Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat oder vielleicht auch mehrere. Ist ziemlich schwer zu erklären aber ich versuchs.
Mein Freund hat aus einer früheren Beziehung eine nichteheliche Tochter (5 Jahre). Bis zu Ihrem 2. Lebenjahr haben die beiden damals zusammengewohnt bei seinen Eltern. Als die Ex dann ausgezogen war, war das Kind trotzdem fast täglich am Nachmittag bei ihm bzw. den Großeltern. Am Wochenende blieb sie regelmäßig über Nacht. Das hat sich bis heute auch nicht geändert - und auch der 2 Jahre ältere Halbbruder verbringt den Alltag bei den Eltern meines Freundes (auch mit ihm unternahmen wir regelmäßig etwas).
Im Mai diesen Jahres ist mein Freund mit mir in eine gemeinsame Wohnung gezogen. WIr haben seine Tochter immer miteinbezogen und sie kam oft zu uns während der Renovierungszeit. Danach konnte Sie selbstverständlich auch bei uns übernachten und hat im August auch Ihren Geburtstag bei uns gefeiert.
Aber nichts desto trotz gibt es seit 1,5 Jahren immer Ärger mit der Kindesmutter. Wenn wir einen Urlaub mit der kleinen Planen stimmt die KM zunächst zu und känzelt wenige Tage vor Abreise plötzlich alles, um einen Tag vor Reiseantritt wieder zuzustimmen. Dann fährt Sie mit ihren beiden Kindern - vor unseren Augen und unbeachtet unserer Sicherheitsbedenken -in einem überfüllten PKW (7 Personen - davon 5 Kinder). Einmal war seine Tochter beim spielen umgekippt und blau angelaufen. Von diesem Vorfall erfuhren wir aber nur vom 6jährigen Bruder ganz nebenbei (da die beiden bei uns übernachteten). Als wir noch am gleichen Abend bei der KM anriefen um uns zu erkundigen, leugnete Sie zunächst alles und verweigerte die rausgabe der Krankenversichertennummer. Als wir sie fragten ob Sie das Kind wieder bei uns abholt, hieß es nur sie wäre auf einer Party und kommt nicht zurück. Wir waren daraufhin im KH und der Arzt empfahl eine genaue Untersuchung - bis heute hat die KM diese nicht durchführen lassen. Auch schickt Sie die damals 4jährige von einer Freundin aus einfach zu unserer Wohnung über 3 Nebenstraßen, ohne vorher überhaut anzurufen ob wir daheim sind. Das Kind lief also alleine über Straßen und kam dann bei uns an. Die kleine traf niemanden an (wir wussten ja auch nicht das sie kommen würde) und weinte so laut auf der Straße, das eine Nachbarin die Tochter meines Freundin zurückbringen musste. Auch spielt das Kind unbeaufsichtigt in alten Ruinen, während die Mutter einen Kilometer entfernt bei einer Freundin die Zeit vertreibt.
Dann behauptet die KM sie müsse dem Vater keine Auskünfte geben über seine Tochter, obwohl er gezielt nachfragt. Er bekommt noch nichtmal Termine über Veranstaltungstermine im Kindergarten und wird aber von der KM vor dem Kind heruntergeputzt warum er denn nicht da gewesen wäre.
Diese Ereignisse haben wir dem JA schriftlich gemeldet und um Gesprächstermin gebeten. In diesem bestätigte die Sachbearbeiterin eindeutig das die Vorfälle nicht Normal seien. Noch einen Tag später bekam er von der KM einen Anruf, bei dem sie sich völlig aufgelöst bei ihm beschwerte das ich doch mich aus allem heraushalten sollte und er sich nicht einbilden muss das er alles richtig macht.
Die Sachbearbeiterin holte 1 Tag später meinen Freund und die KM an einen Tisch und trug die Sachen vor. Die KM konnte sich äußern und gab natürlich alles zu (ging auch nit anders denn es gab für jeden Vorfall Zeugen). Daraufhin meinte die JA-Mitarbeiterin, das die KM einsichtig ist und diese Vorfälle ja auch Normal sind. Auch habe sie sich über das Kind im Kindergarten informiert und es wäre alles in Ordnung (aber das die Kinder am Nachmittag und am WE gar nit bei der Mutter sind interessierte gar nicht) Und wenn die Kindesmutter keine Infos über das Kind geben wolle wäre Sie dazu nicht verpflichtet.
Wir versuchten als dann eine Umgangsregelung schriftlich festzulegen (wohlgemerkt ohne Hilfe vom Jugendamt). Diese Vorschlag enthielt Umgang alle 2 Wochen am WE sowie in den Sommerferien und im Wechsel an Weihnachten/Silvester. Mehr nicht. Die Kindesmutter verweigerte sich diese Regelung zu unterschreiben mit der Aussage mein Freund könne jederzeit seine Tochter sehen. Dies ist so vielleicht richtig, aber sobald der KM etwas nicht passt bestrafte sie den Vater immer mit Drohungen er würde sein Kind nie wieder sehen. Wir schickten den Brief mit dem Vorchlag noch einmal und baten Sie doch die Änderungen einzutragen die sie gern hätte. Aber daraufhin lief sie zum JA. Er bekam einen Anruf mit 1. Gesprächstermin den er aber aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen konnte (einen Ausweichtermin gab es nicht).
Nun sagt Sie sie hätte sich erkundigt und das JA sagt sie soll nicht unterschreiben wenn der Kindesvater nicht gewillt ist mit Ihr persönlich das zu klären (was im übrigen bisher immer im Streit endete) und auch den Termin beim JA nicht wahrnehmen will, dann unterschreibt sie nichts. Hinterher kam auch noch die Aussage das ihm noch nicht einmal die Hälfte von dem was wir als Umgang vorgeschlagen haben zustehen würde. Um das Kind geht es ihr offensichtlich nicht, sondern nur um Ihre Rache. Das zeigt sich schon alleine daran das ihre beiden Kinder täglich woanders sind (bei Oma und Opa am Nachmittag) und auch am WE (bei Oma oder bei uns).
Die Kindesmutter übrigens ist Hartz 4 empfängerin ohne Schulabschluß und Ausbildung - hätte also genug Zeit für Ihre Kinder.
Jetzt meine Frage an Euch:
Wie können wir weiter vorgehen in Sachen Umgangsregelung? Wir möchten etwas schriftliches in der Hand haben.
Dann noch eine Frage zum Unterhalt:
Mein Freund verdient mom 400 Euro Netto und ist für 120 Euro privat Krankenversichert. Er zahlt monatlich freiwillig 127 Euro Unterhalt an die KM. Was passiert wenn das Kind jetzt 6 Jahre alt wird und er nicht mehr Geld an UH zahlen kann? Wie sieht es aus wenn wir heiraten? Ich binn freiberufler und finanzier ihn mit - was für mich kein Problem ist. Aber wie ist es mit dem UH wenn wir heiraten? Muss er mehr zahlen nur weil mein Einkommen höher ist? Und was passiert wenn wir einmal selber ein Kind bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus
six_karina
Hao,
einige Antworten wirst du sicherlich noch bekommen.
Nur mal auf die schnelle:
Aber wie ist es mit dem UH wenn wir heiraten? Muss er mehr zahlen nur weil mein Einkommen höher ist? Und was passiert wenn wir einmal selber ein Kind bekommen?
Im eigentlichen Sinne bist du nicht verpflichtet für den KU seiner Kinder aufzukommen.
Jetzt kommt das ABER: du bist Deinem Zukünftigen nach der Heirat zu Unterhalt verpflichtet und ggf. muss er dann aus diesen "Einnahmen" den KU bedienen.
Des Weiteren ist er gesteigert erwerbspflichtet...u.U. kann Ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Falls Ihr ein Kind bekommt, dann ist er allen Kindern gleichrangig zu Unterhalt verpflichtet.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
danke für die Antwort.
Wie funktioniert das denn mit dem fiktiven Einkommen? Das JA kann ja nicht einfach etwas festsetzen oder doch?
Hi karina,
Wie funktioniert das denn mit dem fiktiven Einkommen? Das JA kann ja nicht einfach etwas festsetzen oder doch?
Das tut nicht das JA, sondern ein hierfür angerufenes Gericht. Und das würde tatsächlich gewisse Defizite feststellen, wenn ein erwachsener Mann weniger als die Hälfte des gesetzlichen Selbstbehaltes verdient; 400 EUR sind der Output eines studentischen Nebenjobs oder eines "Mini-Jobs", aber nicht das Ergebnis einer 38-Stunden-Woche. Ein Unterhaltspflichtiger unterliegt aber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das Gericht könnte Deinen LG daher unterhaltstechnisch also so behandeln, als würde er Vollzeit arbeiten und entsprechend verdienen. Und dann bist Du finanziell tatsächlich mit im Boot, denn irgendwas muss er ja auch essen, und mietfrei wohnen könnt Ihr sicher auch nicht.
Es wäre also sicher nicht unklug, zumindest ernsthafte Bemühungen um einen besser dotierten Arbeitsplatz nachweisen zu können. Ernsthaft bedeutet in diesem Fall: Sowohl die Anzahl wie auch die Adressaten der Bewerbungen sind nachweisbar und ebenso die Ablehnungen. Ein "ich hab da halt mal angerufen" gilt nicht als Bewerbung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Alles klar. Er bemüht sich ja auch um Arbeit. Aber er hat keinen Beruf gelernt und somit ist es schwierig für ihn eine Anstellung zu finden in der er entsprechend verdient . Er will ja auch für sein Kind zahlen, deshalb zahlt er ja auch bisher freiwillig. Wann würde denn so ein Gericht dieses fiktive Einkommen festlegen? Muss da das JA eine Meldung machen oder die KM - wie verläuft das denn genau? Passiert noch etwas im vornerein bevor so etwas festgelegt wird? Ich will nit dumm fragen aber die ganzen Festlegungen und Regelungen sind sehr komplex und schwer verständlich.
Mal kurz meine Gedanken. Bitte berichtigt mich, wenn meine Logik irgendwo fehlerhaft ist, aber:
Wenn er weniger als 800 € verdient, ist er doch gar nicht unterhaltspflichtig.
Und wenn er es trotzdem zahlt, ist das sinnlos, weil die KM es abgezogen bekommt, so sie Hartz IV empfängt.
hy moosmutzelchen,
Mal kurz meine Gedanken. Bitte berichtigt mich, wenn meine Logik irgendwo fehlerhaft ist,
gerne doch,dafür sind wir doch da. 😉
Wenn er weniger als 800 € verdient, ist er doch gar nicht unterhaltspflichtig.
falsch!
dadurch wird er lediglich als nicht leistungsfähig eingestuft.
in der praxis wird es so aussehen das die liebe KM sich an das JA wendet,
unterhaltsvorschuss beantragt und diesen bekommen wird.
das JA wiederum dreht den KV nun finanziel auf links,
erwirkt einen unterhaltstitel und versucht zu pfänden.
gelingt das nicht wird das JA das ablegen einer eidesstatlichen versicherung erwirken.
das ergebnis wird also sein das der KV für die nächsten jahre finanziel erledigt ist. 😡
der unterhaltsanspruch bleibt also erhalten,und die rechnung beim JA adiert sich nach oben.
zahlen muss er den unterhalt aufjedenfall,wenn auch etwas später.
gruss sandgren 8)
Wieso funktioniert denn das Eine bei dem Einen und das andere bei dem anderen?
In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Mutter, dessen Ex keinen KU zahlt, denn:
Er ist Anwalt mit eigener Firma und konnte nachweisen, dass er weniger als 800 € verdient - seine Kosten sind halt hoch.
UHV kann sie nicht beantragen, der Junge ist 15.
Woran liegt sowas?
hy moosmutzelchen,
daran:
UHV kann sie nicht beantragen, der Junge ist 15.
UHV gibt es nur bis zur vollendung des 12. lebensjahres.
bei six_karina handelt es sich um ein 5jähriges kind. 😉
im fall deiner bekannten steht es ihr aber frei einen vollstreckbaren titel zu erwirken.
das kind hat einen unterhaltsanspruch,
auch wenn der KV nicht leistungsfähig ist.
irgendwann holt ihn der titel eben ein.
gruss sandgren 8)
Sie war vor Gericht deswegen und hat verloren.
Kein Cent, denn Papi ist arm - das hat er vor Gericht belegen können.
PS: Sry, wenn ich vom Thema abweiche.