Brauche Rat und Unt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Brauche Rat und Unterstützung

Seite 4 / 5
 
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute,

Die KM ist mir noch nie in keine Bereich entgegengekommen. Auf ihre Einsicht zu warten und zu hoffen, dass sie die Elternvereinbarung unterschreibt wäre reine Zeitverschwendung.
also Schritt 1. ist ein frommer Wunsch, der sich niemals erfüllen wird. Damit wischt sie sich den Allerwertesten ab und das wars.

Schritt 2: Mir wurde gesagt, dass wenn die KM meint es wäre schlecht für die Kinder in der Situation ihren Vater zu sehen sollte ich das akzeptieren. Schließlich müssen sie sich erst daran gewöhnen. Wenn ich jetzt noch einen Termin mache müsste ich einige Wochen warten und wenn ich dann noch Pech habe,sitzt dieselbe Tante da, die mir diese abwegige Info gegeben hat. Selbst wenn sie einwilligt habe ich nichts in der Hand falls "die Kinder mal nicht möchten".

Bleibt jetzt der letzte Schritt und das ist halt ein Famliengericht.Selbst da wird die KM dem Richter ihre Meinung aufbinden wollen und wie immer das diskutieren anfangen weil es vielleicht nicht so verläuft wie sie sich es vorgestellt hat. Da bin ich fest von überzeugt.

Ich streite nicht ab, dass dieser Umgangsdreisprung bei vielen funktioniert. Jedoch kenne ich die KM seit 10 Jahren. Auf Einsicht und Entgegenkommen brauche ich nicht zu warten.

Trotzdem danke allen für eure Bemühungen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2016 14:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jean!

Ich streite nicht ab, dass dieser Umgangsdreisprung bei vielen funktioniert. Jedoch kenne ich die KM seit 10 Jahren. Auf Einsicht und Entgegenkommen brauche ich nicht zu warten.

Darauf kommt es nicht an, es geht darum dass viele Gerichte es gerne sehen, dass VOR Antragstellung alle Möglichkeiten der gütlichen Einigung ausgeschöpft wurden; andernfalls stündest Du womöglich als streitsuchender Querulant, dessen Antrag möglicherweise deswegen abzuweisen wäre, da .... mache bitte erst einen Schritt nach dem anderen in dem bereits empfohlenen Dreisprung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2016 14:53
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Grüß Gott,
Also ich kann immer nur von meinem Fall sprechen, aber das FamGer hier hält die Eltern an als erstes selbst eine Einigung zu finden. Trotz des Dreisprungs hat man uns bei der ersten Verhandlung mehr oder minder eine Mediation in die Vereinbarung und in den Mund gelegt.

Selbstverständlich kann man sich auf seine eigene  Position zurückziehen und bei der ersten Verhandlung auf den gestellten Antrag bestehen. Wie sieht das allerdings aus, wenn der Richter eine Mediation vorschlägt und man diese dann als einziger ausschlägt? Umgang ist allerdings Umgang und bleibt auch Umgang. Ich will damit sagen, dass hier die Hürde zum Aussetzen des Umgangs so hoch ist, dass schon Gefahr im Verzug sein müsste und auch ein Begleiteter Umgang dem Wohl des Kindes zunehmend entgegenwirkt.

Du wirst Deinen Umgang bekommen. Nur halte dich doch solange von der KM fern. Sie braucht doch nach einem deiner Besuche zur Polizei gehen und sagen du warst da, hast einen riesen Affen gemacht, sie bedroht und geschlagen. Deine Kinder haben nur gehört wie du laut geworden bist und dann hat Mami geweint. Ob sie damit durchkommt ist wurscht. Wenn eine Strafanzeige gestellt wurde und Ermittlungen laufen, hast du die Brille auf.
Mir is Wurscht was du machst, aber wenn sie dich von hinten nehmen möchte, macht sie es so.

Viel Erfolg und bleib da doch erstmal weg.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2016 15:18
(@Mrs_Mima)

hi,

der Ex einer Freundin hat auf GSR geklagt ohne vorher meine Freundin zu fragen oder beim JA aufzuschlagen.

In der Stellungnahme war meine Freundin verwundert über sein Ansinnen, sie wisse davon nichts, dass er GSR will und es wäre kein Problem dies auf dem JA zu beurkunden.

In der Folge wurde der Antrag des KV wegen Mutwilligkeit zurückgewiesen und rate mal, wer die Kosten an der Backe hatte  😉

GSR hat er dann 3 Monate später bei einem gemeinsamen Termin beim JA bekommen.

Und rate mal wer in einer späteren Verhandlung über den Umgang keinen Stein im Brett beim (gleichen) Richter hatte.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2016 15:32
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Die KM ist mir noch nie in keine Bereich entgegengekommen. Auf ihre Einsicht zu warten und zu hoffen, dass sie die Elternvereinbarung unterschreibt wäre reine Zeitverschwendung.

Du bist hier am 15.02.2016 zum ersten Mal angetreten, also vor ca. 3 Wochen.
Umgangsvorschlag an KM mit Bitte um Stellungnahme binnen 2 Wochen...das Ergebnis läge seit einer Woche vor...Schritt 1. hätte also schon abgehakt sein können.

Bis jetzt hast Du aber GARNICHTS in der Hand...das nenne ich Zeitverschwendung.

Wenn Du weiter so träge agierst verlierst Du die Kinder.

Grüße Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2016 17:54
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute,

Pinkus, dass ich nichts in der Hand habe ist nicht ganz richtig. Ich habe noch die ganzen SMS.  Habe halt gehofft, dass wir das untereinander regeln können, weil sie mir ja am Anfang versichert hat, dass sie den Kindern nicht den Vater nehmen will.

ihr habt ja recht.
Umgangsvereinbarung liegt der KM vor mit der Bitte um eine Stellungnahme. Ich habe jetzt nicht mehr gefordert als mir rechtlich sowieso zusteht. Selbst die Option "Gegenvorschlag" falls ihr ein Punkt überhaupt nicht zusagt, habe ich reingesetzt.
Und richtig: Ich habe jetzt etwas wo ich auch nachweisen kann, dass ich es im Guten versucht habe.
Wenn die KM jetzt nicht zustimmt kann ihr das  im gerichtlichen Verfahren zum Nachteil gewertet werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2016 06:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und richtig: Ich habe jetzt etwas wo ich auch nachweisen kann, dass ich es im Guten versucht habe.
Wenn die KM jetzt nicht zustimmt kann ihr das  im gerichtlichen Verfahren zum Nachteil gewertet werden?

Wenn Du Schritt 1 des Dreisprungs also erledigt hast, dann auf zu Schritt 2 (Vermittlung). Vergiss übrigens die SMS - wozu sollen die denn taugen? und ob KM aus ihrem Verhalten ein Nachteil erwächst, weiß am Ende nur ein Richter. Aber es nimmt evtl. dem Richter die Möglichkeit, sich durch Verweisung auf Schritt 1 od. 2 vor einer Entscheidung zu drücken! Und nur für Deine Sichtweise darauf: Du versuchst es auch weiterhin "im Guten", nämlich Umgang für die Kinder durchzusetzen. Musst nur, weil KM sich verweigert, andere Mittel als die bilaterale Einigung anwenden.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2016 09:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend,
vielleicht hilft es, wenn Du den Fokus leicht änderst:
es geht in erster Linie um das Recht Eures Kindes auf regelmäßigen, möglichst umfangreichen, von BEIDEN Eltern geförderten Umgang.
SO musst Du Dich bei KM, JA und auch vor Gericht positionieren...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2016 10:14
(@fruchteis)
Registriert

Moin Jean.
Du schreibst, daß Du nicht mehr Umgang gefordert hast, 'als Dir rechtlich zustehe'.
Seitens des Gesetzgeber und der Gerichte gibt es keine Vorgaben.
Dies aus gutem Grund, da die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen sind und eine URegelung darauf zugeschnitten werden muß.

Es gibt aber gewisse Wahrscheinlichkeiten, welche Regelung vor Gericht bestehen könnte.
Die Regelung, WE alle 14 Tage und die hälftigen Schulferien, folgt dem Gedanken der paritätischen Betreuung eines Kindes.
Auch die Betreuung eines Schulkindes unter der Woche sollte kein Thema sein, sofern die Umstände (örtliche Nähe, Vereinbarkeit von Job und Familie) das zulassen. Stichwort: paritätisches Wechselmodell

Magst Du mal hier einstellen, wie Dein Regelungsvorschlag aussieht und wie Du diesen der Mutter näher gebracht hast? Daraus könnten wir hier sehen, wo Schwierigkeiten zu erwarten sind.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2016 10:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jean,

eine weitere Frage: Wie hast Du der Km den Umgangsvorschlag übermittelt? Händisch übergeben? In den Briefkasten geworfen?

Ich würde hier eine Zustellung per Einschreiben Einwurf (Ja, das beweisst nichts, zeigt Dir aber an das Dein Schriftstück auch zugestellt wurde) empfehlen. Hast Du eine Rückantwortsfrist gesetzt?

Nutz die Möglichkeiten und stell solche Schreiben im Vorfeld hier ein. Die Mitglieder können drüber schauen und noch wichtige Punkte ergänzen. Oftmals sind auch Anschreiben noch voller emotionaler Vorwürfe, die Du als Betroffener auch gar nicht siehst. Dann ist es manchmal auch kein Wunder, dass keine Rückantwort kommt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2016 22:26




(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

@Ingo30
Mein RA hat es in meinem Namen an die KM geschickt. Dazu die Bitte innerhalb einer Woche um eine Stellungnahme. Selbst die Option Gegenvorschläge in Punkten die ihr nicht zusagen reingesetzt. Bin ja kein Unmensch. Aber es wird alles auf eine gerichtliche
Verhandlung rauslaufen wenn sie sich bis Freitag nicht meldet.

Die einzige Schwierigkeit sieht mein Anwalt darin, dass die Kinder selbst sagen, dass sie nicht zu mir wollen (5 und 8) Jahre alt. Da kann das Gericht einen betreuten Umgang anordnen um zu sehen warum die Kinder nicht wollen. Ich hoffe nur, dass ich so schnell wie nur irgendmöglich meine Kinder wiedersehe. Mal sehen wie es weitergeht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2016 01:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jean,

das klingt aber vernünftig.

Umgang lässt sich vergleichsweise gut durchsetzen. Kinder in dem Alter haben noch nicht über Umgang zu bestimmen. Den regeln die Elternteil. Manche Exen brauchen die klare Ansage vom Gericht - Deine Exe scheint ein Kandidat dafür zu sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2016 01:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jean,

begleiteter Umgang ist Quatsch und ich wäre sehr verwundert, wenn ein Gericht das anordnen würde. Dass Kinder keinen Umgang wollen ist in Fällen, die vor Gericht landen eher normal als die Ausnahme.
Wenn die Kinder noch im Vorschulalter sind ist es auch normal, dass sie das wollen, was ihre Bezugsperson will und das ist in diesem Fall die KM.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2016 01:54
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Leute,

auch begleiteten Umgang mache ich mit wenn sie mir das anordnen. Das zeigt ja nur, dass  ich Interesse habe. Und es ist eigentlich gut, dass es sowas gibt denn es gibt mit Sicherheit Väter die ihre Kinder schlecht behandeln und deshalb wollen die nicht. Da gehöre ich absolut nicht dazu. Allerdings sagt der Anwalt auch, dass der Richter ihr ihre Grenzen aufzeigt. Es wäre sehr unwahrscheinlich, dass sie sich danach noch querstellt. Vor allem sie hat großen Respekt und Heidenangst vor Gerichtsbeschlüssen und allgemeine Schreiben von Behörden.
Bei mir ist es die KM die ein Problem mit dem Umgang hat und deshalb wollen die Kinder nicht. Sie weiß ganz genau, dass die Kinder es bei mir sehr gut haben werden und das ist ihre größte Angst, dass sie die Kontrolle verliert. Ist traurig aber wahr. Nur Aufgeben werde ich nicht. Solange ich meine Kinder nicht regelmäßig sehen kann werde ich der KM auf die Füße treten..

Hoffentlich habt ihr Recht Susi und Ingo. Mein RA hat vorher als Familienrichter am OLG gearbeitet. Ich denke er weiss was er tut. Die einzige Schwierigkeit sieht er darin,  dass die Kinder selbst sagen wir wollen nicht zu Papa. Aber selbst da wird hoffentlich die Wahrheit rauskommen.
Danke euch allen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2016 07:58
(@fruchteis)
Registriert

Moin.
Im ersten Step die Mutter über den RA anzuschreiben ist mE unverhältnismäßig, das flasche Signal.
Und der nächste Fehler scheint schon vorprogrammiert, indem im zweiten Step mit Anwalt gleich das Gericht angesteuert wird, statt den Dreisprung vollständig durchzusteuern.

Besser ist es, sich darin zu üben und es gut zu dokumentieren, mit der Mutter einen friedlichen Kontakt zu pflegen.
Ist sie mit Anwalt auf Zack, könnte das dem Vater bei nächster Gelegenheit fett um die Ohren fliegen, könnte auf die GES durchbrennen.
Es gibt Mütter und Anwälte, die solche Steilvorlagen locker verwerten, um einen Antrag auf Alleinsorge zu begründen.

Anwälte, Überspringen von gütlichen Einigungsmöglichkeiten sind erfahrungsgemäß keine guten Bedingungen vor dem FamGericht.  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2016 10:50
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Wildlachs wie soll man einen friedlichen Kontakt pflegen wenn keine Aufnahmebereitschaft oder Einsicht da ist???
Über einen RA deshalb damit ich bezeugen kann, dass ich die Umgangserklärung abgeschickt habe.
Sie kann sich jetzt äußern und auch einen Gegenvorschlag machen. JA sind in meinem Fall verbohrt. Können nicht nachvollziehen weshalb ich so ein Theazer mache. Wenn Mama sagt es ist schlecht für die Kinder dann hat sie gute Gründe😤😤😤

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2016 13:10
(@fruchteis)
Registriert

Jean,
ich halte diese Auffassung, halte Dein Vorgehen für problematisch,
machst Dich zu sehr von der Gegenseite abhängig.

Was ist, wenn Mutti genauso denkt, man könne mit Dir nicht vernünftig reden, kommst gleich mit Anwalt und Gerichtsverfahren... Was ist Ursache, was Wirkung?

Dem Dreisprung wohnt ein Dualismus inne:
Einerseits verfolgt er das Ziel der gütlichen Einigung,
andererseits dient er der Dokumentation vor Gericht, daß und wie man als Antragsteller gütliche Lösungen versuchte, sollten die ersten Sprünge scheitern.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2016 15:57
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Leute,
heute ist der erste Brief von ihrer Anwältin gekommen. Ich bin fast nach hinten gekippt als ich den durchgelesen habe.
Also es steht drin GSR sollen beide behalten und dass der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der KM bleibt. Bis jetzt alles in Ordnung.

ABER jetzt die Sache mit dem Umgang. Nach dem Auszug war ich zweimal da beim dritten mal hat sie mich gebeten die Wohnung zu verlassen. Dann war ich einmal mit den Kindern beim Reitunterricht. Und das letzte mal letzten Samstag für eine Stunde in ihrer Wohnung.

Jetzt schreibt mir ihre Anwältin, da ich  zurzeit über keinen eigenen Wohnsitz verfüge (ich habe bereits eine Wohnung aber ich habe es ihr noch nicht gesagt hehe) und unter Berücksichtigung meiner GESUNDHEITLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN hält die KM es für angemessen wenn diesev Umgangskontakte zunächst stundenweise aufrecht erhalten bleiben. Das wäre jeden zweiten Sonntag von 14-18 Uhr. Ich dachte mich trifft der Schlag.
Sie war letztes Jahr soviel bei den Ärzten auch im Krankenhaus paar Tage ich habe alles selbst mit den Kindern zu Hause geregelt.

Diese gesundheitliche Beeinträchtigung ist folgende Geschichte:
2011 war ich wircklich in einer Klinik. Habe halt zu viel gegrübelt und mir von der KM einreden lassen es wären Depressionen. Der Hausarzt meinte auch ich könnte das ausprobieren also ging ich freiwillig dahin. War ein Mittwoch. Donnerstag wollte ich wieder raus weil ich dort gesehen habe was Depressionen sind. Habe denen auch gesagt, dass ich hier absolut falsch bin aber es war leider kein Chefarzt im Hause. Uber das Wochenende wurde keiner entlassen. Am Montag konnte ich mit dem zuständigen Arzt sprechen und er sagte mir auch, dass sich alle wundern was ich hier mache. Wurde dann Dienstag entlassen.
Und diese Geschichte, die mittlerweile fünf Jahre zurückliegt haut sie bei ihrer Anwältin raus.

Wie soll man jetzt ein normales Verhältniss pflegen???
Umgangsdreisprung usw. das bringt in meinem Fall gar nichts. Ich habe wircklich alles versucht damit man sich auch in Zukunft noch in die Augen schauen kann aber diesem Spiel muss ich gerichtlich ein Ende bereiten.
Und ich schicke ihr noch eine Elternvereinbarung damit wir irgendwie doch noch uns einigen.
Was machtsie?
Umgangsvorschlag gleich vom RA und zwar jeden zweiten Sonntag für vier Stunden. LÄCHERLICH IST DAS!

Was denkt ihr Leute? Wird sie damit durchkommen? Ich liebe meine Kinder und ich will meinennormalen Umgang haben also alle 14 Tage von Fr-So.
Nützt es mir was wenn ich meinem RA erzählte, dass die KM bereits schon mal geschieden ist? Jedoch ohne Kinder.

Gruß an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2016 00:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Anwälte schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Mach Dich damit nicht fertig.
Auf zum JA und um Vermittlung bitten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2016 16:26
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Susi64
Ja, werde um Vermittlung bitten aber nicht beim JA sondern vorm FamGer.
Mit dem JA meinst du doch nicht im ernst oder???
Wenn ich mich auf die gleiche Stufe mit der KM stelle und ein paar Geschichten rausposaune dann läuft sie auf der Unterlippe. Aber es geht hier nicht irgendwie ihr eins auszuwischen weil sie für die Kinder eine sehr, sehr gute Muttet ist sondern ich will normalen Umgang 14tägig und keinen Rosenkrieg.

Edit: Leerzeilen gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2016 23:44




Seite 4 / 5