Hallo ich bin hier auf die Seite gestoßen und habe auch schon ein Beitrag gelesen, das dem Problem von mir etwas ähnelt. Also ich habe meinen Partner am 31.08.07 kennen und lieben gelernt. Wir planen auch die gemeinsame Zukunft. Nun hatte ich schon im Vorfeld und auch von ihm erfahren, das er 3 Kinder hat. Habe überhaupt null problem damit. Ich liebe ja Kinder wie er auch. So nun folgendes Problem seine Tochter (2 1/2 Jahre)! Also seine Ex hat sich von ihm getrennt und machte ihn seitdem das Leben schwer, sie beschimpft ihn und macht ihn schlecht (auch vor der Tochter). Sie fragt auch warum er ne neue hat (sind schon 1Jahr auseinander)? Er meinte wieso, ich kann doch nicht noch mit 70 Jahren auf dich warten und single bleiben, sie bot ihm an etwas auf sie zu warten (er wartete ein halbes Jahr). So und sie hielt sich ständig in der Nähe auf wo wir wohnten, um anscheind zu sehen was wir machen, mich hat das übelst genervt. Sie lauerte ihm auch manchmal auf um ihn wieder schlecht zu machen, mir standen die tränen in den Augen als er mir davon berichtete. Warum ist sie so??? Vor kurzem schlug ich mein Freund vor zum JA zugehen, da er Unterhalt zahlt und eigentlich nen Umgangsrecht hätte, auch zum Wohle des Kindes. Das tat er auch, jedoch kam bis heute nichts bei raus....! Im moment ist bei uns die Situation ziemlich gespannt jeden Tag kommt das Problem auf den Tisch. Er hat fast aufgegeben zu Kämpfen, ich hingegen will versuchen ihn wieder zu ermutigen weiterzumachen. Er meint jedoch nur : Was bringt das wenn sie nicht will werde ich die kleine nie sehen, finde dich ab. Das kann ich jedoch nicht denn ich liebe ihn und habe auch die kleine ins Herz geschlossen..... Bitte helft mir was kann ich und auch er noch machen (er will nicht unbedingt zu Gericht...) Für weitere Frage stehe ich euch zuverfühgung!!
J. Gabriel
Servus honey!
Erst mal willkommen hier. Vorweg noch ein kleiner Tip: ein paar Zeilenumbrüche/Absätze erleichtern das Lesen Deiner Beiträge sehr :wink:!
Zu Deiner Frage:
Die Kinder haben ds Recht auf geregelten und regelmäßigen Umgang (BGB § 1684) und BEIDE Elternteile haben die Pflicht, diesen zu ermöglichen.
Daher sollte Dein LG wie folgt vorgehen:
1. Eine mögliche Umgangregelung KM schriftlich zukommen lassen, finden sie keine Eingung dann
2. Beim JA vorsprechen und die Situation schildern. Wenn das auch nix bringt
3. Klage beim Familiengericht einreichen.
Hier wird dann PRO Kind eine Umgangsvereinbarung beschlossen, an die sich BEIDE Elternteile zu halten haben!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guten abend!
Danke für die erste Antwort. Also ich wollte den gleichen Weg gehen (erst mit KM reden, dann JA und anschließend Gericht).
Also mit der KM ist einfach nicht zu reden, das weis ich und mein Lebensgefährte auch. Er war vor ca. 4 Wochen beim JA und nun meinte ich , da noch kein Brief oder so von JA oder der KM kam, er soll doch nochmal zum JA gehen. Jedoch hat er die Meinung das wenn er dem JA auf den Keks geht, er erst Recht keine Chance hat.
Liegt er da richtig???
Oh man alles sehr kompliziert. ;( Ich hätte die Idee gehabt, das man beim JA einfach fragt das die ein Gutachten erstellen und uns beide prüfen, und das dann der KM zukommen lässt.
Damit das JA sagen kann das sie aufjeden Fall den Umgangsrecht zustimmen.
Ich weis nicht aber wäre das eine Lösung oder funktioniert das nicht so wie ich es mir vorstelle??
Was das Fam.-Gericht angeht, sagt er das er eh keine Chancen hat, und es auch sehr sehr teuer sei. Ich weis das es kostet. Aber hätte doch eine Chance oder??? Er zahlt Unterhalt und hat sich nichts zu schulden kommen lassen.
Bitte um weitere Hilfen
J. Gabriel
Moin,
Wird die Zwischenschaltung des JA nicht befolgt, hat das Gericht die Möglichkeit, die Umgangsklage abzulehnen, da kein Vermittlungsversuch unternommen wurde.
Liegt er da richtig???
Nein.
( Ich hätte die Idee gehabt, das man beim JA einfach fragt das die ein Gutachten erstellen und uns beide prüfen, und das dann der KM zukommen lässt.
Das JA kann kein Gutachten veranlassen.
Damit das JA sagen kann das sie aufjeden Fall den Umgangsrecht zustimmen.
[Das JA hat nicht das Recht, den Umgang zu versagen.
Was das Fam.-Gericht angeht, sagt er das er eh keine Chancen hat, und es auch sehr sehr teuer sei. Ich weis das es kostet
Umgang ist ein Grundrecht. Wenn er nicht genug Einkommen hat, bekommt er PKH.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erstmal Herzlichen Dank das ihr mir alle helfen tut! :dankeschoen:
Also ich kann nun sagen das ich ihn dasselbe gesagt habe er glaubt net wirklich dran. Nochmal wegen PKH, er bekommt über 1000€ raus und hat riesige Schulden, auch wegen ihr wäre es möglich das er da PKH bekommt oder stehen die Chancen schlecht?
Sagt mal er hat soweit ich weis die Sorgeerklärung nicht kann es sein das das ihn ausbremst? Wäre es möglich diese noch nachzuholen?
Müsste er wenn er sich bei einem Anwalt beraten lässt schon zahlen??
J. Gabriel
Servus honey!
...er bekommt über 1000€ raus und hat riesige Schulden, auch wegen ihr wäre es möglich das er da PKH bekommt oder stehen die Chancen schlecht?
Hängt davon ab, wie viel über 1000€ er kriegt und wie hoch sein Schuldenberg ist...bleibt ihm kaum was zum Leben, wird höchstwahrscheinlich PKH gewährt werden.
Sagt mal er hat soweit ich weis die Sorgeerklärung nicht kann es sein das das ihn ausbremst? Wäre es möglich diese noch nachzuholen?
Das Sorgerecht wird er nur bekommen, wenn KM sich dazu bereit erklärt, ansonsten no chance.
Abgesehen davon, Sorgerecht hat mit Umgangsrecht nichts zu tun...Umgang bekommt man auch ohne Sorgerecht.
Müsste er wenn er sich bei einem Anwalt beraten lässt schon zahlen??
Hängt vom Anwalt und dessen Einstellung ab, wichtig wäre allerdings, dass er sich einen Fachanwalt für Familienrecht sucht.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
