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(@fertig)
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Hallo

Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Getrennt vor 2,5 Jahren, nach 20 Jahren Ehe, auseinandergelebt!!
3 Kinder  15, 13 , 10 Jahre alt.
Lebe wieder mit einer Frau zusammen.

Habe mich mit meiner Ex, bin noch nicht geschieden, auf eine Summe von 780 Euro für die Kinder geeinigt, ( nicht festgelegt) Dann sollte ich 930 Zahlen
Dann begann es, als erstes hatte ich plötzlich 3500 Euro Steuernachzahlung am Hals, sie hat sich einzeln veranlagen lassen, das FA kannte einige Dinge, Montage, Zweitwohnsitz bei mir nicht an.
Anfang des Jahres wurde das Haus, Sie hat es bis dahin bewohnt, verkauft...leider blieben 64000 Euro hängen.
Vor 4 Wochen hat sie eine Lohnpfändung beantragt, Sie hatte über Ihrte RAin den Unterhalt neu festsetzen lassen, ich habe nicht gezahlt, mich auf ihr Wort verlassen, ganz klar meine Dusseligkeit, ich habe das nie geglaubt!!
Zur Info, Ich will für meine Kinder zahlen, nur diese Summe kommt mir zu hoch vor. Meine Frau arbeitet halbtags, ca. 1100 Euor Einkommen.
Jetzt muss ich mit 740 Euro auskommen, das reicht nicht zum Leben, nicht mal zum Sterben. Ich kann meine Kinder nicht einmal mehr zu mir holen, da mich das für ein WE schon 52 Euro Bahngeld kostet. Ich wohne ca. 270 km von meiner Ex weg.
Habe versucht damit klar zu kommen, es geht nicht.
Verdiene ca. 1800 Euro Netto im Monat. Nur im Augenblick zahle ich auch noch die Beträge ab die noch austehen, 1278 Euro.
Wie verhält sich das mit der PKH??
Denn ich weiß nicht wie ich einen Anwalt bezahlen soll, um das klären zu lassen.
Wer weiß Rat??
Ich bin mir schon im klaren das ich das meiste selber verbockt habe, nach der Vogel Strauss Taktik.
Nur wer kan helfen oder hat eine Tip???
mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 18:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo fertig,

dann wollen wir mal ein wenig deine Baustellen sortieren.

Sie hatte über Ihrte RAin den Unterhalt neu festsetzen lassen, ich habe nicht gezahlt, mich auf ihr Wort verlassen, ganz klar meine Dusseligkeit, ich habe das nie geglaubt!!

Die RA kann erstmal rechnen was sie will. Festsetzen kann es nur ein Gericht. Erging ein Urteil doer hast du einen Titel unterschrieben?

Vor 4 Wochen hat sie eine Lohnpfändung beantragt,

Aufgrund eines Titel, eines Urteils? Eine Lohnpfändung setzt ja irgendws schriftliches voraus.

Anfang des Jahres wurde das Haus, Sie hat es bis dahin bewohnt, verkauft...leider blieben 64000 Euro hängen.

Insgesamt oder pro Person?

Wie verhält sich das mit der PKH??

Über einen Beratungschein beim Amtsgericht kannst du dich bei einem Anwalt beraten lassen, der beantragt auch die PKH. Für den Schein brauchst du alle Unterlagen ,die deine finanzielle Situation betreffen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 18:56
(@fertig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina

Erstmal Danke.

>>>>>Die RA kann erstmal rechnen was sie will. Festsetzen kann es nur ein Gericht. Erging ein Urteil doer hast du einen Titel unterschrieben?
Ich habe nichts unterschrieben, aber das Gericht muss es festgesetzt haben, es erging von ihrem "Heimatort" zu meinem Wohnsitz , an das Amtsgericht ein ---Ersuchen --das durchzusetzen.
Die haben das dann über eine Lohnpfändung gemacht!! Es verbleiben mir noch 740,23 Euro.
Ich frage mich wer das festsetzt, da kannst du hier nicht von leben.

>>>> des Jahres wurde das Haus, Sie hat es bis dahin bewohnt, verkauft...leider blieben 64000 Euro hängen.

Es handelt sich um 64000 zusammen

---------------------------------------------------------------------------
Das heißt ich muss erst zum Amtsgericht, dort meine Situation klarlegen, dann geht es zum Anwalt und der Berät mich und macht den Rest.

Danke das hilft schon etwas weiter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 11:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina

Erstmal Danke.

Ich habe nichts unterschrieben, aber das Gericht muss es festgesetzt haben, es erging von ihrem "Heimatort" zu meinem Wohnsitz , an das Amtsgericht ein ---Ersuchen --das durchzusetzen.
>>>> des Jahres wurde das Haus, Sie hat es bis dahin bewohnt, verkauft...leider blieben 64000 Euro hängen.

Es handelt sich um 64000 zusammen

---------------------------------------------------------------------------
Das heißt ich muss erst zum Amtsgericht, dort meine Situation klarlegen, dann geht es zum Anwalt und der Berät mich und macht den Rest.

Danke das hilft schon etwas weiter.

Hallo fertig,

was heißt "das Gericht muß das festgesetzt haben" ? Klingt so als ob sie Klage eingereicht hat und du nichts getan hast und so ein versäumnisurteil ergangen ist. Aberirgendwas schriftliches mußt du doch vom Gericht haben. Zuständig ist das Gericht am Wohnort deiner Ex, da dort auch die Kinder gemeldet sind. Wenn du nichts hast frag dort nitte mal nach.

Wenn es gemeinsame Schulden sind müssen sie entweder geteilt werden oder wenigstens berücksichtigt. Ich denke du brauchst nun auf jeden Fall einen RA, der das Schlamassel ordnet und ggf. dagegen vorgehen kann. Das dürfte aber schwierig werden, denn zu eienr Abänderungsklage müssen deine Einkommensverhältnisse um mindestens 10% abweichen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 12:11
(@fertig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Das heißt, ich hoffe ich verstehe es richtig.
Das "Urteil" steht und abändern kann ich es nur wenn mein Gehalt um midestens 10 % Abweicht vom vorherigen Stand!!

Gut also auf jeden Fall erst einmal zum Anwalt, dzu vorher zum Gericht, zwecks Beratungschein.

mfg

Fertig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 12:22
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

1. Bei Einkommen 1800.- netto laut DDT Deine Schuld an KU 878.-
2. Einkommen der Exe in Deinem FAll ca. 1000.- nicht relevant für KU
3. PKH beantragen, gibt auch Beratungshilfe
4. Schreiben der Gerichte oder Klagen der Exe niemals ignorieren!

Ich nehme nicht an, dass schon ein Titel vorhanden ist, er hat nicht bezahlt, sie hat auf einen von ihrem Anwalt festgesetzten Betrag geklagt - er hat nicht reagiert - Ergebnis: Pfändung.

Anwalt nehmen und KU neu berechnen lassen.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 12:24
(@fertig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nichtaufgeber

Fast richtig!!
Nur gezahlt hat er schon, nur eben nur den Betrag der abgesprochen war!!

Danke für die ehrlich Antwort.
Werde es genauso machen, wié ihr mir es beschrieben habt.

mfg
Fertig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 12:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin "Fertig",

ich versuche, das Chaos mal ein bisschen zu ordnen: Deine Ex hat auf Unterhalt geklagt; Du hast nichts dagegen unternommen; deshalb hat sie ein Urteil (@nichtaufgeber: Das ist rechtlich ein Titel), aus dem sie pfänden kann. Aufgrund Deiner Untätigkeit wurden die eheprägenden Schulden nach dem Hausverkauf bei der Unterhaltsbemessung nicht berücksichtigt; deshalb wird es jetzt finanziell sehr eng bei Dir.

Genaueres kann Dir tatsächlich nur ein Anwalt sagen, denn es geht jetzt auch um Fristen und Versäumnisse, um das geradezubiegen. Als vorteilhaft für Dich betrachte ich, dass Ihr noch nicht geschieden seid; deshalb ist ein Teil Deiner Unterhaltszahlungen Trennungs-, aber kein nachehelicher Unterhalt: Letzterer wird erst bei der Scheidung festgesetzt. Deshalb solltest Du versuchen, mit der Bank zu reden und bis zur Scheidung eine Kreditstreckung, Tilgungsaussetzung oder whatever zu vereinbaren, damit Du hier erst mal etwas Luft bekommst.

Also: Keine Vogel-Strauss-Taktik mehr, sondern step by step Ordnung und Struktur in die Finanzen bringen. Ein guter Anwalt weiss, wie das geht; insbesondere,
wie man beim nachehelichen Unterhalt die Zahlungen an die Bank in Abrechnung bringt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 12:36