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Brauche Hilfe - Absoluter Neuling

 
(@noreiaslover)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Nun bin ich also hier gelandet... In einem Forum für Männer, deren Traum von gemeinsamem Glück und Familie ebenso geplatzt ist, wie der Meine.

Noch vor 4 Monaten schien mir die Welt rosig und ich stand als 27jähriger am Beginn meines Daseins als Familienvater. Gut, die Beziehung war schon immer kompliziert gewesen, eine sehr impulsiver, alles andere als langweilige Frau, noch dazu 7 Jahre älter als ich... Aber genau das war es, was mir "richtig" erschien...

Massenhaft vorangegangene Beziehungen scheiterten im Normalfall daran, dass ich wohl auf der einen Seite ein gewisses Fable für unspiessige, ja sogar etwas "gestörte" Frauen habe, und ich an vielen nach einiger Zeit schlicht und ergreifend das Interesse verlor. Aber diesmal schien ich irgendwie "angekommen". Es ging mir einfach gut, und ich freute mich auf unsere gemeinsame Tochter...

Doch alles worauf ich mein Leben in den letzten Monaten ausgerichtet hatte, bricht mir unter den Füssen weg. Meine Freundin trennte sich von mir und nun "bricht" da ein Verwaltungsapperat über mich herrein, dem ich mich im Moment irgendwie nicht gewachsen fühle... All die Dinge, über die ich mir (vielleicht naiverweise) bis jetzt keinerlei gedanken machen musste, gilt es jetzt anzupacken.

Kurz zu meiner Geschichte, quasi Eckdaten:

Mit meiner Freundin war ich nur ca 20 Monate zusammen, im Oktober vergangenen Jahres bekamen wir eine gemeinsame Tochter und ich zog zu Ihr und ihrem 8jährigen Sohn. 2 Monate Elternzeit folgten, doch meine Ex war plötzlich wie ausgewechselt, es folgten verschiedene Eskalationen, was dazu führte, dass sie mich Januar aus unserer gemensamen Wohnung schmiß.
Es folgten Wochen voller Trauer und Verzweiflung, ich hatte mich so auf diese kleine Familie gefreut. Doch es war nichts mehr zu machen, sie verweigerte sich den dringend notwendigen "klärenden" Gesprächen mehr und mehr, ja behauptet inzwischen sogar, ich würde an einer narzistischen Persönlichkeitsstörung leiden und die gemeinsam verbrachte Zeit wäre reine Qual geweswn.
Sicher, wie anfangs erwähnt war es nicht immer leicht und sicher habe ich fehler gemacht, aber das tat auch sie. So hat sich mich beispielsweise bereits in den ersten beiden Monaten unserer Beziehung betrogen, viellicht hätte mir bereits zu diesem Zeitpunkt klar werden müssen, dass es nicht funktionieren kann. Doch überwogen die positiven Momente, ich war über beide Ohren verliebt, und auch si schien mir das. So rauften wir uns immer wieder zusammen, unsere Beziehung war von je her geprägt von den schönsten und hässlichsten Momenten, die ich je in einer Beziehung erlebte.

Nun, genug geklagt, über die Frau bin ich inzwischen more or less hinweg. Hilft ja alles nichts, selbst meine Versuche die Beziehung wegen der Kinder aufrecht zu erhalten verliefen im Sand. Aber ich leide sehr unter der Tatsache, dass ich für meine Tochter nicht in der Form ein Vater sein kann, wie ich das wollen würde!

Vor einer Woche habe ich meine sieben Sachen dortgepackt, der Mietvertrag wird auf sie abgeändert und ich ziehe wie ein Nomade durch die Gegend, wohne mal hier, mal da und kann immer noch nicht fassen, was um mich herum gerade abläuft.

Ich kann die kleine zwar sehen, allerdings natürlich nach ihren Maßgaben und mit einigen kleineren Schikanen, und als Kommunikationswege bleiben mir nur ihr Festnetz und EMail, da sie sämtliche andere möglichkeiten gekappt hat (Neue Handynummer usw.). Auch mitgeben (zu meinen Eltern) will Sie mir die Kleine nicht!
Ok, ich nehm das erstmal so hin, bin beruflich im Schichtdienst, es ist nicht immer einfach, aber klappt meist 2x die Woche für ein paar Stunden. Hoffe es gibt sich wenn die Emotionen sich etwas gelegt haben. Ansonsten werde ich hier im entsprechenden Forum um Hilfe bitten.

Nun aber die Thematik Unterhalt. Sie hat eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, und auch mit einem Sozialarbeiter von dort steht sie in kontakt. Ich bekam nun Post bezüglich Kinds- und Betreuungsunterhalt. Eines vielleicht vorweg, ich will dass es der kleinen gut geht, auch finanziell, aber nach der Lektüre einiger Internet-Foren Beiträge stellt sich mir nun die Frage: Was tun, was gilt es zu wissen, wie reagieren?

1. Was gibt es grundsätzliches zu beachten? Auf Trennungsfaq.de z.B. wird ja immer vom schlimmsten annehmbaren Fall ausgegangen. Ich hoffe die KM findet zumindest in Sachen Umgang noch zur Vernunft, traue Ihr aber einige Boshaftigkeiten zu. Was ist wichtig?

2. Hab ich einen Anspruch die Kleine ohne Ihre anwesenheit zu sehen, bzw sie mal zu meinen Eltern mitzunehmen? Nach allem, was ich bis jetzt gehört und gelesen habe, denke ich eine feste gerichtliche Umgangsregelung wäre allerdings eher schlecht, hab da was von 4Std pro Woche gelesen, das wäre mir einfach zu wenig.

2. Welche Dinge gilt es zu beachten bezüglich der vom JA geforderten Angaben, besonders in bezug auf den Unterhalt für die Mutter? Wie soll ich mich gegenüber dem JA verhalten?

3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, ich verdiene ca. 2600brutto /1900netto. Über Selbstbehalt fand ich verschiedene Aussagen (900,100,1400 Euro...), und was hat es mit den Abzügen bzgl Berufsbedingte Aufwendungen, bzw Schulden auf sich?

4. Ich habe noch keine neue, eigene Wohnung, suche aber natürlich und sorge mich, dass der Unterhalt wenn er jetzt berechnet wird, höher ausfällt, als hätte ich bereits eine. Was tun?

5. Und fürs erste abschließend, ratet ihr zu einen Anwalt oder an wen sollte ich mich wenden?

Puh, das war jetzt ein echt langer Text, allen die bis hierhin gekommen sind, herzlichen Dank. Verzeiht, wenn alles etwas "Amateurhaft" klingt, aber ich weiss momentan einfach nicht wo mir der Kopf steht. Bitte helft!

Auch euch alles gute.

S.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 19:15
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Willkommen!

1. Immer aus Sicht des Kindes argutumentieren und vor allem keine langen Zeiten eintreten lassen, in denen du das Kind gar nicht siehst, denn das wäre nicht gut für die Beziehung zum Kind.

2. Diesen Anspruch hast du, sobald du das Kind auch mitnehmen kannst. Es geht sie nichts an, wohin du dann gehst, solange das für´s Kind nicht schlecht ist. Aber, wenn Mamis das nicht wollen, haben sie es sehr einfach in D, den Umgang einfach zu boykottieren.

2. a.? Wenn sie dort eine Beistandschaft hat, dann musst du die geforderten Unterlagen aushändigen. Ich würde aber empfehlen, schon wegen des Unterhalts ein eigenes Topic aufzumachen. Alles auf einmal ist anstrengend...

3. Selbstbehalt gilt in Höhe von 900 € ggü dem Kind. GGÜ der Frau 1000 €. Aber siehe zu 2. a. Mach ein neues Thema auf. Gehe davon aus, dass du bis auf 1000 € runter bist, wenn KU und BU (Betreuungsunterhalt bis drei Jahre nach der Geburt) für die Frau abgezogen sind.

4. Nein, keine Angst. Allenfalls wenn du bei den Wohnkosten dauerhaft viel sparst, wird man deinen Selbstbehalt kürzen können.

5. Frag weiter hier nach. Um einen Anwalt wirst du allerdings vermutlich nicht herumkommen, denn ALLES hier zu regeln, dürfte schwierig werden. Aber es hilft schon enorm, wenn man zu diesem nicht so ganz ohne Ahnung geht, denn dann fallen die Besprechungen weitaus produktiver aus und wenn du gut vorbereitest bist, wird dir der Anwalt evtl. auch etwas bei den Gebühren entgegenkommen (müssen), bspw. wenn du ihn nicht mit der kompletten Vertretung beauftragen musst, sondern er nur ein Schreiben auf deine Weisung hin verfasst.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 19:49
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi NL,

Willkommen bei VS.de.

Als erstes kann ich dir schon mal einen kleinen Trost aussprechen. Du bist hier unter Gleichgesinnten und nicht alleine.

Nun zu deiner Geschichte:
Deine Ex ist ja schon ein paar Jahre älter und hat einen 8 jährigen Sohn. Waren ihre Vorstellungen in und über die Be-
ziehung die gleichen wie deine?

Zugegeben, jemanden zu betrügen ist absolut kein feiner Zug. Und so etwas zu verzeihen braucht Stärke. Das ist nicht
so einfach.

Nur eine Frage: Kann es sein, dass deine EX aufgrund ihrer paar Jahre die sie Älter ist, Torschusspanik bekam und sich
mit einem gemeinsamen Kind an dich binden wollte?

Aber ich leide sehr unter der Tatsache, dass ich für meine Tochter nicht in der Form ein Vater sein kann, wie ich das wollen würde!

Jetzt gilt es zu handeln. Habt ihr GSR (gemeinsames Sorgerecht)? Du solltest dich an das zuständige JA wenden, wenn die
Ex die Kommunikation mit dir verweigert. Die können dann versuchen, zwischen der Ex und dir zu vermitteln.

Unterhalt:

Was tun, was gilt es zu wissen, wie reagieren?

Erst mal abwarten. Die vom JA werden dich anschreiben.

2. Hab ich einen Anspruch die Kleine ohne Ihre anwesenheit zu sehen, bzw sie mal zu meinen Eltern mitzunehmen?

Wie gesagt, wenn sie nicht möchte, dann ans JA wenden. Aufgrund des Alters, kann es sein, dass bei großer Abhängigkeit gegenüber
der Mutter Umgänge begleitet oder in deren Beisein stattfinden sollen / müssen (vorerst).

. Und fürs erste abschließend, ratet ihr zu einen Anwalt oder an wen sollte ich mich wenden?

Wenn du alleine nicht klar kommen solltest, ist das Hinzuziehen eines Anwaltes durchaus sinnvoll. Vor allem, wenn die Ex zicken macht.

Gruss
Agent

(Edit: Krishna war schneller  :wink:)

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 19:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie hat sie sich dir gegenüber denn über den Vater ihres ersten Kindes geäußert?
Haben die beiden Kontakt?

Daraus kannst du einiges über deine eigene Zukunft ablesen.
Nachdem was du bisher schreibst, wirst du es nicht leicht haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 20:29
(@noreiaslover)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für Eure Antworten. Gerade nachdem es mir schon die ganze Woche echt schlecht geht, und ich meine Kleine Abend für Abend sehr vermisse, tut es gut wenn es "fachkundige" Leute gibt, die sich für meine Geschichte interessieren. Ich bin auch selbst erstaunt darüber wie schwer es mir fällt mich mit all diesen Dingen außeinander zu setzten, würde mich normalerweise schon als rationellen, vernünftigen Menschen beschreiben, aber irgendwie liegt mir einfach ein Stein auf der Brust und es fällt schwer klare Gedanken zu fassen. Die Rotweinflasche lacht mich heute Abend schon sehr an, aber damit wäre keinem geholfen...

@krishna: Sie hat das alleinige Sorgerecht. Und das beinhaltet ja auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bedeutet das Aufebthalt im Sinne von Wohnen oder im Sinne von wo hält sie sich auch kurzfristig auf? Weil ich würde sie sehr gerne mit zu meinen Eltern nehmen, da auch sie sehr unter der Trennung von Ihrer Enkeltochter leiden. Gibts da irgendeine Handhabe? Mit dem JA war ich diesbezüglich schon in telefonischem Kontakt, Antwort: abwarten bis emotionale Spannungen seitens der KM abgebaut sind...
Und was die Unterlagen angeht, soll ich da wirklich so schonungslos alles offenbaren?

@Agent: Danke für deine Anteilnahme. Ich dachte durchaus, sie würde eine langfristige Patchwork Familie mit mir aufbauen wollen, schon möglich dass es eine Art Torschlusspanik gab, auch wenn ein Ersatzpapa für ihren Sohn nicht notwendig wäre, er hat regelmässigen Kontakt zu seinem Vater. Allerdings war er bei deren Trennung auch schon 5, dass ist natürlich ein ganz anderes Vater-Kind verhältniss, als ich zu meiner Tochter hätte aufbauen können.
Das Jugendamt hat mich bereits kontaktiert, haben mich über die bestehende Beistandschaft informiert und verlangen die offenlegung meiner Vermögensverhältnisse... Was gibt es dabei zu beachten und was beinhaltet eine Beistandschaft noch?

Und was genau meinst du mit "großer Abhängigkeit" von der Mutter? Das geringe Alter meiner Tochter? Ich war in den ersten beiden Lebensmonaten mehrmals mit Ihr alleine, auch über Nacht und dazu war sie schon über Nacht bei der Schwester und Mutter der KM. Trotzdem eine Begleitperson erforderlich? Spielt das auf "Begleiteten Umgang"? Müsste dann jemand vom JA dabei sein?

@beppo: Eher schlecht, gab wohl auch Probleme nach der Trennung. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings bin allerdings ich natürlich der "schlechtere" von beiden, er wäre mehr wie ein Freund inzwischen. Und seinen Sohn sieht er, so ists wohl Standard, einmal pro Woche über nacht und jedes zweite Wochenende komplett. Hatte auch schon während unserer Beziehung den eindruck, dass sie immer ganz froh ist über ihr "kinderfreies" wochenende, möglicherweise sieht sie dass ja irgendwann genauso bzgl unserer Tochter. Hoffnungsschimmer.

Was die Zukunft angeht, befürchte ich, dass da einiges unangenehmes auf mich zu kommt. Und wenn ich mir andere Fälle hier durchlese, so scheint mir, dasss die Möglichkeiten der Mütter den Vätern das Leben schwer zu machen schier unmöglich sind...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 22:07
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich antworte mal nur auf die mir gestellten Fragen.

1. Das ABR beinhaltet nicht, dass die Mutter dir auch während deines Umgangs Vorschriften machen darf. Wenn Du aber nicht riskieren willst, dass die Mutter dir das Kind dann einfach nicht gibt, wenn du es unbedingt mit zu deinen Eltern nehmen willst, dann lass es erstmal. Diese Front sollte jetzt nicht der Hauptschauplatz werden. Das dürfte sich über kurz oder lang einrenken, oder gibt es Gründe für diese Forderung?

2. Unterlagen bedeutet normalerweise die Übersendung der letzten 12 Lohnstreifen sowie des letzten ESt- bzw. LSt-Bescheides.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 22:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Für die emotionale und finanzielle Seite hast Du hier ja bereits einige kompetente Kampfgenossen gefunden. Daher richte ich meinen Fokus mal auf die Tochter.

Sie hat das alleinige Sorgerecht. Und das beinhaltet ja auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des Sorgerecht (SR). Das SR ist ein Konglomerat aus verschiedenem. Gesundheitssorge gehört z.B. auch dazu.

Bedeutet das Aufebthalt im Sinne von Wohnen oder im Sinne von wo hält sie sich auch kurzfristig auf?

Beides. Das bedeutet, dass sie komplett über jeglichen Aufenthalt der Kurzen bestimmt AUSNAHME während Deiner Umgangszeiten. In diesen Zeiten ruht ihr ABR gewissermassen und Du übst es aus. Sprich, Du kannst mit der Kurzen hin, wo Du willst. Allein Deine Sache.

Weil ich würde sie sehr gerne mit zu meinen Eltern nehmen, da auch sie sehr unter der Trennung von Ihrer Enkeltochter leiden.

No Prob. Zum einen kannst Du während Deiner Umgangszeiten sie sowieso besuchen. Zum anderen haben auch die Grosseltern ein UMGANGSRECHT mit ihrer Enkeltochter bzw die Tochter hat das Recht. Mauert die KM jedoch, dann müssen die Grosseltern es -ebenso wie Du- vom Gericht beschliessen lassen.

Gibts da irgendeine Handhabe?

Selbstverständlich. Zumindest für diesen Punkt hat der Gesetzgeber uns Väter und unsere Kinder mal wirklich gut abgesichert. Es geht um das Umgangsrecht und die -pflicht. Eure Tochter hat das Recht auf Umgang mit Dir (und ihren Grosseltern). Ihr als Eltern (und die Grosseltern dann auch) habt die Pflicht den Umgang zum jeweils anderen Elternteil zu fördern.

Dafür werden Umgangsregelungen gemacht.

Spielt Deine Exe nicht vernünftig mit (so sieht es aus), musst Du Dir die Umgangsregelung vom Gericht holen. Das geht mit einem Umgangsverfahren, welches Du mit einem Antrag auf eine Umgangsregelung beginnst. Wie lange das dauert und wie heftig es dabei zur Sache geht, ist völlig unterschiedlich. In 99% enden diese Verfahren aber mit einer gerichtlich beschlossenen Umgangsregelung. Also erfolgreich für die Väter.

Die Regel (die es eigentlich nicht geben darf) ist in etwa alle 14 Tage Fr-So und alle Ferienhälften. Oft gibt´s dann noch 2 Wochentage pro Monat dazu.

Bei kleinen Kindern werden dann eher häufigere Umgänge beschlossen, die dann jedoch jeweils kürzer ausfallen. Ist das Kind älter, würde sagen so ab 2 Jahren, greift die oben beschriebene "Regel".

Wichtig ist, dass Du insgesamt 3 Schritte gehst und die Reihenfolge einhälst:

1) Friedlicher Einigungsversuch mit Exe in direkter Kommunikation
2) Friedlicher Einigungsversuche mit Hilfe des Jugendamtes (geleitetes Elterngespräch)
3) Antrag auf Umgangsregelung ans Gericht raushauen

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 22:37
(@noreiaslover)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal!

Danke Krishna und Milan für eure Ratschläge und Tipps.

Hat nur leider nicht viel geholfen, die Zeichen stehen auf problematischer Zukunft. Wie bereits weiter oben erwähnt, hat die KM offenkundig (wohl aus einer art selbstschutz!?) großes interesse daran, den kontakt mit mir so gering wie möglich zu halten. Nun gut, wäre mir im Grunde ja nicht unrecht, aber ihr neuester "clou" ist es den Umgang zwischen mir und meiner kleinen nicht nur zu erschweren, oder kurzfristig abzusagen, nein das neue Schlagwort: "betreuter umgang"...

Es wäre besser für alle beteiligten, sie könne nicht mehr normal mit mir reden, und sehen wolle sie mich erst recht nicht... ihr merkt schon, sie denkt in erster linie an sich... so weit, so schlecht. Nur stellen sich mir natürlich die frage, wäre es dann nicht auch möglich, ich würde die kleine bei ihr holen und ein paar stunden später wieder bringen? Will sie nicht. Sie gibt mir die kleine nicht mit. Und eine festgelegte bzw niedergeschriebene regelung gibt es (noch) nicht.

Wollte das eigentlich verhindern, dass eine "dritte partei" da mit eingreift, aber es geht wohl nicht anders... hatten uns mal auf dienstag und/oder donnerstag "geeinigt", klappt aber hinten und vorne nicht... Nun, meine Fragen zu begleiteten Umgang:

1. Kann sie dass ohne weiteres verlangen? Es besteht weder "gefahr" für das kindswohl durch mich, hab niemals irgendwas komisches oder aggressives getan, will mich einfach um die kleine kümmern und den bezug zu ihr weiter ausbauen. Doch das letzte mal gesehen hab ich sie vor zwei wochen...

2. Wer regelt in dem fall, dass es allein aufgrund ihres willens zum bu kommt, dass wo, wie lange usw?

3. Spielt sich das ganze dann in vorgeschrieben örtichkeiten ab? oder kann ich die kleine dann z.b. auch mit zu meinen eltern nehmen, die sie schon seit 6 wochen aufgrund boykott der km nicht mehr gesehen haben?

Wahnsinn, wie sich das alles entwikelt, ich bin bestürzt über di kaltblütigkeit, abgebrühtheit undboshaftigkeit mit der mir meine ex entgegentritt... hätt ich niemals von ihr gedacht, dass sie einmal so reagiert, aber das geht wohl hier einigen so...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NL,

die allgemeine Forumsmeinung hier ist, dass betreuter Umgang "bäh" ist und ein freiwilliger BU sogar ein absolutes "NoGo".

Würde man sich darauf einlassen, setzt man damit nämlich ein Signal: "Jawohl, ich bin eine Gefahr für das Kind" oder mindestens "ich bin komplett unfähig, mich allein ums Kind zu kümmern". Und das fliegt einem dann fortlaufend um die Ohren; dieses BU-Stigma wird man nur ganz schwer wieder los. Ist etwa dasselbe, als würde man freiwillig in Handschellen durch die Stadt laufen und damit jedem zeigen "seht her, ich halte mich selbst für gefährlich!"

BU kann nur von einem Gericht angeordnet werden; die Hürde dafür liegt recht hoch. Deine Ex hat keine Handhabe, ihn einfach zu verlangen, nur weil ihr ein Furz quersitzt. BU findet irgendwo in seelenlosen Behördenräumen und nur für wenige Stunden statt, denn er kostet Geld. Und natürlich kannst Du das Kind dann nirgendwo hin mitnehmen; nicht mal zum Spazierengehen vor der Tür oder zu den Grosseltern. Auch wenn es verführerisch scheint, damit man sein Kind überhaupt wieder mal sieht: Nicht darauf einlassen; das ist ein ganz schlechter Deal.

Was Du aktuell brauchst, ist eine gerichtliche Umgangsregelung samt Strafbewehrung für den Fall eines Umgangsboykotts. Das leuchtet dann ziemlich vielen Boykotteusen ein, die den Unterschied zwischen einem Kind und den Barbies von früher ("meine!") noch nicht begriffen haben. Wir empfehlen dafür den "Dreisprung":

1. Schriftlicher Umgangsvorschlag an die Ex mit Fristsetzung zur Zustimmung (1 Woche reicht; da muss man nicht viel überlegen)
2. Falls das nicht hilft: Umgehend Termin beim Jugendamt für ein vermittelndes Elterngespräch, zu dem Deine Ex auch eingeladen wird.
3. Falls das immer noch nicht hilft: Umgangsklage beim zuständigen Familiengericht. Da gibt es dann ein verbindliches Urteil, an das die Ex sich zu halten hat, auch wenn sie Dich nicht sehen will.

Das Ganze straight und gerade und ohne Herumgezackere; es geht nicht nur um Deine Rechte, sondern auch um die Rechte Eurer Tochter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 19:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Lass Dich NIE NIE NIE NIE NIE NIE NIE auf betreuten Umgang ein. Never! Niemals! Meide das wie die Pest. Finger weg!!!

Du hast das Recht auf (freien) Umgang. Mauert Exe, dann musst Du ihr zeigen, wo es langgeht. Und wie das geht, hat Brille bereits aufgedröselt.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 19:33




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

stimme Brille da voll und ganz zu. BU ist für ganz andere Fälle gedacht.

Was soll schon gegen ein paar Stunden für alle paar Tage außer Haus sprechen?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 19:46