Hi ZL
Frage doch mal beim KSB nach ob ihnen ärztliche Atteste zur Krankheit des Kindes, ebenso glaub- und belastbare Aussagen wegen der vermeintlich fehlenden Betreuungsmöglichleit für den grossen vorliegen. Ebenso mal nachhaken, ob der KSB bei der Betreuungsmöglichkeit einspringen kann. Gleichzeitig mal ihren $2 der Satzung des Vereins mit einem kleinen Wink auf die Umsetzung der UN-Übereinkunft uber die Rechte des Kindes, nachfolgender Anstrich in ihrer Satzung gilt ebenso. Letztendlich riskiert der KSB den Verlust der Gemeinnützichkeit, sollte sich ein Verstoss seiner Satzung erweisen. Der "Zweck" heiligt eben nicht die Mittel (Umsetzung).
Dies alles in einem netten Schreiben und ohne jede Hoffnung auf eine angemessene Antwort oder gar Besserung. Das eine oder andere solltest Du vielleicht weglassen. 😉
Wer hat denn initiiert, dass der KSB den betreuten Umgang "betreuen" machen soll?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin ZL!
Du schriebst am
Moin!
KM hat ihren Kindersitz wieder. Hat indirekt zugegeben, daß ich ihr das Geld gegeben habe! Soll sie glücklich mit werden!
Letzte Woche war mein Sonnenschein krank. Hab von ihr nichts erfahren. Nur vom Kinderschutzbund nur die Info bekommen (Di), daß Umgang ausfällt, da Sonnenschein krank ist. Am Donnerstag dann die Absage für Freitag, Sonnenschein ist noch nicht so gesund, daß sie den Umgang wahrnehmen kann......
Darauf hin meinte ich u.a.
Wird nciht das letzte mal gewesen sein, denn KM will KEIN UMGANG. (aber das weißt Du ja...)Kenne ich. Wird wohl auch erst mal so bleiben. Aus Sicht der KM ist es doch auch IHR Kind. Nur wir KV wollen das einfach nicht verstehen... :knockout:Lass Dir, wenn möglich, Ersatztermine vorschlagen!...
Wie (leider!!) erahnt dann das:
Morgen Forum!
Gestern wieder ein e-mail vom Kinderschutzbund:
KM hat angerufen, sagt Umgang vom 06.08. und 13.08. ab, da sie keine Möglichkeit der Betreuung für ihren Sohn findet. Ausweichtermine (in den zwei Wochen) sind nicht möglich!
Zu guter(eher schlechter) Letzt:
Hallo Forum!
Heute Anruf vom Kinderschutzbund: Mein Sonnenschein ist krank. Umgang morgen fällt also aus. Zudem hat KM dem Kinderschutzbund mitgeteilt, daß bis 10.09. alle Umgänge am Mittwoch morgen ausfallen, weil sie keine Betreuungsperson für ihren Sohn findet. Ausweichtermine sind nicht möglich.
Soll ich immer noch die Füße stillhalten???
Gute Frage! Eine Antwort ist jedoch schwierig zu finden, da esFast egal ist was die KM "da so" macht. Denn
vermutlich macht es aus taktischen Gründen mehr Sinn, diesen Vorgang beim geplanten Gerichtstermin (der wird sicherlich noch verschoben werden ...) als "Munition" mit einzubringen.
Vermutlich ist KM überlastet und könnte Deine Hilfe bei der Kindesbetreuung gebrauchen...
Das sollte aber Dein RA übernehmen...
DAS klingt sicherlich richtig, doch ganz ehrlich unter uns Jungs: Eine KM mit nem Kleinstsäugling kann machen was sie will. Den glauben, dass ZL's-KM - oder meiner KM in nun ähnlicher Situation - das beim nächsten Gerichtstermin "auf die Füsse" fällt ist bei mir - gelinde ausgedrückt - nur noch äußerst gering vorhanden.
Wenn überhaupt sagt der Richter "Du, Du...Du..." und bittet um ärtzliche Atteste bei Umgangsausfällen. Ob sich Mama dann dran hält ist das eine - und ob der Richter bei NIchtvorlegung eines Attestes ein Zwangsgeldantrag(glaubt daran eigentlich noch jemand?) beschließt ist mehr(!) als fraglich.
Also, was tun?
Eigentlich kannst Du nur alle BU's wahrnehmen, jeweils um Ersatztermine bitten(wenn nicht sogar drauf bestehen) und Dich als kooperativ und absolut zuverlässig darstellen. Ich würde alles jeweils kurz schriftlich festhalten: a la mit bedauern nimmst Du zur Kenntnis, dass der Umgang am X'ten X'ten (abermalig) entfallen muss und Du um Nachholtermine bittest. Zeig Dich flexibel und bleibe freundlich, gehe dem KSB aber nicht zu sehr auf die Nerven. Letzendlich, und das wohl beste was Du aus den BU's mitnehmen kannst, ist, dass der KSB, und somit dann auch der Richter, keinerlei Munition gegen Dich haben. Mehr kannst Du kaum erreichen - neben einer guten Anbahnung von Vater zu Kind natürlich!
Verstehst? Was sollte da die KM dann noch für Argumente haben den unbetreuten Umgang zu verhindern? KEINE - rein rechtlich...
Ist sie so wie "meine" gestrickt wird ihr aber bestimmt noch etwas einfallen. Und zum Gerichtstermin: Meiner wurde zuletzt dreimal verschoben. Hoffe, dass Dir dies erspart bleibt.
Du packst das schon!!
Gruß
Ariba
...der sich nun bald ebenso im BU einfinden wird... :knockout: Willkommen im BU-Club!! :rofl2:
Hallo!
Den Kinderschutzbund was fragen? HaHaHa...
Von einer Wand bekomme ich mehr Antworten!
Mal schaun, was als nächstes kommt!
Gruß
Zauberlehrling
Hi ZL
Naja, es kommt auch drauf an wie man Fragen formuliert und auf welche Weise sie übermittelt werden.
Dein Haha ... ist insofern weder aussagekräftig, noch hilfreich oder gar konstruktiv.
Wenn das Deine Vorgehensweise ist, so wundert mich nichts mehr.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie!
"Haha" ist nicht meine Vorgehensweise! Nur das meine Worte ins leere laufen! Was interessiert es den Kinderschutzbund, ob ich erfahre wie es meine Tochter geht? Und ob ich davon erfahre? Wenn ein Termin ausfällt?
Jedes mal wenn so eine super e-mail kommt (Umgang fällt aus, weil Sonnenschein krank ist) frage ich jedes mal, seit wann sie krank ist, was KM dagegen unternimmt, warum ich nicht von KM darüber informiert werde, bzw. nur über dritte!
Als KM die Umgänge an den Mittwochen gestrichen hat (da hat der Berater mal angerufen) hab ich gesagt: "da hält sich KM aber nicht an den gerichtlichen Vergleich!" Berater: "Er ist nicht KM"!
Super! Was soll ich da noch sagen?
Weiter ruhig bleiben und immer schön vor der Mauer sitzen und Gitarre spielen "die Mauer muß weg, die Mauer muß weg"
Und jetzt beim Kinderschutzbund in die Offensive gehen? Bringt mir auch nicht! Oder? Wenn dch was? Hab ein Gericht gebraucht, das ich mein Tcohter sehen darf, meinst du KM läst sich durch solch einn Berater erschrecken?
Also was soll ich? Aus meiner Sicht bleibt nur die Möglichkeit Füße stillhalten und auf den nächsten Gerichts Termin hoffen!
Oder fällt dir was besseres ein?
Gruß
ZL
hi zauberlehrling,
ich habe mir kurz durchgelesen was dir alles passiert ist.
es tut mir so leid für dich das deine ex so am rad dreht,und noch schlimmer das sie dir mit so miesen aktionen kommt...
enttäuschen wenn man sich nicht versteht und dann auch noch ein kind beteiligt ist.
ich verstehe nicht warum sie das alles macht.
aber ich möchte dir sagen das du bloss nicht aufgeben sollst,ganz egal was passiert irgenwann werden momente im leben mit deiner tochter kommen die werden dich eine millionen mal dafür entschädigen;-)
halte durch und egal was passiert lass nicht locker und gib die hoffnung nicht auf.
mit ihren miesen aktionen will sie das nur.
ich drück dir die daumen...
halte durch
mina
Hi ZL!
Deine Erfahrungen beim KSB?
Schade, dass Du meinen Thread nicht lesen kannst. "Mein" KSB scheint auch nicht viel besser zu sein. Und da kommt bestimmt noch ganz viel...
PS:
DAS war gut :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Super! Was soll ich da noch sagen?
Weiter ruhig bleiben und immer schön vor der Mauer sitzen und Gitarre spielen "die Mauer muß weg, die Mauer muß weg"
Und? Hat doch geklappt 😉 Die Mauer ist doch weg! :rofl2:
Gruß
Ariba
Hey!
@mina: Danke für deine Worte!
@Ariba: Mag sein daß "diese" Mauer weg ist! Meine steht noch!
Beste Aussage von KM beim letzten Umgang: Das Leben der gemeinsamen Tochter ist ihre Privatsphäre!
RA hat jetzt wieder mal ein freundlichen Brief an die Gegenseite geschrieben, warum KM Umgänge streicht und schlägt einen Termin beim JA vor, wo diese Probleme besprochen werden! Cool! KM wird wieder kochen! :rofl2:
Gruß
Zauberlehrling
Hallo!
Heute Antwort vom Kinderschutzbund, auf meine e-mail hin, daß ich gerne ein paar Sachen aus dem Leben meiner Tochter erfahren würde:
Frau XXX hat das alleinige Sorgerecht. Sie muß Ihnen daher keine Auskünfte zu A bzgl. Arzttermine, Aktivitäten oder dergleichen geben. Es ist ihre PRIVATSPHÄRE wie sie ihr Leben mit den Kindern gestaltet. Sie können höflich nachfragen, aber Frau XXX muß ihnen keine detaillierte Aufstellung mitteilen.
Halt ich es aus...
Gruß
ZL
edit: Auch wenn man sauer ist: Bitte keine Realnamen
Hallo ZL,
Frau XXX hat das alleinige Sorgerecht. Sie muß Ihnen daher keine Auskünfte zu AXXX bzgl. Arzttermine, Aktivitäten oder dergleichen geben.
Das ist natürlich in dieser Form falsch.
Der Kinderschutzbund hat mit der Antwort gezeigt, dass er nicht unbedingt "viel drauf hat".
Erschreckend!
LG
Thorsten
*** Edit: Realnamen im Zitat entfernt.
Moin,
nur kurz: So
Erschreckend!
finde ich die Aussage nach 17 Monaten Vatersein-Forum gar nicht mehr. ES IST die tieftraurige REALITÄT im deutschen Familienrecht!! :knockout:
Man, man...da blüht mir ja demnächst noch so allerhand beim Kinderschutzbund... :crash:
In deren Räumlichkeiten darf ich mich nämlich in 2-3 Wochen ebenfalls zum BU einfinden.
Tut mir leid ZL...
Kopf hoch und tief durchatmen...
Gruß
Ariba
Das ist natürlich in dieser Form falsch.
Der Kinderschutzbund hat mit der Antwort gezeigt, dass er nicht unbedingt "viel drauf hat".
nein, das es ist nicht falsch. Dinge wie Arztbesuche oder irgendwelche Aktivitäten gehören zum "kleinen Alltagsentscheid", über die man nicht einmal einen mitsorgeberechtigten Ex-Partner informieren muss; im Fall des ASR gilt das sowieso: Man entscheidet es allein und tut es allein. Was man als Nicht-Sorgeberechtigter - theoretisch - einklagen kann, ist ein halbjährlicher Bericht samt Foto(s) über die Entwicklung des Kindes; ob man's bekommt, ist aber ebenfalls eine andere Sache.
@ lupuss, niemand hier hat's erfunden und keiner findet es gut. Es bringt trotzdem nichts, auf geltendes Recht mit falschen Auskünften zu antworten und/oder falsche Hoffnungen zu schüren. Rein sachlich ist die Auskunft des KSB korrekt.
@ ZL, nachdem Du den KSB schon mit "Kindersitz-" und ähnlichen Fragen genervt hast, ist es zumindest menschlich erklärbar, dass man dort heute die Augen verdreht, wenn Dein Name fällt - so etwas passt dann einfach zu gut in das Bild, das Deine Ex dort von Dir gezeichnet hat. Wie überhaupt das dauernde Pochen auf Rechte nicht zwingend die gewünschte Reaktion zur Folge hat - manchmal kommt das genaue Gegenteil dabei heraus. Menschen (auch Du und ich) neigen nun mal dazu, auf ein "DU MUSST!" mit einem "Das wollen wir doch mal sehen!" zu reagieren.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
da muss ich Dir widersprechen.
Literaturtipp: Dieter Büte, Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern, 2. Auflage , Seite 151 ff.
Es es sicherlich richtig, dass detaillierte Auskünfte nicht geschuldet werden. Aber zunächst hat das mit dem SORGERECHT nichts zu tun, desweiteren ist der Kinderschutzbund gar nicht selbst befugt, diese Auskünfte zu erteilen.
Die Auskunft des Kinderschutzbundes ist allein dazu da, das Anliegen von ZL abzubügeln.
Ich habe selbst derzeit ein Auskunftsverfahren vor dem Familiengericht laufen und sehe mich als hinreichend kompetent an.
Wenn ZL dazu weitere Informationen benötigt, kann er sich gerne bei mir melden.
Gruß
Thorsten
Hallo Lupuss
Aber zunächst hat das mit dem SORGERECHT nichts zu tun, [...]
Sondern womit dann?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
das Auskunftsrecht gehört zum Umgangsrecht.
Natürlich ist es so, dass ein sorgeberechtigter Elternteil Auskunft von Dritten über sein Kind verlangen kann. Ein nichtsorgeberechtigter Elternteil kann das nicht.
Hier geht es aber um das Auskunftsverlangen gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser schuldet die Auskunft unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist.
Das Prinzip ist einfach: Ist eine Auskunft nicht auf zumutbare Weise zu erlangen, so schuldet diese der Elternteil, der diese Information hat.
Details wie Arzttermine gehören nicht dazu, ambulante Behandlung von Erkrankungen (keine Bagatellerkrankungen) hingegen schon. Ebenso Freizeitaktivitäten und Hobbys des Kindes (wenn man es z.B. nicht direkt vom Kind erfahren kann - Stichwort Umgangsboykott)
Frage beantwortet?
Gruß
Thorsten
Hallo Lupuss,
mir ist die Bedeutung des § 1686 BGB schon klar. I. d. R. finden solche Auskunftsverlangen zu den von Brille zitierten halbjährlichen Entwicklungsberichten, durch die der Betreuungselternteilt dem anderen Elternteil über die "Schritte", die das Kind macht, informiert. Das vor allem dann, wenn der persönliche Kontakt aus welchen Gründen auch immer nicht besteht und der Umgangselternteil sich nicht selbst über die Entwicklungsschritte ein Bild machen kann.
ZL will aber konkrete Informationen (Arzttermine, Aktivitäten...) und diese berühren auch die Intimssphäre der Mutter, so die Argumentation. Nach 4 Jahren VS wage ich zu bezweifeln, dass ein Gericht die alleinsorgeberechtigte Mutter dazu zwingt, dass sie über die begehrten Informationen zur Auskunft erteilt.
Kind gesund, gut entwickelt, alles der altersgerechten Norm entsprechend! - das wird das Maximum an einklagbaren Informationen sein.
LG LBM
edit: Fehler korrigiert
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
natürlich ist Gegenstand der Auskunft das Leben des Kindes und nicht das Leben der Kindsmutter. Ob die Mutter allein sorgeberechtigt ist, ist aber dennoch schnurz.
Der Umfang der Auskunftserteilung und die Häufigkeit sind in der Rechtsprechung strittig. Es werden z.B. Zeitabstände zwischen drei und zwölf Monaten angegeben. Und wenn ein Kind gesund ist, dürfte die Auskunft naturgemäß kürzer ausfallen.
Vielleicht lohnt es sich ja, vor dem Formulieren eines Auskunftswunsches genau darüber nachzudenken, warum man ihn hat: will man ein neues Schlachtfeld eröffnen oder hat man ein wirkliches Interesse am Kind und seinem Leben.
Das muss jeder für sich entscheiden.
Die Antwort des KSB ist trotzdem auf niedrigem fachlichen/menschlichen Niveau.
Umgang kann durch Auskunft nie ersetzt werden!
Gruß
Thorsten
Moin,
Nach 4 Jahren VS wage ich zu bezweifeln, dass ein Gericht die alleinsorgeberechtigte Mutter dazu zwingt, dass sie über die begehrten Informationen zur Auskunft erteilt.
LG LBM
Nach lediglich bescheidenden :redhead: 17 Monaten bei VS glaube ich das auch nicht, denn: 99%(so zumindest meine gefühlte Realität) aller ASR-Boykott-Kindesmütter werden noch noch nicht mal gezwungen den begehrten Umgang zu ermöglichen.
Meine KM jedenfalls nicht wirklich, aber das nur am Rande des ganzen Wahnsinns...
Gruß
Ariba
Hallo Lupuss,
kennst du Papa Ralf?
Ist ein relativ bekannter Typ in der Väterszene.
Der hat seit mehreren Jahren nicht mal ein Lebenszeichen seiner Tochter bekommen.
Vor, ich glaube über einem Jahr hat er auf ein Photo seiner Tochter geklagt. Das Gericht kann sich jedoch nicht entscheiden , ob es ihm das auch zubilligen soll.
Nach 3 Monaten haben sie ihm erst mal geschrieben, dass er vergessen hat, eine 2. Kopie seines Antrags mit zu schicken, und dass der Antrag deswegen nicht bearbeitet werden könne.
Insofern ist dein Standpunkt zwar sicherlich fundiert aber auch etwas akademisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Papa Ralf kenne ich nicht, aber ich könnte sicherlich auch einiges erzählen. Ich habe drei Söhne mit einer PAS-Mutter und bestreite meine zahlreichen Verfahren vor Gericht mittlerweile selbst, da ich anwaltliche Hilfe als teuer, wenig qualifiziert und unheimlich entschleunigt erlebt habe.
Gerade jetzt bereite ich ein Schreiben vor, um Einsicht in meine Gerichtsakten zu bekommen.
Soweit zu meiner Person.
Ich halte viel davon, zunächst einmal die "Spielregeln" genau zu kennen, bevor ich in irgendeiner Form aktiv werde. Dieses Forum ist dazu ideal. Dass dann die Wirklichkeit aber "auf dem Platz" liegt und nicht in der Theorie, dürfte klar sein.
Wer aber nicht wagt, der nicht gewinnt. Wenn die Chancen auch klein sein mögen.
Gruß
Thorsten
