Hast du denn das Geld, um nen Getränkemarkt aufzukaufen ?
KM hat BU Forderungen gestellt. 330€, rückwirkend.
Hab ich erstmal lachen müssen! :rofl2:
Entweder ihre RAin ist so dumm oder sie meint ich bin so dumm! Keinen Selbstbehalt mit eingerechnet, Versicherungen auch nicht!
Mein RA hat mal gerechnet, komm leider unter 1000€ ohne Abzug des Erwerbsbonus!
Somit hab ich ein paar Euros über!
Aber, die frisst mein RA auf! 🙂
Zauberlehrling
Moin
PS: Wenn ich am Usertreffen komme zahl ich jedem, der sich hier die Mühe gegeben, mir den richtigen Weg zu zeigen, hat einen Kasten Bier!
Ein Höhenflug nach dem anderen.... :rofl2:
Bleib auf dem Teppich. Bring ein oder zwei Kisten Bier mit und dann kann man einen heben. Andere bringen auch noch Bier mit und müßten sonnst die vollen Kisten wieder mit nach hause schleppen. 😉
oO(Wenn das jeder machen würde, könnten wir bald die Krombacher-Brauerei in VS-Brauerei umbenennen)
Gruß
Martin
@PhoeniX:
So wörtlich, war das auch nicht gemeint! Verstehst auch kein Spaß! 🙂
@Lausebackesmama:
Wörtlich stand im schreiben, von ihrer RAin: Ehegattenunterhalt! Anscheinend hat sie Post vom Arbeitsamt bekommen!
Stand da auch drin, daß ich das schreiben auch vorliegen habe, hab ich aber nicht.
Mir egal, darum kümmert sich mein RA. Und wie schon gesagt, hat er mal gerechnet und dabei falle ich unter den Selbstbehalt!
Mal schaun, was die Gegenseite dazu sagt!
Zauberlehrling
Moin
Mal schaun, was die Gegenseite dazu sagt!
Exen und ihre Fledermäuse kennen keinen Selbstbehalt. Die kennen gesteigerte Erwerbsobliegenheiten, fiktive Einkommen, SB-Minderungen usw. Aber KEINEN Selbstbehalt.
Gruß
Martin
Wie kann es dazu kommen?
Zum Beispiel durch mietfreies Wohnen. Phönix hat noch die Sonderbedarfe vergessen :phantom:
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin
Wir sind aber auch fies. Jetzt fühlt sich ZL gerade gut und wir bringen solche klopper. :rofl2:
Mach dir deswegen noch keinen Kopf. Wenn du z.B. bei deinen Eltern mietfrei wohnst, ist das noch kein Grund deinen SB zu mindern, aber wenn du mit einer LG zusammenziehst.....
Sonderbedarf kommt normalerweise erst im Schulalter z.B. für Klassenfahrten, Zahnspangen und Pickel-EX auf dich zu.
Gruß
Martin
[move] einer geht noch rein :phantom: einer geht noch rein :phantom: einer geht noch rein :phantom: einer geht noch rein :phantom: einer geht noch rein :phantom: [/move]
Wenn du z.B. bei deinen Eltern mietfrei wohnst, ist das noch kein Grund deinen SB zu mindern,
Ich kenn einen Fall, wo genau sowas geklappt hat :rofl2:
Nee Zauberlehrling, lass Dich nicht aus der Fassung bringen....aber sei für jeden Irrsinn gewappnet.
Grüße und Tschüss für heute
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin Till
Mietfreies Wohnen bei den Eltern wird nicht als Minderungsgrund angesehen. Guckst du >hier< ggf Urteilsabänderungsklage einreichen.
Herabsetzung des Selbstbehalts bei gemeinsamer Haushaltsführung: Guckst du >hier<
Mann könnte es so sehen, das der Mietverzicht der Eltern eine freiwillige Unterstützung ist, wärend das Zusammenziehen mit einem Partner den Schluß zuläßt, das man sich gegenseitig unterstützen möchte. :knockout:
Gruß
Martin
Morgen!
Danke! Aber soweit denke ich jetzt noch nicht!
Gegenerischer RAin hat jetzt erstmal meine Unterhaltsberechnung bekommen und das Familiengericht meinen Antrag!
Der offene "Krieg" ist damit erklärt!
Zauberlehrling
update:
Gestern: Panik sms von KM, wörtlich:
nimmst du einen weiteren thermim bei herrn s. war oder nicht. Freitag25.April 13.Uhr.Gib bescheid bei mir.KM
(Herr S. ist der Berater der Caritas)
Als ich dann meinen Briefkasten geleert, habe ich verstanden was los ist.
Schreiben vom Amtgericht ist da. Ladung! Für den 06.05.!
Da mich KM gebeten hat, nicht mehr anzurufen habe ich ihr jetzt einen freundlichen Brief geschrieben.
Inhalt:
- erstmal Danke für ihre sms und Mühen
- nach meinem Sonnenschein gefragt, weil sie sie mit keinem Wort erwähnt hat
- mitgeteilt, daß ich aus beruflichen den Termin nicht wahrnehmen kann und es mich freuen würde, wenn sie
gemeinsame Termine mit mir absprechen würde
- ihr mitgeiteilt, daß für mich erstmal nur betreuter Umgang in Frage kommt
Am Montag haben ich JA auf den laufenden Stand der Dinge gebracht.
Am 24.04. habe ich einen Termin beim Kinderschutzbund, werd mich dort erkundigen, bezüglich betreuten Umgang.
Diesen werde ich dann auch durchziehen, bis ich selbständigen Umgang bekomme.
Aufgrund der Haltung der KM (kein selbständiger Umgang die nächsten Jahre) und der Märchengeschichte für den ersten Umgangstermin (14.03.) halte ich dies für den besten Weg, um 1. einen harmonischen, spannungsfreien, ruhigen Umgang mit meiner Tochter zu bekommen und 2. entscheiden die dann, wann selbständiger Umgang in Frage kommt!
Und das wird keine Jahre dauern, sondern höchsten zwei Monate! Und dann kann KM mal mit den Füßen strampeln!
So entgehe ich auch ihren Märchengeschichten, in denen ich der böse Wolf bin!
Zauberlehrling
Argh, Lehrling.
Wann lernst du endlich zaubern?
Du hättest am besten gar nicht auf die SMS regiert und dich schon gar nicht dafür bedanken sollen.
- mitgeteilt, daß ich aus beruflichen den Termin nicht wahrnehmen kann und es mich freuen würde, wenn sie
gemeinsame Termine mit mir absprechen würde
Wer hat den Termin gemacht? Du hättest ihn direkt absagen oder verlegen können. So wird sie dem Typen erklären: Der KV hat kein Interesse andem Termin.
ihr mitgeiteilt, daß für mich erstmal nur betreuter Umgang in Frage kommt
WIE BITTE? Warum denn das? Allenfalls eine betreute Übergabe das sie dir nichts unterstellen kann. Mit der Aussage stellst du dich selsbt so dar als ob du nciht fähig bsit für eingie Stunden alleine für das Kind zu sorgen ( ich hab irgendwie ein deja-vu, das hatten wir doch vor Monaten auch schon Ariba geschrieben)
Vielleicht fragst du vohernach bevor du so nen Schwachsinn verzapfst.
Und das wird keine Jahre dauern, sondern höchsten zwei Monate!
oder auch nicht. Es werden wahrscheinlich soundsoviele Termine für einen betreuten Umgang ausgemacht. Dann sind erstmal freie Termine zu finden an denen der MA Zeit hat. Dann ist das Kidn vieleicht mal krank, die KM samt Kind im Urlaub, auf Kur oder sonstwas, dann aht der MA auch mal Urlaub und so vergehen Monate und aus sagen wir mal 10 Betreuten Terminen werden mal schnell 12 Monate und schon hat die KM das was sie wollte. Oder es geht sogar noch länger...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@midnightwish:
Jetzt mal langsam! DenTermin hat sie gemacht!
Werde ich nicht wahrnehmen, aus beruflichen Gründen, auf deutsch: Ich habe ihn abgesagt. Per Brief bei ihr und per e-mail beim Berater!
Ich sehe mich in der Lage für ein paar Stunden für meine Tochter zu sorgen (bald 5Mon.) aber die KM nicht! Und welches Gericht gibt mir meine Tochter für ein paar Stunden, wenn ich sie noch nie gehabt habe und die KM voll dagegen hält.
Bei Umgang mit KM bin ich ihr ausgesetzt und auf die Märchen, die dann kommen habe ich keine Lust! Dann wird der Umgang wieder boykotiert, wieder ein Gespräch bei der Caritas und das mache ich nicht richtig und das mache ich falsch, bla bla bla...
Ich möchte einen ruhigen, spannungsfreien und harmonischen Umgang! Und den bekomme ich aus meiner sicht nur, wenn jemand drittes dabei ist, bzw. wenn KM schmollend im Nebenzimmer sitzt!
Und dann wenn es heißt ich bekomme selbständigen Umgang kann sich KM auch icht mit Agumenten wie, der kommt mit Kind nicht klar, der kann das nicht, usw heraus reden!
Wenn es soll langs dauert, wie du sagst, dann bin ich ganz schnell wieder vor Gericht!
Mit warten ist jetzt rum!
Und in Zukunft werde ich auch nicht zögern, dies mit allen Mitteln zu erreichen!
Umgang nur mit KM endet in deinem Inferno! Das wird nichts! Weiß ich jetzt schon!
Was belibt mir dann für eine Alternative?
Zauberlehrling
Och Mensch,
es geht ja gar nicht darum Umgang mir der KM wahrzunehmen.
Es ist ganz einfach: Sie will wenn überhaupt nur betreuten Umgang.
Du willst unbetreuten Umgang --- irgendwann.
Also forderst du von vorneherein den unbetreuten Umgang. Denn du bist in der Lage dich um das Kind zu kümmern. Im Zweifelsfall kannst du einigen wenigen beobachteten Umgängen zustimmen, da du die Besorgnis der KM verstehen kannst und sie somit ausräumen kannst. So herum wird das gemacht.
Du machst folgendes:
Km will keinen unbetreuten Umgang und traut mir nicht zu mit dem Kind richtig umzugehen. Ich biete freiwillig einen BU an, denn ich trau mir das selber auch nicht zu und möchte der KM beweisen das ich es irgendwann mal kann. So wirkt nämlich das was du grade tust.
Merke dir: Man fordert immer mehr als man eigentlich möchte. Das gibt einem einen Verhandlungsspielraum. Du kalkulierst eine Abstrich deienr Forderungen mit ein. Daher kannst du großzügig etwas nachlassen, der andere hat das Gefühl gewonnen zu haben, weil du mit deienr Forderung nicht durchgekommen bist und die freust dich wie ein Schneekönig, weil du genau das bekommen hast was du eigentlich wolltest. Bekomsmt du doch das was du foderst (was selten zutrifft) hast du das Optimum erreicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Umgang nur mit KM endet in deinem Inferno! Das wird nichts! Weiß ich jetzt schon!
Was belibt mir dann für eine Alternative?
Sowieso ohne KM, ist doch selbstverständlich, oder?
Was midnightwish meint ist, dass Du Dir nicht die Ziele und Wünsche der KM zueigen machen solltest.
Du schreibst es ja ganz deutlich. Du möchtest einen harmonischen unkomplizierten Umgang. Also gehst Du nach außen erstmal mit der Forderung da ran, Dein Kind abholen zu dürfen und zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuliefern. Ganz normale Forderung, oder? Nicht gleich die Schere im Kopf ansetzen. Warum solltest Du Deine Tochter nicht allein nehmen? Willst Du sie grillen?
Sehr wahrscheinlich wird KM dann Theater machen, weil ihr Kind schutzlos in den Händen des väterlichen Unholds ist. Und wenn irgendjemand der Frau in ihren geheiligerten Wahnvorstellungen ansatzweise folgen möchte, dann kann man schrittweise auf Kompromisse zugehen. Was Du jetzt gemacht hast, signalisiert nur Unsicherheit im Umgang mit dem Kind. Verstehst?
Grüße
Till
edit: midnightwish war schneller
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Morgen!
Was Du jetzt gemacht hast, signalisiert nur Unsicherheit im Umgang mit dem Kind.
Hä? Ich möchte mit meiner Tochter Zeit verbringen und zwar ohne danach im Märchenwald der böse Wolf zu sein!
Das habe ich dem JA auch schon gesagt! Dies ist meine Erfahrung mit KM, siehe 14.03.!
KM möchte auch keinen BU! Warum nur? Sie kann dann nicht bestimmen was passiert! Ein BU trifft erstmal sie! Da sagen ihr dritte, wie der Hase läuft und sie ist nicht mehr der Chef!
Und ein Gericht wird mir meine Tochter nicht von Anfang an alleine anvertrauen!
@bronze: Den Ansatz, den du geschrieben hast, verfolge ich bereits schon!
Zauberlehrling
Sorry Zauberlehrling, ich wollte Dir nicht auf die Füße treten.
Ich hatte mich etwas unbeholfen ausgedrückt. Was ich hauptsächlich kritisierte war Deine schriftliche Stellungnahme dazu. Und in dieser Sache ist nichts zurückzunehmen. Denn das, was ich mit meiner Bemerkung über die Signalsierung von Unsicherheit gemacht habe, ist genau das, was KM oder der RA von KM behaupten könnten, während sie zur Glaubhaftmachung ihrer Behauptung mit Deinem Schreiben vor der Nase des Richters rumwedeln. Darum geht's Zauberlehrling.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
@bronze:
Passt schon! Bin hart im nehmen!
Hab meine Tochter das letzte mal am 19.01. gesehen!
BU heißt für mich jetzt erstmal nicht unsicherheit, sondern daß ich Zeit mit meiner Tochter verbringen möchte und zwar so wie es mir gefällt!
Bei einem Umgang, wo nur die KM anwesend ist, will sie dann wieder den Chef spielen! Und ich habe keine Lust auf unendliche Diskussionen!
Standpunkt: Unbegleiteter Umgang oder BU! Auf keinen Fall mit KM!!!
Mein schreiben ist höflich! Damit kann mir keiner was!
Und ich vergesse meine gut Manieren nicht!
In dem Punkt leg ich mir selber keine Ei! Ich bin vielleicht dumm aber nicht blöd!
Zauberlehrling
Mein schreiben ist höflich!
gottlob! Dann ist meine Sorge ja völlig unbegründet gewesen.
schönes Wochenende
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
