eine Erwerbstätigkeit wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder (§1570 BGB) in der Regel bei:
- einem Kind unter 8 Jahren (bis Ende des 2. Schuljahrs)
- mehreren Kindern unter 14 Jahren.
Eine Obliegenheit zu Teilerwerbstätigkeit besteht in der Regel bei:
- einem Kind zwischen 8 und 16 Jahren
- mehreren Kindern zwischen 14 und 18 Jahren.
...
@Kaspar
da ich unverheiratet war und bin, trifft bei mir folgendes zu:
§ 1615 l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
So, nun hat meine liebe Ex ab 1 Jahr meinen Kleinen in die KITA gegeben (Orignialton: Bin keine Versorgerin) und hing zu Hause ab. Also muss ich nicht zahlen, dachte ich (war damals noch etwas naiv), keine Betreuung, keine Kohle. Meine Anwältin hat nur milde gelächelt und meinte: Vergessen Sie es! Und musste zahlen.
@JackCologne
Hier sind verschiedene Fallbeispiele aufgelistet. Da Deine Ex schon vorher gearbeitet hat, sieht die Berechnung vielleicht doch etwas anders aus. Um einen Anwalt wirste aber wohl nicht rumkommen.
http://www.ra-wschmid.de/1024x768/rawallein.htm
Zu Deinen Fragen:
1. Du kannst sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es Ihre Pflicht ist, das Kind mit wettergerechter und ausreichender Kleidung Dir zu übergeben und dass es Dir nicht zugemutet werden kann, extra Kleidung anzuschaffen (gibts Urteile zu). Sie hat die Kleidung anzuschaffen. Wenn sie sich davon nicht beeindrucken lässt, kannst Du nur den Rechtsweg gehen. Lohnt in der Regel aber nicht.
2. Ja, siehe oben.
3. Nein, wahrscheinlich nicht.
Bleib weiter fair :thumbup: Ich kann jetzt aber auch nichts Grobes erkennen, was Deine Ex verbockt. Da gibt es wahrlich schlimmere Fälle. Die Sache mit der Kleidung steck weg, es macht doch auch Spaß mit dem Kind loszuziehen und nett einzukaufen. Dass Du nicht alle Infos bekommst ist einfach so. Man muss halt das Beste draus machen. Kopf hoch und
LG, Mux
Vor diesen Paragraphen steht noch dieser hier:
§ 1569
Abschließende Regelung
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nach den folgenden Vorschriften.
Das ist ja erstmal unabhängig davon, ob Kinder zu versorgen sind oder nicht.
Von daher tu ich mich wirklich schwer den Eu als Vergütung für die Betreuung eines Kindes zu sehen. Sicher spielt es eine Rolle, aber Unterhalt wäre eben in vielen Fällen zu zahlen, auch wenn keine Kinder da sind. Oder wie betituliert man dann einen Unterhalt wegen Krankheit?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Mux,
ich danke Dir.
Du hast gerade bewiesen, dass das überobligatorische Einkommen keiner Gesetzesvorlage entspricht. Es sind halt Leitlinien!
Eine der Hauptpfeiler ist die Kinderbetreuung (§1570). Wenn Unterhalt aufgrund einer Krankheit gezahlt wird, fällt auch ein überobligatorisches Einkommen weg. Es geht nur um das überobligatoische Einkommen im Bezug auf den EU und der Kinderbetreuung. Zeige mir bitte ein Gerichtsurteil, in dem eine kinderlose Ex ein überobligatorisches Einkommen erzielt, oder equivalent eine Ex die wegen Krankheit dieses erzielt!
Ich glaube Ihr lest nur das, was ihr lesen wollt. Bitte verdreht mir nicht das Wort.
Und in diesem Zusammenhang ist der EU nur mit der Kinderbetreuung zu sehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hallo.
Zitat: Nun gut, ich komme und hole meinen Sohn ab - natürlich ohne Anziehsachen...ich müßte doch noch irgendetwas bei mir haben, ansonsten solle ich einfach etwas neues kaufen....ok Schikanetoure - kennt ihr sicherlich auch.
ich habe mal vor längerer zeit eine ähnliche frage ans jugendamt gehabt und mir wurde dort mitgeteilt, dass die exe verpflichtet ist, ausreichend kleidung mitzugeben, eigentlich sogar einschließlich badesachen. es kann also nicht schaden, mit dem jugendamt zu reden und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. in meinem falle zumindest hat es geholfen. wobei der begriff "ausreichend" dehnbar ist.
bei uns hat es sich bewährt, dass ich nach und nach (man(n) hat es ja auch nicht so dicke) für meine kids zusätzliche klamotten gekauft habe, die dann aber auch bei uns bleiben. auch meine lebensgefährtin oder meine eltern schenken den kids immer mal wieder was zum anziehen. wenn sich nur alle probleme so "einfach" klären ließen...
lg tranegie
@ papasorglos:
du übersiehst bei deiner Berechnung aber, das das Kind erst 4 Jahre ist und somit die Mutter zu absolut keiner Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Somit wird ihr nicht nur der Betreuungsbonus angerechnet, sondern ihr ganzer Verdienst ist überobligatorisch und zählt nicht. Das einzige was sein könnte, wenn sie ein ehemals gemeisames Haus alleine bewohnt und somit keine Miete zahlt.
@ jack:
ja, theoretisch muß sie dir Kleidung mirgeben, da sie ja auch dafür Unterhalt bekommt und die Kleidung zur Ausübung des Umgangs gehört (alle anderen Kosten bleiben da bei dir). Aber bemüh mal hier die Suchfunktion und du wirst sehen ,was es da alles für Nettigkeiten gibt in Bezug auf Kleidung.
Zu Auskunft gegenüber dir ist sie verpflichtet (zur Not kannst du diesen Punkt auch einklagen). Und theoretisch muß sich bei GSR für nichtalltägliche Entscheidungen auch deine Einverständnis einholen. Aber auch da gitl, das das meist nur in der Theorie so ist.
Auch wieder theoretisch könntest du euren Sohn zu dir nehmen. Du müßtest eben seine Betreuung u.s.w. sicherstellen. Nur, solange sie freiwillig dem nicht zustimmt, wirst du per Gericht kaum eine Cance haben euer Kind zu dir zu nehmen. Selbst dann kann es dir passieren (wieder mal hier etwas stöbern) das du keinen KU von ihr bekommst und sogar noch für sie EU zahlen mußt.
LG Tina
Tina
Hallo Tina, mir geht es hier definitiv nicht um eine "Bereicherung" - wenn mein Sohn bei mir wäre (und ich würde ja immerhin 720 Euro sparen) würde ich doch keinen Cent, weder für mich, noch für meinen Sohn verlangen.
Ich könnte doch das "gesparte" Geld "in meinen Sohn investieren".
Da ich überwiegend von zu Hause arbeite, könnte ich ihn doch problemlos vom Kindergarten abholen.
Denkst Du oder ihr hier alle, ich hätte da eine Chance.
GLG für das prompte Feedback - macht mir Freude
Gruß
Jack-Cologne
Auch von mir ein Wort zu den Anziehsachen:
Die KM hat mir glücklicherweise am Anfang Sachen mitgegeben (weil ich ja nix hatte). Allerdings habe ich mir gleich jede Diskussion geschenkt (war also rein meine Entscheidung, allerdings nach einem kurzen Satz Ihrerseits in die Richtung) und nach und nach auf Flohmärkten , teilw. auch neu (Aldi) gekauft. Die Klamotten bleiben bei mir. Finanziell war´s zu verkraften, weil es a) bei mir nicht ganz so eng ist wie bei vielen hier und b) weil ich das über einige Monate strecken konnte.
Allerdings wird das später (was Flohmarktsachen betrifft) ab einem gewissen Alter der kids wohl nicht mehr funktionieren (z. Zt. 5 + 8 J.) und ist finanziell nicht ganz ohne, was Schuhe betrifft. Aber wenn die mit nem Paar kommen, was der Jahreszeit angebracht ist, dann reicht das ja auch.
neuezeit
So ist das Leben
Hi Jack,
Hallo Tina, mir geht es hier definitiv nicht um eine "Bereicherung" - wenn mein Sohn bei mir wäre (und ich würde ja immerhin 720 Euro sparen) würde ich doch keinen Cent, weder für mich, noch für meinen Sohn verlangen.
also wenn Du es wirklich schaffen solltest, dass dein Sohn bei Dir wohnt, Du also ABR bekommst, warum solltest Du dann auf Unterhalt von der KM verzichten :question: Übrigens geht das gar nicht, das heisst der Teil bei dem das Kind also nicht lebt, ist IMMER Unterhaltspflichtig und darauf kannst und solltest du nicht verzichten... aber bis dahin ist es eh glaube ich noch ein ellenlanger Weg, denn so einfach wird es die KM wohl nicht machen....
Viel Glück dennoch und das würde hier Aufsehen erregen 😉
Achso, noch ne Frage wegen den Klamotten an alle.... wie macht ihr das dann bitte wenn ihr eure Kids am Sonntag wieder zur KM bringt... vorher noch umziehen damit die von Euch gekauften Sachen auch bei Euch bleiben :question: Das halte ich für ziemlich schlimm für das Kind und kann doch nicht euer Ernst sein oder :question:
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo ihr lieben,
also erst einmal danke ich Euch allen für die rege Teilnahme. Mir gehts es doch gar nicht darum das ich keine Anziehsachen für meinen Sohn kaufen möchte, nein aber ich habe doch auch Rechte.
Ja logisch bleibe ich fair (aber nur weil ich ein Kind habe !) und ich mir nicht irgendwann einmal anhören muß, naja, da habt ihr beide euch nicht viel "geschenkt". Vor Weihnachten habe ich eine SMS bekommen, wo sie sich bei mir für ihre (Orginalzitat) Scheiß-egal-art entschuldigt habe. Ich habe mich dafür bedankt (ja auch per SMS) und ihr gesagt, das ja bald Weihnachten ist und da sollte man die Wahrheit sagen.....aber es waren halt nur Worte 😡
Sämtliche Geschenke (von früher noch) welche ich für meinen Sohn gekauft habe werden verschenkt, verliehen oder verkauft.
Ich habe mal zur Geburt einen (so wie jedes Kind einen hat) Schmusebär gekauft - diesen hat jetzt der Neugeborene der Schwester. Versteht mich, es geht mir nicht um das Stofftier, sondern auch um den Respekt mir und meinem Sohn gegenüber.
So die Mama entscheidet, damit spielst du nicht mehr - das bekommt jetzt dein Cousin.
Meine (EX)Frau hat doch ein Problem mit sich selbst, mal kommt sie angekrochen und erzählt mir, wie sehr sie mich vermisst (Schade das ich dich verloren habe....blablabla) und dann so eine Miese Art.
Ich habe meinem Sohn zu Weihnachten eine SMS geschrieben:
Hallo mein lieber XX, ich wünsche dir ein stressfreies und schönes X-Max.Auch wenn heute das 1mal ohne mich, hab Freude! Denn nur noch 2mal schlafen.Du bist das Beste was mir jemals geschehn ist, es ist so gut wenn du bei mir bist. Tempus fugit Amor manet Dein Papa (wie gesagt, ich erkenne hier keine Provokation, oder?)
Und die Antwort kam prompt:
Auch wir wünschen dir ein schönes fest.Mach das beste draus...jetzt siehst du was es heißt eine familie zurück zu lassen
Sylvester kam dann noch: Auf ein GLÜCKLICHES neues jahr - auch ohne dich
Ich könnte jetzt stundenlang so etwas schreiben - möchte euch jedoch nicht langweilen. Immer wenn sie sich mal schnell einen geangelt hat, bin ich ein A.... und danach stellt sie fest, ohje ich glaube ich liebe dich. Die spinnt doch - das schlimme (und das ist es was mich ärgert) ist doch - mein Sohn hängt da mitten drin.
Noch ein Hinweis: Ich habe schon mit einem Anwalt über den Ehegattenunterhalt gesprochen. Der hat gemeint, da meine Frau (glücklicherweise) freiwillig wieder arbeiten gegangen ist, wird das Einkommen zu 100% angerechnet. Auch eine Frau kann sich nicht das Beste aus zwei Welten holen :thumbup:
Hi Jack,
also wenn Du es wirklich schaffen solltest, dass dein Sohn bei Dir wohnt, Du also ABR bekommst, warum solltest Du dann auf Unterhalt von der KM verzichten :question: Übrigens geht das gar nicht, das heisst der Teil bei dem das Kind also nicht lebt, ist IMMER Unterhaltspflichtig und darauf kannst und solltest du nicht verzichten... aber bis dahin ist es eh glaube ich noch ein ellenlanger Weg, denn so einfach wird es die KM wohl nicht machen....Viel Glück dennoch und das würde hier Aufsehen erregen 😉
Achso, noch ne Frage wegen den Klamotten an alle.... wie macht ihr das dann bitte wenn ihr eure Kids am Sonntag wieder zur KM bringt... vorher noch umziehen damit die von Euch gekauften Sachen auch bei Euch bleiben :question: Das halte ich für ziemlich schlimm für das Kind und kann doch nicht euer Ernst sein oder :question:
Melmi
Hallo Melmi,
das genau ist ja das Problem bei mir gewesen - ich möchte nicht das mein Sohn drunter leidet. Er fühlt sich doch schon jetzt bei mir wohler. Alle sind total neutral und wir beide müßen unsere "Vergangenheit" nicht tot schweigen. Natürlich hat er eine Mutter und die soll es auch bleiben. Ich möchte hier in keinem Fall eine Kluft dazwischen "bauen".
Weißt du, als meine Frau mit meinem Sohn zusammen in Urlaub gefahren sind (mit den Eltern, da sie alleine zu blöd ist - entschuldige bitte, aber es ist halt so), bekam ich eine Mail (ich habe sie alle auf :thumbup: )ob ich ihr (!) einige Sachen für unseren Sohn mitgeben kann. Ich hätte doch so viele schöne Sachen. Ich Blödmann habe es dann auch gemacht - natürlich habe ich nicht alles zurück bekommen.
Da ich meinen Sohn ja jede Woche (von Mittwoch auf Donnerstag) und jeden zweiten Freitag bis Montag habe, ist es bei mir kein Problem mit dem Klamottentausch.
Achso, noch ne Frage wegen den Klamotten an alle.... wie macht ihr das dann bitte wenn ihr eure Kids am Sonntag wieder zur KM bringt... vorher noch umziehen damit die von Euch gekauften Sachen auch bei Euch bleiben :question: Das halte ich für ziemlich schlimm für das Kind und kann doch nicht euer Ernst sein oder :question:
Melmi
Das ist ganz einfach: Die Kleidung mit der die Kinder zu mir kommen wird am ersten Abend, sobald die Kids im Bett sind, gewaschen und ist dann am Abgabetag morgens wieder anziehbereit und wird auch meistens angezogen.
Allerdings gab es auch eine Zeit, wo langsam aber sicher mehr und mehr Kleideungsstücke zur Ex wanderten und nicht mehr wiederkamen. Da habe ich dann mit ihr gesprochen und sie gebete mir meine Klamotten bitte wieder zu geben. Das meiste kam in einer Plastiktüte zerknüllt und ungewaschen zurück.
Bei mir ist es leider auch oft so, dass die Kleider der Kids beim Abholen (ich hole sie freitags nach der Schule ab und bringe sie Montag morgens wieder zur Schule) dermassen schmutzig sind, dass ich am Abend gleich zwei Wäschen dafür machen muss, da die Jacken nur so vor Dreck strotzen. Kann ich echt nicht nachvollziehen und tut mir für die Kids auch leid. Löcher in Hosen und Strümpfen stopfen gehört auch schon zu meinem normalen Freitag Abend, damit sie wenigstens am Montag mit sauberen und löcherlosen Kleidern in die Schule gehen.
Hi,
da werden aber viele Sachen m.E. durcheinander gewürfelt. Diejenigen die sich viel besser auskennen mögen mich bitte korrigieren.
Das was hier teilweise an so genannten Fakten angebracht wird halte ich für ungesundes Halbwissen.
Man unterscheidet erst einmal zwischen Betreuungsunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Variante 1
Frau hat schon während der Ehe gearbeitet. Dann wird diese Tätigkeit als eheprägend gewertet. Da spielt es auch keine Rolle wie alt das Kind ist. Natürlich ist sie berechtigt, die Betreuungskosten einkommensmindernt geltend zu machen. Sie darf auch nicht mal eben dann den Job schmeißen.
Variante 2
Frau hat nicht gearbeitet und will sich weiterhin um die Kinder kümmern. Da sagt der Gesetzgeber, dass eine Aufnahme einer Tätigkeit erst ab einem gewissen Alter zugemutet werden kann.
Variante 3
Frau fängt nach der Trennung an zu arbeiten. Wenn ich einige Posts richtig verstanden habe, dann bräuchte die Frau nicht arbeiten und somit hat sie weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Das ist falsch. Der Gesetzgeber sagt, dass jeder für sich eigenverantwortlich ist. Somit hat die Frau nur einen geringeren Anspruch auf Unterhalt. Was ganz besonders wundert ist die Tatsache, dass hier immer noch von einigen Usern mit überobligatorisch argumentiert wird. Ich meine auch bei vs. mehrmals gelesen zu haben, dass das eigene Einkommen nicht mehr als überobligatorisch von Gerichten angesehen wird, sondern ein Betreuungsbonus vom Einkommen der Frau abgezogen wird (150 – 300€) Ich denke das ist auch okay so, da sie nach der Arbeit doch noch die Kinder betreuen muss und dadurch eine Doppelbelastung hat. Über die Qualität der Betreuung kann man trefflich streiten, zumal es immer auf die Sichtweise des Betrachters ankommt. Natürlich ist es legitim auch die Kosten für die Betreuung abzuziehen. Tagesmutter, Kindergarten oder das Aupair. Was dann übrig bleibt ist als bereinigtes Einkommen zu werten.
Ich halte nichts davon, wenn man pauschal seiner Ex tausende von Euro zurechnet, ohne wirklich zu wissen, wie viel ihr letztendlich nach Abzug nachgewiesener Betreuungskosten übrig bleibt.
Es gibt einen § der ganz klar beinhaltet, dass Einkommensveränderungen unaufgefordert mitgeteilt werden müssen. Auch muss die Ex auf verlangen ihr Einkommen offen legen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinder betreut werden oder nicht.
Falls nach Abzug des Betreuungsbonus und der Betreuungskosten noch etwas als Einkommen übrig bleibt, spielt das bei der Berechnung schon eine Rolle.
In 2005 wurden ca. 200.000 Ehen geschieden. Aber es gibt „schon“ über 5000 User bei vs. Einige wird diese Homepage nicht erreichen und bei den meisten unterstelle ich, dass die eine vernünftige Unterhaltsregelung treffen. Wir hier sind anscheinend die absoluten „Krisenfälle“. 😉 Damit meine ich nicht die User die kurz mal eine Frage stellen und dann wieder im Nirwana verschwinden.
Ich kann daher nur jedem raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und solche Themen mit ihn/ihr gemeinsam zu regeln. Dabei kann vs. helfen die richtigen Fragen zu stellen.
Eine Unterhaltsabänderungsklage nur mal so, weil man vermutet die Ex verdient viel Geld würde ich nicht machen.
Der Anwalt soll die Ex auffordern sich bezüglich des Einkommens und der Berufstätigkeit zu äußern. Notfalls auch per Gericht. Diesen Prozess verliert sie.
Auf Basis der dann offiziell vorhandenen Daten kann man entscheiden ob ein Unterhaltsabänderungsprozess Sinn macht oder nicht. Man läuft aber immer Gefahr, dass die Karte nicht arbeiten zu müssen wieder gezogen wird und dann die Tätigkeit teilweise oder sogar ganz wieder eingestellt wird. Begründungen gibt es viele.
Ich finde es auch nicht besonders gut, wenn jeder nach so pillepalle Punkt wie z.B. die Eltern bezahlen den Sprit als Begründung für hohes Einkommen genutzt wird. In wieweit ihre Eltern sie finanziell und mental unterstützen ist ausschließlich deren Geschichte. Es ist schön für sie, wenn sie noch Eltern hat und diese auch unterstützen.
Ich lasse auch einmal dahin gestellt, ob die Betreuung eines Vollzeit arbeitenden Vaters besser ist als bei einer Vollzeit arbeitenden Frau.
Das mit der Kleidung kann man auch sehr schnell regeln. Entweder ich bin finanziell in der Lage Kleidung selber zu kaufen und die bleiben bei mir, oder ich bitte das Kind doch mal schnell ein paar Sachen zu packen. Setzt aber ein gewisses Alter voraus. Dieses Thema hatte ich einmal und dann war es erledigt. Kurz bevor meine Ex ausgezogen ist, habe ich zwei Grundausstattungen verschwinden lassen. Ganz ehrlich, Stümpfe, Unterwäsche, eine Sandkastenhose usw. kann nicht wirklich das Problem sein.
In diesem Fall sollte jeder einmal sein eigens Verhalten überprüfen. Mach ich berechtigter Weise Stress oder grins ich mir eins. Das hat mit nachgeben nichts zu tun, ich halte es sogar für dumm, da dort Energien verbraucht werden, die für die wirklich wichtigen Sachen benötigt werden.
Platt
Hallo Platt,
jetzt bin auch ich ein bißchen baff t - schreibst sehr emotional.
Du solltest einmal berücksichtigen, das Dinge welche für dich banal sind für mich wichtig sind, möglicherweise auch andersrum.
Wie ich schon vorhin schrieb, mir geht es sicherlich nicht um Bezinkosten oder Anziehsachen. All meine Sätze hier sind Fragen, da ich, ja wie ich gerade gesehen habe, halt ein Frischling bin.
lg