Hallo zusammen ,
ich bin neu hier und brauche euren Rat . Wie im Betreff beschrieben werde ich im Mai,VAter einer Tochter 🙂 Meine Ex möchte mit ihrer Familie in die Türkei ziehen (alles deutsche staatsbürger, auch keine Türkische Vorfahren ).
Ich bekomme kaum bis garnichts von der Schwangerschaft mit weil die KM dachte sie bekommt das alleinige Sorgerecht, erst als ich ihr per whattsapp schrieb dass ich die Auswanderung verhindern kann und sie sich daraufhin erkundigt hat wußte sie nun das ich Mitspracherecht über unsere Tochter hätte.Anschließend bekam ich eine Welle von gespielter Sympathie zu spüren um mich zu beruhigen und ihrer Auswanderung weiter zu planen.
Nun ist sie auf die Idee gekommen es dort auf die Welt zu bringen damit ich keine Rechte habe :exclam: ;( eigentlich haben wir uns immer gut verstanden nur sie versteht halt nicht, dass ich nicht möchte dass das Kind dort aufwächst . Sie ist richtig verseßen von dieser Sache. Das krasseste war als ich zu ihr meinte dass ich auch ohne VAter aufwuchs und nie wollte das mein Kind in soeine Situation kommt da meinte sie wirklich das ich mich damit abfinden soll :/ hab ich als screenshot gespeichert .
Nun meine Fragen :
1. Was wenn sie es wirklich dort auf die Welt bringt ? Das ist ja geplante Kindesentziehung ,könnte man irgendwie ihre Ausreise verhindern ??
2.Wenn sie es hier auf die Welt bringt ? Da sie niemals dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen würde .muss ich es vor der Geburt beantragen ich weiß aber
ich hab gelesen die Frist beträgt 6 Wochen,dann könnte sie doch in diesen 6 Wochen dorthin oder ? :question: :question:
Leute ich bin voll fertig !!
:crash: :crash: :crash: :crash: :crash:
Hallo,
Das ist ja echt ne Scheixx-Situation.
Ich hab leider durchgehend schlechte Nachrichten für dich:
-vorgeburtlich kannst du GAR NICHTS machen. Sollte die Km vor Mai auswandern musst du dich damit abfinden. Du bist ja vor Geburt nicht mal der Vater, wenn sie die Vaterschaftsanerkennung nicht untersvhreibt
-Nach der Geburt kann sich alles länger hinziehen. Wenn sie behauptet, sie wisse nicht wer der Vater ist werden Tests nõtig, wenn die dann durch sind kannst du das SR beantragen, bis das gegen ihren Willen durch ist....
-im worst case ist sie dann mit Kind weg und du zahlst ohne Umgang wahrnehmen zu können.
Jetzt in der Schwangerschaft sind dir tatsächlich die Hände gebunden.
Bist du sicher, dass du der Vater bist?
Du kennst sie, wir nicht: will sie das WIRKLICH durchziehen? Wenn ja, wūrde sie sich drauf einlassen, dich nicht als Vater anzugeben?
was für eine 6-Wochen-Frist meinst du? Das mit dem SR nacg Geburt dauert sicher länger wenn es zur Klage kommt weil wie gesagt, wenn das Kind geboren ist bist du immer noch nicht der rechtliche Vater, wenn sie die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt.
So ne richtige Lösung hab ich da nicht, das ist eine echt beschixxene Situation.
Mima
Hallo,
die schlechten Nachrichten gehen noch weiter. Wenn sie das Kind in der Türkei zur Welt bringen wird und dort lebt, gilt türkisches Recht und der Gerichtsstand ist dort. Ein SR-Antrag in Deutschland bringt dann nichts.
Edit: das türkische Recht kennt GSR nur in der Ehe. Bei einer Scheidung wird immer einem Elternteil das ASR zugesprochen und ein hier ausgeurteiltes GSR würde dort nicht anerkannt werden bzw. gerichtlich gekippt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kennst sie, wir nicht: will sie das WIRKLICH durchziehen? Wenn ja, wūrde sie sich drauf einlassen, dich nicht als Vater anzugeben?
Sag 'mal, was soll denn das hier werden? Eine Animierung zur Personenstandsfälschung? Das ist ja wohl das allerletzte (und nebenbei auch justiziabel).
Hallo Tina,
geht es auch freundlicher????
Der werdende Vater kann in dieser Situation nur verlieren, so die KM ihren Plan durchzieht. Sie kann ihn mit Leichtigkeit als zahlenden Vater ohne jeglichen Umgang installieren.
Die Frage ist, ob der TO das möchte. Diese Frage ist durchaus legitim. Und wenn die Km keine sozialleistungen beantragt kann sie einfach "Vater unbekannt" angeben. Who cares?
Wen sich die Km darauf einläßt ist das für mich "Arsch retten" und passiert millionenfach.
Mima
Die Frage ist, ob der TO das möchte. Diese Frage ist durchaus legitim. Und wenn die Km keine sozialleistungen beantragt kann sie einfach "Vater unbekannt" angeben. Who cares?
Das Kind. Denn das hat ein Recht darauf zu erfahren, wer der Vater ist. Zudem zieht eine Vaterschaft eine Fülle von möglichen Folgen nach sich, u.A. auch erbrechtliche. Elternschaft ist weit mehr als zahlen und dafür Kind sehen dürfen.
Hallo,
weisst Du warum die Familie in die Türkei auswandern will? Wie stehst Du denn zu ihrer Familie bzw. sie zu Dir.
Letzlich ist es auch nur ein Strohalm, aber vielleicht kann ihre Familie sie umstimmen.
Ansonsten wird es ganz schwer in der Türkei irgendwelche Rechte effektiv durchzusetzen. Deine einzige Hoffnung ist aus meiner Sicht eine <a href="http://www.familienrecht-heute.de/vaterschaft/vaterschaftsfeststellung.html>Vaterschaftsfestellung</a>," die Du bei Gericht beantragen kannst. Allerdings wird das sehr schwierig, wenn Mutter und Kind in der Türkei sind.
VG Susi
Ich würde dennoch belegbar die Vaterschaftsanerkennung betreiben, wenn Du Dir sicher bist, dass Du der Vater bist.
Ansonsten könnte es in einigen Jahren zu einer unangenehmen KU-Nachforderung, rückwirkend ab dem Tag der Geburt, hereinflattern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Jo,
wenn die KM gar keine Beziehung in die Türkei hat, halte ich diese Auswanderungsideen nicht für besonders glaubhaft.
Selbst wenn es so wäre und sie geht: Dann lass sie mal schön eine Vaterschaftsanerkennung von der Türkei aus organisieren. Denn vorgeburtlich wirst Du natürlich NICHTS unterschreiben (weder beim JA noch Notar noch sonstwo). Das Kinder Geld kosten, wird der KM auch noch auffallen.
Lass Dich nicht verunsichern, denn genau davon lebt die KM gerade.
Ansonsten gilt der Umgangsdreisprung:
1. Gespräch / Brief mit der KM und Regelung des Umgangs in Eigenregie
2. Klappt das nicht, auf zum Jugendamt (Vermittlungsgespräch)
3. Klappt das nicht, weiter zum guten Anwalt für FamRecht und Regelung des Umgangs vom Gericht aus.
Gruß Ingo
Sag 'mal, was soll denn das hier werden? Eine Animierung zur Personenstandsfälschung? Das ist ja wohl das allerletzte (und nebenbei auch justiziabel).
In jeder Hinsicht ein lächerlicher Beitrag
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Anm. Moderation:
Die betroffene Userin hat -wie ich finde- angemessen darauf geantwortet/reagiert...insofern ist Dein Beitrag mehr als flüssig=überflüssig.
Wenn Du Tina10 was zu sagen hast, mach das bitte via PN.
Moin JoeBlack,
zieh Dir das hier mal rein:
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14123/islamisches-sorgerecht.pdf
Dein nächster Weg sollte zu einem Anwalt führen, der sich mit den Besonderheiten des türkischen Rechtssystems auskennt, das recht knifflig zu sein scheint.
Einerseits scheint der Vater eines Kindes dort große Bedeutung zu haben, das aber nur, wenn er 'legitim', also mit der Mutter verheiratet ist/war usw.
Ist die Mutter 'konvertiert'? Wenn nicht, dann könnte die Geschichte für sie als 'Ungläubige' negativ verlaufen.
Spannend. Ich denke, solche komplizierten Fälle mit 'Auslandsberührung' werden zunehmen.
Bitte weiter über den Gang berichten.
W.
Bist du sicher, dass du der Vater bist?
Du kennst sie, wir nicht: will sie das WIRKLICH durchziehen? Wenn ja, wūrde sie sich drauf einlassen, dich nicht als Vater anzugeben?was für eine 6-Wochen-Frist meinst du? Das mit dem SR nacg Geburt dauert sicher länger wenn es zur Klage kommt weil wie gesagt, wenn das Kind geboren ist bist du immer noch nicht der rechtliche Vater, wenn sie die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt.
Mima
Ja Ich bin mir sicher . Ob sie sich drauf einlassen würde weiß ich ehrlich gesagt nicht :/ ich würde es ihr schon zutrauen .
Ich meine die 6 Wochen frist wenn ich vorgeburtlich das gemeinsame Sorgerecht beantrage und sie nicht auf den Brief antwortet dann ist es doch eine Zustimmung Ihrerseits oder ?
Hallo,
weisst Du warum die Familie in die Türkei auswandern will? Wie stehst Du denn zu ihrer Familie bzw. sie zu Dir.
Letzlich ist es auch nur ein Strohalm, aber vielleicht kann ihre Familie sie umstimmen.VG Susi
Nein sie folgt ja ihrer Familie ,haben angeblich schon eine immobilie dort gekauft :/ aber ich weiß ja nicht wie sie das mit dem Aufenthalt regeln wollen da man ja nur innerhalb von 180 Tagen 90 TAge dort bleiben darf.
Moin JoeBlack,
zieh Dir das hier mal rein:
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14123/islamisches-sorgerecht.pdf
Dein nächster Weg sollte zu einem Anwalt führen, der sich mit den Besonderheiten des türkischen Rechtssystems auskennt, das recht knifflig zu sein scheint.
Einerseits scheint der Vater eines Kindes dort große Bedeutung zu haben, das aber nur, wenn er 'legitim', also mit der Mutter verheiratet ist/war usw.
Ist die Mutter 'konvertiert'? Wenn nicht, dann könnte die Geschichte für sie als 'Ungläubige' negativ verlaufen.Spannend. Ich denke, solche komplizierten Fälle mit 'Auslandsberührung' werden zunehmen.
Bitte weiter über den Gang berichten.W.
Aber ist das Kind nicht automatisch deutsch auch wenn es im Ausland geboren wird ? Gilt dann nicht auch das deutsche Sorgerecht ? :question:
Nein sie ist nicht Muslima .
Ich meine die 6 Wochen frist wenn ich vorgeburtlich das gemeinsame Sorgerecht beantrage und sie nicht auf den Brief antwortet dann ist es doch eine Zustimmung Ihrerseits oder ?
Also der Reihe nach:
1. Damit Du überhaupt das Sorgerecht beantragen kannst, musst Du als rechtlicher Vater feststehen. Als rechtlicher Vater stehst Du erst dann fest, wen Du eine entsprechende Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast und Deine Ex dieser Anerkennung zugestimmt hat.
Also gültig ist die Vaterschaftsankerkennung nur mit Zustimmung Deiner Ex. Tut sie dies nicht, dann kannst Du erst einmal gar keinen Sorgerechtsantrag stellen.
Dann müsstest Du nach der Geburt erst einmal auf Feststellung der Vaterschaft klagen.
2. Was die von Dir genannte 6-Wochenfrist für die Zustimmung der KM zur gemeinsamen Sorge betrifft, so ist diese Frist die Minimalfrist ab der Entbinung, die der KM für einen möglichen Widerspruch eingeräumt werden muss.
D.h. vorgeburtlich hättest Du auch dann ohne die Zustimmung der KM nicht die Chance auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn Du als rechtlicher Vater feststündest.
PS Ja, natürlich hat das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn es im Ausland geboren wird.
Wenn ich es richtig verstehe, dann gilt das mit der deutschen Staatsbürgerschaft eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern schon lange nicht mehr.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
W.
Wenn ich es richtig verstehe, dann gilt das mit der deutschen Staatsbürgerschaft eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern schon lange nicht mehr.
Du hast es nicht richtig verstanden.
In Deinem Link steht nichts, was darauf hindeuten würde, dass das Kind von JoeBlack und seiner Ex nicht Deutsche(r) sein wird.
Ja. OK. Habe unzutreffend zugeordnet, betrifft die Eltern, nicht deren Kinder.
Schwierig in diesem Fall könnte es wohl werden, wenn die Mutter VOR der Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erlangt.
Darauf legt sie es wohl an.
W.
Schwierig in diesem Fall könnte es wohl werden, wenn die Mutter VOR der Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erlangt.
Das wird nicht erst dann "schwierig". Die Sache ist für JoeBlack in jedem Fall gelaufen:
Egal ob die Ex vor oder in der ersten Zeit nach der Geburt in die Türkei umzieht, JoeBlack kann sie nicht daran hindern.
Wenn dann die Vaterschaft amtlich ist und er einen Sorgeantrag stellt, leben Mutter und Kind in der Türkei. Er dürfte dann eher schlechte Aussichten auf eine gemeinsame Sorge haben, wenn die Entfernung mehr als 2.000 km beträgt und er das Kind vielleicht 2x pro Jahr sieht.
Aber selbst wenn ihm die gemeinsame Sorge dann zugesprochen würde, was hätte er schon davon? Zurückholen kann er das Kind auch dann nicht.
Die Mutter hat hier alle Trümpfe in der Hand, auch ohne türkische Staatsbürgerschaft.
Das Kind eines Deutschen hat immer auch nach der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Google mal "ius sanguini". Auch wenn die Mutter eine andere Staatsbürgerschaft hat.
Das ist aber für die Frage des GSR völlig egal, da die Türkei ein GSR nur bei Eheleuten akzeptiert. Weder nach Scheidung, noch wenn unverheiratet. Wrnn hier anerkannt, dann wird es dort aberkannt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."